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Themaein interessanter Denkansatz25 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds519154
Datum04.11.2008 10:2111111 x gelesen
Die FF Isernhagen, speziell die des Ortsteiles Altwarmbüchen ist extrem mit Einsätzen auf der A2, A37 und der A7 geplagt.

Alleine das Vorhalten des Rüstwagens und des Gefahrgutzuges bei der FF Altwarmbüchen erfordere pro Jahr einen Zuschußbedarf von 500.000 Euro, so der Erste Bürgermeister der Gemeinde Isernhaben Arpad Bogya (CDU)

Aus diesem, Grund hat die Ratsfraktion der SPD, grundsätzlich unterstützt von den anderen Fraktionen das Thema für heute auf die Tagesordnung des öffentlich tagenden Wi5rtsdchafts, Finanz- und Feuerschutzausschusses gesetzt.

Sie fordern einen Beitrag der Maut-Gebühr zur Unterhaltung der Sonderfahrzeuge.

Die acht Prozent aus den Prämien der Feuerschutzversicherungen, die via Bund und Land bei den Gemeinden landen sei "nur ein Zubrot", so der Regionsbrandmeister Keitel.

Die SPD hat eine einfache Frage gestellt: "Ist nicht für die verkehrsbedingten Kosten eine Gegenleistung aus der Autobahnmaut fällig?"

Bogya sieht allerdings keine große Erfolgsaussicht, da es sich hierbei um eine Bundessteuer handele.

Anmerkung:

Das ist richtig, dass der Beschluss vom heutigen Tage nicht plötzlich Geld in dei Kassen spülen wird, aber er ist ein Beginn, ein Denkanstoß, der letztendlich, vielleicht sehr zählflüssig Dinge in Gang bringt.


Offensichtlich sehen das andere Gemeinden in der Region (Anmerkung, Region= Zusammenschluss des Altkreises Hannover und der Stadtgemeinde Hannover zu einer politischen Einheit) ähnlich


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AutorJürg8en 8K., Nittenau / Bayern519158
Datum04.11.2008 10:298213 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgepro Jahr einen Zuschußbedarf von 500.000 Euro
Ist das wirklich die Zahl, 500.000 € pro JAHR? Kaufen die jedes Jahr einen neuen RW?

Aber grundsätzlich finde ich den Ansatz richtig.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern519159
Datum04.11.2008 10:308064 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus BethgeAlleine das Vorhalten des Rüstwagens und des Gefahrgutzuges bei der FF Altwarmbüchen erfordere pro Jahr einen Zuschußbedarf von 500.000 Euro
Wie kommen da 500.000€ pro Jahr zusammen?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen519160
Datum04.11.2008 10:377881 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeSie fordern einen Beitrag der Maut-Gebühr zur Unterhaltung der Sonderfahrzeuge.

Der BM sollte sich einmal mit einem Kollegen unterhalten der keine BAB vor der Haustür hat. Dem fehlen aufgrund der Infrastruktur Gewerbesteuerzahler.

Meine Beurteilung: Rosienenpicken in Verbindung mit dem Wunsch nach mehr (Verteilungs-)Verwaltungsaufwand.

Gruß
Ingo


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen519161
Datum04.11.2008 10:398075 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblWie kommen da 500.000€ pro Jahr zusammen?
Ohne das ich es weiß würde ich schätzen:

- Betriebsstoffe
- Lohnausfall
- Laufleistung
- Reperaturen und Instandsetzung am KfZ
- HU/AU
- Reperaturen und Instandsetzung am Material
- Ausbildung
- ....


Gruß Martin



THW OV-Neuss
stv. Ortsbeauftragter
http://www.thw-neuss.de

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds519163
Datum04.11.2008 10:428079 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KupratIst das wirklich die Zahl, 500.000 € pro JAHR? Kaufen die jedes Jahr einen neuen RW?

Aber grundsätzlich finde ich den Ansatz richtig.


Hallo alle zusammen,

habe eben noch mal schnell in die Zeitung geschaut - und das steht da so..

Ich kann es nicht beurteilen.

