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ThemaEU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung6 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW529425
Datum22.12.2008 10:364392 x gelesen
Hallo zusammen,
ich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet. Habe den genauen Text nicht vorliegen, steht aber u.a.in der Zeitschrift "Trucker".
Fortbildung geht beim TÜV, Dekra und anerkannten Fahrschulen. Soweit ich weiß 7 Stunden jährlich oder 35 Stunden nach Ablauf von 5 Jahren. Und entsprechende Kosten verursacht diese Fortbildung natürlich auch.
Frage, weiß jemand von Euch ob das auch für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen gilt ?
Oder nur für den gewerblichen Bereich ?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorPhil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein529426
Datum22.12.2008 10:462471 x gelesen
Moin moin!

Geschrieben von Hubert Kohnenich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet.

Ist vielleicht dieses Gesetz damit gemeint?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Philip

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg529429
Datum22.12.2008 10:502242 x gelesen
Dein Kollegen meint sicher die Richtline EWG 881/92, die in DE durch das BKrfQG umgesetzt wird.

Gilt nur im gewerblichen Bereich, u.a. Zivilschutz, Katastrophenschutz und Feuerwehr sind ausgenommen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio529430
Datum22.12.2008 10:522350 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Philip KrauseIst vielleicht dieses Gesetz damit gemeint?

Ja, bzw. die entsprechende Verordnung Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-
Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV) vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2108) dazu.
Und im Gesetzt steht ausdrücklich, dass es nicht im Bereich der Feuerwehr gilt:

(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit
1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder
ihren Weisungen unterliegen,
3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
4. Kraftfahrzeugen, die
a. zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
b. in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder
c. neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.



MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorHara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen529431
Datum22.12.2008 10:522349 x gelesen
Hallo Hubert,

wenn ich es Richtig deute, gilt diese Fortbildungspflicht "nur" für den gwerblichen Güterkraftverkehr. Analog ist diese Richtlinie bereits dieses Jahr für die Inhaber der FE Klasse D im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung in Kraft getreten.

Deshalb gilt meiner Meinung nach:

Führerschein nur für Feuerwehr -> keine Fortbildung
Führerschein für den Beruf -> Fortbildung (Hoffentlich vom Chef bezahlt)
Führerschein für Nebenjob -> Fortbildung (Achtung Ihr Studenten!!)


Gruß aus Hessen

Harald
*derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt*


-Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!-



www.feuerwehr-dietzenbach.de
www.jf-dietzenbach.de
www.dietzenbach.de


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin529440
Datum22.12.2008 11:422159 x gelesen
Geschrieben von Harald GötzeFührerschein für Nebenjob -> Fortbildung (Achtung Ihr Studenten!!) - und Feuerwehrler. ;-)


Gruß
Oliver Steinbeck

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 22.12.2008 10:36 Hube7rt 7K., Erkelenz
 22.12.2008 10:46 Phil7ip 7K., Bad Segeberg
 22.12.2008 10:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 22.12.2008 10:50 Udo 7B., Aichhalden
 22.12.2008 10:52 Hara7ld 7G., Dietzenbach
 22.12.2008 11:42 ., Berlin
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