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Thema | Schaltung, war: Polizei hält Fahrzeug mit Sonder- & Wegerechten an | 25 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 521110 | |||
Datum | 12.11.2008 17:57 | 9566 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerJa. Da ist eine zwingende Abhängigkeit gegeben. Horn lässt sich ohne eingeschaltetes Blaulicht nicht einschalten, das ist klar - aber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 521113 | |||
Datum | 12.11.2008 18:00 | 7035 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerHorn lässt sich ohne eingeschaltetes Blaulicht nicht einschalten, das ist klar - aber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung? Als bei unserer RTK 6 eine der Leuchten im Balken ausgefallen war, funktionierten spontan weder Frontblitzer noch Tonfolgehorn. Ich bin zwar kein Elektriker. Aber die Schaltung sollte in sofern nicht schwierig sein, da ja jeder RKL einzeln auf Funktionsfähigkeit urch Lichtanzeige überwacht wird. Da kann ich das dann doch dran hängen. Wenn Licht nicht tut tun auch Horn nicht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 521115 | |||
Datum | 12.11.2008 18:06 | 6816 x gelesen | |||
wenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren, die meisten blitzleuchten haben einen überwachungsausgang, ansonsten bei normalen rundumleuchten kann man das mit einem stromüberwachungsrelais schalten. wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 521117 | |||
Datum | 12.11.2008 18:12 | 6930 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mathias Zimmer aber gibt es da tatsächlich eine Fehlerüberwachung? Hatten früher RTK6SL auf den RTW. Wenn auch nur die hintere (zusätzliche) RKL (Blitzer) ausgefallen ist, ging überhaupt nichts mehr. War extrem nervig, mir ist das mal auf der Einsatzfahrt im Stadtverkehr passiert. Da war mir die Vorgängerversion unserer RTW (3 RKL + WA3) wesentlich lieber. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 521336 | |||
Datum | 13.11.2008 15:59 | 6553 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Thomas Luxen wenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren Hast du dafür zufällig eine Rechtsgrundlage zur Hand? Irgendwie scheint das nicht ganz eindeutig zu sein, da ja manchmal alle oder alle vorderen und manchmal nur die linke vordere RKL überwacht wird. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 521526 | |||
Datum | 14.11.2008 11:32 | 6432 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochzufällig eine Rechtsgrundlage zur Hand? Mal in die DIN 14610 für akustische Warneinrichtungen, DIN 14620 für Kennleuchten und DIN 14630 für Einbau und Anschluss der Einrichtungen schauen; wären jetzt die ersten, die mir einfallen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 521528 | |||
Datum | 14.11.2008 11:52 | 6328 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Thomas Luxenwenn die rundumleuchte vorne links nicht funktioniert dann darf das horn nicht funktionieren das ist m.W. die "Polizeischaltung". Wir haben in unseren Ausschreibungen extra einen Passus der das so ausschließt. In den einschlägigen Normen finde ich dazu auf die Schnelle nichts... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 521529 | |||
Datum | 14.11.2008 11:57 | 6405 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAls bei unserer RTK 6 eine der Leuchten im Balken ausgefallen war, funktionierten spontan weder Frontblitzer noch Tonfolgehorn. Da lob ich mir Druckluft...:-) Da funktioniert das Horn, auch wenn vorne beide Blaulichter ausgefallen sind... Selbst erlebt. Alarmfahrt mit nur einem Blaulicht (hinten). Die Verkehrsteilnehmer reagierten allerdings auf die Akustik wie gewohnt. Ist wesentlich besser als umgekehrt. Nur Blaulicht und statt Horn nur ein müdes Keuchen wegen verstopfter Trompeten durch Schneetreiben... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 521567 | |||
