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Themamangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz46 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 514135
Datum13.10.2008 14:1413060 x gelesen
Hallo Forum,

da immer weniger "Männer" zum Dienst an der Waffe gezogen, bzw. immer mehr ausgemustert werden, stehen dem Katastrophenschutz immer weniger Kräfte zu verfügung die sich freistellen lassen.

Ebenfalls ist zu beobachten das Helfer im Katastrophenschutz die sich für 6 Jahre verpflichtet haben, es bewust darauf anlegen durch mangelnden Dienstbesuch wieder zurück gemeldet zu werden und ihr Status als Helfer im Kat-Schutz zurück gezogen wird. Mit der Hoffnung, aufgrund des Alters oder des Beziehungsstatus (verheiratete werden nicht gezogen) ausgemustert zu werden.

Meine Frage ist wie damit umgegangen wird?
Werden grundsätzlich nur Feuerwehrangehörige freigestellt die schon länger bei einer Feuerwehr Mitglied sind, oder wird in manchen Feuerwehren damit geworben, bzw. gibt es Verpflichtungen von Feuerwehrangehörigen deren einzige Motivation ist dem Wehrdienst zu "enfliehen"?

Gibt es Handhabe für Freigestellte die diese Praxis betreiben, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen oder Bußgeld? Wie oft darf man diese anwenden? Einmal im Jahr oder je Vergehen?

Gruss


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen514136
Datum13.10.2008 14:3310236 x gelesen
Hallo,

abgesehen von allen rechtlichen Aspekten ist es wichtig erstmal die Meinung des jeweiligen SB des LRA zu der Problematik zu kennen.

Ich behaupte mal es ist die überwiegende Mehrheit welche die Chance nutzt keinen Wehr- oder Wehrersatzdienst leisten zu müssen. Alles andere sind die freiwillig/auf unbestimmte Zeit Verpflichteten.
Und du hast natürlich die Möglichkeit eine ungenügende/fehlende Beteiligung zu sanktionieren bzw. besser gesagt sanktionieren zu lassen.

Ich kenne nur bis jetzt keinen Fall persönlich, wo nach entsprechender Reaktion und Rückmeldung an das Kwea, dieser im Nachhinein noch einrücken mußte. Mag hier verschiedene Gründe haben ;-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden514137
Datum13.10.2008 15:129748 x gelesen
Also bei uns läuft es so, dass die Kameraden zwei mal im Jahr ihre abgeleisteten Stunden dem LRA melden müssen, diese sprechen dann auch Bußgelder aus.

MFG

Sebastian


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg514138
Datum13.10.2008 15:149837 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian Pieperdiese sprechen dann auch Bußgelder aus.

ist das auch schon mal passiert?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz514139
Datum13.10.2008 15:409651 x gelesen
Hallo,

in der Wehr, für die ich im Rathaus zuständig war, galt folgendes Verfahren:

1. Bewerber brauchten die Zustimmung (schriftlich) von Wehrführer und Wehrleiter.

2. Berwerber aus den eigenen Reihen bekamen diese sofort, Bewerber von "außen" erst nach einer "Probezeit" von einem Jahr.

3. Die Freigestellten mussten die von der Kreisverwaltung fesgelegten Stunden erbringen. Die Stunden mussten zusätzlich (zu Übungen und Einsätzen) sein, für Führungskräfte galt ein Anrechnungssystem.

4. Wer die Stunden ohne Grund nicht brachte, wurde der KV gemeldet, die Bußgelder verhängte (regelmäßig). Diese wurden auch in Gerichtsverfahren bestätigt.

5. In einem Falle wurde ein "Kamerad" zurückgemeldet, ein Anruf bei Kreiswehrersatzamt hatte zur Folge, dass er sofort einberufen wurde, und zwar in eine Einheit, die führe ihre harte Grundausbildung bekannt ist.

