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ThemaStatt Stiefel gibt´s jetzt Handschuhe82 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • Rundschreiben DGUV e.V. an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 22.10.2008
  • arglistige Täuschung
  •  
    AutorAndr8e C8., Korbach / Hessen517279
    Datum29.10.2008 08:3551053 x gelesen
    Guten morgen,

    habe heute ne Mail bekommen, dass jetzt auch Handschuhe vertrieben werden

    Link

    Mal sehen was daraus wird.

    Evtl. ein Versuch doch noch auf dem "FW-Markt" zu bleiben ?

    Gruß

    Andre


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    AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen517280
    Datum29.10.2008 08:4646362 x gelesen
    Na ja,

    sind ja in meinen Augen keine richtigen Handschuhe für den Einsatz, geschweige denn für den Innenangriff.


    Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin517281
    Datum29.10.2008 08:4745812 x gelesen
    Ohne Kevlareinlagen aber auch nicht wirklich Empfehlenswert für die Branche.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin517282
    Datum29.10.2008 08:5246234 x gelesen
    Geschrieben von Marcus Neumanngeschweige denn für den Innenangriff.

    Anscheinend wollte man damit auch eher den TH-Bereich bedienen.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern517283
    Datum29.10.2008 08:5345816 x gelesen
    Geschrieben von Andre CasperEvtl. ein Versuch doch noch auf dem "FW-Markt" zu bleiben ?

    Was will eine Feuerwehr mit den Dingern? Ich find ja nichtmal ne Norm oder irgendwas auf dem Prospekt.


    Gruß
    CS





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW517284
    Datum29.10.2008 08:5345954 x gelesen
    Begriff S-Handschuhe, aber keinerlei Verweise auf Normen, Prüfungen ?
    Stoff (Lycra) eher untypisch für PSA im FW-Bereich.
    Nur weil im Prospekt Flammensymbole sind,
    ist das IMHO kein FW-Handschuh für die Brandbekämpfung.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorAndr8e C8., Korbach / Hessen517285
    Datum29.10.2008 09:0945545 x gelesen
    So sehe ich das auch.

    Mir kam es ohnehin Suspekt vor, deswegen wollte ich es hier mal posten.

    Gruß

    Andre


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    AutorNiko8las8 H.8, Osnabrück / Wuppertal / Niedersachsen517287
    Datum29.10.2008 09:1745673 x gelesen
    Geschrieben von Andre CasperGuten morgen,

    habe heute ne Mail bekommen, dass jetzt auch Handschuhe vertrieben werden


    Sieht mir sehr nach Mechanix Handschuhen aus...

    mkG Nikolas


    Alles was ich schreibe kann, muss aber nicht, die Meinung meiner Feuerwehr sein...

    Immer einen Besuch wert:
    Feuerwehr Voxtrup

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    AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen517288
    Datum29.10.2008 09:1746008 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckAnscheinend wollte man damit auch eher den TH-Bereich bedienen

    selbst dass finde ich merk(frag)würdig.


    Alles meine Meinung, nur zu diesem Thema.

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin517289
    Datum29.10.2008 09:2045699 x gelesen
    Deshalb wählte ich das Wort "wollte".

    Es sind ja genug Dinge an diesem Produkt hier bereits in Frage gestellt.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW517290
    Datum29.10.2008 09:2245841 x gelesen
    Geschrieben von Andre CasperGuten morgen,

    habe heute ne Mail bekommen, dass jetzt auch Handschuhe vertrieben werden


    Ist doch nur Konsequent:

    Neben Lederstiefeln für die Gartenarbeit und zum Motorradfahren werden jetzt auch die passenden Handschuhe dazu vertrieben!


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517297
    Datum29.10.2008 09:5145730 x gelesen
    Geschrieben von Andre CasperEvtl. ein Versuch doch noch auf dem "FW-Markt" zu bleiben ?

    Derzeit versuchen sie zudem ihr Schuwerk an Minderjährige (verbilligt) abzugeben. Scheint eine Form der (verbotenen?) Lagerleerung zu sein.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland517300
    Datum29.10.2008 09:5545496 x gelesen
    Hallo !

    Geschrieben von ---Nikolas Haunert---

    Sieht mir sehr nach Mechanix Handschuhen aus...


    So wirkt das auf mich auch, die konnte man ja kurzzeitig auch über Hanrath beziehen.
    Hatte damals eine Quelle gesucht, außerhalb der Airbase.

    So sehen die aus !

    Von Feuerwehr Handschuh lese ich aber auf der H-Seite jetzt auch nichts, wenn Sie zum Arbeiten außerhalb der Feuerwehr für diesen Preis ähnlich gut sind wie die Anderen, naja.

    Viele Grüße

    Bjoern


    Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !

    alles meine ganz persönliche/eigene Meinung !

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    AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen517312
    Datum29.10.2008 11:0645637 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc Dickey--- Derzeit versuchen sie zudem ihr Schuwerk an Minderjährige (verbilligt) abzugeben. Scheint eine Form der (verbotenen?) Lagerleerung zu sein.