Datum | 14.11.2008 14:03 | 6248 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerNur Blaulicht und statt Horn nur ein müdes Keuchen wegen verstopfter Trompeten durch Schneetreiben... Noch besser: Ausfall eines Trötenpaars bei den alten "Bosch-Aufschlaghörnern". Da machte es dann stann Ta-Tü, Ta-Tü nur noch Ta- , Ta- ,. Kommt genau so uncool... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521581 | |||
Datum | 14.11.2008 14:53 | 6264 x gelesen | |||
Hallo zusammen, "Polizeischaltung" ist meines Wissens nach diese das wenn bei eingeschaltetem Blaulicht das Fahrzeughorn (Hupe) betätigt wird, keine Tonfolge abläuft. Hierfür haben z.B. die Alarmzugdrehschalter eine extra Stellung die bei Hio's und Feuerwehr nicht vorhanden ist. Grund: Strafverfolgung, Transportbegleitung usw. Bei Hio's und Fw ist dies nicht zulässig! Hier immer Tonfolgeablauf (zwei Durchläufe) wenn Zündung an, Blaulicht an und Hupe betätigt. Da ich ab und an an solchen Anlagen arbeiten "darf" habe ich hier schon öfters Verschaltungsfehler entdecken können. Die vordere linke RKL ist (bei blauer Ausführung) mit Kennleuchtenüberwachung auszuführen. Daher ist die Tonfolge von dieser Kennleuchte abhängig. Alle anderen müssen nicht zwingend Funktionsüberwacht werden wobei dies natürlich Sinn macht aber ja schon immer bei den herkömmlichen Drehspiegel RKL ne "Mogelpackung" war. Hab's jetzt grad nirgens nachlesen können aber das gibt mein Erfahrungsschatz beim Verbau dieser Anlagen her.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 521601 | |||
Datum | 14.11.2008 16:27 | 6251 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Michael Schmidgall Hab's jetzt grad nirgens nachlesen können aber das gibt mein Erfahrungsschatz beim Verbau dieser Anlagen her.... Dass es überwiegend so gemacht wird (und zwar auch bei Druckluft!!) ist mir schon bekannt. Trotzdem würde mich interessieren, ob es da wirklich eine Vorschrift gibt oder ob es einfach nur das "haben wir schon immer so gemacht, könnte ja jeder kommen, und wenn nicht sind wir nicht versichtert" ist. Ich meine nämlich, vor Jahren mal in der entsprechenden Verkabelungs-DIN nachgelesen und nichts entsprechendes gefunden zu haben. (und die TA zum Einsatzhorn hab ich nicht auf dem Rechner, aber ich meine da auch nichts entsprechendes gefunden zu haben) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 521608 | |||
Datum | 14.11.2008 17:12 | 6207 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidgallPolizeischaltung" ist meines Wissens nach diese das wenn bei eingeschaltetem Blaulicht das Fahrzeughorn (Hupe) betätigt wird, keine Tonfolge abläuft. Hierfür haben z.B. die Alarmzugdrehschalter eine extra Stellung die bei Hio's und Feuerwehr nicht vorhanden ist. Grund: Strafverfolgung, Transportbegleitung usw. stimmt m.E. für die Behauptung "unzulässig für Hio und Fw" nicht. Das steht zwar so in der DIN 14630, aber es ist m.W. nirgendwo Pflicht die auch anzuwenden... Geschrieben von Michael Schmidgall Die vordere linke RKL ist (bei blauer Ausführung) mit Kennleuchtenüberwachung auszuführen. es sind die Kennleuchten zu überwachen und anzuzeigen, die für die geforderte Sichtbarkeit mindestens notwendig sind! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 521620 | |||
Datum | 14.11.2008 17:52 | 6151 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Trotzdem würde mich interessieren, ob es da wirklich eine Vorschrift gibt oder ob es einfach nur das "haben wir schon immer so gemacht, könnte ja jeder kommen, und wenn nicht sind wir nicht versichtert" ist. Es gibt dahingehend eine Vorschrift, nämlich die DIN 14630 welche fordert das zumindest die Kennleuchten, die die "Mindestsichtbarkeit nach STVZO" o.s.ä. gewährleisten "überwacht" sein müssen. Also Funktion ist kenntlich zu machen, von Blockieren irgendeines anderen Spielzeuges ist nicht die Rede. In der Norm ist von einer "Polizeischaltung" keine Rede, aber bei eingeschalteter Kennleuchte(n) darf bei Feuerwehrs mit dem Horndruckknopf (nur) die Autohupe nicht ausgelöst werden (bei den anderen wohl). Ach so: Zusätzliche Kenneluchten dürfen nur geschaltet werden können, wenn die Mindest... leuchten. mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521637 | |||