6. Fazit: Klasse Arbeit der Freigestellten zum Wohle ALLER. Probleme mit den Freigestellten waren die absolute Ausnahme, die Kameraden sind bzw. waren Spitzenkräfte, die sich heute vielfach in Führungsfunktionen wiederfinden.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern514140
Datum13.10.2008 16:099493 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von = anonym = Ebenfalls ist zu beobachten das Helfer im Katastrophenschutz die sich für 6 Jahre verpflichtet haben, es bewust darauf anlegen durch mangelnden Dienstbesuch wieder zurück gemeldet zu werden und ihr Status als Helfer im Kat-Schutz zurück gezogen wird. Mit der Hoffnung, aufgrund des Alters oder des Beziehungsstatus (verheiratete werden nicht gezogen) ausgemustert zu werden.

Diesen "Trend" konnte man bei uns zum Glück noch nicht beobachten.Geschrieben von = anonym =

Meine Frage ist wie damit umgegangen wird?
Werden grundsätzlich nur Feuerwehrangehörige freigestellt die schon länger bei einer Feuerwehr Mitglied sind


bisher war es immer so

Geschrieben von = anonym = oder wird in manchen Feuerwehren damit geworben, bzw. gibt es Verpflichtungen von Feuerwehrangehörigen deren einzige Motivation ist dem Wehrdienst zu "enfliehen"
Nein.

Geschrieben von = anonym = Gibt es Handhabe für Freigestellte die diese Praxis betreiben, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen oder Bußgeld? Wie oft darf man diese anwenden? Einmal im Jahr oder je Vergehen?

Die geleisteten Stunden werden regelmäßig an das Landratsamt gemeldet, dort würde man sich auch darum "kümmern", wenn die Pflicht zur Mitarbeit nichr erfültt werden würde.

Kam bisher aber noch nicht da alle ihre Stunden locker beisammen hatten und ihre Aufgaben pflichtgemäß erfüllt haben. Zum Glück!


Grüße
Magnus

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AutorMart8in 8P., Niederscheld / Hessen514141
Datum13.10.2008 16:099533 x gelesen
Also bei uns in der Stadt wird der Ersatzdienst beim G-ABC-Zug verichtet.

Wir haben 1x im Monast Dienst und wer unentschuldigt fehlt (es zählt nur krankmeldung vom Doc oder Urlaub bzw. dringende Betriebliche Gründe) bekommt beim ersten mal eine Abmanung und beim 2. mal auch Busgeldbescheid.... hab es schon öfters mitbekommen, das diese auch rausgegangen sind bzw bezahlt werden mussten...

Gruß Maddin


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen514142
Datum13.10.2008 16:329348 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDie geleisteten Stunden werden regelmäßig an das Landratsamt gemeldet,

Wiso eigentlich? Die Leute verpflichten sich doch bei der HiOrg, hier also bei der Feuerwehr der Gemeinde XY.

Gruß
Ingo


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AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW514144
Datum13.10.2008 16:579429 x gelesen
Hallo Peter,

mir sind konkret zwei Fälle bekannt, bei denen die Rückmeldung an das KWEA die Ableistung des Grundwehrdienstes zur Folge hatte.

Passiert also tatsächlich.


Gruß

Ralf


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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz514145
Datum13.10.2008 17:009223 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Leute verpflichten sich doch bei der HiOrg, hier also bei der Feuerwehr der Gemeinde XY.
Die Leute verpflichten sich zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz. Zuständige Behörde ist dann i.d.R. die Kreisverwaltung / das Landratsamt.


mkG
Günther

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AutorDirk8 A.8, Velbert / NRW514146
Datum13.10.2008 17:089373 x gelesen
Wie hoch ist denn so ein Bußgeld ? Es sollte ja schon angemessen hoch sein!?


Beste Grüße
DirK

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AutorMart8in 8P., Niederscheld / Hessen514149
Datum13.10.2008 17:289378 x gelesen
Die Busgelder, die ich mitbekommen habe, lagen im Bereich von 50-225€

rein rechtlich sind aber bis zu 1000€ drin!


Geschrieben von §21 Zivilschutzgesetz Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
(1) Rechte und Pflichten der im Zivilschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfer richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz, soweit durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für den ehrenamtlichen Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz vom Wehrdienst oder Zivildienst freigestellte Helfer sind zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet.


