alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaEinsatz trotz Krankenschein24 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Diskussion 01/2008
  •  
    AutorDirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz517424
    Datum29.10.2008 17:0318635 x gelesen
    Hallo,

    kurz und knapp: darf ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr der Krankgeschrieben ist an Einsätzen teilnehmen ? für mich persönlich wäre das ganze klar: Krank ist Krank.
    Welche Folgen könnte es seitens Krankenkassen, Unfallkassen, Berufsgenossenschaften usw... ( nicht aus der Sicht des Arbeitgebers..) haben ?

    Gruß Dirk


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen517433
    Datum29.10.2008 17:2015121 x gelesen
    kurz und knapp NEIN!


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW517437
    Datum29.10.2008 17:2714910 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterkurz und knapp NEIN!

    Stimmt. also Punkt


    Aber (ja musste kommen),
    ein Kumpel schraubt im Reinraum Teile zusammen, bei Husten und Schnupfen darf er nicht an seinen Arbeitsplatz, ergo krank melden und Zuhause Kaminholz stapeln oder TV gucken.
    Für mich kein Grund keinen Einsatz zu fahren.

    Ausnahme klar, aber pauschalisieren ist mir ein Gruel.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen517444
    Datum29.10.2008 17:3814477 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterkurz und knapp NEIN!
    Sagt wer? Steht wo?

    Sorry, aber solche Pauschalaussagen sind hier unzutreffend.

    Die Problematik wurde unter etwas anderen Gesichtspunkten schon mal diskutiert: Klick


    MkG Sascha

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517445
    Datum29.10.2008 17:4014695 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Middeke
    ein Kumpel schraubt im Reinraum Teile zusammen, bei Husten und Schnupfen darf er nicht an seinen Arbeitsplatz, ergo krank melden und Zuhause Kaminholz stapeln oder TV gucken.
    Für mich kein Grund keinen Einsatz zu fahren.


    Wobei sich dann die Frage stellt:

    Gibt es die Möglichkeit für einen anderen Arbeitsplatz?

    Was meint der AG dazu?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r K8., Bruchsal / Ba-Wü517471
    Datum29.10.2008 18:4914489 x gelesen
    Tach,

    nunja, du hast alles zutun, um schnellstmöglich wieder Gesund zu werden bzw. deine Arbeitskraft wieder zur Verfügung zu stellen.
    Ob Einsatzdienst dem förderlich ist.....ich wage es zu bezweifeln.

    Ich glaube...das ein Einsatzdienst trotz Krankenscheins bis zum Arbeitsplatzverlust führen kann.

    Ich hab beim kurzen googeln leider keine Untermauerung meiner Aussagen finden können, unsere Forumsjuristen können das aber bestimmt belegen oder widerlegen.


    Peter

    Ps: Der GMV sollte einem schon sagen, dass man bei einem gelben Schein NICHT in den Einsatz geht.


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOtto8 G.8, Swisttal / NRW517494
    Datum29.10.2008 19:3614067 x gelesen
    Krankgeschrieben ist man erstmal für den ausgeübten Beruf und wenn man dann zum Einsatz geht ist man auch über FUK/LUK versichert. (Verstehe ich zwar auch nicht, ist aber so)

    Ob es allerdings besonders klug ist bei Arbeitsunfahigkeit einen Einsatz zufahren stelle ich mal dahin, der AG wird es mit Sicherheit nicht gerne sehen.
    Wie die Rechtslage ist wenn es zu einer Kündigung oder Abmahnung kommt weiss ich nicht, wird wohl abhängig sein vom Grund der AU.

    Gruß O.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz517497
    Datum29.10.2008 19:3914123 x gelesen
    Geschrieben von Peter Koffler, Bruchsal

    Der GMV sollte einem schon sagen, dass man bei einem gelben Schein NICHT in den Einsatz geht.

