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Thema | Zugführer - Braucht man einen oder gehts auch ohne ??? | 69 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531606 | |||
Datum | 31.12.2008 13:08 | 30906 x gelesen | |||
Moin Moin, wollte mal fragen ob ein Zugführer in Freiwilligen Feuerwehren sinnvoll ist, u.a Aufgabenaufteilungen, Führer auf der Ebene der taktischen Einheit Löschzug sowie als Einsatzleiter. Oder reicht die vorhandene Wehrführung (Gemeindewehrführer+Stv.) bei einem Einsatz ? Gruß und guten Rutsch Phillip Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531607 | |||
Datum | 31.12.2008 13:16 | 27726 x gelesen | |||
Geschrieben von Phillip RungeOder reicht die vorhandene Wehrführung (Gemeindewehrführer+Stv.) bei einem Einsatz ? Kommt letztendlich darauf an wie diese qualifiziert und verfügbar ist und wie groß die zu Führende Einheit ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531611 | |||
Datum | 31.12.2008 13:21 | 27380 x gelesen | |||
und wie groß die zu Führende Einheit ist.... u.a. bestehend aus ELW, LF, DLK, LF.... Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 531612 | |||
Datum | 31.12.2008 13:23 | 27374 x gelesen | |||
Moin, das wäre m.W. ein Zug. Den sollte ein Zugführer führen. Und wenn das alles Fahrzeuge einer Wehr sind dann wäre es sicher gut wenn der Wehrführer auch einen Zugführer-Lehrgang hat. In manchen Bundesländern ist das sogar vorgeschrieben. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 531613 | |||
Datum | 31.12.2008 13:25 | 26899 x gelesen | |||
Hallo, ist sichergestellt das die Beiden von dir genannten immer, also 24/7/365 verfügbar sind? Falls nicht und es was über Gruppenstärke zu führen gibt, sollte es sicher ZF geben. Und das dann mit entsprechender Mehrfachbesetzungsmöglichkeit. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 531615 | |||
Datum | 31.12.2008 13:26 | 27030 x gelesen | |||
Geschrieben von Phillip Rungewollte mal fragen ob ein Zugführer in Freiwilligen Feuerwehren sinnvoll ist, u.a Aufgabenaufteilungen, Führer auf der Ebene der taktischen Einheit Löschzug sowie als Einsatzleiter. Oder reicht die vorhandene Wehrführung (Gemeindewehrführer+Stv.) bei einem Einsatz ? Das eine ist eine Führungsfunktion (Führer einer Einheit in Zugstärke - also alles oberhalb verstärkter Gruppe!), das andere ist primär eine Verwaltungsfunktion (die leider in einigen Bundesländern automatisch auch Einsatzführungsfunktionen besitzt). Ein Wehrführer kann auch Maschinist spielen äh sein, während ein qualifizierter Zugführer (einige Wehren haben ja schon länger einen ZFvD oder BMvD o.ä.) den Zugeinsatz leitet. More auch zur Frage der verschiedenen Führungsebenen und Landesregelungen: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatz-_und_abschnittsleitung.html (Hinweis: Bitte ggf. ausleihen, ist seit einiger Zeit ausverkauft. Wir sitzen gerade an der Neuauflage.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531616 | |||
Datum | 31.12.2008 13:27 | 27224 x gelesen | |||
Es sind weitere (Sonder-Fahrzeuge) der Wehr vorhanden, die jedoch nicht zum eingesetzten Löschzug gehören.... Ein Zugführer ist jedoch (noch) nicht vorhanden, die Zugführer-Lehrgänge wurde jeweils von der Wehrführung gemacht. Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 531617 | |||
Datum | 31.12.2008 13:29 | 26570 x gelesen | |||
Achja, hatte es fast vergessen und UC hats gerade angedeutet. Wichtig wäre natürlich das Beide auch qualifizierte ZF sind. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531618 | |||
Datum | 31.12.2008 13:31 | 26679 x gelesen | |||
Sichergestellt das die Beiden von dir genannten immer verfügbar sind....trifft sicherlich nicht zu....da wurden die Einsätze bei "Nichtanwesenheit der Wehrführung" durch die Gruppenführer geführt.... Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 531619 | |||
Datum | 31.12.2008 13:34 | 26542 x gelesen | |||
Geschrieben von Phillip RungeSichergestellt das die Beiden von dir genannten immer verfügbar sind....trifft sicherlich nicht zu....da wurden die Einsätze bei "Nichtanwesenheit der Wehrführung" durch die Gruppenführer geführt.... Und die haben keine "Zugführerqualifikation"? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 531620 | |||
Datum | 31.12.2008 13:35 | 26737 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Phillip Runge: wollte mal fragen ob ein Zugführer in Freiwilligen Feuerwehren sinnvoll ist Seltsame Frage, überlege grade worauf Du - eigentlich - hinaus willst? Antwort - gibst Du ja an sich selbst: u.a Aufgabenaufteilungen, Führer auf der Ebene der taktischen Einheit Löschzug sowie als Einsatzleiter. Also: Sinnvoll - ja, selbstverständlich!? Gruppenführer führer regelmäßig Gruppen, die nächste Stufe wären folglich Zugführer, für alles "mehr" als Gruppe (und nicht erst ab dem klassischen Drei-Fahrzeuge-Löschzug o.ä.). Oder reicht die vorhandene Wehrführung (Gemeindewehrführer+Stv.) bei einem Einsatz ? M.E. nein. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531622 | |||
Datum | 31.12.2008 13:38 | 26563 x gelesen | |||
Was heißt "Zugführerqualifikation" ???? Die Ausbildung haben die Gruppenführer nicht absolviert.... Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 531623 | |||
Datum | 31.12.2008 13:38 | 26563 x gelesen | |||
Moin,"Oder reicht die vorhandene Wehrführung (Gemeindewehrführer+Stv.) bei einem Einsatz ?" Die sollten in Laboe beide bis zum Verbandsführer ausgebildet sein. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 531625 | |||
Datum | 31.12.2008 13:40 | 26737 x gelesen | |||