Geschrieben von §24 ZSG (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 1, § 15 Abs. 4 oder § 16 Abs. 1 zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. einer Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
2. einer Vorschrift des § 21 Abs. 2 über die Mitwirkung oder
3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1

zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann
in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist

1.
in den Fällen des Absatzes 1 die Behörde, welche die Anordnung erlassen hat,
2.
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 die Agentur für Arbeit,
3.
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für ihre Helfer, im übrigen und in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 3 die für den Katastrophenschutz zuständige Behörde.

Quelle


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AutorBenj8ami8n P8., Röfingen / Bayern514156
Datum13.10.2008 18:399111 x gelesen
In meinem damaligen THW-OV kam es ab und an auch mal dazu, dass zuerst Abmahnungen erteilt wurden und wenn diese nicht fruchteten, gab es Bußgeldbescheide. Und die haben bei jedem Kameraden gewirkt. Nach nem Bußgeld sind die wieder gern und auch interessiert zum Dienst gekommen.

Die Höhe der Bußgelder ist mir nicht bekannt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benjamin

Dieser Beitrag gibt meine eigene Meinung und nicht die der Feuerwehr Röfingen wieder.

http://www.kfv-guenzburg.de/

http://www.feuerwehrjugend.de/

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen514157
Datum13.10.2008 18:409207 x gelesen
Hallo,

beruhigt mich. Dann wird so was doch tatsächlich auch in gewissen Gegenden sanktioniert. Ist für die ehrlichen/engagierten FA doch mal ein Ansporn.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern514162
Datum13.10.2008 19:169075 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Ingo zum FeldeWiso eigentlich? Die Leute verpflichten sich doch bei der HiOrg, hier also bei der Feuerwehr der Gemeinde XY.

Nein, "hierzulande" wird die Verpflichtung wird über die zuständige Kreisbehörde für de KatSch abgewickelt.

Gibt es das irgendwo, dass die Verpflichtung direkt bei der Gemeinde respektive der Feuerwehr erfolgt?


Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514164
Datum13.10.2008 19:269242 x gelesen
Geschrieben von = anonym = Mit der Hoffnung, aufgrund des Alters oder des Beziehungsstatus (verheiratete werden nicht gezogen) ausgemustert zu werden.

Weder Alter noch Familienstand zum Zeitpunkt der Aufhebung der Freistellung sind relevant. Maßgeblich ist das Alter und der Familienstand zum Zeitpunkt er Unterschrift unter die VErpflichtungserklärung.

Und es kostet mich genau einen Anruf beim Sachbearbeiter des KWEA der immer vertrauensvoll meine Wehrübungen geplant und einberufen hat, dann geht auch jemand mit 27, verheiratet und 2 Kinder treu dienen und tapfer verteidigen, wenn er ein Ex-Freigestellter ist.


Geschrieben von = anonym = Gibt es Handhabe für Freigestellte die diese Praxis betreiben, wie z.B. Disziplinarmaßnahmen oder Bußgeld?

Wichtig: saubere Dokumentation. Sprich Dienstbesuch und fehlen dokumentieren. "Abmahnung" nur schriftlich gegen Empfangsvollmacht. Danach Meldung an LRA zwecks Einleitung des OWi-VErfahrens.


Geschrieben von = anonym = Wie oft darf man diese anwenden? Einmal im Jahr oder je Vergehen?

i.d.R. wird man nicht gleich mit den 1.000€ anfangen, sondern z.B. mit 100€ und das dann bei jedem Vergehen steigern.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü514170
Datum13.10.2008 20:159097 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas Klee6. Fazit: Klasse Arbeit der Freigestellten zum Wohle ALLER. Probleme mit den Freigestellten waren die absolute Ausnahme, die Kameraden sind bzw. waren Spitzenkräfte, die sich heute vielfach in Führungsfunktionen wiederfinden.