    Hast du darüber eine Quelle / Link für mich?


    MkG

    Stefan Wrage

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517314
    Datum29.10.2008 11:0945507 x gelesen
    Geschrieben von Stefan WrageHast du darüber eine Quelle / Link für mich?

    Aktuelle Anzeige in einer Zeitschrift.

    Ich hoffe du planst keinen Kauf.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen517316
    Datum29.10.2008 11:1645511 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc Dickey--- ich hoffe du planst keinen Kauf.

    Doch, aber nicht für Einsatzzwecke sondern lediglich für Stallarbeiten bei den Pferden. Dafür werden die schon geeignet sein. Und je nach Rabat könnte sich das lohnen?

    Hast du evtl. ein paar Infos bzgl der Anzeige oder deren Inhalt für mich?


    MkG

    Stefan Wrage

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    AutorMich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg517317
    Datum29.10.2008 11:2245443 x gelesen
    Mußt halt deinen Ausweis kopieren und hinschicken. Denn Hanrath will Beweise, dass du Minderjährig bist.

    Gruß
    Michael


    Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun!

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    AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen517318
    Datum29.10.2008 11:2345553 x gelesen
    Schon klar, dass die Beweise haben wolle, aber wäre erst mal interessant zu wissen, wie hoch der Rabat ist.


    MkG

    Stefan Wrage

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517322
    Datum29.10.2008 11:4945521 x gelesen
    Du kannst dir ja das F-Magazin (keine Werbung ;-) ) kaufen oder vielleicht hat es ein Bekannter von dir. Da steht alles genau drin.


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    AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen517332
    Datum29.10.2008 12:4345240 x gelesen
    Danke für die Info, schau nachher mal nach.


    MkG

    Stefan Wrage

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517345
    Datum29.10.2008 13:1945507 x gelesen
    Geschrieben von Stefan WrageDoch, aber nicht für Einsatzzwecke sondern lediglich für Stallarbeiten bei den Pferden. Dafür werden die schon geeignet sein.

    1. Kommt bereits im Grundsatz darauf an was du für Schuhwerk benötigst und wer es fordert.

    2. Ändert nichts an der Untersagungsverfügung.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen517362
    Datum29.10.2008 13:5145154 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey
    1. Kommt bereits im Grundsatz darauf an was du für Schuhwerk benötigst und wer es fordert.

    2. Ändert nichts an der Untersagungsverfügung.


    zu 1. Benötige nur einen bequemen Stiefel, der Stahlkappen hat, falls ein Pferd seinen Huf auf meinem FUß abstellt. Dafür sollten die reichen. Da es ein privater Stall ist, fordere ich es selber von meinem Schuhwerk

    zu 2. die gilt aber doch nur für gewerbliche Zwecke, oder?


    MkG

    Stefan Wrage

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    AutorTors8ten8 E.8, Bad Frankenhausen / Thüringen517365
    Datum29.10.2008 13:5545250 x gelesen
    Hallo wo steht denn das im FW Magazin konnte nichts finden.
    Gruss Torsten


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg517367
    Datum29.10.2008 13:5645261 x gelesen
    Hallo Stefan!

    Geschrieben von Stefan Wragezu 2. die gilt aber doch nur für gewerbliche Zwecke, oder?

    Nein, da muss ich dich leider enttäuschen. Die Untersagungsverfügung untersagt das in Verkehr bringen der Stifel. Das heißt, die Stiefel dürfen nicht mal verkauft, verschenkt oder sonst was werden (Höchstens weggeworfen). Dabei ist es aber egal, ob der Käufer eine Privatperson, eine Feuerwehr, eine Betrieb oder sonst irgendeine natürliche oder juristische Person ist.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorStef8fen8 H.8, Kruft / Rheinland- Pfalz517373
    Datum29.10.2008 14:1145334 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenDas heißt, die Stiefel dürfen nicht mal verkauft, verschenkt oder sonst was werden

    Wieso gibt die Firma Diese dann, wenn auch verbilligt, an Minderjährige ab ?
    Laut deiner Aussage ist das ja zum jetzigen Zeitpunkt illegal und ich denke so offensichtlich macht selbst besagte Firma so ein Geschäft nicht.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Steffen

    Alles natürlich meine eigene Meinung !

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg517380
    Datum29.10.2008 14:1645243 x gelesen
    Hallo Steffen!

    Geschrieben von Steffen HLaut deiner Aussage ist das ja zum jetzigen Zeitpunkt illegal und ich denke so offensichtlich macht selbst besagte Firma so ein Geschäft nicht.

    Ja, das ist es eigentlich ja auch. aber besagte Firma behauptet ja, dass die Stiefel den Normen entsprechen und die entsprechenden Zertifikate vorliegen.

    Geschrieben von Steffen HWieso gibt die Firma Diese dann, wenn auch verbilligt, an Minderjährige ab ?

