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ThemaSpiegel(nachrüstung) LKW12 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW514193
Datum13.10.2008 22:535618 x gelesen
Hallo,

bitte die Fristen beachten, darauf hat heute richtigerweise Kollege Reckert im AK T NW hingewiesen. Seit 1.10.08 ist die Nachrüstung ggf. über die HU nachweispflichtig.
Vgl. z.B. Hinweise in:
http://www.winkler.de/fileadmin/_temp_/pdfs/Koorperation_mit_Lieferanten/Spiegelnachruestpflicht.pdf
http://www.mekra.de/index.php?id=47


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJörg8 G.8, Neuenburg / BW514196
Datum13.10.2008 23:093510 x gelesen
Hallo Kollege

Was mich immer stört bei diesem Forum sind sie Abkürzungen warum kann man das nicht richtig ausschreiben.

Was soll den AK T NW heißen.

Ich bin leider kein Akademiker oder Dipl.Ing.
so viel zeit solle schon sein.

Ich denke das geht in vielen so im Forum.

Sorry

Gruß Jörg


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AutorFeli8x K8., Bochum/Freudenstadt / NRW/BW514198
Datum13.10.2008 23:203434 x gelesen
Hallo,

geraten: Arbeitskreis Technik Nordrhein-Westfalen.

Gruß
Felix


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen514215
Datum14.10.2008 07:303320 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jörg GrozingerWas mich immer stört bei diesem Forum sind sie Abkürzungen warum kann man das nicht richtig ausschreiben.
Abkürzungen sind nun mal Teil der Fachsprache, die Fachleute in einem Fachforum anwenden.

Die meisten Abk. dürften jedem geläufig sein und wenn's im Einzelfall mal hakt, kann man gezielt nachfragen.


Gruß
Markus

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AutorTobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen514220
Datum14.10.2008 08:243227 x gelesen
Hallo,

gibt es irgendwelche Fristen für Fahrzeuge die älter sind!? Oder müssen alle Fahrzeuge nachgerüstet werden?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW514233
Datum14.10.2008 08:523366 x gelesen
Geschrieben von Tobias Ostendorfgibt es irgendwelche Fristen für Fahrzeuge die älter sind!?

ja, steht doch im verlinkten Text!
"Sie betrit alle zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t (Kategorie
N2, N3, aber nur falls der Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel
eine Mindestanbauhöhe von 2m erfüllen kann), sofern
sie nicht schon die aktuelle Sichtfeld-Richtlinie 2003/97/EG
(Bild 4) erfüllen (d.h. die Zulassung nach der alten Richtlinie
71/127/EWG (Bild 2) besitzen und noch nicht umgerüstet sind)
und die nach dem 01. Januar 2000 zugelassen wurden."

Jetzt kanns aber sein, dass eine Feuerwehr mehrere ansonsten baugleiche Fahrzeuge VOR und NACH dem Datum hat. Dann raten wir zur Nachrüstung ALLER entsprechenden Fahrzeuge, um den Ma den Job zu erleichtern. (Abgesehen davon, dass das aus Sicherheitsgründen eh zu empfehlen ist, wenns noch einigermaßen rentabel ist - und die ÖA problematisch wird, wenn man ohne diese Spiegel mit einem Auto Zulassung in 99 einen Fahrradfahrer umnietet).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY514245
Datum14.10.2008 09:333162 x gelesen
Hallo Ulrich,

Geschrieben von Ulrich Cimolinobitte die Fristen beachten, darauf hat heute richtigerweise Kollege Reckert im AK T NW hingewiesen. Seit 1.10.08 ist die Nachrüstung ggf. über die HU nachweispflichtig.