Interessenfrage: Wie hoch schätzt Du bei Euch die Quote der Seiteneinsteifger ein, die über die Verpflichtng dageblieben sind?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen514179
Datum13.10.2008 21:399027 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWeder Alter noch Familienstand zum Zeitpunkt der Aufhebung der Freistellung sind relevant. Maßgeblich ist das Alter und der Familienstand zum Zeitpunkt er Unterschrift unter die VErpflichtungserklärung.

Leider wird die aktuelle Tauglichkeit als Maßstab genommen. Und seit man T3 abgeschafft hat...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen514191
Datum13.10.2008 22:448886 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Magnus HammerlGibt es das irgendwo, dass die Verpflichtung direkt bei der Gemeinde respektive der Feuerwehr erfolgt?

in kreisfreien Städen dürfte dieses der Fall sein, es ist ja dort Kreis = Stadt, die Verpflichtung läuft also direkt bei der Stadt.

Grüße

Micha


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514199
Datum13.10.2008 23:239067 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd es kostet mich genau einen Anruf beim Sachbearbeiter des KWEA der immer vertrauensvoll meine Wehrübungen geplant und einberufen hat, dann geht auch jemand mit 27, verheiratet und 2 Kinder treu dienen und tapfer verteidigen, wenn er ein Ex-Freigestellter ist.

WOW hast Du eine Macht! Da ist es Dir sicher auch egal wenn jemand brav fünf von seinen sechs Jahren der Feuerwehr gedient hat und nun einen Durchhänger hat.
Respekt Deine Leute müssen ja richtig zittern.
Mal eine Frage nach welchen Kriterien werden an deinem Standort die Mitglieder des ZB/ZS ausgewählt?


Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio514200
Datum13.10.2008 23:299088 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk BrokatzkyWOW hast Du eine Macht! Da ist es Dir sicher auch egal wenn jemand brav fünf von seinen sechs Jahren der Feuerwehr gedient hat und nun einen Durchhänger hat.

Wie egal ist es denn der Bundeswehr, wenn ein Grundwehrdienstleistender nach sieben Monaten einen Hänger hat? Kann der einfach sagen "Nee du, laß mal, mein Meerschweinchen hat gerade Bauchschmerzen, ich komm jetzt mal vierzehn Tage nich"?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514207
Datum14.10.2008 01:409037 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyWOW hast Du eine Macht! Da ist es Dir sicher auch egal wenn jemand brav fünf von seinen sechs Jahren der Feuerwehr gedient hat und nun einen Durchhänger hat.

Ja. Es ist mir herzlich egal. Wenn er vorübergehend keine Zeit hat (z.B. Meisterschule, Hausbau,...), dann kann er sich von der Freistellung vorübergehend beurlauben lassen, dient die Zeit dann aber nach.

Aber einen faulen Lenz machen und die Dienstpflich nicht erüllen ist nicht drin.

Mich hat bei der Bundeswehr auch keiner gefragt, ob ich vielleicht schon nach 9 statt erst nach 12 Monaten aufhören will (und nein, ich hätte nicht gewollt ;-) ).

Wer die Unterschrift leistet, dem wird vorher genau erklärt, was diese Unterschrift für Konsequenzen hat und wie lange man sich mit diesem Dienst bindet. Und daß es da dann auch kein Zurück mehr gibt, ohne die Folgen davon zu tragen.


Geschrieben von Dirk BrokatzkyRespekt Deine Leute müssen ja richtig zittern.

Nein. Sie wissen einfach, wo sie dran sind. Klare Ansage, klares Handeln.
s.o. Wer einen nachvollziehbaren Grund hat, für den findet sich eine Lösung. Wer sich aber nur so durchmogeln will, für den habe ich kein Verständnis und die Kameraden die ihren Dienst ordnungsgemäß leisten auch nicht.


Geschrieben von Dirk BrokatzkyMal eine Frage nach welchen Kriterien werden an deinem Standort die Mitglieder des ZB/ZS ausgewählt?


Sie stellen einfach einen Antrag.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514211
Datum14.10.2008 05:578878 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Thomas Klee
5. In einem Falle wurde ein "Kamerad" zurückgemeldet, ein Anruf bei Kreiswehrersatzamt hatte zur Folge, dass er sofort einberufen wurde, und zwar in eine Einheit, die führe ihre harte Grundausbildung bekannt ist.