    Das kann ich dir auch nicht sagen. Aber es sind nicht alle Modelle von der Untersagungsverfügung betroffen, weshalb ich mir vorstellen könnte, dass sich dieses Angebot auf Modelle bezieht, die nicht in der Untersagungsverfügung stehen.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorStef8fen8 H.8, Kruft / Rheinland- Pfalz517383
    Datum29.10.2008 14:2045243 x gelesen
    Hey ! :-)

    Geschrieben von Patrick Weegenaber besagte Firma behauptet ja, dass die Stiefel den Normen entsprechen und die entsprechenden Zertifikate vorliegen.

    Aber gesehen hat Die noch niemand?

    Naja, das haben dann höhere Stellen zu regeln ;-)


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Steffen

    Alles natürlich meine eigene Meinung !

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg517396
    Datum29.10.2008 14:4245082 x gelesen
    Wenn du dir die anderen Threads zu dem Thema Untersagungsverfügungen durchliest, wirst du das sicherlich bissel besser verstehen (wirst aber viel zeit brauchen!).

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517397
    Datum29.10.2008 14:4345077 x gelesen
    In der November Ausgabe, also der aktuellen. Meine irgendwo am Anfang, aber schau nochmal, ist ne ganze Seite und nicht zu übersehen.


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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg517403
    Datum29.10.2008 15:0645397 x gelesen
    Hallo zusammen,
    bin neu dabei, aber ich muss Euch unbedingt etwas schreiben: Ich habe auf der Messe Sinsheim (flori) beim Stand der besagten Firma schuhe gekauft. Auf meine nachfrage hin ob den die Steifel zertifiziert nach der neuesten Norm seien war die Antwort: Selbstverständlich, wir sind sogar besser als haix. Ich wusste zu diesem zeitpunkt allerdings noch nicht von der schon bestehenden Unterlassungsverfügung. Seither habe ich ein riesiges Problem wegen Rückerstattung. Aussage der Firma war: Die Stiefel seien über Dritter erworben worden, manipuliert worden und dann auch noch falsch geprüft worden. Das aber eine ganze Produktserie fehlerhaft ist, darauf wollten die sich nicht erklären. Sie schickten mir sogar eine Zertifizierung von CTC von 03/07. Ich seht die firma macht dass so offensichtlich wie kein anderer.

    kameradschaftliche Grüsse

    Steffie

    alles was hier geschrieben steht ist natürlich auch meine eigene Meinung


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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517415
    Datum29.10.2008 16:1945294 x gelesen
    Wieso über dritte? Wenn du die Schuhe direkt beim Hanrath Stang gekauft hast, dann ist das nicht über dritte... Sollten das wirklich die Schuhe sein, die von der Unterlassungsverfügung betroffen sind, würde ich einen Anwalt hinzuziehen, falls die sich bei der Reklamation quer stellen. Vielleicht bist du ja sogar in ner Rechtschutzversicherung, was das ganze einfacher macht. Ausserdem hast du ein Rückgaberecht, von dem du ohne Angabe von Gründen gebrauch machen kannst, selbst dann, wenn die Schuhe okay wären.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 517416
    Datum29.10.2008 16:1945190 x gelesen
    Geschrieben von Patrick Weegenie Untersagungsverfügung untersagt das in Verkehr bringen der Stifel. Das heißt, die Stiefel dürfen nicht mal verkauft, verschenkt oder sonst was werden (Höchstens weggeworfen). Dabei ist es aber egal, ob der Käufer eine Privatperson, eine Feuerwehr, eine Betrieb oder sonst irgendeine natürliche oder juristische Person ist.


    Heist das das

    a) Die Firma Hanrath Schuhe die unter die Untersagungsverfügung stehen im Moment höchstens in den Container vertreiben darf

    b) Das die Firma Hanrath die Schuhe nur nicht mehr als Sicherheitsschuhe nach ENXX verkaufen darf?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg517418
    Datum29.10.2008 16:2445213 x gelesen
    Hallo!

    Also nach meinem Verständiniss darf Hanrath die Stiefel, die in der Untersagungsverfügung genannt werden gar nicht mehr vertreiben. Auch nicht als Stiefel nahc einer anderen Norm.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517447
    Datum29.10.2008 17:4244956 x gelesen
    Geschrieben von Stephanie GöttertIch habe auf der Messe Sinsheim (flori) beim Stand der besagten Firma schuhe gekauft.

    Sollte es sich um ein Modell handeln, welches der Untersagungsverfügung unterliegt, sorate ich dir dies umgehend der Bezirksregierung Köln mitzuteilen und die Stiefel nicht zu nutzen.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517450
    Datum29.10.2008 17:4744992 x gelesen
    Geschrieben von Steffen HLaut deiner Aussage ist das ja zum jetzigen Zeitpunkt illegal und ich denke so offensichtlich macht selbst besagte Firma so ein Geschäft nicht.

    Bei dem für Minderjährige beworbenen Modell handelt es sich um das Modell "Ultra" für das soweit ich weiß eine Untersagungsverfügung (Link) vorliegt, die das Inverkehrbringen ab dem 14.08.2008 untersagt.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen517573
    Datum29.10.2008 21:2644840 x gelesen
    Genau das war eben auch mein Gedanke...