Kann natürlich sein, dass der Journalist da hat verstanden "Mist) und es sich um alles im Bereich der Feuerwehr Isernhagen, sieben Teilgemeinden handelt.

mfG Klaus


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AutorJürg8en 8K., Nittenau / Bayern519165
Datum04.11.2008 10:477930 x gelesen
Geschrieben von Martin DropmannOhne das ich es weiß würde ich schätzen:

- Betriebsstoffe
- Lohnausfall
- Laufleistung
- Reperaturen und Instandsetzung am KfZ
- HU/AU
- Reperaturen und Instandsetzung am Material
- Ausbildung


Glaub ich nicht. Wenn man sich die Anzahl der Einsätze auf den BAB auf der Homepage der FF Altwarmbüchen anschaut, ist das nicht so gravierend. Und ALLE Fahrzeugkosten nur auf die BAB-Einsätze anzurechnen ist nicht zulässig, schließlich spielt sich der Großteil der Einsätze woanders ab. Ausbildung sind sowieso-Kosten. 500.000 / a halte ich für mindestens eine 0 zuviel.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW519167
Datum04.11.2008 10:498182 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeOffensichtlich sehen das andere Gemeinden in der Region (Anmerkung, Region= Zusammenschluss des Altkreises Hannover und der Stadtgemeinde Hannover zu einer politischen Einheit) ähnlich

fein, ich warte da erst mal ab, wie es künftig um die Finanzierung überhaupt aussieht, weil die Feuerschutzsteuer gerade mal wieder unter Beschuß steht...http://www.hagebo.de/6_2006/hg0606_steuer.html
http://www.steuerzahler-brandenburg.de/download/b_z_2008_aktualisiert_150908.pdf (S. 3)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW519173
Datum04.11.2008 10:598037 x gelesen
Hallo!

Erstaunlich, dass diese Kosten nicht auf die Verusacher abgewälzt werden. Denn auch in Niedersachsen besteht die Möglichkeit in Fällen der Gefährdungshaftung (bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr also fast immer) den Halter in Anspruch zu nehmen.

Da dürften solche Lücken gar nicht entstehen oder übersehe ich da gerade etwas.

Bei Autobahnen steht die Gemeinde finanziell doch deutliche besser da, als eine Gemeinde mit großen Waldflächen für die es keinen Kostenersatz im Schadensfall geben kann.

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.519176
Datum04.11.2008 11:187897 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDenn auch in Niedersachsen besteht die Möglichkeit in Fällen der Gefährdungshaftung (bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr also fast immer) den Halter in Anspruch zu nehmen.
Ein Phänomen, was ich auch bei uns beobachten kann. Feuerwehr verursacht "nur" Kosten. Das es aber dennoch ein Habenseite gibt, wird eigentlich gar nicht erwähnt. Und trotz Doppik werden daraus resultierende Einnahmen nicht der Kostenstelle Feuerwehr zugeordnet. Auch nicht kalkulatorisch. Eine Kostendeckung wird auch dadurch sicherlich nie erreicht werden können. Aber ich vermute, dass zum Beispiel unser laufendes Jahresbudget und ein Teil des Lohnausfalls dadurch schon ausgeglichen werden könnte.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW519180
Datum04.11.2008 11:447800 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannErstaunlich, dass diese Kosten nicht auf die Verusacher abgewälzt werden. Denn auch in Niedersachsen besteht die Möglichkeit in Fällen der Gefährdungshaftung (bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr also fast immer) den Halter in Anspruch zu nehmen.

Da dürften solche Lücken gar nicht entstehen oder übersehe ich da gerade etwas.


Das ist sicherlich richtig. Aber können dadurch alle laufenden Kosten gedeckt werden?
Oder bleiben trotz der Kosten die die Verursacher abdecken laufende Kosten die nicht gedeckt werden können?

Allerdings würde es mich auch wundern, wenn die Differenz zwischen laufenden Kosten und durch Verursacher abgedeckte Kosten >= 500 000 wären.....


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW519183
Datum04.11.2008 11:577762 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Michael ArensDas ist sicherlich richtig. Aber können dadurch alle laufenden Kosten gedeckt werden?

Wer sagt denn, dass eine Feuerwehr eine kostendeckende Veranstaltung sein soll?
In der Regel profitiert die Gemeinde ja auch von der Autobahn, wie bereits hier erwähnt wurde. Ich kann mir ja auch nicht Chemiebetriebe ins Dorf stellen, über die "Steuern und Abgaben" freuen und dann wundern, das auf den Straßen soviel Chemie transportiert wird.

