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Thema | Spiegel(nachrüstung) LKW | 12 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 514193 | |||
Datum | 13.10.2008 22:53 | 5618 x gelesen | |||
Hallo, bitte die Fristen beachten, darauf hat heute richtigerweise Kollege Reckert im AK T NW hingewiesen. Seit 1.10.08 ist die Nachrüstung ggf. über die HU nachweispflichtig. Vgl. z.B. Hinweise in: http://www.winkler.de/fileadmin/_temp_/pdfs/Koorperation_mit_Lieferanten/Spiegelnachruestpflicht.pdf http://www.mekra.de/index.php?id=47 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jörg8 G.8, Neuenburg / BW | 514196 | |||
Datum | 13.10.2008 23:09 | 3510 x gelesen | |||
Hallo Kollege Was mich immer stört bei diesem Forum sind sie Abkürzungen warum kann man das nicht richtig ausschreiben. Was soll den AK T NW heißen. Ich bin leider kein Akademiker oder Dipl.Ing. so viel zeit solle schon sein. Ich denke das geht in vielen so im Forum. Sorry Gruß Jörg | |||||
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Autor | Feli8x K8., Bochum/Freudenstadt / NRW/BW | 514198 | |||
Datum | 13.10.2008 23:20 | 3434 x gelesen | |||
Hallo, geraten: Arbeitskreis Technik Nordrhein-Westfalen. Gruß Felix | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 514215 | |||
Datum | 14.10.2008 07:30 | 3320 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jörg Grozinger Was mich immer stört bei diesem Forum sind sie Abkürzungen warum kann man das nicht richtig ausschreiben. Abkürzungen sind nun mal Teil der Fachsprache, die Fachleute in einem Fachforum anwenden. Die meisten Abk. dürften jedem geläufig sein und wenn's im Einzelfall mal hakt, kann man gezielt nachfragen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 514220 | |||
Datum | 14.10.2008 08:24 | 3227 x gelesen | |||
Hallo, gibt es irgendwelche Fristen für Fahrzeuge die älter sind!? Oder müssen alle Fahrzeuge nachgerüstet werden? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 514233 | |||
Datum | 14.10.2008 08:52 | 3366 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Ostendorfgibt es irgendwelche Fristen für Fahrzeuge die älter sind!? ja, steht doch im verlinkten Text! "Sie betrit alle zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 t (Kategorie N2, N3, aber nur falls der Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel eine Mindestanbauhöhe von 2m erfüllen kann), sofern sie nicht schon die aktuelle Sichtfeld-Richtlinie 2003/97/EG (Bild 4) erfüllen (d.h. die Zulassung nach der alten Richtlinie 71/127/EWG (Bild 2) besitzen und noch nicht umgerüstet sind) und die nach dem 01. Januar 2000 zugelassen wurden." Jetzt kanns aber sein, dass eine Feuerwehr mehrere ansonsten baugleiche Fahrzeuge VOR und NACH dem Datum hat. Dann raten wir zur Nachrüstung ALLER entsprechenden Fahrzeuge, um den Ma den Job zu erleichtern. (Abgesehen davon, dass das aus Sicherheitsgründen eh zu empfehlen ist, wenns noch einigermaßen rentabel ist - und die ÖA problematisch wird, wenn man ohne diese Spiegel mit einem Auto Zulassung in 99 einen Fahrradfahrer umnietet). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 514245 | |||
Datum | 14.10.2008 09:33 | 3162 x gelesen | |||
Hallo Ulrich, Geschrieben von Ulrich Cimolino bitte die Fristen beachten, darauf hat heute richtigerweise Kollege Reckert im AK T NW hingewiesen. Seit 1.10.08 ist die Nachrüstung ggf. über die HU nachweispflichtig. Uns betrifft das ja eigentlich nicht, den unsere Fahrzeuge sind weit vor dem 1.1.2000 zugelassen worden. Was mich eher verwundert ist die Tatsache, dass hier von LKW der Klassen N2 und N3 gesprochen wird. Die Definition von N" und N§ lautet hier: Fahrzeuge zur Güterbeförderung..... Das sind Feuerwehrfahrzeuge ja mal nicht, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 514246 | |||
