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Thema | TÜV-'Vorschriften' am StLF10/6 | 36 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527915 | |||
Datum | 14.12.2008 20:43 | 13082 x gelesen | |||
Hallo zusammen, gerade hab ich mit einem Kollegen telefoniert der am Freitag sein neues StLF10/6 bei Ziegler abgeholt hat. Es gab einige Ungereimtheiten und bei drei Punkten bräucht ich mal eure Hilfe. 1. Alle Ladegeräte für Handlampen und FuG's dürfen nur funktionieren wenn der Fzg.-Motor aus ist und die Zündung aus ist???? Angeblich eine "TÜV-Vorschrift". Kenn ich so nicht, hab ich so noch nicht gehört/ gesehen und entzieht sich für mich jeglicher Sinnhaftigkeit! Ziegler pocht da drauf. 2. Müssen Sicherheitsgurte an den beiden Atemschutzplätzen (gegen Fahrtrichtung) vorhanden sein? Im ausgelieferten Fzg. sind keine vorhanden. 3. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe mit 2x C-Schlauch. Der Pumbenabgang im Geräteraum endet ohne Blinddeckel! Dieser ist an einer Kette auf eine Halterung drüber angebracht. Grund: Wenn der Schnellangriff nicht benutzt wird muss der Blinddeckel auf den Pumpenabgang aufgeschraubt werden angeblich "TÜV-Vorschrift". Wenn der Geräteraum geschlossen ist, dann nicht. Pumpenabgang ist "zufällig" so weit nach außen gezogen das sich der Geräteraumberschluss auch nicht schließen lassen würde wenn der Blinddeckel auf dem Pumpenabgang angeschlossen wäre! Das sollen alles neue "TÜV-Vorschriften" sein. Helft mir mal auf die Sprünge. Ich persönlich weiß Punkt 2 nicht und halte Punkt 1 und 3 eher für unsachgemähße Ausführung. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 527917 | |||
Datum | 14.12.2008 20:50 | 10244 x gelesen | |||
könnte mir denken das das mit der E-zulassungs pflicht zusammen hängt, wenn du geräte einauen willst die keine e_zulassung haben, dann müssen die entweder durch einen zugelassenen wandler galvanisch vom bordnetz getrennt sein, oder dürfen nur funktionieren wenn das fahrzeug steht und der motor aus ist. wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 527923 | |||
Datum | 14.12.2008 21:16 | 10078 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Michael Schmidgall--- 1. Alle Ladegeräte für Handlampen und FuG's dürfen nur funktionieren wenn der Fzg.-Motor aus ist und die Zündung aus ist???? Angeblich eine "TÜV-Vorschrift". Kenn ich so nicht, hab ich so noch nicht gehört/ gesehen und entzieht sich für mich jeglicher Sinnhaftigkeit! Ziegler pocht da drauf. Die Anforderung stimmt tatsächlich. Aber sie mehr als praxisfremd. Wir haben in einem neueren Fahrzeug HFG mit aktiven Halterungen, an denen auch die Dachantenne angeschlossen ist. Da das Funken mit 'nem 2-Meter-Gerät im Fahrzeug ohne Aussenantenne unzulässig ist, eine Stromversorgung für die Ladehalterung mit Aussenantenne aber auch nicht sein darf, kannst Du Dir jetzt aussuchen, gegen welche Vorschrift Du verstörst. Gruss aus dem Rheinland Manfred Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 527930 | |||
Datum | 14.12.2008 21:50 | 9962 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Schmidgallenn der Geräteraum geschlossen ist, dann nicht. Pumpenabgang ist "zufällig" so weit nach außen gezogen das sich der Geräteraumberschluss auch nicht schließen lassen würde wenn der Blinddeckel auf dem Pumpenabgang angeschlossen wäre! eher eine uvv forderung... a) wenn der MA mal wasser marsch gibt und die blindkupplung ist noch drauf :-((( > druckpolster im abgang > kann aua beim öffnen machen. b) wozu einen abgang in einem geräteraum mit einer blindkupplung verschließen ? hab ich noch nie verstanden...kommt wohl eher aus der zeit als die pumpen noch im freien angebaut waren. c) wo eine blinkkupplung drauf geht, geht auch eine schlauchkupplung drauf ;-) und das darf nicht sein, weil wenn MA wasser marsch gibt und der schlauch leider noch im fach liegt :-((( HeiLo Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527931 | |||