Halte ich persönlich für eine Scheißhausparole. Denn der Kamerad muss gemustert werden, eine EFU machen und dann im Rahmen der EFU auf eine freie Planstelle eingeplant werden.

Das zum Thema sofort..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden514216
Datum14.10.2008 07:458828 x gelesen
ja schon öfters auch schon wiederholt bei den selben Personen,
wie hoch kann ich leider nicht sagen, war noch nicht betroffen (bei meinem derzeitigen Stundenaufwand auch nur schwer möglich)

mfg


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz514222
Datum14.10.2008 08:288782 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Thomas Klee

5. In einem Falle wurde ein "Kamerad" zurückgemeldet, ein Anruf bei Kreiswehrersatzamt hatte zur Folge, dass er sofort einberufen wurde, und zwar in eine Einheit, die führe ihre harte Grundausbildung bekannt ist.


Halte ich persönlich für eine Scheißhausparole. Denn der Kamerad muss gemustert werden, eine EFU machen und dann im Rahmen der EFU auf eine freie Planstelle eingeplant werden.

Das zum Thema sofort..



Hallo,

du magst dies gerne dafür halten wollen. In dem von mir beschriebenen Fall war dies aber genau so. Einzig das "sofort" nehme ich zurück. Das ganze Einberufungsverfahren dauerte schon seine Zeit. Aber er wurde einberufen und er musste seinen Dienst bei der BW ableisten.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz514223
Datum14.10.2008 08:308747 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleInteressenfrage: Wie hoch schätzt Du bei Euch die Quote der Seiteneinsteifger ein, die über die Verpflichtng dageblieben sind?

Hallo,

Seiteneinsteiger sind nicht die Regel. Die Quorte dürfte so bei max. 10 % liegen.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW514224
Datum14.10.2008 08:328831 x gelesen
Meiner Meinung nach sollten viel mehr Vorgesetzte gerade bei den Thema hart durchgreifen
Leider ist es bei uns im OV auch so das ich jeden zweiten Dienst von freigestellten höre, Sie haben keine Zeit, Sie müssen Schichten oder haben etwas auf Ihren Hof zu tun

Hätte ich da etwas mit zu Melden hätten einige Leute bei uns schon das ein oder andere Bußgeld aufgebrummt bekommen

Unfair ist es wirklich gegen über den Kameraden die regelmsig zum Dienst kommen.

Ich denke wenn wirklich Berufliche Gründe eintreten kann man einen Weg finden wie der Kollege auf seine Stunden kommt. Oder er soll sich für eine bestimmte Zeit beurlauben lassen.

Gunnar Kreidl
BÖH
THW Pfedelbach


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514228
Datum14.10.2008 08:398732 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlLeider ist es bei uns im OV auch so das ich jeden zweiten Dienst von freigestellten höre, Sie haben keine Zeit, Sie müssen Schichten oder haben etwas auf Ihren Hof zu tun


Frag ihn doch mal wieviel Zeit er hat wenn er 14 Tage auf dem TrÜpPl ist?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen514231
Datum14.10.2008 08:498808 x gelesen
Moin,

von wievielen Dienststunden geht ihr denn aus - die etwa 200 im Jahr?

Grüße


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW514232
Datum14.10.2008 08:528735 x gelesen
Bei uns im THW Pfedelbach 120h

Jeden zweite Woche Dienstag Abend von 19- bis 22 Uhr und unregelmäßig ca 1 mal in zwei Monaten einen Samstag komplett

Ausser die Kollegen sind in der Fachgruppe Brückenbau
Die leisten schon mehr Dienst vermutlich 250h im Jahr, wobei die es freiwillig machen und hier muss keiner lange bitten.

Gunnar Kreidl
BÖH
THW Pfedelbach


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen514240
Datum14.10.2008 09:218831 x gelesen
Beim THW sind es min. 120 h Stunden im Jahr.

