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ThemaAufstellfläche für die 3 teilige Schiebeleiter NRW51 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorFran8k B8., Köln / NRW541478
Datum07.02.2009 14:0535811 x gelesen
Hallo,

ich hätte zwei Fragen zur dreiteiligen Schiebeleiter in NRW.
Gibt es eine Vorschrift, aus der hervor geht, welche Aufstellfläche zur Nutzung der Schiebeleiter
vorhanden sein muß ?

Gibt es desweiteren eine Vorschrift, ob man die Schiebeleiter, nachdem sie senkrecht steht, um beispielsweise 90° verdrehen kann ?

Vielen Dank für Ihre Antworten, und ein schönes Wochenende.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW541480
Datum07.02.2009 14:1031816 x gelesen
SchiebEleitern gibt es bei der Feuerwehr keine ;-)

google mal mit dem Begriff "Schiebleiter" und "Feuerwehr". Das sollte dir helfen.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin541481
Datum07.02.2009 14:1131959 x gelesen
Schiebleiter! ;-)


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz541482
Datum07.02.2009 14:1531666 x gelesen
http://www.fh-heilbronn.de/diehochschule/rektorat/arbeitsschutz/guv-v_d36.pdf

Vielleicht hilft das weiter.


mkG
Philipp
ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
Gruß an alle Mitleser.
www.feuerwehr-hochspeyer.de

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AutorFran8k B8., Köln / NRW541483
Datum07.02.2009 14:1731520 x gelesen
Hallo,

das geht hier ja ganz schnell.....
OK, ab jetzt Schiebleiter ;-)

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen541485
Datum07.02.2009 14:2531660 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherGibt es desweiteren eine Vorschrift, ob man die Schiebeleiter, nachdem sie senkrecht steht, um beispielsweise 90° verdrehen kann ?

Was meinst du damit?

Kennst du die FwDV 10?
http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv10.pdf


Grüße
Jens

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg541486
Datum07.02.2009 14:2831455 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherGibt es desweiteren eine Vorschrift, ob man die Schiebeleiter, nachdem sie senkrecht steht, um beispielsweise 90° verdrehen kann ?

Klar kann man das. Sollte man aber mal geübt haben. Keine Angst vor Leitern *ggg*


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFran8k B8., Köln / NRW541488
Datum07.02.2009 14:4331523 x gelesen
Hallo,

ja, die FwDV 10 hatte ich schon gefunden, darin steht leider auch nicht wieviel Platz mindestens vorhanden sein muß, um die Schiebleiter aufzustellen.
Aber vielen Dank für den Link.
Ich versuche es mal mit einem Beispiel:
Auf einem Grundstück das ca. 20 m lang und ca. 6,5m breit ist, soll die Schiebleiter an der 20m langen Seite aufgestellt werden.
Jetzt meine Frage:
Darf die Schiebleiter hier aufgestellt werden, oder gibt es ein Vorschrift die z.B. sagt:
Nein, das Grundstück ist nicht breit genug. Die Breite muß Leiterlänge + x meter sein
Oder gibt es eine Vorschrift die sagt:
Ja, die Schiebleiter kann parallel zur Länge des Grundstückes ausgelegt und aufgerichtet werden, da Leiterlänge + x meter erfüllt ist, und dann um 90° zur Wand hin gedreht werden kann.

Ich hoffe das es jetzt etwas verständlicher wird.

Frank Büscher.


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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW541492
Datum07.02.2009 15:1531781 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherIch hoffe das es jetzt etwas verständlicher wird.

Der Sinn Deiner Frage erschließt sich mir leider immer noch nicht.

Also bei Feuerwehrs sollte es egal sein wie groß das Grundstück ist, für uns ist Maßgeblich, haben wir genug Platz um die Leiter (egal ob Schiebleiter, Steckleiter oder andere) vornehmen zu können, z. B. Lichthof 3x3 meter, da wird das wohl nichts mit der 3 tlg.-Schiebleiter.

Vorschriften über Leitern im Verhältnis zu Grundstücksgrößen sind mir nicht bekannt (zumindest in NRW, lasse mich aber gern belehren).