Datum | 14.12.2008 21:50 | 10016 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Luxenkönnte mir denken das das mit der E-zulassungs pflicht zusammen hängt, wenn du geräte einauen willst die keine e_zulassung haben, dann müssen die entweder durch einen zugelassenen wandler galvanisch vom bordnetz getrennt sein, oder dürfen nur funktionieren wenn das fahrzeug steht und der motor aus ist. ...das ist es leider nicht. Ohne e-Zulassung baut dir erstens grundsätzlich kein Hersteller mehr was ein und zweitens bringt die galvanische Trennung auch nichts da es bei der e-Zulassung um EMV geht.... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527932 | |||
Datum | 14.12.2008 21:55 | 9873 x gelesen | |||
...na toll, das ist ja schon fast wieder wie mit Heck-RKL :-) Allerdings wundert mich das, dass auf einmal die Hersteller sich an so etwas halten? Bei Magirus hatte ich dieses Problem bisher nicht. Da machte der Anschluß immer Sinn! Hast du irgendetwas zum nachlesen über diese Anforderung? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527934 | |||
Datum | 14.12.2008 22:06 | 9940 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko Lorenza) wenn der MA mal wasser marsch gibt und die blindkupplung ist noch drauf :-((( > druckpolster im abgang > kann aua beim öffnen machen. Absolut richtig aber warum gilt das dann nur für den Schnellangriff und alle anderen Abgänge haben eine drauf??? Machts da dann nicht "aua"? Geschrieben von Heiko Lorenz b) wozu einen abgang in einem geräteraum mit einer blindkupplung verschließen ? hab ich noch nie verstanden...kommt wohl eher aus der zeit als die pumpen noch im freien angebaut waren. ...eben nicht! Da weder Blind- noch Schlauchkupplung drauf geht, da sonst der Geräteraumverschluß nicht zu schließen ist! Man kommt dann nicht mehr dran vorbei. Somit ist für mich die Blinkupplung sinnfrei da sie sonst ja immer an allen ungenützten Abgängen drauf sein müsste. Das wär mir jetzt dann aber absolut neu! Außerdem sollte MA vor Inbetriebnahme seiner Pumpe alle Abgänge schließen und Blindkupplungen entfernen. Zusätzlich haben die Abgänge ja noch nen Ablaßhahn dran falls die Blindkupplungen eben doch mal nicht abgenommen werden und der Abgang vom MA nicht geschlossen wird. Das mit Schlauch und Abgang ist schon klar. Allerdings warum dann diese Blindkupplung. Sie dient nur dazu das einer im vorbeigehen nicht "Naß" werden kann wenn MA "pennt". Und was ist mit den anderen Abgängen am Fzg.? Kann da keiner "Naß" werden??? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 527936 | |||
Datum | 14.12.2008 22:16 | 9850 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Schmidgall Der Pumbenabgang im Geräteraum endet ohne Blinddeckel! Dieser ist an einer Kette auf eine Halterung drüber angebracht. Grund: Wenn der Schnellangriff nicht benutzt wird muss der Blinddeckel auf den Pumpenabgang aufgeschraubt werden angeblich "TÜV-Vorschrift". nach meinen Kentnissen und Erfahrungen mit dem TÜV Süd müssen die Blindkupplungen mitgeführt werden, aber nicht aufgeschruaubt werden. Hintergrund ist die Prüfung bei der Trockensaugprobe, da ohne Blindkupplungen die Druckseite bei undichtigkeiten nicht geprüft werden kann. mfg ak | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527938 | |||
Datum | 14.12.2008 22:20 | 9757 x gelesen | |||
Geschrieben von Albrecht Kaisernach meinen Kentnissen und Erfahrungen mit dem TÜV Süd müssen die Blindkupplungen mitgeführt werden, aber nicht aufgeschruaubt werden. Hintergrund ist die Prüfung bei der Trockensaugprobe, da ohne Blindkupplungen die Druckseite bei undichtigkeiten nicht geprüft werden kann. ...das macht ja auch Sinn, nur warum muss ich die Teile jetzt draufmachen wenn ich den Abgang nicht benutze? Das ist mir vollkommen neu! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 527942 | |||