Gruß
Sven


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern519184
Datum04.11.2008 11:597726 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Martin Dropmann- Betriebsstoffe
- Lohnausfall
- Laufleistung
- Reperaturen und Instandsetzung am KfZ
- HU/AU
- Reperaturen und Instandsetzung am Material
- Ausbildung
- ....

Daran dachte ich auch, kann mir aber niemals vorstellen, dass man damit annähernd auf die genannte Summe kommt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW519185
Datum04.11.2008 12:007826 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWer sagt denn, dass eine Feuerwehr eine kostendeckende Veranstaltung sein soll?

Moment. ;-) Du hast gesagt, dass die Kosten auf den Verursacher abgewältzt werden können. Somit erreicht man doch eine Kostendeckung von X%.

Ich hab nur gesagt, das man dadurch keine 100% erreichen wird. Mich aber wundert, wenn die Differenz >=500000 ist.


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio519193
Datum04.11.2008 12:547880 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus BethgeAlleine das Vorhalten des Rüstwagens und des Gefahrgutzuges bei der FF Altwarmbüchen erfordere pro Jahr einen Zuschußbedarf von 500.000 Euro, so der Erste Bürgermeister der Gemeinde Isernhaben Arpad Bogya (CDU)

Aus diesem, Grund hat die Ratsfraktion der SPD, grundsätzlich unterstützt von den anderen Fraktionen das Thema für heute auf die Tagesordnung des öffentlich tagenden Wi5rtsdchafts, Finanz- und Feuerschutzausschusses gesetzt.

Sie fordern einen Beitrag der Maut-Gebühr zur Unterhaltung der Sonderfahrzeuge.

Die acht Prozent aus den Prämien der Feuerschutzversicherungen, die via Bund und Land bei den Gemeinden landen sei "nur ein Zubrot", so der Regionsbrandmeister Keitel.

Die SPD hat eine einfache Frage gestellt: "Ist nicht für die verkehrsbedingten Kosten eine Gegenleistung aus der Autobahnmaut fällig?"


In der Tat, interessanter Denkansatz.
Konsequent weitergedacht könnte jeder Altwarmbüchener Eigenheimbesitzer einen Anteil aus der Hundesteuer fordern, weil er Besen und Schaufel für das eventuelle Beseitigen von Tretminen auf dem Gehweg vorhält.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern519218
Datum04.11.2008 14:537941 x gelesen
Ich kenne die Begründung für das Gesetz, durch das die Autobahnmaut eingeführt wurde nicht, daher will ich auch nicht spekulieren, weshalb der Gesetzgeber sie eingeführt hat und für was er die Einnahmen hernimmt.
Wenn die Gemeinden, die aber besonders von Verkehrswegen (egal ob BAB oder Bundesstraße) betroffen sind, hieraus etwas bekommen, finde ich dies vernünftig.

Ich kenne (ländliche) Gemeinden, die an einer vielbefahrenen Bundesstraße liegen und die auf dieser Straße in den letzten 20 Jahren durchschnittlich einen Verkehrstoten pro Jahr im eigenen Gemeindebereich bei einer Einwohnergröße <2000 Einwohnern hatten. In dieser Gemeinde werden grundsätzlich alle abrechenbaren Einsätze auch abgerechnet.

Konsequent abrechnen hört sich gut an, aber:
was ist, wenns einen Toten gibt?
Bei einem VU in den letzten Jahren artete durch die Prominenz des Verkehrstoten die ganze Sache mit Gutachter, ... so aus, dass die Feuerwehr einen halben Tag mit einem VU mit einem PKW beschäftigt war.

Die meisten Feuerwehrgesetzte dürften wie in Bayern als Kostenschuldner auf einen Unfallbeteiligten abzielen. Wenns nur einen gibt, weil der Unfallverursacher gegen einen Baum gefahren ist, dann ist die Witwe/Witwer die Adressaten des Bescheides!
Die Presse für die Gemeinde und auch Feuerwehr möchte ich sehen, wenn man einer Witwe/Witwer einen Bescheid für den VU schickt, bei dem der Partner ums Leben kam.

Bei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze?
Bei leichten Verletzungen bekommt er eine Rechnung, bei schwereren nicht, was ist eine schwere Verletzung, wer kann mir überhaupt nach der Einlieferung ins Krankenhaus sagen, ob der Unfallverursacher leicht oder schwer verletzt ist oder gar verstorben ist (Problem Datenschutz).

