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ThemaAktiv austreten, Verein beiben45 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJuli8an 8D., Burghausen / BY545019
Datum23.02.2009 11:2612113 x gelesen
Servus miteinand,

hab da mal ne frage an euch! Muss jetzt aus arbeitstechnischen gründen in einen weiteren entfernten ort umziehn, besser gesagt ins ausland. deshalb beabsichtige ich dass ich aus den aktiven feuerwehrdienst austrete, aber dennoch im Verein tätig bleibe. Geht denn das??

Rennad


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AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern545020
Datum23.02.2009 11:319934 x gelesen
Hallo Julian

Ist völlig problemlos möglich.
Die Mitgliedschaft im Verein setzt auch in Bayern keinen aktiven Dienst voraus.

Gruß
Jörg


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545021
Datum23.02.2009 11:339308 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Julian Dannerdeshalb beabsichtige ich dass ich aus den aktiven feuerwehrdienst austrete, aber dennoch im Verein tätig bleibe. Geht denn das??
Selbstverständlich - Mitgliedschaft in einer FF (Einrichtung der Gemeinde/Stadt) und Mitgliedschaft in einem Verein (privater Zusammenschluss von Personen) sind unterschiedliche und getrennte Dinge. Man kann also Mitglied in der FF, ohne Mitglied des (Feuerwehr-)Vereins oder eben Mitglied des Feuerwehrvereins, ohne Mitglied der FF zu sein.


MkG Sascha

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AutorJuli8an 8D., Burghausen / BY545022
Datum23.02.2009 11:349762 x gelesen
ja in ordnung. aber nicht dass wir jetzt aneinander vorbei reden! ich will kein passives mitglied sein, sondern ein aktives im Verein"


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern545023
Datum23.02.2009 11:409696 x gelesen
Servus,

der Verein hat mit der aktiven Wehr eigentlich nichts zu tun....
Du kannst also noch so aktiv im Verein sein, und noch niemals einen Helm aufgehabt haben


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen545024
Datum23.02.2009 11:419310 x gelesen
Moin,

bei uns (ist allerdings in Hessen) bezieht sich die unterscheidung zwischen "aktiven" und "fördernden" Mitgliedern auf die Tätigkeit im Einsatzdienst. Was wäre denn in deinem Sinne eine "aktive" Tätigkeit in einem Feuerwehrverein?

Gruß, Matthias


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern545025
Datum23.02.2009 11:429285 x gelesen
HI

Nö, nö. Das ist ja nur gut, wenn du auch noch aktiv im Verein bleiben willst und nicht nur zum passiven oder fördernden Mitglied wirst.

So wie ich dich verstehe, geht aus beruflichen Gründen ein aktiver Dienst in der Einsatzabteilung nicht mehr, da du den Wohnort wechselst.
Es spricht aber nichts dagegen, dass du zweimal im Jahr für Vereinsaktivitäten (Tag der offenen Tür, o.ä.) anreist und dort mit hilfst und unterstützt.

Sprech doch einfach mal mit deinem Vorstandsvorsitzenden des Vereins. Ich kann mir nicht vorstellen, was er dagegen haben sollte.
Die offizielle Beendigung deiner Tätigkeit mit Austritt beim Kommandanten ist eine ganz andere Schiene.

Gruß
Jörg


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AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern545026
Datum23.02.2009 11:449295 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ott... bezieht sich die unterscheidung zwischen "aktiven" und "fördernden" Mitgliedern auf die Tätigkeit im Einsatzdienst.

Hi

ihr habt fördernde Mitglieder im Einsatzdienst?! Oder versteh ich das falsch?

Gruß
Jörg


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern545027
Datum23.02.2009 11:459205 x gelesen
Natürlich kannst du dem Verein erhalten bleiben, aber eben nur als passives oder förderndes Mitglied. Die Mitgliedsachft als Aktiver im Verein setzt üblicherweise auch aktiven Feuerwehrdienst vorraus. Man kann ja weiterhin aktiv in verin mitarbeiten, auch wenn man nicht mehr aktiv ist. Welche Unterschiede stellst du dir denn als aktives Vereinsmitglied als nicht mehr Feuerwehrdienstleistender im Gegensatz zum Passiventum vor?