Datum | 14.12.2008 22:31 | 9745 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht habt ihr etwas falsch verstanden oder ihr wurdet falsch informiert. Bei uns gibt es diesbezüglich seit Jahren keine Probleme mit dem Tüv und wir dürften den gleichen haben. mfg ak | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 527950 | |||
Datum | 14.12.2008 22:43 | 9734 x gelesen | |||
Auch wenns unhöflich erscheint: Geschrieben von Albrecht Kaiser Hintergrund ist die Prüfung bei der Trockensaugprobe, da ohne Blindkupplungen die Druckseite bei undichtigkeiten nicht geprüft werden kann. Hää? Will fragen ob ich bei meiner Ma-Ausbildung was verpasst habe ;-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 527951 | |||
Datum | 14.12.2008 22:45 | 9761 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWill fragen ob ich bei meiner Ma-Ausbildung was verpasst habe ;-). Nö. Wenn Du bei der Trockensaugprobe feststellst, daß die Pumpe undicht ist dann kommt als nächstes die Frage "wo". Und da kannst Du dann nacheinander die Abgänge mit Blindkupplungen verschließen. Wenn die Undichtigkeit weg ist, hast Du den Übeltäter gefunden und das zugehörigen Ventil austauschen/ reparieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 527953 | |||
Datum | 14.12.2008 22:49 | 9840 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Michael Schmidgall ...das ist es leider nicht. Ohne e-Zulassung baut dir erstens grundsätzlich kein Hersteller mehr was ein und zweitens bringt die galvanische Trennung auch nichts da es bei der e-Zulassung um EMV geht.... Es geht da vor allem um leitungsgebundene EMV, also kann eine galvanische Trennung da durchaus etwas bewirken. Im übrigen hatte ich die Problematik vor rund 14 Monaten mal nachgeschlagen: siehe hier Kurzfassung: die EMV-RiLi gilt nicht für Betriebsmittel, deren "Benutzung durch technische Mittel auf das still stehende Fahrzeug beschränkt" ist. Also Koppelung mit der Feststellbremse ericht, dann ist aber auch der Betrieb bei laufendem Motor erlaubt! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 527954 | |||
Datum | 14.12.2008 22:50 | 9703 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNö. Wenn Du bei der Trockensaugprobe feststellst, daß die Pumpe undicht ist dann kommt als nächstes die Frage "wo". Und da kannst Du dann nacheinander die Abgänge mit Blindkupplungen verschließen. Wenn die Undichtigkeit weg ist, hast Du den Übeltäter gefunden und das zugehörigen Ventil austauschen/ reparieren. Hast irgendwie recht. War gedanklich schon bei den zwei noch möglichen Prüfungen um den Fehler zu finden :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 527955 | |||
Datum | 14.12.2008 22:52 | 9662 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzHast irgendwie recht. Na dann habe ich ja noch nicht alles verlernt ;-) Geschrieben von Peter Lieffertz War gedanklich schon bei den zwei noch möglichen Prüfungen um den Fehler zu finden :-). Erzähl mal ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527957 | |||
Datum | 14.12.2008 22:58 | 9642 x gelesen | |||
Wie gesagt das ist das Fzg. eines Kollegen. Ich war also nicht dabei und hab ihn in den genannten Punkten auch mehrmals gefragt. Könnt aber natürlich schon sein das durch den engen Anbau am Geräteraumverschluss das aufschrauben des Schlauches verhindert werden soll und die Blindkupplung zwecks Dichtheitsprüfung mitgeführt wird. Dann macht dieser Punkt auch Sinn. Danke für den Tipp! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 527959 | |||