    Dieser Meinung bin ich auch. Da dieses Thema immer wieder zu unsicherheiten führt, suche ich nun nach Untermauerungen meiner meinung. Weil die Zeiten wo es heißt : Is halt so.... sollten hoffentlich vorbei sein.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517500
    Datum29.10.2008 19:4114129 x gelesen
    Ich sag mal, es kommt drauf an, weswegen man krankgeschrieben ist und wie ich mich fühle. Mit 40 Fieber und ner riesen Erkältung würde ich wohl kaum am Einsatz teilnehmen und evtl. noch Kameraden dadurch in Gefahr bringen Sowas ist unsinnig und unüberlegt. Sehe ich mich in der Lage, gehe ich zum Einsatz. Allerdings lasse ich mich nicht an der "Front" sehen, sondern verrichte meinen Dienst im ELW oder in der Zentrale.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz517505
    Datum29.10.2008 19:4713877 x gelesen
    Geschrieben von Otto Gasper, Swisttal

    Krankgeschrieben ist man erstmal für den ausgeübten Beruf

    das ist einer der Knackpunkte.... Es heißt ja Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und laut definition sollte die genau das auch bedeuten.
    Es gibt ja auch die Definitionen " Arbeitsunfähig" oder " Berufsunfähig" die im hinblick auf entscheidungen wie es mit einem Arbeitnehmer evt. weitergehen soll. Und da sind die beiden Begriffe sehr weit ausseinander - von der Bedeutung und derer abhandlung...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen517509
    Datum29.10.2008 19:5714153 x gelesen
    Die Belastungen und Anforderungen im Feuerwehreinsatz sind oft höher als im "normalen" Arbeitsleben. Deswegen denke ich, dass sich diese Frage eigentlich gar nicht stellen sollte...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n S8., Boppard / RLP517533
    Datum29.10.2008 20:3713900 x gelesen
    Wie bei uns, wer denn Arm gebrochen hat schmeißt die FEZ und kocht Kaffee


    Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW517556
    Datum29.10.2008 21:0314015 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch...
    Gibt es die Möglichkeit für einen anderen Arbeitsplatz?
    Was meint der AG dazu?


    Das ist vom AG so gewollt,

    aber das ist hier nicht unser Problem.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 J.8, Donaueschingen / Ba-Wü517594
    Datum29.10.2008 22:0113683 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HauckIch sag mal, es kommt drauf an, weswegen man krankgeschrieben ist und wie ich mich fühle.

    ich denke, wer krankgeschrieben ist darf an keinen Einsätzen teilnehmen, unabhängig welche Erkrankung er hat. Ich bin derzeit auch krank geschrieben, da ich momentan mit keinen Arbeitsstoff innerhalb meiner Abteilung in Berührung kommen darf (Hauterkrankung an den Händen). Ich habe meinen behandelnden Arzt gefragt, ob ich an Besprechungen (Arbeitssicherheitssitzungen) gehen kann, auch wenn ich krankgeschrieben bin, die Antwort lautete: "Nein" - obwohl ich dort nicht mit den Arbeitsstoffen in Berührung komme würde.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds517597
    Datum29.10.2008 22:2713603 x gelesen
    Geschrieben von Ralf JesterHauterkrankung an den Händen). Ich habe meinen behandelnden Arzt gefragt, ob ich an Besprechungen (Arbeitssicherheitssitzungen) gehen kann, auch wenn ich krankgeschrieben bin, die Antwort lautete: "Nein" - obwohl ich dort nicht mit den Arbeitsstoffen in Berührung komme würde.


    Generell stimme ich zu, dass derjenige, der krank geschrieben wurde nichts im Einsatz- oder Übungsidienst zu suchen hat.

    Das sollte schon der gesunde Menschenverstand sagen.
    Nur: Wenn ich (z.B.) einen gebrochenen Arm habe, dann kann und darf ich das Haus verlassen.
    (Siehe gesunder Menschenverstand).

    Warum sollte ich da nicht an einer Diskussionsrunde, dienstlich oder privat teilnehmen dürfen?

    Das Thema ist doch "Gesundung" zum Wohle des Arbeitsverhältnisses.
    Alles, was das verhindert/verzögert ist rechstswidrig, aber ansonsten? Ich gehe doch mit einem (um bei dem Beispiel zu bleiben) auch mit einem Gipsarm in das Kino, oder liege ich hier falsch?

    Gruß
    Klaus


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW517599
    Datum29.10.2008 22:3413745 x gelesen
    Hallo!

    Ich hab mal die Juraskripte und mein Wissen vom 4. Semester bemüht und versuche mal sachlich von der Arbeitsrechtseite ranzugehen:

    In Frage kommt hier eine außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtsnahmepflicht. Diese Pflicht gebietet dem Arbeitnehmer, sich so zu verhalten, dass er bald gesundet und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann.