    Grüße
    Jens

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen517626
    Datum30.10.2008 00:1745119 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel HauckAusserdem hast du ein Rückgaberecht, von dem du ohne Angabe von Gründen gebrauch machen kannst, selbst dann, wenn die Schuhe okay wären.

    auf welcher Grundlage?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg517656
    Datum30.10.2008 08:3144849 x gelesen
    Hallo zusammen,

    heute morgen habe ich eine Mail der Firma H... erhalten in dem einfach eine Seite Ihrer neuesten Produkte angehängt ist. HANDSCHUHE Auf meine Mail vom Dienstag habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Unverschämtheit schlecht hin oder?

    Gruss Steffie


    Alles was geshrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg517657
    Datum30.10.2008 08:3144906 x gelesen
    hallo,

    siehe AGB der Firma Hanrath Schuh GmbH

    10. Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen,
    gerechnet ab Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist nach Ziff. 1 in Textform, also z.B. per Brief,
    Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
    mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung, nicht jedoch vor Ablauf der Rückgabefrist nach Ziff.
    1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
    Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: Hanrath Schuh GmbH,
    Gladbacherstr. 27, 52525 Heinsberg. Die Rücksendung paketfähiger Ware kann auch durch
    Abholung von DHL erfolgen ...


    weitere Hintergrundinfos: Schuldrechtsmodernisierung


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg517658
    Datum30.10.2008 08:3344913 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephanie GöttertIch habe auf der Messe Sinsheim (flori) beim Stand der besagten Firma schuhe gekauft

    das dürfte die Bezirksregierung Köln sicherlich interessieren ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517661
    Datum30.10.2008 08:4944954 x gelesen
    Das Rückgaberecht besteht immer, wenn du was von nem Händler kaufst. Gut die Frist dürfte um sein, die Messe ist ja schon etwas her...


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW517663
    Datum30.10.2008 09:1644968 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HauckDas Rückgaberecht besteht immer, wenn du was von nem Händler kaufst.

    Nein, nur bei Versandhandel und Haustürgeschäften. Gemäß Fernabsatzgesetz hast Du da 14 Tage Rückgaberecht.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517678
    Datum30.10.2008 11:0744833 x gelesen
    Ja also, dann hast du doch das Recht die Ware zurückzugeben, wenn auch nur 14 Tage.


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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517679
    Datum30.10.2008 11:1044645 x gelesen
    Das mit dem was du schreibst stimmt nicht ganz. Wenn ich irgendwo was kaufe, Media Markt oder sonst wo kann ich die Ware genauso wie im Versandhandel ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Innerhalb der Frist halt.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517680
    Datum30.10.2008 11:1544846 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HauckWenn ich irgendwo was kaufe, Media Markt oder sonst wo kann ich die Ware genauso wie im Versandhandel ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

    Stimmt so im Grundsatz gerade nicht. Ist in den allermeisten Fällen allenfals Kulanz der Unternehmens.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW517681
    Datum30.10.2008 11:2444834 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hauck also, dann hast du doch das Recht die Ware zurückzugeben, wenn auch nur 14 Tage.

    Wenn es ein Versandgeschäft war, ja. Du bezogst dich aber auf einen Händler im allgemeinen.
    Wenn Händler = Kaufen im Geschäft heißt, hast Du keinerlei Rechtsanspruch auf Rückgabe/Umtausch der Ware.
    Der Händler kann es freiwillig auf Kulanz machen, muss aber nicht.

    Ausnahmen sind natürlich Gewährleistungsansprüche usw., z.B. das fehlen einer im Kaufvertrag zugesicherten wesentlichen Eigenschaft des Produkts.


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg517682
    Datum30.10.2008 11:2944700 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Ralf SchmidtAusnahmen sind natürlich Gewährleistungsansprüche usw., z.B. das fehlen einer im Kaufvertrag zugesicherten wesentlichen Eigenschaft des Produkts.

    gerade dieser Gesichtspunkt ist speziell bei den Feuerwehrstiefeln der Firma Hanrath Schuh GmbH die von der Untersagungsverfügung betroffen sicherlich sehr interessant ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517685
    Datum30.10.2008 11:3244681 x gelesen
    Okay, Rückgaberecht in dem Sinne nicht, dann mach eben von dem Widerrufsrecht gebrauch. Das kann man tun, wenn ein Vertrag zu Stande kommt, was ja bei einem Kauf der Fall ist. Das hat dann die selben Auswirkungen und der Vertrag wird Rückgängig gemacht. Also ich kenne kein Unternehmen, welches so ein Aufstand machen würde, wegen ein Paar Schuhen. Kulanz hin oder her. Wobei ich mir gut vorstellen kann das die Firma H...... froh um jedes verkaufte Paar Stiefel ist, damit sie den Schrott los haben...


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    AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW517688
    Datum30.10.2008 11:3644769 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HauckWiderrufsrecht

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage möchtest Du den in einem Fachgeschäft ordnungsgemäß abgeschlossenen Kaufvertrag denn widerrufen?