Wenn ich im FW-Einsatz halt zum Aufrichten aufs Nachbargrundstück muß (bzw. dieses Mitbenutzen muß), dann ist das eben so und ich darf's auch.


Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen541493
Datum07.02.2009 15:2031108 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherIch hoffe das es jetzt etwas verständlicher wird.
Jetzt verstehe ich deine Frage.

Geschrieben von Frank BüscherDarf die Schiebleiter hier aufgestellt werden
Wenn man das hinbekommt, warum nicht?
Wer wills dir verbieten und vor allem warum?

Geschrieben von Frank BüscherJa, die Schiebleiter kann parallel zur Länge des Grundstückes ausgelegt und aufgerichtet werden, da Leiterlänge + x meter erfüllt ist, und dann um 90° zur Wand hin gedreht werden kann.
Wenn die Leiter da hin muss, dann stellt man sie da auf diese Weise hin.
Selbst wenn nicht genug Platz für Garnichts ist, und man es trotzdem irgendwie hinbekommt die Leiter hinzustellen und damit den Einsatzerfolg sichert, ist doch super!


Grüße
Jens

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AutorFran8k B8., Köln / NRW541565
Datum07.02.2009 19:2531199 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus BoschDer Sinn Deiner Frage erschließt sich mir leider immer noch nicht

Ich hatte gehofft, das es eine Vorschrift gibt, welche regelt wieviel Platz vorhanden sein muß, um eine Schiebleiter in Position zu bringen.
Das ist auch der Grund, warum ich die Rubrik "Feuerwehrtechnik" gewählt habe.

Es geht um einen zweiten Rettungsweg für eine 30 qm Wohnung in einem über 100 Jahre alten Haus.
Die Fensterbankoberkante liegt bei ca. 8,40 m, also zu hoch für die Steckleiter.
Eine Anleiterprobe, die mit Praktikanten oder Azubis mit der Schiebleiter durchgeführt wurde, war in Folge von Unkenntnis etwas "chaotisch", brachte die Leiter aber in die gewünschte Position.

Da schien die Angelegenheit für mich schon erledigt zu sein, bis mir dann gesagt wurde das das Grundstück nicht groß genug sei um die Schiebleiter aufzustellen, und begründete das mit Vorschriften, welche ich aber nirgendwo finden kann.

Auch ein Besuch bei unserer Feuerwache brachte uns nicht weiter.
Dort wurde uns, wie hier auch, gesagt das es kein Problem sei die Schiebleiter auf kleinem Raum
aufzustellen.

Ich würde mich über weitere Antworten sehr freuen.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen541569
Datum07.02.2009 19:3831221 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherDa schien die Angelegenheit für mich schon erledigt zu sein, bis mir dann gesagt wurde das das Grundstück nicht groß genug sei um die Schiebleiter aufzustellen, und begründete das mit Vorschriften, welche ich aber nirgendwo finden kann.


Wer sagt das?
Und vor allem, wenn das jemand mit Vorschriften begründet, muss er diese doch auch benennen können?!


Grüße
Jens

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW541576
Datum07.02.2009 20:0230993 x gelesen
[Drehen der Schiebleiter]

1. Die Schiebleiter wird nach FwDV 10 in Stellung gebracht. Das Drehen der (ausgezogenen!) Scheibleiter ist nicht vorgesehen! Der notwendige Platz ergibt sich aus der Länge der Schiebleiter.

2. Die Schiebleiter ist in NRW nicht geeignet, um den 2. Rettungsweg sicherzustellen. Dazu gibt es einen Erlass des Städtebauministeriums vom 29.08.2000 (II A 5 - 100/17.3). Ob der Erlass erneuert wurde, müsste vielleicht jemand sagen, der sich besser damit auskennt.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen541578
Datum07.02.2009 20:0931298 x gelesen
Geschrieben von Stefan Heck2. Die Schiebleiter ist in NRW nicht geeignet, um den 2. Rettungsweg sicherzustellen. Dazu gibt es einen Erlass des Städtebauministeriums vom 29.08.2000 (II A 5 - 100/17.3). Ob der Erlass erneuert wurde, müsste vielleicht jemand sagen, der sich besser damit auskennt.