Datum | 14.12.2008 22:59 | 9702 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Christian Fischer Wenn Du bei der Trockensaugprobe feststellst, daß die Pumpe undicht ist dann kommt als nächstes die Frage "wo". Und da kannst Du dann nacheinander die Abgänge mit Blindkupplungen verschließen. Oder mit dem B-Strahlrohr oder mit dem Schaumrohr, oder... Eine Blindkupplung ist also auch dafür nicht notwendig. BTW (weils gerade zur Jahreszeit passt): Es gab hier mal den Ansatz, im Winter die aussenliegenden Abgänge _nicht_ mit Blindkupplungen zu verschliessen, sondern mit Einmalhandschuhen vor Verschmutzung zu schützen. Nachdem man mal bei einem Feuer erst mit festgefrorenen Blindkupplungen kämpfen musste... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 527963 | |||
Datum | 14.12.2008 23:08 | 9629 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerErzähl mal ;-) Aber nur wens nen Extrapunkt bringt... :-) Druckdicht-und Schließdruckprüfung. Und in der Praxis habe ich bis jetzt nur die Abgänge kurz gespült und nochmal probiert. Und zu 90% war danach alles wieder i.O.. Der Rest war dann nur bei wasserführenden Frzg. und man sah das Problem direkt ;-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 527964 | |||
Datum | 14.12.2008 23:08 | 9970 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Schmidgall1. Alle Ladegeräte für Handlampen und FuG's dürfen nur funktionieren wenn der Fzg.-Motor aus ist und die Zündung aus ist???? Angeblich eine "TÜV-Vorschrift". Kenn ich so nicht, hab ich so noch nicht gehört/ gesehen und entzieht sich für mich jeglicher Sinnhaftigkeit! Ziegler pocht da drauf. komisch, hab ich schon mal gehört, ist bei uns trotzdem anders, macht auch IMHO keinen Sinn! Was macht man bei längeren Einsätzen? Geschrieben von Michael Schmidgall 2. Müssen Sicherheitsgurte an den beiden Atemschutzplätzen (gegen Fahrtrichtung) vorhanden sein? Im ausgelieferten Fzg. sind keine vorhanden. M.W. nicht vorgeschrieben, haben wir nach Kritik hier bei uns aber nachrüsten lassen (als Schutz vor Überschlag ggf. nicht schlecht, weil die PA-Gurte nicht angelegt sein müssen - und die zusammen mit deren Halter auch gar nicht dafür ausgelegt sind). Geschrieben von Michael Schmidgall 3. Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe mit 2x C-Schlauch. Der Pumbenabgang im Geräteraum endet ohne Blinddeckel! Dieser ist an einer Kette auf eine Halterung drüber angebracht. Grund: Wenn der Schnellangriff nicht benutzt wird muss der Blinddeckel auf den Pumpenabgang aufgeschraubt werden angeblich "TÜV-Vorschrift". Wenn der Geräteraum geschlossen ist, dann nicht. Pumpenabgang ist "zufällig" so weit nach außen gezogen das sich der Geräteraumberschluss auch nicht schließen lassen würde wenn der Blinddeckel auf dem Pumpenabgang angeschlossen wäre! Normalerweise hat dieser Abgang keinen Blinddeckel fest dran, ebensowenig wie der B-Schnellangriffsverteiler. Die Schläuche dürfen allerdings nicht dran angeschlossen sein. Sonst kenne ich dazu nichts, weiß aber, dass regionale Abnahmestellen (z.B. der TÜV Süd) da durchaus eigene strenge Maßstäbe anlegen, die nicht überall gelten! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 527965 | |||
Datum | 14.12.2008 23:09 | 9848 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred RemmelWir haben in einem neueren Fahrzeug HFG mit aktiven Halterungen, an denen auch die Dachantenne angeschlossen ist. das eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527967 | |||