    Klick


    Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517690
    Datum30.10.2008 11:4144733 x gelesen
    Aufgrund einer Rechtsgrundlage vielleicht nicht, aber ich geh von nem gesunden Menschenverstand aus. Hatte ich was zum Umtauschen hab ich noch nie Probleme gehabt. Sowas gehört für mich zum Service.


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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517691
    Datum30.10.2008 11:4444785 x gelesen
    Ich versteh den Paragraph 355 jedenfalls so das man ohne Angabe von Gründen den Kauf, bzw. Vertrag widerrufen kann. Steht ja auch so da...


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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern517743
    Datum30.10.2008 14:3744597 x gelesen
    das hast Du missverstanden: Die Flammen bedeuten, dass die Dinger wie die Sau brennen, wenn sie warm werden. Ist doch logisch! Flammable Liquid wird doch auch mit Flammen bewarnt!


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen517767
    Datum30.10.2008 15:3244504 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ralf SchmidtNein, nur bei Versandhandel und Haustürgeschäften. Gemäß Fernabsatzgesetz hast Du da 14 Tage Rückgaberecht.


    genau darauf wollte ich hinaus. Wenn die Schuhe irgendwo besehen und dann gekauft wurden, dürfte das kaum zutreffen.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen517769
    Datum30.10.2008 15:3644562 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel HauckAufgrund einer Rechtsgrundlage vielleicht nicht, aber ich geh von nem gesunden Menschenverstand aus. Hatte ich was zum Umtauschen hab ich noch nie Probleme gehabt. Sowas gehört für mich zum Service.

    genau das ist der Punkt - es gibt kein Recht darauf. Das gibt es nur bei Fernabsatz- respektive Haustürgeschäften Und das ist IMO auch nicht unbedingt verkehrt so.

    Um mal einen Prof von mir zu zitieren: "Das Lesen von Gesetzen fördert in der Regel deren Kenntnis!". ;o)


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg517782
    Datum30.10.2008 16:3444721 x gelesen
    hallo,

    heute hatte ich ein Gespräch mit dem besagtem Beamten bei der BEZreg. Der teilte mir mit, dass die Unterlassungsverfügung momentan ausgesetzt worden ist und zwar per Gericht. Die Fa. H. hatte dagegen geklagt und solange das nicht geprüft worden ist, darf die Firma weiterhin die Stiefel vertreiben. Dumm gelaufen für alle die die Stiefel nun wieder los werden wollen so wie ich z.B.

    Gruss Steffie


    Alles was geshrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen517790
    Datum30.10.2008 17:0544659 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HauckIch versteh den Paragraph 355 jedenfalls so das man ohne Angabe von Gründen den Kauf, bzw. Vertrag widerrufen kann. Steht ja auch so da...

    Welches Gesetz?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorChri8sto8ph 8O., Alzenau, z. Zt. Würzburg / Bayern517806
    Datum30.10.2008 18:0844726 x gelesen
    Hallo,

    ---Stephanie Göttert--- Dumm gelaufen für alle die die Stiefel nun wieder los werden wollen so wie ich z.B.

    Ich würde erst mal die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Untersagungsverfügung abwarten - in der durch vorläufigen Rechtschutz der Fa. H. erreichten Entscheidung ist das ja noch nicht der Fall. Dann kannst du ggf. über die dir gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte beispielsweise eine Rückabwicklung des Kaufvertrages versuchen. Jürgen hat es ja weiter oben schon angesprochen, es stellt sich nämlich die (juristisch) interessante Frage, ob die Stiefel "mangelhaft" i. S. d. § 434 BGB sind oder nicht. Das ist natürlich wie (fast) immer in der Juristerei "Ansichtssache" bzw. "kommt darauf an";-)

    MfG

    Christoph


    Ich schreibe hier lediglich meine eigene Meinung

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen517839
    Datum30.10.2008 19:2844691 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckAnscheinend wollte man damit auch eher den TH-Bereich bedienen.

    Das wird mit diesen vermutlich aber nicht gehen, denn zumindest in Nds hat die FUK ein Merkblatt herausgegeben, worin die Mindeststandarts für TH-Handschuhe festgelegt sind.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin517841
    Datum30.10.2008 19:3344460 x gelesen
    Jo, da scheinen wir uns ja alle einig zu sein.


