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Thema | Warum ist es als ausgebildeter BF´ler so schwer zu wechseln | 23 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 517160 | |||
Datum | 28.10.2008 18:29 | 10120 x gelesen | |||
Hallo liebes Forum, seit langem stelle ich mir die Frage, warum es sooo schwer ist als geprüfter BF´ler. Gruppenführer, LRA zahlreiche Sonderausbildungen für A8 oder A9 zu wechseln... Die meisten BF´s stöhnen das Gruppenführer fehlen Warum werden dann keine externen eingestellt? Wenn dann nur für A7. Zählt heute die Erfahrung nicht mehr. Ich kann es nicht verstehen. Gruß aus dem Münsterland | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517161 | |||
Datum | 28.10.2008 18:32 | 7352 x gelesen | |||
Geschrieben von Karsten KleingriesWarum werden dann keine externen eingestellt? Wenn dann nur für A7. Kann ich nicht bestätigen! Musst nur bei der richtigen BF anfragen! Gruß Klaus | |||||
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Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 517162 | |||
Datum | 28.10.2008 18:38 | 7274 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeKann ich nicht bestätigen! Alle BF´s hier im Umkreis selbst bis in´s Ruhrgebiet stellen keine fertigen GF´s ein wenn dann nur für A7. Als Brandmeister kann man locker und flockig wechseln. Als GF schon schwierig und als A8 oder A9 nicht möglich. Wenn dann noch die EWrfahrung als LRA, Leitstellendisponent usw. dazukommt und die 40 Jahre fast angekratzt sind ist endgültig schluß.... | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 517163 | |||
Datum | 28.10.2008 18:40 | 7030 x gelesen | |||
Hi! Weil dann alle A7er stinksauer auf den eingestellten A8/9er wäre, da er ihnen ja eine potentielle Beförderung versaut hat? Und weil man bei einigermaßen guter Personalentwicklung keine quereingestellten GF benötigt... Grüße, Jan | |||||
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Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 517166 | |||
Datum | 28.10.2008 18:46 | 6688 x gelesen | |||
Zum einen möchten die meisten die eigenen Leute weiterbringen, was ja auch gut ist. Zum anderen möchte man aber die homogene Struktur nicht stören. (*schmunzel*) Jammern gehört hier auch zum Geschäft, wenn der Bedarf nicht Extern gedeckt werden kann, dann hat man die Möglichkeit gegenüber dem Dienstherrn anders zu argumentieren wenn es um Stellen und Besoldung geht. Ich wollte als A 7 wieder anfangen, war aber nichts zumachen. Nun bin ich mit 44 wohl zu alt. Gruß aus dem Rheinland | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 517176 | |||
Datum | 28.10.2008 19:34 | 6912 x gelesen | |||
Moin, dann frag mal bei einer richtig großen BF an. Da sollte das klappen... Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 517177 | |||
Datum | 28.10.2008 19:39 | 6538 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenWeil dann alle A7er stinksauer auf den eingestellten A8/9er wäre, da er ihnen ja eine potentielle Beförderung versaut hat? So wirds sein, kenne einen fall eines Kollegen der von einer Hauptamtlichen Wache zu einer großen BF gewechselt war und nach 14 tagen zurückgemobbt wurde. Es gibt aber auch BF´s wo es klappt. | |||||
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Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 517184 | |||
Datum | 28.10.2008 20:01 | 6769 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Ungerdann frag mal bei einer richtig großen BF an. Da sollte das klappen... Hi Ole, ja die BF HH ist da sicher eine Ausnahme. Es sind aber von hier etwa 400 km 1 Strecke. :-) ein bischen weit für mich. :-) | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 517192 | |||
Datum | 28.10.2008 20:07 | 6789 x gelesen | |||
Moin, meines Wissens nimmt H ebenfalls oberhalb A7. Das ist ein wenig dichter ;-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 517200 | |||
Datum | 28.10.2008 20:41 | 6707 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Ungermeines Wissens nimmt H ebenfalls oberhalb A7. Das ist ein wenig dichter ;-) Auch noch zu weit weg... :-) So bis 120 km denke ich ist die Grenze. Das sind schon 1,5 Std. Autofahrt. Bei 24/48 ist das kein Problem, was aber wenn der Dienst sich ändert und 12 Stunden oder 8 Stundendienst kommt? | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 517201 | |||