Uns betrifft das ja eigentlich nicht, den unsere Fahrzeuge sind weit vor dem 1.1.2000 zugelassen worden.
Was mich eher verwundert ist die Tatsache, dass hier von LKW der Klassen N2 und N3 gesprochen wird. Die Definition von N" und N§ lautet hier:
Fahrzeuge zur Güterbeförderung.....
Das sind Feuerwehrfahrzeuge ja mal nicht, oder?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW514246
Datum14.10.2008 09:393086 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Abgesehen davon, dass das aus Sicherheitsgründen eh zu empfehlen ist, wenns noch einigermaßen rentabel ist - und die ÖA problematisch wird, wenn man ohne diese Spiegel mit einem Auto Zulassung in 99 einen Fahrradfahrer umnietet).

Aus dem Grunde wollten wir auch gerne unser TLF nachrüsten - leider gibts da original nichts. Kennt jemand was aus dem Zubehör, das für dieses Fahrgestell geeignet ist?




Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW514247
Datum14.10.2008 09:423260 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWas mich eher verwundert ist die Tatsache, dass hier von LKW der Klassen N2 und N3 gesprochen wird. Die Definition von N" und N§ lautet hier:
Fahrzeuge zur Güterbeförderung.....
Das sind Feuerwehrfahrzeuge ja mal nicht, oder?


Prinzipiell nein, aber vgl. dazu die Hinweise hier:
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html:
" Entgegen ursprünglicher Informationen (vgl. o.a. Seiten), basierend auf http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0021_2D05 vgl. dort Begründung, I.) hat der Bundesrat im Mai 2008 der Änderung der StVZO auf Basis der Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2007/38/EG zugestimmt, vgl. http://www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_logistik/03.15_Spiegel.php. Fw-Fahrzeuge sind NICHT ausgenommen. Vgl. dazu Peter Krauss, in Florian Hessen, 7/8 - 2008.
Interessant ist ggf. noch der Hinweis auf die "Alternativsysteme". Es muss nämlich nicht immer ein ganzer zusätzlicher Spiegel sein, teilweise reicht auch der Austausch der Spiegelgläser.
Beachten Sie die Nachrüstfristen! Vgl. http://www.winkler.de/fileadmin/_temp_/pdfs/Koorperation_mit_Lieferanten/Spiegelnachruestpflicht.pdf ."


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern514257
Datum14.10.2008 10:413132 x gelesen
Servus Anton,

vom Bayerischen Innenministerium gibts ein Schreiben, dass die Nachrüstpflicht auch für die Feuerwehren gilt.
Kann ich dir gerne zukommen lassen, falls du Interesse hast.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY514261
Datum14.10.2008 10:533023 x gelesen
Hallo Thorsten,

Geschrieben von Thorsten Schlottervom Bayerischen Innenministerium gibts ein Schreiben, dass die Nachrüstpflicht auch für die Feuerwehren gilt.
Kann ich dir gerne zukommen lassen, falls du Interesse hast.


Nein Danke,

mich hat eigentlich nur die Definition der LKW "gestört".
Ansonsten bin ich ein glühender Verfechter von möglichst großen und übersichtlichen Rückspiegeln.
Ich habe selbst schon mit Vertretern der Verkehrswacht und Verkehrserziehern an unserer Grundschule den Schülern den toten Winkel unseres LF 16 gezeigt und bin immer wieder erstaunt, wie groß der wirklich ist, wenn man diesen mit Leinen o.ä. markiert.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H514396
Datum14.10.2008 22:422927 x gelesen
Feuerwehrfahrzeuge gelten formal als „sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ und nicht als Fahrzeuge zur Güterförderung (Kraftfahrzeugklasse N). Trotzdem lehnt das zuständige Bundesverkehrsministerium eine Befreiung von der Nachrüstpflicht für Feuerwehrfahrzeuge mit Hinweis auf fehlende Unterschiede in den wesentlichen Baumerkmalen sowie mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit, als unbegründet ab.


Quelle:
Landesfeuerwehrschule S-H:
http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Ausbildung/Fahrzeugspiegel.php

Olaf


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 13.10.2008 22:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.10.2008 23:09 Jörg7 G.7, Neuenburg
 13.10.2008 23:20 Feli7x K7., Bochum/Freudenstadt
 14.10.2008 07:30 ., Bockenheim
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 14.10.2008 22:42 Olaf7 L.7, Preetz
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