Ich hab da in der Vergangenheit meine Erfahrungen gemacht und kann nur sagen auch konsequent Einsätze abrechnen bedeutet für die Gemeinde nur wenig zusätzliche Einnahmen bei hohem Verwaltungsaufwand.

Und außerdem sprechen sich viele Feuerwehren (so auch der Landesfeuerwehrverband Bayern) gegen eine konsequente Abrechnung von VUs aus. Von den Feuerwehren hört man immer, "ich mach es freiwillig und kostenlos und die Gemeinde nutzt die Notsituation des Unfallverursachers aus und rechnet die von mir erbrachte Arbeit ab. Und das ganze fällt zurück auf die Feuerwehr, weil sie durch die gemeindliche Satzung nur noch kostenpflichtig hilft, obwohl keiner der Freiwilligen etwas bekommt!"
Auf Wunsch des LFV Bayern kann seit In-Kraft-treten des neuen BayFwG die Zeit für die Rettung des Verunfallten nicht mehr abgerechnet werden! Der Gesetzgeber sagt aber eindeutig, dass jedes Fahrzeug in Betrieb eine potenzielle Gefahr ist und hat deshalb die Pflichtversicherung zur Abdeckung des Schadens eingeführt. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo diese Versicherung die Einsatzkosten nicht übernommen hätte.

Geschrieben von Christi@n PannierKonsequent weitergedacht könnte jeder Altwarmbüchener Eigenheimbesitzer einen Anteil aus der Hundesteuer fordern, weil er Besen und Schaufel für das eventuelle Beseitigen von Tretminen auf dem Gehweg vorhält.

Ich versteh grundsätzlich den Gedanken, aber das Beispiel ist schlecht gewählt!
Die Hundesteuer ist eine Luxus- und Lenkungssteuer! (vgl Wikipedia)
Der Gesetzgeber sagt: Es ist in Deutschland ein Luxus sich einen Hund zu halten und deshalb wird es wie Parfüm und andere Luxusgüter noch zusätzlich besteuert. (Warum für Hundenahrung allerdings die MWSt von 7% gilt, versteh ich nicht).
Lenkungssteuer bedeutet, dass die Gemeinden, die Probleme mit Hunden haben (z. B. Kampfhunde), können die Steuer so erhöhen, dass sich das Problem minimiert, weil sich weniger Einwohner einen (Kampf-)Hund leisten können/wollen.
Andersherum: Die Einnahmen der Hundesteuer sind nicht für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde vorgesehen. Für soetwas müsste normalerweise auch keine Geld ausgegeben werden, wenn die Hundehalter die Hinterlassenschaften konsequent beseitigen würden, wie es Moral und Gesetz verlangen!

Grundsätzlich glaube ich allerdings, dass es wieder ein netter Gag einer Gemeinde war, rauskommen wird jedoch nichts, weil wer gibt schon freiwillig von seinen Einnahmen was ab, wenn er nicht muss oder es größtmöglich (für seine Partei/Regierung) ausschlachten kann.

Viele böse Worte, ich hoff, dass die keiner in den falschen Hals bekommt.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 519227
Datum04.11.2008 15:207545 x gelesen
Und welche "Einnahmen" kann man dort gegenrechnen?

Ich bin auch der Auffassung das da 1 Null zuviel ist ..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 519230
Datum04.11.2008 15:257653 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef RieschDie Presse für die Gemeinde und auch Feuerwehr möchte ich sehen, wenn man einer Witwe/Witwer einen Bescheid für den VU schickt, bei dem der Partner ums Leben kam.

Der Abschleppunternehmer und der Bestatter dürfen aber Rechnungen schicken?

Wir sind nicht die Wohlfahrt!Geschrieben von Tobias Josef Riesch"ich mach es freiwillig und kostenlos und die Gemeinde nutzt die Notsituation des Unfallverursachers aus und rechnet die von mir erbrachte Arbeit ab. Und das ganze fällt zurück auf die Feuerwehr, weil sie durch die gemeindliche Satzung nur noch kostenpflichtig hilft, obwohl keiner der Freiwilligen etwas bekommt!

Falsch! Die Gemeinde legt Ihre Unkosten um.. keine Gemeinde wird nur von Feuerwehrs reich.

