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ThemaVerpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich?31 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW526934
Datum10.12.2008 14:418714 x gelesen
Hi!

Wie weit darf die Einberufung zum Grundwehrdienst fortgeschritten sein, damit man(n) sich noch zum KatSchutz bei der FF verpflichten kann? Erfassung? Musterung? Einberufung? Was ist der späteste Zeitpunkt?

Bitte nur Antworten auf meine Fragen ohne emotionales Blabla, ob man das unterstützen sollte oder nicht.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin526935
Datum10.12.2008 14:466493 x gelesen
M. W. sollte die Einberufung schon zu spät sein.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorStep8han8ie 8G., untergruppenbach / Baden Württemberg526937
Datum10.12.2008 14:476448 x gelesen
hallo katja,

vor vielen Jahren hatte mal ein Kamerad eine Einladung zur Musterung bekommen. Er hat sich zum KatSchutz aber erst glaube ich bei der Einberufung gemeldet. Mein damaliger Kommandant hatte keine Möglichkeit mehr ihn zur FFW zurückzubekommen. Ich denke mal Spätestens wenn Du die Einladung zur Musterung bekommst sollte man sich zum Ersatzdienst melden. Du weisst zwar nie, wann man einberufen wird, aber ich glaube da ist es schon zu spät.
Wie ist es denn beim Zivildienst? Ab wann ist da die letzte Meldung? Müsste doch eigentlich gleich sein?


Alles was geschrieben steht ist mein eigener Gedankensprung

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW526938
Datum10.12.2008 14:496376 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyWas ist der späteste Zeitpunkt?

Wenn ich mich recht erinnere gab es bei uns mal den Fall bei Einberufung. War zwar sehr spät, funktioniert auch nur wenn alle Beteiligten schnell und abgestimmt arbeiten.

Meine persönliche war noch vor der Musterung. Ist aber doch schon ein paar Jährchen her.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW526939
Datum10.12.2008 14:516363 x gelesen
Geschrieben von Stephanie GöttertWie ist es denn beim Zivildienst? Ab wann ist da die letzte Meldung? Müsste doch eigentlich gleich sein?

Zivildienst sprich Verweigerung des Dienstes mit der Waffe geht sogar noch wenn man schon Dienst bei der Bundeswehr macht

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW526940
Datum10.12.2008 15:016214 x gelesen
Wir vermitteln das den Aspiranten so:

Antrag auf Freistellung soll nach Musterung, muss jedoch vor Einberufung erfolgen.

Das Ergebnis der Musterung ist na nun für die FW auch interessant.

Gruß

Carsten


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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden526942
Datum10.12.2008 15:036294 x gelesen
Also ich hab mich nach der Musterung freistellen lassen. Weil man braucht sich ja nicht "umsonst" freistellen lassen wenn man nicht tauglich ist...

kenne auch einen Fall, der wurde auch bei frühzeitiger Freistellung nicht vom BUND freigestellt da man seine Berufsausbildungen nutzen wollte (KFS-Schlosser und Kommunikationselektroniker) da hat auch der KBM nichts mehr retten können.


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AutorPatr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg526943
Datum10.12.2008 15:096279 x gelesen
Also bei der Musterung wird ja ein gespräch geführt, und da kann man seine Verweigerung schon zur Niederschrift bringen.

Man kann den "Dienst an der Waffe" nach dem man einberufen wurde und schon in der Kaserne ist nur in den ersten 3 Monaten verweigern. Aber dafür muss man eine Verweigerung von mindestens 2 DIN A4 Seiten schreiben und eine sehr gute Begründung bringen.

Also am Besten dierekt nach der Musterung Vereweigern, weil vorher bringt nicht viel, weil man kann ja auch Untauglich sein.


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern526944
Datum10.12.2008 15:116093 x gelesen
Die belastbaren, aktuellen Informationen dazu gibt es hier (BBK):

http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_403144/sid_EC538FC2A2906E91CBF3EB0D4B761489/DE/02__Themen/02__Ueberblick/01__Ehrenamt/02__Freistellung/Freistellung__einstieg.html__nnn=true


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg526945
Datum10.12.2008 15:186207 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Patrick ÖsterlenAlso am Besten dierekt nach der Musterung Vereweigern, weil vorher bringt nicht viel, weil man kann ja auch Untauglich sein.

Wo ist da jetzt das Problem?
Wenn das einer ist, der nur zur FF oder anderer HiOrg geht, damit er net zum Bund muss versteh ich das, wenn aber einer sowiso bei der fuerwehr ist und sich im klaren ist, dass er eh den Rest seines Lebens dabei bleibt, kann der doch auch schon vorher die freistellung beantragen.
Ich hab das auch so gemacht und wurde sogar von der Musterung befreit.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen526946
Datum10.12.2008 15:196196 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky
Wie weit darf die Einberufung zum Grundwehrdienst fortgeschritten sein, damit man(n) sich noch zum KatSchutz bei der FF verpflichten kann? Erfassung? Musterung? Einberufung? Was ist der späteste Zeitpunkt?


