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ThemaHelmbeklebung zulässig, war: PSA49 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW523420
Datum23.11.2008 19:2719735 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich Cimolino
brauchen die auch gar nicht, das wirds automatisch....


Wieso wirds das automatisch?


EN 45020: 1.5
anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.


Die vfdb stellt in bestimmten Bereichen die zentralen Fachleute zu bestimmten Themen bereit. Alles was die an RL erstellen ist für mich (ähnlich einer Norm!) so lange Regel der Technik, bis es Zweifel daran gibt, dass dies tatsächlich "von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute" so gesehen wird.
Mit unserer gegenteiligen Veröffentlichung haben wir diesen Zustand herbeigeführt und die Mitteilung des Ref. 8 ist damit keine Regel der Technik (mehr).


Geschrieben von Christi@n PannierEN 443:2008

3.17 Zubehör
vom Hersteller zugelassene(s) Zusatzteil(e), das/die am Helm angebracht werden kann/können und dafür vorgesehen ist/sind, vom Benutzer abgenommen zu werden, aber dem Träger keine Schutzfunktion bietet(en)
ANMERKUNG Beispiele für Zubehör sind Lampenhalter, Kabelklammern, Abzeichen und Besatz.


Danke im Sinne aller "gerade-nicht-Norm-zur-Hand-habender"

Ah ja....

Auch hier freue ich mich schon auf die Realdiskussion mit allen Feuerwehren...
Als ich in HH war, hatte z.B. jeder FA neben den üblichen Qualifikationskennzeichnungsstreifen die Fachnummer als ovalen Reflexaufkleber am Helm (die Referendare trugen "BRef") und wenn ich mir hier so einige Bilder ansehe, dann scheinen die Wachwappen auch auf ein paar Helmen zu prangen:
http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/10/04/ploetzlich-brennt-das-altersheim/rentner-aus-flammen-gerettet.html

Unabhängig davon:
Welcher Helmhersteller hat denn für die eingeführte (häufig sogar per Erlass verbindliche) Kennzeichnung der Funktion oder Qualifikation zugelassene und ggf. sogar mitgeprüfte Klebeetiketten mit im Verkauf?
(Nebenbei: Wieder so ein Problem, was wir mit den alten Alu-Helmen noch niemals hatten, aber die sind ja seit Jahren "verboten", weil anscheinend zu gefährlich...)

Danke für den Tip, ich werde die Liste entsprechend ergänzen....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523422
Datum23.11.2008 19:3716311 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoEN 45020: 1.5
anerkannte Regel der Technik
technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.


Schön, dass du auf EN 45020 verweist. Diese Norm wurde durch das CEN, die europäische Normungsorganisation, erarbeitet. Dem CEN gehören 30 nationale Normungsorganisationen an, lediglich ein Bruchteil davon dürfte in der VFDB vertreten sein.
Nur weil ein privater Verein in Deutschland eine Meinung zu etwas hat wird das noch lange nicht Regel der Technik.


MkG,
Christi@n

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW523434
Datum23.11.2008 20:3016161 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNur weil ein privater Verein in Deutschland eine Meinung zu etwas hat wird das noch lange nicht Regel der Technik.

ach, jetzt gilt das dann doch nicht? (Wenns eh wurscht ist, was die da schreiben, dann brauch ich künftig ja mir weniger Gedanken zu deren Inhalten machen...)

Auch dann nicht, wenn Firmenvertreter drin sitzen (egal was die sonst verkaufen) und auch dann nicht, wenn "die" Prüfstelle dafür (oder die sich v.a. dafür hält), das auch so - oder noch strenger sieht.

Die Diskussion wird echt immer variantenreicher. Otto-Normal-Feuerwehrführer kann übrigens garantiert schon lang nicht mehr folgen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg523445
Datum23.11.2008 21:0916069 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino Otto-Normal-Feuerwehrführer kann übrigens garantiert schon lang nicht mehr folgen...


jep

Gruß
Jürgen


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523446
Datum23.11.2008 21:0915904 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoach, jetzt gilt das dann doch nicht?

Nein, nicht.
Wie ich bereits geschrieben habe: Das Ref. 8 der VFDB hat in seiner Mitteilung (die auch ausdrücklich als solche benannt ist) nie behauptet eine Regel der Technik aufgestellt zu haben. Das Ref. 8 hat in seiner Mitteilung lediglich auf die gängige Rechtslage hingewiesen, mehr nicht.
Oder andersherum: Hätte des Ref. 8 diese Mitteilung nicht veröffentlich wäre es genau das Gleiche.

Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch dann nicht, wenn Firmenvertreter drin sitzen (egal was die sonst verkaufen) und auch dann nicht, wenn "die" Prüfstelle dafür (oder die sich v.a. dafür hält), das auch so - oder noch strenger sieht.

Weder die VFDB, noch Firmenvertreter noch EINE (von mehreren) Prüfstellen haben in Europa eine Rechtsetzungskompetenz. Es ist völlig egal was die sagen oder schreiben, es gibt geltendes Recht und Ende der Diskussion. Das Ref. 8 hat lediglich auf rechtliche Bedingungen hingewiesen, mehr nicht.


MkG,
Christi@n

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü523448
Datum23.11.2008 21:1215861 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jürgen Grafjep


Das die Zustimmung jetzt aus dem Munde eines Verwaltungsfachwirtes kommt macht das ganze ehrlich gesagt noch bedenklicher.....



Gruß Andi


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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg523451
Datum23.11.2008 21:2015851 x gelesen
Hi zusammen,
genau der "Verwaltungsfachwirt" hat in seinem Beruf genug mit Gesetzen, Vorschriften, Regelungen, Erlassen dazu (die sich oft auch noch obwohl aus gleichem Hause widersprechen) zu tun. Dann kommt noch der "Stand der Technik" und seine Auslegungen dazu.

Menno, das möchte ich in meiner Freizeit nicht auch noch in dem Umfang bei der (Freiw.) Feuerwehr haben. Dazu habe ich nicht die Lust und schon gar nicht die Zeit.

Gruß vom See
Jürgen


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz523453
Datum23.11.2008 21:5415888 x gelesen
Geschrieben von Christi@n
Weder die VFDB, noch Firmenvertreter noch EINE (von mehreren) Prüfstellen haben in Europa eine Rechtsetzungskompetenz. Es ist völlig egal was die sagen oder schreiben, es gibt geltendes Recht und Ende der Diskussion. Das Ref. 8 hat lediglich auf rechtliche Bedingungen hingewiesen, mehr nicht.
Ich fürchte da begibst du dich auf dünnes Eis. Bestes Beispiel ist der VDE...das ist auch "nur" ein Verband und die Veröffentlichungen der Ausschüsse der VDE werden europaweit in Normen umgesetzt. Bei Rechtsstreitigkeiten werden Sachverständige befragt und nicht der Normausschuss. Normen geben nicht immer den Stand der Technik wieder!
Um mir nicht die Finger wund zu tippen:

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-/EN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN/EN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben.
Quelle Wikipedia
Grüße
Stefan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523459
Datum23.11.2008 22:2115780 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan JurgahnIch fürchte da begibst du dich auf dünnes Eis

Da ich mich ca. 220 Tage jährlich beruflich mit solchen Dingen beschäftige denke ich, ich kann ganz gut einschätzen, wie dick das Eis ist.


MkG,
Christi@n

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz523461
Datum23.11.2008 22:3415767 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---
Da ich mich ca. 220 Tage jährlich beruflich mit solchen Dingen beschäftige denke ich, ich kann ganz gut einschätzen, wie dick das Eis ist.

Ok-aber ich vermute mal, dass du nicht zur juristischen Abteilung gehörst aber zufällig jemanden kennst der da sitzt.
Grüße
Stefan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523462
Datum23.11.2008 22:4815833 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan JurgahnOk-aber ich vermute mal, dass du nicht zur juristischen Abteilung gehörst aber zufällig jemanden kennst der da sitzt.

Nö. Ich gehöre zur Entwicklung, habe fast jeden Tag Kontakt mit diversen notified bodies in Europa und kenne daher deren (Sachverständigen-)Meinung.


MkG,
Christi@n

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz523464
Datum23.11.2008 23:0415683 x gelesen
Na das ist doch prima, aber genau das sind doch die privaten Vereine die "Meinung Bilden" auch über Normung hinaus. Dann müsste dir doch klar sein wie gewichtig eine Verbands-Meinung ist.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523465
Datum23.11.2008 23:0815716 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan JurgahnNa das ist doch prima, aber genau das sind doch die privaten Vereine die "Meinung Bilden" auch über Normung hinaus. Dann müsste dir doch klar sein wie gewichtig eine Verbands-Meinung ist.


???
Private Vereine?
Darf ich fragen, welche Kenntnisse du im Bereich PSA-Recht hast? Ist dir das Zulassungsverfahren in seinen Details bekannt? Sagt dir der Begriff "New approach" was?


MkG,
Christi@n

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz523467
Datum23.11.2008 23:2915589 x gelesen
Ist dir das Zulassungsverfahren in seinen Details bekannt?
Nein. Wer erteilt denn Zulassungen? Die CEN oder CENELEC?