Geschrieben von Tobias Josef RieschDie Einnahmen der Hundesteuer sind nicht für die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Hunde vorgesehen.

Für was denn sonst?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.519232
Datum04.11.2008 15:277577 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef RieschIch kenne die Begründung für das Gesetz, durch das die Autobahnmaut eingeführt wurde nicht, daher will ich auch nicht spekulieren, weshalb der Gesetzgeber sie eingeführt hat und für was er die Einnahmen hernimmt.
Da hilft ein Blick in das zuständige Autobahnmautgesetz
§11 "Mautaufkommen" ABMG(1) Das Mautaufkommen steht dem Bund zu. Ausgaben für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Mautsystems sowie Finanzmittel, die zur Verwaltung der nach § 1 des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes errichteten Gesellschaft dienen und dieser Gesellschaft vom Bund als Eigentümer zur Verfügung gestellt werden, werden aus dem Mautaufkommen geleistet. 3Das verbleibende Mautaufkommen wird zusätzlich dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau verwendet. 4Im Bundeshaushalt werden die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben getrennt voneinander dargestellt und bewirtschaftet.

(2) 1Abweichend von Absatz 1 Satz 3 erhalten die Bundesländer nach Maßgabe des Satzes 5 von dem Mautaufkommen für ihre Kraftfahrzeugsteuerausfälle einen Ausgleichsbetrag. 2Der Ausgleichsbetrag für das Jahr 2007 beträgt für alle Länder und für die Zeit vom 1. September 2007 bis zum 31. Dezember 2007 den sich für jeden Monat ergebenden Bruchteil aus 150 Millionen Euro. 3Ab dem Jahr 2008 wird der Ausgleichsbetrag, ausgehend von 150 Millionen Euro, für jeweils ein Ausgleichsjahr in Abhängigkeit des Unterschiedes zwischen der Anzahl der im Jahr 2006 zugelassenen steuerpflichtigen Nutzfahrzeuge und der Anzahl der im jeweiligen Ausgleichsjahr zugelassenen steuerpflichtigen Nutzfahrzeuge angepasst. 4Der Anpassung ist die sich aus der jährlichen Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes ergebende Anzahl der steuerpflichtigen Nutzfahrzeuge zu Grunde zu legen. 5Der jährliche Ausgleichsbetrag wird nach dem Schlüssel der Anlage auf die Länder aufgeteilt.

(3) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen für jeweils ein Ausgleichsjahr den nach Absatz 2 Satz 3 ermittelten Ausgleichsbetrag durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzusetzen.

(4) 1Die Zahlungen des Bundes an die Länder nach Absatz 2 erfolgen zum 15. Januar eines jeden Jahres in Höhe des für das vorangegangene Jahr zustehenden Betrages als Abschlagzahlungen. 2Der jeweilige Unterschiedsbetrag aus geleisteter Abschlagzahlung und dem nach Absatz 2 Satz 3 ermittelten Ausgleichsbetrag ist mit der folgenden Abschlagzahlung zu verrechnen.
(5) Abweichend von Absatz 4 erfolgen für das Jahr 2007 die Zahlungen an die Länder innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes.

(6) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 werden bis zu 100 Millionen Euro von dem verbleibenden Mautaufkommen für die Durchführung von Programmen des Bundes zur Förderung von Unternehmen des Straßengüterverkehrsgewerbes verwendet.


Geschrieben von Tobias Josef RieschDie meisten Feuerwehrgesetzte dürften wie in Bayern als Kostenschuldner auf einen Unfallbeteiligten abzielen. Wenns nur einen gibt, weil der Unfallverursacher gegen einen Baum gefahren ist, dann ist die Witwe/Witwer die Adressaten des Bescheides!
Die Presse für die Gemeinde und auch Feuerwehr möchte ich sehen, wenn man einer Witwe/Witwer einen Bescheid für den VU schickt, bei dem der Partner ums Leben kam.

Aber das Unfallfahrzeug verschwindet in der Regel nicht alleine von der Einsatzstelle. Auch der Rettungsdienst berechnet seine Kosten. Strassenmeistereien nehmen für die Instandsetzung auch einen Betrag x. Ebenfalls fährt der Bestatter auch nicht für lauf durch die Gegend.

