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ThemaVerantwortung des Atemschutz-Gerätewart4 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorSven8 A.8, Clervaux / Lu517214
Datum28.10.2008 21:134962 x gelesen
Hi,

Ich habe mal eine Frage zu den Deutschen Gepflogenheiten beim Thema Atemschutz-Gerätewart:

Ist dieser Verantworlich wenn trotz seiner Wartung und der korrekten Kontrolle ein gerät im Einsatz versagt?
Kann er persönlich verklagt werden?
Wie ist er abgesichert?
Kann er schuldig gemach werden, wenn der Prüfstand das Gerät als Ok deklariert?


Danke im voraus für eure Stellungnahme.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW517217
Datum28.10.2008 21:183110 x gelesen
Geschrieben von Sven ArendIst dieser Verantworlich wenn trotz seiner Wartung und der korrekten Kontrolle ein gerät im Einsatz versagt?

Wenn er keine Fehler gemacht hat, dann braucht er sich nichts vorwerfen. Dann muss der Fehler im Bereich einer anderen Stelle liegen (Hersteller, TÜV, Geräteträger o. a. )

Geschrieben von Sven ArendKann er persönlich verklagt werden?

Verklagt werden kann jeder! Ob er eine Schuld hat wird dann wohl durch die Gerichte über einen Gutachter festgestellt.

Geschrieben von Sven ArendWie ist er abgesichert?

Unterschiedlich! Manche Dienstherren gewähren Dienstrechtsschutz und manchen nicht.

Geschrieben von Sven ArendKann er schuldig gemach werden, wenn der Prüfstand das Gerät als Ok deklariert?

Wenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds517228
Datum28.10.2008 22:002889 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn er sich keiner Sorgfaltspflichtverletzung schuldig gemacht hat, dann m. E. nicht. Dann muss der Fehler ja am Prüfstand liegen und der Verantwortliche für die Wartung des Prüfstandes dürfte der Ansprechpartner für den Staatsanwalt sein.


richtig!

Wenn es zu eine Unfall kommt, dann ist der Gutachter gefragt.

Und der sagt dem Gericht dann, ob und wie der Fehler entstanden ist.

Und das Gericht nimmt sich die Zeit, das zu klären.
Und die nehmen sich schon die Zeit, da genau hinter zu schauen.
Hier wäre es hilfreich, den konkreten Fall zu kennen.

Ein alter Juristengrundsatz: "Das kommt drauf an"!
So pauschal gibt es keine Antwort.

Gruß
Klaus, Schöffe am Landgericht


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AutorSven8 A.8, Clervaux / Lu517664
Datum30.10.2008 09:202541 x gelesen
Danke für die Antworten.

Es gibt hier keinen konkreten Fall. Das war einfach nur eine Frage die sich mir so in schlaflosen Nächten gestellt hat.


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 28.10.2008 21:13 Sven7 A.7, Clervaux
 28.10.2008 21:18 ., Kirchheim unter Teck
 28.10.2008 22:00 Klau7s B7., Isernhagen
 30.10.2008 09:20 Sven7 A.7, Clervaux
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