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523468
Datum23.11.2008 23:3215628 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan JurgahnNein. Wer erteilt denn Zulassungen? Die CEN oder CENELEC?

Weder, noch.
Sondern die benannte Stelle (notified body).


MkG,
Christi@n

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz523470
Datum23.11.2008 23:3715624 x gelesen
Ok. Das heisst die benannte Stelle ist wieder eine nationale Organisation oder? Das würde mich gerade mal interessieren: Wer lässt denn z.B. Hupf-Jacken dann zu?
Grüße
Stefan


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AutorNils8 v.8, Wiesbaden / Hessen523472
Datum24.11.2008 00:0215181 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch hier freue ich mich schon auf die Realdiskussion mit allen Feuerwehren...
Als ich in HH war, hatte z.B. jeder FA neben den üblichen Qualifikationskennzeichnungsstreifen die Fachnummer als ovalen Reflexaufkleber am Helm (die Referendare trugen "BRef") und wenn ich mir hier so einige Bilder ansehe, dann scheinen die Wachwappen auch auf ein paar Helmen zu prangen


Häh? Gerade peil ich's nicht mehr: wir haben auch unser Stadtwappen auf dem Helm - und das geht nicht?

Ehrlich gesagt verlasse ich mich darauf, was mir die Kleiderkammer austeilt ;) Naja, nicht nur...

MkG
Nils


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen523474
Datum24.11.2008 00:0815221 x gelesen
Geschrieben von Nils von BRINCKENHäh? Gerade peil ich's nicht mehr: wir haben auch unser Stadtwappen auf dem Helm - und das geht nicht?

Mal ganz unabhängig von der derzeitigenRechtsdiskussion könnte man die Frage aufbringen ob denn der Klebstoff des Aufklebers die Eigenschaften des Helmmaterials -und somit die Schutzfunktion- beeinträchtigt.

Geschrieben von Nils von BRINCKENEhrlich gesagt verlasse ich mich darauf, was mir die Kleiderkammer austeilt

Ich befürchte fast, daß sich da keiner eine solche Klebstoffrage gestellt hat (lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren).

Mit dem Vertrauen in die Kleiderkammer ist das übrigens so eine Sache. Hab jetzt gerade von einer Wehr gehört wo erst letzte Woche noch Stiefel der Fa. H. ausgegeben wurden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz523484
Datum24.11.2008 06:4815149 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc DickeyIch befürchte fast, daß sich da keiner eine solche Klebstoffrage gestellt hat (lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren).

Doch, aber nicht für den Bereich "Feuerwehr".

Für die Arbeitshelme in meiner Firma sind "flächige" Beklebungen mit "Schmuckaufklebern" eigentlich verboten.
Laut Aussage meines ehem. Betriebsleiters sowie die Sicherheitsbeauftragten "können" bestimmte Kleber den Kusntstoff des Helmes angreifen.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523486
Datum24.11.2008 06:5014987 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldLaut Aussage meines ehem. Betriebsleiters sowie die Sicherheitsbeauftragten "können" bestimmte Kleber den Kusntstoff des Helmes angreifen.

Was ich denen auch sofort glaube...

Aber:

welcher Kleber, welche Fläche, welche Auswirkung?

Und dann kommt bei Feuerwehrs der Kleber nicht direkt auf den Helm sondern erst auf den Lack..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz523493
Datum24.11.2008 07:0015070 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Beschwelcher Kleber, welche Fläche, welche Auswirkung?

Dazu kann ich leider nichts sagen. Meine "Helmbeklebung" erstreckt sich auf ein ca. 3 cm breites und ca. 7 cm langes Namensschild.

Die Beklebung mit Namensschildern ist ausdrücklich erwünscht. Anscheinend habe sich nur großflächige Beklebungen als "Schädlich" erwiesen.

Geschrieben von Florian BeschUnd dann kommt bei Feuerwehrs der Kleber nicht direkt auf den Helm sondern erst auf den Lack..

Nun ja, ich denke da lässt sich wirklich ohne Versuche nichts genaues sagen. Bei uns in der Wehr stellt sich diese Frage nicht, da wir noch die gute Alu-Schüssel verwenden (noch!)

GRuß vom BErg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser.

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AutorHolg8er 8S., Gundersheim / Rheinland-Pfalz523517
Datum24.11.2008 09:4814931 x gelesen
Hallo Jakob,

Geschrieben von Jakob TheobaldDie Beklebung mit Namensschildern ist ausdrücklich erwünscht. Anscheinend habe sich nur großflächige Beklebungen als "Schädlich" erwiesen.

und bei jeder größeren Abstellung bekommst du einen neuen ca. 5cm großen runden Aufkleber verpasst. Scheint dann doch nich so gefährlich zu sein. Da laufen manche rum als wären Sie Werbetafeln.