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545028
Datum23.02.2009 11:459283 x gelesen
Geschrieben von Julian Dannerich will kein passives mitglied sein, sondern ein aktives im Verein"
Um diese Frage zu beantworten, musst du in eure Vereinssatzung schauen, inwiefern unterschiedliche Arten von Mitgliedschaften existieren und welche Voraussetzungen dafür gelten. Diesbezüglich können wir dir nicht helfen, da wir die Satzung nicht kennen.

Falls eure Satzung der Mustersatzung des LFV Bayern entspricht (Klick), kannst du kein aktive Mitglied mehr sein, da du kein Feuerwehrdienstleistender mehr bist (bzw. sein wirst):
§ 3 Mitglieder
"1. Mitglieder des Vereins können sein:
a. Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),
b. ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder),
c. fördernde Mitglieder,
d. Ehrenmitglieder.

Zu den aktiven Mitgliedern zählen auch die Feuerwehranwärter. Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglie-der, wenn sie nicht aus dem Verein austreten.

Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuer-wehrdienstlei¬stende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen be-sondere Verdienste erworben haben."
Quelle: Mustersatzung LFV Bayern

Wie schon geschrieben, kann dir die Frage nur eure konkrete Satzung beantworten!


MkG Sascha

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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen545029
Datum23.02.2009 11:509213 x gelesen
Ist er im Einsatzdienst aktiv, so ist er Aktives Mitglied, ist er im Einsatzdienst nicht aktiv, ist er förderndes (passives) Mitglied.

Im Verein gibt s bei uns keine Unterscheidung zwischen Aktiv und passiv. Auch nicht, wenn jemand an den Festen dauernd hilft, bleibt er ein passives Mitglied.

Gruß


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorJörg8 R.8, Steppach / Bayern545030
Datum23.02.2009 11:529269 x gelesen
Hallo

nicht das es da zu Mißverständnissen kommt: Ich bezog mein "Aktiv" und "Passiv" auf die direkte Art und Weise, wie sich derjenige im Vereinsleben mit einbringt. Nicht auf den Status in dem er geführt wird.
NICHT mehr Aktiv in der Einsatzabteilung, heißt Status PASSIV im Verein, lt. Mustersatzung Bayern. Es sei denn ihr habt da was anderes vereinbart --> Vorsitzenden fragen.
Status PASSIV soll aber nicht heißen, dass du nichts mehr für den Verein aktiv tun kannst.

Klingt sicherlich etwas verwirrend.
So wie ich dich verstanden haben möchtest du nach deinem Austritt aus der Einsatzabteilung aus beruflichen Gründen deinem Feuerwehrverein trotzdem als "aktives" PASSIVES Mitglied erhalten bleiben.
Ist schon witzig "aktiver Passiver"... gibt es das nur in Bayern so? Wahrscheinlich :-)

Jörg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545031
Datum23.02.2009 11:569261 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Julian DannerGeht denn das??
problemlos möglich. Aktive Wehr und Verein haben auch in By nichts miteinander zu tun. Du kannst auch nur in der aktiven Wehr und nicht im Verein sein. Unser FW Verein hat wesentlich mehr Mitglieder als die aktive Wehr. Leider haben immer noch viele nicht kapiert, dass aktive Wehr und Verein nichts miteinander zu tun haben. Ich kann den Verein auch jederzeit auflösen, die aktive Wehr bleibt davon unberührt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545032
Datum23.02.2009 11:569540 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Schlotterder Verein hat mit der aktiven Wehr eigentlich nichts zu tun....
Und uneigentlich bekommt ihr Bayern das allerdings nicht sauber getrennt. ;-) Siehe Mustersatzung. Wenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben. Weiterhin wäre der Kommandant der FF auch nicht automatisch (sofern er Vereinsmitglied ist) im Vorstand. Bei genauerem Hinsehen würde sich sicherlich noch weitere Fragwürdigkeiten in Bezug auf die saubere Trennung finden...


