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ThemaAb welchem Wert einer Rot-Grünschwäche wird man nicht mehr eingestellt2 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorStef8ano8 M.8, Siegen / NRW524515
Datum27.11.2008 22:584878 x gelesen
Hallo, ich weiß das es schon einige Thread mit den Themen Rot Grün Schwäche gibt aber ich hab nichts gefunden was die Werte angeht. Bei mir wurde gestern nachdem ich die Zahlen aus den vielen Punkten nicht erkennen konnte und ich dann an diesen Anomoloskop musste, ein Wert von 1,8 ermittelt.Kann mir einer sagen wie schlecht das ist???? Der Augenarzt meinte das der Wert sooo schlecht garnicht wäre , aber wie sieht das der Amtsarzt???? Gibt es Richlinien in dem Bereich??


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AutorStep8han8 T.8, Erlensee / Hessen525732
Datum03.12.2008 16:532741 x gelesen
Hallo,
also ich weiss das es so eienn Wert beim Bootsführerschein gibt.
Ich bin 100 % grünblind und habe mit einen Augenärztlichen Fachgutachten den Personenbeförderungsschein bekommen. Mit dem gleichen Gutachten wurde ich dann bei der BF genommen, allerdings war das schon 1995.
Ich hab mal gegoogelt.

5.1.1 Sehschärfe
Die Sehschärfe muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens
noch 0,7 auf dem einen und 0,5 auf dem
anderen Auge betragen. Dabei muss auch das
Auge mit der geringeren Sehschärfe ohne Korrektur
noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen
besitzen. Als Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen
oder Haftschalen zugelassen. Die ärztliche
bzw. augenärztliche Untersuchung der Sehschärfe
muss nach DIN 58220 und ein- und beidäugig
erfolgen. Ist die beidäugige Sehschärfe
besser als die jedes Einzelauges, kann die beidäugige
Sehschärfe als die des Auges mit der besseren
Sehschärfe angesetzt werden.
5.1.2 Farbunterscheidungsvermögen
Das Farbunterscheidungsvermögen ist ausreichend,
wenn die Farbtafeln zweier anerkannter
Systeme (Farbtafeln nach Velhagen, Ishihara
oder Bostroem) oder die Farbentestscheibe Nr.
173 richtig und schnell erkannt werden. In Zweifelsfällen
muss eine augenärztliche Untersuchung
mit dem Anomaloskop durchgeführt werden.
Ergibt diese Untersuchung keine Farbentuchtigkeit
(normale Trichromasie mit einem Anomalquotienten
zwischen 0,7 und 1,4), ist nur eine
Grünschwäche (Deuteranomalie mit einem Anomalquotienten
zwischen 1:4 und 6,0) zulässig.
5.1.3 Ausnahmen
Erreicht die Sehschärfe die Werte nach Nr. 5.1.1
nicht, sind folgende Mindestanforderungen zu
erfüllen:
5.1.3.1 Die Sehschärfe eines Auges muss mit oder ohne
Sehhilfe mindestens 1,0 betragen.
5.1.3.2 Die campimetrische Untersuchung des Auges mit
der besseren Sehschärfe muss freie Gesichtsfeldaußengrenzen
und darf keine pathologischen
Skotome ergeben.
5.1.3.3 Das Auge mit der besseren Sehschärfe darf keine
fortschreitende Augenerkrankung haben.
5. HÖRVERMÖGEN
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß
Stephan


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 27.11.2008 22:58 ., Siegen
 03.12.2008 16:53 Step7han7 T.7, Erlensee
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