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Thema | Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ? | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 541846 | |||
Datum | 08.02.2009 18:19 | 8329 x gelesen | |||
Hallo, ich hätte mal eine Frage wie die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, welche sich ja im Herbst wieder verändern (verschärfen), einfluss auf die vom Aufgabenträger geförderten LKW-Führerscheine. Ist die in diesem Gesetzt geforderte Zusatzausbildung zwingend auch für Fahrer erforderlich, die den Führerschein ausschließlich für die Feuerwehr machen bzw. gibt es überhaupt noch eine Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und "privaten" Nutzung des Führerscheins? Gruß Axel | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 541848 | |||
Datum | 08.02.2009 18:21 | 5845 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Axel Rauch ich hätte mal eine Frage wie die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, welche sich ja im Herbst wieder verändern (verschärfen), einfluss auf die vom Aufgabenträger geförderten LKW-Führerscheine. NEIN, das steht auch ausdrücklich im Gesetz (§ 1) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Berlin / Berlin | 541851 | |||
Datum | 08.02.2009 18:34 | 5632 x gelesen | |||
Das Thema kann sich eigentlich in die gleiche Endlosschleife einreihen wie Dachaufsetzer und Sonderechte. Eigentlich ohe Worte.. | |||||
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Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 541856 | |||
Datum | 08.02.2009 18:42 | 5470 x gelesen | |||
Hallo, danke für die schnelle Antwort! Sobald ich dann aber ausserhalb der Feuerwehr mal einen LKW fahre, z.B. den Umzugs-Lkw für einem Bekannten gehts nicht ohne oder? Gruß Axel | |||||
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Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 541857 | |||
Datum | 08.02.2009 18:43 | 5520 x gelesen | |||
sorry, aber ich habe mit der Fornesuche nichts gefunden und lese hier eigentlich recht regelmässig mit und habe dazu noch nichts mitbekommen! Gruß Axel | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 541858 | |||
Datum | 08.02.2009 18:48 | 5399 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Axel Rauch Sobald ich dann aber ausserhalb der Feuerwehr mal einen LKW fahre, z.B. den Umzugs-Lkw für einem Bekannten gehts nicht ohne oder? Hast du dir das Gesetz mal durchgelesen? Dort steht, dass es nur für Fahrten mit gewerblichem Zweck gilt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 541860 | |||
Datum | 08.02.2009 18:54 | 5371 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Axel Rauch Sobald ich dann aber ausserhalb der Feuerwehr mal einen LKW fahre, z.B. den Umzugs-Lkw für einem Bekannten gehts nicht ohne oder? Christian hat dir schon den richtigen Hinweis auf den §1 des Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr gegeben. Ein Blick ins Gesetz hilft da schon weiter: § 1 Anwendungsbereich Der Umzugs-LKW den du gefälligkeitshalber für einen Bekannten fährst fällt da dann auch nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Diese Fahrt ist ja nicht gewerblich ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 541861 | |||
Datum | 08.02.2009 18:55 | 5344 x gelesen | |||
Danke für den Link. Ursache der Frage ist eigentlich, das ein Fahrlehrer mir gegenüber es so darstellte, das ab der Änderung 2009 jeder Führerscheinneuling die Zusatzausbildung machen muss! Er stellte es quasi so da, das es keinen Unterscheidung mehr zwischen privater und gewerblicher Nutzung gäbe. Er meinte auch das für mich, als alten Klasse 2 Fahrer, die Schulungen notwendig wären, wenn ich z.B. "mal" einen Umzugslkw fahren möchte! Gruß Axel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 541862 | |||
Datum | 08.02.2009 18:57 | 5504 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Axel Rauch sorry, aber ich habe mit der Fornesuche nichts gefunden und lese hier eigentlich recht regelmässig mit und habe dazu noch nichts mitbekommen! hättest du mal in die Themengruppe Führerscheine geschaut ;-) MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 541864 | |||
Datum | 08.02.2009 19:02 | 5307 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Axel Rauch Ursache der Frage ist eigentlich, das ein Fahrlehrer mir gegenüber es so darstellte, das ab der Änderung 2009 jeder Führerscheinneuling die Zusatzausbildung machen muss! wenn das der wirklich so gesagt hat dann habe ich erhebliche Zweifel an der Qualifikation des Fahrlehrer :-( MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 541867 | |||
