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ThemaZulässigkeit von Heckwarnanlagen23 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW543092
Datum14.02.2009 09:4311126 x gelesen
Geschrieben von Gerrit PetersIch würde die Balken gerne so einbauen, dass man die nur mit einem Schalter an und aus schalten kann. Und zwar soll die Anlagen dann so geschaltet sein, dass eine Richtungsweisung ausgeschlossen ist und die Blinker starr, oder symmetrisch im Wechsel blinken.


Ist es richtig, dass Anlagen, wie der Signalmaster o.ä. Produkte, zulässig sind solange keine Lauflicht geschaltet wird?
Gibt es irgendwelche Urteile dazu oder was sagt die Rechtssprechung generell?
Die Jungs von Google konnten mir da leider auch nicht wirklich helfen....


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen543095
Datum14.02.2009 10:078754 x gelesen
Geschrieben von René WestermannGibt es irgendwelche Urteile dazu oder was sagt die Rechtssprechung generell?
Generell ist alles, was ohne ABE, ABG, Teilegutachten oder entsprechende E-Nummer usw. ist, nicht zulässig.
Und solche lichttechnischen Einrichtungen ohne Papiere "einfach mal eintragen" geht normalerweise auch nicht.
Papiere gibt es für den Signalmaster soweit ich weiss nicht.
Der Triblitz hat z.B. eine ABG, der kann auch "Leiten".


Grüße
Jens

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW543098
Datum14.02.2009 10:228513 x gelesen
Hi René,

ich meine in der aktuellen bzw. letzten Feuerwehrzeitung stand hierzu ein Bericht.
Muss mal schauen ob ich die noch habe.
Gruß
Sven


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AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW543099
Datum14.02.2009 10:378632 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenGenerell ist alles, was ohne ABE, ABG, Teilegutachten oder entsprechende E-Nummer usw. ist, nicht zulässig.
Also schlüren viele Fahrzeuge das Ding ohne Zulassung mit sich rum?


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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H543112
Datum14.02.2009 11:418581 x gelesen
Viele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen.
Diese Leuchten können von jedem (privat|Firma|Behörde) eingesetzt werden.

Beispiel:

http://www.fg-haensch.de/pdf_files/Prod_RWS_pico.pdf


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW543114
Datum14.02.2009 11:518424 x gelesen
Geschrieben von Alexander Sucker Viele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen.
Gilt das auch für den Signalmaster? In der Produktbeschreibung ist nichts zu finden.... Oder gilt das allgemein für solche Art von Anlagen?


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern543130
Datum14.02.2009 13:048378 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerViele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen.

In Bayern dürfen nur Leuchten die eine Bauartgenehmigung als Warnleuchte nach § 53a StVZO oder als Fahrtrichtungsanzeiger nach § 54 StVZO besitzen benutzt werden und beide "MÜSSEN" in die Papiere eingetragen werden.
Diese Leuchten dürfen auch nur synchron leuchten, eine Lauflichtschaltung ist nicht zulässig


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AutorStef8an 8A., Birkenheide / Rheinland Pfalz543133
Datum14.02.2009 13:098440 x gelesen
Hallo zusammen,

also in der Pfalz ist das so geregelt.

LFKS Koblenz Rheinland Pfalz

Gruß Stefan


Das ist meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF oder von sonst jemand. Rechtschreibfehler dürft ihr behalten.

Ein Besuch lohnt sich http://www.feuerwehr-birkenheide.de

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern543134
Datum14.02.2009 13:118343 x gelesen
In Bayern ist es fast genauso geregelt.
Nur "wir" dürfen es auch bei langsamer Fahrt betätigen eine Schaltung über die Feststellbremse ist nicht notwendig.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW543151
Datum14.02.2009 13:578399 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alexander SuckerViele haben Leuchten ein- oder angebaut die eine Zulassung nach §53a StVZO haben und damit nicht eingetragen werden werden mussen.
Diese Leuchten können von jedem (privat|Firma|Behörde) eingesetzt werden.


