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Thema | UEG | 22 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 531223 | |||
Datum | 29.12.2008 13:50 | 7763 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich benötige den Bericht über das Thema "UEG" aus der Brandschutz-Zeitschrift 12/2007. Da ich nicht unbedingt 11,50 Euro für ein Einzelheft ausgeben möchte versuche ich es zunächst hier im Forum. Vielleicht kann mir jemand den Bericht per PN zukommen lassen. MfG Markus | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 531224 | |||
Datum | 29.12.2008 13:51 | 4907 x gelesen | |||
Ich hoffe du weißt das das ganze gegen das Urheberrecht verstößt. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 531226 | |||
Datum | 29.12.2008 13:57 | 4865 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander Horcher Ich hoffe du weißt das das ganze gegen das Urheberrecht verstößt. Wieso verstößt es gegen das Urheberrecht, wenn ich einen Artikel aus einer Fachzeitschrift kopiere und jemandem für private Zwecke zur Verfügung stelle? Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 531233 | |||
Datum | 29.12.2008 14:18 | 4819 x gelesen | |||
Weil man bei UVV-Verstößen auch nicht versichert ist :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 531240 | |||
Datum | 29.12.2008 14:59 | 4662 x gelesen | |||
Geschrieben von Mitja SuchorskiWieso verstößt es gegen das Urheberrecht, wenn ich einen Artikel aus einer Fachzeitschrift kopiere und jemandem für private Zwecke zur Verfügung stelle? Weil das alleinige Recht der Vervielfälltigung der Urheber hat, vielleicht deswegen? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 531241 | |||
Datum | 29.12.2008 15:00 | 4652 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWeil man bei UVV-Verstößen auch nicht versichert ist :-) Hast du irgendwas genommen? Dann rate ich dir nimm weniger. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 531248 | |||
Datum | 29.12.2008 15:37 | 4465 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWeil das alleinige Recht der Vervielfälltigung der Urheber hat, vielleicht deswegen? auf "vielleicht" lass ich mich ein, weil das ja auch "nö, Quatsch" umfasst... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 531249 | |||
Datum | 29.12.2008 15:39 | 4503 x gelesen | |||
Ja, ich nahm zum Mittag eine Portion "Lesen" und stürzte mich dann aufs UrhG... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 531266 | |||
Datum | 29.12.2008 16:54 | 4462 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWeil das alleinige Recht der Vervielfälltigung der Urheber hat, vielleicht deswegen? Dazu zitiere ich (auweih!) mal einen Prof von mir: "Das Lesen von Vorschriften fördert in der Regel deren Kenntnis!" ;o) mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 531273 | |||
Datum | 29.12.2008 17:47 | 4331 x gelesen | |||
Ahja ... Dann zitiere ich mal. Urhebergesetz § 2 Geschützte Werke (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; § 7 Urheber Urheber ist der Schöpfer des Werkes. § 15 Allgemeines (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere 1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16), 2. das Verbreitungsrecht (§ 17), § 16 Vervielfältigungsrecht (1) Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. (2) Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen handelt. So .. und wenn du das so ließt ... Wie zum Teufel kommst du auf die Idee, daß du nun eine Kopie eines Artikels anfertigen und verbreiten darfst??? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 531275 | |||
Datum | 29.12.2008 17:56 | 4360 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWie zum Teufel kommst du auf die Idee, daß du nun eine Kopie eines Artikels anfertigen und verbreiten darfst??? §53 UrhG Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 531276 | |||
Datum | 29.12.2008 18:23 | 4239 x gelesen | |||
Ja und? Les erstmal alles ... grad du, der sonst immer alles so genau nimmt. Er kann sich das Heft kaufen und für sich selbst eine Kopie anfertigen. Nichts anderes steht da. im Absatz 6 steht extra nochmal. (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. So ... Wenn ein User einem anderen diesen Artikel schickt ist das wieder eine Verbreitung. Nichts anderes ist das auch was die FAQ hier betrifft. FAQ Norm | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 531280 | |||
