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Thema | Reflexbeklebung, Zulässigkeit, war: Absicherung E-Stelle mit Blauem | 13 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510780 | |||
Datum | 22.09.2008 22:25 | 8597 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIch sehe auch regelmässig Streifenwagen mit Reflexbeklebung, die nach keiner mir bekannten Regelung legal sein können (und: nein, es ist auch keine Ausnahme im Fahrzeugschein eingetragen). Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt, und das stört in NRW keinen TÜV oder die Dekra, weil die Feuerwehren nach § 70 (4)ausgenommen wären... In anderen Bundesländern muss sogar RAL 3024 im Einzelfall eingetragen werden. Herrliche föderale Welt... Geschrieben von Henning Koch Im Grunde gibts (für beide Fälle) zwei mögliche Erklärungen: 3. oder der IM hats erlassen (pauschal) 4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP) 5. oder s.o. § 70 (4) gilt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 510790 | |||
Datum | 22.09.2008 22:36 | 5432 x gelesen | |||
In Fachkreisen nennen sich die Teile GAPS. Die GAPS werden z. B. in BW bei der Polizei zukünftig an allen blauen Streifenwagen angebracht sein. Eine entsprechende Genehmigung für diese Polizeifahrzeug ist natürlich vorhanden! Ich kenne übrigens seit Jahren Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Bundespolizei o. Bereitschaftspolizei, welche über diese GAPS schon lange verfügen. Fällt jetzt halt vermehrt auf, da jeder neue Streifenwagen damit ausgerüstet wird. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510812 | |||
Datum | 23.09.2008 07:36 | 5319 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Ulrich Cimolino Es soll Feuerwehren geben (z.B. Ratingen), die haben auch weit jenseits von Norm oder ECE 104 beklebt, Es soll auch Feuerwehren geben, die haben im Prinzip im Sinne der ECE beklebt, halten sich aber nicht an deren Regeln (Farben, verwendetes Material, ...). Seitlich rote oder blaue Konturbeklebung ist z.B. nach ECE nicht zulässig. Geschrieben von Ulrich Cimolino stört in NRW keinen TÜV oder die Dekra, weil die Feuerwehren nach § 70 (4)ausgenommen wären... Mit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik. Geschrieben von Ulrich Cimolino 3. oder der IM hats erlassen (pauschal) der hat für Verkehrsrecht eigentlich keine Regelungsbefugnis... Geschrieben von Ulrich Cimolino 4. oder der RP hats erlassen (NRW) (pauschal für den RP) und dafür müsste halt entweder eine Eintragung im Schein vorhanden sein, oder ein entsprechendes Dokument mitgeführt werden. Siehe die länderspezifischen Ausnahmeregelungen für die Heckabsicherung bei Feuerwehrs... Geschrieben von Ulrich Cimolino Herrliche föderale Welt... ebendt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510820 | |||
Datum | 23.09.2008 08:23 | 5397 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Ulrich Cimolino Seitlich fluoreszierend eigentlich auch nicht, trotzdem gibts europaweite Forderungen, die genau das vorschreiben/empfehlen... Geschrieben von Henning Koch Mit der Verlautbarung des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Springlicht halte ich die Anwendung von §70(4) eher für abwegig, auch für andere Lichttechnik. Zum Thema Springlicht: s. anderen Thread (aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...) Geschrieben von Henning Koch Geschrieben von Ulrich Cimolino Klar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,.. Geschrieben von Henning Koch Geschrieben von Ulrich Cimolino Ja klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden). Wir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren und versuchen alles, ums noch komplizierter zu machen. Ich versteh die Fw-Welt nicht wirklich, zumal in vielen anderen Fragen weit lockerer mit den Themen umgegangen wird (Achslasten, Gesamtgewichte, Gewichtsverteilung, Anschnallen), die weit mehr Einfluss auf die aktive und passive Fahrsicherheit haben. Das einzige was bei Sicherheitsfragen funktioniert: Bedarf feststellen, sachlich begründen und Beispiele bringen, wird das (i.d.R. OHNE saubere Begründung!) verweigert, eine Ebene höher (Remonstration), wenn wieder ohne Erfolg, prüfen, ob es wert/erforderlich (leider!) => Medien. (DAS wirkt dann leider fast immer..., vgl. PSA-Diskussion, Bayern und seine "Geschichte" zu den Ausnahmen für die Heckwarnanlagen uvm.) Aber solang es wichtiger ist, dass das TSF mit allen Wunschfahrgestellen, noch mit 3,5 t möglich ist, eine Beladungsreduzierung natürlich im Gegenzug unmöglich ist, beschäftigen wir uns munter mit uns selbst... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510974 | |||