Obacht: Sie dürfen aber auch nur im Rahmen des §53a StVZO eingesetzt werden, also Festeinbau _im_ Fahrzeug (z.B. bei geöffneter Heckklappe sichtbar o.ä.) oder _bei_Bedarf_ aussen (oder innen) am Fahrzeug angebracht werden.

Festmontage solcher Leuchten aussen am Fahrzeug benötigt eine Ausnahmegenehmigung (die es in manchen Bundesländern für Feuerwehrfahrzeuge pauschal gibt) und damit wieder die Eintragung.

(Oder man macht es so wie die meisten und hofft, dass keiner so genau danach fragt...)

Gruß,
Henning


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AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW543184
Datum14.02.2009 15:338361 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochdie es in manchen Bundesländern für Feuerwehrfahrzeuge pauschal gibt
Ne Idee wie ich das für NRW rausbekomme? Finde äußerst schlecht Informationen... Vielleicht beim Hersteller direkt versuchen?


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW543195
Datum14.02.2009 15:588312 x gelesen
*anklopf* René, das steht in der 2/2009 der Feuerwehrbild drinne. ;)
Also, entweder besorgst du dir die oder du weis wie PN funktioniert. ;)
Gruß
Sven


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW543197
Datum14.02.2009 16:068311 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von René WestermannGeschrieben von Henning Kochdie es in manchen Bundesländern für Feuerwehrfahrzeuge pauschal gibt
Ne Idee wie ich das für NRW rausbekomme? Finde äußerst schlecht Informationen... Vielleicht beim Hersteller direkt versuchen?


Für NRW ist mir keine pauschale Regelung bekannt.

Du musst also bei der jeweils zuständigen Behörde (i.d.R. die Bezirksregierung) nachfragen, unter welchen Voraussetzungen die eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Frag am besten gleich auch nach, ob die die Antwort dann hier mitteilen darfst ;-)

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW543784
Datum16.02.2009 18:568339 x gelesen
Geschrieben von René WestermannDie Jungs von Google konnten mir da leider auch nicht wirklich helfen....

das ist in jedem Bundesland anders geregelt, teilweise sogar abhängig von Regierungsbezirken oder TÜV-Stellen - oder dem Auslaufen bzw. Verlängern von Ausnahmen bzw. dem öffentlichen Druck den die Feuerwehren aufbauen.

Vgl. dazu mehrere Beiträge von mir in Diskussionen zu dem Thema hier, etliche Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften sowie das Technikbuch der Reihe www.einsatzpraxis.org.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen561293
Datum01.06.2009 19:478227 x gelesen
Hallo,

Hessen sagt das hier dazu:

Quasi druckfrisch... OK, stammt aus dem März, war aber "erst" im letzten Florian Hessen...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz561308
Datum01.06.2009 20:078132 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian FleschhutHessen sagt das hier dazu...

Das stellt ja fast eine kleine Revolution da... Richtunsgspfeile und Betrieb während der Fahrt... Und das ganze ausserhalb von Bayern ;-)
Wenn ich dran denk was letztes Jahr die Antwort auf meine Petition war...
Hmm, ich schau nachdenklich und etwas neidisch 10 km nach Osten...

MfG
Daniel


Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW561313
Datum01.06.2009 20:248131 x gelesen
Geschrieben von Daniel BalzDas stellt ja fast eine kleine Revolution da... Richtunsgspfeile und Betrieb während der Fahrt... Und das ganze ausserhalb von Bayern ;-)
Wenn ich dran denk was letztes Jahr die Antwort auf meine Petition war...


Ich bring das Thema seit ca. Anfang des neues Jahrhunderts... Die Inhalte der Antworten erspar ich Dir...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz561318
Datum01.06.2009 20:358061 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch bring das Thema seit ca. Anfang des neues Jahrhunderts... Die Inhalte der Antworten erspar ich Dir...

Ich kann Sie mir ansatzweise vorstellen und zieh den Hut vor deinem Durchhaltevermögen in dieser und vielen anderen Fragestellungen/Diskussionen.

MfG
Daniel


Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar.