MkG Sascha

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545033
Datum23.02.2009 11:599142 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jörg Rabergibt es das nur in Bayern so
wird bei uns nicht unterschieden. Wer Vereinsbeitrag zahlt, wird als Vereinsmitglied geführt, egal ob oder wie oft er bei Vereinsveranstaltungen anwesend ist.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545035
Datum23.02.2009 12:029157 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblproblemlos möglich.
Die Frage lässt sich eben nicht pauschal mit ja oder nein beantworten, da dies von der konkreten Satzung des Feuerwehrvereins abhängt, welche wir allerdings nicht kennen.


MkG Sascha

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545036
Datum23.02.2009 12:029129 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf HuberDie Mitgliedsachft als Aktiver im Verein setzt üblicherweise auch aktiven Feuerwehrdienst vorraus
falsch. Ich kenne Vereinsvorstände, die nicht (nicht mehr) aktiv in der Wehr sind.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545037
Datum23.02.2009 12:069160 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblproblemlos möglich. Aktive Wehr und Verein haben auch in By nichts miteinander zu tun.
Halte ich nicht für problemlos möglich.
Geschrieben von Christof StroblDu kannst auch nur in der aktiven Wehr und nicht im Verein sein.
Richtig
Geschrieben von Christof StroblIch kann den Verein auch jederzeit auflösen, die aktive Wehr bleibt davon unberührt.
Hab ich anders in Erinnerung.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz545038
Datum23.02.2009 12:099211 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas EdelmannHalte ich nicht für problemlos möglich.
Wieso nicht?

Geschrieben von Thomas EdelmannHab ich anders in Erinnerung.
Kommt imho auf den Grund der Auflösung an. Also pauschal nicht zu beantworten.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545039
Datum23.02.2009 12:099346 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerWenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben.

Ich halte die Lösung in Bayern als die Sauberste die ich kenne. Alles was ich sonst noch so kennengelernt habe an Feuerwehrvereinen ist manchmal sehr fragwürdig.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545040
Datum23.02.2009 12:119145 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblLeider haben immer noch viele nicht kapiert, dass aktive Wehr und Verein nichts miteinander zu tun haben.
Falls das das richtige Vilseck ist, hast du vollkommen recht: Aufnahmeantrag Feuerwehr Vilseck ;-)


MkG Sascha

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern545042
Datum23.02.2009 12:149282 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerUnd uneigentlich bekommt ihr Bayern das allerdings nicht sauber getrennt.

du musst es ja wissen....
Vielleicht liegt es daran, dass ich mich nicht als Bayer sehe, aber:

Geschrieben von Sascha TrögerWenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Status im Verein und Status in der Wehr.
Wir haben bei uns im Verein Mitglieder, die noch niemals in der aktiven Wehr waren. Weiterhin rücken mit uns in der Wehr Leute aus, die kein Vereinsmitglied sind.

Geschrieben von Sascha TrögerWeiterhin wäre der Kommandant der FF auch nicht automatisch (sofern er Vereinsmitglied ist) im Vorstand
Ich als Kommandant bekleide bei uns im Verein kein Amt.

Und jetzt?


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545044
Datum23.02.2009 12:189152 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel MetzgerKommt imho auf den Grund der Auflösung an.
unser Verein stand vor ca. 10 Jahren mal kurz vor der Auflösung. Der Grund war, man fand für ca. 1 Jahr niemanden, der sich für das Amt des Vereinsvorstand zur Verfügung stellt. Man erkundigte sich damals wie das von statten geht. Das Vereinsvermögen wär damals m.W. an die Stadt übergegangen. Die Stadt hätte das Geld verwalten, und bei einer evtl. Neugründung dem Verein wieder zur Verfügung stellen müssen.

Die aktive Wehr wäre damals davon unberührt geblieben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz545046
Datum23.02.2009 12:209118 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof Stroblunser Verein stand vor ca. 10 Jahren mal kurz vor der Auflösung. Der Grund war, man fand für ca. 1 Jahr niemanden, der sich für das Amt des Vereinsvorstand zur Verfügung stellt. Man erkundigte sich damals wie das von statten geht. Das Vereinsvermögen wär damals m.W. an die Stadt übergegangen. Die Stadt hätte das Geld verwalten, und bei einer evtl. Neugründung dem Verein wieder zur Verfügung stellen müssen.
Das ist auch mein Wissensstand dazu.

