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ThemaFrage zum manuell umklappbaren Unterfahrschutz15 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen538314
Datum25.01.2009 11:257511 x gelesen
Bei älteren Wechselladerfahrzeugen ist der Unterfahrschutz am Heck noch manuell umklappbar (hochklappbar).
Link zu einem Beispielfahrzeug

Die Frage die sich mir da stellt ist, ob man ohne eine Abrollbehälter auch mit runtergeklappten Schutz dahren muss, oder darf dieser dann oben bleiben?

Mfg Christian


Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü538332
Datum25.01.2009 12:104830 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerDie Frage die sich mir da stellt ist, ob man ohne eine Abrollbehälter auch mit runtergeklappten Schutz dahren muss, oder darf dieser dann oben bleiben?

Was ist der Zweck des Teils bei Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr?

In welcher Position erreichst Du diesen Zweck?



Das war die Version über Menschenverstand.



Alles andere findest Du im Detail in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW538337
Datum25.01.2009 12:164833 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Josef MäschleWas ist der Zweck des Teils bei Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr?

Das sich niemand zwischen dem hinteren Überhang des Aufbaus/Abrollbehälters und Straße verkeilt.

Geschrieben von Josef MäschleIn welcher Position erreichst Du diesen Zweck?

Wenn kein hinterer Überhang eines Aufbaus/Abrollbehälters gegeben ist, dann vermutlich in beiden Positionen, wenn der Unterfahrschutz selbst in hochgeklappter Position nicht eine Gefahr darstellt.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen538340
Datum25.01.2009 12:204716 x gelesen
Und mit hochgelifteter 3.Achse und abgeklappten Unterfahrschutz ( der nicht beleuchtet ist, also im dunkeln nicht wirklich sichtbar) hat man dann eien Überstand von gut 2 Metern und ein extrem ausschwenkendes Heck...

Sollte man dann evtl die Begrenzungsleuchten am Heck auf diesen Unterfahrschutz umbauen um diesen besser zu sehen?

Mfg Christian


Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü538344
Datum25.01.2009 12:254689 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Julian HolsingWenn kein hinterer Überhang eines Aufbaus/Abrollbehälters gegeben ist, dann vermutlich in beiden Positionen, wenn der Unterfahrschutz selbst in hochgeklappter Position nicht eine Gefahr darstellt.

Sehe ich etwas anders.

Hier wird am falsch dimensionierten Unterfahrschutz klar was beim Unterkriechen herauskommen kann bzw. vermieden werden soll.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü538348
Datum25.01.2009 12:414620 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerSollte man dann evtl die Begrenzungsleuchten am Heck auf diesen Unterfahrschutz umbauen um diesen besser zu sehen?

Erstmal solltest Du das Fahzeug im Zustand, der gemäß Zulassung ausgewiesen ist und bestimmungsgemäß nach Betriebsanweisung nutzen.

Wenn Du Deine intakte Beleuchtungsanlage im Dunkeln an hast, dann sollte das Fzg dahinter auch sein Licht nutzen und ausreichenden Abstand halten um rechtzeitg bremsen zu können.

Mit dem seitlichen Ausschwenken sieht es meines Wissens wieder anders aus: Wenn Du während der Fahrt in die Gegenfahrbahn ragst, dann musst Du auch dafür sorgen daß sie an der Stelle frei ist und Dir nicht den Platz freirammen...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen538359
Datum25.01.2009 12:574522 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleWenn Du während der Fahrt in die Gegenfahrbahn ragst, dann musst Du auch dafür sorgen daß sie an der Stelle frei ist und Dir nicht den Platz freirammen...
Ich will mir nicht den Platz freirammen...
Es geht ganz einfach darum das da massive Teile hinter dem Fahrzeug rausragen die man im dunkeln beim Rangieren oder in engen Straßen schlicht schlecht bis gar nicht sieht (ja und ich kenn das mit dem Sicherungsposten etc.) ;-)

Mfg Christian


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW538382
Datum25.01.2009 14:064573 x gelesen
Hallo Christian,

ich kenne es von unseren WLF`s nur so, das man (sind wie auf dem Bild 3Achser) bei mitnahme der großen AB`s den Unterfahrschutz ausklappt, bei mitnahmen der kleinen AB`S (für die 2Achs WLF) kann der Unterfahrschutz oben bleiben, ebenso ohne Container, da ja kein hinterer Überhang ist.
Wegen der Sichtbarkeit: bei uns sind Reflektoren auf Winkeln angeschweißt, klappt man den Unterfahrschutz ab, sind sofort die roten Reflektoren sichtbar. Das sollte wohl auasreichen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen,
Gruß Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW538385
Datum25.01.2009 14:074481 x gelesen
....sorry, wegen der Tippfehler, hab einmal zu schnell geklickt!


