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Thema | Bundeswehrdienstzeit | 28 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Hess8e J8., Angermünde / Brandenburg | 493443 | |||
Datum | 07.07.2008 14:43 | 13056 x gelesen | |||
Habe gehört man kann den Dienstgrad und die -zeit, die ein SaZ beim Bund erworben hat bei einem Eintritt in die FFW anrechnen lassen. Kann mir jemand näheres sagen? Bzw. wo kann ich das nachlesen? Danke vorab. | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 493451 | |||
Datum | 07.07.2008 14:56 | 11244 x gelesen | |||
Geschrieben von Hesse JensHabe gehört man kann den Dienstgrad und die -zeit, die ein SaZ beim Bund erworben hat Moin, scheint mir nicht logisch zu sein, weil mit welcher Begründung? Schon mal die Annahme, man könne sich überhaupt Zeit anrechnen lassen: wofür denn? Willst du bei der FW als z.B. Feldwebel anfangen? Außerdem denke ich nicht, dass eine brandschutztechnische Ausbildung bei der BW mit der bei einer FFW vergleichbar ist, wenn auch in manchen Teilen ähnlich. Bundeswehrzeit als solche scheint mir in keinster Weise anrechenbar zu sein. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Hess8e J8., Angermünde / Brandenburg | 493454 | |||
Datum | 07.07.2008 15:01 | 11084 x gelesen | |||
es geht ja auch nicht um die ausbildung ist schon klar das ausbildungen ala casevac zwar ähnlichkeiten mit feuerwehrtechnischen dingen hat aber mehr auch nicht das selbige trifft auf die funkerei und die sanität zu. aber genau deswegen stell ich diese frage ja hier rein ;-D es ist mir halt zu ohren gekommen und nun wollte ich mal ein paar fachkundige leute fragen trotzdem danke | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 493469 | |||
Datum | 07.07.2008 15:41 | 10896 x gelesen | |||
Vergiss das ganz schnell wieder ... Wenn einer bei der Berufsfeuerwehr Brand oder Oberbrandmeister hat er auch kein Anrecht drauf in der FFw befördert zu werden. | |||||
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Autor | Mike8 W.8, Wermelskirchen / NRW | 493471 | |||
Datum | 07.07.2008 15:42 | 10885 x gelesen | |||
Etwaige Ausbildungen, die identisch mit Fw Ausbildungen sind, werden anerkannt. Z.B. Sanitäter oder Rettungsassistent. In der Hauptsache kommt aber zu tragen, dass die Dienstzeit anerkannt wird. Du warst eben im öffentlichen Dienst. Das wirkt sich positiv auf die Besoldung aus und auf die Pensionsansprüche.Die genaue Berechnung liegt mir nicht vor, aber due wirst sicher 3 Dienstalterstufen "Vorsprung" haben, deine Dienstjubiläen sind früher und die pensionsansprüche höher. Verglichen mit den Kollegen, die mit dir zusammen den Grundlehrgang belegen. Viele Fw stellen nur bis 28,5 Jahre ein, dich vielleicht noch mit 32. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen | 493478 | |||
Datum | 07.07.2008 15:47 | 10800 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike WolterDas wirkt sich positiv auf die Besoldung aus und auf die Pensionsansprüche.Die genaue Berechnung liegt mir nicht vor, aber due wirst sicher 3 Dienstalterstufen "Vorsprung" haben, deine Dienstjubiläen sind früher und die pensionsansprüche höher. Verglichen mit den Kollegen, die mit dir zusammen den Grundlehrgang belegen. Viele Fw stellen nur bis 28,5 Jahre ein, dich vielleicht noch mit 32. Ich bekommt in der Freiwilligen Feuerwehr Sold und Pension? Sollte ich jetzt zu euch umziehen, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden? Mit kameradschaftlichen Grüßen Florian - Ich vertrete nur meine Meinung! - Wer Rechtsschreibfehler findet kann sie behalten! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 493483 | |||
Datum | 07.07.2008 15:51 | 10684 x gelesen | |||