Übrigens kann man Helfer auch wegen mangelnder Mitwirkung zurückmelden. Bedingung ist das weniger als 2/3 der angeordneten Dienststunden geleistet wurden.

Davon wird bei uns in Neuss aber nur bei Härtefällen Gebrauch gemacht.

Beispiele sind regelmäßiges Fehlen wegen Krankheit (auch mit Attest) oder muss jeden zweiten Dienst arbeiten.


Gruß Martin



THW OV-Neuss
stv. Ortsbeauftragter
http://www.thw-neuss.de

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514441
Datum15.10.2008 07:398639 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWie egal ist es denn der Bundeswehr, wenn ein Grundwehrdienstleistender nach sieben Monaten einen Hänger hat? Kann der einfach sagen "Nee du, laß mal, mein Meerschweinchen hat gerade Bauchschmerzen, ich komm jetzt mal vierzehn Tage nich"?

Keine Ahnung, war nie selber da. Ich kenne aber jemand der damals beim Bund war und dieser war nach seiner Grundi nur noch selten in der Kaseren. Es scheint also Mittel und Wege auch beim Baras zu geben, wenn man keine Lust hat.


Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514442
Datum15.10.2008 07:428623 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyIch kenne aber jemand der damals beim Bund war und dieser war nach seiner Grundi nur noch selten in der Kaseren

Jeder kennt einen der mal beim Bund ...

Wir hatte auch so einen der hat in den 10 Monaten 3 Trainingsanzüge aber keinen Kampfanzug zerschliessen..

Geschrieben von Dirk BrokatzkyEs scheint also Mittel und Wege auch beim Baras zu geben, wenn man keine Lust hat.


Wenn entsprechende Stellen (Truppenarzt) mitspielen schon... es geht aber auch anders ...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514444
Datum15.10.2008 07:528583 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschJeder kennt einen der mal beim Bund ...

Komisch ich kenne nicht so viele und die die ich kenne waren Überzeugungstäter ;-). Der Rest meiner Kollegen (als ich in dem passenden Alter war) war nicht da.


Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514446
Datum15.10.2008 07:538607 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDer Rest meiner Kollegen (als ich in dem passenden Alter war) war nicht da.

Generation Drückeberger :-)


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

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"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514447
Datum15.10.2008 07:578652 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschGeneration Drückeberger :-)

Nö, die meisten entweder untauglich oder eben freigestellt.
Wie sieht das den heute aus, gehen wirklich noch alle da hin bzw. werden auch einberufen?

Gruß

Dirk


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514467
Datum15.10.2008 08:378627 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerJa. Es ist mir herzlich egal. Wenn er vorübergehend keine Zeit hat (z.B. Meisterschule, Hausbau,...), dann kann er sich von der Freistellung vorübergehend beurlauben lassen, dient die Zeit dann aber nach.

Dies ist schon richtig, aber wenn man die Leute schon vor der Freistellung kennt und diese dann ihren Dienst bei der Feuerwehr ableisten, geschieht dies ja zusätzlich zum normalen Dienst und in der Regel wird er dann sowieso länger als die sechs Jahre Mitglied der Feuerwehr (und im Kat-Schutz) sein. Ich habe es schon immer für einen Fehler gehalten, wenn man nur Leute der Freistellung wegen in die Feuerwehr aufnimmt. Man sollte also eher seine "Freistellungsmodalitäten" überdenken, als die Leute mit Drohungen einzuschüchtern!


Gruß

Dirk


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514470
Datum15.10.2008 08:428605 x gelesen
Geschrieben von Dirk Brokatzkyals die Leute mit Drohungen einzuschüchtern!

Wo ist es eine Drohung wenn man die Folgen eines Verstosses gegen die Ordnung ankündigt und auch durchzieht?

Und ich glaube kaum der jeder 3. Satz von CiFi lautet "Wenn nicht ... dann schreibst du ab dem nächsten Quartal bunt nur noch vorne groß und hinten mit D".

