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Thema | Amtsarzt | 5 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Frie8der8 H.8, Reutlingen / Baden- Württemberg | 534416 | |||
Datum | 09.01.2009 21:29 | 7042 x gelesen | |||
Hallo miteinander, ich habe mich nun bei mehreren Berufsfeuerwehren in Deutschland beworben. Bin selber in einer FF in meiner Umgebung. Zu meiner Frage: Als ich bei der letzten G26.3 Untersuchung war, stellte der Arzt dort fest, das bei meiner rechten Leiste irgendwie etwas Richtung Leistenbruch geht (genauer wortlaut "uh da rechts kommt er bissle"). Auf mein nachfragen meinte er nur, ich soll halt eben nicht so schwere Lasten schleppen. Hat mich dann auch ohne Probleme und Einschränkung für tauglich erklärt. In meinem Beruf (dort trage ich öfters mal schwere Lasten) habe ich bisher noch nie was davon bemerkt, geschweige denn das mich das Ganze beeinträchtigt hätte. Allerdings weiß ich, dass die Bestimmungen eine G26.3 für eine FF und eine G26.3 für eine BF zu bestehen wohl nicht so nahe beieinander liegen. Was meint ihr, ist das ein Ausschlusskriterium bei einer BF eine Anstellung zu bekommen? Vielen DAnk für eure Meinungen Grüße | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal/Hamburg / Ba-Wü | 534417 | |||
Datum | 09.01.2009 21:34 | 4596 x gelesen | |||
Hallo, da es sehr schwer ist, Ferndiagnosen zu stellen und vor allen Dingen bei den meisten eine medizinische Ausbildung fehlt, würde ich aus deinem Geschriebenen herauslesen, das Du, wenn du genommen werden würdest, nicht an der ärztlichen Untersuchung scheitern wirst. Geschrieben von Frieder Hanten Hat mich dann auch ohne Probleme und Einschränkung für tauglich erklärt Entweder Du bist es.. .oder Du bist es nicht... oder nur eingeschränkt. Wenn da nix steht, bist Du es. Mehr kann ich dazu nicht schreiben. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 534445 | |||
Datum | 09.01.2009 23:29 | 4173 x gelesen | |||
Und notfalls legst du dich unters Messer ... Ein operierter Leistenbruch ist auch kein Ausschlußgrund. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 534449 | |||
Datum | 10.01.2009 00:19 | 4338 x gelesen | |||
würde ich nicht als Ausschlusskriterium sehen. Ich wage auch sehr zu bezweifeln, ob ein Amtsarzt, welcher so etwas nicht täglich operiert, das wirklich sicher beurteilen kann. Ein beginnender Bruch, welcher vorher nicht (klinisch) dem Patienten auffällig war (Leistendrücken, Schmerz i.d. Leiste) ist wirklich schwer zu finden. Alle, die wir operieren haben immer schon vorher Leisten Beschwerden gehabt. Viele Brüche sind komischerweise nur schwer tastbar, und eigentlich nur dann, wenn man weiß, dass es diese entsprechende Leiste sein muss. Es gibt auch gut sichtbare Brüche - aber um die geht es hier gar nicht. | |||||
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Autor | Patr8ick8 B.8, Edermünde / Hessen | 535392 | |||
Datum | 14.01.2009 16:01 | 3851 x gelesen | |||
Hallo melde mich mal zu Wort, zu deinen Bedenken wegen der Tauglichkeit!! Als die G26.3 is eine Untersuchung nach Berufsgenossenschaftsgrundsätzen, d.h. die Untersuchung beim Amtsarzt und deinem Arzt für die FF sind gleich, außer ihr habt einen Arzt der jeden Tauglich schreibt! Aber das ist zum Glück nicht die Regel. Also mach dir keine Sorgen. Gruß | |||||
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