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Thema | Automatische Mitgliedschaft im Feuerwehrverband? | 21 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrverbände | ||||
Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 543243 | |||
Datum | 14.02.2009 21:57 | 9211 x gelesen | |||
Hallo, der Deutsche Feuerwehrverband schreibt auf seiner Hompage folgendes: Die föderale Gliederung setzt sich nach unten fort; Mitglieder in den Landesfeuerwehrverbänden sind die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände. Ihnen gehören automatisch alle Angehörigen der örtlichen öffentlichen Feuerwehren an. (http://dfv.org/sitemap/index.htm, zweiter Absatz, Hervorhebung von mir) Stimmt das so? Mir ist das neu und im Moment für mich auch schwer vorstellbar. Nach meinem Kenntnisstand sind in den hiesigen Kreisfeuerwehrverbänden auch nur ca. 50%-70% der Wehren Mitglied. Schönen Gruß Andreas Erfahrung heißt gar nichts... Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 543245 | |||
Datum | 14.02.2009 22:01 | 6384 x gelesen | |||
Sorry, hier der richtige Link Erfahrung heißt gar nichts... Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543248 | |||
Datum | 14.02.2009 22:13 | 6481 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HuschStimmt das so? Nö. Geschrieben von Andreas Husch Nach meinem Kenntnisstand sind in den hiesigen Kreisfeuerwehrverbänden auch nur ca. 50%-70% der Wehren Mitglied. In anderen Gegenden sind zwar 100% der Wehren (genauer gesagt deren Träger) Mitglied, da dort entsprechende gesetzliche Vorgaben existieren. Das macht aber noch lange nicht den einzelnen FA zum Mitglied. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 543302 | |||
Datum | 15.02.2009 10:50 | 6224 x gelesen | |||
Hallo, ähm, also Geschrieben von Marc Dickey Das macht aber noch lange nicht den einzelnen FA zum Mitglied., das sieht aber mindestens ein Verband anders. Ist eine FFW Mitglied im Verband, sind die Mitglieder der Wehr automatisch Mitglied im Verband - so hab ich das gehört.... Aber mit dem Thema beschäftige ich mich nicht so aktiv, dafür ist mir meine Zeit zu schade, die investiere ich lieber sinnvoller, also dann, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 543303 | |||
Datum | 15.02.2009 10:54 | 6146 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Paul Bohlen , das sieht aber mindestens ein Verband anders. Ist eine FFW Mitglied im Verband, sind die Mitglieder der Wehr automatisch Mitglied im Verband - so hab ich das gehört.... Da würde ich mal die Rechtslage prüfen lassen. Ich bin ja auch nicht automatisch Mitglied im Arbeitgeberverband nur weil meine Firma da vertreten ist. ;-) Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18.Inf.-Reg Kaiserslautern. Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen! Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohlorganisierten und schlagkräftigen Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind sei der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen. STGB §328 (2) 3: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht." | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 543309 | |||
Datum | 15.02.2009 11:08 | 5802 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HuschStimmt das so? Definitiv nein. Bei uns in Mannheim waren ebenfalls die Abteilungen der FF als Ganzes Mitglied im Stadtfeuerwehrverband - und damit automatisch jeder Angehörige. So waren auch alle Mitglied im LFV BW und dem DFV. Die FF-Abteilungen sind jedoch zum 31.12.08 geschlossen aus dem SFV ausgetreten. Damit dürften wir (ca.300 Mann/Frau) zur Zeit weder Mitglieder des LFV noch des DFV sein. Zeitungsartikel (kostenpflichtig, daher leider nur die Einleitung) Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 543311 | |||
Datum | 15.02.2009 11:09 | 5930 x gelesen | |||