ich denke er hat überlesen das es um ne FF geht | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen | 493492 | |||
Datum | 07.07.2008 15:57 | 10665 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Horcherich denke er hat überlesen das es um ne FF geht Das nehme ich auch mal an, aber ich frage lieber nach, vielleicht gibts ja doch was :) Mit kameradschaftlichen Grüßen Florian - Ich vertrete nur meine Meinung! - Wer Rechtsschreibfehler findet kann sie behalten! | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Wahrendorf / Schleswig Holstein | 493507 | |||
Datum | 07.07.2008 16:15 | 10699 x gelesen | |||
Hallo Wenn er vorher schon bei einer FFw wahr wird die Dienstzeit mit gerechnet nur der Dienstgrad nicht. Wenn nur SaZ ohne Mitgliedschaft in einer FFw dann auch keine Anrechnung der Dienstzeit. mkg ingo | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 493511 | |||
Datum | 07.07.2008 16:19 | 10747 x gelesen | |||
Hallo Jens, vielleicht hat Deine Quelle etwas durcheinander gebracht. Die Dienstzeit bei der Bundeswehr kann tatsächlich angerechnet werden. Dies gilt allerdings für Grundwehrdienstleistende. Deren Dienstzeit gilt als Feuerwehrdienst. So ist es zumindest in der Brandschutzorganisationsverordnung meines Heimatbundeslandes geregelt. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Hess8e J8., Angermünde / Brandenburg | 493535 | |||
Datum | 07.07.2008 17:10 | 10641 x gelesen | |||
öhm sry ich glaub da bringst du was durcheinander :-) man kann in der feuerwehr seinen "wehrersatzdienst" ableisten aber nicht andersrum macht ja auch keinen sinn oder? also es geht tatsächlich um eine freiwillige wehr beruflich bin ich versorgt und das sogar annehmbar ;-) die frage bleibt weiss einer evt wo sowas schriftlich geregelt ist ? | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 493614 | |||
Datum | 07.07.2008 21:49 | 10585 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hesse Jens die frage bleibt weiss einer evt wo sowas schriftlich geregelt ist ? Eine solche Regelung existiert nicht. Maßgebend ist die Laufbahnverordnung für die Feuerwehren des Landes Brandenburg (Link) und die enthält keinen entsprechenden Absatz. Über die Anrechnung von anderweitig erbrachten Lehrgängen entscheidet der Leiter der Feuewehr. Ein Zugführerlehrgang (BW) wird jedoch nicht als Zugführerlehrgang (Feuerwehr) angerechnet. Grüße Micha | |||||
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Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 493616 | |||
Datum | 07.07.2008 21:52 | 10512 x gelesen | |||
Hi Jens, ist mir klar. Bei der von mir erwähnten Vorschrift geht es tatsächlich ausschließlich um die FF. Um es vielleicht an einem Beispiel zu verdeutlichen: Feuerwehrangehöriger der FF wird zum Wehrdienst einberufen, kann also zwangsläufig seinen Pflichten in der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr nachkommen. Der FA will sich aber nach seinem Wehrdienst, oder soweit er kann auch währenddessen, in der FF engagieren. Um die "Pflichtverletzungen" gegenüber der Gemeinde zu legitimieren gibt es die von mir erwähnte Norm. § 1 (5) Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland: (5) Mit der Einberufung eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zur Ableistung des Grundwehrdienstes in der Bundeswehr oder des Zivildienstes endet der Feuerwehrdienst nicht. Der Grundwehrdienst und der Zivildienst zählen als Feuerwehrdienstzeit. Gruß Jochen | |||||
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Autor | Hess8e J8., Angermünde / Brandenburg | 493621 | |||
Datum | 07.07.2008 22:02 | 10539 x gelesen | |||
Na wunderbar danke hat mir geholfen. MKG Jens | |||||
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Autor | lars8 m.8, müden / nidersachsen | 515200 | |||