Geschrieben von Christof StroblDie aktive Wehr wäre damals davon unberührt geblieben.
Ebend.


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545048
Datum23.02.2009 12:239143 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWieso nicht?
klick
Siehe Artikel 5

Gruß

Thomas


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY545049
Datum23.02.2009 12:279256 x gelesen
Servus Sascha,

Geschrieben von Sascha TrögerUnd uneigentlich bekommt ihr Bayern das allerdings nicht sauber getrennt. ;-)

Wieso nicht. Ist alles nur eine Frage, wie die Satzung formuliert wurde. Unsere Satzung ist an die Mustersatzung angelehnt.

Geschrieben von Sascha TrögerWenn es eine klare Trennung geben würde, würde es zwischen dem Status im Verein und dem Status in der FF keinen Zusammenhang geben.

Gibt es doch.
Wo steht was davon geschrieben? In der aktiven Mannschaft gibt es Vereinsmitglieder und es kann auch Nicht-Vereinsmitglieder geben.
Wenn jemand aus der FF ausscheidet, wird er nach Erreichen der Altersgrenze automatisch Mitglied in der passiven Abteilung. Ansonsten kann er den Fördermitgliedern beitreten. Diese haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Vereinsmitglieder.

Geschrieben von Sascha TrögerWeiterhin wäre der Kommandant der FF auch nicht automatisch (sofern er Vereinsmitglied ist) im Vorstand.

Was ist daran verwerflich?
Und es muss ja nicht sein. Kommt ganz darauf an, wie die Satzung geschrieben wurde.
Was ich persönlich nicht gut finde, ist ein Passus, in dem der 1. Kdt. gleichzeitig 1. Vorsitzender ist.

Geschrieben von Sascha TrögerBei genauerem Hinsehen würde sich sicherlich noch weitere Fragwürdigkeiten in Bezug auf die saubere Trennung finden...

Ach, such doch, wenn du sonst nichts zu tun hast.:-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern545050
Datum23.02.2009 12:299154 x gelesen
Hallo!

Laut Bayerisches Feuerwehrgesetz:
Art. 5
Freiwillige Feuerwehr
(1) Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.

Aber wie definiert man dann "in der Regel" ?
Mir ist nur dieses eine System der Mitgliederstellung bekannt!


MkG
Tom


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz545051
Datum23.02.2009 12:319136 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannSiehe Artikel 5
D.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können. Hier wird also das Pferd von hinten aufgezäumt, sprich ohne Verein keine Feuerwehr. Das muss man aber nicht verstehen, oder?!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545052
Datum23.02.2009 12:359237 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Schlotterdu musst es ja wissen....
Meine Aussagen bezogen sich auf die Mustersatzung. Der Hinweis auf Art. 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes unterstützt diese sogar noch.

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Status im Verein und Status in der Wehr.
In der Mustersatzung schon.

Wir haben bei uns im Verein Mitglieder, die noch niemals in der aktiven Wehr waren. Weiterhin rücken mit uns in der Wehr Leute aus, die kein Vereinsmitglied sind.
Gut möglich, ist aber auch kein Widerspruch zu oben.

Ich als Kommandant bekleide bei uns im Verein kein Amt.
Örtliche Gegebenheit.

Und jetzt?
Nix. In der Mustersatzung ist die saubere Trennung m. E. ganz klar nicht eingehalten. Kann mir auch gut vorstellen, dass viele Vereine die ensprechenden Passagen übernehmen... Dennoch besteht die Möglichkeit, dass in manchen Gemeinden eine klare Trennung erfolgt. Gerne auch in eurer, ich kann das nicht beurteilen, würde es aber gut finden.


MkG Sascha

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY545054
Datum23.02.2009 12:579140 x gelesen
Geschrieben von Thomas KerscherAber wie definiert man dann "in der Regel" ?
Mir ist nur dieses eine System der Mitgliederstellung bekannt!