Hallo Jakob, Geschrieben von Jakob Theobald Da würde ich mal die Rechtslage prüfen lassen. tja, das ist so eine Frage, um die ich mich mal kümmere, wenn ich mal viel Zeit habe....., hier im Saarland ist der Feuerwehrverband nicht unumstritten, das ist eine ziemlich komplexe Geschichte, da läuft einiges nicht so optimal, leider. Bin mal gespannt, ob sich da was in den nächsten Jahren ändert, halte das aber für eher unwahrscheinlich, also dann, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 543313 | |||
Datum | 15.02.2009 11:27 | 5968 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Paul Bohlen Ist eine FFW Mitglied im Verband, sind die Mitglieder der Wehr automatisch Mitglied im Verband - so hab ich das gehört.... Das ist aber nicht so. Nicht die Wehrangehörigen sind Verbandsmitglieder, sondern die Verbandsmitglieder, die der Wehr angehören, bilden eine Gruppe, die dann ihrer Größe entsprechend eine Anzahl Delegierter zu Verbandsversammlungen stellt. Wenn einer nicht Mitglied werden will braucht er das nicht. Gruß Chris | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543318 | |||
Datum | 15.02.2009 11:55 | 6147 x gelesen | |||
Die Mitgliedschaft in den Feuerwehrverbänden ist schon eine verworrene Sache. Auf Bundesebene ist die Betrachtung noch einfach. Neben Fördermitgliedern und wenigen weiteren Vereinigungen sind es primär die Landesfeuerwhrverbände, die dort Mitglied sind. Auch die Landesfeuerwehrverbände sind noch halbwegs klar erfaßbar. Je nach Größe des Landes findet man dort primär die Kreis- und/oder Bezirksfeuerwehrverbände. Interessant sind dann jedoch die Kreisfeuerwehrverbände. In einigen Fällen sind es Zwangsvereinigungen der Feuerwehren im Landkreis und werden als Anstalt öffentlichen Rechts geführt. Zumeist aber sind es Vereine, welche ihren Satzungen entsprechend die Feuerwehren als Mitglied haben. Spätestens hier sollte man sich die Frage stellen wie jemand ohne Rechtspersönlichkeit (=Feuerwehr) selbständig irgendwo Mitglied werden kann. Naja, letztendlich wird der Beitrag dann sowieso zumeist aus dem kommunalen Etat gezahlt. In einigen Fällen ist schon der Kreisfeuerwehrverband inhomogen. Neben den Feuerwehren (wir erinnerung uns: nicht rechtsfähige kommunale Einrichtungen) werden auch Feuerwehrvereine aufgenommen. Als Mitglied, welches selbst über die Mitgliedschaft in einem Feuerwehrverein entschieden hat, der widerum Mitglied im KFV ist, kann man sich möglicherweise indirekt als Mitglied dessen (und der höheren Ebenen) sehen. Theoretisch hat man dann sogar die Möglichkeit zu Beantragen, daß sein eigener Verein dort austritt oder, daß dort gewisse Anträge gestellt werden. Ganz anders stellt sich die Situation für den regulären Feuerwehrangehörigen dar. Was hat er mit der Mitgliedschaft im KFV zu tun? Inwieweit kann er da Einfluß nehmen? Letztendlich ist er ehrenamtlicher Mitarbeiter einer Einrichtung die dort Mitglied ist. Nehmen wir doch mal einen Vergleich aus der freien Wirtschaft. Das Vereinsmitglied (s. vorl. Abs.) kann man mit einem Gesellschafter des Unternehmens vergleichen. In dieser Position hat man gewisse Möglichkeiten der Einflußnahme. Unser Feuerwehrangehöriger (letzter Abs.) ist nicht anderes wie ein Mitarbeiter des Unternehmens. Nur, daß in diesem Fall das Betriebsverfassungsgesetz nicht greift... ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 543350 | |||
Datum | 15.02.2009 12:53 | 5956 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Marc Dickey Spätestens hier sollte man sich die Frage stellen wie jemand ohne Rechtspersönlichkeit (=Feuerwehr) selbständig irgendwo Mitglied werden kann. Geschrieben von Marc Dickey Letztendlich ist er ehrenamtlicher Mitarbeiter einer Einrichtung die dort Mitglied ist. Das mit den Satzungen ist offensichtlich so eine Sache... Bei unserem KFV geht das z.B. nicht. Bei uns sind ausdrücklich die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Mitglieder, nicht die Feuerwehr. Geschrieben von Marc Dickey Theoretisch hat man dann sogar die Möglichkeit zu Beantragen, daß sein eigener Verein dort austritt oder, daß dort gewisse Anträge gestellt werden. Wieso nur theoretisch? Auch praktisch. Von der Möglichkeit macht allerdings kaum jemand gebrauch. Es gibt aber mindestens einen, der das schon durchgezogen hat ;-) Gruß Chris | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 543357 | |||