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517889
    Datum30.10.2008 21:2044530 x gelesen
    §355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (BGB)


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg517892
    Datum30.10.2008 21:3844520 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Hauck§355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (BGB)

    Na dann schau mal nach, in welchen Fällen §355 BGB gilt. Steht sogar in Deinem Wiki-Link...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW517893
    Datum30.10.2008 21:4244419 x gelesen
    der Link war nicht von mir. Naja war der Meinung das das so wäre aber man kann sich ja täuschen. Lasse mich gern eines besseren belehren ;-)


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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg517970
    Datum31.10.2008 09:3044572 x gelesen
    Problem an der ganzen Sache ist ja, dass meine Stiefel anscheinend von der PFI zertifizeirt sind. die PFI hat wohl Anfang letzten Jahres eine Zertifiezierung ausgestellt von januar bis 25.04.07. Danach ist die Zertifizierung ausgelaufen. meine Stiefel sind 04/07 produziert worden. Nur kann wohl die Fa. H. mir diese Zertifiezierung nicht vorlegen. Trotz Photos meiner Stiefel und mehrfacher Anfrage bekomme ich immer wieder die angebliche Zertifizierung von der CTC allerdings August 2007. Da waren meine Stiefel schon gar nicht mehr zugelassen. Die Kenn# für CTC beträgt 0075 die für die PFI 0193. Mal sehen was passiert. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass die PFI anscheinend ihre Zertifizierung wieder zurückgezogen hat. Was kann ich tun ausser abzuwarten was die Bezreg. weiter tut.

    MFG

    Steffie


    Alles was geshrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg517994
    Datum31.10.2008 10:3644542 x gelesen
    Das Fax der PFI welches am 12.01.07 zurückgezogen worden ist ist am 25.03.- 25.04.07 wieder aktiviert worden und dann ausgelaufen. Die 2. Unterlassungsverfügung vom 14.08.09 ist auf alle fälle gültig. Missverständnis.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW517996
    Datum31.10.2008 10:4344474 x gelesen
    Geschrieben von Stephanie GöttertDie 2. Unterlassungsverfügung vom 14.08.09 ist auf alle fälle gültig.

    Und die von Dir nach (?) der Verfügung gekauften Stiefel werden dort geführt ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg517999
    Datum31.10.2008 11:0144434 x gelesen
    Pass auf :
    Ich habe meine Stiefel am 18.09.08 auf der Messe Sinsheim (Florian) gekauft. Rein Theoretisch hätten Sie keine Stiefel verkaufen dürfen, da eine Untersgungsverfügung besteht, aber meine Stiefel haben das Produktionsdatum 04/07. Das wiederum heißt: Meine Stiefel sind von der PFI zertifiziert worden. Dieses Zertifikat galt vom 25.03.07-25.04.07 dann ist es abgelaufen und nicht verlängert worden. Ob sie nun ausgerechnet diese Stiefel mit dem Prduktionsdatum 04/07 verkaufen dürfen oder nicht, das sei dahingestellt. ( Graubereich) Dagegen etwas machen kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Warten wir weitere Prüfungen ab. Aber wenn Ihr auf die Seite Messe-florian.de geht auf den , rückblick 08 und Euch mal die Bilder 21,22 und 36 anschaut werdet ihr mehrer Leute mit Hanrath Taschen laufen sehen. Traurug wie viele Leute ausser mir nicht Bescheid wussten.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg518015
    Datum31.10.2008 12:1444349 x gelesen
    Geschrieben von Stephanie GöttertIch habe meine Stiefel am 18.09.08 auf der Messe Sinsheim (Florian) gekauft. Rein Theoretisch hätten Sie keine Stiefel verkaufen dürfen, da eine Untersgungsverfügung besteht, aber meine Stiefel haben das Produktionsdatum 04/07.

    Wer im August 2008 Ware verkauft, die im April 2007 (nicht vor sondern im) hergestellt wurde der muß sowohl eine verdammt große Produktionskapazität als auch ein verdammt großes Lager haben...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg518024
    Datum31.10.2008 12:2744485 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian FischerWer im August 2008 Ware verkauft, die im April 2007 (nicht vor sondern im) hergestellt wurde der muß sowohl eine verdammt große Produktionskapazität als auch ein verdammt großes Lager haben...

    warum kommt mir wohl spontan der Begriff Ladenhüter in den Sinn?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW518028
    Datum31.10.2008 12:3844486 x gelesen
    Geschrieben von Stephanie GöttertPass auf :
    Ich habe meine Stiefel am 18.09.08 auf der Messe Sinsheim (Florian) gekauft.


    Dieser Zeitraum fällt wohl eindeutig unter die 2. Verfügung ?

    Geschrieben von Stephanie GöttertRein Theoretisch hätten Sie keine Stiefel verkaufen dürfen, da eine Untersgungsverfügung besteht, aber

    Sagt wer ?
    Wenn die Inverkehrbringung ab Datum X untersagt wurde,
    darf X+1 kein Produkt mehr verkauft werden.

    Wo steht inder Verfügung etwas von einer Ausnahme ?

    Geschrieben von Stephanie GöttertDagegen etwas machen kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

    Wusste der Verkäufer von den Verfügung ?
    IMHO nach seinen STellungnahmen auf seiner HP schon ,-)
    Wurdest Du vom Verkäufer über das bestehende Vertriebsverbot informiert ?
    Wenn nein, könte das arglistige Täuschung sein ?


    Geschrieben von Stephanie GöttertWarten wir weitere Prüfungen ab

    Du hast mitbekommen, das die Österreicher das auch schon gemacht haben ?
    Ergebnis Stiefel entsprechen nicht den Normen.

    Geschrieben von Stephanie GöttertHanrath Taschen laufen sehen.