Servus,

das kannst du machen, wie bei einer Bürgerinitiative o.ä. (Die FF ist ja im Grunde eine BI)
Du sprichstmit dem BGM und sagst: "Ich habe so und soviele Leute, die möchten eine Feuerwehr aufmachen.". Wenn der BGM dem zustimmt, schreibt er Wahlen für den Kommandanten aus und dann hat es sich.
Geht eigentlich nur noch, wenn keine Feuerwehr da ist.

Aber ich denke, die meisten bayrischen Feuerwehren haben einen Verein hinter sich. Und das finde ich sehr gut.
Dass das BayFwG das auch unterstützt ist ebenso eine gute Sache.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner


Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545055
Datum23.02.2009 12:589103 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWieso nicht.
Ach. Eine bewusst überspitzt formulierte, extra mit Smiley gekennzeichnete Aussage ergibt solche Wogen...

Gibt es doch. Wo steht was davon geschrieben?
Wenn sich der Status in der FF ändert (Beendigung aktiver Dienst), ergibt sich automatisch eine Änderung des Mitgliedsstatus im Verein. Sowohl in der Mustersatzung, als auch in eurer Satzung. Es besteht also in direkter Zusammenhang, von einer klaren Trennung kann keine Rede sein.

Was ist daran verwerflich?
Der Kommandant gemeindlichen FF übernimmt automatisch eine Führungsfunktion (inkl. Stimmrecht im Führungsgremium=Vorstand) im Verein (Falls die Formulierung der Mustersatzung übernommen wird und der Kommandant Vereinsmitglied ist).

Willst du das als klare Trennung (was auch immer etwas mit Unabhängigkeit zu tun hat) zwischen FF und Verein bezeichnen?


MkG Sascha

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen545058
Datum23.02.2009 13:089113 x gelesen
Geschrieben von Julian Danner(...) aber dennoch im Verein tätig bleibe. Geht denn das??

Einfach mal in die Vereinssatzung blicken. Solltest du ja als Mitglied haben. Solange die Mitglieder nicht zwingend aktive Feuerwehrangehörige sein müssen (was nur seltenst der Fall sein wird) dürfte das aber kein Problem sein.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern545060
Datum23.02.2009 13:259082 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel MetzgerD.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können

nein! Das i.d.R. werden die Aktiven aus dem Verein... stammt noch aus der "Gründerzeit". Früher gab es keine gesetzliche FF, sonder nur FW Vereine. Man muss hier nicht lange irgend etwas diskutieren. Fakt ist: auch in By kann es eine FF ohne Verein geben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen545062
Datum23.02.2009 13:329016 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jörg Raberihr habt fördernde Mitglieder im Einsatzdienst?!

ja, haben wir. In der Regel sind alle Mitglieder der Einsatzabteilung auch Mitglied im Förderverein. Somit haben wir fördernder Mitglieder in der Einsatzabteilung, wenn man's genau nimmt.

Geschrieben von Jörg RaberOder versteh ich das falsch?

Naja, eigentlich schon. Was ich ausdrücken wollte war, dass es landläufig im Sprachgebraucht so gehandhabt wird, dass alle Vereinsmitglieder, die Einsatzdienst leisten, als "aktive" Mitglieder bezeichnet werden. Die anderen sind dementsprechend "passive" Mitglieder.

Die Art der Beteiligung im Verein ist für diese Unterscheidung unerheblich, so könnte z.B. auch ein "passives" Mitglied Vereinsvorstand werden.

Gruß, otti


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen545063
Datum23.02.2009 13:379082 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDas i.d.R. werden die Aktiven aus dem Verein... stammt noch aus der "Gründerzeit"
Da das Gesetz zuletzt vor ca. einem Jahr geändert wurde, zeigt m. E. deutlich, dass seitens der oberen Führung in Bayern (SMI, LFV) gar keine strikte Trennung gewünscht wird.

Fakt ist: auch in By kann es eine FF ohne Verein geben.
Ich bin sicher, dass es auch in Bayern genügend Positivbespiele gibt hinsichtlich einer vernünftigen Zusammenarbeit zwischen Gemeinde (=FF) und dem Feuerwehrverein inkl. klarer Trennung zwischen gesetzlicher Gefahrenabwehr und Engagement in einem privatrechtlichen Verein.

