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Thema | Ab welchem Wert einer Rot-Grünschwäche wird man nicht mehr eingestellt | 2 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Stef8ano8 M.8, Siegen / NRW | 524515 | |||
Datum | 27.11.2008 22:58 | 4878 x gelesen | |||
Hallo, ich weiß das es schon einige Thread mit den Themen Rot Grün Schwäche gibt aber ich hab nichts gefunden was die Werte angeht. Bei mir wurde gestern nachdem ich die Zahlen aus den vielen Punkten nicht erkennen konnte und ich dann an diesen Anomoloskop musste, ein Wert von 1,8 ermittelt.Kann mir einer sagen wie schlecht das ist???? Der Augenarzt meinte das der Wert sooo schlecht garnicht wäre , aber wie sieht das der Amtsarzt???? Gibt es Richlinien in dem Bereich?? | |||||
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Autor | Step8han8 T.8, Erlensee / Hessen | 525732 | |||
Datum | 03.12.2008 16:53 | 2741 x gelesen | |||
Hallo, also ich weiss das es so eienn Wert beim Bootsführerschein gibt. Ich bin 100 % grünblind und habe mit einen Augenärztlichen Fachgutachten den Personenbeförderungsschein bekommen. Mit dem gleichen Gutachten wurde ich dann bei der BF genommen, allerdings war das schon 1995. Ich hab mal gegoogelt. 5.1.1 Sehschärfe Die Sehschärfe muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens noch 0,7 auf dem einen und 0,5 auf dem anderen Auge betragen. Dabei muss auch das Auge mit der geringeren Sehschärfe ohne Korrektur noch ein ausreichendes Orientierungsvermögen besitzen. Als Sehhilfe sind auch Kontaktlinsen oder Haftschalen zugelassen. Die ärztliche bzw. augenärztliche Untersuchung der Sehschärfe muss nach DIN 58220 und ein- und beidäugig erfolgen. Ist die beidäugige Sehschärfe besser als die jedes Einzelauges, kann die beidäugige Sehschärfe als die des Auges mit der besseren Sehschärfe angesetzt werden. 5.1.2 Farbunterscheidungsvermögen Das Farbunterscheidungsvermögen ist ausreichend, wenn die Farbtafeln zweier anerkannter Systeme (Farbtafeln nach Velhagen, Ishihara oder Bostroem) oder die Farbentestscheibe Nr. 173 richtig und schnell erkannt werden. In Zweifelsfällen muss eine augenärztliche Untersuchung mit dem Anomaloskop durchgeführt werden. Ergibt diese Untersuchung keine Farbentuchtigkeit (normale Trichromasie mit einem Anomalquotienten zwischen 0,7 und 1,4), ist nur eine Grünschwäche (Deuteranomalie mit einem Anomalquotienten zwischen 1:4 und 6,0) zulässig. 5.1.3 Ausnahmen Erreicht die Sehschärfe die Werte nach Nr. 5.1.1 nicht, sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: 5.1.3.1 Die Sehschärfe eines Auges muss mit oder ohne Sehhilfe mindestens 1,0 betragen. 5.1.3.2 Die campimetrische Untersuchung des Auges mit der besseren Sehschärfe muss freie Gesichtsfeldaußengrenzen und darf keine pathologischen Skotome ergeben. 5.1.3.3 Das Auge mit der besseren Sehschärfe darf keine fortschreitende Augenerkrankung haben. 5. HÖRVERMÖGEN Ich hoffe ich konnte dir helfen Gruß Stephan | |||||
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