Wir hatten kürzlich den Fall, dass ein FA (gerade aus der JF übernommen) bereits die Einberufung in der Post hatte und trotzdem noch freigestellt werden konnte. Das kostete zwar einige direkt Anrufe, hat aber geklappt.

Wir sind uns aber sicherlich einig, dass man das wohl besser frühzeitig erledigen sollte. ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen526947
Datum10.12.2008 15:226180 x gelesen
Geschrieben von Patrick ÖsterlenMan kann den "Dienst an der Waffe" nach dem man einberufen wurde und schon in der Kaserne ist nur in den ersten 3 Monaten verweigern.

Das bestreite ich einfach mal, da es sogar Berufssoldaten gibt, die nach vielen Jahren den Dienst verweigert haben. Ich kann im GG auch keine Fristenregelung finden.

Faktisch wird es natürlich ein Problem darstellen, dass der Antrag noch vor Ende der Dienstzeit bearbeitet sein wird...

Geschrieben von Patrick ÖsterlenAber dafür muss man eine Verweigerung von mindestens 2 DIN A4 Seiten schreiben und eine sehr gute Begründung bringen.

Ja. Und sich vermutlich auf einige sehr unangenehme Wochen einstellen...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJens8 B.8, Weilrod / Hessen526948
Datum10.12.2008 15:266147 x gelesen
Hallo,

war gerade bei uns ein Problem. Laut Sachbearbeiter Brandschutzamt kann man nur freigestellt werden, wenn die Zuteilung zu einer BW-Einheit noch nicht erfolgt ist. Wen man im großen Lostopf ist, ist der Zug abgefahren.



Gruß Jens


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AutorAndr8eas8 F.8, Rosenberg, OT Hirschlanden / Baden-Württemberg526949
Datum10.12.2008 15:276176 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Patrick Österlen---

Wenn das einer ist, der nur zur FF oder anderer HiOrg geht, damit er net zum Bund muss versteh ich das, wenn aber einer sowiso bei der fuerwehr ist und sich im klaren ist, dass er eh den Rest seines Lebens dabei bleibt, kann der doch auch schon vorher die freistellung beantragen.


War bei mir genauso: Einladung zur Musterung bekommen, damit zum Abt.-Kdt. gegangen, alles mit der Gemeindeverwaltung abgeklärt, und 2 Wochen später kam die "Ausladung zur Musterung"...


Alle rennen raus, Wir rennen rein... Feuerwehr - 112!

Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio526952
Datum10.12.2008 15:346176 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Patrick ÖsterlenAlso am Besten dierekt nach der Musterung Vereweigern, weil vorher bringt nicht viel, weil man kann ja auch Untauglich sein.

Es geht in diesem Thread um die Verpflichtung zum Katastrophenschutz, nicht um Verweigerung, das ist was völlig anderes. Bitte den entsprechenden FAQ-Eintrag diesbzgl. lesen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorPatr8ick8 Ö.8, Bönnigheim / Baden-Württemberg526953
Datum10.12.2008 15:366064 x gelesen
@ Stefan:

mein Bruder wurde einbezogen und hat dann gesagt er wolle noch verweigern, da hieß es, er muss es aber vor dem Gelöbnis machen.


und unangenehme Wochen waren es für ihn nicht, im gegenteil, er brauchte nicht an übungen und Untericht mit machen.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen526954
Datum10.12.2008 15:396047 x gelesen
Geschrieben von Patrick Österlen
mein Bruder wurde einbezogen und hat dann gesagt er wolle noch verweigern, da hieß es, er muss es aber vor dem Gelöbnis machen.


Das glaub ich Dir. Ich halte es ja auch für merkwürdig, wenn man Montags das Gelöbnis ablegt und Dienstags verweigert.

Die Möglichkeit der Vereweigung dürfte davon aber prinzipiell nicht betroffen sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen526955
Datum10.12.2008 15:406067 x gelesen
Geschrieben von Jens Beckerwar gerade bei uns ein Problem. Laut Sachbearbeiter Brandschutzamt kann man nur freigestellt werden, wenn die Zuteilung zu einer BW-Einheit noch nicht erfolgt ist. Wen man im großen Lostopf ist, ist der Zug abgefahren.

Ist vielleicht auch lokal unterschiedlich, wie motiviert die Sachbearbeiter sind...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJens8 B.8, Weilrod / Hessen526956
Datum10.12.2008 15:436186 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIst vielleicht auch lokal unterschiedlich, wie motiviert die Sachbearbeiter sind...