Moin Philip, deswegen sind sie Gruppenführer ;-) Spezifiere die Frage mal, nicht jeder hier wird sich denken können, worauf Du hinauswillst. Ich glaube, Dich interessiert, ob eine Funktion "Zugführer" zwischen Gruppenführer und Wehrführer (hier: Verbandsführer) bei euch sinnvoll wäre. Verstehe ich richtig? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531627 | |||
Datum | 31.12.2008 13:43 | 26533 x gelesen | |||
Moin Karsten, ich weiß, doch du kannst dir vorstelln, wo ich hinasu will...ihr habt in Heikendorf ja auch keinen Zugführer...die Einsätze werden doch auch von eurer Wehrführung geführt...oder ??? Bei uns ist nämlich die Diskussion, ob wir einen wählen sollen oder nicht... Was war heut Nacht den eigendlich in Heikendorf los, Einsatz ? Gruß Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 531628 | |||
Datum | 31.12.2008 13:43 | 26419 x gelesen | |||
Geschrieben von Phillip RungeWas heißt "Zugführerqualifikation" ???? Die Ausbildung haben die Gruppenführer nicht absolviert.... Na es gibt ja Land auf, Land ab so Sachen wie "gewählte GF". Das könnte ja auch heißen das der gewählte GF auch mal einen ZF-Lehrgang besucht hat. Das meine ich mit Qualifikation. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531630 | |||
Datum | 31.12.2008 13:45 | 26545 x gelesen | |||
Ja, Gruppenführer...doch wenn diese bei einem Einsatz 30-40 Feuerwehrmänner führen müssen...das ist ja wohl mehr als eine Gruppe. Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 531631 | |||
Datum | 31.12.2008 13:45 | 26693 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Phillip Runge da wurden die Einsätze bei "Nichtanwesenheit der Wehrführung" durch die Gruppenführer geführt.... Wenn das nicht nur die absolute Ausnahmen ist, sondern häufig passiert (und die Einsatzgröße Gruppenstärke übersteigt), gilt es daran etwas zu ändern. Als Gruppenführer ist man nur ausgebildet, Einsätze bis zu Gruppenstärke zu leiten - nicht mehr. Genauso gilt für den Zugführer der erweiterte Zug als Obergrenze, darüber wird ein Verbandsführer benötigt. Das ist wie mit den Führerscheinen: für Klasse B Fahrzeuge ist die Klasse B erforderlich, für Klasse C Fahrzeug Klasse C usw. Grundlage dafür ist zum einen die DV 2 (da steht drin, mit welcher Qualifikation man welche Einsätze leiten kann) und die DV 100 (da steht drin, wie geleitet wird). :-) Generell halte ich es für ungünstig, Einsatz-Führungsfunktionen (GF, ZF, VF) ausschließlich mit Verwaltungs-Führungsfunktionen (Wehrleitung, Ortswehrleitung, Kommando, Ortsbrandmeister wie auch immer die Bezeichnung ist) zu besetzen. Wenn man sich ordentlich um den Verwaltungsteil kümmert, leidet im Regelfall aus Zeitgründen der Teil Einsatz/Ausbildung und umgekehrt. Daher ist eine vernünftige Mischung erforderlich. MkG Sascha | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 531632 | |||
Datum | 31.12.2008 13:46 | 26422 x gelesen | |||
Geschrieben von Phillip Runge...doch wenn diese bei einem Einsatz 30-40 Feuerwehrmänner führen müssen...das ist ja wohl mehr als eine Gruppe. Das ist auch mehr wie ein Zug ... => Verbandsführer Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 531633 | |||
Datum | 31.12.2008 13:47 | 26711 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Phillip Runge Ein Zugführer ist jedoch (noch) nicht vorhanden, die Zugführer-Lehrgänge wurde jeweils von der Wehrführung gemacht. naja, im Sinne der Ausfallsicherheit wäre es sicher gut wenn man noch den ein oder anderen ZF in der Hinterhand hat. Ob man denen dann auch in "Friedenszeiten" eine entsprechende Funktion geben muss sei dahin gestellt. Ab im Einsatz macht sich zum führen eines Zuges ein Zugführer immer gut ;-) "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 531634 | |||
Datum | 31.12.2008 13:47 | 26475 x gelesen | |||
siehe hier.Bei uns ist nämlich die Diskussion, ob wir einen wählen sollen oder nicht... Solange von A. oder Kuddel da sind, m.E. nicht notwendig. Wenn da allerdings absehbar ist, dass beide eher weniger am Einsatzgeschehen teilnehmen (können), dann wäre es evtl. sinnvoll, entspr. auszubilden, um nahezu zu 100 % einen Zugführer im Einsatz dabei zu haben. Musst mal eure Einsätze in die Richtung auswerten (natürlich nicht die Mülleimer-Brände, das schafft auf eine Gruppe). Was war heut Nacht den eigendlich in Heikendorf los, Einsatz ? Ja, aber die andere OrtsW. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 531635 | |||
Datum | 31.12.2008 13:49 | 26408 x gelesen | |||
Geschrieben von Phillip Rungeich weiß, doch du kannst dir vorstelln, wo ich hinasu will...ihr habt in Heikendorf ja auch keinen Zugführer...die Einsätze werden doch auch von eurer Wehrführung geführt...oder ??? Zur Beantwortung der Frage ist sauber zwischen Verwaltungsfunktionen und Einsatzfunktionen zu trennen. Die meisten verstehen hier unter dem GF, ZF usw. die Qualifikation nach FwDV 2 und nicht irgendeine Verwaltungsfunktion. MkG Sascha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531637 | |||
Datum | 31.12.2008 13:54 | 26415 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerZur Beantwortung der Frage ist sauber zwischen Verwaltungsfunktionen und Einsatzfunktionen zu trennen. Das scheint man aber leider mancherorts gar nicht erst zu wollen oder zu können. Das läßt sich vermutlich erst erreichen wenn man die Begrifflichkeiten ausschließlich in einem der beiden Bereiche nutzt und sich für die anderen Funktionen (falls überhaupt benötigt) eine neue Bezeichnung ausdenkt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 531639 | |||