Datum | 18.10.2008 17:23 | 10762 x gelesen | |||
ich habe gerade deinen beitrag zur bundeswehrdienstzeit gelesen und muß leider feststellen das du nicht ganz richtig liegst mit deiner antwort. richtig ist: zeit anrechnenlassen ( wo für auch ist ja freiwillig) falsch ist der stand der ausbildung: ich selbst habe bei der bundeswehr meine brandschutzausbildung gemacht und muß sagen das sich die ffw noch so manches abschauen kann und auch muß bei der bundeswehr schaut keiner auf kosten und material zumindest nicht was die technische hilfe oder die pa-ausbildung angeht selbst habe ich intensivst ausbildung unter pa, das heißt alles real unter einwirkung von feuer und üben in brenenden häusern zwei wochen lang von morgens bis abends oder innerhalb einer woche 10 autos zu ausbildungszwecken zerschnitten die ausbildung bei der bundeswehr sind 6wochen 10 sunden am tag und nicht nur am wochenende ich selber habe in der zeit meinen maschinisten, mein pa-träger, meinen gruppenführer und den technischehilfe lehrgang absolviert und meine gemeinde hat mit alle lehrgänge anerkannt gruß porfi112 | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 515239 | |||
Datum | 18.10.2008 20:11 | 10468 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von lars meyer falsch ist der stand der ausbildung: Naja, Volker hat ja nicht geschrieben, dass das eine besser oder schlechter, sondern nur dass es nicht vergleichbar ist.... Geschrieben von lars meyer ich selber habe in der zeit meinen maschinisten, mein pa-träger, meinen gruppenführer Schade, dass offensichtlich kein Lehrgang zur Verwendung von Großschreibung dabei war ;-) In der Ursprungsfrage ging es nicht um die Anerkennung von Ausbildungen, sondern um Dienstzeiten und Dienstgraden! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515240 | |||
Datum | 18.10.2008 20:12 | 10352 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von lars meyer die ausbildung bei der bundeswehr sind 6wochen 10 sunden am tag und nicht nur am wochenende Rechnen wir doch mal entsprechend der FwDV2: Grundlehrgang 150 Stunden Funklehrgang 16 Stunden Atemschutz 25 Stunden Truppführer 35 Stunden Maschinist 35 Stunden Techn.Hilfe 35 Stunden Gruppenführer 70 Stunden Zusammen: 366 Stunden (als absolutes Minimun, Realbrandausbildung geht eigentlich noch extra, und ordentlich dauerts sowieso länger...) Auf 5-Tage Wochen mit 10-Stunden-Tage verteilt dann 7,3 Wochen. Geschrieben von lars meyer meine gemeinde hat mit alle lehrgänge anerkannt und das, obwohl die Mindeststundenzahl nach FwDV2 nicht eingehalten wurde. Glück gehabt. (mal davon abgesehen, dass ich nichts davon halte, den GF-Lehrgang gleich bei der Grundausbildung zu absolvieren). | |||||
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Autor | Nico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern | 515271 | |||
Datum | 19.10.2008 08:16 | 10502 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWenn einer bei der Berufsfeuerwehr Brand oder Oberbrandmeister hat er auch kein Anrecht drauf in der FFw befördert zu werden. Dass ist so auch nicht ganz richtig, schau mal in die FwDV2 Absatz 1.12. Erworbene Qualifikationen werden natürlich für die FF anerkannt und befördert wird ja in der Regel nach Ausbildungsstand. Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 515274 | |||
Datum | 19.10.2008 09:02 | 10471 x gelesen | |||
Wo warst du denn? Der Grundlehrgang geht bei der Bundeswehr genauso 5 1/2 Monate und der B3 Lehrgang knapp 3 Monate. *grübel* | |||||
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Autor | lars8 m.8, müden / nidersachsen | 515296 | |||
Datum | 19.10.2008 13:13 | 10428 x gelesen | |||
Ich war in "Stetten am kalten Mark" | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 515297 | |||