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen538393
Datum25.01.2009 14:244531 x gelesen
Ok, Danke für die Antworten...

Gibt es das auch irgendwo offiziell schriftlich?

Mfg Christian


Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio538398
Datum25.01.2009 15:004488 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian MüllerOk, Danke für die Antworten...

Gibt es das auch irgendwo offiziell schriftlich?


StVZO, § 32b
Und ich interpretiere den so, dass das Ding grundsätzlich runtergeklappt sein muß.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW538410
Datum25.01.2009 15:404588 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerBei älteren Wechselladerfahrzeugen ist der Unterfahrschutz am Heck noch manuell umklappbar (hochklappbar).
Link zu einem Beispielfahrzeug


wir haben einen klappbaren Unterfahrschutz auch an neueren Fahrzeugen, hier GW-L. Da ist der erforderlich, wenn man wirklich in schwerem Gelände fahren will. Der heruntergeklappte Unterfahrschutz wirkt nämlich sonst ggf. als "Planiergerät" und man fährt nicht sehr weit...

http://www.truckenmueller.org/5/59/2012/20120646.jpg


Geschrieben von Christian MüllerDie Frage die sich mir da stellt ist, ob man ohne eine Abrollbehälter auch mit runtergeklappten Schutz dahren muss, oder darf dieser dann oben bleiben?

Das ergibt sich konkret aus jedem Fahrzeug für sich. Bei WLF kann es m.E. schon sein, dass der Unterfahrschutz bei leerem Fahrzeug nicht abgeklappt sein muss.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg538414
Datum25.01.2009 15:574442 x gelesen
Also ich seh das genauso dass der Unterfahrschutz im Straßenverkehr runtergeklappt sein muss.
Und im "extremen" Gelände kommt es nicht sooo oft vor dass der runtergeklappte unterfahrschutz naja "schleifft" da andere Bauteile des Fahrzeuges meist eher an ihre Grenzen kommen.. Haben selbst ne Baustellenverkehr Spedition.
Der größte Vorteil, bzw. wann wir den Unterfahrschutz hochklappen ist, wenn man rückwärts an einen Straßenfertiger fährt zum abkippen, da dieser dann den LKW an den Rädern schiebt und der Unterfahrschutz da sonst im weg ist.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW538420
Datum25.01.2009 16:134531 x gelesen
Geschrieben von Dominik GötzingerAlso ich seh das genauso dass der Unterfahrschutz im Straßenverkehr runtergeklappt sein muss.

Wieso muss er das (beim WLF) immer? Es könnte sein, dass es ein Unterfahrschutz ist, der nur bei aufgezogenem AB notwendig ist. Das kann man nur konkret am Fzg festmachen, aber m.E. nicht grundsätzlich!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz538451
Datum25.01.2009 17:174366 x gelesen
Hallo,

diese Diskussion hier kann kein allgemeingültiges Ergebnis haben, denn es kann je nach Fahrzeug und dessen spezieller Bauart unterschiedlich sein, ob und unter welchen Bedingungen auch ein Betrieb mit hochgeklapptem Unterfahrschutz erlaubt ist. Informationen dazu geben (wie meistens):

1. die Betriebsanleitung des Fahrzeug- bzw. Aufbauherstellers zu seinem Produkt
2. die Fahrzeugpapiere, in denen das u.U. als Ausnahme eingetragen sein kann

Also: Erst dort nachschauen, dann erübrigt sich vermutlich auch die Frage, für die es keine allgemeingültige Antwort geben wird.

Gruß,
Michael


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 25.01.2009 11:25 Chri7sti7an 7M., Maintal
 25.01.2009 12:10 Jose7f M7., Bad Urach
 25.01.2009 12:16 Juli7an 7H., Stemwede
 25.01.2009 12:25 Jose7f M7., Bad Urach
 25.01.2009 12:20 Chri7sti7an 7M., Maintal
 25.01.2009 12:41 Jose7f M7., Bad Urach
 25.01.2009 12:57 Chri7sti7an 7M., Maintal
 25.01.2009 14:06 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 25.01.2009 14:07 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 25.01.2009 14:24 Chri7sti7an 7M., Maintal
 25.01.2009 15:00 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 25.01.2009 15:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.01.2009 15:57 Domi7nik7 G.7, Grünsfeld
 25.01.2009 16:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.01.2009 17:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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