Richtigerweise muss es heißen: Die Schiebleiter ist für nach 2000 errichtete Bauwerke....

Es gibt nämlich etliche Bestandsbauten, die so genehmigt sind. Deshalb kann die Leiter auch nicht verschwinden.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg541580
Datum07.02.2009 20:1830975 x gelesen
>>Das Drehen der (ausgezogenen!) Scheibleiter ist nicht vorgesehen!<<

Ich würde ich die Leiter

1. Aufrichten
2. Drehen
3. Ausziehen

Und das wiederum geht vollkommen problemlos. Egal ob Steck- oder Scheibleiter.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorFran8k B8., Köln / NRW541589
Datum07.02.2009 21:0631112 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenWer sagt das?

Die Berufsfeuerwehr in Köln, die Abteilung nennt sich Amt für Feuerschutz,Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz.

Weil es die Vorschriften ja anscheinend gar nicht gibt, kann sie auch keiner benennen.

Ich hatte das Bauaufsichtsamt Köln gebeten, die Berufsfeuerwehr zu einer schriftlichen Stellungsnahme, mit Nennung der Vorschriften, zu drängen.

Die sagt aber weiterhin ganz lapidar, es kann nicht angeleitert werden.
Und das Bauaufsichtsamt ist so langsam auch gelangweilt, und drängt mich zum Handeln.
Ich verstehe das Handeln der Feuerwehr in keinster Weise.
Sie berufen sich auf Regeln, können diese aber nicht benennen.

Die ganze Angelegenheit geht mittlerweile in das neunte Jahr!

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorFran8k B8., Köln / NRW541590
Datum07.02.2009 21:1031047 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch würde ich die Leiter

1. Aufrichten
2. Drehen
3. Ausziehen


Hallo,
genauso würde es jeder machen.
Da die Leiter ja von mehreren Feuerwehrleuten gehalten wird, ist es auch gar kein Problem.

So ähnlich hat es ja auch bei der "Anleiter-Übung" funktioniert.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen541591
Datum07.02.2009 21:1130943 x gelesen
Und da bist Du nicht längst beim Verwaltungsgericht gewesen, um die Sache klären zu lassen?

9 Jahre sind doch etwas lange für so einen Vorgang.


Gruß

A.

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AutorFran8k B8., Köln / NRW541593
Datum07.02.2009 21:2031162 x gelesen
Hallo,

wenn das ganze beim Gericht gelandet wäre, hätte man wahrscheinlich auch noch keine Lösung gefunden.
Von den Kosten für Anwälte Gutachter etc. mal ganz abgesehen.

Das geht ungefähr so:
1.Feuerwehr kommt ins Haus , zu einer sogenannten Brandschau
2.Feuerwehr schreibt einen Bericht für das Bauaufsichtsamt, mit in Ihren Augen vorhandenen
Brandschutztechnischen Mängeln
3.Bauaufsichtsamt schickt mir eine Liste, in der die bemängelten Punkte stehen.
Das Bauaufsichtsamt setzt mir Fristen zur Behebung.

Das Ganze wiederholt sich so alle 2 Jahre, wenn man die Angelegenheit schon verdrängt hat, kommt aufeinmal wieder die Feuerwehr vorbei, und einige Monate später der Brief vom Bauaufsichtsamt.

Dieser zweite Rettungsweg ist der einzigste Punkt der noch strittig ist.
Die anderen Punkte hatte ich damals alle sofort behoben.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen541594
Datum07.02.2009 21:2131002 x gelesen
hm nagut, dann mach das doch einfach noch 40 Jahre weiter so...


Gruß

A.

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AutorFran8k B8., Köln / NRW541595
Datum07.02.2009 21:2430797 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamhm nagut, dann mach das doch einfach noch 40 Jahre weiter so...

hatte ich auch schon gedacht.....aber der Sachbearbeiter vom Bauaufsichtsamt hat ja einen Vorgesetzten, dem er ja klar machen müßte warum die Angelegenheit immer noch nicht geklärt ist.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorFran8k B8., Köln / NRW542019
Datum09.02.2009 16:2030771 x gelesen
Hallo,

ich habe am Wochenende nochmal eine ganze Weile im Internet gesucht, habe aber nichts gefunden, was das Aufstellen der Schiebleiter regelt.