Datum | 23.09.2008 18:43 | 4943 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Ulrich Cimolino (aktive Lichtquellen sind da für mich immer noch was anderes...) Für §49a nicht... Geschrieben von Ulrich Cimolino Klar, deshalb verstoßen auch die Mehrzahl der Polizeifahrzeuge in Deutschland problemlos (!) laufend gegen geltendes Straßenverkehrsrecht.,.. Die Feuerwehr [SB] ist da aber auch nicht wirklich besser. Geschrieben von Ulrich Cimolino Ja klar, wir führen dann Einzelfallkopien im Auto mit (wie lang sind die eigentlich darauf vorhanden). Musst du ja nicht, du kannst es auch in die Papiere eintragen lassen. ggf. sogar ganz ohne Prüforganisation als reine Änderung der Fahrzeugpapiere, dass kann eure Zulassungsstelle machen (wird sie aber vermutlich aus gutem Grund verweigern). Immerhin ist eure Zulassungsstelle ja auch die, bei der die ganzen hier in Rede stehenden Polizeiautos zugelassen werden, und die dann so lustige Sachen wie "Bei der Benutzung [der SoSi-Anlage] sind §35 und 38 StVO zu beachten" in die Papiere schreibt... Geschrieben von Ulrich Cimolino Wir stellen bei Feuerwehrs Fragen, die noch nicht mal beim TÜV oder der Dekra irgendeinen interessieren und wo ist dann in der Praxis das Problem? Dranschrauben/draufkleben, hoffen dass der Prüfer keine Ahnung hat von Einsatzfahrzeugen und nach dem Motto vorgeht "sieht aus wie ein Feuerwehrauto, leuchtet wie eine Feuerwehrauto, wird wohl so in Ordnung sein" (am besten noch in Verbindung mit "lieber keine dummen Fragen stellen, die einen Stammkunden verärgern könnten). Bei eurer Warnbeklebung nach DIN 30710 scheint das ja auch prima zu klappen, oder habt ihr dafür 'ne Ausnahmegenehmigung? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510975 | |||
Datum | 23.09.2008 18:47 | 5107 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochBei eurer Warnbeklebung nach DIN 30710 scheint das ja auch prima zu klappen, oder habt ihr dafür 'ne Ausnahmegenehmigung? Nein, weder dafür noch für die zitronengelbe fluoreszierend/reflektierende oder die Konturmarkierung mit Folie, die auch auf Rundungen oder Planen sinnvoll verarbeitbar ist. Würden wir aber auch nicht bekommen, weil eben nach Ansicht der Zulassungsstellen hier gar nicht erforderlich => s. Kommentar zu den Erfahrungen der Fw Ratingen! Jetzt frag ich Dich, warum das jetzt für Dich immer noch ein Problem zu sein scheint... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 510977 | |||
Datum | 23.09.2008 19:01 | 4878 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoJetzt frag ich Dich, warum das jetzt für Dich immer noch ein Problem zu sein scheint... nein nein, die Frage hatte ich dir doch gestellt ;-) Also ist alles gut, man baut was man für richtig hält und begründet es hinterher mit §70. Abweichende Meinungen des Bundesverkehrsministeriums interessieren in den Ländern eh keinen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 510981 | |||
Datum | 23.09.2008 19:21 | 4943 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochAbweichende Meinungen des Bundesverkehrsministeriums interessieren in den Ländern eh keinen. Das ist wie mit dem neuen Waffengesetz Die Umsetzung liegt bei den jeweiligen Ländern..... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Dortmund / nrw | 610097 | |||
Datum | 17.02.2010 15:21 | 4840 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. oder der IM hats erlassen (pauschal) Hat jemand der Erlass von NRW als PDF oder weiß wo man im Internet fündig wird? Goggle gibt leider keine hilfreichen Auskünfte. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 610098 | |||
Datum | 17.02.2010 15:26 | 4770 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian SchmitzHat jemand der Erlass von NRW als PDF jede BerReg regelt selbständig... hatte ich doch geschrieben... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Limbach / Saarland | 610099 | |||
Datum | 17.02.2010 16:08 | 4546 x gelesen | |||
Also wir haben schon seit über 3 Jahren alle Fahrzeuge beklebt! Auch mit Konturmarkierung von Reflex..... . Nur positive erfahrungen und danach gekräht hat auch noch keiner danach. Weder Tüv noch Polizei. Hauptsache gesehen werden. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Dortmund / nrw | 610101 | |||
Datum | 17.02.2010 16:36 | 4603 x gelesen | |||
Jemand Infos über den BezReg Arnsberg? | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 610102 | |||
Datum | 17.02.2010 16:39 | 4571 x gelesen | |||
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