Der Sachbearbeiter ist motiviert, so wie der sich bemüht hat und Telefonate geführt hat, hab ich auf nem Amt noch niemand gesehen.



Gruß Jens


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen526958
Datum10.12.2008 15:456063 x gelesen
Moin,

üblicherweise ist dies bis zur "Ankündigung der Heranziegung" bzw. dem entsprechenden Vorgang seitens des BAZ möglich, in dem der Zivildienstpflichtige aufgrfordert wird sich eine Zivildienststelle zu suchen. So zumindest die Theorie. In der Praxis gab es auch erfolgreiche Freistellungen bis zu dem Zeitpunkt an dem der Proband tatsächlich in irgend einer Einheit bzw. Zivildienststelle eingeplant wurde.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern526959
Datum10.12.2008 15:466089 x gelesen
Hi,

Ich war als SaZ in einer Ausbildungskompanie tätig. Wir hatten regelmäßig Rekruten, die erst bei Einberufung, bzw. während der Grundausbildung verweigert haben. Das dauert dann natürlich einige Tage, bis alles bearbeitet wird, aber alle mir bekannten "Verweigerer" wurden noch während der Grundausbildung aus dem Dienst entlassen.

Wenn die Verweigerung rechtskräftig ist, kann/muss man sich auch um eine Ersatzdienststelle kümmern. Wenn innerhalb der geforderten Zeit bei THW, FW, RD usw. was frei ist, kann man diese Stelle auch kurzfistig antreten. Probleme gibt es natürlich, wenn lange Wartelisten existieren, dürfte heute aber eher die Ausnahme sein.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen526960
Datum10.12.2008 15:546052 x gelesen
Geschrieben von Jens Becker
Der Sachbearbeiter ist motiviert, so wie der sich bemüht hat und Telefonate geführt hat, hab ich auf nem Amt noch niemand gesehen.


Dann wurdert mich das Ganze. Aber ok. Wir kennen ja schliesslich keine Details.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen526967
Datum10.12.2008 16:256037 x gelesen
Geschrieben von Sebastian PieperAlso ich hab mich nach der Musterung freistellen lassen. Weil man braucht sich ja nicht "umsonst" freistellen lassen wenn man nicht tauglich ist...

Ich habe das ähnlich gemacht, jedoch mit dem Unterschied das ich die Musterung sogar "brauchte" um Freigestellt zu werden. Zusammen mit dem Antrag auf Freistellung war auch der Musterungsbescheid mit der entsprechenden Tauglichkeit einzureichen. Alternativ hätte inzwischen wohl auch eine ärtzliche Untersuchung gereicht (G26.3), die hatte ich damals mangels Alter aber noch nicht.

btw. Bin 1998 Freigestellt worden.


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AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW526968
Datum10.12.2008 16:305997 x gelesen
Hallo Patrick,

Geschrieben von Patrick Österlenmein Bruder wurde einbezogen und hat dann gesagt er wolle noch verweigern, da hieß es, er muss es aber vor dem Gelöbnis machen.

Das war aber nur eine fürsorgliche Aussage seiner Vorgesetzten bei der Bundeswehr und begründet sich auf Erfahrungswerte. Eine Verweigerung mit abgelegtem Gelöbnis ist deutlich schwerer zu begründen. Wobei man das Gelöbnis auch verweigern kann, nur das erzeugt auch wieder viel Papier.... ;-)

Ein zeitliche Befristung gibt es nicht für die Gewissensentscheidung.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorManu8el 8S., Emmering / Bayern526977
Datum10.12.2008 16:546038 x gelesen
Hallo,

also ich kann von meiner Sicht aus reden.

Als bei mir die Einberufung inkl. Fahrkarte ankam, hab ich mich sofort ans Telefon gesetzt und im Landratsamt angerufen und ihnen mittgeteilt das ich mich bei der Feuerwehr verpflichten will. Die haben mir gleich einen Fragebogen zugeschickt. Diesen habe ich dann wieder ans Landratsamt zurück geschickt und innerhalb von zwei Wochen ist dann ein Schreiben von der Bundeswehr gekommen das ich meine Einberufung und Fahrkarte zurücksenden soll.
Hat gut geklappt bei mir.

Was man bei einen Kameraden von meiner Wehr jetzt nicht sagen kann. Dem wurde die Verpflichtung momentan (Kommandant hat Brief an Bundeswehr geschrieben) nicht genehmigt da die Bundeswehr in eingerechnet hat. Mal sehen was da jetzt dann rauskommt nach dem Schreiben vom Kdt.

Liebe Grüße
Manu


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen526980
Datum10.12.2008 17:376012 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyWie weit darf die Einberufung zum Grundwehrdienst fortgeschritten sein, damit man(n) sich noch zum KatSchutz bei der FF verpflichten kann? Erfassung? Musterung? Einberufung? Was ist der späteste Zeitpunkt?