    "Ein pflichtwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers kann vorliegen, wenn er bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch gesundheitswidriges Verhalten gefährdet. Dies ist nicht nur der Fall, wenn er nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind." (Auszug aus BAG-Urteil vom 2.3.2006 - 2 AZR 53/05).

    --> Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Kündigung. Ob diese dann rechtens ist, wird ein Arbeitsgericht klären müssen, denn die Gesetzgebung gibt keine Beispiele für die Gründe, sowas ist in Deutschland Richterrecht.

    Es gibt dazu interessante Präzedenz, leider nicht im Bereich Feuerwehrwesen. Aber: Der Richter wird geneigt sein, eine tatsächliche oder offensichtliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges höher zu bewerten als die Wahrscheinlichkeit.

    Beispiele:
    AU-Kamerad mit Fieber hält Strahlrohr im Einsatz --> Kündigung ziemlich sicher statthaft (Offensichtlichkeit)
    AU-Kamerad mit Fieber kocht Kaffee im Feuwehreinsatz und bricht sich beim Aufrutschen auf dem Kaffeesatz das Bein --> Kündigung vermutlich statthaft (tatsächliche Beeinträchtigung des Heilungserfolges)
    AU-Kamerad mit 2-Tages Magenverstimmung wird im Einsatz im ELW gesehen und geht am nächsten Tag wieder Arbeiten --> Kündigung eher nicht statthaft

    Wie immer, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, die Frage ist, ob man es drauf ankommen lassen will. Ausschlaggebend ist aber immer, ob der Arbeitgeber auch die Kündigung ausprechen will: Habt ihr ein gutes Verhältnis zum Chef und seit ein wichtiger Mann, kann man es vielleicht riskieren, aber in Zeiten von wirtschaftlichem Abschwung und unsicheren Jobs ist es eine kostengünstige Steilvorlage für einen unfreundlichen Arbeitgeber.


    Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW517610
    Datum29.10.2008 23:1213622 x gelesen
    Moin,

    Dazu gab es mal vor einigen Jahren (war wohl so um 2000) einen Artikel im Feuerwehrmann von Ralf Fischer, Richter, damals stellv. KBM (?) und heute stellv. Landesverbandsvorsitzender NRW.
    AFAIR vertrat er sogar die Meinung, es bestünde trotz Krankschreibung weiterhin die PFlicht zur Teilnahme am Einsatz, solange die Art bzw. Schwere der Erkrankung das nicht von vornherein ausschließt.

    Wenn jemand diesen Artikel noch vorliegen hat, wäre das ja mal zumindest eine bessere Quelle als das übliche Hörensagen oder der GMV.


    Tschökes,
    Axel Solanka.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 J.8, Donaueschingen / Ba-Wü517613
    Datum29.10.2008 23:2513480 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeIch gehe doch mit einem (um bei dem Beispiel zu bleiben) auch mit einem Gipsarm in das Kino, oder liege ich hier falsch?

    Kann ich leider nicht beantworten, aber in meinem Fall wurde die BG inzwischen hinzugezogen. Mit einem Vertreter der BG ist dämnächst eine Arbeitsplatzbesichtigung. Da werde ich mal nachfragen. Dann kann ich vielleicht mehr sagen. Ich persönlich dachte auch, dass ich ohne Probleme zu der Sitzung kann (gesunder Menschenverstand).

    Gruß Ralf


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW517617
    Datum29.10.2008 23:4013569 x gelesen
    Gunnar Geschrieben von Anton SchneiderWie bei uns, wer denn Arm gebrochen hat schmeißt die FEZ und kocht Kaffee

    Ich hoffe das er zum Einsatz zu Fuß geht oder sich fahren lässt

    Gunnar Kreidl
    BÖH
    THW Pfedelbach


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517647
    Datum30.10.2008 07:5813509 x gelesen
    Geschrieben von Axel Solanka
    AFAIR vertrat er sogar die Meinung, es bestünde trotz Krankschreibung weiterhin die PFlicht zur Teilnahme am Einsatz, solange die Art bzw. Schwere der Erkrankung das nicht von vornherein ausschließt.