Da ich diese Woche zum Bauaufsichtsamt fahren möchte, wäre es sehr nett, wenn jemand noch eine Idee oder einen passenden Link hätte.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern542024
Datum09.02.2009 16:5230732 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank Büscher Eine Anleiterprobe, die mit Praktikanten oder Azubis mit der Schiebleiter durchgeführt wurde, war in Folge von Unkenntnis etwas "chaotisch", brachte die Leiter aber in die gewünschte Position.

Wenns davon Fotos gibt, die da
Da ich diese Woche zum Bauaufsichtsamt fahren möchte, wäre es sehr nett, wenn jemand noch eine Idee oder einen passenden Link hätte.mal mit nehmen.

Oder halt noch mal aufstellen und ein(e) Foto(serie) machen.

Alternative wäre vielleicht eine Rettungs(strick)leiter.


MkG Helmut

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542029
Datum09.02.2009 17:1330612 x gelesen
Geschrieben von Frank Büscherhatte ich auch schon gedacht.....aber der Sachbearbeiter vom Bauaufsichtsamt hat ja einen Vorgesetzten, dem er ja klar machen müßte warum die Angelegenheit immer noch nicht geklärt ist.

Das ist aus Deiner Sicht ein klassisches PAL (Problem Anderer Leute), solange das BAA Dir keine Verfügung schickt.


Gruß

A.

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW542037
Datum09.02.2009 17:3930675 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherIch hatte gehofft, das es eine Vorschrift gibt, welche regelt wieviel Platz vorhanden sein muß, um eine Schiebleiter in Position zu bringen.
Das ist auch der Grund, warum ich die Rubrik "Feuerwehrtechnik" gewählt habe.

Es geht um einen zweiten Rettungsweg für eine 30 qm Wohnung in einem über 100 Jahre alten Haus.
Die Fensterbankoberkante liegt bei ca. 8,40 m, also zu hoch für die Steckleiter.
Eine Anleiterprobe, die mit Praktikanten oder Azubis mit der Schiebleiter durchgeführt wurde, war in Folge von Unkenntnis etwas "chaotisch", brachte die Leiter aber in die gewünschte Position.


Vielleicht sollte das aber doch erstmal in der Rubrik "VB" oder "Recht" erörtert werden. Grundfrage ist, seit wann die 30 m² Wohnung eingerichtet ist, gibts da eine Baugenehmigung, ist die Nutzung des Gebäudes seit 100 Jahren gleich? Im Einsatzfall ist sicherlich vieles machbar, das kann aber nicht pauschal Grundlage für die Sicherstellung des 2. Rettungsweges sein.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorFran8k B8., Köln / NRW542064
Datum09.02.2009 19:2131769 x gelesen
Hallo,

ich ärgere mich heute noch, das ich mir damals keine Videokamera geliehen habe.
Mit dem Bildmaterial wäre ich reich geworden, und die Fersehzuschauer hätten auch ihren Spass gehabt.
Es gibt aber Hausbewohner die das Drama gesehen haben.

Die Idee mit der Rettungsstrickleiter ist zwar nicht schlecht, aber für das Bauafsichtsamt nicht geeignet.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorFran8k B8., Köln / NRW542068
Datum09.02.2009 19:2530579 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Bräutigamsolange das BAA Dir keine Verfügung schickt.

die wird aber als nächstes kommen, und das wäre wieder mit erheblichen Kosten verbunden.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorFran8k B8., Köln / NRW542070
Datum09.02.2009 19:3030476 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo WalbrodtVielleicht sollte das aber doch erstmal in der Rubrik "VB" oder "Recht" erörtert werden

vielleicht wäre eine andere Rubrik besser gewesen.
Kann denn der Beitrag verschoben werden ?
Die Nutzung ist immer die gleiche geblieben.
Da das Gebäude so alt ist, sind alle Unterlagen in Köln dem Krieg zum Opfer gefallen.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg542072
Datum09.02.2009 19:3130574 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherDa ich diese Woche zum Bauaufsichtsamt fahren möchte, wäre es sehr nett, wenn jemand noch eine Idee oder einen passenden Link hätte.


