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Thema | Briefwahl | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 522075 | |||
Datum | 17.11.2008 14:58 | 7060 x gelesen | |||
Hallo zusammen. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Habe ich bei der Wahl der Führungsebene das Recht auf eine Briefwahl wenn ich am Wahltag verhindert bin persönlich daran teilzunehmen? Gruß Thomas | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 522078 | |||
Datum | 17.11.2008 15:13 | 5090 x gelesen | |||
Steht in Eurer (kommunalen) Feuerwehrsatzung dazu etwas?? Vielleicht auch als Verweis auf die anzuwendenden Vorschriften/Regeln des Kommunalwahlrechtes?! Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 522079 | |||
Datum | 17.11.2008 15:19 | 4811 x gelesen | |||
Das ist eine gute Frage. Müßte ich erst einmal rein schauen. Also gibt es grundsätzlich kein Recht auf eine Briefwahl? | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 522080 | |||
Datum | 17.11.2008 15:20 | 4893 x gelesen | |||
Gute Frage. Müßte ich erst einmal reinschauen. Also grundsätzlich hab ich kein Recht darauf? | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 522081 | |||
Datum | 17.11.2008 15:26 | 4866 x gelesen | |||
Ist aus der Ferne (sehr) schwer zu beantworten. Bei uns (LSA) sind (nach Brandschutzgesetz) z.B. nur die aktiven Mitglieder (also die der Einsatzabteilungen) vorschlagsberechtigt. Den Begriff "WAHL" vermeidet unser BrSchG, da die letztendliche Berufung (ABstimmung darüber) ja dem Gemeinde-/Stadtrat obliegt und deswegen die Feuerwehr diesen Kandidaten für den Vorschlag des örtlichen Rates nur "vorschlagen" kann. Das GEsetz trifft aber keine Aussagen zu den Modalitäten dieser "Wahl"/dieses Vorschlagsverfahrens; im Kommentar wird dann darauf verwiesen, dass dies in der Satzung zu regeln sei. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 522083 | |||
Datum | 17.11.2008 15:49 | 4687 x gelesen | |||
Ok. Hat mir jetzt zwar nicht wirklich weitergeholfen;-) Da muß ich echt mal schauen ob ich als aktives Mitglied die Möglichkeit habe meinen Wunschkandidaten zu unterstützen. Trotzdem danke. | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 522086 | |||
Datum | 17.11.2008 16:01 | 4618 x gelesen | |||
Jup, so nen Blick in die (eigene) Satzung empfehle ich meinen Kam. auch regelmäßig ;-)) Und falls dies (noch) nicht in Eurer Satzung drin steht, dann unternimm doch mal über eure Wehrleitung oder einzelne Mitglieder eures Rates den Versuch, dies im Rahmen einer Satzungsänderung aufnehmen zu lassen?! Nur wer sich einbringt kann auch hoffen, das sich etwas in seinem Sinne ändert. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 522088 | |||
Datum | 17.11.2008 16:21 | 4683 x gelesen | |||
Hi Thomas, nach dem aktuellen Feuerwehrgesetz BW ist das nicht geregelt. Du musst Dich also in euer Satzung in CR schlau machen. Gruß Micha Ausschließlich meine eigene Meinung! Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei... | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 522090 | |||
Datum | 17.11.2008 16:24 | 4590 x gelesen | |||
Spitze. Danke dir. Genau das wollte ich wissen. Hast mir sehr geholfen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Kressberg / BW | 522099 | |||
Datum | 17.11.2008 16:45 | 4576 x gelesen | |||
Hallo Thomas! Frag einfach mal Tillman! Er kann dir sicher die weiterhelfen!! Meine ganz Persönliche Meinung MKG Christian | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Crailsheim / Baden-Württemberg | 522102 | |||
Datum | 17.11.2008 16:50 | 4472 x gelesen | |||
Ja klar. Aber bevor ich jetzt ein Riesenfass aufmache wollte ich mich einfach mal informieren. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 522124 | |||
Datum | 17.11.2008 18:31 | 5812 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BretzHabe ich bei der Wahl der Führungsebene das Recht auf eine Briefwahl wenn ich am Wahltag verhindert bin persönlich daran teilzunehmen? Nein. Grundlage: Schäfer/ Hildinger Kommentar zum Feuerwehrgesetzt Baden-Württemberg zu §8 Abs. 2 FwG Ba-Wü RN 6, 2. Auflage 1997. Demnach sind nur bei der HV persönlich anwesende aktive Angehörige der Wehr stimmberechtigt. Dies beruht darauf, daß sich Kandidaten auch erst an diesem Abend zur Wahr stellen können, daß die Wahl gf. eine Stichwahl erfordert,... Deshalb scheidet gem. der o.g. Quelle die Breifwahl aus. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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