Datum | 29.12.2008 19:00 | 4231 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherEr kann sich das Heft kaufen und für sich selbst eine Kopie anfertigen. Wo steht, daß er es dazu kaufen muß? Er kann es z.B. zu eigenen wissenschaftlichen Zwecken vervielfältigen oder einen anderen mit der Vervielfältigung beauftragen. Geschrieben von Alexander Horcher (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Nö. Das ist zunächst mal eine eine Vervielfältigung im Auftrag. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 531285 | |||
Datum | 29.12.2008 19:16 | 4230 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Alexander Horcher"(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Lach ... ja genau. Ich klink mich jetzt aus ... und freu mich schon auf die Diskussion wenn einer mal wieder nach ner DIN fragt. | |||||
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Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 531319 | |||
Datum | 29.12.2008 22:19 | 4073 x gelesen | |||
Ok sorry wollte keine Urheberrechte o.ä. verletzen ! Vielleicht kann mir dann ja jemand die Seiten aus der alten nicht mehr benutzten Zeitung rausreissen und mir per Post schicken hoffe damit gegen nichts zu verstossen. Schönen Abend noch | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 531349 | |||
Datum | 30.12.2008 06:55 | 4044 x gelesen | |||
Mahlzeit ich empfehle auch hier wieder die Fachinformationsstelle des BBK. Kurze Websuche ergab das hier. Heft bestellen, lesen, Rückporto zahlen, glücklich sein. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 531360 | |||
Datum | 30.12.2008 08:30 | 4017 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherIch klink mich jetzt aus ... und freu mich schon auf die Diskussion wenn einer mal wieder nach ner DIN fragt. Während Du Dich freust, kannst Du ja mal recherchieren, warum Zeitschriften in Bibliotheken einfach so neben dem Kopierer im Schrank rumstehen, während Normen auch schon mal "bewacht" werden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 531363 | |||
Datum | 30.12.2008 08:38 | 4004 x gelesen | |||
ich hab da mal ne Frage an die Urheber hier: Was bedeutet eigentlich "UEG" ? oder wie war noch die Überschrift? mit den letzten Grüßen des Jahres Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 531366 | |||
Datum | 30.12.2008 08:40 | 4009 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderWas bedeutet eigentlich "UEG" ? Untere Explosionsgrenze und die Überschrift ist nicht immer die Intention des Verfassers.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 531377 | |||
Datum | 30.12.2008 09:04 | 3964 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschund die Überschrift ist nicht immer die Intention des Verfassers.. Stimmt, Florian. Ich muss mich jetzt natürlich outen, dass ich schon wusste was "UEG" ist - nicht dass jemand Falsches über mich denkt. © Wollte nur mal an die ursprüngliche Frage erinnert haben... wie Du bemerkt hast. und das mit den Urheberrechten: heisst es da nicht immer sinngemäß: "...Vervielfältigungen, auch auszugsweise (...) bedürfen der Genehmigung..." oder so ähnlich? mit den letzten Grüßen des Jahres Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Mark8us 8C., Wadgassen / Saarland | 531387 | |||
Datum | 30.12.2008 10:26 | 3997 x gelesen | |||
Danke Florian für deinen Tipp !! Euch allen einen ruhigen Jahreswechsel. Gruß Markus | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 531401 | |||
Datum | 30.12.2008 12:32 | 3908 x gelesen | |||
Hallo Markus, frage doch direkt nach dem Artikel dort. Die Fachinformationsstelle stellt ja Aufsätze kostenlos zur Verfügung. Auch wenn man den nicht im Verzeichnis aufgenommen hat, können die dir vielleicht die Kopie zur Verfügung stellen. Einfach fragen. BTW: Die Rechtsgrundlage stellen sie auch zur Verfügung... ;-) Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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