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ThemaDürfen Brandschutztüren zugeschlossen sein?8 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorBett8ina8 K.8, Gründau / Hessen513862
Datum11.10.2008 14:3613797 x gelesen
Guten Tag!

Bis vor wenigen Wochen wohnten wir in einem Haus Baujahr 1975. In diesem Haus befand sich ein Öltankraum, welcher mit einer Feuer/Brandschutztür versehen war.
Folgendes Problem: Unser ehemaliger Vermieter verlangt den Schlüssel für diese Tür. Wir haben/hatten aber keinen Schlüssel und bezweifeln auch, dass es jemals einen gab, da die Tür von der Innenseite gar keine "Schlüsseleinsteckvorrichtung" (Loch) aufwies. Die Vorderseite war vom vorigen Mieter zutapeziert worden und wir hatten es einfach so gelassen. Nun weiss ich gar nicht ob dort überhaupt ein Schlüsselloch war.
Nun wurde uns von verschiedener seite (alles Laien, so wie ich) gesagt, dass solche Türen zwar immer geschlossen sein sollten, (logisch), aber üblicherweise gar nicht abzuschließen sind und die Brandschutzverordnung das auch deutlich aussagt..
Brandschutztüren hätten keinen Schlüssel, da sie nicht zugeschlossen werden dürfen.

google konnte mir leider nicht wirklich helfen.

Ich fand nur dies:
Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096
Damit sich der Brand nicht ungehindert im Gebäude ausbreiten kann, sind alle Türen
zu schließen, einschließlich denen zum Brandraum und in den Fluren.
Die Türen dürfen jedoch nicht abgeschlossen werden.

Unser Ex-Vermieter möchte nun wegen diesem "fehlenden" Schlüssel einen Teil der Kaution einbehalten.
Gerne würde ich ihm mitteilen, dass er auf dem Holzweg ist und solche Brandschutztüren gar keinen Schlüssel haben, da sie eben nicht abgeschlossen werden dürfen.

Ich habe keinen Schlüssel, hatte keinen Schlüssel und hoffe nun einfach, dass es nie einen Schlüssel gab, weil so was gar nicht üblich ist.
Vielleicht kann einer von Ihnen mir meine Frage beantworten.

Liebe Grüße

Suzie


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio513865
Datum11.10.2008 14:4111384 x gelesen
Tach, Post!

Selbstverständlich dürfen Brandschutztüren abgeschlossen werden und dementsprechend gibt es sie auch in der Ausführung mit Schlüssel.
Ist denn im alten Übernahmeprotokoll der Wohnung nicht vermerkt, welche Schlüssel übergeben wurde?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorBett8ina8 K.8, Gründau / Hessen513869
Datum11.10.2008 14:4911435 x gelesen
Leider nicht. Dort wurden nur Zimmer und Kellerschlüssel aufgeführt. Aber kein Schlüssel für einen Öltankraum. Dennoch verlangt er nun diesen...
Wir haben aber unterschrieben; dass wir für alle Türen einen Schlüssel erhalten haben. Wer kontrolliert denn die Tür zu den Öltanks, also ob dort einer steckt?!

Mir stellt sich aber die Frage, was im Ernstfall passiert, (Öltank läuft aus, oder gar Feuer) und die Freiwilligen Helfer können gar nicht vordringen, weil die Tür abgeschlossen ist und der Schlüssel (warum auch immer ) verschwunden ist.
Das war auch die Begründung der Laien.

Toll... nun baut der evtl. ne neue Tür ein, weil ich nicht beweisen kann, das gar keiner da war.


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz513870
Datum11.10.2008 14:5211124 x gelesen
Geschrieben von Bettina KnaupeMir stellt sich aber die Frage, was im Ernstfall passiert, (Öltank läuft aus, oder gar Feuer) und die Freiwilligen Helfer können gar nicht vordringen, weil die Tür abgeschlossen ist und der Schlüssel (warum auch immer ) verschwunden ist..

Bis jetzt haben wir noch fast jede Tür aufbekommen.
Allerdings soll es da einen Fall geben, wo die Tür nicht zu knacken war, und mann dann die Wand geknackt hat.