Datum | 08.02.2009 19:08 | 5157 x gelesen | |||
... die meisten Fahrlehrer bilden das auch nicht aus... Ihnen fehlen meist das Wissen zu KFZ-Technik, Sozialvorschriften, Ladungssicherung, Vertragsrecht... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Axel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz | 541869 | |||
Datum | 08.02.2009 19:15 | 5266 x gelesen | |||
Hallo, manchmal ist man wirklich Dumm bzw. Blind!! Den link "Themengruppen" ist mir noch nie als link aufgefallen! Für mich war das optisch immer eine Tabellenüberschrift. Da ist einiges an mir vorbeigegangen! Gruß Axel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 541886 | |||
Datum | 08.02.2009 20:06 | 5283 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel Rauchich hätte mal eine Frage wie die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, welche sich ja im Herbst wieder verändern (verschärfen), einfluss auf die vom Aufgabenträger geförderten LKW-Führerscheine. Einen Einfluß hat das m.E. Diese blödsinnige Aussage "wir zahlen nichts/ nur einem Teil davon, weil die FE kann der FM ja auhc zur Einkommenserzielung nutzen" von manchen Gemeinden ist damit hinfällig, denn ohne die Zusatzausbildung geht das kaum noch. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 541889 | |||
Datum | 08.02.2009 20:46 | 5121 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian Fischer Einen Einfluß hat das m.E. stimmt - siehe hier: 'Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar?' von Jürgen M@yer MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Mannheim / Baden-würtenberg | 556561 | |||
Datum | 01.05.2009 04:32 | 4927 x gelesen | |||
Hallo ein Forumteilnehmer hat ja das Gesetz eingestellt Danke bitte genau lesen es betrifft uns alle Privat nicht die FW der Führerschein ist ja auch ein Standbein ich werde mir meinen Führerschein erhalten so das ich ihn weiterhin voll nutzen kann. dein Fahrlehrer sollte mal eine Fortbildung besuchen, wie im Gesetz steht ist das BKFQG eine Qualifizierung für Kraftfahrer im gewerblichen Einsatz ( wird auch Zeit). Die BKFQG ist ein Zusatz und nicht vom Führerschein abhänig. Habe deshalb mit der Fahrschule bei uns im Ort einen Spezialpreis für die Weiterbildungsmodule für Fw Angehörige ausgemacht was uns alle zufrieden macht den die Gemeinde zahlt nichts ist ja klar weil es sie nicht betrifft. Wer noch genau Infos braucht kann mich gerne Anschreiben habe mich nämlich auf den neusten Stand des BKFQG gebracht. Gruß Markus alles meine Meinung | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Mannheim / Baden-würtenberg | 556563 | |||
Datum | 01.05.2009 05:10 | 4731 x gelesen | |||
Nachtrag: Bitte vergesst nicht die wichtigen Datum und die Folgen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 556582 | |||
Datum | 01.05.2009 11:12 | 4825 x gelesen | |||
Hallo, Schwer lesbar geschrieben von Markus Müller Habe deshalb mit der Fahrschule bei uns im Ort einen Spezialpreis für die Weiterbildungsmodule für Fw Angehörige ausgemacht was uns alle zufrieden macht den die Gemeinde zahlt nichts ist ja klar weil es sie nicht betrifft. aha, was für einen Spezial-Preis hast du denn ausgehandelt? Nach meinen Erkundigungen kostet das komplette 35-stündige Weiterbildungsseminar rund 3000€ und die sind alle fünf Jahre fällig, ob sich das wirklich für eine -vermutlich- Nebentätigkeit auf 400€-Basis lohnt? Und nur darum ging es, dass die Kommunen nun nicht mehr argumentieren können, dass man den Führerschein ohne weiteres auch innerhalb einer Nebentätigkeit nutzen kann. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 556584 | |||
Datum | 01.05.2009 11:24 | 4730 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakrund 3000€ Kleine Korrektur, hab da was verwechselt, sind nur rund 750€. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Mannheim / Baden-würtenberg | 556592 | |||
Datum | 01.05.2009 14:03 | 4604 x gelesen | |||
Hallo Sebastian 750€ ist teuer die Fahrschule die unsere Leute ausbildet hat uns das Angebot gemacht muss nartülich jeder selbst zahlen für 50€ pro Modul wenn wir einen Kurs komplett mit 25 Personen füllen. | |||||
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