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AutorAndr8eas8 W.8, Rodgau / Hessen561327
Datum01.06.2009 21:138085 x gelesen
Hallo,

der zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert, also nur für Hessen kann ich hier sprechen. Dies verbessert ganz erheblich die Sicherheit der Einstzkräfte auf Autobahnen oder mehrspurigen Bundesstraßen was die Heckwarnsysteme angeht. Die Folienbeklebung ist sicherlich eine Verbesserung egal wo das Fahrzeug eingestzt wird.


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen561329
Datum01.06.2009 21:188011 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Winterder zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert, also nur für Hessen kann ich hier sprechen.

Nicht nur dafür, auch schlichtweg für eine Konturmarkierung von Fahrzeugen < 6 m Länge...
Das wurde zwar bisher üblicherweise "übersehen", aber jetzt ist es legalisiert...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz561333
Datum01.06.2009 21:387982 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas Winterder zweite Teil ist ja dann auch die Genehmigung von der Folienbeklebung so wie sie Ratingen schon existiert

Jetzt kommen mir fast die Tränen ;-)
Kann mir das mal jemand zukommen lassen? Also diesen 2. Teil, danke!

MfG
Daniel


Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen561335
Datum01.06.2009 21:408021 x gelesen
Geschrieben von Daniel BalzKann mir das mal jemand zukommen lassen? Also diesen 2. Teil, danke!

HmdI -> Sicherheit -> Feuerwehr -> Infothek

Da gibts noch ganz viele andere Sachen zum Runterladen...


Viele Grüße

Christian

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen561390
Datum02.06.2009 00:228034 x gelesen
Moin

Geschrieben von Christian FleschhutQuasi druckfrisch... OK, stammt aus dem März, war aber "erst" im letzten Florian Hessen...Ist eine wirklich gute Sache! Einzig in der beigefügten Musterdienstanweisung zur Nutzung der Heckwarner hab ich zwei Haare in der Suppe gefunden - nämlich dass man die Teile nur auf Schnellstraßen einsetzen soll und dass sich ein Absatz so liest, als ob man bei Verwendung der Heckwarner alle anderen Lichter am Auto lieber ausmacht ;o)

Was die "Ratinger Beklebung" angeht - ebenfalls top! Nun müssen nur noch die Anhänger traditioneller Muster überzeugt werden, dass auch ein reinweißes Auto mit leuchtroter Folienbeklebung, Kontrastflächen, Umrissmarkierung und Ratinger Heckdesign nach wie vor ein Feuerwehrauto ist und bestimmt auch als solches erkannt wird ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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 12.11.2008 12:32 Gerr7it 7P., Buxtehude Heckwarnanlage "Federal Signal - LED Signalmaster", umrüsten möglich?
 14.02.2009 09:43 René7 W.7, Tecklenburg-Leeden
 14.02.2009 10:07 ., Bremervörde
 14.02.2009 10:37 René7 W.7, Tecklenburg-Leeden
 14.02.2009 11:41 Alex7and7er 7S., Wedel
 14.02.2009 11:51 René7 W.7, Tecklenburg-Leeden
 14.02.2009 13:04 ., Neuburg
 14.02.2009 13:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.02.2009 15:33 René7 W.7, Tecklenburg-Leeden
 14.02.2009 15:58 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 14.02.2009 16:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.02.2009 10:22 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 14.02.2009 13:09 Stef7an 7A., Birkenheide
 14.02.2009 13:11 ., Neuburg
 16.02.2009 18:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.06.2009 19:47 Chri7sti7an 7F., Fürth
 01.06.2009 20:07 Dani7el 7B., Westhofen
 01.06.2009 20:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.06.2009 20:35 Dani7el 7B., Westhofen
 01.06.2009 21:13 Andr7eas7 W.7, Rodgau
 01.06.2009 21:18 Chri7sti7an 7F., Fürth
 01.06.2009 21:38 Dani7el 7B., Westhofen
 01.06.2009 21:40 Chri7sti7an 7F., Fürth
 02.06.2009 00:22 Seba7sti7an 7W., Linden
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