Datum | 31.12.2008 13:56 | 26345 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Karsten Wallath: Die sollten in Laboe beide bis zum Verbandsführer ausgebildet sein. Auch gut, nützt ihnen aber nix, wenn sie sich nicht auf Zugführer stützen können. Wenn ich die weiteren Beiträge richtig interpretiere: In Laboe sind nur Wehrführer und Stellvertreter (die lokal für nur Laboe zuständig sind, also nicht noch für andere Ortsfeuerwehren - sonst wäre es noch bedauerlicher) als Zugführer (und Verbandsführer) ausgebildet. Das ist m.E. für eine doch nicht so ganz kleine Feuerwehr deutlich zu wenig, in Nds. z.B. müßten es in diesem Fall - Schwerpunktfeuerwehr - schon mal mindestens vier ausgebildete Zugführer geben (OrtsBM + Stellv., ZugF + Stellv.); was m.E. immer noch nicht so ganz üppig bemessen ist, bei uns z.B. wären es konkret zur Zeit mehr als 10 ausgebildete ZugF, wobei ein Teil davon "über Plan" ist (Funktionen auf Kreisebene, künftig für Funktionen vorgesehen). Minimum wäre hier, bei uns, 6 ausgebildete ZugF, um den sog. "Brandmeister vom Dienst - BvD" planmäßig besetzen zu können. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 531640 | |||
Datum | 31.12.2008 13:58 | 26257 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhland + Vorredner"Oder reicht die vorhandene Wehrführung (Gemeindewehrführer+Stv.) bei einem Einsatz ?" Auch bei Führungsfunktionen ist eine entsprechende Mehrfachbesetzung erforderlich, um zu jeder Zeit die jeweilige Funktion besetzen zu können. Faktor Nachts: ca. 2-3 Tags: deutlich darüber. ( ich meine von entsprechende empirischen Ermittlungen gehört zu haben, die auf den Faktor 7? kommen) MkG Sascha | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531641 | |||
Datum | 31.12.2008 14:03 | 26558 x gelesen | |||
Moin, in SH werden alle Führungspositionen in den Feuerwehren gewählt. Lehrgänge werden über die Kreisfeuerwehrverbände i.d.R. nur an gewählte Funktionsinhaber vergeben. Somit ist eine Trennung von Verwaltung und Einsatzführung schon gehemmt. Zu der Frage aus dem Kreis Plön. Ich denke, dass ihr die Funktion eines Zugführers besetzen solltet. Gerade im Hinblick auf größere Lagen macht es Sinn, die Gemeindewehrführung zu entlasten und dem Zugführer mit seinem Zug einen Abschnitt zuzuweisen. Habt ihr denn keinen Stellenplan aus dem diese Funktion hervorgeht? Bei Standardlagen reicht meistens ein ausgebildeter Zugführer, egal welche Vorstandsfunktion er hat. In der Praxis gibt es auch viele erfahrene GF, die ohne Probleme einen Zug führen können. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass man die Zugführerausbildung solchen GF ermöglichen sollte. Dies ist zurzeit jedoch ohne zusätzliche Posten nicht machbar. Viele Grüße aus dem Kreis RD Matthias | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 531642 | |||
Datum | 31.12.2008 14:06 | 26294 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Berendtin SH werden alle Führungspositionen in den Feuerwehren gewählt. Lehrgänge werden über die Kreisfeuerwehrverbände i.d.R. nur an gewählte Funktionsinhaber vergeben. Somit ist eine Trennung von Verwaltung und Einsatzführung schon gehemmt. Toll ein gewählter ZF, der keine entsprechende Ausbildung hat ... ganz zu schweigen von entsprechender Erfahrung in der Funktion. Oder wird zum 1.1. (Beispiel) am 1.9. des Vorjahres gewählt und er muß in den 3 Monaten den Lehrgang machen? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 531643 | |||
Datum | 31.12.2008 14:08 | 26324 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Marc Dickey: Das scheint man aber leider mancherorts gar nicht erst zu wollen oder zu können. Das läßt sich vermutlich erst erreichen wenn man die Begrifflichkeiten ausschließlich in einem der beiden Bereiche nutzt und sich für die anderen Funktionen (falls überhaupt benötigt) eine neue Bezeichnung ausdenkt. Na ja, das mußte ja wieder kommen. Bei deutschen Feuerwehren ist es gemeinhin so, daß der lokale "Chef" die Wehr nicht nur administrativ, sondern auch operativ führt (übrigens nicht nur bei FF, sondern auch bei BF), dafür ist er (oder sie) auch ausgebildet. Ein reiner "Verwaltungsdirektor" wäre mir jedenfalls noch nicht untergekommen. Warum also das herumgeeiere? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531644 | |||
Datum | 31.12.2008 14:08 | 26303 x gelesen | |||
Moin, das ist genau das Problem. Jeder Gewählte verpflichtet sich innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren. Ich kenne Gegenden in SH, da liegen zwischen Wahldatum und Ausbildung deutlich längere Zeiträume.Ich halte diese Regelung auch nicht für geschickt. Gruß Matthias | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 531645 | |||
Datum | 31.12.2008 14:08 | 26407 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias BerendtLehrgänge werden über die Kreisfeuerwehrverbände i.d.R. nur an gewählte Funktionsinhaber vergeben. Was hat denn eine Interessenvertretung mit der Vergabe von Lehrgangsplätzen an einer landeseigenen Feuerwehrschule zu tun? Oder ist da die Begrifflichkeit Kreisfeuerwehrverband bei euch eine andere als bei uns in BA-Wü? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 531646 | |||