Datum | 14.12.2008 23:14 | 9761 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochEs geht da vor allem um leitungsgebundene EMV, also kann eine galvanische Trennung da durchaus etwas bewirken. ...einigen wir uns auf AUCH ;-) Wir haben im Pkw-Bau ein großes Augenmerk auf Einsträuungen von außen, da die uns auch häufig das Leben schwer machen. Allerdings verstehe ich nicht warum das dann bei laufendem Motor und betätigter Feststellbremse anderst sein soll? (übrigens im genannten Fahrzeug nur bei stehendem Motor und Zündung aus). Bsp.: Wir hatten mal auf nem RTW ne optische Sosi die im eingeschalteten Zustand grundsätzlich den Funk gestört hat. So etwas würde dann ja auch bei betätigter Feststellbremse der Fall sein. Die Erklärung von dir macht mir das langsam etwas klarer jedoch zweifel ich ein kleinwenig die EMV-RiLi an wenn sie einen Entstörung mit der Benutzung im Stand koppelt. Ist das eventuell etwas von der tatsächlichen Alltagsrealität entfernt? Entweder EMV-Richtlinie für alle Fzg.-Zustände oder nicht! Ich habe keine Ahnung wir wir in der Firma so etwas einem Kunden (der ein Neufzg. kauft) klarmachen sollten? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 527968 | |||
Datum | 14.12.2008 23:20 | 9729 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Schmidgall Geschrieben von Henning KochEs geht da vor allem um leitungsgebundene EMV, also kann eine galvanische Trennung da durchaus etwas bewirken. Was aber nicht mit dem Bordnetz verbunden ist (also wo die Einstreuung nicht leitungsgebunden ist), ist entweder Ladung oder komplett extern. Da kann man nur das Fahrzeug möglichst robust machen (deswegen der von dir beschrieben Aufwand), aber auf die Ladung bzw. das, was von aussen kommt, hat man doch eher wenig Einfluss. Geschrieben von Michael Schmidgall Die Erklärung von dir macht mir das langsam etwas klarer jedoch zweifel ich ein kleinwenig die EMV-RiLi an wenn sie einen Entstörung mit der Benutzung im Stand koppelt. Ist das eventuell etwas von der tatsächlichen Alltagsrealität entfernt? Man scheint sich wohl tatsächlich darauf zu konzentrieren, dass das Auto nicht wegen fehlender EMV vor den Baum fährt. Ob es im Stillstand abbrennt, vorbeifahrende Fahrzeuge stört oder in seinen sonstigen Funktionen (Beleuchtung/Absicherung!!) beeinträchtigt wird, scheint nicht zu interessieren. Das mag verstehen wer will. Eine mögliche Fehlfunktion ist ja immerhin auch das Lösen der Feststellbremse, für die eine rein elektrische Ansteuerung ja immer beliebter wird! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527969 | |||
Datum | 14.12.2008 23:23 | 9684 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinokomisch, hab ich schon mal gehört, ist bei uns trotzdem anders, macht auch IMHO keinen Sinn! Was macht man bei längeren Einsätzen? Eben, hab im ersten Moment an ne längere, seltene Verbandsfahrt gedacht....die von mir genannte Verschaltung ist eigentlich ne Nullnummer aber laut Forum scheint es das noch öfters zu geben. Mich wundert nur das dies ein Hersteller "auf einmal" anwendet? Geschrieben von Ulrich Cimolino M.W. nicht vorgeschrieben, haben wir nach Kritik hier bei uns aber nachrüsten lassen (als Schutz vor Überschlag ggf. nicht schlecht, weil die PA-Gurte nicht angelegt sein müssen - und die zusammen mit deren Halter auch gar nicht dafür ausgelegt sind). ...Ok, ich dachte da jetzt auch an ne Fahrt ohne PA. Dann gilt also noch wenn da anlegen wenn nicht dann wenigstens Helm auf (plus Kopfstützenthema).... Geschrieben von Ulrich Cimolino Normalerweise hat dieser Abgang keinen Blinddeckel fest dran, ebensowenig wie der B-Schnellangriffsverteiler. Die Schläuche dürfen allerdings nicht dran angeschlossen sein. ...das würd dann so passen, dass der Geräteraumverschluß garnicht zu geht wenn Blinddeckel oder Schlauch angeschlossen ist. Blinddeckel dann für eventuelle "Fehlersuche" am Abgang und sonst nichts! Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527970 | |||
Datum | 14.12.2008 23:24 | 9730 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun! ...erklär mal bitte kurz? Wegen der Außenantenne keine Spannungsversorgung zulässig? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 527972 | |||
