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Thema | Rufname HLF20/16 | 8 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Jürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen | 543667 | |||
Datum | 16.02.2009 14:19 | 7008 x gelesen | |||
Hallo, Eine Feuerwehr hat ein LF20/16 ohne Zuschuss gekauft. Die Beladung entspricht nicht 100% aber so gut wie der DIN. Lt. hessischem Funkrufnamenkatalog hat es die Ziffer 44 als Rufname. Allerdings verfügt das Fahrzeug über weit mehr als die LF20/16 Beladung. Woher weiß man jetzt, ob nicht auch die Funkkennziffer 46 (HLF20/16) zulässig wäre? Mfg T. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 543674 | |||
Datum | 16.02.2009 14:27 | 4643 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tim Sittig Woher weiß man jetzt, ob nicht auch die Funkkennziffer 46 (HLF20/16) zulässig wäre? kann dir leider für Hessen nicht weiter helfen, aber z.B. in Bayern hast du das gleiche Problem. 40 steht in By für: LF 16 - 800-1200l Wasser mit oder ohne Rett.Satz LF16/12 - 1200-2000l Wasser LF20/16 - 1600-2400l Wasser HLF20/16 MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 543675 | |||
Datum | 16.02.2009 14:30 | 4628 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim SittigLt. hessischem Funkrufnamenkatalog hat es die Ziffer 44 als Rufname. nee 43 - LF ohne TH oder verschrieben? Geschrieben von Tim Sittig Woher weiß man jetzt, ob nicht auch die Funkkennziffer 46 (HLF20/16) zulässig wäre? Mit TH und Seilwinde = 46 klink mich - ich bin ein lick Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 543678 | |||
Datum | 16.02.2009 14:35 | 4433 x gelesen | |||
Hallo, im Zweifelsfall dadurch, dass der bei der Gemeinde / Feuerwehr Verantwortliche (!) mal beim Verfasser des Rufnamenkataloges (-> HMdIS, Sachgebiet V22) anfragt. ... weil u.a. Aufgabe des Landes: siehe § 5 (1) Pkt. 1 HBKG Eine Lösung wird Dir hier im Forum vermutlich keiner verbindlich sagen können oder wollen. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen | 543683 | |||
Datum | 16.02.2009 14:48 | 4477 x gelesen | |||
Ja nee. Da ist lange her. 43 ist mittlerweile LF16(alt) oder LF10/6 schwer (Allrad). Eine "Seilwinde" ist keine Pflichtausstattung mehr für ein HLF. Nur noch optional. | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Weiterstadt / Hessen | 543684 | |||
Datum | 16.02.2009 14:49 | 4298 x gelesen | |||
Ei Gerhard, vermutlich hast du (wieder einmal) recht!! :-) Danke | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 543691 | |||
Datum | 16.02.2009 14:59 | 4311 x gelesen | |||
ja, doch - erst mal müssten wir uns einigen, was das Vehikel ist - mit TH oder ohne TH - das geht aus deiner Anfrage nicht hervor. Dann steht ja relativ simpel - HLF mit Seilwinde = 46 und ohne = 44 Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Klau8s H8., Wächtersbach / Hessen | 543692 | |||
Datum | 16.02.2009 15:00 | 4245 x gelesen | |||
Hallo Tim, lies dir doch den von Lüder angehängten Anhang mal richtig durch und du wirst feststellen, dass im angehängten Rufnamenkatalog neuester Ausgabe (!) zwischen HLF mit und ohne maschineller Zugeinrichtung unterschieden wird. Die 43 bezieht sich auf ein Fahrzeug OHNE Beladung TH, größer als 9 Tonnen (auch LF 20/16 OHNE TH) Die 44 bezieht sich auf Fahrzeuge mit Beladung TH, größer als 9 Tonnen (auch HLF 20/16 jedoch OHNE maschinelle Zugeinrichtung) Das HLF MIT maschineller Zugeinrichtung ist dann unter 46 gelistet... LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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