Ich möchte an dieser Stelle übrigens noch deutlich machen, dass ich grundsätzlich kein Gegner von Feuerwehrfördervereinen u. ä. bin.


MkG Sascha

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545064
Datum23.02.2009 13:379049 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerD.h. aber dann, dass jede bayerische FF dazu verdammt ist, einen Verein zu gründen um Personal rekrutieren zu können. Hier wird also das Pferd von hinten aufgezäumt, sprich ohne Verein keine Feuerwehr. Das muss man aber nicht verstehen, oder?!
umgedreht wird ein Schuh draus. Mit Einführung des FwG Anfang der 80er Jahre wurde gesetzlich festgeschrieben was die Feuerwehren, die halb eigenständig, halb gemeindliche Einrichtung waren genau sind. Die Organisation mit eigener Kasse die sich bis dahin als FF Xdorf bezeichnete wurde geteilt in die Mannschaft und in den behördlichen Teil.
Da zwang viele FF ihre Satzungen zu überdenken und steuerlich alles ins Reine zu bringen.

Da sind andere Länder noch lange nicht soweit.

Gruß

Thomas


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg545071
Datum23.02.2009 14:099163 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIch halte die Lösung in Bayern als die Sauberste die ich kenne. Alles was ich sonst noch so kennengelernt habe an Feuerwehrvereinen ist manchmal sehr fragwürdig.

Nö. ;-)

In Baden-Württemberg gibt es Kameradschaftskassen, einen guten Grund einen Verein zu gründen habe ich bisher noch nicht gefunden.

Geschrieben von FwG Ba-Wü

§ 18a Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
(1) Die Gemeinden können durch Satzung für die Gemeindefeuerwehr und für deren aktive Abteilungen Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen bilden. Die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sind auf die Sondervermögen nicht anzuwenden.

(2) Für jedes Sondervermögen wird
1. vom Feuerwehrausschuß oder vom Abteilungsausschuß mit Zustimmung des Bürgermeisters ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben erhält,
2. eine Sonderkasse eingerichtet und
3. eine Sonderrechnung geführt.

(3) Über die Verwendung der Mittel des Sondervermögens entscheidet der Feuerwehrausschuß oder der Abteilungsausschuß. Zur Ausführung des Wirtschaftsplans kann der Feuerwehrkommandant oder der Abteilungskommandant Erklärungen abgeben, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden kann; er handelt insoweit in Vertretung des Bürgermeisters. Wird eine Veranstaltung nach Maßgabe des Wirtschaftsplans über das Sondervermögen abgewickelt, ist die Gemeinde Veranstalter.

(4) Das Nähere über
1. den Inhalt und die Ausführung des Wirtschaftsplans,
2. die Führung und Beaufsichtigung der Sonderkasse und
3. die Führung der Sonderrechnung
wird durch Satzung geregelt.


Gruß, Markus


Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545074
Datum23.02.2009 14:149069 x gelesen
Der wichtige Satz war: "was ich kenne"
ich habe zwar schonmal in BW gewohnt, war dort allerdings nie in einer FF, deshalb kann ich BW nicht beurteilen. Meine kenntnisse in diesem Bereich beziehen sich auf Bayern und NRW.
Und was ich hier so mitkriege, da ist mir das Bayerische System eindeutig lieber.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz545078
Datum23.02.2009 14:359080 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmannumgedreht wird ein Schuh draus. Mit Einführung des FwG Anfang der 80er Jahre wurde gesetzlich festgeschrieben was die Feuerwehren, die halb eigenständig, halb gemeindliche Einrichtung waren genau sind. Die Organisation mit eigener Kasse die sich bis dahin als FF Xdorf bezeichnete wurde geteilt in die Mannschaft und in den behördlichen Teil.
Der steuerliche Hintergrund ist mir schon klar. Ich finde die Formulierung im BayFwG nur mehr als fragwürdig. Schließlich rekrutiert sich die Einsatzmannschaft nicht aus dem Vereinspersonal, sondern eher umgekehrt. Die Einsatzmannschaft stellt sich aus den einsatzfähigen und zur Hilfeleistung in der Feuerwehr verpflichteten Bürgern zusammen und von sonst niemandem.