Datum | 14.12.2008 23:34 | 9685 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochaber auf die Ladung bzw. das, was von aussen kommt, hat man doch eher wenig Einfluss. ...Abschirmen durch verdrillen, Schirmen oder auch geänderte Leitungsverlegungen. Aufwand ist groß macht aber Sinn. Ich hab da schon ein paar mehr oder weniger lustige Dinge in ner EMV-Halle (Prüfstand) erlebt. Einmal sogar zufällig mit der gleichen Frequenz wie unser 4m-Kanal. Ein "gefundenes" Fressen..... Ok, bei Stückzahlen wie FW-Fzg. glaub ich daran nicht mehr. Zumindest nachdem ich ein EMV-Problem mit ner Pumpensteuerung hatte. Laut Hersteller überhaupt nicht möglich! Kleine Demonstration mit nem 2m-FuG hat dann wohl überzeugt ;-) Somit haben wir ein LF8/6 mit ner abgesetzten Pumpenelektronik und 5 Meter Kabel bis zu den Schaltern ;-) Was soll man da noch sagen.... Geschrieben von Henning Koch Man scheint sich wohl tatsächlich darauf zu konzentrieren, dass das Auto nicht wegen fehlender EMV vor den Baum fährt. Ob es im Stillstand abbrennt, vorbeifahrende Fahrzeuge stört oder in seinen sonstigen Funktionen (Beleuchtung/Absicherung!!) beeinträchtigt wird, scheint nicht zu interessieren. Das mag verstehen wer will. Ja, so seh ich das jetzt leider auch! Geschrieben von Henning Koch Eine mögliche Fehlfunktion ist ja immerhin auch das Lösen der Feststellbremse, für die eine rein elektrische Ansteuerung ja immer beliebter wird! Grundsätzlich ja. Müssen wir eben doch Automatik fahren und "P" einlegen (Not P geht "eigentlich" immer) und im Fall Nfz nur die gute, alte, herkömmliche Feststellbremse verwenden. :-) Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 528002 | |||
Datum | 15.12.2008 08:32 | 9888 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchmidgallGeschrieben von Ulrich Cimolino Das eine ist das Funkverbot aus dem fahrenden Auto ohne Aussenantenne (die Vorgabe kommt i.d.R. von m.W. allen Fahrgestellherstellern), das andere ist die Ladethematik von offensichtlich ALLEN Einbauladegeräten. Da kannst Du allenfalls einen weiten "EMV"-Kreis um beides ziehen, sonst ist das ganz was anderes! Kann natürlich auch sein, dass die Ladetechnik insgesamt so schwach dimensioniert ist, dass die LiMa-Leistung eh nicht ausreicht - und man so versucht zu vermeiden, dass man in die Unterspannung kommt. Wie gesagt, der Eigenenergieverbrauch einer Einsatzfahrt (schon ohne Ladegeräte) ist erheblich! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 528009 | |||
Datum | 15.12.2008 09:49 | 9596 x gelesen | |||
guten Morgen, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das eine ist das Funkverbot aus dem fahrenden Auto ohne Aussenantenne (die Vorgabe kommt i.d.R. von m.W. allen Fahrgestellherstellern), Das kommt ggf. auch mit dem EMVU-Gedanken aus Richtung der FuG-Hersteller! In Zeiten von BT-Freisprecheinrichtungen (bei weiterhin aktivem Handy-HF-Teil) und insbesondere in Zeiten von minestens einem Handy pro Mitfahrer sollte ein Sender im Fahrzeug aber auch kein Problem mehr (für das Fahrzeug) sein. Geschrieben von Ulrich Cimolino das andere ist die Ladethematik von offensichtlich ALLEN Einbauladegeräten Das Ladegerät ist mit dem Bordnetz verbunden und muss sich deswegen mit dem vertragen, ja. Allerdings sehe ich da jetzt akut kein Problem (auch nicht in der Kombination der beiden Teilthemen), weil doch sowohl passive als auch aktive Fahrzeughalterungen mit e1-Zulassung auf dem Markt sind? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 528010 | |||
Datum | 15.12.2008 09:53 | 9607 x gelesen | |||
Hallo Michael, handelt es sich bei Punkt 1 um Ladegeräte etc. die an 230V-Einspeisung angeschlossen sind, oder geht es um die Ladeerhaltung über 24V-Einspeisung ??? Gruß Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 528022 | |||