Und wir kommen mit einem Fahrzeugpark für xx0.000 EUR plus eventuell Lohnausfall sowie Materialkosten und die Gemeinde soll nichts berechnen? Auch für freiwillige Feuerwehren entstehen Kosten. Und das nicht in unerheblichen Maße.

Geschrieben von Tobias Josef RieschUnd außerdem sprechen sich viele Feuerwehren (so auch der Landesfeuerwehrverband Bayern) gegen eine konsequente Abrechnung von VUs aus. Von den Feuerwehren hört man immer, "ich mach es freiwillig und kostenlos und die Gemeinde nutzt die Notsituation des Unfallverursachers aus und rechnet die von mir erbrachte Arbeit ab. Und das ganze fällt zurück auf die Feuerwehr, weil sie durch die gemeindliche Satzung nur noch kostenpflichtig hilft, obwohl keiner der Freiwilligen etwas bekommt!"
Es wird ja durchaus Lohnausfall, Aufwandspauschalen oder bei einigen Wehren schon Punktegeld gezahlt. Und nur weil wir es freiwillig machen ist es ja nicht kostenfrei. Wenn die Gemeinde dann wenigstens so fair wäre, die eingehenden Zahlungen auch der Feuerwehr zuzuordnen, wäre das kien Problem für mich.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen519236
Datum04.11.2008 15:457480 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDer Abschleppunternehmer und der Bestatter dürfen aber Rechnungen schicken?
Es gibt halt böse Menschen und Unternehmen, die ihre Dienstleistungen auch bei "schlimmen Sachen" abrechnen und dann gibt es die guten Feuerwehrleute, die ihre "Dienstleistung" über ihre Gemeinden nicht abgerechnet haben wollen, obwohl das zwar möglich, jedoch unmoralisch wäre.

Ich kann diese Moralbedenken nicht nachvollziehen. Wie Florion schon schreibt, arbeiten Abschlepper, Bestatter zusätzlich Rettungsdienst, Krankenhaus und und und auch nicht umsonst. Und die Mitarbeiter können sogar nachts ohne Gewissenbisse ruhig schlafen... Wie sieht's eigentlich mit der Polizei aus - rechnen die solche Einsätze ab?


MkG Sascha

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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern519304
Datum04.11.2008 20:157415 x gelesen
Ich bin grundsätzlich Eurer Meinung!
Bestatter, Abschleppunternehmer, Ärzte,... haben grundsätzlich kein Problem für ihre Dienste Rechnungen zu stellen. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass sie durch diese Arbeit ihren Lebenunterhalt verdienen. Für die Gemeinde ist dies nur eine von vielen (und eine recht kleine) Einnahmequellen. Zusätzlich sind dies alle Privatunternehmen. Von einer Gemeinde wird aber grundsätzlich (vor allem vom Bürger) verlangt, dass sie sich nicht verhält wie ein Privatunternehmen. Es ärgert doch jeden, wenn die Gemeinde für Wasser/Kanal auf Grund einer kostendeckenden Kalkulation wie ein Wirtschaftsbetrieb einen Haufen Geld verlangt. Sofort kommt das "Argument": "Und für was zahl ich Steuern".

Ist aber alles nicht relevant,
da mich Art 28 Abs. 1 Satz 3 BayFwG "Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche." zu diesem Verhalten zwingt. Sollte jemand eine Idee haben, wie es der Billigkeit nicht widerspricht einen VU mit der Witwe/dem Witwer abzurechnen, so soll er dies doch bitte Bayerischen Städtetag und Bayerischen Gemeindetag weitergeben, damit diese dann in ihren Aufsätzen und Schriften dies berücksichtigen können.
Wenn die Abrechnung mit einer Witwe/einem Witwer schon nicht gegen die Billigkeit widerspricht, was bleiben dann noch für Fälle.

Alles ein Problem der Gesetzgebung.

Es liest sich natürlich eine Pressemitteilung über ein neues FwG besser, wenn man etwas aufhebt, wo bis jetzt der Bürger zur Kasse gebeten wurde.

Viele Grüße aus dem föhnverwöhnten Alpen!

Tobias


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen519326
Datum04.11.2008 21:567292 x gelesen
Geschrieben von Tobias Josef Riesch
Alles ein Problem der Gesetzgebung.
Eben.