Geschrieben von Bettina KnaupeToll... nun baut der evtl. ne neue Tür ein, weil ich nicht beweisen kann, das gar keiner da war.
Neue Tür?
Er muss doch soweit ich weiß auch dir die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben.
(bzw. selbst versuchen die Kosten möglichst gering zu halten).
Das dürfte hier ein guter (und damit i.d.R. auch nicht-Abzocker-)Schlüsseldienst sein, der dass Schloß fachgerecht öffnet und ein neues einbaut.


Manuel


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern513873
Datum11.10.2008 15:0911281 x gelesen
Hi Bettina,

selbstverständlich dürfen solche Türen abgeschlossen werden, wie oben schon geschrieben.
Eine neue Tür braucht der Vermieter dennoch nicht. Jeder gute Schlosser oder Schlüsseldienst, baut das alte Schloß aus und ein neues ein.
Da aber zugelassene Schlösser für Brandschutzsysteme schon ein bischen teurer sind, würde ich an deiner Stelle auf den Übernahmevertrag verweisen und versuchen so aus dieser Sache herauszukommen.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen513876
Datum11.10.2008 16:0511219 x gelesen
Moin,

Solange es keine Fluchttür ist, was beim Ölraum so nicht der Fall sein dürfte, weil kein Raum, wo sich normalerweise wer drin aufhält... Wüsste nicht, was gegen das abschließen spricht. Je nach Anordnung im Haus und dessen Bewohnerklientel sogar recht ratsam, um unbefugten Zugang zu verhindern.

Geschrieben von Bettina Knaupe
Mir stellt sich aber die Frage, was im Ernstfall passiert, (Öltank läuft aus,


Sind doppelwandig oder mit einer Auffangwanne unter den Tanks oder der ganze Raum als solche konzipiert.

Geschrieben von Bettina Knaupeoder gar Feuer)

Müsste als offizieller Öllageraum 'ne Beschäumungsöffnung haben und allzuviele Brandquellen gibts da ja auch nicht drin. Notfalls wird Tür oder Wand gewaltsam zerlegt.

Geschrieben von Bettina Knaupe
Toll... nun baut der evtl. ne neue Tür ein, weil ich nicht beweisen kann, das gar keiner da war.

Ist die Tapetenschicht vom Vormierter noch drauf und ggf. diesem zuzuordnen? Damit wre ja zumindest schonmal belegt, dass ihr den Schlüssel nie benutzt habt. Sagt zwar nix über die Aushändigung, aber stützt auch nicht gerade die Argumentation des Vermieters.

Gruß,
Thorben


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AutorBett8ina8 K.8, Gründau / Hessen513879
Datum11.10.2008 16:4411080 x gelesen
Ich danke euch allen für die Antworten. Nun weiss ich wenigstens, dass solche Türen sehr wohl abschließbar sind und kann alle mal aufklären.
Wie wir nun aus dieser Geschichte rauskommen, weiss ich zwar nicht, aber der Ex-Vermieter soll erstmal beweisen, dass uns bei Einzug ein Schlüssel für diesen Raum übergeben wurde.

Schönes Wochenende!

LG
Suzie


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen513920
Datum12.10.2008 09:5710901 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Thorben GruhlSolange es keine Fluchttür ist, was beim Ölraum so nicht der Fall sein dürfte, weil kein Raum, wo sich normalerweise wer drin aufhält... Wüsste nicht, was gegen das abschließen spricht.

selbst die dürfte verschließbar sein, nur dürfte sie ebn nicht verschlossen sein, wenn sie erforderlich ist.

Geschrieben von Thorben GruhlMüsste als offizieller Öllageraum 'ne Beschäumungsöffnung haben

Im Privatbereich bei kleinerer lagerhaltung baer nicht üblich, zumindest mir nirgendwo bekannt. Eventuell aber bei neueren Anlagen?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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 11.10.2008 14:36 ., Gründau
 11.10.2008 14:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.10.2008 14:49 ., Gründau
 11.10.2008 14:52 ., Westerwald
 11.10.2008 15:09 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 11.10.2008 16:44 ., Gründau
 11.10.2008 16:05 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 12.10.2008 09:57 Math7ias7 Z.7, Offenbach
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