Datum | 15.12.2008 11:09 | 9479 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas eine ist das Funkverbot aus dem fahrenden Auto ohne Aussenantenne (die Vorgabe kommt i.d.R. von m.W. allen Fahrgestellherstellern), das andere ist die Ladethematik von offensichtlich ALLEN Einbauladegeräten. Da kannst Du allenfalls einen weiten "EMV"-Kreis um beides ziehen, sonst ist das ganz was anderes! Verstanden! Geschrieben von Ulrich Cimolino Kann natürlich auch sein, dass die Ladetechnik insgesamt so schwach dimensioniert ist, dass die LiMa-Leistung eh nicht ausreicht - und man so versucht zu vermeiden, dass man in die Unterspannung kommt. Wie gesagt, der Eigenenergieverbrauch einer Einsatzfahrt (schon ohne Ladegeräte) ist erheblich! Ok, dass wär dann wieder ne negative Energiebilanz wie leider allzuoft in Fahrzeugen anzutreffen ist :-( wenn man sich blind auf nen Hersteller verläßt..... Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 528025 | |||
Datum | 15.12.2008 11:13 | 9580 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Hannehandelt es sich bei Punkt 1 um Ladegeräte etc. die an 230V-Einspeisung angeschlossen sind, oder geht es um die Ladeerhaltung über 24V-Einspeisung ??? Hi Stefan, nur Ladegeräte an 24V! Fzg. hat auch nur eine 24V Einspeisung. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 528083 | |||
Datum | 15.12.2008 18:19 | 9483 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Schmidgall
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Das wundert mich nun. Ausgerechnet bei Z ist mir die angeblich zwingende Schaltung ohne mein Wissen eingebaut worden. Habe das dummerweise auch erst auf der Rückfahrt bemerkt da bei der Überprüfung im Stand ja auch alles klappte und während der Probefahrt natürlich keiner schaute ob die Ladeleuchten noch an sind. Fzg. von R, B und F im gleichen Beschaffungszeitraum haben keine Probleme damit während der Fahrt die Geräte zu laden. Gruß Udo Walbrodt | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 528085 | |||
Datum | 15.12.2008 18:29 | 9470 x gelesen | |||
Nachtrag, mit Unterstützung von Z ließ sich die Schaltung in 2 Minuten ändern. Gruß Udo Walbrodt | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 528091 | |||
Datum | 15.12.2008 19:45 | 9342 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Schmidgall...Ok, ich dachte da jetzt auch an ne Fahrt ohne PA. Dann gilt also noch wenn da anlegen wenn nicht dann wenigstens Helm auf (plus Kopfstützenthema).... Ist es nicht so, das Sicherheitsgurte nur in Fahrtrichtung vorgeschrieben sind? Sonst wohl nur auf Wunsch des Bestellers. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 528107 | |||
Datum | 15.12.2008 21:06 | 9323 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Heinrich Brinkmann Ist es nicht so, das Sicherheitsgurte nur in Fahrtrichtung vorgeschrieben sind?Die Diskussion war schon einmal im Forum. Dürfe noch in der Forensuche zu finden sein. Demnach ist aus keiner Regelung erkenntlich warum Sitze in Fahrtrichtung nicht über Gurte verfügen sollten und der GMV dürfte das bestätigen. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 528113 | |||
Datum | 15.12.2008 21:33 | 9282 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Walbrodtmit Unterstützung von Z ließ sich die Schaltung in 2 Minuten ändern. Aha, geht also doch ;-) Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 528114 | |||
Datum | 15.12.2008 21:35 | 9280 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannIst es nicht so, das Sicherheitsgurte nur in Fahrtrichtung vorgeschrieben sind? ....das ist auch das bisherige Ergebnis meiner heutigen Bemühungen. Allerdings hatte MAN wohl für den Mannschaftsraum vier Gurte mitgeliefert plus zwei für vorne. Da wird jetzt nochmal überprüft werden müssen. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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