Gruß
Holger


Mit freundlichem Gruß
Holger

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz523525
Datum24.11.2008 10:3614885 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Holger SteinbornDa laufen manche rum als wären Sie Werbetafeln.

Das stimmt allerdings. Ich halte mich dann doch lieber an die Aussagen meines alten Betriebsleiters. Du kennst das ja bestimmt; immer auf der sicheren Seite bleiben.

Wenn man schon einen Rüffel bekommt nur weil man mal kurz den Handlauf nicht benutzt hat...

Frage mich nur, welchen Zweck die "Abstellungsaufkleber" haben?

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorHolg8er 8S., Gundersheim / Rheinland-Pfalz523559
Datum24.11.2008 11:5014789 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldFrage mich nur, welchen Zweck die "Abstellungsaufkleber" haben?

Betriebliche Sicherheitsunterweisung erhalten! Ähnlich eurer Unterweisung die regelmässig erfolgen und dokumentiert wird.

Wird jetzt zu OT

Gruß
Holger


Mit freundlichem Gruß
Holger

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen523589
Datum24.11.2008 13:1814737 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldWenn man schon einen Rüffel bekommt nur weil man mal kurz den Handlauf nicht benutzt hat...

Anderenorts gibts da sogar schon Abmahnungen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW523596
Datum24.11.2008 13:3614841 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyMal ganz unabhängig von der derzeitigenRechtsdiskussion könnte man die Frage aufbringen ob denn der Klebstoff des Aufklebers die Eigenschaften des Helmmaterials -und somit die Schutzfunktion- beeinträchtigt.

Bei der letzten Helmausschreibung haben wir die Qualifikationskennzeichnung incl. AGT Punkt einfach in das Leistungsverzeichniss mit aufgenommen. Somit war es das Problem des Anbieters was passendes zu nehmen.

Allerdings sind die Namensaufkleber und das Wappen handelsübliche Aufkleber, wenn 5 cm² Klebstoff die Schutzwirkung des Helmes aufheben hätte der Helm für mich ein grundsätzliches Problem. Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen523597
Datum24.11.2008 13:5714843 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtBei der letzten Helmausschreibung haben wir die Qualifikationskennzeichnung incl. AGT Punkt einfach in das Leistungsverzeichniss mit aufgenommen. Somit war es das Problem des Anbieters was passendes zu nehmen.

D.h.der Helmlieferant liefert auch die Beklebung mit? Oder hat er einfach nur eine generelle Unbedenklichkeit der Aufklebernutzung erklärt?

Geschrieben von Udo WalbrodtAllerdings sind die Namensaufkleber und das Wappen handelsübliche Aufkleber, wenn 5 cm² Klebstoff die Schutzwirkung des Helmes aufheben hätte der Helm für mich ein grundsätzliches Problem.

Es ist doch nicht auszuschließen, daß der Kunstoff des Helmes A nicht beständig gegen den Klebstoff B ist und es zu Veränderungen der Materialeigenschaften kommt. Dafür sind einfach viel zu viele unterschiedliche Klebstoffe auf dem Markt.

MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW523599
Datum24.11.2008 14:0914685 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyD.h.der Helmlieferant liefert auch die Beklebung mit? Oder hat er einfach nur eine generelle Unbedenklichkeit der Aufklebernutzung erklärt?

Er hat die Kennzeichnung mitgeliefert, teilweise auch direkt vorher aufgeklebt. Seitens des Herstellers gab es keine generelle Freigabe.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen523601
Datum24.11.2008 14:1814826 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtSeitens des Herstellers gab es keine generelle Freigabe.

Hätte mich auch gewundert.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen523620
Datum24.11.2008 16:2114809 x gelesen
Ist denn hier kein Mororradfahrer. Da ist das Thema Aufkleber, Helm und Schutzwirkung doch seit Jahrzenten bekannt...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW523623
Datum24.11.2008 16:3614960 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamIst denn hier kein Mororradfahrer. Da ist das Thema Aufkleber, Helm und Schutzwirkung doch seit Jahrzenten bekannt...

ja, da kommt dann sowas bei raus:
http://www.kauflux.de/?id=FROOGLE&_artnr=6422541

Rechtstheoretisch ist das Problem das gleiche wie bei jedem Feuerwehrhelm.

Praktisch finden sich zig Angebote zum Bekleben, zum Ablösen alter Aufkleber (um Platz zu haben für neue...), aber sonst recht wenig.

Kann man übrigens noch weiter treiben.
Was passiert, wenn sich einer auf sein Motorrad auf die Ledersitzbank einen Aufkleber (oder einen Flicken klebt), die Sitzbank dann andere "Reibungswerte" hat und er beim Bremsen dann unerwartet auf dem Tank sitzt?
Hab ich grad als geistigen Comic vor Augen, sieht bestimmt lustig aus.

Für die Feuerwehr:
Ich wiederhole mich: Alle großen Händler verkaufen entsprechende Aufkleber (mindestens für rote Kringel, Streifen, Zahlen, Buchstaben). Ich hab noch nirgendwo bisher gelesen, dass die mit Helmen getestet wären...
Mal schauen, wie die Diskussion weiter geht. Formal müssten alle entsprechende Helme eingezogen, einzelbegutachtet und am besten aufgrund der Kosten gleich verschrottet werden...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen523628
Datum24.11.2008 16:5014623 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAlle großen Händler verkaufen entsprechende Aufkleber (mindestens für rote Kringel, Streifen, Zahlen, Buchstaben). Ich hab noch nirgendwo bisher gelesen, dass die mit Helmen getestet wären...

Es würde ja schon reichen, wenn man wüßte welcher Klebstoff Verwendung findet und dann eine entsprechende Anfrage beim Hersteller der Helme macht. Es ist ja davon auszugehen, daß dieser weiß wie sein Verwendetes Material auf eine Reihe von Stoffen reagiert. Nur welcher der Aufkleberhändler weiß welcher Klebstoff beim Hersteller der Klebefolien verwendet wird...?

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg523630
Datum24.11.2008 16:5014617 x gelesen
Geschrieben von ---UC--- Formal müssten alle entsprechende Helme eingezogen, einzelbegutachtet und am besten aufgrund der Kosten gleich verschrottet werden...


Würde es nicht reichen ein Helm zu Prüfen evtl. kplt. beklebt und daraus die anderen abzuleiten?


Wird Aluminium nicht receycled?



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Gruß
Markus

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen523636
Datum24.11.2008 16:5414639 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoPraktisch finden sich zig Angebote zum Bekleben, zum Ablösen alter Aufkleber (um Platz zu haben für neue...), aber sonst recht wenig.


Hm, also uns hat der Fahrlehrer immerhin schon 1990 gesagt, man solle beim Anbringen von Aufklebern drauf achten, dass es Helmaufkleber sind und nicht irgendwelche Aufkleber, da Helmaufkleber eben keine Wirkung auf den Kunststoff hätten. Das Problem schien mir aber bereits damals grundsätzlich gelöst.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern523637
Datum24.11.2008 16:5614626 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus RebholzWürde es nicht reichen ein Helm zu Prüfen evtl. kplt. beklebt und daraus die anderen abzuleiten?

Das müsstest du dann wieder mit sämtlichen bei Feuerwehrhelmen zur Anwendung findenen Lacken, bei sämtlichen verwendeten Klebstoffen, und der jeweiligen Größe der Beklebung machen müssen.
Und das auch in sämtlichen Variationen...


Gruß



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW523698
Datum24.11.2008 20:3914905 x gelesen
Geschrieben von Markus RebholzWürde es nicht reichen ein Helm zu Prüfen evtl. kplt. beklebt und daraus die anderen abzuleiten?

Ja, nach EU, vfdb bzw. Christan müsste das dann in etwa wie folgt gehen: wenn Du beim gleichen Helmtyp bleibst und immer den gleichen Aufkleber verwendest, wo Du dann auch noch weißt, dass sich der Klebstoff nicht ändert...
Ändert sich am Helm die Schale (oder Lackierung), oder der Kleber, dann musst Du das wiederholen. Dito, wenn Du natürlich einen anderen Helm oder Aufkleber benutzt.

Geschrieben von Markus RebholzWird Aluminium nicht receycled?

Mit den alten Alu-Helmen hast Du das Problem nicht. Welcher Aufkleber soll den denn angreifen?
Mit den neuen schon, weil die beschichtet sind.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523703
Datum24.11.2008 20:5114729 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan JurgahnDas heisst die benannte Stelle ist wieder eine nationale Organisation oder?

Ja. Siehe § 11 GPSG.

Geschrieben von Stefan JurgahnWer lässt denn z.B. Hupf-Jacken dann zu?

Forschungsinstitut Hohenstein
74357 Bönnigheim


MkG,
Christi@n

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen523711
Datum24.11.2008 21:1314855 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoJa, nach EU, vfdb bzw. Christan müsste das dann in etwa wie folgt gehen: wenn Du beim gleichen Helmtyp bleibst und immer den gleichen Aufkleber verwendest, wo Du dann auch noch weißt, dass sich der Klebstoff nicht ändert...
Ändert sich am Helm die Schale (oder Lackierung), oder der Kleber, dann musst Du das wiederholen. Dito, wenn Du natürlich einen anderen Helm oder Aufkleber benutzt.


Wenn der Hersteller den Helm ändert, benötigt er immer eine neue Baumusterprüfung. Ansonsten darf er ihn nicht als PSA in Verkehr bringen. Dafür kann Christian auch nix, das steht so in der 89/686/EWG, bzw der daraus in deutsches Recht umgesetzten 8. GPSGV (PSA-Verordnung). Da kann Christian nun auch mal nix für....

Wenn irgend ein Dussel einen Aufkleber dranmacht, obwohl der Hersteller es in der Bedienungsanleitung eindeutig untersagt hat, ist es kein Herstellerproblem, sondern das des Dussels.

Wenn der Hersteller das Anbringen von Aufklebern oder sonstigen Produkten nicht eindeutig untersagt, hat zunächst mal niemand ein Problem. So lange nicht, bis irgendwann ein Helm unter der Last der Aufkleber zusammenbricht, durch die erhitzten oder auch nicht erhitzten Lösemittel des Klebers sich in Wohlgefallen auflöst oder sonstwie durch unmittelbare Einwirkung des angebrachten Produkts seine Schutzwirkung verliert.

Aber es soll Vereinigungen geben, die das anders sehen und derzeit mit merkwürdigen Veröffentlichungen Feuerwehrdeutschland in Aufruhr bringen.


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523714
Datum24.11.2008 21:1814857 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Rainer HarmsenWenn der Hersteller das Anbringen von Aufklebern oder sonstigen Produkten nicht eindeutig untersagt, hat zunächst mal niemand ein Problem. So lange nicht, bis irgendwann ein Helm unter der Last der Aufkleber zusammenbricht, durch die erhitzten oder auch nicht erhitzten Lösemittel des Klebers sich in Wohlgefallen auflöst oder sonstwie durch unmittelbare Einwirkung des angebrachten Produkts seine Schutzwirkung verliert.

Aber es soll Vereinigungen geben, die das anders sehen und derzeit mit merkwürdigen Veröffentlichungen Feuerwehrdeutschland in Aufruhr bringen.


Vielleicht weil sie EN 443 gelesen haben?


MkG,
Christi@n

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg523719
Datum24.11.2008 21:3814795 x gelesen
Geschrieben von ---UC--- Ja, nach EU, vfdb bzw. Christan müsste das dann in etwa wie folgt gehen: wenn Du beim gleichen Helmtyp bleibst und immer den gleichen Aufkleber verwendest, wo Du dann auch noch weißt, dass sich der Klebstoff nicht ändert...
Ändert sich am Helm die Schale (oder Lackierung), oder der Kleber, dann musst Du das wiederholen. Dito, wenn Du natürlich einen anderen Helm oder Aufkleber benutzt.


Aber genau dafür gibt es doch das Risikomanagment? Ich meine diese FW Probleme sind ja nicht neu, oder?
Als Medizingerätehersteller muss ich ja auch sicherstellen das das von mir produzierte Gerät dem Patienten nicht umbringt, bzw. schädigt, vereinfacht gesagt.

Beim Risikomanagment werden eigentlich noch in der Produktplanung Risiken angesammelt und abgeschätz um dann je nach schwere die massnahmen zu ergreifen.
Um beim Bsp. zu bleiben in was unterscheiden sich die auf dem Markt benutzten kleber, was sind für Risiken vorhanden, brennbar, löst Lackierung des Helm auf, usw.
Aber das sind Fragen mit denen sich die Hersteller auseinadersetzten sollten :-(

Geschrieben von ---UC--- Mit den neuen schon, weil die beschichtet sind.

Meinst du Kunststoff-Helme? Gilt in meinen Augen das selbe wie oben Risiken sind abzuschätzen und massnahmen einzuleiten.

Ich versteh die hersteller von PSA überhaupt nicht muss denn erst wieder ein Gesetz wie das Medizinproduktegesetz her? Einige der Hersteller sind ja sowieso gezwungen danach zu entwickeln da auch Medizinprodukte im Portfolio sind.
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen das nach mehreren Normen gearbeitet wird? Zumal die Berümte DIN ISO 9001 das ja auch schon ansatzweise abdeckt.

Vielleich liest ja mal ein Mitarbeiter der Firmen mit (Drä..., Au..., usw) und kann mich aufklären warum das nicht gehen sollte.
Aber ist vermutlich doch nur Firmenpolitsch und dann fürchte ich kannst du noch sehr, sehr lange mahnen und warnen.


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Gruß
Markus

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen523722
Datum24.11.2008 21:4814714 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierVielleicht weil sie EN 443 gelesen haben?

Vielleicht, aber ist das alles in der Praxis noch umsetzbar?

Die EN 443 gibt genaue Regeln vor, leider auch bei den Problemen, die man ohne die EN 443 vielleicht nicht hätte.


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523723
Datum24.11.2008 21:4814728 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus RebholzIch kann mir zumindest nicht vorstellen das nach mehreren Normen gearbeitet wird? Zumal die Berümte DIN ISO 9001 das ja auch schon ansatzweise abdeckt.

???
ISO 9001 bringt dir allenfalls bei Kategorie III-Produkten in der Produktion was, weil du auf ISO 9001 aufbauend recht einfach eine Artikel 11B-Überwachung implementieren kannst.
In der Entwicklung bringt dir ISO 9001 so gut wie gar nix.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523724
Datum24.11.2008 21:5314699 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Rainer HarmsenVielleicht, aber ist das alles in der Praxis noch umsetzbar?

Das ist doch eine Frage der Definiton.
Wenn ich etwas an meinen Helm basteln möchte, dann bediene ich mich beim (geprüften) Zubehör des Herstellers und bin auf der sicheren Seite.
Wenn mir das (geprüfte) Zubehör des Herstellers zu teuer ist oder der Hersteller nicht das an Zubehör bietet, was ich gerne haben möchte, dann bastle ich halt irgendwas anderes dran, darf mich dann aber im Falle eines Falles nicht wundern, wenn der Hersteller sich aus der Haftung rauszieht.

Ich finde es immer wieder drollig, dass wir zwar Helme auf Leitfähigkeit prüfen, der Endnutzer sich dann aber irgendwelche Lampenhalterungen aus Metall dranschraubt, die um die Schale herum ins Helminnere reichen.
Und jetzt rat mal, warum man in der neuen EN 443 Punkt 4.1.4 mit aufgenommen hat.


MkG,
Christi@n

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW523725
Datum24.11.2008 21:5914797 x gelesen
Geschrieben von Markus RebholzGeschrieben von ---UC---
Mit den neuen schon, weil die beschichtet sind.


Meinst du Kunststoff-Helme?


nein, ich mein die "neuen" Alu-Helme


Geschrieben von Markus RebholzIch versteh die hersteller von PSA überhaupt nicht muss denn erst wieder ein Gesetz wie das Medizinproduktegesetz her? Einige der Hersteller sind ja sowieso gezwungen danach zu entwickeln da auch Medizinprodukte im Portfolio sind.

Ich find die Beitragsreihe zur Kopffixierung auch spannend.
Wie siehts eigentlich mit Klebeband auf MedProd. oder auch nur zu desinfizierenden Oberflächen aus?
Wer garantiert da die die "Verträglichkeit"?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523729
Datum24.11.2008 22:0514701 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch find die Beitragsreihe zur Kopffixierung auch spannend.
Wie siehts eigentlich mit Klebeband auf MedProd. oder auch nur zu desinfizierenden Oberflächen aus?
Wer garantiert da die die "Verträglichkeit"?


Vermutlich keiner, sog. off-label-use, Christoph Robin hat da ja einige interessante Beiträge geschrieben.
Wobei (zumindest in den USA - keine Ahnung ob hier erhältlich) 3M das Duct Tape als normales Pflaster anbietet (NEXCARE Duct Tape bandage)


MkG,
Christi@n

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg523731
Datum24.11.2008 22:1114687 x gelesen
Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- In der Entwicklung bringt dir ISO 9001 so gut wie gar nix.

Komisch das der übergang Entwicklung zur Produktion von dieser hervorgehoben wird ;-)

Du meinst wohl das hier:
PSA-Richtlinie (89/686/EWG) Artikel 11 B
EG-Qualitätssicherungssystem mit
Überwachung
(nach Modul D, EG-Ratsbeschluss
93/465/EWG)

Mir bleibt leider nichts anderes übrig als danach zu Entwicklen wenn ich es auch danach Produzieren will, wollte ich damit sagen.
Außerdem kennen die 9001 mehr Leute als die EN13485 die noch ein kleines bisschen schärfer ist. Du kennst diese Norm bestimmt auch.

Ich bin mir nicht sicher ob es sehr Sinnvoll ist so mit Fachausdrücken umherzuschmeißen, kannst du natürlich gerne machen keine Frage nur wenn Du möchstest das hier noch mehr Deinen Standpunkt verstehen solltest Du meiner Meinung nach mindestens noch eien kurze Erklärung dazu schreiben :-)

Gilt aber für alle auch mich ;-)
EN13485 = Medizinprodukte Qualitätsnorm, googeln und wiki bringen leider nicht soviel muss man leider für Teuer Geld kaufen.


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Gruß
Markus

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg523735
Datum24.11.2008 22:1514680 x gelesen
arrrgh ich bin zu langsam im schreiben ;-)

Meines Wissens nach sollte das Risiko bei der Kopffixierung erkannt und gebannt sein.
Ist schlieslich ein Medizinprodukt ;-)
Die Frage wär halt ob der Hersteller ausdrücklich Klebeband untersagt oder etwas zulässt?

Ansonsten würd ich mal sagen ist das Risiko Klebeband an der Kopffixierung nicht betrachtet worden ;-)


-----------------------------------------------------------
Gruß
Markus

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio523741
Datum24.11.2008 22:2914702 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus RebholzDu meinst wohl das hier:
PSA-Richtlinie (89/686/EWG) Artikel 11 B
EG-Qualitätssicherungssystem mit
Überwachung
(nach Modul D, EG-Ratsbeschluss
93/465/EWG)


Richtig. Wenn in der Produktion ISO 9001 implementiert ist, dann bietet sich eine Überwachung nach 11B der Richtlinie an.

Geschrieben von Markus RebholzMir bleibt leider nichts anderes übrig als danach zu Entwicklen wenn ich es auch danach Produzieren will, wollte ich damit sagen.

Aus meiner beruflichen Erfahrung: Ich entwickle nach den harmonisierten Normen, dernn das will der Markt.

Geschrieben von Markus RebholzAußerdem kennen die 9001 mehr Leute als die EN13485 die noch ein kleines bisschen schärfer ist. Du kennst diese Norm bestimmt auch.

Nein, kenne ich nicht. Meine Arbeitgeber stellt keine Medizinprodukte her.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523782
Datum25.11.2008 05:1914633 x gelesen
Geschrieben von Rainer Harmsen
Wenn irgend ein Dussel einen Aufkleber dranmacht, obwohl der Hersteller es in der Bedienungsanleitung eindeutig untersagt hat, ist es kein Herstellerproblem, sondern das des Dussels.


Aber nur wenn der Aufkleber die Ursache für den Unfall war.

Bekomme ich 400V durchs Hirn und bin tot weil der Helm schon ab Werk nicht isolierend war ändert der Aufkleber auch nix mehr dran..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 23.11.2008 19:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig PSA von Lion (wie beworben) zulässig?, war: Dienstgradabzeichen
 23.11.2008 19:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.11.2008 19:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.11.2008 20:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.11.2008 21:09 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 23.11.2008 21:12 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 23.11.2008 21:20 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 23.11.2008 21:09 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.11.2008 21:54 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.11.2008 22:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.11.2008 22:34 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.11.2008 22:48 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.11.2008 23:04 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.11.2008 23:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.11.2008 23:29 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.11.2008 23:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 23.11.2008 23:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 24.11.2008 20:51 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.11.2008 00:02 Nils7 v.7, Wiesbaden
 24.11.2008 00:08 ., Bad Hersfeld
 24.11.2008 06:48 Jako7b T7., Bischheim
 24.11.2008 06:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.11.2008 07:00 Jako7b T7., Bischheim
 24.11.2008 09:48 Holg7er 7S., Gundersheim
 24.11.2008 10:36 Jako7b T7., Bischheim
 24.11.2008 11:50 Holg7er 7S., Gundersheim
 24.11.2008 13:18 ., Bad Hersfeld
 24.11.2008 13:36 Udo 7W., Dinslaken
 24.11.2008 13:57 ., Bad Hersfeld
 24.11.2008 14:09 Udo 7W., Dinslaken
 24.11.2008 14:18 ., Bad Hersfeld
 24.11.2008 16:21 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.11.2008 16:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.11.2008 16:50 ., Bad Hersfeld
 24.11.2008 16:50 Mark7us 7R., Stockach
 24.11.2008 16:56 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
 24.11.2008 20:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.11.2008 21:13 Rain7er 7H., Schüttorf
 24.11.2008 21:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.11.2008 21:48 Rain7er 7H., Schüttorf
 24.11.2008 21:53 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 25.11.2008 05:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.11.2008 21:38 Mark7us 7R., Stockach
 24.11.2008 21:48 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.11.2008 22:11 Mark7us 7R., Stockach
 24.11.2008 22:29 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.11.2008 21:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.11.2008 22:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 24.11.2008 22:15 Mark7us 7R., Stockach
 24.11.2008 16:54 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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