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Thema | Beförderung | 22 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Uwe 8H., Schwülper / Niedersachsen | 535034 | |||
Datum | 13.01.2009 09:30 | 10032 x gelesen | |||
Guten Morgen, ich möchte hier mal kurz meine Position beschreiben. Bin fast 24 Jahre aktives Feuerwehrmitglied in einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Ferner habe ich 3 techn. Lehrgänge besucht und habe Truppführer sowie Gruppenführer1 + 2 an der Landesfeuerwehrschule in Celle absolviert. Darüber hinaus arbeite ich aktiv im Bereich der praktischen Ausbildung sowie im Wettkampfgericht unserer Samtgemeinde mit. Laut meines Ortsbrandmeisters kann er mich nicht zum Löschmeister befördern, weil die Dienstgradverordnung strickt einzuhalten ist. In anderen Ortsfeuerwehren unserer Gebietseinheit scheint es aber anders zuzugehen. Da wird frei weg befördert. Scheinen wohl alles Jugendfeuerwehrwarte zu sein. Muss allerdings auch sagen, ich bin nicht OBM`s-Liebling, da ich vor 4 Jahren das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters abgelehnt habe. Würde gern mal von euch hören wie in eurer Feuerwehr mit so einer Situation umgegangen wird, bzw. welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Über viele Antworten würde ich mich freuen. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 535036 | |||
Datum | 13.01.2009 09:52 | 7631 x gelesen | |||
Er kann dich nur zum Löschmeister befördern wenn er eine Funktion als Gruppenführer in eurer Wehr frei hat. Wenn keine frei ist, dann gibts auch kein Lametta. Tatsächlich soll es Wehren geben, die Befördern was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Hatte selber einen FA im GF-Lehrgang dabei, der war bereits LM ohne GF-Lehrgang. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 535037 | |||
Datum | 13.01.2009 09:55 | 7362 x gelesen | |||
Hallo, in NRW ist es so das befördet wird, wer die entsprechende Qualifikation hat. D.h. die entsprechenden Jahre im vorherigen Dienstgradund die Lehrggänge welche die LVO vorschreibt. Funktionen wie Löschgruppenführer und ZUführer werden von der Wehrleitung bestimmt. Wird auch in den meisten Fällen so durchgeführt, evt. mit einiger Verzögerung. Schau doch einfach mal in den entsprechenden Vorschriften für Nds nach, Gruß O.Gasper Ich äußere hier nur meine persönliche Meinung. Siehe dazu auch GG "Meinungsfreiheit" | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 535038 | |||
Datum | 13.01.2009 09:55 | 7381 x gelesen | |||
Ich ergänze: Die Beförderung zum LM kann nur erfolgen wenn eine entsprechende Funktion zu besetzen ist, neben GF wäre das z.B. noch Kreisausbilder (dann wirst du aber vom Lkr. geschmückt), JF-Wart usw. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 535049 | |||
Datum | 13.01.2009 11:00 | 7204 x gelesen | |||
Bei uns in Thüringen ist es so, wenn du GF gemacht hast, dann wirst du von der Gemeinde zum Gruppenführer bestellt (alles ganz offiziell, mit Urkunde und feuchten Händedruck). Wenn du dann bestellt bist, dann wirst du nach ThürFeuOrgVo mit dem Mindestdienstgrad, in dem Falle Löschmeister, befördert. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535050 | |||
Datum | 13.01.2009 11:20 | 7129 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe HartmannBin fast 24 Jahre aktives Feuerwehrmitglied in einer Feuerwehr mit Grundausstattung. Ferner habe ich 3 techn. Lehrgänge besucht [...] Reciht ja schon mal für den "Ersten Hauptfeuerwehrmann". (Minimal: TF-Lehrgang + 15 Jahre Dienstzeit oder 20 Jahre mit zwei technischen Lehrgängen) Ansonsten nach MindeststärkeVO des NBrandSchG OF Mit Grundausstattung OrtsBM --> Brandmeister stellv. --> Hauptlöschmeister fünf Truppführer, Melder, Maschinisten --> Hauptfeuerwehrmann/-frau 15 übrige Funktionen --> Oberfeuerwehrmann/-frau, Feuerwehrmann/-frau Jugendwart sollte ebenfalls GF sein. Ansonsten noch der kleine Hinweis, dass sich durch ein große Anzahl an Mitgliedern nicht linear die Anzahl der Posten/Pöstchen/Funktionen erhöht. Die ändern sich nur nach Einstufung der Wehr oder aber eventuell durch Erweiterung der Ausstattung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 535051 | |||