Datum | 31.12.2008 14:10 | 26135 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas scheint man aber leider mancherorts gar nicht erst zu wollen oder zu können. Das läßt sich vermutlich erst erreichen wenn man die Begrifflichkeiten ausschließlich in einem der beiden Bereiche nutzt und sich für die anderen Funktionen (falls überhaupt benötigt) eine neue Bezeichnung ausdenkt. Rein von der Begrifflichkeit ist das hier in Sachsen ganz gut gelöst - zumindest auf dem Papier: es gibt Wehrleiter, Ortswehrleiter sowie deren Stellvertreter. Es gibt natürlich auch Wehren, die die Begrifflichkeiten mischen und statt Ortswehren Züge haben und statt Ortswehrleiter Zugführer. Das Ganze unterbindet natürlich nicht, das u. U. Einsatzfunktionen ausschließlich oder überwiegend durch Personen besetzt werden, die auch Verwaltungsfunktionen inne haben. Was ich davon halte, habe ich an anderer Stelle kundgetan. MkG Sascha | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531647 | |||
Datum | 31.12.2008 14:12 | 26228 x gelesen | |||
Moin, die KFV melden den Bedarf an Lehrgangsplätzen an die LFS, die Lehrgangsplätze der LFS werden an die Kreisfeuerwehrverbände verteilt. Die Zuweisungen an die Feuerwehren erfolgt dann durch die Geschäftsstelle, welche über unsere Web-basierende Verwaltungssoftware die Meldungen der Feuerwehren vorliegen hat. Gruß Matthias | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 531648 | |||
Datum | 31.12.2008 14:13 | 26370 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Phillip Runge Bei uns ist nämlich die Diskussion, ob wir einen wählen sollen oder nicht...Wieso wird der Zugführer gewählt? Ihr solltet zwischen Einsatz- und Verwaltungsfunktion unterscheiden. Bei uns gibt es auch mehrere Gruppen- und Zugführer, die keinerlei Verwaltungsfunktion haben oder sonst irgendwelche Ämter bekleiden. Wieso schickt ihr nicht jemanden zum Zugführerlehrgang der qualifiziert ist und eine hohe Tagesverfügbarkeit besitzt? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 531649 | |||
Datum | 31.12.2008 14:13 | 26170 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannOder ist da die Begrifflichkeit Kreisfeuerwehrverband bei euch eine andere als bei uns in BA-Wü? Ich glaube wir haben nicht nur Probleme mit einem einheitlichem Funkrufnamen-Katalog, sondern auch mit so Begrifflichkeiten, wie von dir geschildert. Armes Feuerwehr-Deutschland ... Auf ein 'Gutes Neues Jahr 2009', Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531652 | |||
Datum | 31.12.2008 14:16 | 26199 x gelesen | |||
Moin Axel, wie bereits eben schon geschildert, ist das leider i.d.R. nicht möglich. Das Ganze stammt noch aus Zeiten der knappen Lehrgangskapazitäten an der LFS. Du musst eine gewählte Funktion übernehmen, dann erst Lehrgang. Ausnahmen bestätigen natürlich wie immer die Regel. Gruß Matthias | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 531653 | |||
Datum | 31.12.2008 14:16 | 26268 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Berendtdie KFV melden den Bedarf an Lehrgangsplätzen an die LFS, die Lehrgangsplätze der LFS werden an die Kreisfeuerwehrverbände verteilt. Bei uns läuft das auf Landkreisebene. In Baden-Württemberg läuft das über den Kreisbrandmeister (in Hessen ist das der KBI - selbe Funktion, anderer Name), der beim Landratsamt angesiedelt ist. Wir reden hier jetzt aber nicht von einem Kreisfeuerwehrverband vergleichbar dem DFV auf Bundesebene, oder? Es handelt sich bei eurem KFV schon um einen offiziellen Teil der Verwaltung, oder? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 531654 | |||
Datum | 31.12.2008 14:17 | 26381 x gelesen | |||
Hi Geschrieben von Matthias Berendt das ist genau das Problem. Jeder Gewählte verpflichtet sich innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren. Ich kenne Gegenden in SH, da liegen zwischen Wahldatum und Ausbildung deutlich längere Zeiträume.Ich halte diese Regelung auch nicht für geschickt.Woran liegt das? Gibt es zu wenige Lehrgangsplätze oder haben die Kandidaten keine Lust bzw. Zeit? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 531655 | |||
Datum | 31.12.2008 14:20 | 26179 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandBei deutschen Feuerwehren ist es gemeinhin so, daß der lokale "Chef" die Wehr nicht nur administrativ, sondern auch operativ führt (übrigens nicht nur bei FF, sondern auch bei BF), dafür ist er (oder sie) auch ausgebildet. Kein Problem, solange die Chefs auch über die erforderliche Einsatz-Qualifikation verfügen. Allerdings besteht dann vieleorts auch die Möglichkeit, sich erst wählen zu lassen und irgendwann später die erforderliche Qualifikation (GF, ZF usw) nachzuholen. Ist auch alles kein Problem, wenn er während dieser Zeit nicht automatisch auch der Chef im Einsatz ist. Fraglich, ob das immer so gemacht wird... MkG Sascha | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 531656 | |||
Datum | 31.12.2008 14:21 | 26208 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias BerendtJeder Gewählte verpflichtet sich innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren. Ich kenne Gegenden in SH, da liegen zwischen Wahldatum und Ausbildung deutlich längere Zeiträume.Ich halte diese Regelung auch nicht für geschickt. Und diese Personen übernehmen die Funktion im Einsatz, obwohl sie noch keine Ausbildung besitzen? Sozusagen "Kompetenz Kraft Amtes?" Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531657 | |||
Datum | 31.12.2008 14:22 | 26188 x gelesen | |||
Moin, zum Einen knappe Lehrgangskapazitäten in den vergangenen Jahren. Ich glaube aber, ohne konkret Zahlen zu haben, dass Überhänge abgebaut werden konnten, so dass man jetzt schneller seine Führungsausbildung erhalten kann. Das andere Problem ist oftmals die Aussage: "Jetzt muss ich auch noch 2 Wochen zum GF-Lehrgang, dafür habe ich aber gar keine Zeit..." Eine Zukunftsdiskussion wird durch das IM, die LFS und den LFV gerade angeschoben. Wir werden mal sehen, in welche Richtung solche Probleme zu lösen sind. Gruß Matthias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531658 | |||