Datum | 14.11.2008 19:04 | 6116 x gelesen | |||
Da muss ich leider passen! Hab jetzt auch nochmals nachgeschaut aber nichts brauchbares gefunden. Bei Hella stand das so auch immer in der Einbauanleitung für die Klangfolgesteuergeräte dabei..... Ich kenne es so eben auch vom TÜV. Der hat mir schon Fahrzeuge abgenommen (nach Umbau) die genau so verschaltet waren wie bereits beschrieben und hatte ausdrücklich (mündlich) angemerkt das alles genau nach "Vorschrift" verkabelt sei. Insbesondere das die Hupeneintastung funktioniert und für alle RKL eine Kontrolleuchte vorhanden sei...., Klangfolge nur bei Zündung und RKL ein usw...... Mehr hab ich leider nicht! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521639 | |||
Datum | 14.11.2008 19:17 | 6322 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinostimmt m.E. für die Behauptung "unzulässig für Hio und Fw" nicht. Da magst du Recht haben, allerdings hat genau dies der TÜV bei Fahrzeugabnahmen bei uns bereits kontrolliert! (Umgebautes Gebrauchtfahrzeug) Ebenso die ganzen Dinge wie Horneintastung, Zündung an/aus usw. Auch wurden bei uns bereits vorhandene Schaltungen (Heck-RKL nur mit Front-RKL) in älteren Fahrzeugen nochmals geprüft, was mich da selbst verwundert hatte da die Fzg. schon einige Jahre liefen... Geschrieben von Ulrich Cimolino es sind die Kennleuchten zu überwachen und anzuzeigen, die für die geforderte Sichtbarkeit mindestens notwendig sind! ...geb ich dir auch Recht, warum ist dies dann aber bei einem Dachbalken nur die linke RKL? Da hängen alle Funktionen dran und auch nur diese Kontrolleuchte fordert der TÜV bei der Zulassung. Ich brauche hier dann doch auch noch mindestens eine weitere um bei blauem Blinklicht 360° um die Fahrzeugumrisskante zu erhalten und diese müsste dann auch zwingend überwacht sein?! Ich seh das so das hier auch viel von verschiedenen Prüfern abhängig ist da ich einige Fahrzeuge bei FW`s kenne die noch nie eine funktionsfähige Horneintastung besessen haben bzw. man blaues Blinklicht mit Hauptabstrahlrichtungen bzw. Heck-RKL ohne die vordere linke schalten kann....abgesehen davon plädiere ich eh dazu alle Kennleuchten grundsätzlich zu überwachen.... ....ich hoffe einer der Mitleser findet da mal noch ne "lesbare" Vorschrift.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 521689 | |||
Datum | 15.11.2008 09:28 | 6037 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Hallo, bei blauem Blinklicht wird nur eine Sichtbarkeit von je 135 Grad von der Fahrzeuglängsachse gefordert. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 521690 | |||
Datum | 15.11.2008 09:39 | 6004 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDa lob ich mir Druckluft...:-) Da funktioniert das Horn, auch wenn vorne beide Blaulichter ausgefallen sind... Selbst erlebt. Alarmfahrt mit nur einem Blaulicht (hinten). Na, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-( Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 521691 | |||
Datum | 15.11.2008 09:59 | 5897 x gelesen | |||
Ok, versteh ich das dann richtig das wenn die vordere linke RKL im Prinzip etwas nach vorne und links (Gesamtwinkel 135°) abstrahlt dies ausreichend ist? Also keine Abstrahlung zur rechten Seite notwendig wäre (Dachbalken)....was ja dann in den meisten Fällen gleich bedeutend mit "geforderter Sichtbarkeit" ist... ;-) Ansonsten versteh ich nicht warum viele Dachbalkensysteme ihre Funktionen auf die linke RKL beziehen.... 360° bei gelber RKL ist aber schon noch die Grundsatzforderung, oder? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 521693 | |||