Datum | 13.01.2009 11:21 | 7049 x gelesen | |||
und um die föderalen Unterschiede auf die Spitze zu treiben: In RLP wirst du dann Brandmeister ;-) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 535063 | |||
Datum | 13.01.2009 12:14 | 7273 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas WeegeEr kann dich nur zum Löschmeister befördern wenn er eine Funktion als Gruppenführer in eurer Wehr frei hat. Wenn keine frei ist, dann gibts auch kein Lametta. Ebenso bei uns in der Wehr. Chef wollte den GW (mit GF-Lg) befördern, KBM / GBM haben abgelehnt, da laut Stärkeverordnung nicht zulässig. Hätte er sich eigentlich auch denken können *wunder* Alles andere habe ich auch schon erlebt, hat aber meistens damit zu tun, dass die Entscheider nicht wirklich Bescheid wissen oder gut mit dem Antragsteller können. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 535083 | |||
Datum | 13.01.2009 13:12 | 7088 x gelesen | |||
Hallo Uwe Das Du hier deinem Ortsbrandmeister unterstellst, dass er "Lieblinge" hat, ist ein starkes Stück. Dass sollte sich doch in einem persönlichen Gespräch besser klären lassen. Das er dich zu einem GF-Lehrgang, der übrigens mit erheblichen Kosten verbunden ist, geschickt hat, zeigt doch, dass er dein Engagement zu würdigen weis. Schau im übrigen mal hier nach: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774303_L20.pdf Vielleicht sorgt das für mehr Verständnis deinerseits. Gruß Martin | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 535084 | |||
Datum | 13.01.2009 13:20 | 6981 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin SchneiderDass sollte sich doch in einem persönlichen Gespräch besser klären lassen. Ich schätze mal, dass hat er. Zumindest steht im Ursprungsposting, dass Uwe eine entsprechende Antwort zur Beförderung erhalten hat. Geschrieben von Martin Schneider Das er dich zu einem GF-Lehrgang, der übrigens mit erheblichen Kosten verbunden ist, geschickt hat, zeigt doch, dass er dein Engagement zu würdigen weis. a. Steht da nicht, wann er beim Lehrgang war. Kann auch vor den Zeiten des aktuellen OrtsBM gewesen sein. b. Sind die Zeiten wo Lehrgänge als Belohung für "verdiente Kameraden" verteilt werden hoffentlich vorbei, c. Die Gemeinde ist verpflichtet den Brandschutz zu stellen. Bin ich bereit im Rahmen meiner idealistischen Weltanschauung dies in der Feuerwehr als Mitglied wahrzunehmen, kein Problem. Aber ich muss ja nun nicht ernsthaft vor jedem und allem auf die Knie fallen, nur weil ich die Ausbildung für eine Aufgabe erhalte, für dessen Vorhaltung die Kommune verpflichtet ist. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 535103 | |||
Datum | 13.01.2009 14:46 | 6923 x gelesen | |||
Ich meinte auch nicht, dass er vor Dank auf die Knie fallen muss, aber allein die Tatsache das er den GF-Lehrgang zugeteilt bekommen hat, ist für mich ein Zeichen, dass man ihm zutraut fachlich und menschlich eine Gruppe zu führen, und nicht als Belohnung für irgendwelche "Verdienste". zu C.: In einer Feuerwehr mit Grundausstattung ist der GF-Lehrgang lediglich für den Ortsbrandmeister zwingend erforderlich. Demnach ist die Kommune nicht verpflichtet weitere FM damit auszubilden. | |||||
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Autor | Nadj8a N8., Waldshut-Tiengen / Baden Württemberg | 535116 | |||
Datum | 13.01.2009 16:03 | 6821 x gelesen | |||
Also bei uns ist es so, hat man den Gruppenführerlehrgang erfolgreich bestanden wird man in der darauf folgenden Hauptversammlung als LM befördert. Zum OLM wird man nach 5 Jahren befördert wenn man die Funktion als Auslbilder ausübt, anstatt der 10 jährigen Wartezeit. | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 535119 | |||