Geschrieben von Thomas EdelmannDa sind andere Länder noch lange nicht soweit.
Doch doch. Die sind sogar um Weiten besser, was das anbelangt. Es soll sogar Wehren geben,
da ist der Kommandant/Wehrführer nicht gleich der Vereinsvorsitzende und man läßt den Aktiven die Wahl ob sie in den Verein möchten oder auch nicht und die Welt dreht sich immernoch!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545080
Datum23.02.2009 15:039030 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDoch doch. Die sind sogar um Weiten besser, was das anbelangt. Es soll sogar Wehren geben,
da ist der Kommandant/Wehrführer nicht gleich der Vereinsvorsitzende und man läßt den Aktiven die Wahl ob sie in den Verein möchten oder auch nicht und die Welt dreht sich immernoch!


Das kann man in Bayern alles haben und zusätzlich ist geregelt, dass die Mannschaft mit Ihrer kameradschaftskasse ein Verein ist.
Wenn ich sehe was hier so abläuft, da sind sich einige FA nicht so ganz im Klaren was sie für eine finazielle Bombe betreiben.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern545081
Datum23.02.2009 15:068971 x gelesen
Geschrieben von Sascha Tröger
Da das Gesetz zuletzt vor ca. einem Jahr geändert wurde, zeigt m. E. deutlich, dass seitens der oberen Führung in Bayern (SMI, LFV) gar keine strikte Trennung gewünscht wird.

Servus,

die Trennung zwischen Verein Feuerwehr und gemeindlicher Teil Feuerwehr (aktive) ist, auch in Bayern gegeben. Und warum sollte man ein sehr erfolgreiches System mit Gewalt verändern wollen?

Andererseits ist es auch als durchaus positiv zu sehen wenn der Aktive Teil Feuerwehr, (Kommandant) auch im Vorstand des Feuerwehrvereins vertreten ist, in unserer FF kraft Satzung. Die vielen Beschaffungen die von den Feuerwehrvereinen "auf dem kurzen Dienstweg" getätigt werden, von Unterstützung der Jugendfeuerwehren usw. usw.

Mfg

Franz W.


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AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern545082
Datum23.02.2009 15:088914 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmann
Wenn ich sehe was hier so abläuft, da sind sich einige FA nicht so ganz im Klaren was sie für eine finazielle Bombe betreiben.

Servus,

bitte erklär mir mal welche Finanzielle Bombe wir da betreiben.

Mfg

Franz W.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz545084
Datum23.02.2009 15:138944 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDas kann man in Bayern alles haben und zusätzlich ist geregelt, dass die Mannschaft mit Ihrer kameradschaftskasse ein Verein ist.
Geht in RLP auch, hier läßt die Mustersatzung des LFV und auch das LBKG den m.E. notwendigen Spielraum zu. Ich wollte mir per LBKG nicht die Mitgliedschaft im dazugehörigen Feuerwehrverein aufzwingen lassen- um Missverständnisse vorzubeugen: Ich habe absolut nix gegen Feuerwehrvereine.

Geschrieben von Thomas EdelmannWenn ich sehe was hier so abläuft, da sind sich einige FA nicht so ganz im Klaren was sie für eine finazielle Bombe betreiben.
Definiere hier. Hier im Forum oder hier in Nettetal?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern545087
Datum23.02.2009 15:209136 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas EdelmannSiehe Artikel 5

ein Blick in den Art.5 Abs. 2 der Vollzugsbekanntmachung des Bayrischen Feuerwehrgesetzes VollzBekBayFwG klärt auf, dass es eine Trennung zwischen Feuerwehr und Verein gibt


5. Zu Art. 5 (Freiwillige Feuerwehr)
5.1 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung
Die bisherige „Mustersatzung für die Freiwilligen Feuerwehren in Bayern“ galt entsprechend
der früheren Rechtslage für die Freiwilligen Feuerwehren als Verein
des bürgerlichen Rechts. Die auf ihrer Grundlage erlassenen Satzungen sind daher
für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung der Gemeinde nicht
mehr anwendbar. Anlage 1 enthält das Muster einer öffentlich-rechtlichen Satzung
gemäß Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. Nr. 1 GO. Die Gemeinden sollten
möglichst bald entsprechende Satzungen erlassen.