Datum | 14.10.2008 09:39 | 3086 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Abgesehen davon, dass das aus Sicherheitsgründen eh zu empfehlen ist, wenns noch einigermaßen rentabel ist - und die ÖA problematisch wird, wenn man ohne diese Spiegel mit einem Auto Zulassung in 99 einen Fahrradfahrer umnietet). Aus dem Grunde wollten wir auch gerne unser TLF nachrüsten - leider gibts da original nichts. Kennt jemand was aus dem Zubehör, das für dieses Fahrgestell geeignet ist? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 514247 | |||
Datum | 14.10.2008 09:42 | 3260 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWas mich eher verwundert ist die Tatsache, dass hier von LKW der Klassen N2 und N3 gesprochen wird. Die Definition von N" und N§ lautet hier: Prinzipiell nein, aber vgl. dazu die Hinweise hier: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html: " Entgegen ursprünglicher Informationen (vgl. o.a. Seiten), basierend auf http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0021_2D05 vgl. dort Begründung, I.) hat der Bundesrat im Mai 2008 der Änderung der StVZO auf Basis der Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2007/38/EG zugestimmt, vgl. http://www.ihk-nordwestfalen.de/verkehr_logistik/03.15_Spiegel.php. Fw-Fahrzeuge sind NICHT ausgenommen. Vgl. dazu Peter Krauss, in Florian Hessen, 7/8 - 2008. Interessant ist ggf. noch der Hinweis auf die "Alternativsysteme". Es muss nämlich nicht immer ein ganzer zusätzlicher Spiegel sein, teilweise reicht auch der Austausch der Spiegelgläser. Beachten Sie die Nachrüstfristen! Vgl. http://www.winkler.de/fileadmin/_temp_/pdfs/Koorperation_mit_Lieferanten/Spiegelnachruestpflicht.pdf ." ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 514257 | |||
Datum | 14.10.2008 10:41 | 3132 x gelesen | |||
Servus Anton, vom Bayerischen Innenministerium gibts ein Schreiben, dass die Nachrüstpflicht auch für die Feuerwehren gilt. Kann ich dir gerne zukommen lassen, falls du Interesse hast. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 514261 | |||
Datum | 14.10.2008 10:53 | 3023 x gelesen | |||
Hallo Thorsten, Geschrieben von Thorsten Schlotter vom Bayerischen Innenministerium gibts ein Schreiben, dass die Nachrüstpflicht auch für die Feuerwehren gilt. Nein Danke, mich hat eigentlich nur die Definition der LKW "gestört". Ansonsten bin ich ein glühender Verfechter von möglichst großen und übersichtlichen Rückspiegeln. Ich habe selbst schon mit Vertretern der Verkehrswacht und Verkehrserziehern an unserer Grundschule den Schülern den toten Winkel unseres LF 16 gezeigt und bin immer wieder erstaunt, wie groß der wirklich ist, wenn man diesen mit Leinen o.ä. markiert. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 514396 | |||
Datum | 14.10.2008 22:42 | 2927 x gelesen | |||
Feuerwehrfahrzeuge gelten formal als „sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ und nicht als Fahrzeuge zur Güterförderung (Kraftfahrzeugklasse N). Trotzdem lehnt das zuständige Bundesverkehrsministerium eine Befreiung von der Nachrüstpflicht für Feuerwehrfahrzeuge mit Hinweis auf fehlende Unterschiede in den wesentlichen Baumerkmalen sowie mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit, als unbegründet ab. Quelle: Landesfeuerwehrschule S-H: http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Ausbildung/Fahrzeugspiegel.php Olaf | |||||
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