    Da die Taschen keine PSA sind dürfen die auch bedenkenlos in Umlauf gebracht werden ,-)
    Der Vertrieb der in der Verfügung genannten Stiefel ist da wohl anders zu bewerten.

    Geschrieben von Stephanie GöttertIch habe meine Stiefel am 18.09.08 ...Stiefel mit dem Prduktionsdatum 04/07

    Bei Fahrzeugen würde man da ggfs. schon nicht mehr von neu sprechen..............


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW518039
    Datum31.10.2008 12:5644298 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerLadenhüter

    Sie wurden entweder qualitativ oder quantitativ am Markt und den realen Bedürfnissen vorbei produziert

    Wenn 09/2008 noch Produkte aus 04/2007 auf Lager waren
    dürfte dann die Quantität ausscheiden ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg518066
    Datum31.10.2008 13:5744363 x gelesen
    Zum ersten:
    ja der zeitraum 18.09.08 fällt unter die 2. untrsagungsverfügung.

    Zum zweiten der Verkäufer hat sich mir gegenüber nicht geäußert ob er von der Verfügung wusste. Aber wenn die Bezreg. so etwas der BAuA mitteilt und diese die veröffentlciht hat der Verkäufer die mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten.

    Zum dritten.
    Ja aber es stehen momentan in D noch Prüfungen aus. Abwarten

    Zum vierten. Da Hanrath mit einem eigenen Stand auf der Messe vertreten war kannst du davon ausgehen, dass die Leute Material mitbekommen. Werbung etc. Viele dieser Leute waren zum selben Zeitpunkt wie ich an diesem Stand. Also getragen waren diese Stiefel vorher nicht. Sie waren sogar noch ölig von der Produktion

    Gruss
    steffie


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    AutorBenn8i K8., Mengen / Württemberg518067
    Datum31.10.2008 13:5844478 x gelesen
    Geschrieben von ---Stephanie Göttert--- Aber wenn Ihr auf die Seite Messe-florian.de geht auf den , rückblick 08 und Euch mal die Bilder 21,22 und 36 anschaut werdet ihr mehrer Leute mit Hanrath Taschen laufen sehen. Traurug wie viele Leute ausser mir nicht Bescheid wussten.

    Ich vermute einfach mal dass die meisten bescheid wussten, sonst wären die nicht mit Taschen sondern Schuhkartons herum gelaufen. ( Außerdem gabs bei H... Kugelschreiber die sicher der eine oder andere als Andenken wollte).

    Wie man aber auf Bild 11 schön sieht haben sich wohl einige ein Tasche geholt und sind dann zu einem anderen Schuhhersteller gegangen um sich da die Produkte vorstellen zu lassen.


    An alle stillen Mitleser aus meiner Gegend. Alles was ich hier schreibe ist ausschließlich meine persönliche Meinung.

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg518068
    Datum31.10.2008 13:5944267 x gelesen
    Man weiss leider nicht wieviel die Firma von den Steifeln produziert haben.Weißt ja Firmanegeheimnisse.


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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg518069
    Datum31.10.2008 14:0244287 x gelesen
    Ich habe Stiefel gekauft und habe de´n Karton nicht mitgenommen, da ich einen Kinderwagen dabei hatte und ich den nirgendwo unterbringen konnte. Wie gesagt die haben bestimmt auch Werbematerial mitgenommen.


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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz518091
    Datum31.10.2008 15:1944479 x gelesen
    Meines Erachtens handelt es sich um Handschuhe, die auf einen Einsatz in der Technischen Hilfe abzielen.

    Zu Handschuhen hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz folgende Abhandlung veröffentlicht. Zu Handschuhen für den TH-Einsatz ist der letzte Absatz des Merkblattes beachtlich. Ich vermisse bei der Anzeige der Firma Hanrath einen Verweis, welche EN die von ihnen angebotenen Handschuhe erfüllen. Eine Nachfrage lohnt meines Erachtens nicht, da die Firma dahingehend in der Vergangenheit kein akzeptables Verhalten an den Tag gelegt hat.

    Meine private Meinung.


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern518138
    Datum31.10.2008 21:2244141 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWer im August 2008 Ware verkauft, die im April 2007 (nicht vor sondern im) hergestellt wurde der muß sowohl eine verdammt große Produktionskapazität als auch ein verdammt großes Lager haben...

    Hmm, also je machdem wenn man das Zeuch Containerweise aus China bezieht ist das nicht unbedingt ungewöhnlich.


    Gruß
    Christian





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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern518142
    Datum31.10.2008 21:3744327 x gelesen
    die Handschuhe sind einfache brennbare Plastik Handschuhe. Deswegen auch das brennbar Symbol. Bis zum Beweis des Gegenteils einer zugelassenen deutschen Prüfinstitution glaube ich Hanrath nichts.

    ALLROUND-HANDSCHUHE
    • SYNTETIKLEDER
    • HOHER TRAGEKOMFORT

    Was soll denn SYNTETIK sein?? Eine Neuerfindung? Synthetik mit th kenne ich ja...