Geschrieben von Dirk BrokatzkyMan sollte also eher seine "Freistellungsmodalitäten" überdenken

Wieviel % sind denn nur "Freigestellte"? D.h. nur wegen der Freistellung zu Feuerwehrs und anschliessend wieder weg?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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Marko Ramius

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514495
Datum15.10.2008 10:488590 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWieviel % sind denn nur "Freigestellte"? D.h. nur wegen der Freistellung zu Feuerwehrs und anschliessend wieder weg?

Dies meinte ich ja, die meisten sind sowieso 20 Jahre(+) dabei und ich denke einmal das in diesen Jahren bei jedem einmal ein "Durchhänger" kommt, wenn dies in den ersten 6 Jahren passiert und man die Leute dann gleich einrücken lässt, halte ich für keine gute Lösung.


Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514518
Datum15.10.2008 12:458636 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDies meinte ich ja, die meisten sind sowieso 20 Jahre(+) dabei und ich denke einmal das in diesen Jahren bei jedem einmal ein "Durchhänger" kommt, wenn dies in den ersten 6 Jahren passiert und man die Leute dann gleich einrücken lässt, halte ich für keine gute Lösung.

Es sind klarer Spielregeln, die vorher beiden Seiten bekannt sind. Das wird bei uns jedem der sich freistellen lassen will vorher sehr deutlich klar gemacht. Und wenn Du solche Spielregeln hast (die wir nicht mal selbst machen, sondern die extern vorgegeben sind), dann mußt Du deren Einhaltung auch sicher stellen. Sonst bekommst Du schnell ein Motivationsproblem bei anderen Freigestellten, nachfolgenden Generationen,...

Und es ist immer noch so, daß wir einen Dienst leisten. Das kommt von dienen. Und da gehören persönliche BEfindlichkeiten oder Durchhänger hinten an gestellt. Ich bin nach 8 Wochen Ausbilder TrM1/ SprFu mit 160h Feuerwehr im Monat (FF, nur damit keine falschen Vorstellungen aufkommen) auch nicht immer sonderlich motiviert. Dennoch gehe ich meinem Dienst ordnungsgemäß nach. Ist vielleicht eine Einstellungssache.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW514520
Datum15.10.2008 12:568632 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd da gehören persönliche BEfindlichkeiten oder Durchhänger hinten an gestellt. Ich bin nach 8 Wochen Ausbilder TrM1/ SprFu mit 160h Feuerwehr im Monat (FF, nur damit keine falschen Vorstellungen aufkommen) auch nicht immer sonderlich motiviert. Dennoch gehe ich meinem Dienst ordnungsgemäß nach

Na dann will ich mal für Dich hoffen, dass Du diese Einstellung so weiter durchziehen kannst. Nicht das plötzlich jemand daher kommt und sagt:" Pass mal auf in letzter Zeit klappt das mit Dir nicht mehr so richtig, es wäre besser wenn Du die Feuerwehr verlässt".

Wäre ja wirklich schade um die ganzen Jahre davor.

Gruß

Dirk


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg514608
Datum15.10.2008 18:338592 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyNa dann will ich mal für Dich hoffen, dass Du diese Einstellung so weiter durchziehen kannst. Nicht das plötzlich jemand daher kommt und sagt:" Pass mal auf in letzter Zeit klappt das mit Dir nicht mehr so richtig, es wäre besser wenn Du die Feuerwehr verlässt".


Wenn ich keine Zeit mehr habe, einer Aufgabe oder einem Hobby so nachzugehen wie es erforderlich ist habe ich es immer so gehalten, daß ich das dann konsequent auch nicht mehr mache.

Und du verwechselst Freistellung für den ZS mit dem Feuerwehrdienst. Natürlich kann jemand weiter bei der Feuerwehr bleiben. Er muß nur seiner Pflicht Grundwehrdienst zu leisten entsprechend nachkommen.
Wie gesagt. Das Zauberwort heißt "dienen".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen514621
Datum15.10.2008 19:348659 x gelesen
Geschrieben von Dirk BrokatzkyMal eine Frage nach welchen Kriterien werden an deinem Standort die Mitglieder des ZB/ZS ausgewählt?
Wie oder wonach will man einen Menschen beim Erstkontakt beurteilen?
Man muss sich da ganz einfach auf sein Bauchgefühl verlassen, wobei wir (THW) aber auch eine Probezeit für Neuanfänger haben.