Datum | 15.11.2008 10:25 | 5910 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich Brinkmann Na, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? Bedienschalter für den Beifahrer? Was haben die Finger des Beifahrers an den Knöpfen fürs Horn verloren? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 521725 | |||
Datum | 15.11.2008 12:27 | 5951 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-( Hihi, das Fahrzeug kenne ich :-)) mkG Jörg Wißmann | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 521767 | |||
Datum | 15.11.2008 16:34 | 5974 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, auch selbst den Bedienschalter für den Beifahrer nachgerüstet? anschließend funktionierte das Horn sogar ohne Blaulicht. :-( Selbst nachgerüstet? Die Fahrzeuge werden durch die Abteilung Fahrzeugtechnik ausgebaut. Der Einsatzdienst schraubt da nicht dran rum... Schalter bzw. Fußtaster zur Bedienung des Horns für den Beifahrer sind standardmäßig in jedem unserer RTW bzw. Löschfahrzeuge eingebaut und funktionieren nur bei eingeschaltetem Blaulicht. In dem von mir genannten Fall waren beide vorderen Leuchten durch Kollision mit einem zu tief stehenden Rolltor einer Krankenhausanfahrt defekt. Trotzdem funktionierte das Horn. Was für den betreffenden Einsatz sehr von Vorteil war... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 521770 | |||
Datum | 15.11.2008 16:41 | 6003 x gelesen | |||
Nicht blöd gemeint... Kennst du den Grund dafür? Also eher die offizielle Begründung. Geschrieben von Dietmar Reimer Schalter bzw. Fußtaster zur Bedienung des Horns für den Beifahrer sind standardmäßig in jedem unserer RTW bzw. Löschfahrzeuge eingebaut Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 521772 | |||
Datum | 15.11.2008 16:46 | 5939 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingBedienschalter für den Beifahrer? Was haben die Finger des Beifahrers an den Knöpfen fürs Horn verloren? Bitte nicht wieder so eine leidige Diskussion, wer auf der Anfahrt Herr über die Knöpfe ist... Ich kenne es nur so, dass vorne ein Team sitzt, dass zusammen heil ankommen will. Und wer da wann welche Hebel zieht ist keine Frage von Kompetenzen. Gerade bei jungen Fahrern ist es eine Entlastung, wenn der (erfahrenere) Beifahrer das Horn übernimmt, oder ergänzend einschalten kann. Deshalb gibt es diese Knöppe... Der Beifahrer wirkt ja auch im Bedarfsfall bremsend auf den Fahrer ein, wenn der zu hastig unterwegs ist. Habe noch keinen Kollegen erlebt, der sich über solch eine Zusammenarbeit beschwert. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 521780 | |||
Datum | 15.11.2008 17:24 | 5971 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzNicht blöd gemeint...Davon geh ich immer erst mal aus...:-) Geschrieben von Peter Lieffertz Kennst du den Grund dafür? Also eher die offizielle Begründung. Die Ausstattung der Fahrzeuge beeinhaltet eine Reihe von nicht zwingend vorgeschriebenen Einrichtungen, die die Sicherheit erhöhen sollen, dazu gehören z.B. Automatikgetriebe, Räumblitzer und auch die genannten Schalter. Ehrlich gesagt bin ich noch nie auf die Idee gekommen, danach zu fragen. Man freut sich einfach, dass man sie hat...:-) Fragen würde ich nach Dingen, die nicht vorhanden sind, aber sinnvoll wären... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 521788 | |||
Datum | 15.11.2008 17:59 | 5905 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerFragen würde ich nach Dingen, die nicht vorhanden sind, aber sinnvoll wären... Auch wieder wahr.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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