Na ja. Es ist immer schwer, eine Vorschrift zu finden, die es gar nicht gibt ;-)
Deshalb ist es einfach so: Der, der die Existenz einer solchen Vorschrift behauptet und sich darauf beruft ist beweispflichtig.


Lösungsmöglichkeit für den geschilderten Fall außer dem Schiebleitereinsatz wäre z.B. ein Podest (wie ein kleiner Balkon) das mit einer kurzen Leiter mit einem Fenster verbunden ist. Im Fall der Fälle geht es dann vom Fenster zunächst auf das Podest, da kann dann die Feuerwehr anleitern.
Gibt es in ähnlicher Form ja für Dachfenster/ -erker.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg542075
Datum09.02.2009 19:3930476 x gelesen
Geschrieben von Frank Büschervielleicht wäre eine andere Rubrik besser gewesen.
Kann denn der Beitrag verschoben werden ?


Erledigt ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorFran8k B8., Köln / NRW542078
Datum09.02.2009 19:4830434 x gelesen
Hallo Christian,


....vielen Dank fürs verschieben :-)


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AutorFran8k B8., Köln / NRW542079
Datum09.02.2009 19:5430444 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Fischerwäre z.B. ein Podest (wie ein kleiner Balkon) das mit einer kurzen Leiter mit einem Fenster verbunden ist


ich werde das mal beim Bauaufsichtsamt vorbringen.
Das Bauaufsichtsamt steht Vorschlägen immer offen gegen über, es ist leider immer wieder die Abteilung der Feuerwehr, die nicht mitspielen kann, darf, möchte.....oder so.
Der Sachbearbeiter hat mir von Anfang an gesagt, das er an die Vorgaben der Feuerwehr gebunden ist.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW542094
Datum09.02.2009 20:4130745 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherHallo,

Das geht ungefähr so:
1.Feuerwehr kommt ins Haus , zu einer sogenannten Brandschau
2.Feuerwehr schreibt einen Bericht für das Bauaufsichtsamt, mit in Ihren Augen vorhandenen
Brandschutztechnischen Mängeln
3.Bauaufsichtsamt schickt mir eine Liste, in der die bemängelten Punkte stehen.
Das Bauaufsichtsamt setzt mir Fristen zur Behebung.


Nun passt die Rubrik ;-)

Dann stellt sich nun für mich als erstes die Frage warum die FW zur Brandschau kommt. Ist das ein normales Wohnhaus?

Zweitens, war die Wohnung schon immer vorhanden, wurde in den letzten Jahren eine Nutzungsänderung durchgeführt oder warum gibts die Auflage erst seit einigen Jahren?

Und drittens, eine Anfrage bei der nächsten Feuerwache ob dieses oder jenes technisch geht halte ich für unglücklich. Empfehle den zuständigen Sachbearbeiter im VB (Feuerwehr) anzurufen und mit ihm eine Lösung zu suchen. Glaube kaum das die FW eine DL Aufstellfläche fordert. Wenn ich es richtig verstanden habe gehts um ca. 40 cm, da gibt es Lösungen die für alle Beteiligten vertretbar sind. Auch sollte man nicht vergessen das es sich um den Rettungsweg handelt, hier sollte der Eigentümer im eigenen Interesse und dem seiner Mieter handeln. Bei irgendwelchen Sonderlösungen mit der Schiebleiter die im Einzelfall kein EL im Kopf haben kann wäre ich auch skeptisch.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW542105
Datum09.02.2009 21:1330425 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtZweitens, war die Wohnung schon immer vorhanden, wurde in den letzten Jahren eine Nutzungsänderung durchgeführt ............?

Ups, die Antwort gab es schon. Ziehe ich zurück.


