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Thema | EU Richtlinie Kraftfahrerweiterbildung | 6 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 529425 | |||
Datum | 22.12.2008 10:36 | 4392 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet. Habe den genauen Text nicht vorliegen, steht aber u.a.in der Zeitschrift "Trucker". Fortbildung geht beim TÜV, Dekra und anerkannten Fahrschulen. Soweit ich weiß 7 Stunden jährlich oder 35 Stunden nach Ablauf von 5 Jahren. Und entsprechende Kosten verursacht diese Fortbildung natürlich auch. Frage, weiß jemand von Euch ob das auch für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen gilt ? Oder nur für den gewerblichen Bereich ? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 529426 | |||
Datum | 22.12.2008 10:46 | 2471 x gelesen | |||
Moin moin! Geschrieben von Hubert Kohnen ich wurde gestern von einem Kameraden darauf hingeweisen, das es scheinbar eine neue EU Richtlinie gibt, die jeden Kraftfahrer (BCE / Klasse 2) zu jährlichen Fortbildung verpflichtet. Ist vielleicht dieses Gesetz damit gemeint? Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 529429 | |||
Datum | 22.12.2008 10:50 | 2242 x gelesen | |||
Dein Kollegen meint sicher die Richtline EWG 881/92, die in DE durch das BKrfQG umgesetzt wird. Gilt nur im gewerblichen Bereich, u.a. Zivilschutz, Katastrophenschutz und Feuerwehr sind ausgenommen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 529430 | |||
Datum | 22.12.2008 10:52 | 2350 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Philip Krause Ist vielleicht dieses Gesetz damit gemeint? Ja, bzw. die entsprechende Verordnung Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV) vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2108) dazu. Und im Gesetzt steht ausdrücklich, dass es nicht im Bereich der Feuerwehr gilt: (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Hara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen | 529431 | |||
Datum | 22.12.2008 10:52 | 2349 x gelesen | |||
Hallo Hubert, wenn ich es Richtig deute, gilt diese Fortbildungspflicht "nur" für den gwerblichen Güterkraftverkehr. Analog ist diese Richtlinie bereits dieses Jahr für die Inhaber der FE Klasse D im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung in Kraft getreten. Deshalb gilt meiner Meinung nach: Führerschein nur für Feuerwehr -> keine Fortbildung Führerschein für den Beruf -> Fortbildung (Hoffentlich vom Chef bezahlt) Führerschein für Nebenjob -> Fortbildung (Achtung Ihr Studenten!!) Gruß aus Hessen Harald *derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt* -Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!- www.feuerwehr-dietzenbach.de www.jf-dietzenbach.de www.dietzenbach.de | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 529440 | |||
Datum | 22.12.2008 11:42 | 2159 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald GötzeFührerschein für Nebenjob -> Fortbildung (Achtung Ihr Studenten!!)- und Feuerwehrler. ;-) Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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