Datum | 13.01.2009 16:28 | 6715 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Schneider zu C.: In einer Feuerwehr mit Grundausstattung ist der GF-Lehrgang lediglich für den Ortsbrandmeister zwingend erforderlich Für den Stv. OrtsBM ist ebenfalls zwingend der GF-Lehrgang erforderlich. Dienstgrad dann EHLM, früher HLM. Für alle Dienstgrade von LM über OLM, HLM, EHLM bis BM ist der GF zwingend Voraussetzung. Ab Dienstgrad OBM der ZF. MkG, Sven | |||||
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Autor | Cars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen | 535120 | |||
Datum | 13.01.2009 16:28 | 6708 x gelesen | |||
mm und wer soll dann im Einsatz die Gruppe führen wenn der Ortsbrandmeister nicht da ist? Vermute mal jemand ohne entsprechende Ausbildung, oder? *verwundert* | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 535122 | |||
Datum | 13.01.2009 16:57 | 7076 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Martin Schneider Das er dich zu einem GF-Lehrgang, der übrigens mit erheblichen Kosten verbunden ist, geschickt hat, zeigt doch, dass er dein Engagement zu würdigen weis. Respekt, welche Gnade zum GF-Lehrgang zu "dürfen". Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Es ist heute schwer genug, gute Leute zu finden, die dann auch noch bereit sind, ihre kostbare Zeit an der LFS zu verbringen. Wer dann noch Personalkosten bei einer FF als "hoch" anführt, der sollte sich mal zu gemüte führen, wie teuer hauptamtliche Kräfte sind. Geschrieben von Martin Schneider Vielleicht sorgt das für mehr Verständnis deinerseits. Nein, diese "Operretten-Vorschrift" sorgt für mich eher für ein Schmunzeln. Was hat denn bitte der Fuhrpark mit dem Können der Leute zu tun? Das habe ich auch nicht verstanden, als ich noch nds. Löschknecht war. Beste Grüße Sven Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | |||||
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Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 535145 | |||
Datum | 13.01.2009 17:57 | 6640 x gelesen | |||
Hallo Zusammen es ist immer wieder spannend was für tiefgreifende Unterschiede es doch in Feuerwehrdeutschland gibt. Also in Baden Württemberg sieht das ganze so aus -> http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1190833/Dienstgradabzeichen%20Freiw.%20Feuerwehren%20Empfehlung%20Landesfeuerwehrverband.pdf Wenn ich das richtig interpretiere sind die Einstiege (Mann / Meister ) in die einzelnen Ebenen immer Lehrgangsgebunden und die weiteren Stufen innerhalb der Ebene ( Ober..... Haupt..... ltd. Haupt) dann auch über die Dienstjahre zu erreichen oder entsprechend schneller bei weiteren Lehrgängen. Eine tatsächliche Funktion bzw das Tätigwerden als GF / ZF Abteilungleiter usw. ist nicht zwingend vorgeschrieben. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 535192 | |||
Datum | 13.01.2009 20:40 | 6552 x gelesen | |||
Also jetzt muss ich aber doch einiges richtigstellen. 1. Für einen engagierten Feuerwehrmann ist es mit Sicherheit wichtiger zu einem GF-Lehrgang geschickt zu werden um sein Wissen zu vertiefen, als zum Löschmeister befördert zu werden. Bei uns in ländlicher Umgebung gibt es immer noch mehr "Interessenten" für einen GF-Lehrgang als Lehrgangsplätze von der Gemeinde bewilligt werden. 2. Für die "Operretten-Vorschrift" bin weder ich noch der Ortsbrandmeister von Uwe verantwortlich. Nur das wollte ich rüber bringen. Ich gebe Dir recht, dass man über diese "Vorschrift" schmunzeln kann und versichere Dir, dass auch in meiner Feuerwehr schon gute Leute darunter gelitten haben. Nichtsdestotrotz müssen wir leider dieser Verordnung folgen. Selbst wenn ich mich darüber hinweg setze, gibt es immer noch einen Gemeinde- und Kreisbrandmeister der diese Beförderung hinsichtlich der Verordnung zu prüfen hat. 3. Ich habe bis heute nicht begriffen, wozu man in der FF Dienstgrade benötigt. Sie sagen weder etwas über die Kompetenz noch über die Dauer der Zugehörigkeit aus. Sie sind auch nicht mit irgendwelchen Vorteilen gekoppelt, und erwecken nur Begehrlichkeiten. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 535219 | |||
