Thema | Neuwahlen nach Satzungsänderung? | 2 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Autor | Jens8 B.8, Blaubeuren - Asch / Baden-Württemberg | 535671 |
Datum | 15.01.2009 10:14 | 3280 x gelesen |
Hallo zusammen!
Wie verhält es sich eigentlich rechtlich, wenn eine FW-Satzung geändert wird? Müssen dann alle Funktionen (Kdt., Stellv. Kdt, Ausschuss,...) neu gewählt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüssle Jens
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 535692 |
Datum | 15.01.2009 11:10 | 1763 x gelesen |
Geschrieben von Jens BargenWie verhält es sich eigentlich rechtlich, wenn eine FW-Satzung geändert wird? Müssen dann alle Funktionen (Kdt., Stellv. Kdt, Ausschuss,...) neu gewählt werden?
Steht in der Satzung (oder auch nicht). In der Regel: nein.
Gruß, Markus
Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) Beitrag bewerten |
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