Datum | 31.12.2008 14:23 | 26326 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandBei deutschen Feuerwehren ist es gemeinhin so, daß der lokale "Chef" die Wehr nicht nur administrativ, sondern auch operativ führt (übrigens nicht nur bei FF, sondern auch bei BF), (...) Wenn es ja nur um den "Chef" ginge. Dummerweise halten sich manch Feuerwehren neben dem Leiter der Wehr noch einen Standortcheffe, Zugführer und Gruppenführer teilweise auch noch Stellvertreter dazu. Geschrieben von Daniel Ruhland (...) dafür ist er (oder sie) auch ausgebildet. Sollte zumindest so sein. Dumm nur wenn man entsprechende Lehrgänge erst erhält wenn man gewählt ist (so zumindest in einigen Regionen). Spart zwar sicher Geld, sorgt aber auch dafür, daß mitunter auch Leute auf den Positionen sitzen, die nicht die notwendige Ausbildung haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 531659 | |||
Datum | 31.12.2008 14:23 | 26243 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Matthias Berendt wie bereits eben schon geschildert, ist das leider i.d.R. nicht möglich. Das Ganze stammt noch aus Zeiten der knappen Lehrgangskapazitäten an der LFS. Du musst eine gewählte Funktion übernehmen, dann erst Lehrgang. Ausnahmen bestätigen natürlich wie immer die Regel.Das ist für mich der größte Schwachsinn. Was bringt es mir, wenn alle Verwaltungsfunktionen entsprechend ausgebildet sind, aber Tagsüber keiner da ist? Beispiel von uns: Der erste ausgebildete Gruppenführer der bei einem Einsatz in die Halle kommt besetzt das Erstfahrzeug als Gruppenführer. Sollte unser Löschgruppenführer (=Verwaltungsfunktion, aber bei uns am Standort alle >= ZugF) etwas später kommen steigt er auch hinten im LF ein. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531660 | |||
Datum | 31.12.2008 14:25 | 26120 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel Hermann Und diese Personen übernehmen die Funktion im Einsatz, obwohl sie noch keine Ausbildung besitzen? Sozusagen "Kompetenz Kraft Amtes? teilweise ja.... Gruß Matthias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531661 | |||
Datum | 31.12.2008 14:27 | 26159 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWir reden hier jetzt aber nicht von einem Kreisfeuerwehrverband vergleichbar dem DFV auf Bundesebene, oder? Es handelt sich bei eurem KFV schon um einen offiziellen Teil der Verwaltung, oder? Die KFV, die im Großteil der Republik Vereine sind, sind dort Anstalten des öffentlichen Rechts und die (Feuerwehren (eigentlich ja die Kommunen) sind dort Zwangsmitglieder. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Matt8hia8s B8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 531663 | |||
Datum | 31.12.2008 14:30 | 26167 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Axel Urban Der erste ausgebildete Gruppenführer der bei einem Einsatz in die Halle kommt besetzt das Erstfahrzeug als Gruppenführer. Sollte unser Löschgruppenführer (=Verwaltungsfunktion, aber bei uns am Standort alle >= ZugF) etwas später kommen steigt er auch hinten im LF ein. bei uns in der FF auch so. Alle ausgebildeten GF besetzen auch ohne Wahlamt Funktionen im Einsatzgeschehen. Wir haben auch mehr ausgebildete GF als aktuell vorhandene Vorstandsposten. Bei ZF sieht das da schon ganz anders aus. Im Einsatzdienst haben wir zurzeit bei uns nur 4 ausgebildete ZF (bin mir nicht ganz sicher). Gruß Matthias | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 531665 | |||
Datum | 31.12.2008 14:34 | 26164 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel UrbanDer erste ausgebildete Gruppenführer der bei einem Einsatz in die Halle kommt besetzt das Erstfahrzeug als Gruppenführer. Sollte unser Löschgruppenführer (=Verwaltungsfunktion, aber bei uns am Standort alle >= ZugF) etwas später kommen steigt er auch hinten im LF ein. Sehr sinnvolle Lösung. Inbesondere auch, weil der ZF bei Bedarf der Mannschaft "entnommen" werden kann und als AL oder EL tätig sein kann. MkG Sascha | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 531668 | |||
Datum | 31.12.2008 14:46 | 26530 x gelesen | |||
Zuerst muss man mal die Begrifflichkeiten definieren: Was ist ein Wehrführer? Reicht von Ortswehrführer (Komandant, Löschbezirksführer, Löschzugführer) bis Gemeinde-/Stadtwehrführer (mit Hauptamtliche, ohne HA, in einigen BL auch Wehrleiter genannt). Bsp (für Saarland): Löschbezirksführer eines LBZ mit TSF (kann) in seinem Löschbezirk jederzeit die Einsatzleitung übernehmen, auch wenn aus dem Nachbarlöschbezirk HLF und TLF im Einsatz sind. Er kann lediglich vom (Gemeinde-/Stadt) Wehrführer mit Verbandführerqualifikation (in RPf z.B. Wehrleiter genannt) abgelöst werden. D.h., dass der Löschbezirksführer (und sein Stellv.) mindestens ZF-qualifikation haben müssen egal wieviele Fahrzeuge der Standort hat. Wenn sich nun heraustellt, dass die Verfügbarkeit der beiden nicht immer gegeben ist, sollte im Löschbezirk weitere (geeignete und von der Mannschaft akzeptierte) ZF ausgebildet werden. Eine Wahl der Dienstposten (GF/ZF) wie oft in Niedersachsen findet nicht statt. Deshalb die Frage: Reichen die beiden ZF-qualifikationen aus um immer vor Ort zu sein? Wenn nicht müssen weitere ZF ausgebildet weden (unabhängig ob diese im Einsatz immer die Zugführerposition besetzten). Frei nach einem Ausbilder der LFS Saar zum Ende des ZF Lehrgangs:"Sie sind jetzt sicher nicht die besten Zugführer dieser Welt, aber sicher viel bessere Gruppenführer als zuvor." ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 531680 | |||