5.2 Feuerwehrvereine
5.2.1 Die innere Organisation der Feuerwehrvereine wird durch das BayFwG nicht
erfaßt und kann durch Satzungen gemäß Nummer 5.1 nicht geregelt werden. Die
Mitglieder der Feuerwehrvereine können ihr Vereinsleben selbständig und eigenverantwortlich
gestalten. Hierfür ist jedoch die bisherige „Mustersatzung für die
Freiwilligen Feuerwehren in Bayern“ nicht mehr brauchbar, weil sie zum Teil Vorschriften
mit öffentlich-rechtlichem Inhalt enthält, die nicht Gegenstand der Satzung
eines bürgerlich-rechtlichen Vereins sein können. Die Feuerwehrvereine
sollten deshalb innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Satzungen der
Rechtslage anpassen (vgl. § 71 Abs. 1 BGB). Zu diesem Zweck wird ihnen das
Muster einer Vereinssatzung (Anlage 2) empfohlen. Das Muster geht von einem
gemeinnützigen Verein aus, damit für die satzungsmäßigen Zwecke steuerbegünstigte
Zuwendungen entgegengenommen werden können. Solche Zuwendungen,
für die der Verein Spendenbescheinigungen ausstellt, müssen in Einnahmen
und Ausgaben besonders nachgewiesen und dürfen nur für Zwecke des abwehrenden
Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes verwendet werden.

5.2.2 Die rechtliche Trennung zwischen der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige
Feuerwehr und dem privatrechtlichen Feuerwehrverein bedeutet auch, daß zwischen
Vereinsmitgliedschaft und Zugehörigkeit zur öffentlichen Einrichtung unterschieden
werden muß.

Feuerwehrdienstleistende werden durch das satzungsmäßig festgelegte Vereinsorgan
in den Verein und durch den Kommandanten in die Freiwillige Feuerwehr
aufgenommen. Die Feuerwehrdienstleistenden haben die sich aus den öffentlichrechtlichen
Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten unabhängig von ihren
Rechten und Pflichten als Vereinsmitglieder.




Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW545088
Datum23.02.2009 15:349008 x gelesen
Geschrieben von Franz Weigandbitte erklär mir mal welche Finanzielle Bombe wir da betreiben.
Bitte richtig lesen, das "hier" bezog sich auf meinen Wohnort und der ist nicht in Bayern.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 23.02.2009 11:26 ., Burghausen
 23.02.2009 11:31 Jörg7 R.7, Steppach
 23.02.2009 11:34 ., Burghausen
 23.02.2009 11:40 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 23.02.2009 11:56 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.02.2009 12:09 Thom7as 7E., Nettetal
 23.02.2009 14:09 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.02.2009 14:14 Thom7as 7E., Nettetal
 23.02.2009 12:14 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 23.02.2009 12:35 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.02.2009 12:27 Anto7n K7., Mühlhausen
 23.02.2009 12:58 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.02.2009 11:41 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.02.2009 11:44 Jörg7 R.7, Steppach
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 23.02.2009 13:32 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.02.2009 11:42 Jörg7 R.7, Steppach
 23.02.2009 11:52 Jörg7 R.7, Steppach
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 23.02.2009 11:45 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.02.2009 11:33 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.02.2009 11:45 Adol7f H7., Rosenheim
 23.02.2009 12:02 Chri7sto7f S7., Vilseck
 23.02.2009 11:56 Chri7sto7f S7., Vilseck
 23.02.2009 12:02 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 23.02.2009 12:06 Thom7as 7E., Nettetal
 23.02.2009 12:09 Dani7el 7M., Jockgrim
 23.02.2009 12:18 Chri7sto7f S7., Vilseck
 23.02.2009 12:20 Dani7el 7M., Jockgrim
 23.02.2009 12:23 Thom7as 7E., Nettetal
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 23.02.2009 15:08 Fran7z W7., Neumarkt Sankt Veit
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