Datum | 28.10.2008 20:44 | 6555 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Karsten Kleingries Auch noch zu weit weg... :-) Ähm.....Umziehen? Wenn ich meine beruflichen Wünsche habe und verwirklichen will...dann muss ich auch was für tun. In deinem Falle vermutlich die Koffer packen, Frau und Kind ins Auto werfen und dorthin ziehen? Ansonsten bringt Jammern, das man keinen Job findet, nichts. Oder seh ich das falsch? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 517206 | |||
Datum | 28.10.2008 20:54 | 6516 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerÄhm.....Umziehen? Ob man mit fast 40 Jahren nocheinmal kommplett sein Leben umkrempeln soll (muss) hmmh na ja. Ein Umzug ist mit Kind und Kegel auch nicht immer einfach, immerhin muss meine Partnerin ja auch wieder einen Job finden. Insbesondere wenn sie Fulltime arbeiten geht.... :-) Also alles nicht ganz so einfach Ich jammere doch nicht. Finde es nur spannend, dass die meisten BF´s Personalmangel haben, und Personal suchen aber nur für A7. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 517210 | |||
Datum | 28.10.2008 21:04 | 6429 x gelesen | |||
100%ige Zustimmung! Da wird schon alleine der Personalrat den Riegel vorschieben und sein Veto einlegen. Wenn man die bei manchen BFs schon vorhandenen Wartezeiten von bis zu und mehr als 20 Jahren (von A7 auf A9) nimmt, dann verschärft eine externe Einstellung diese Problematik noch weiter nach oben. Kenne da ein Beispiel im mD wo die Beamten über die nächsten 15 - 20 Jahre keine Chance auf den HBM (A9) haben, weil die Planstellen durch jetzt gerade mal 40jähre besetzt sind. Die Amtszulage A9+Z ist für diese Beamten in eine unerreichbare Ferne gerückt, wenn sich an der Planstellensituation nichts ändert (was nicht zu erwarten ist). Da muss der Beamte schon was besonderes sein, wenn sich die Amtsleitung gegen den Personalrat stellt und die Einstellung durchzieht! Es soll aber hin und wieder Wechseln in Form eines Tausches gekommen sein. Beamter der Feuerwehr X in A8 tauscht den Abeitsplatz mit dem Beamten der Feuerwehr Y in A8. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 517213 | |||
Datum | 28.10.2008 21:09 | 6438 x gelesen | |||
Geschrieben von Karsten KleingriesOb man mit fast 40 Jahren nocheinmal kommplett sein Leben umkrempeln soll (muss) hmmh na ja. Das ist heute in der Arbeitswelt gang und gebe. Geschrieben von Karsten Kleingries Ein Umzug ist mit Kind und Kegel auch nicht immer einfach, immerhin muss meine Partnerin ja auch wieder einen Job finden. Insbesondere wenn sie Fulltime arbeiten geht.... :-) Ja nun. Dann beibt nur die Doppelte Haushaltsführung oder alles bleibt so, wie es ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü | 517222 | |||
Datum | 28.10.2008 21:32 | 6382 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Karsten Kleingries Ob man mit fast 40 Jahren nocheinmal kommplett sein Leben umkrempeln soll (muss) hmmh na ja. Oh man, fast 40?Wow, ein biblisches Alter...lach.. nein Scherz beiseite... Warum nicht? 120 km sind, zumindest für mich, keine Wirkliche Umkrempelung. Einfach ist nix im Leben, oder nur ganz wenig, aber wenn man sich verändern will... was A9 ja auch mitbedeutet, dann muss man halt auch bereit sein, irgendwas dafür zutun. Unabhängig davon .. und das soll kein Vorwurf sein, die Arbeitsagentur schickt dich im Notfall auch sehr weit weg und nimmt eher wenig Rücksicht auf deine gewachsenen Wurzeln. Oder versteh ich den Sinn deiner ersten beiden Postings nicht? Du hast dich nach einer Stelle >A9 umgeschaut aber nix gefunden in deiner Nähe? Sagen wir.. bis 50 km? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 517246 | |||