Geschrieben von Christian Bergmann
Und wir kommen mit einem Fahrzeugpark für xx0.000 EUR plus eventuell Lohnausfall sowie Materialkosten und die Gemeinde soll nichts berechnen? Auch für freiwillige Feuerwehren entstehen Kosten. Und das nicht in unerheblichen Maße.
...
Es wird ja durchaus Lohnausfall, Aufwandspauschalen oder bei einigen Wehren schon Punktegeld gezahlt. Und nur weil wir es freiwillig machen ist es ja nicht kostenfrei. Wenn die Gemeinde dann wenigstens so fair wäre, die eingehenden Zahlungen auch der Feuerwehr zuzuordnen, wäre das kien Problem für mich.

Geschrieben von Florian Besch
Der Abschleppunternehmer und der Bestatter dürfen aber Rechnungen schicken?
Die ja, wir von Gesetzes wegen nicht, denn in Nds. steht geschrieben....

§26 NBrandSchG
(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen nach den allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden und gegen Verursacher in Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt.


"Interessant" wird´s halt, wenn der Patient schon bei Eintreffen der FF ex ist. Dann wäre es nichts mehr mit Lebensgefahr, es ist dann ein reiner Bergungseinsatz und somit (eigentlich) kostenpflichtig.

Geschrieben von Tobias Josef Riesch
Bei Todesfällen ist es ziemlich einfach eine Grenze zu ziehen, aber wo zieht man bei Verletzten die Grenze?
Bei leichten Verletzungen bekommt er eine Rechnung, bei schwereren nicht, was ist eine schwere Verletzung, wer kann mir überhaupt nach der Einlieferung ins Krankenhaus sagen, ob der Unfallverursacher leicht oder schwer verletzt ist oder gar verstorben ist (Problem Datenschutz).

Das liegt wohl dann auch im Auge des Betrachters. Der Ehemann, dessen Frau eingeklemmt im Pkw an einem Baum sitzt, sieht das sicher anders als die Gebührensatzung der Kommune. Wobei ja auch bei leichten Verletzungen durch einen Schockzustand Lebensgefahr bestehen kann...., also wo die Grenze ziehen?!
Vor einigen Monaten ging so ein Fall hier durch die Tagespresse..


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW519399
Datum04.11.2008 23:557180 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars Tiedemann§26 NBrandSchG
(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen nach den allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden und gegen Verursacher in Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt.


Ich lese das so, dass der zweite Satz eine Einschränkung des ersten ist?

Demnach wäre in Fällen der Gefährdungshaftung (also auch Schäden beim Betrieb von Kraftfahrzeugen) auch bei der Menschenrettung ein Kostenersatz möglich.

grübelnd,
Henning


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.519471
Datum05.11.2008 10:297221 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannDie ja, wir von Gesetzes wegen nicht, denn in Nds. steht geschrieben....

§26 NBrandSchG
(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Ansprüche auf Ersatz der Aufwendungen nach den allgemeinen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Gefahr oder Schaden und gegen Verursacher in Fällen der Gefährdungshaftung bleiben unberührt.

Sehe ich auch so wie Henning Koch. Der zweite Satz schränkt den Ersten ein. Nachdem Motto: "Gerät jemand unverschuldet in Not oder Lebensgefahr, so hilft der Staat (die Gemeinde). Ist jemand selber schuld oder gegen eine solche Gefahr abgesichert, ist er zur Kostenerstattung verpflichtet."

Wenn Max Mustermann auf einer bekannt kurvenreiche Strecke versucht als x-ter Verkehrsteilnehmer versucht einen neuen Geschwindigkeitsrekord aufzustellen, landet aber eingeklemmt im Graben, warum sollen diese Kosten solidarisiert werden? Anders würde es sicherlich aussehen, wenn Max Mustermann abgedrängt wird und der Unfallverursacher flüchtet.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen519478
Datum05.11.2008 10:407257 x gelesen
Hallo Klaus,

ähnliche Bestrebungen gab es vor der letzten Landtagswahl auch schon aus dem Bereich des LK Schaumburg heraus. Wenn ich mich recht erinnere, wurde das auch seinerzeit im Landtag und/oder Bundestag als Anfrage (m.W. nach auch aus Kreisen der SPD heraus) eingebracht und ist dann im Sande verlaufen.


Dass sich da nun was ändert, glaube ich nicht wirklich ...

Grüße

Micha


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