Datum | 31.12.2008 15:29 | 26390 x gelesen | |||
Hallo, Sammelantwort: Geschrieben von Marc Dickey: Wenn es ja nur um den "Chef" ginge. Dummerweise halten sich manch Feuerwehren neben dem Leiter der Wehr noch einen Standortcheffe, Zugführer und Gruppenführer teilweise auch noch Stellvertreter dazu. Was ist daran jetzt wieder dumm, versteh ich nicht? Geschrieben von Marc Dickey: Sollte zumindest so sein. Dumm nur wenn man entsprechende Lehrgänge erst erhält wenn man gewählt ist (so zumindest in einigen Regionen). Spart zwar sicher Geld, sorgt aber auch dafür, daß mitunter auch Leute auf den Positionen sitzen, die nicht die notwendige Ausbildung haben. Geschrieben von Sascha Tröger: Kein Problem, solange die Chefs auch über die erforderliche Einsatz-Qualifikation verfügen. Allerdings besteht dann vieleorts auch die Möglichkeit, sich erst wählen zu lassen und irgendwann später die erforderliche Qualifikation (GF, ZF usw) nachzuholen. Ist auch alles kein Problem, wenn er während dieser Zeit nicht automatisch auch der Chef im Einsatz ist. Fraglich, ob das immer so gemacht wird... OK, ging von abweichenden Grundvorausetzungen aus. Wenn hier (meine: in meinem Umfeld) jemand eine Funktion übernimmt, ist er in aller Regel auch dafür ausgebildet oder holt ggf. die notwendige Ausbildung zügig nach (und auch ohne Funktion übernimmt man bei entsprechender Qulifikation im Einsatz ggf. entsprechende Aufgaben). Ich ging, und gehe, daher davon aus, daß Funktionen bzw. Funktionsträger regelmäßig auch entsprechend qualifiziert sind. Unregelmäßig können Funktionen bis zur Erlangung der Qualifikation kommissarisch besetzt sein, dann jedoch möglichst nicht im Einsatz bzw. im "operativen Geschäft" - sollte an sich einleuchten. Insofern betrachte ich "unqualifizierte" Funktionsträger als Ausnahme, nicht als Regel, weswegen mir eine Trennung von administrativer und operativer Funktion nicht als notwendig erscheint. Wenn das bei anderen nicht so erquicklich ist oder gar eine regelmäßige Erscheinung sein sollte, kann ich dem Ganzen leider auch nicht abhelfen... Bin vielleicht in dieser Hinsicht etwas "verwöhnt". Um nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Wenn konkret in Laboe ein entsprechender Lehrgang nur von einem gewählten Zugführer absolviert werden kann und die Wahl eines Zugführers im Ermessen der Wehr liegt - dann zügig wählen, und gleich noch einen Stellvertreter dazu! Zusätzlich könnte man auch den Kunstgriff anwenden, nach Ablauf der Wahlperiode flux zwei andere FA zu wählen und diese dann zum Lehrgang zu schicken (nach wehrinterner Planung, es soll ja nicht um das "Absägen" der zuerst gewählten gehen), so hätte man in der Wehr schon mal 6 ausgebildete ZugF und eine wesentliche Verbesserung erreicht. Wie geschrieben, man könnte so verfahren, wenn die Lehrgänge nur an "nachweisliche Wahlsieger" vergeben werden, ansonsten einfach geeignetes Personal zum Lehrgang schicken und fertig. So, das war's mal für heute, Gruß und einen guten Rutsch, Daniel | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 531715 | |||
Datum | 31.12.2008 17:24 | 26078 x gelesen | |||
Hallo Mal als Ergänzung: In der Musterdienstanweisung für Ortsbrandmeister in Niedersachsen steht unter Aufgaben im Einsatzdienst folgendes: Bei Bränden und Hilfeleistungen obliegt Ihm in seinem Kommandobereich die Leitung des Einsatzes. Im Verhinderungsfall geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen, Staffel-, Truppführer) über. Also kann man zumindest in Niedersachsen dem Ortsbrandmeister nicht ausschlieslich Verwaltungaufgaben geben, und den Einsatzdienst an andere delegieren. Allen Lesern einen ruhigen Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2009 | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 531716 | |||
Datum | 31.12.2008 17:27 | 26174 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Schneider Also kann man zumindest in Niedersachsen dem Ortsbrandmeister nicht ausschlieslich Verwaltungaufgaben geben, und den Einsatzdienst an andere delegieren. Ich frage mich auch ernsthaft warum man das tun sollte. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531721 | |||
Datum | 31.12.2008 17:47 | 26029 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerIch frage mich auch ernsthaft warum man das tun sollte. Das Problem tritt seltener beim Wehrführer auf*, sondern eher im Bereich GF/ZF. Stellen wir uns mal vor, daß bei einem Einsatz neben der Mannschaft ein gewählter GF (mit Qualifikation GF) sowie eine weitere Kraft mit ZF-Qualifikation vorhanden ist. Der Wehrführer ist nicht vor Ort. Dazu einige Fragen: a) Wer könnte alles einen Führungsanspruch stellen und warum? b) Wie wird es in der Praxis zumeist gelöst werden? c) Wen würdest du Führen lassen und warum? d) Wie sähe die Lage aus wenn der gewählte GF einen höheren Dienstgrad hätte als der qualifizierte ZF? e) Wie sähe die Lage aus wenn der qualifizierte ZF einen höheren Dienstgrad hätte als der gewählte GF? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 531723 | |||
Datum | 31.12.2008 17:52 | 25887 x gelesen | |||
Hallo Sehe ich genauso, wurde aber so diskutiert und ich wollte nur die rechtliche Seite einfügen. Gruß Martin | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 531724 | |||
Datum | 31.12.2008 17:55 | 25892 x gelesen | |||
Hallo Dienstgrade haben doch nichts verbindliches mit der Funktion zu tun. Dann müssten sie ja bei Verlust der Funktion abgegeben werden. Gruß Martin | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531725 | |||