Datum | 15.02.2009 13:01 | 5961 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIn anderen Gegenden sind zwar 100% der Wehren (genauer gesagt deren Träger) Mitglied, da dort entsprechende gesetzliche Vorgaben existieren. Das macht aber noch lange nicht den einzelnen FA zum Mitglied. Hallo, bei uns errechnet sich der Mitgliedsbeitrag zum Verband an der Anzahl der aktiven Mitglieder. Wenn ich dann da mitgezählt werde, dann bin ich auch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 543366 | |||
Datum | 15.02.2009 13:27 | 5922 x gelesen | |||
Hallo Chris, hat Euer Kreisverband eine andere Satzung als der in NK? Das mit der automatischen Mitgliedschaft (wenn die Wehr Mitglied im Verband ist) ist, hab ich auf telefonische Nachfrage vom Kreisverband so gehört (bin vor ein paar Jahren von Eppelborn >FFW nicht im Verband nach NK gewechselt - FFW im Verband), mich danach auch nicht mehr weiter mit dem Thema befasst. Ich hab seitdem übrigens auch nicht allzuviel vom Verband gehört, außer so den Newslettern und einen nicht so gelungenen Vorstellungstag in Göttelborn. Wie gesagt, wenn ich mal viel Zeit habe, werde ich mich mal darum kümmern, aber sooo wichtig ist der Verband nicht, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 543376 | |||
Datum | 15.02.2009 14:26 | 5907 x gelesen | |||
Kann schon sein, dass nicht Jeder dieses Thema so prickelnd findet - sollte aber, denn - eine automatische (persönliche) Mitgliedschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich. - wer nicht Mitglied ist dürfte dann auch keine Delegierten wählen - kann es sein, dass ein Verband unaufgefordert meine Interessen vertritt? oder, wenn man persönlich nicht automatisch Mitglied wird, wie kann man dann z. B. eine Funktion im Verband wahrnehmen? um nur ein paar Fragen aufzuwerfen ... Mit sonntäglichen Grüßen Hartmund Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543382 | |||
Datum | 15.02.2009 15:00 | 5879 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph WolfBei unserem KFV geht das z.B. nicht. Bei uns sind ausdrücklich die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Mitglieder, nicht die Feuerwehr. Das heißt du hast also eine Beitrittserklärung zu eurem KFV ausgefüllt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543383 | |||
Datum | 15.02.2009 15:02 | 5874 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerbei uns errechnet sich der Mitgliedsbeitrag zum Verband an der Anzahl der aktiven Mitglieder. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Anzahl der FA ist eine Bemessungsgröße und das wars. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 543409 | |||
Datum | 15.02.2009 16:03 | 5810 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWas hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Anzahl der FA ist eine Bemessungsgröße und das wars. Wie schon gesagt. Wenn ich zur Ermittlung der Beitragszahlung herangezogen werde, dann möchte ich auch Mitglied sein. Bei der Gründungsversammlung unseres KFV, bei der ich anwesend war, war es z.B. möglich, dass Kameraden, deren FF nicht beitrat, Mitglied im Verband wurde. Sie mußten nur ihren Beitrag selbst bezahlen. Für uns bezahlt dagegen die Gemeinde. Da gibt´s für mich keinen Unterschied. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543414 | |||