Datum | 13.01.2009 21:37 | 6693 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe Hartmann Ferner habe ich 3 techn. Lehrgänge besucht und habe Truppführer sowie Gruppenführer1 + 2 an der Landesfeuerwehrschule in Celle absolviert. sollte für die Ernennung zum Löschmeister ausreichend sein. Geschrieben von Uwe Hartmann Darüber hinaus arbeite ich aktiv im Bereich der praktischen Ausbildung sowie im Wettkampfgericht unserer Samtgemeinde mit. Löblich, ist lt. VO aber kein Beförderungskriterium. Geschrieben von Uwe Hartmann Laut meines Ortsbrandmeisters kann er mich nicht zum Löschmeister befördern, weil die Dienstgradverordnung strickt einzuhalten ist. Wenn er sagt, dass diese strikt einzuhalten ist, dann muss er das auch tun. Die VO schreibt nämlich auf Seite 2 in der unteren Hälfte Geschrieben von ---Mindeststärke-VO, Link zur Verordnung--- Der Personalbestand einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung soll - sofern es die örtlichen Verhältnisse erfordern - um ein zusätzliches Feuerwehrmitglied mit Gruppenführerausbiildugn erweitert werden ... Also wäre zu klören, ob es jemanden gibt, der eben diese Stelle inne hat. Falls ja, sieht es in der Tat schlecht aus. (das Verknüpfen von Planstellen und Beförderungen finde ich arg unglücklich, NRW handelt da z.B. deutlich logischer) Geschrieben von Uwe Hartmann Muss allerdings auch sagen, ich bin nicht OBM`s-Liebling, da ich vor 4 Jahren das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters abgelehnt habe. Ich würde einfach mal das klärende Gespräch bei einem Getränk eures Vertrauens suchen. Erwachsende Leute sollten mit einem "Nein" umgehen können. Grüße Micha | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Oberlichtenau / Sachsen | 535799 | |||
Datum | 15.01.2009 16:09 | 6490 x gelesen | |||
http://www.ffw-zschadrass.de/download/10/0/Dienstgrade-Sachsen.html Der Anlage dieser Seite kannst du entnehmen , wie "weit" du in Sachsen wärst. Also HLM mit deiner Ausbildung und wenn du zum GF auch bestellt bist. Komm doch mal rüber..... ;-) !! MfG Thomas | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 535822 | |||
Datum | 15.01.2009 17:17 | 6607 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Mager http://www.ffw-zschadrass.de/download/10/0/Dienstgrade-Sachsen.html Ich habe das Alte nicht mit dem Neuen verglichen aber auf jeden Fall ist das verlinkte Dokument schon seit längerem ungültig. Die aktuelle Sächsische Feuerwehrverordnung findest du hier: Klick Generell sind Downloads von Gesetzestexten u. ä. auf irgendwelchen Seiten immer mit Vorsicht zu genießen. Die halbwegs aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf "Feuerwehr" für Sachsen findest du hier: www.sicherheit.sachsen.de MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Oberlichtenau / Sachsen | 535907 | |||
Datum | 15.01.2009 21:45 | 6356 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerIch habe das Alte nicht mit dem Neuen verglichen aber auf jeden Fall ist das verlinkte Dokument schon seit längerem ungültig. Entschuldigung , zu schnell gegooglt ! Du hast vollkommen recht. Trotzdem wäre er bei uns als GF weiter ... MfG Thomas | |||||
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Autor | Uwe 8H., Schwülper / Niedersachsen | 535929 | |||
Datum | 15.01.2009 22:46 | 6479 x gelesen | |||
Guten Abend, ich möchte mich in diesem Zuge erstmal für die Antworten zu diesem Thema bei euch bedanken. Auf jede Antwort werde ich nicht eingehen, habe aber alles genau gelesen und drüber nachgedacht. Genauso jeden Link genau verfolgt. Mein Fazit: Jede Verordnung kann man ziehen wie ein Gummiband und sich so auslegen wie man es gebrauchen kann oder hören will. Vielleicht ist ein Gespräch irgendwann nochmal möglich. Vielleicht schon nächste Woche, wenn unsere Generalversammlung gelaufen ist. Bedanken möchte ich mich auch bei den Kameraden die nicht aus Niedersachsen sind. Schön zulesen, was in anderen Bundesländern abläuft zu diesem Thema. Für ein einheitliches Feuerwehr-Deutschland laufen die einzelnen Bundesländer aber verdammt weit auseinander. Wünsche euch allen für 2009 eine unfallfreie Heimkehr von euren Einsätzen. MfG. Uwe | |||||
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