News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Gerichtsurteil: Kein Anspruch auf Mitarbeit in der Technischen Einsatz | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 545624 | |||
Datum | 26.02.2009 19:54 | 6473 x gelesen | |||
hallo, das sich Gericht über die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Feuerwehrleuten beschäftigen kommt ja immer mal wieder vor. Aber das sich ein Verwaltungsgericht sich mit der Mitarbeit eines Feuerwehrmannes in der Technischen Einsatzleitung des Kreises beschäftigt dürfte doch recht selten sein. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 4. Febr. 08 über diese Frage ein Urteil gesprochen: Kein Anspruch auf Mitarbeit in der Technischen Einsatzleitung MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 545802 | |||
Datum | 27.02.2009 18:25 | 4192 x gelesen | |||
Keine Frage, der Kamerad hat sich nicht korrekt verhalten! Ich hoffe man ist nun auch so Konsequent und entlässt den Kreisfeuerwehrinspekteur!!! | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 545803 | |||
Datum | 27.02.2009 18:36 | 3841 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan KempaIch hoffe man ist nun auch so Konsequent und entlässt den Kreisfeuerwehrinspekteur!!! Glaubst du daran? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 545805 | |||
Datum | 27.02.2009 18:45 | 3794 x gelesen | |||
Ich erwarte das hier die Aufsichtsbehörde tätig wird! | |||||
| |||||
Autor | Hart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen | 545807 | |||
Datum | 27.02.2009 18:47 | 3780 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGlaubst du daran? Hier geht´s nicht um Glauben sondern um Recht, bzw. Unrecht und darüber hat ein Gericht in erster Instanz entschieden. In dem Verfahren ging es nicht um das Verhalten des KBI. ...aber das Thema selbst ist schon sehr interessant. Hartmund (kein Richter) Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 545812 | |||
Datum | 27.02.2009 19:14 | 3952 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stephan Kempa Ich erwarte das hier die Aufsichtsbehörde tätig wird! ... und was soll die nochmal tun ? Ich würde vermuten, dass der KFI hauptberuflich für den Landkreis tätig ist. Für eine Entlassung (aus dem Arbeitsverhältnis) ist das unzulässige Tragen einer Feuerwehruniform doch wohl bischen dünn ... Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 545820 | |||
Datum | 27.02.2009 20:44 | 3850 x gelesen | |||
In den Bundes- und Landesgesetzen ist ganz klar geregelt, dass Beamte zur politischen Loyalität verpflichtet sind. Kommt also darauf an ob die Gesetze auch angewendet werden. Manchmal reicht ja schon 1,30€ um die volle Härte des Gesetzes zu spüren... | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 546018 | |||
Datum | 01.03.2009 11:36 | 3613 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan KempaIn den Bundes- und Landesgesetzen ist ganz klar geregelt, dass Beamte zur politischen Loyalität verpflichtet sind. Genau. Und für Taten solchen Umfangs kann man sich nach den Disziplinarordnungen der Länder sogar einen VERWEIS einhandeln. Für Nichteingeweihte: Ein Tadel im Gymnasium ist bedeutender... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 546031 | |||
Datum | 01.03.2009 12:16 | 3555 x gelesen | |||
Anscheinend lebst Du hinter dem Mond, hier ging es um ein Verwaltungsgerichtsverfahren und nicht um einen Strafprozess. Das Verfahren wurde ja ausgiebig erläutert, hier ging es ausschließlich um die weitere Arbeit in der TEL des betroffenen Landkreis. In Bezug auf das Tragen der genannten Dienstkleidung während einer Wahlkampfveranstaltung müsste ein weiters Verfahren eröffnet werden, das Ergebnis dazu kannst Du dir jetzt schon sebst beantworten. "Der mit dem längeren Hebel setzt in diesen Strukturen halt seine Ziele um" Recht haben und Recht bekommen sind halt total verschiedene Dinge in unserem Leben. Grµß Rüdiger | |||||
| |||||
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 546460 | |||
Datum | 03.03.2009 18:58 | 3299 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerAnscheinend lebst Du hinter dem Mond, Klar, war mein Fehler..., anscheinend habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt! Also nochmal: Der Kamerad hat sich nicht richtig verhalten! Stimmt! Der Kreisfeuerwehrinspekteur darf sich, gerade in seiner Funktion, in seiner Dienstkleidung bei einer Wahlkampfveranstaltung nicht einbringen!!! Darum erwarte ich, dass die Aufsichtsbehörde tätig wird! Geschrieben von Bach Rüdiger "Der mit dem längeren Hebel setzt in diesen Strukturen halt seine Ziele um" Das mag ja so sein..., ich gebe Dir aber mal einen Tipp, geh einfach einmal zu einer öffentlichen Verhandlung eines Arbeitsgerichtes, dann wirst Du ganz schnell merken wie unterschiedlich unsere Richter die vorhanden Gesetze anwenden! Vielleicht, oder auch wahrscheinlich wird es einen Verweis für den Kreisfeuerwehrinspekteur geben, wie der Kamerad Bräutigam schreibt. Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass überhaupt etwas gegen diese Person unternommen wird! Geschrieben von Bach Rüdiger Recht haben und Recht bekommen sind halt total verschiedene Dinge in unserem Leben. Vielen Dank für diese weise Aussage..., wusste ich noch gar nicht! Liegt wahrscheinlich daran, dass ich hinter dem Mond lebe! | |||||
| |||||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 546497 | |||
Datum | 03.03.2009 22:20 | 3219 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan KempaDarum erwarte ich, dass die Aufsichtsbehörde tätig wird! Ist sie geworden, die Vorgehensweise des KFI und Landrates wurde von der ADD als grenzwertig beurteilt. Die Untersuchung ist damit abgeschlossen. Bericht Rhein-Zeitung: ADD: Wahlkampf mit kleinen Mängeln Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
| |||||
|