Bei mir ist es ein beliebtes KO-Kriterium, wenn das Söhnchen die Mutter für den Erstkontakt vorschiebt und diese dann bei uns anruft oder wenn die Musterung schon gelaufen ist und man unsere Adresse noch schnell als letzten Notanker ausgebuddelt hat.
Ich habe dafür absolut kein Verständnis und werde dann in der mir angeborenen und gewohnt herzlichen Art auch schon mal deutlich/unhöflich. Ich fühle mich durch so etwas persönlich angegriffen, da solche Mannen unser System nur untergraben und ausnutzen.
Weiterhin gebe ich bei dem Erstkontakt zu den bei uns geforderten 120 Std/Jahr gern mal 100 Std dazu und beurteile die Reaktion. Manchmal hat es sich dann auch schon erledigt, worüber wir nicht sonderlich ergriffen sind.

Und nein, wir haben noch keine Nachwuchsprobleme.

Ansonsten stimme ich zu 100% mit der Einstellung von Christian überein.
Wir sind nicht die soziale Hängematte, für die, die sich überall nur auf Kosten anderer durchmogeln wollen. Das Lamentieren um Geduld, Großzügigkeit und Menschlichkeit kommt erst dann zum tragen, wenn der Betroffene seine Einstellung zur aktiven Mitarbeit durch seine bisherigen Leistungen glaubhaft machen konnte.

Merke: Nur zwei dieser tauben Eier versauen dir langfristig den Rest einer Gruppe.


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514669
Datum15.10.2008 22:568461 x gelesen
Herrlich! Mit 2 Weizenbier ist man nicht mehr einsatztauglich aber mit Jürgen absolut einer Meinung.

Geschrieben von Jürgen WenzelDas Lamentieren um Geduld, Großzügigkeit und Menschlichkeit kommt erst dann zum tragen, wenn der Betroffene seine Einstellung zur aktiven Mitarbeit durch seine bisherigen Leistungen glaubhaft machen konnte.

Wahrscheinlich dann wenn derjenige erfährt das er mit THWs mal eine Woche in den KatS Urlaub muss..

Geschrieben von Jürgen Wenzel
Bei mir ist es ein beliebtes KO-Kriterium, wenn das Söhnchen die Mutter für den Erstkontakt vorschiebt und diese dann bei uns anruft


Neulich beim Einstellungstest auch erlebt: Mutter begleitet Sohn als einziger Erziehungsberechtiger bis zum Vorstellungstest ...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 514670
Datum15.10.2008 22:568380 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas Zauberwort heißt "dienen".

Und das andere Wort "Pflicht". Aber das ist ja so schrecklich militärisch und fordernd...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen514692
Datum16.10.2008 00:208598 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschHerrlich! Mit 2 Weizenbier ist man nicht mehr einsatztauglich aber mit Jürgen absolut einer Meinung.
Heisst das jetzt, dass man mir nur unter Alkohol zustimmen kann? ;))

Geschrieben von Florian BeschNeulich beim Einstellungstest auch erlebt: Mutter begleitet Sohn als einziger Erziehungsberechtiger bis zum Vorstellungstest ...
Naja, bei einem Minderjährigen + Erziehungsberechtigten, wenn dieser denn auch noch in die Jugendgruppe will, würde ich das ja als normal ansehen. Wir sprechen hier aber von der Freistellung vom Wehrdienst, womit sich die Minderjährigkeit dann auch erledigt hat. Von diesen Leuten, die gerade sonst ja auch immer alles besser wissen als die "Alten", erwarte ich dann im Gegenzug auch den Ar*** in der Hose, für ihre Belange, die in diesem Fall ja recht einfach zu händeln sind, selbst zu sorgen.
Da muss ich mich dann ja vor jedem Einsatz vielleicht auch noch mit der Mutter auseinandersetzen. ;)


Gruss
Jürgen Wenzel


3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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