Datum | 19.10.2008 13:32 | 10420 x gelesen | |||
Und was hast da für ne 6 wöchige Ausbildung gemacht? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 515300 | |||
Datum | 19.10.2008 13:37 | 10433 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherUnd was hast da für ne 6 wöchige Ausbildung gemacht? In Stetten am kalten Markt (und kalt ist es dort in der Tat) finden die Lehrgänge sowohl für die zivilen Brandschützer als auch für die BundeswehrFM statt.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 515330 | |||
Datum | 19.10.2008 15:00 | 10459 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Nico Mertel Geschrieben von Alexander HorcherWenn einer bei der Berufsfeuerwehr Brand oder Oberbrandmeister hat er auch kein Anrecht drauf in der FFw befördert zu werden. Doch, das ist schon richtig, befördert wird ja in der Regel nach Ausbildungsstand ;-) Bei der Berufsfeuerwehr besagt im mittleren Dienst der Dienstgrad erstmal nichts über die Qualifikation. HBM kann jemand ohne Führungsausbildung (GF) sein, beim BM ist es in vielen Bundesländern sogar die Regel. Die betreffenden Personen haben also nicht nur kein Anrecht auf den entsprechenden FF-Dienstgrad (HBM ist mindestens GF, je nach Bundesland sogar ein ZF-Dienstgrad!), sie _dürfen_ diesen Dienstgrad auch garnicht bekommen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Nico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern | 515333 | |||
Datum | 19.10.2008 15:27 | 10286 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochHBM kann jemand ohne Führungsausbildung (GF) sein Und dass ist die große Mehrheit? Dann hab ich gerade wieder was dazugelernt. Geschrieben von Henning Koch Die betreffenden Personen haben also nicht nur kein Anrecht auf den entsprechenden FF-Dienstgrad Dass sie den gleichen Dienstgrad bekommen wie bei der BF, habe ich nie behauptet. Aber eine Führungsausbildung wird nach FwDV2 entsprechend anerkannt, beim BM der BF reicht dass zumindest für den Truppführer FF, und dass ist ja auch schon eine Beförderung.;-) Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 515337 | |||
Datum | 19.10.2008 15:45 | 10382 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIn Stetten am kalten Markt (und kalt ist es dort in der Tat) finden die Lehrgänge sowohl für die zivilen Brandschützer als auch für die BundeswehrFM statt.. Danke für die Info ... Weiß ich auch selbst. ;-) Dennoch kenn ich da keinen Lehrgang der 6 Wochen a 10 Std geht und man dann die genannten Funktionen hat. | |||||
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Autor | lars8 m.8, müden / nidersachsen | 515570 | |||
Datum | 20.10.2008 18:24 | 10320 x gelesen | |||
Ich war in der "ABC und Selbstschutzschule" und habe dort meine Brandschutz ATN erhalten | |||||
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Autor | Nico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern | 515699 | |||
Datum | 21.10.2008 09:06 | 10352 x gelesen | |||
Soweit mir dass in Erinnerung ist, gibts veschieden Brandschutzausbildungen für Soldaten, Feldwebel absolvieren den Laufbahnlehrgang des mittleren Dienstes, allerdings ohne Verwaltungsschule und ohne B3-Abschluss, Unteroffiziere nur einen Teil davon. Und vielleicht gibts dann ja auch noch was für die einfachen Soldaten? Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 515724 | |||
Datum | 21.10.2008 12:01 | 10356 x gelesen | |||
Die Brandschutzsoldaten (Mannschaftsdienstgrade, Uffze und Stuffze) machen nur die Grundausbildung. (B1) Die Brandschutzfeldwebel machen die Grundausbildung (B1) und Abschlußlehrgang (B3), ohne Verwaltungslehrgang. Und die Beamten machen den B1 und B3 und den Verwaltungslehrgang. | |||||
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