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Thema | Berechnung Kostensatz für Einsatzfahrzeuge | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 532334 | |||
Datum | 03.01.2009 06:38 | 5049 x gelesen | |||
Hallo, kennt jemand eine gängige Formel zur Berechnung des Stundenkostensatzes für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, welche die zulässsigen anrechenbaren Kosten berücksichtigt? Auf welcher Grundlage berechnet ihr den Personalkostensatz ? Beide Berechnungen der Kostensätze zur Verwendung in einer Kostensatzung, also einer gerichtlichen Prüfung standhaltend. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 532338 | |||
Datum | 03.01.2009 07:43 | 3279 x gelesen | |||
Das kann man so pauschal nicht sagen . Kommt darauf an wie weit die Rechtssprechung bei euch ist. In Hessen ist sie zB soweit das die Fahrzeuggebühren auf die ganze Lebenszeit berechnet werden und nicht mehr nur auf die Einsatzstd, so kommen Kostensätze von 10-20 €je Fahrzeug zustande. Siehe hier. http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Geb%C3%BChrensatzung%20f%C3%BCr%20Leistungen%20der%20Feuerwehren%20mit%20neuem%20Tarif%202008.pdf | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 532345 | |||
Datum | 03.01.2009 11:45 | 2977 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Horcherhttp://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Geb%C3%BChrensatzung%20f%C3%BCr%20Leistungen%20der%20Feuerwehren%20mit%20neuem%20Tarif%202008.pdfDas ist ja günstig. Da kann ich mir ja lieber die Feuerwehr bestellen und einen kostenpflichtigen Einsatz bezahlen als einen privat Unternehmer zu beauftragen.... MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 532397 | |||
Datum | 03.01.2009 14:10 | 3037 x gelesen | |||
In Bayern können die Kosten auf Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) verrechnet werden. Näheres ist im Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) erläutert sowie eine Mustersatzung über die Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Vollzugs Bekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Genaues, auch Berechnungsformel kannst du hier nachlesen. MfG Alle Beiträge meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 532437 | |||
Datum | 03.01.2009 15:01 | 3033 x gelesen | |||
Hallo. würde also bedeuten : Fahrzeugbeschaffungskosten 270000,00 Euro : Nutzungsdauer 25 Jahre = 10800,00Euro Abschreibung pro Jahr abzüglich Anteil für Pflichtaufgabe,Vorhaltekosten ca.30% = 7560 Euro anrechenbare Kosten pro Jahr + Unterhaltungskosten ca.5000 Euro/Jahr = 12560 Euro : durchschnittl. Einsatzstunden pro Jahr 50 h = 251 Euro/ Einsatzstunde der prozentuale Anteil für Vorhaltekosten, Pflichtaufgabe ist von mir geschätzt. MFG MW | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 532442 | |||
Datum | 03.01.2009 15:06 | 2866 x gelesen | |||
Hey Marc, Pflichtanteil Eigenbeteiligung Abschreibung wird meist mit 10% berechnet. Alle Beiträge meine persönliche Meinung! Art. 5 GG - Meinungsfreiheit | |||||
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Autor | Manu8el 8W., Zell am Ebersberg / Bayern | 532540 | |||
Datum | 03.01.2009 16:57 | 2862 x gelesen | |||
Wobei die Zahlen/Fakten für die Erstellung einer Satzung meist relativ sind. So werden auch meist in Bayern für die Streckenkosten 1000km/Jahr pro Fahrzeug angenommen. Denke bei der Erstellung einer Kostensatzung sollte keine Pauschal-Standart-Werte nehmen, sonder einfach mal in die Vergangenheit schauen wie lange die Fahrzeuge im Einsatz waren & wieviel Kilometer sie pro Jahr gefahren sind, evtl. einen kleinen Blick in die Zukunft werfen. Durch die Kostensatzung soll ja die Kommune keine großen Gewinn mit Feuerwehreinsätzen machen, sondern nur bei verrechenbaren Einsätzen die enstandenen Kosten decken. Alle Beiträge meine persönliche Meinung! Art. 5 GG - Meinungsfreiheit | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 532729 | |||
Datum | 04.01.2009 10:17 | 2752 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Wille= 12560 Euro : durchschnittl. Einsatzstunden pro Jahr 50 h Tja und hier ist der Knackpunkt, manche Gerichte sagen mittlerweile, du darfst nicht deine Einsatzstundenzahl ansetzen sondern die ganzen Std die ein Jahr hat, sprich 8760 Std. | |||||
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