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ThemaRufname HLF20/168 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen543667
Datum16.02.2009 14:197008 x gelesen
Hallo,

Eine Feuerwehr hat ein LF20/16 ohne Zuschuss gekauft. Die Beladung entspricht nicht 100% aber so gut wie der DIN. Lt. hessischem Funkrufnamenkatalog hat es die Ziffer 44 als Rufname.
Allerdings verfügt das Fahrzeug über weit mehr als die LF20/16 Beladung.
Woher weiß man jetzt, ob nicht auch die Funkkennziffer 46 (HLF20/16) zulässig wäre?

Mfg T.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern543674
Datum16.02.2009 14:274643 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tim SittigWoher weiß man jetzt, ob nicht auch die Funkkennziffer 46 (HLF20/16) zulässig wäre?
kann dir leider für Hessen nicht weiter helfen, aber z.B. in Bayern hast du das gleiche Problem.

40 steht in By für:

LF 16 - 800-1200l Wasser mit oder ohne Rett.Satz
LF16/12 - 1200-2000l Wasser
LF20/16 - 1600-2400l Wasser
HLF20/16


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen543675
Datum16.02.2009 14:304628 x gelesen
Geschrieben von Tim SittigLt. hessischem Funkrufnamenkatalog hat es die Ziffer 44 als Rufname.

nee 43 - LF ohne TH oder verschrieben?

Geschrieben von Tim SittigWoher weiß man jetzt, ob nicht auch die Funkkennziffer 46 (HLF20/16) zulässig wäre?

Mit TH und Seilwinde = 46

klink mich - ich bin ein lick


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen543678
Datum16.02.2009 14:354433 x gelesen
Hallo,

im Zweifelsfall dadurch, dass der bei der Gemeinde / Feuerwehr Verantwortliche (!) mal beim Verfasser des Rufnamenkataloges (-> HMdIS, Sachgebiet V22) anfragt.

... weil u.a. Aufgabe des Landes: siehe § 5 (1) Pkt. 1 HBKG

Eine Lösung wird Dir hier im Forum vermutlich keiner verbindlich sagen können oder wollen.

Gruss
Gerhard


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AutorJürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen543683
Datum16.02.2009 14:484477 x gelesen
Ja nee. Da ist lange her. 43 ist mittlerweile LF16(alt) oder LF10/6 schwer (Allrad). Eine "Seilwinde" ist keine Pflichtausstattung mehr für ein HLF. Nur noch optional.


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AutorJürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen543684
Datum16.02.2009 14:494298 x gelesen
Ei Gerhard,

vermutlich hast du (wieder einmal) recht!! :-)

Danke


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen543691
Datum16.02.2009 14:594311 x gelesen
ja, doch - erst mal müssten wir uns einigen, was das Vehikel ist - mit TH oder ohne TH - das geht aus deiner Anfrage nicht hervor.

Dann steht ja relativ simpel - HLF mit Seilwinde = 46 und ohne = 44


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorKlau8s H8., Wächtersbach / Hessen543692
Datum16.02.2009 15:004245 x gelesen
Hallo Tim,

lies dir doch den von Lüder angehängten Anhang mal richtig durch und du wirst feststellen, dass im angehängten Rufnamenkatalog neuester Ausgabe (!) zwischen HLF mit und ohne maschineller Zugeinrichtung unterschieden wird.

Die 43 bezieht sich auf ein Fahrzeug OHNE Beladung TH, größer als 9 Tonnen
(auch LF 20/16 OHNE TH)
Die 44 bezieht sich auf Fahrzeuge mit Beladung TH, größer als 9 Tonnen
(auch HLF 20/16 jedoch OHNE maschinelle Zugeinrichtung)
Das HLF MIT maschineller Zugeinrichtung ist dann unter 46 gelistet...


LG Klaus

Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun !

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 16.02.2009 14:19 ., Weiterstadt
 16.02.2009 14:27 Chri7sto7f S7., Vilseck
 16.02.2009 14:30 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.02.2009 14:48 ., Weiterstadt
 16.02.2009 14:59 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.02.2009 15:00 Klau7s H7., Wächtersbach
 16.02.2009 14:35 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 16.02.2009 14:49 ., Weiterstadt
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