Datum | 31.12.2008 17:58 | 25961 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderDienstgrade haben doch nichts verbindliches mit der Funktion zu tun. Dann müssten sie ja bei Verlust der Funktion abgegeben werden. In einigen BL kriegt man sie jedoch nur wenn man eine gewisse Funktion hat. Und in einigen werden diese schon berücksichtigt. Ist aber egal. Beantworte doch mal alle Fragen aus deiner Sicht heraus. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 531726 | |||
Datum | 31.12.2008 18:15 | 25922 x gelesen | |||
Hallo, mal eine Antwort aus blauer Sichtweise: Geschrieben von Marc Dickey a) Wer könnte alles einen Führungsanspruch stellen und warum? Der, der vorne rechts gesessen hat, führt den Einsatz, vornehmlich der mit der höchsten Qualifikation, ergo ZF. Geschrieben von Marc Dickey b) Wie wird es in der Praxis zumeist gelöst werden? Das der ZF führt. Geschrieben von Marc Dickey c) Wen würdest du Führen lassen und warum? Den ZF, weil auch meist der erfahrenere. Geschrieben von Marc Dickey d) Wie sähe die Lage aus wenn der gewählte GF einen höheren Dienstgrad hätte als der qualifizierte ZF? Dienstgrade gibt es bei uns nicht... und da der Dienstgrad nichts über die Qualifikation aussagen muss würde ich diesen ausser acht lassen. Geschrieben von Marc Dickey e) Wie sähe die Lage aus wenn der qualifizierte ZF einen höheren Dienstgrad hätte als der gewählte GF? Siehe oben, der Dienstgrad ist nicht ausschlaggebend sondern die Qualifikation. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 531727 | |||
Datum | 31.12.2008 18:17 | 26189 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Beantworte doch mal alle Fragen aus deiner Sicht heraus. Ich weis zwar nicht warum, da wir dieses Problem nicht haben, weil wir im Einsatzfall nach unserer Gliederung verfahren. D.h. Ortsbrandmeister > stellv. Ortsbrandmeister >GF > stellv. GF. >Ehemalige Führungskräfte soweit sie noch am Aktiven Ausbildungs- und Einsatzdienst teilnehmen. Klappt bis jetzt prima. Gruß Martin | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531728 | |||
Datum | 31.12.2008 18:20 | 26179 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderIch weis zwar nicht warum, da wir dieses Problem nicht haben, weil wir im Einsatzfall nach unserer Gliederung verfahren. D.h. Ortsbrandmeister > stellv. Ortsbrandmeister >GF > stellv. GF. >Ehemalige Führungskräfte soweit sie noch am Aktiven Ausbildungs- und Einsatzdienst teilnehmen. D.h. ihr seid prädestiniert für einen solchen Fall. Bei euch würde also ggf. der gewählte GF führen und nicht der qualifizierte ZF. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 531733 | |||
Datum | 31.12.2008 19:40 | 25938 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey a) Wer könnte alles einen Führungsanspruch stellen und warum? Der, der vorne rechts sitzt ist der Führer und sonst keiner. Geschrieben von Marc Dickey b) Wie wird es in der Praxis zumeist gelöst werden? Kommunikation vorn Einsteigen in das Fahrzeug. Geschrieben von Marc Dickey c) Wen würdest du Führen lassen und warum? Den ausgebildeten Zugführer, weil er eine höherwertige Ausbildung hat. Geschrieben von Marc Dickey d) Wie sähe die Lage aus wenn der gewählte GF einen höheren Dienstgrad hätte als der qualifizierte ZF? Der Dienstgrad hat nochmal welche Aussagekraft über die Qualifikation? Geschrieben von Marc Dickey e) Wie sähe die Lage aus wenn der qualifizierte ZF einen höheren Dienstgrad hätte als der gewählte GF? Wie vorstehend. Wie du siehst ist manches einfacher und funktioniert, auch wenn du es nicht so siehst. Eine Erklärung warum man den "Organisator Wehrführer" vom "Operator Wehrführer" trennen sollte bist du u.a. übrigens noch schuldig. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 531734 | |||
Datum | 31.12.2008 20:04 | 26068 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWie du siehst ist manches einfacher und funktioniert, auch wenn du es nicht so siehst. Wenn du hier schaust (Link) wirst du feststellen, daß offenkundig nicht alles überall so selbstverständlich ist, wie es für dich scheint. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 531800 | |||
Datum | 01.01.2009 13:55 | 25722 x gelesen | |||
Ein frohes nues Jahr! Geschrieben von Marc Dickey Wenn du hier schaust (Link) wirst du feststellen, daß offenkundig nicht alles überall so selbstverständlich ist, wie es für dich scheint. Ich habe auch nirgendwo geschrieben, dass es für mich selbstverständlich ist. Auch bei uns gab es seit Jahren keine ernannten Zugführer mehr, die Posten haben im Falle unser Wehrführer oder Wehrleiter, die beide bis Führung Stufe 4b ausgebildet sind, übernommen. Wird dieses Jahr mit der Wahl einer neuen Führung wohl auc hinfällig werden. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 531806 | |||
Datum | 01.01.2009 14:11 | 25732 x gelesen | |||
Geschrieben von Karsten Wallath
Das ist doch bitte nicht dein Ernst das "kein Bedarf" herrscht, Angenommen die beiden oben genannten sitzen heute im Auto, fahren gegen einen Baum und sind beide sofort tot. Was dann? Dann steht ihr führungstechnisch mit dem Arsch an der Wand. Ihr wollt mir doch nicht erzählen das in SH "Führung" nur nach fiktiven, von den Mitgliedern bestimmten Bedarf ausgebildet wird? Das sind in meinen Augen verhältnisse wie 197X. Es gibt Feuerwehren die bilden in zwischen Zug und sogar Verbandführer "nur so" aus um jederzeit flexibel bleiben zu können. *kopfschütteln* Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 531810 | |||
Datum | 01.01.2009 14:20 | 25873 x gelesen | |||