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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz518179
    Datum01.11.2008 12:1544131 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetterdie Handschuhe sind einfache brennbare Plastik Handschuhe. Deswegen auch das brennbar Symbol. Bis zum Beweis des Gegenteils einer zugelassenen deutschen Prüfinstitution glaube ich Hanrath nichts.

    ALLROUND-HANDSCHUHE
    • SYNTETIKLEDER
    • HOHER TRAGEKOMFORT

    Was soll denn SYNTETIK sein?? Eine Neuerfindung? Synthetik mit th kenne ich ja...


    Ist alles irgendwie, irgendwo nicht Fisch und nicht Fleisch. Allgemeine Aussagen des Herstellers, wobei durch das Wort "Allround..." die Möglichkeit der Nutzung der angebotenen Handshuhe im Innenangriff suggeriert wird.

    Ist sehr befremdlich und das Geschriebene meine persönliche Meinung.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen518188
    Datum01.11.2008 13:1744164 x gelesen
    Geschrieben von Carsten LanzMeines Erachtens handelt es sich um Handschuhe, die auf einen Einsatz in der Technischen Hilfe abzielen.

    Hallo,
    ich habe mir diese Diskussion und die dazugehörige Werbung mal angesehen, Fazit: Sie lohnt sich nicht.
    Geschrieben von Carsten Lanz Ich vermisse bei der Anzeige der Firma Hanrath einen Verweis, welche EN die von ihnen angebotenen Handschuhe erfüllen.
    Wo steht, das die Handschuhe für die Feuerwehr gedacht sind, sowohl für den Brand- wie auch für den TH-Einsatz? Wenn morgen Werbung vom Baumarkt mit solchen Handschuhen in der Zeitung ist, stört das doch auch keinen. Also lasst sie die doch an wen auch immer verkaufen. Wir sollten doch Wissen, das die für uns nicht gedacht sind.

    Geschrieben von Carsten LanzZu Handschuhen hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz folgende Abhandlung veröffentlicht. Zu Handschuhen für den TH-Einsatz ist der letzte Absatz des Merkblattes beachtlich.
    Wenn du dir dazu das Infoblatt der FUK-Niedersachsen anschaust, wirst du sehen, das da noch andere Sachen wichtig sind.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg519667
    Datum06.11.2008 15:0444396 x gelesen
    hallo

    recht aktuell:

    die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat erneut eine Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Köln gegen die Hanrath Schuh-GmbH veröffentlicht, die momentan noch nicht rechtskräftig ist.
    [...]

    deutliche Worte:
    Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen der Feuerwehr zu verwenden.
    Dieser Hinweis ist nun an alle dem DGUV angeschlossenen Unfallversicherungsträger bei denen auch Feuerwehrangehörige versichert sind verschickt worden.

    Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Herstellers über die Unbedenklichkeit seiner Produkte, wie sie in der Vergangenheit ausgestellt wurden, sind nicht geeignet, die festgestellten Mängel zu beheben.
    Wo die recht haben haben die recht ;-)

    Wir möchten Sie bitten, Ihre Mitglieder / Mitgliedsunternehmen entsprechend zu informieren.
    mit dem Begriff "Mitgiedsunternehmen" dürfen hier die Städte und Gemeinden und somit letztendlich auch die Feuewehren gemeint sein.

    Quelle: Rundschreiben DGUV an die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 22.10.2008

    Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg519693
    Datum06.11.2008 17:0944296 x gelesen
    Das ist ja eigentlich ganz toll. Aber was bringt das den Gewinnern von Hanrath-Stiefeln, Jugendfeuerwehrlern und allen anderen denen die schon Stiefel verkauft haben und noch weiter verkaufen. Die Firma weigert sich nach wie vor, den Kaufpreis zu erstatten. Denn solange die Untersagungsverfügung nocht rechtskräftig ist, hindert das die Firma nicht daran weiterhin für ihre Produkte zu werben und sie weiter zu vertickern. Ich habe mittlerweile sogar den Verdacht, das meine Stiefel, welches Produktionsdatum 04/07 mit gültigem Zertifikat wahrscheinlich gefälscht wurden. Sprich, Produktionsdatum ist gar ein anderes als angegeben. Den es wurde mit einem Zettel an den Stiefel genäht. Denn wie kann es sein?, dass ein Stiefel Gr. 39 ein Jahr später immer noch mit mehreren Exemplaren verkauft werden kann? Also ich werde meine auch wenn sie ein gültiges Zertifikat haben (PFI 25.03. - 25.04.07) nicht tragen. Mal sehen wie es weitergeht. Seit wann ist die neue Untersagungsverfügung raus ?

    Gruss Steffie


    Alles was geshrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg519696
    Datum06.11.2008 17:5844249 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephanie GöttertSeit wann ist die neue Untersagungsverfügung raus ?

    Das Rundschreiben bezieht sich u.A. auf die 2. Untersagungsverfügung mit dem Veröffentlichungsdatum 28.08.2008


    MkG Jürgen Mayer

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