Vor einigen Jahren galt, daß man die Verpflichtung vor der Einberufung erledigt haben mußte. Wichtig war, daß man sich vorher nicht hat vom Wehrdienst zurückstellen lassen (wegen Ausbildung, Schule & Co.) dies wurde zumindest noch vor einigen Jahren durch die KWEA als Ausschlußgrund für eine spätere Verpflichtung gesehen.

Anzumerken ist, daß letztendlich das zuständige KWEA über die Wehrdienstausnahme entscheidet. Es soll auch schon Leute gegeben haben, die aufgrund eines bei der BW gefragten Berufs dennoch gezogen wurden (ist mir z.B. passiert).

Zur Beruhigung aller: Da der Bedarf der BW in den letzten Jahren merklich gesunken ist, ist man im Einzelfall... äh... sagen wir mal toleranter geweworden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW526982
Datum10.12.2008 17:435989 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickeydie aufgrund eines bei der BW gefragten Berufs dennoch gezogen wurden

Da ist es hilfreich, wenn man vorher den Tip kriegt und entsprechende Berufsbezeichnungen vermeidet.
Mein damaliger Beruf Energieanlagenelektroniker hätte die Freistellung blockiert, die Berufsangabe Elektriker in der Wehrerfassung war hilfreich.

Gruß

Thomas Edelmann


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen526983
Datum10.12.2008 17:475932 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDa ist es hilfreich, wenn man vorher den Tip kriegt und entsprechende Berufsbezeichnungen vermeidet.
Mein damaliger Beruf Energieanlagenelektroniker hätte die Freistellung blockiert, die Berufsangabe Elektriker in der Wehrerfassung war hilfreich.


Ich war zu dem Zeitpunkt "nur" gelernter Industriekaufmann. Denn besonderen Bedarf hab ich bis heute nicht verstanden...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHein8z B8., Stuttgart / Baden-Württemberg526985
Datum10.12.2008 18:005996 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyEinberufung?

Auch danach durchaus noch möglich.
Grauzonen und Gesetzeslücken beachten!


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW527181
Datum11.12.2008 08:345849 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick ÖsterlenMan kann den "Dienst an der Waffe" nach dem man einberufen wurde und schon in der Kaserne ist nur in den ersten 3 Monaten verweigern. Aber dafür muss man eine Verweigerung von mindestens 2 DIN A4 Seiten schreiben und eine sehr gute Begründung bringen.

beide Aussagen sind nicht richtig, den Dienst an der Waffe kann man jeder Zeit verweigern und bei der Begründung gibt es keine pauschale Aussage das kommt auf den Einzefall an.

mfG
Hilmar


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern527206
Datum11.12.2008 11:215877 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hilmar Königden Dienst an der Waffe kann man jeder Zeit verweigern
Richtig. Mir ist ein ehemaliger SaZ bekannt, der nach 12 Jahren Dienstzeit den Dienst an der Waffe verweigert hat um nicht mehr zu Wehrübungen eingezogen zu werden.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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 10.12.2008 14:41 Katj7a R7., Köln
 10.12.2008 14:46 ., Berlin
 10.12.2008 14:47 Step7han7ie 7G., untergruppenbach
 10.12.2008 14:51 Thom7as 7E., Nettetal
 10.12.2008 14:49 Thom7as 7E., Nettetal
 10.12.2008 15:01 Cars7ten7 S.7, Linnich
 10.12.2008 15:03 Seba7sti7an 7P., Achern
 10.12.2008 15:09 Patr7ick7 Ö.7, Bönnigheim
 10.12.2008 15:18 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 10.12.2008 15:27 Andr7eas7 F.7, Rosenberg, OT Hirschlanden
 10.12.2008 15:22 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 10.12.2008 15:36 Patr7ick7 Ö.7, Bönnigheim
 10.12.2008 15:39 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 10.12.2008 16:30 Andr7é S7., Wuppertal
 10.12.2008 15:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 11.12.2008 08:34 Hilm7ar 7K., Köln
 11.12.2008 11:21 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.12.2008 16:25 Kai 7S., Weyhe
 10.12.2008 15:11 Volk7er 7L., Erlangen
 10.12.2008 15:19 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 10.12.2008 15:26 Jens7 B.7, Weilrod
 10.12.2008 15:40 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 10.12.2008 15:43 Jens7 B.7, Weilrod
 10.12.2008 15:54 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 10.12.2008 15:45 Matt7hia7s O7., Waldems
 10.12.2008 15:46 Chri7sto7f S7., Vilseck
 10.12.2008 16:54 Manu7el 7S., Emmering
 10.12.2008 17:37 ., Bad Hersfeld
 10.12.2008 17:43 Thom7as 7E., Nettetal
 10.12.2008 17:47 ., Bad Hersfeld
 10.12.2008 18:00 ., Stuttgart
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