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ThemaDurchfahrtsverbot WAR: Sonntagsfahrten11 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen530525
Datum26.12.2008 19:035934 x gelesen
Hallo,

passend zum Thema kam bei mir jetzt die Frage auf, wie sieht es aus mit Durchfahrtsverboten nach Zeichen 253? Denn im Gesetz steht da ja:

Geschrieben von StvO §41 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Und darunter fallen ja die Feuerwehrfahrzeuge, denn sie sind ja Kraftfahrzeuge mit entsprechendem Gesamtgewicht.

Im Einsatzfall hat man durch §35 das Verbot aufgehoben. Ist es im Nicht-Einsatzfall so wie geschildert?

Weihnachtliche Grüße
Holger


Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr.

Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal
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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz530530
Datum26.12.2008 19:453904 x gelesen
Geschrieben von Holger MartikerIm Einsatzfall hat man durch §35 das Verbot aufgehoben.
Bei diesen Schildern wäre ich auch im Einsatzfall sehr vorsichtig!


mkG
Günther

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AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen530531
Datum26.12.2008 19:473878 x gelesen
Naja, es geht nicht um Straßen die zu Eng sind, oder nicht belastbar genug, sondern um Straßen, die aufgrund der Anwohner umstrukturiert wurden.

Wird ja in vielen Städten eingeführt, dass Straßenabschnitte für LKWs verboten werden, um den Verkehr aus der Stadt zu halten... Andernfalls gibt es ja noch die Hähen/Breiten/Gewichtsbegrenzungen.


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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz530532
Datum26.12.2008 19:533799 x gelesen
Geschrieben von Holger MartikerNaja, es geht nicht um Straßen die zu Eng sind, oder nicht belastbar genug, sondern um Straßen, die aufgrund der Anwohner umstrukturiert wurden.
Wenn Du das für die jeweilige Straße beurteilen kannst, ist es ja gut!

Geschrieben von Holger MartikerAndernfalls gibt es ja noch die Hähen/Breiten/Gewichtsbegrenzungen.
... von denen Du ja im Einsatzfall auch befreit bist. ;-)


mkG
Günther

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern530533
Datum26.12.2008 19:573706 x gelesen
Im Nicht-Einsatzfall darfst du in solche Zonen nicht einfahren, außer ihr müsst da rein, sei es wegen Hydrantenwartung oder Sonstigem.
Aber solche Gründe kann man ja immer vorschieben(Ortsbegehung o.ä.).


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen530534
Datum26.12.2008 19:593865 x gelesen
Geschrieben von Holger Martikersondern um Straßen, die aufgrund der Anwohner umstrukturiert wurden.

üblicherweise wird das "Anlieger frei" Zeichen dabei sein, sonst darf auch kein Möbelwagen o.ä. rein, d.h. die Anwohner haben sich selbst ins Bein geschossen.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW530618
Datum27.12.2008 01:533655 x gelesen
Einschränkungen OHNE die genannten Anwohner-Frei-Zeichen würde ich mit den doch schon recht grossen KFZ unserer Orgs ernst nehmen. Mit etwas Pech ist es dann doch eine etwas schwächelnde Brücke.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW530620
Datum27.12.2008 02:063631 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Jürgen HäfnerEinschränkungen OHNE die genannten Anwohner-Frei-Zeichen würde ich mit den doch schon recht grossen KFZ unserer Orgs ernst nehmen. Mit etwas Pech ist es dann doch eine etwas schwächelnde Brücke.

Bei dem hier ursprünglich diskutierten Zeichen 253 sehe ich das sehr gelassen.

Wenn es um tatsächliche Belastungsgrenzen geht (die zGM eines Fahrzeugs interessiert ein Bauwerk ja eher weniger), wird man die Zeichen 262 bis 265 oder auch 273 antreffen. Da sollte man dann schonmal etwas genauer darüber nachdenken, was man da tut oder besser nicht tut. Eine vorhandene MLC-Beschilderung kann ggf. hilfreich bei solchen Überlegungen sein.

Wobei ich auch schon mehr als einmal erfolgreich gegen Zeichen 265 verstoßen habe :-)

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW530621
Datum27.12.2008 02:153532 x gelesen
Hast natürlich recht, es ist erstaunlich, dass man selbst bei >4m gesperrten Autobahnen oft mit 4,4 m offiziell durchgejagt wird.

Ich ziehe dann unbewusst manchmal den Kopf ein, aber den in den Genehmigungen genannten Strecken konnte ich bis jetzt immer trauen.

MLC ist schon lange nicht mehr erneuert worden hier im Umkreis, vieles wurde wohl von Souvenierjägern abgebaut. Und manches ist komisch, eine Abwasserkanalüberführung ist mit MLC >100 beschildert, kann aber von beiden Seiten nur mit MLC >50 erreicht werden. Die Schilder hätte man sich sparen können.


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen530641
Datum27.12.2008 09:503412 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochBei dem hier ursprünglich diskutierten Zeichen 253 sehe ich das sehr gelassen.
So sehe ich das auch. Dieses Zeichen dient meiner Meinung nach ausschließlich der "Verkehrsberuhigung" und ist in unserer Gemeinde auch an vielen Hauptverkehrsstraßen anzutreffen. Mit zusätzlichen Gewichtseinschränkungen (i. d. R. 12 t) wird es auch verwendet, um Mautpreller von Ausweichrouten fernzuhalten.
Dass das Zeichen 253 von sich aus keine physikalische Einschränkung darstellen kann, ergibt sich schon durch die generelle Ausnahme von Bussen.

Ansonsten werden Einschränkungen auch immer mit Zahlenwerten benannt.


Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz530652
Datum27.12.2008 10:093448 x gelesen
Hallo,

vielfach werden diese Schilder eingesetzt ohne dass es jeglichen tieferen Sinn dafür gibt. Nach Brückenkontrollen wurden z.B. in unserer Gegend diverse Brücken an Landes- und Kreisstraßen mit einem 16t-Schild gesperrt, allerdings mit einen Zusatzzeichen, dass dies nur für LKW mit Anhänger und Sattel-KFZ gilt. Meist handelt es sich um kleine Brücken über Bäche. Ein 4-Achser Baustellen-LKW mit 35t Gesamtgewicht darf also passieren, ebenfalls ein 3-Achser mit 26t. Ein 18Tonner mit Anhänger, von dem sich aber immer nur der LKW oder der Anhänger auf der Brücke befindet, darf nicht durch. Eine Anfrage bei der zuständigen Behörder ergab keine sinnvolle Antwort, außer dass mal ans Licht kam, dass man in einem Fall eine falsche Brücke gesperrt hatte. Auch hier kann man sich auf die MLC-Beschilderung verlassen, die bescheinigt nämlich auch 40t bei einspuriger Benutzung.

Gruß,
Michael


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 26.12.2008 12:58 Lüde7r P7., Kelkheim Sonntagsfahrten
 26.12.2008 19:03 Holg7er 7M., Maintal
 26.12.2008 19:45 Günt7her7 S.7, Mayen
 26.12.2008 19:47 Holg7er 7M., Maintal
 26.12.2008 19:53 Günt7her7 S.7, Mayen
 26.12.2008 19:57 Adol7f H7., Rosenheim
 26.12.2008 19:59 Lüde7r P7., Kelkheim
 27.12.2008 01:53 Jürg7en 7H., Herne
 27.12.2008 02:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.12.2008 02:15 Jürg7en 7H., Herne
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