Es geht doch nicht um die ach so tolle Feuerwehr Laboe? Und du fragst nicht ernsthaft ob es Sinn macht zusätzliche qualifizierte Führer auszubilden und einzusetzen? Und du erzählst mir dann bitte nicht ob die Tatsache das Leute ausgebildet werden und wer ausgebildet wird Basisdemokratisch (wählt mich, ich zahle ein Fass Bier) gewählt wird? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 531848 | |||
Datum | 01.01.2009 15:45 | 25755 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschUnd du erzählst mir dann bitte nicht ob die Tatsache das Leute ausgebildet werden und wer ausgebildet wird Basisdemokratisch (wählt mich, ich zahle ein Fass Bier) gewählt wird? Tja, schleswig-holsteinisches System halt. Kann man gut finden, muß man aber nicht... Ich gebe mal sinngemäß einen Ausbilder der LFS S-H wieder: "Wäre die Führungskraft geeignet, wäre sie ja nicht von ihren Kameraden gewählt worden." (das ganze aber mit einem dezenten ironischen Unterton) Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 531861 | |||
Datum | 01.01.2009 16:23 | 25722 x gelesen | |||
Hallo Marc Zum besseren Verständnis: Die GF werden bei uns nicht gewählt sondern vom Ortsbrandmeister ernannt. Somit fällt das "Fassbierargument" schon mal weg und die menschliche und fachliche Eignung steht im Vordergrund. Natürlich kannst Du jetzt argumentieren, dass ich als Ortsbrandmeister ja ein Wahlamt inne habe, und somit auf das Wohlwollen meiner Kameraden angewiesen bin. Also werde ich keine unpopulären Entscheidungen bei der Ernennung der GF treffen. Sollte ich dieses Gefühl auch nur ansatzweise in unserer Ortsfeuerwehr feststellen, würde ich mit sofortiger Wirkung von meinem Amt zurücktreten. Im übrigen hat es ja Gründe, wenn ein augebildeter ZF in der Gliederung der Ortsfeuerwehr nur noch als FM berücksichtigt wird.( Persönlich, beruflich, altersbedingt....). Ein ausgebildeter ZF kann aber ebenso als GF in der Gliederung auftauchen und diese Funktion ausüben. Da aber der Stellenplan einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung keinen ZF zulässt, wir er nur als GF geführt. Hört sich sehr verwirrend an, hat aber noch zu keinen Problemen geführt. Wenn ich die anderen Beiträge hier lese, kann ich nicht verstehen, warum Du uns als schlechtes Beispiel anführst, obwohl hier Andere durch zum Teil zuviel Führungskräfte Kompetenzprobleme haben. | |||||
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Autor | Phil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein | 531870 | |||
Datum | 01.01.2009 17:20 | 25710 x gelesen | |||
Bleib du mal auf´m Teppich.... was hat das eine den mit anderen zu tun.... Zugführer - Braucht man einen oder gehts auch ohne ???...war und ist einfach eine persönliche Frage von mir....also immer locker bleiben. ach ja...die tolle Feuerwehr Laboe....Problem damit. Immer Butter bei die Fische | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 531922 | |||
Datum | 01.01.2009 21:05 | 25754 x gelesen | |||
Hallo Phillip, Hallo Forum, Ich hänge mich mal hier an: Geschrieben von Phillip Runge Es sind weitere (Sonder-Fahrzeuge) der Wehr vorhanden, Daher gehe ich davon aus, das Eure tatsächliche Einsatzstärke deutlich über Zugstärke ist. Daher ist, nach meiner Meinung, für die Führung und für 1-2 weitere FWA Verbandführer erforderlich. Geschrieben von Phillip Runge die jedoch nicht zum eingesetzten Löschzug gehören.... Der Löschzug sollte ja auch geführt werden, daher sind ausreichend Ausgebildete Zugführer erforderlich. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 531925 | |||
Datum | 01.01.2009 21:13 | 25581 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Axel Urban Geschrieben von Matthias Berendt"das ist genau das Problem. Jeder Gewählte verpflichtet sich innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren. Ich kenne Gegenden in SH, da liegen zwischen Wahldatum und Ausbildung deutlich längere Zeiträume.Ich halte diese Regelung auch nicht für geschickt." Kommt wahrscheinlich aus der FwDV 2, Seite 6 (Grundsätze) Punkt 1.5 hier wird die befristete Wahrnehmung von Funktionen bis max. 2 Jahre gestattet. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 531926 | |||
Datum | 01.01.2009 21:20 | 25621 x gelesen | |||
Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Gehlen Zuerst muss man mal die Begrifflichkeiten definieren: Hier legst Du den Finger in die Wunde. Geschrieben von Daniel Gehlen Deshalb die Frage: Reichen die beiden ZF-qualifikationen aus um immer vor Ort zu sein? Sicher nicht. Vermutlich werden 3-4 Verbandsführer und zusätzlich 1-2 Zugführer benötigt. Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn nicht müssen weitere ZF ausgebildet weden (unabhängig ob diese im Einsatz immer die Zugführerposition besetzten). Das ist klar. Geschrieben von Daniel Gehlen Frei nach einem Ausbilder der LFS Saar zum Ende des ZF Lehrgangs:"Sie sind jetzt sicher nicht die besten Zugführer dieser Welt, aber sicher viel bessere Gruppenführer als zuvor." Der Spruch ist gut. Sollten wir uns hinter die Ohren schreiben. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Stef8an 8F., Heiligenberg / Baden-Württemberg | 532353 | |||
Datum | 03.01.2009 12:21 | 25399 x gelesen | |||
Hi mal, im normal Fall übernimmt die Gemeindewehrführung (wenn er /sie dann da ist) die Einsatzleitung. Wenn ihr einen Zug im Stall stehen habt dann sollte es doch keine diskusion geben Zugführer ausbilden zu lassen bzw. einzusetzen. Rechne die Wehrfürung mal nicht mit, und jetzt meine Meinung, sollten zwei Zugführer auf jeden Fall da sein. gutes neues Jahr Stefan Fischer | |||||
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