Datum | 28.10.2008 22:45 | 6297 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerOder versteh ich den Sinn deiner ersten beiden Postings nicht? Du hast dich nach einer Stelle >A9 umgeschaut aber nix gefunden in deiner Nähe? Sagen wir.. bis 50 km? Im Regelfall stellen Feuerwehren fertig ausgebildete FA in A7 ein, ist man erst mal A8 wirds schwierig, als GF mit A9 aussichtslos. Das ist aber nicht erst seit gestern so, wenn man ein bißchen rumgekommen ist, sollte man das wissen...;-) Will (muß) man als A9er nun aus irgendwelchen Gründen noch die Feuerwehr wechseln, siehts schlecht aus, aus den genannten Gründen. Also sollte man sich rechtzeitig überlegen, wo man seinen GF macht...Die Kreisleitstelle am A.d.W. kann sonst zur Sackgasse werden... Der Kollege ist also nun als GF A8 oder A9 und steht nun vor einer schwierigen Situation. Da bleibt wohl nur der Aufstieg in den gD. Dann sehen die Möglichkeiten zum Ortswechsel plötzlich wieder blendend aus... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 517267 | |||
Datum | 29.10.2008 07:33 | 6195 x gelesen | |||
Geschrieben von Karsten KleingriesAuch noch zu weit weg... :-) Mit Deinen Vorgaben wirst Du überhaupt nicht wechseln können! Die meisten, wenn nicht alle (das weiß ich nicht) BF gibt es die sogenannte Residenzpflicht: Was heißt: Du musst innerhalb einer gewissen(nahen) Entfernung Deine Wohnung nehmen. Sinn ist die mögliche Alarmierung "dienstfreier Gruppen" Gruß Klaus | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 517319 | |||
Datum | 29.10.2008 11:25 | 6196 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Bethge Die meisten, wenn nicht alle (das weiß ich nicht) BF gibt es die sogenannte Residenzpflicht: Das gilt bei weitem nicht für alle BF. Zumindest im mD, bzw. gD. Ansonsten wären Anfahrten von 150 und mehr km zum Dienst nicht realisierbar, wie es bei einigen BF in NRW durchaus üblich ist. :-) Das Thema Alarmierung dienstfreier Kräfte erledigt sich somit fast von selbst... Die BF Hannover ist da was besonderes, die schon bei den Bewerbungsbedingungen die "erlaubten" Landkreise als Wohnorte ihrer Mitarbeiter angibt. Ein anderer Punkt ist die immer noch drohende Änderung der Schichtmodelle. Bei 12h Schichten wird so mancher ins Grübeln kommen, ob sich die weite Fahrt aufgrund der häufigeren Dienste noch lohnt. Das könnte dann zu Wechselbestrebungen entfernt wohnender Kollegen führen. Und wer weiss, vielleicht öffnet das den Markt dann so weit, dass auch wieder mehr Feuerwehren A9er einstellen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 517331 | |||
Datum | 29.10.2008 12:37 | 6064 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeDie meisten, wenn nicht alle (das weiß ich nicht) BF gibt es die sogenannte Residenzpflicht: Gibt es zur Residenzpflicht eigentlich bekannte juristereien? Manuel | |||||
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Autor | Guid8o S8., Ennigerloh / NRW | 518545 | |||
Datum | 02.11.2008 21:36 | 5698 x gelesen | |||
Aber Hallo Karsten, du möchtest uns doch nicht wirklich verlassen, oder? Bleib doch bei uns, ist immer so lustig mit Dir und dein Bermuder Meer. Gruß DIE BESTEN | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 522131 | |||
Datum | 17.11.2008 20:16 | 5738 x gelesen | |||
LBG NRW: § 80 Wohnung (1) Der Beamte hat seine Wohnung so zu nehmen, daß er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. (2) Der Beamte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, angewiesen werden, seine Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von seiner Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 522389 | |||
Datum | 18.11.2008 15:02 | 5660 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigam(2) Der Beamte kann, wenn die dienstlichen Verhältnisse es erfordern, angewiesen werden, seine Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von seiner Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen. Dies steht so sinngemäß AFAIK in allen LBGs. Allerdings war dieser Passus wohl schon öfter so strittig, dass er von einem Verwaltungsgericht geklärt werden musste. Insbesondere ob für den "normalen Indianer" die dienstlichen Verhältnisse erfordern. Dazu soll es wohl auch Urteile geben. Solche suche ich :) Grüße Manuel, mit dem Rad 80km zur Arbeit (weil der direkte weg zu kurz wäre) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 522390 | |||
Datum | 18.11.2008 15:10 | 5485 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtManuel, mit dem Rad 80km zur Arbeit (weil der direkte weg zu kurz wäre) Dabei wäre doch bestimmt in fußläufiger Entfernung um deine Stammwache die eine oder andere freie Wohnung zu finden ;-) | |||||
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