Datum | 15.02.2009 16:17 | 5755 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWenn ich zur Ermittlung der Beitragszahlung herangezogen werde, dann möchte ich auch Mitglied sein. Du bist auch Mitglied im Arbeitgeberverband deines Arbeitgebers? Geschrieben von Anton Kastner (...), deren FF nicht beitrat,(...) Ich frage mich noch immer, wie etwas, das keine eigene Rechtspersönlichkeit hat irgendwo beitreten kann. Geschrieben von Anton Kastner Sie mußten nur ihren Beitrag selbst bezahlen. Sie sind ja auch persönlich Mitglied geworden und dann sollen sie auch zahlen. Geschrieben von Anton Kastner Für uns bezahlt dagegen die Gemeinde. Genau, die Gemeine zahlt, weils sie letztendlich auch Mitglied geworden ist und nicht der einzelne FA. Das macht den einzelnen FA auch nicht automatisch zum Mitglied, da es schwer wird ihm automatisch irgendwelche Mitgliedspflichten aufzudrücken. MkG Marc
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 543430 | |||
Datum | 15.02.2009 17:01 | 5861 x gelesen | |||
Hallo Paul. Offensichtlich ist da ein Unterschied, ja. Ich kenne die Satzung des KFV Nk nicht, aber in unserer steht das so drin. §3 Abs. 1 Nr. 1 spricht von "Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren", nicht von Feuerwehren oder Löschbezirken. Zumindest die alte Satzung sah das so vor. Die wurde nämlich auf der letzten Delegiertenversammlung, an der ich nicht teilnehmen konnte, geändert, m.W. allerdings nicht in dem Punkt. Geschrieben von Paul Bohlen Ich hab seitdem übrigens auch nicht allzuviel vom Verband gehört Genau. Riesenproblem. Öffentlichkeitsarbeit nicht vorhanden. Allerdings auch ein Problem: die Möglichkeiten, die funkionierende Verbände bieten könnten, will einfach keiner sehen. Dazu kommt noch, dass viele Kleinfürsten in den Feuerwehren ihre Leistungsträger lieber für sich behalten, anstatt ihr Wissen der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Wir erfinden deshalb dauernd neue Räder... Geschrieben von Paul Bohlen aber sooo wichtig ist der Verband nicht Momentan stehen die Verbände etwas im Abseits. Das ist richtig... Leider. Gruß Chris | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 543432 | |||
Datum | 15.02.2009 17:06 | 5776 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Marc Dickey Das heißt du hast also eine Beitrittserklärung zu eurem KFV ausgefüllt? Jo, hab ich. Wobei eine Beitrittserklärung ja nicht ausdrücklich durch das Mitglied erfolgen müsste, sondern könnte ja auch durch eine Liste geschehen, auf der die Namen draufstehen. Für die auf der Liste stehenden wird dann Beitrag gezahlt. Will einer nicht oder nicht mehr wird er nicht gemeldet oder von der Liste gestrichen. Damit entfällt die Beitragszahlung und die Mitgliedschaft im Verband. Gruß Chris | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543436 | |||
Datum | 15.02.2009 17:21 | 5891 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph WolfJo, hab ich. Das dürfte im bundesweiten Vergleich absoluten Seltensheitswert haben. Geschrieben von Christoph Wolf Für die auf der Liste stehenden wird dann Beitrag gezahlt. Von wem? Dem Träger der Feuerwehr? Geht man von der These aus, die Verbände sein Interessensvertreter der Feuerwehrangehörigen, so hat das fast die gleiche Qualität als würde ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Gewerkschaftsbeiträge zahlen. Fragt sich wie viele FA denn dort Mitglied werden würden, wenn sie denn selber zahlen müßten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 543479 | |||
Datum | 15.02.2009 19:13 | 5730 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Marc Dickey Dem Träger der Feuerwehr? Teilweise dürfte das so sein. Oder aus der Kameradschaftskasse, weil im Beitrag ein Versicherungspaket enthalten ist. Das ist doch nicht verwerflich, oder? Außerdem, wie geschrieben: es muss ja keiner. Und damit: Geschrieben von Marc Dickey Fragt sich wie viele FA denn dort Mitglied werden würden, wenn sie denn selber zahlen müßten. Solltest Du Dich nicht verschätzen! Das könnten mehr sein, als Du erwarten würdest. Zumindest bei uns. Gruß Chris | |||||
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