    Sicherlich ein interessanter Ansatz aber wer soll denn jedesmal begutachten was jetzt auf feuerwehrtechnischer Sicht machbar ist und was nicht?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg517662
    Datum30.10.2008 09:0413434 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HauckAllerdings lasse ich mich nicht an der "Front" sehen, sondern verrichte meinen Dienst im ELW oder in der Zentrale

    Diese Meinung teile ich auch ;-)


    Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW517692
    Datum30.10.2008 11:4413372 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian Besch
    Sicherlich ein interessanter Ansatz aber wer soll denn jedesmal begutachten was jetzt auf feuerwehrtechnischer Sicht machbar ist und was nicht?

    Ich würde sagen, zunächst der Kranke selbst. Zumindest solange der Vorgesetzte nicht Arzt ist.
    Was mache ich als GF denn, wenn ich den AT frage, ob er fit ist für den Innenangriff? Ich vertraue auf seine Aussage und Selbsteinschätzung, sofern nicht offensichtlich ist, dass er sich fehleinschätzt.


    Tschökes,
    Axel Solanka.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg517698
    Datum30.10.2008 12:0813316 x gelesen
    Hallo Anton,

    Geschrieben von Anton Schneider
    Wie bei uns, wer denn Arm gebrochen hat schmeißt die FEZ
    Wie schreibt er mit?
    FEZ sollte doch etwas mehr sein.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 R.8, Kirf / Rheinland-Pfalz517817
    Datum30.10.2008 18:4513322 x gelesen
    Auf Anfrage bei der Unfallkasse Rheinland Pfalz bekam ich folgende Antwort:

    Sehr geehrter Herr Reinert,

    der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ist
    zunächst unabhängig von einer evtl. vorbestehenden Arbeitsunfähigkeit.

    Jedoch ist in diesem Zusammenhang nicht nur die gesetzliche
    Unfallversicherung, d. h. das SGB VII zu betrachten.

    Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind ebenso denkbar wie mögliche
    haftungsrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Einsatzleiter bzw. der
    unmittelbaren Führungskraft des arbeitsunfähigen Feuerwehrangehörigen
    (zumindest wenn er / sie von der Arbeitsunfähigkeit wusste, bzw. die
    Arbeitsunfähigkeit offensichtlich war).

    Es sollte daher auch aus Gründen der Prävention an die
    Eigenverantwortung eines jeden Feuerwehrangehörigen appelliert werden,
    während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht an Einsätzen /
    Übungen etc. der Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen.

    Darüber hinaus sollten auch die Wehrführer / Zugführer / Gruppenführer
    etc. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht wachsam im Hinblick auf die
    Einsatzfähigkeit der Feuerwehrangehörigen ihrer Einheit sein und ggf.
    "auffällige" Personen gezielt ansprechen.

    Für ergänzende Fragen stehen wir gerne -auch telefonisch- zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     29.10.2008 17:03 Dirk7 R.7, Kirf
     29.10.2008 17:20 Olf 7R., Hilbersdorf
     29.10.2008 17:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.10.2008 17:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     29.10.2008 21:03 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.10.2008 17:38 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     29.10.2008 18:49 Pete7r K7., Bruchsal
     29.10.2008 19:39 Dirk7 R.7, Kirf
     29.10.2008 19:57 Pete7r A7., Ohrdruf
     29.10.2008 19:36 Otto7 G.7, Swisttal
     29.10.2008 19:47 Dirk7 R.7, Kirf
     29.10.2008 19:41 Dani7el 7 H.7, Gemmingen
     29.10.2008 20:37 Anto7n S7., Boppard
     29.10.2008 23:40 ., Wüstenrot
     30.10.2008 12:08 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     29.10.2008 22:01 Ralf7 J.7, Donaueschingen
     29.10.2008 22:27 Klau7s B7., Isernhagen
     29.10.2008 23:25 Ralf7 J.7, Donaueschingen
     30.10.2008 09:04 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
     29.10.2008 22:34 Adri7an 7H., Lippstadt
     29.10.2008 23:12 Axel7 S.7, Remscheid
     30.10.2008 07:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.10.2008 11:44 Axel7 S.7, Remscheid
     30.10.2008 18:45 Dirk7 R.7, Kirf
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt