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Thema | Helmbeklebung zulässig, war: PSA | 49 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523420 | |||
Datum | 23.11.2008 19:27 | 19735 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Ulrich Cimolino EN 45020: 1.5 anerkannte Regel der Technik technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird. Die vfdb stellt in bestimmten Bereichen die zentralen Fachleute zu bestimmten Themen bereit. Alles was die an RL erstellen ist für mich (ähnlich einer Norm!) so lange Regel der Technik, bis es Zweifel daran gibt, dass dies tatsächlich "von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute" so gesehen wird. Mit unserer gegenteiligen Veröffentlichung haben wir diesen Zustand herbeigeführt und die Mitteilung des Ref. 8 ist damit keine Regel der Technik (mehr). Geschrieben von Christi@n Pannier EN 443:2008 Danke im Sinne aller "gerade-nicht-Norm-zur-Hand-habender" Ah ja.... Auch hier freue ich mich schon auf die Realdiskussion mit allen Feuerwehren... Als ich in HH war, hatte z.B. jeder FA neben den üblichen Qualifikationskennzeichnungsstreifen die Fachnummer als ovalen Reflexaufkleber am Helm (die Referendare trugen "BRef") und wenn ich mir hier so einige Bilder ansehe, dann scheinen die Wachwappen auch auf ein paar Helmen zu prangen: http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/10/04/ploetzlich-brennt-das-altersheim/rentner-aus-flammen-gerettet.html Unabhängig davon: Welcher Helmhersteller hat denn für die eingeführte (häufig sogar per Erlass verbindliche) Kennzeichnung der Funktion oder Qualifikation zugelassene und ggf. sogar mitgeprüfte Klebeetiketten mit im Verkauf? (Nebenbei: Wieder so ein Problem, was wir mit den alten Alu-Helmen noch niemals hatten, aber die sind ja seit Jahren "verboten", weil anscheinend zu gefährlich...) Danke für den Tip, ich werde die Liste entsprechend ergänzen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523422 | |||
Datum | 23.11.2008 19:37 | 16311 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino EN 45020: 1.5 Schön, dass du auf EN 45020 verweist. Diese Norm wurde durch das CEN, die europäische Normungsorganisation, erarbeitet. Dem CEN gehören 30 nationale Normungsorganisationen an, lediglich ein Bruchteil davon dürfte in der VFDB vertreten sein. Nur weil ein privater Verein in Deutschland eine Meinung zu etwas hat wird das noch lange nicht Regel der Technik. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523434 | |||
Datum | 23.11.2008 20:30 | 16161 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierNur weil ein privater Verein in Deutschland eine Meinung zu etwas hat wird das noch lange nicht Regel der Technik. ach, jetzt gilt das dann doch nicht? (Wenns eh wurscht ist, was die da schreiben, dann brauch ich künftig ja mir weniger Gedanken zu deren Inhalten machen...) Auch dann nicht, wenn Firmenvertreter drin sitzen (egal was die sonst verkaufen) und auch dann nicht, wenn "die" Prüfstelle dafür (oder die sich v.a. dafür hält), das auch so - oder noch strenger sieht. Die Diskussion wird echt immer variantenreicher. Otto-Normal-Feuerwehrführer kann übrigens garantiert schon lang nicht mehr folgen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 523445 | |||
Datum | 23.11.2008 21:09 | 16069 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Otto-Normal-Feuerwehrführer kann übrigens garantiert schon lang nicht mehr folgen... jep Gruß Jürgen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523446 | |||
Datum | 23.11.2008 21:09 | 15904 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino ach, jetzt gilt das dann doch nicht? Nein, nicht. Wie ich bereits geschrieben habe: Das Ref. 8 der VFDB hat in seiner Mitteilung (die auch ausdrücklich als solche benannt ist) nie behauptet eine Regel der Technik aufgestellt zu haben. Das Ref. 8 hat in seiner Mitteilung lediglich auf die gängige Rechtslage hingewiesen, mehr nicht. Oder andersherum: Hätte des Ref. 8 diese Mitteilung nicht veröffentlich wäre es genau das Gleiche. Geschrieben von Ulrich Cimolino Auch dann nicht, wenn Firmenvertreter drin sitzen (egal was die sonst verkaufen) und auch dann nicht, wenn "die" Prüfstelle dafür (oder die sich v.a. dafür hält), das auch so - oder noch strenger sieht. Weder die VFDB, noch Firmenvertreter noch EINE (von mehreren) Prüfstellen haben in Europa eine Rechtsetzungskompetenz. Es ist völlig egal was die sagen oder schreiben, es gibt geltendes Recht und Ende der Diskussion. Das Ref. 8 hat lediglich auf rechtliche Bedingungen hingewiesen, mehr nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 523448 | |||
Datum | 23.11.2008 21:12 | 15861 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Graf jep Das die Zustimmung jetzt aus dem Munde eines Verwaltungsfachwirtes kommt macht das ganze ehrlich gesagt noch bedenklicher..... Gruß Andi | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 523451 | |||
Datum | 23.11.2008 21:20 | 15851 x gelesen | |||
Hi zusammen, genau der "Verwaltungsfachwirt" hat in seinem Beruf genug mit Gesetzen, Vorschriften, Regelungen, Erlassen dazu (die sich oft auch noch obwohl aus gleichem Hause widersprechen) zu tun. Dann kommt noch der "Stand der Technik" und seine Auslegungen dazu. Menno, das möchte ich in meiner Freizeit nicht auch noch in dem Umfang bei der (Freiw.) Feuerwehr haben. Dazu habe ich nicht die Lust und schon gar nicht die Zeit. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 523453 | |||
Datum | 23.11.2008 21:54 | 15888 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@nWeder die VFDB, noch Firmenvertreter noch EINE (von mehreren) Prüfstellen haben in Europa eine Rechtsetzungskompetenz. Es ist völlig egal was die sagen oder schreiben, es gibt geltendes Recht und Ende der Diskussion. Das Ref. 8 hat lediglich auf rechtliche Bedingungen hingewiesen, mehr nicht. Ich fürchte da begibst du dich auf dünnes Eis. Bestes Beispiel ist der VDE...das ist auch "nur" ein Verband und die Veröffentlichungen der Ausschüsse der VDE werden europaweit in Normen umgesetzt. Bei Rechtsstreitigkeiten werden Sachverständige befragt und nicht der Normausschuss. Normen geben nicht immer den Stand der Technik wieder! Um mir nicht die Finger wund zu tippen: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-/EN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN/EN-Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. Quelle Wikipedia Grüße Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523459 | |||
Datum | 23.11.2008 22:21 | 15780 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Jurgahn Ich fürchte da begibst du dich auf dünnes Eis Da ich mich ca. 220 Tage jährlich beruflich mit solchen Dingen beschäftige denke ich, ich kann ganz gut einschätzen, wie dick das Eis ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 523461 | |||
Datum | 23.11.2008 22:34 | 15767 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---
Ok-aber ich vermute mal, dass du nicht zur juristischen Abteilung gehörst aber zufällig jemanden kennst der da sitzt. Grüße Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523462 | |||
Datum | 23.11.2008 22:48 | 15833 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Jurgahn Ok-aber ich vermute mal, dass du nicht zur juristischen Abteilung gehörst aber zufällig jemanden kennst der da sitzt. Nö. Ich gehöre zur Entwicklung, habe fast jeden Tag Kontakt mit diversen notified bodies in Europa und kenne daher deren (Sachverständigen-)Meinung. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 523464 | |||
Datum | 23.11.2008 23:04 | 15683 x gelesen | |||
Na das ist doch prima, aber genau das sind doch die privaten Vereine die "Meinung Bilden" auch über Normung hinaus. Dann müsste dir doch klar sein wie gewichtig eine Verbands-Meinung ist. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523465 | |||
Datum | 23.11.2008 23:08 | 15716 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Jurgahn Na das ist doch prima, aber genau das sind doch die privaten Vereine die "Meinung Bilden" auch über Normung hinaus. Dann müsste dir doch klar sein wie gewichtig eine Verbands-Meinung ist. ??? Private Vereine? Darf ich fragen, welche Kenntnisse du im Bereich PSA-Recht hast? Ist dir das Zulassungsverfahren in seinen Details bekannt? Sagt dir der Begriff "New approach" was? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 523467 | |||
Datum | 23.11.2008 23:29 | 15589 x gelesen | |||
Ist dir das Zulassungsverfahren in seinen Details bekannt? Nein. Wer erteilt denn Zulassungen? Die CEN oder CENELEC? | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523468 | |||
Datum | 23.11.2008 23:32 | 15628 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Jurgahn Nein. Wer erteilt denn Zulassungen? Die CEN oder CENELEC? Weder, noch. Sondern die benannte Stelle (notified body). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 523470 | |||
Datum | 23.11.2008 23:37 | 15624 x gelesen | |||
Ok. Das heisst die benannte Stelle ist wieder eine nationale Organisation oder? Das würde mich gerade mal interessieren: Wer lässt denn z.B. Hupf-Jacken dann zu? Grüße Stefan | |||||
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Autor | Nils8 v.8, Wiesbaden / Hessen | 523472 | |||
Datum | 24.11.2008 00:02 | 15181 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAuch hier freue ich mich schon auf die Realdiskussion mit allen Feuerwehren... Häh? Gerade peil ich's nicht mehr: wir haben auch unser Stadtwappen auf dem Helm - und das geht nicht? Ehrlich gesagt verlasse ich mich darauf, was mir die Kleiderkammer austeilt ;) Naja, nicht nur... MkG Nils | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 523474 | |||
Datum | 24.11.2008 00:08 | 15221 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils von BRINCKENHäh? Gerade peil ich's nicht mehr: wir haben auch unser Stadtwappen auf dem Helm - und das geht nicht? Mal ganz unabhängig von der derzeitigenRechtsdiskussion könnte man die Frage aufbringen ob denn der Klebstoff des Aufklebers die Eigenschaften des Helmmaterials -und somit die Schutzfunktion- beeinträchtigt. Geschrieben von Nils von BRINCKEN Ehrlich gesagt verlasse ich mich darauf, was mir die Kleiderkammer austeilt Ich befürchte fast, daß sich da keiner eine solche Klebstoffrage gestellt hat (lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren). Mit dem Vertrauen in die Kleiderkammer ist das übrigens so eine Sache. Hab jetzt gerade von einer Wehr gehört wo erst letzte Woche noch Stiefel der Fa. H. ausgegeben wurden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 523484 | |||
Datum | 24.11.2008 06:48 | 15149 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Dickey Ich befürchte fast, daß sich da keiner eine solche Klebstoffrage gestellt hat (lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren). Doch, aber nicht für den Bereich "Feuerwehr". Für die Arbeitshelme in meiner Firma sind "flächige" Beklebungen mit "Schmuckaufklebern" eigentlich verboten. Laut Aussage meines ehem. Betriebsleiters sowie die Sicherheitsbeauftragten "können" bestimmte Kleber den Kusntstoff des Helmes angreifen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 523486 | |||
Datum | 24.11.2008 06:50 | 14987 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldLaut Aussage meines ehem. Betriebsleiters sowie die Sicherheitsbeauftragten "können" bestimmte Kleber den Kusntstoff des Helmes angreifen. Was ich denen auch sofort glaube... Aber: welcher Kleber, welche Fläche, welche Auswirkung? Und dann kommt bei Feuerwehrs der Kleber nicht direkt auf den Helm sondern erst auf den Lack.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 523493 | |||
Datum | 24.11.2008 07:00 | 15070 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Florian Besch welcher Kleber, welche Fläche, welche Auswirkung? Dazu kann ich leider nichts sagen. Meine "Helmbeklebung" erstreckt sich auf ein ca. 3 cm breites und ca. 7 cm langes Namensschild. Die Beklebung mit Namensschildern ist ausdrücklich erwünscht. Anscheinend habe sich nur großflächige Beklebungen als "Schädlich" erwiesen. Geschrieben von Florian Besch Und dann kommt bei Feuerwehrs der Kleber nicht direkt auf den Helm sondern erst auf den Lack.. Nun ja, ich denke da lässt sich wirklich ohne Versuche nichts genaues sagen. Bei uns in der Wehr stellt sich diese Frage nicht, da wir noch die gute Alu-Schüssel verwenden (noch!) GRuß vom BErg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Gundersheim / Rheinland-Pfalz | 523517 | |||
Datum | 24.11.2008 09:48 | 14931 x gelesen | |||
Hallo Jakob, Geschrieben von Jakob Theobald Die Beklebung mit Namensschildern ist ausdrücklich erwünscht. Anscheinend habe sich nur großflächige Beklebungen als "Schädlich" erwiesen. und bei jeder größeren Abstellung bekommst du einen neuen ca. 5cm großen runden Aufkleber verpasst. Scheint dann doch nich so gefährlich zu sein. Da laufen manche rum als wären Sie Werbetafeln. Gruß Holger Mit freundlichem Gruß Holger | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 523525 | |||
Datum | 24.11.2008 10:36 | 14885 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Holger Steinborn Da laufen manche rum als wären Sie Werbetafeln. Das stimmt allerdings. Ich halte mich dann doch lieber an die Aussagen meines alten Betriebsleiters. Du kennst das ja bestimmt; immer auf der sicheren Seite bleiben. Wenn man schon einen Rüffel bekommt nur weil man mal kurz den Handlauf nicht benutzt hat... Frage mich nur, welchen Zweck die "Abstellungsaufkleber" haben? Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen, beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." Geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen. Die Zukunft war früher auch besser. | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Gundersheim / Rheinland-Pfalz | 523559 | |||
Datum | 24.11.2008 11:50 | 14789 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Frage mich nur, welchen Zweck die "Abstellungsaufkleber" haben? Betriebliche Sicherheitsunterweisung erhalten! Ähnlich eurer Unterweisung die regelmässig erfolgen und dokumentiert wird. Wird jetzt zu OT Gruß Holger Mit freundlichem Gruß Holger | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 523589 | |||
Datum | 24.11.2008 13:18 | 14737 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldWenn man schon einen Rüffel bekommt nur weil man mal kurz den Handlauf nicht benutzt hat... Anderenorts gibts da sogar schon Abmahnungen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 523596 | |||
Datum | 24.11.2008 13:36 | 14841 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMal ganz unabhängig von der derzeitigenRechtsdiskussion könnte man die Frage aufbringen ob denn der Klebstoff des Aufklebers die Eigenschaften des Helmmaterials -und somit die Schutzfunktion- beeinträchtigt. Bei der letzten Helmausschreibung haben wir die Qualifikationskennzeichnung incl. AGT Punkt einfach in das Leistungsverzeichniss mit aufgenommen. Somit war es das Problem des Anbieters was passendes zu nehmen. Allerdings sind die Namensaufkleber und das Wappen handelsübliche Aufkleber, wenn 5 cm² Klebstoff die Schutzwirkung des Helmes aufheben hätte der Helm für mich ein grundsätzliches Problem. Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen. Gruß Udo Walbrodt | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 523597 | |||
Datum | 24.11.2008 13:57 | 14843 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtBei der letzten Helmausschreibung haben wir die Qualifikationskennzeichnung incl. AGT Punkt einfach in das Leistungsverzeichniss mit aufgenommen. Somit war es das Problem des Anbieters was passendes zu nehmen. D.h.der Helmlieferant liefert auch die Beklebung mit? Oder hat er einfach nur eine generelle Unbedenklichkeit der Aufklebernutzung erklärt? Geschrieben von Udo Walbrodt Allerdings sind die Namensaufkleber und das Wappen handelsübliche Aufkleber, wenn 5 cm² Klebstoff die Schutzwirkung des Helmes aufheben hätte der Helm für mich ein grundsätzliches Problem. Es ist doch nicht auszuschließen, daß der Kunstoff des Helmes A nicht beständig gegen den Klebstoff B ist und es zu Veränderungen der Materialeigenschaften kommt. Dafür sind einfach viel zu viele unterschiedliche Klebstoffe auf dem Markt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 523599 | |||
Datum | 24.11.2008 14:09 | 14685 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyD.h.der Helmlieferant liefert auch die Beklebung mit? Oder hat er einfach nur eine generelle Unbedenklichkeit der Aufklebernutzung erklärt? Er hat die Kennzeichnung mitgeliefert, teilweise auch direkt vorher aufgeklebt. Seitens des Herstellers gab es keine generelle Freigabe. Gruß Udo Walbrodt | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 523601 | |||
Datum | 24.11.2008 14:18 | 14826 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo WalbrodtSeitens des Herstellers gab es keine generelle Freigabe. Hätte mich auch gewundert. MkG Marc
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 523620 | |||
Datum | 24.11.2008 16:21 | 14809 x gelesen | |||
Ist denn hier kein Mororradfahrer. Da ist das Thema Aufkleber, Helm und Schutzwirkung doch seit Jahrzenten bekannt... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523623 | |||
Datum | 24.11.2008 16:36 | 14960 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIst denn hier kein Mororradfahrer. Da ist das Thema Aufkleber, Helm und Schutzwirkung doch seit Jahrzenten bekannt... ja, da kommt dann sowas bei raus: http://www.kauflux.de/?id=FROOGLE&_artnr=6422541 Rechtstheoretisch ist das Problem das gleiche wie bei jedem Feuerwehrhelm. Praktisch finden sich zig Angebote zum Bekleben, zum Ablösen alter Aufkleber (um Platz zu haben für neue...), aber sonst recht wenig. Kann man übrigens noch weiter treiben. Was passiert, wenn sich einer auf sein Motorrad auf die Ledersitzbank einen Aufkleber (oder einen Flicken klebt), die Sitzbank dann andere "Reibungswerte" hat und er beim Bremsen dann unerwartet auf dem Tank sitzt? Hab ich grad als geistigen Comic vor Augen, sieht bestimmt lustig aus. Für die Feuerwehr: Ich wiederhole mich: Alle großen Händler verkaufen entsprechende Aufkleber (mindestens für rote Kringel, Streifen, Zahlen, Buchstaben). Ich hab noch nirgendwo bisher gelesen, dass die mit Helmen getestet wären... Mal schauen, wie die Diskussion weiter geht. Formal müssten alle entsprechende Helme eingezogen, einzelbegutachtet und am besten aufgrund der Kosten gleich verschrottet werden... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 523628 | |||
Datum | 24.11.2008 16:50 | 14623 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAlle großen Händler verkaufen entsprechende Aufkleber (mindestens für rote Kringel, Streifen, Zahlen, Buchstaben). Ich hab noch nirgendwo bisher gelesen, dass die mit Helmen getestet wären... Es würde ja schon reichen, wenn man wüßte welcher Klebstoff Verwendung findet und dann eine entsprechende Anfrage beim Hersteller der Helme macht. Es ist ja davon auszugehen, daß dieser weiß wie sein Verwendetes Material auf eine Reihe von Stoffen reagiert. Nur welcher der Aufkleberhändler weiß welcher Klebstoff beim Hersteller der Klebefolien verwendet wird...? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 523630 | |||
Datum | 24.11.2008 16:50 | 14617 x gelesen | |||
Geschrieben von ---UC--- Formal müssten alle entsprechende Helme eingezogen, einzelbegutachtet und am besten aufgrund der Kosten gleich verschrottet werden... Würde es nicht reichen ein Helm zu Prüfen evtl. kplt. beklebt und daraus die anderen abzuleiten? Wird Aluminium nicht receycled? ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 523636 | |||
Datum | 24.11.2008 16:54 | 14639 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoPraktisch finden sich zig Angebote zum Bekleben, zum Ablösen alter Aufkleber (um Platz zu haben für neue...), aber sonst recht wenig. Hm, also uns hat der Fahrlehrer immerhin schon 1990 gesagt, man solle beim Anbringen von Aufklebern drauf achten, dass es Helmaufkleber sind und nicht irgendwelche Aufkleber, da Helmaufkleber eben keine Wirkung auf den Kunststoff hätten. Das Problem schien mir aber bereits damals grundsätzlich gelöst. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 523637 | |||
Datum | 24.11.2008 16:56 | 14626 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Rebholz Würde es nicht reichen ein Helm zu Prüfen evtl. kplt. beklebt und daraus die anderen abzuleiten? Das müsstest du dann wieder mit sämtlichen bei Feuerwehrhelmen zur Anwendung findenen Lacken, bei sämtlichen verwendeten Klebstoffen, und der jeweiligen Größe der Beklebung machen müssen. Und das auch in sämtlichen Variationen... Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523698 | |||
Datum | 24.11.2008 20:39 | 14905 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus RebholzWürde es nicht reichen ein Helm zu Prüfen evtl. kplt. beklebt und daraus die anderen abzuleiten? Ja, nach EU, vfdb bzw. Christan müsste das dann in etwa wie folgt gehen: wenn Du beim gleichen Helmtyp bleibst und immer den gleichen Aufkleber verwendest, wo Du dann auch noch weißt, dass sich der Klebstoff nicht ändert... Ändert sich am Helm die Schale (oder Lackierung), oder der Kleber, dann musst Du das wiederholen. Dito, wenn Du natürlich einen anderen Helm oder Aufkleber benutzt. Geschrieben von Markus Rebholz Wird Aluminium nicht receycled? Mit den alten Alu-Helmen hast Du das Problem nicht. Welcher Aufkleber soll den denn angreifen? Mit den neuen schon, weil die beschichtet sind. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523703 | |||
Datum | 24.11.2008 20:51 | 14729 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Jurgahn Das heisst die benannte Stelle ist wieder eine nationale Organisation oder? Ja. Siehe § 11 GPSG. Geschrieben von Stefan Jurgahn Wer lässt denn z.B. Hupf-Jacken dann zu? Forschungsinstitut Hohenstein 74357 Bönnigheim MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 523711 | |||
Datum | 24.11.2008 21:13 | 14855 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoJa, nach EU, vfdb bzw. Christan müsste das dann in etwa wie folgt gehen: wenn Du beim gleichen Helmtyp bleibst und immer den gleichen Aufkleber verwendest, wo Du dann auch noch weißt, dass sich der Klebstoff nicht ändert... Wenn der Hersteller den Helm ändert, benötigt er immer eine neue Baumusterprüfung. Ansonsten darf er ihn nicht als PSA in Verkehr bringen. Dafür kann Christian auch nix, das steht so in der 89/686/EWG, bzw der daraus in deutsches Recht umgesetzten 8. GPSGV (PSA-Verordnung). Da kann Christian nun auch mal nix für.... Wenn irgend ein Dussel einen Aufkleber dranmacht, obwohl der Hersteller es in der Bedienungsanleitung eindeutig untersagt hat, ist es kein Herstellerproblem, sondern das des Dussels. Wenn der Hersteller das Anbringen von Aufklebern oder sonstigen Produkten nicht eindeutig untersagt, hat zunächst mal niemand ein Problem. So lange nicht, bis irgendwann ein Helm unter der Last der Aufkleber zusammenbricht, durch die erhitzten oder auch nicht erhitzten Lösemittel des Klebers sich in Wohlgefallen auflöst oder sonstwie durch unmittelbare Einwirkung des angebrachten Produkts seine Schutzwirkung verliert. Aber es soll Vereinigungen geben, die das anders sehen und derzeit mit merkwürdigen Veröffentlichungen Feuerwehrdeutschland in Aufruhr bringen. --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523714 | |||
Datum | 24.11.2008 21:18 | 14857 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rainer Harmsen Wenn der Hersteller das Anbringen von Aufklebern oder sonstigen Produkten nicht eindeutig untersagt, hat zunächst mal niemand ein Problem. So lange nicht, bis irgendwann ein Helm unter der Last der Aufkleber zusammenbricht, durch die erhitzten oder auch nicht erhitzten Lösemittel des Klebers sich in Wohlgefallen auflöst oder sonstwie durch unmittelbare Einwirkung des angebrachten Produkts seine Schutzwirkung verliert. Vielleicht weil sie EN 443 gelesen haben? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 523719 | |||
Datum | 24.11.2008 21:38 | 14795 x gelesen | |||
Geschrieben von ---UC--- Ja, nach EU, vfdb bzw. Christan müsste das dann in etwa wie folgt gehen: wenn Du beim gleichen Helmtyp bleibst und immer den gleichen Aufkleber verwendest, wo Du dann auch noch weißt, dass sich der Klebstoff nicht ändert... Aber genau dafür gibt es doch das Risikomanagment? Ich meine diese FW Probleme sind ja nicht neu, oder? Als Medizingerätehersteller muss ich ja auch sicherstellen das das von mir produzierte Gerät dem Patienten nicht umbringt, bzw. schädigt, vereinfacht gesagt. Beim Risikomanagment werden eigentlich noch in der Produktplanung Risiken angesammelt und abgeschätz um dann je nach schwere die massnahmen zu ergreifen. Um beim Bsp. zu bleiben in was unterscheiden sich die auf dem Markt benutzten kleber, was sind für Risiken vorhanden, brennbar, löst Lackierung des Helm auf, usw. Aber das sind Fragen mit denen sich die Hersteller auseinadersetzten sollten :-( Geschrieben von ---UC--- Mit den neuen schon, weil die beschichtet sind. Meinst du Kunststoff-Helme? Gilt in meinen Augen das selbe wie oben Risiken sind abzuschätzen und massnahmen einzuleiten. Ich versteh die hersteller von PSA überhaupt nicht muss denn erst wieder ein Gesetz wie das Medizinproduktegesetz her? Einige der Hersteller sind ja sowieso gezwungen danach zu entwickeln da auch Medizinprodukte im Portfolio sind. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen das nach mehreren Normen gearbeitet wird? Zumal die Berümte DIN ISO 9001 das ja auch schon ansatzweise abdeckt. Vielleich liest ja mal ein Mitarbeiter der Firmen mit (Drä..., Au..., usw) und kann mich aufklären warum das nicht gehen sollte. Aber ist vermutlich doch nur Firmenpolitsch und dann fürchte ich kannst du noch sehr, sehr lange mahnen und warnen. ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 523722 | |||
Datum | 24.11.2008 21:48 | 14714 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierVielleicht weil sie EN 443 gelesen haben? Vielleicht, aber ist das alles in der Praxis noch umsetzbar? Die EN 443 gibt genaue Regeln vor, leider auch bei den Problemen, die man ohne die EN 443 vielleicht nicht hätte. --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523723 | |||
Datum | 24.11.2008 21:48 | 14728 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Rebholz Ich kann mir zumindest nicht vorstellen das nach mehreren Normen gearbeitet wird? Zumal die Berümte DIN ISO 9001 das ja auch schon ansatzweise abdeckt. ??? ISO 9001 bringt dir allenfalls bei Kategorie III-Produkten in der Produktion was, weil du auf ISO 9001 aufbauend recht einfach eine Artikel 11B-Überwachung implementieren kannst. In der Entwicklung bringt dir ISO 9001 so gut wie gar nix. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523724 | |||
Datum | 24.11.2008 21:53 | 14699 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rainer Harmsen Vielleicht, aber ist das alles in der Praxis noch umsetzbar? Das ist doch eine Frage der Definiton. Wenn ich etwas an meinen Helm basteln möchte, dann bediene ich mich beim (geprüften) Zubehör des Herstellers und bin auf der sicheren Seite. Wenn mir das (geprüfte) Zubehör des Herstellers zu teuer ist oder der Hersteller nicht das an Zubehör bietet, was ich gerne haben möchte, dann bastle ich halt irgendwas anderes dran, darf mich dann aber im Falle eines Falles nicht wundern, wenn der Hersteller sich aus der Haftung rauszieht. Ich finde es immer wieder drollig, dass wir zwar Helme auf Leitfähigkeit prüfen, der Endnutzer sich dann aber irgendwelche Lampenhalterungen aus Metall dranschraubt, die um die Schale herum ins Helminnere reichen. Und jetzt rat mal, warum man in der neuen EN 443 Punkt 4.1.4 mit aufgenommen hat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523725 | |||
Datum | 24.11.2008 21:59 | 14797 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus RebholzGeschrieben von ---UC--- nein, ich mein die "neuen" Alu-Helme Geschrieben von Markus Rebholz Ich versteh die hersteller von PSA überhaupt nicht muss denn erst wieder ein Gesetz wie das Medizinproduktegesetz her? Einige der Hersteller sind ja sowieso gezwungen danach zu entwickeln da auch Medizinprodukte im Portfolio sind. Ich find die Beitragsreihe zur Kopffixierung auch spannend. Wie siehts eigentlich mit Klebeband auf MedProd. oder auch nur zu desinfizierenden Oberflächen aus? Wer garantiert da die die "Verträglichkeit"? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523729 | |||
Datum | 24.11.2008 22:05 | 14701 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich find die Beitragsreihe zur Kopffixierung auch spannend. Vermutlich keiner, sog. off-label-use, Christoph Robin hat da ja einige interessante Beiträge geschrieben. Wobei (zumindest in den USA - keine Ahnung ob hier erhältlich) 3M das Duct Tape als normales Pflaster anbietet (NEXCARE Duct Tape bandage) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 523731 | |||
Datum | 24.11.2008 22:11 | 14687 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- In der Entwicklung bringt dir ISO 9001 so gut wie gar nix. Komisch das der übergang Entwicklung zur Produktion von dieser hervorgehoben wird ;-) Du meinst wohl das hier: PSA-Richtlinie (89/686/EWG) Artikel 11 B EG-Qualitätssicherungssystem mit Überwachung (nach Modul D, EG-Ratsbeschluss 93/465/EWG) Mir bleibt leider nichts anderes übrig als danach zu Entwicklen wenn ich es auch danach Produzieren will, wollte ich damit sagen. Außerdem kennen die 9001 mehr Leute als die EN13485 die noch ein kleines bisschen schärfer ist. Du kennst diese Norm bestimmt auch. Ich bin mir nicht sicher ob es sehr Sinnvoll ist so mit Fachausdrücken umherzuschmeißen, kannst du natürlich gerne machen keine Frage nur wenn Du möchstest das hier noch mehr Deinen Standpunkt verstehen solltest Du meiner Meinung nach mindestens noch eien kurze Erklärung dazu schreiben :-) Gilt aber für alle auch mich ;-) EN13485 = Medizinprodukte Qualitätsnorm, googeln und wiki bringen leider nicht soviel muss man leider für Teuer Geld kaufen. ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 523735 | |||
Datum | 24.11.2008 22:15 | 14680 x gelesen | |||
arrrgh ich bin zu langsam im schreiben ;-) Meines Wissens nach sollte das Risiko bei der Kopffixierung erkannt und gebannt sein. Ist schlieslich ein Medizinprodukt ;-) Die Frage wär halt ob der Hersteller ausdrücklich Klebeband untersagt oder etwas zulässt? Ansonsten würd ich mal sagen ist das Risiko Klebeband an der Kopffixierung nicht betrachtet worden ;-) ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523741 | |||
Datum | 24.11.2008 22:29 | 14702 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Rebholz Du meinst wohl das hier: Richtig. Wenn in der Produktion ISO 9001 implementiert ist, dann bietet sich eine Überwachung nach 11B der Richtlinie an. Geschrieben von Markus Rebholz Mir bleibt leider nichts anderes übrig als danach zu Entwicklen wenn ich es auch danach Produzieren will, wollte ich damit sagen. Aus meiner beruflichen Erfahrung: Ich entwickle nach den harmonisierten Normen, dernn das will der Markt. Geschrieben von Markus Rebholz Außerdem kennen die 9001 mehr Leute als die EN13485 die noch ein kleines bisschen schärfer ist. Du kennst diese Norm bestimmt auch. Nein, kenne ich nicht. Meine Arbeitgeber stellt keine Medizinprodukte her. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 523782 | |||
Datum | 25.11.2008 05:19 | 14633 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer Harmsen
Aber nur wenn der Aufkleber die Ursache für den Unfall war. Bekomme ich 400V durchs Hirn und bin tot weil der Helm schon ab Werk nicht isolierend war ändert der Aufkleber auch nix mehr dran.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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