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorFran8k B8., Köln / NRW542108
Datum09.02.2009 21:3030745 x gelesen
Hallo,

die Feuerwehr kommt im Auftrag des Bauaufsichtsamt, welches von der Stadt-Köln den Auftrag erhalten hat, in älteren Häusern nach "Schwachstellen" zu suchen.
Dies begründet sich mit einem Wohnungsbrand, ich glaube ende der 80er, bei dem mehrere
Menschen in einem Altbau ums Leben kamen.

Die Wohnung war schon immer vorhanden, es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus (Bj.1905).

Ich habe ja versucht mit dem Sachbearbeiter des VB eine Lösung zu finden, und Alternativen die vom Aufwand gleich sind, helfen mir auch nicht weiter.

Eine DL Aufstellfläche ist baulich nicht lösbar, da die Toreinfahrt dafür zu klein ist.
Mir ist schon klar das ein 2.Rettungsweg sinnvoll ist, unklar ist nur warum der VB sagt, das die Leiter nicht geeignet ist.
Die Bauordnung NRW lässt übrigens die Schiebleiter als 2.Rettungsweg zu, wenn die zuständige Feuerwache diese vorhält.
Der VB hat immer behauptet es gäbe eine Vorschrift die besagt, es müsse mindestens Leiterlänge + 2m vorhanden sein, um die Leiter aufzustellen.
Und genau nach dieser Vorschrift suche ich schon lange, der VB kann diese nicht vorweisen.
Nach dieser Formel wäre das Grundstück ca. 80 cm zu schmal.

Die zuständige Feuerwache liegt auf meiner Straße, sind etwa 800m Entfernung.
Das Haus verfügt über vernetzte Rauchmelder, und hat sogar eine RWA Anlage.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.

PS: Ich bin von diesem Forum sehr positiv angetan, schade das ich es nicht schon vorher entdeckt habe.


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AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen542203
Datum10.02.2009 11:0530777 x gelesen
Hallo,

in Wiesbaden hat man vor kurzem so gearbeitet:
http://www.wiesbaden112.de/news/?p=472

wenn man mit Leitern umgehen kann, geht einiges. Und wenn man dann wie hier auf dem Dach eines Nachbargebäudes eine Leiter aufstellt, ist das nicht alltäglich; aber nirgendwo steht, dass es verboten ist.
Und ich glaube nicht, dass die Verantwortlichen nicht wußten, was sie tun - ich habe die Ausbildung in Wiesbaden selbst genossen und weiß, dass hier sehr großer Stellenwert auf der Leiterausbildung liegt. Wenn man eine umfassende Ausbildung mit allen Leitern der Feuerwehr hat, weiß man auch die Vor- und Nachteile zu schätzen - inclusive der Hakenleiter.

Gruß
Ralf Leistner


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AutorFran8k B8., Köln / NRW542228
Datum10.02.2009 14:1730432 x gelesen
Hallo,


das ist ja mal ein richtig kniffliger Einsatz gewesen. Die Hakenleiter kannte ich bis heute gar nicht.
Dagegen ist bei mir auf dem Hinterhof ja richtig viel Platz.
Ich glaube das auch in NRW in der Ausbildung mit den unterschiedlichen Leitern gelernt wird.

Es liegt auch nicht an den Einsatzkräften vor Ort, sondern an den Herren des VB.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorFran8k B8., Köln / NRW544157
Datum17.02.2009 20:3130632 x gelesen
Hallo,

gibt es eine Quelle, in der steht, das dies nur für nach 2000 errichtete Gebäude gilt ?

Der "Chef" des VB in Köln hat mir heute am Telefon mitgeteilt, das dies nicht richtig wäre.

Allerdings gab er mir auch den Hinweis, das bei meinem Haus (Baujahr 1905) eventuell Bestandsschutz zum tragen käme.

Nur die Sache mit der Schiebleiter scheint immer noch das Problem zu sein.
Das Bauaufsichtsamt hatte den VB um Stellungnahme bezüglich der Aufstellfläche gebeten.
Das Ergebnis sah folgendermaßen aus:

Leiterlänge + 2m

Es gibt aber nichts schriftliches, das diese Aussage bekräftigen könnte.
Mit etwas Glück wird eine Anleiterprobe mit der Schiebleiter durchgeführt.

Schöne Grüße aus Köln,
Frank Büscher.


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AutorJörg8 W.8, Essen / NRW544384
Datum19.02.2009 09:2130606 x gelesen
Hallo, bei der BF Dortmund wird in der Abteilung "VB" durch eine BOIA´in gerade eine Arbeit dazu geschrieben. In der Arbeit werden alle tragbaren Leitern betrachetet.

Ob man soetwas wirklich braucht, ist eine andere Frage...


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen544387
Datum19.02.2009 09:2630382 x gelesen
Meine Angabe bezog sich auf den zitierten Erlass. Wenn der einen Vorgänger-Erlass hat, ist die Schiebleiter ggf. auch schon vorher weggefallen. In Düsseldorf gibt es aber Gebäude, die auf Basis der Rettungshöhe dieser Leiter genehmigt wurden. Das dürfte auch in der Stadt der 8-teiligen Steckleitern so sein. Ggf. stimmt also nur das Jahr nicht.


Gruß

A.

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AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen544412
Datum19.02.2009 10:2830293 x gelesen
Geschrieben von Ralf Leistnerin Wiesbaden hat man vor kurzem so gearbeitet:
http://www.wiesbaden112.de/news/?p=472

Puh, da lies den Bericht aber nochmal! Die Leiterkonstruktion wurde nur als Angriffsweg genutzt, die Personen wurden anschließend per Fluchthaube über das Treppenhaus gerettet. Wenn ich mich so richtig erinnere. Es kann also in keinem Fall von einem Rettungsweg gesprochen werden!


Einzig und allein meine Meinung!

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AutorMark8us 8W., Heilbronn / BW648539
Datum10.10.2010 12:4029973 x gelesen
Hallo Herr Wackerhahn,

ich beschäftige mich momentan auch mit der Thematik über Stellflächen für tragbare Leitern.
Ist Ihnen bekannt, wer die Abschnittsarbeit bei der BF Dortmund geschrieben hat?
Wäre super, wenn Sie mir weiterhelfen könnten!

Vielen Dank schon mal,

Gruß Markus Widmann


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW648598
Datum10.10.2010 21:1630402 x gelesen
Geschrieben von Frank Büschergibt es eine Quelle, in der steht, das dies nur für nach 2000 errichtete Gebäude gilt ?

Hier gibt es eine ganz nette Zusammenfassung, warum bei welchen Gebäude möglicherweise eine 3tlg. Schiebleiter erforderlich ist:

AGBF NRW, Stellungnahme Schiebleiter


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW652579
Datum05.11.2010 20:4330657 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Stefan Heck
2. Die Schiebleiter ist in NRW nicht geeignet, um den 2. Rettungsweg sicherzustellen. Dazu gibt es einen Erlass des Städtebauministeriums vom 29.08.2000 (II A 5 - 100/17.3). Ob der Erlass erneuert wurde, müsste vielleicht jemand sagen, der sich besser damit auskennt.

Richtigerweise muss es heißen: Die Schiebleiter ist für nach 2000 errichtete Bauwerke....

Es gibt nämlich etliche Bestandsbauten, die so genehmigt sind. Deshalb kann die Leiter auch nicht verschwinden.


Dazu ganz aktuell von heute:

Fernsehbeitrag

Pressemeldung

und: ja, die betreffende Feuerwehr hat 9 Drehleitern im Einsatzdienst (davon dürften zwei initial alarmiert und innerhalb von 8 bzw. 15 Minuten vor Ort gewesen sein), dazu als Sonderfahrzeug je einen Teleskopmast der 30m-Klasse und einen der 50m-Klasse (der dürfte zusammen mit der dritten Drehleiter nachalarmiert worden sein).

Trotzdem ist manchmal die Schiebleiter immer noch nützlich.

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW652587
Datum05.11.2010 21:1729350 x gelesen
Geschrieben von Ralf LeistnerWenn man eine umfassende Ausbildung mit allen Leitern der Feuerwehr hat, weiß man auch die Vor- und Nachteile zu schätzen - inclusive der Hakenleiter.

Die Hakenleiter ist für ungeübte wie gut zu begehen ?
Daher wird sie regelmäßig nicht als 2. Rettungsweg vorgesehen.
Und auf aktuellen Fahrzeugen ist die Hakenleiter wo noch Normbeladung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW652589
Datum05.11.2010 21:2029287 x gelesen
Geschrieben von Frank BüscherEs liegt auch nicht an den Einsatzkräften vor Ort, sondern an den Herren des VB.

Nein, es liegt an der Sicherheit.
Forderungen des VB betreffen die Sicherheit der Bewohner/Nutzer und nicht der Abteilung VB.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW693434
Datum21.08.2011 01:1329379 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Henning KochDazu ganz aktuell von heute:

Fernsehbeitrag

Pressemeldung

und: ja, die betreffende Feuerwehr hat 9 Drehleitern im Einsatzdienst (davon dürften zwei initial alarmiert und innerhalb von 8 bzw. 15 Minuten vor Ort gewesen sein), dazu als Sonderfahrzeug je einen Teleskopmast der 30m-Klasse und einen der 50m-Klasse (der dürfte zusammen mit der dritten Drehleiter nachalarmiert worden sein).

Trotzdem ist manchmal die Schiebleiter immer noch nützlich.


und weiterhin wird in NRW normwidrig mit der Schiebleiter gerettet:

Wohnblock

Altbau 2. OG für Steckleiter zu hoch...

Den praktischen Nutzen der Schiebleiter kann man wohl für die nächsten Jahrzehnte nicht wegdiskutieren!

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü693439
Datum21.08.2011 08:3828571 x gelesen
Hi,

hat der Trupp der auf dem VN24-Video unter dem Baum "kauert" Kreislaufgeräte auf oder sind das Zwei-Flaschengeräte mit einer Hülle ?


Gruß Andi


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW693463
Datum21.08.2011 11:2728466 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Rometschhat der Trupp der auf dem VN24-Video unter dem Baum "kauert" Kreislaufgeräte auf oder sind das Zwei-Flaschengeräte mit einer Hülle ?

Das sind Kreislaufgeräte (BG4), die sind hier für den SiTr vorgesehen.

Hintergrund:

Der SiTr bringt dem verunfallten Trupp zwei neue PA und damit "mehr Zeit". Mit den Kreislaufgeräten kann der SiTr diese Zeit dann auch nutzen, ohne sich selbst zu gefährden. (die Geräte sind wegen der umfangreichen Untertageanlagen der Stadtbahn ohnehin auf jedem BF-LZ vorhanden).

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü693464
Datum21.08.2011 11:3228480 x gelesen
Hi,

danke, auf der Homepage war das nicht ganz schlüssig erklärt, dort ist nur von Langzeitgeräten die Rede und das Video ist etwas körnig um es 100% zu erkennen...;-)


Gruß Andi


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW693467
Datum21.08.2011 11:4228426 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Rometschauf der Homepage war das nicht ganz schlüssig erklärt, dort ist nur von Langzeitgeräten die Rede

Langzeitgeräte sind bei uns die BG4, L-PA haben wir nicht.

(früher mussten wir da noch zwischen Travox und BG174 unterscheiden, das ist jetzt aber auch einheitlich)

Gruß,
Henning


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 07.02.2009 14:05 Fran7k B7., Köln
 07.02.2009 14:10 ., Kirchheim unter Teck
 07.02.2009 14:11 ., Berlin
 07.02.2009 14:15 Phil7ipp7 W.7, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern
 07.02.2009 14:17 Fran7k B7., Köln
 07.02.2009 14:25 ., Bremervörde
 07.02.2009 14:43 Fran7k B7., Köln
 07.02.2009 15:15 Mark7us 7B., Gummersbach
 07.02.2009 19:25 Fran7k B7., Köln
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 07.02.2009 21:06 Fran7k B7., Köln
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 07.02.2009 21:24 Fran7k B7., Köln
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