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Thema | Erfahrungen mit Fallstop? | 45 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547739 | |||
Datum | 12.03.2009 13:21 | 28188 x gelesen | |||
Hallo zuammen! Wir waren von der Schneekatastrophe im Winter 2006 betroffen und mussten raus auf die Dächer. Im Anschluss daran wurden uns zwei Fallstopp-Sätze "empfohlen" bzw. unsere Feuerwehrführung hielt es für sehr sehr ratsam, zwei solcher Sätze zu kaufen. Das taten wir auch. Aber wir haben die Teile bisher nicht angerührt. (nur einmal ausgepackt und geschaut, ob die Lieferung komplett ist). Ja ja ich weiß, nicht gerade sinnvoll. Das ändert sich jetzt, denn wir haben eine praktische Übung angesetzt, in der wir die TEile ausführlich testen wollen. Wir haben aber eben KEINE Erfahrung, wie man die TEile benutzt bzw. welche Vorschriften, Knoten, Zubehör, Vorgehensweisen es dazu gibt. Die Fallstop´s sind dazu gedacht, einen am Dach tätigen Feuerwehrmann am Abrutschen zu hindern. Dazu hakt sich ein Mitlaufseil ein, wenn die Fahrt abwärts geht. Man kann den Fallstop aber auch händisch entriegeln, wenn man abwärts klettern muss und will. Hat dazu jemand noch Erfahrungen? Andreas | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547741 | |||
Datum | 12.03.2009 13:25 | 24911 x gelesen | |||
mit wieviel Meter Seil? 10m oder 15m? Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 547744 | |||
Datum | 12.03.2009 13:30 | 24724 x gelesen | |||
Ohne entsprechend ausgebildetes Personal würde ich die Finger davon lassen. Hier in Niedersachsen gibts nen Lehrgang an der LFS, nennt sich Absturzsicherung. Keine Ahnung inwiefern da auf sowas wie Ihr habt eingegangen wird. Der Lehrgang zielt IMO auf den Gerätesatz Absturzsicherung ab. Geschrieben von LFS Celle "Absturzsicherung" (Sicheres Arbeiten in Bereichen mit Absturzgefahr) Grüße Jens | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547745 | |||
Datum | 12.03.2009 13:31 | 24853 x gelesen | |||
Hab gerade den Koffer inspiziert: Mit 15 Metern. Übrigens steht auf den Labeln: Kaufdatum 2007. Revision 2008. Müssen wir da was machen? Prüfen lassen? | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 547747 | |||
Datum | 12.03.2009 13:33 | 24793 x gelesen | |||
Solche "Sicherungsmittel" müssen jährlich vom Sachkundigen überprüft werden. Grüße Jens | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547749 | |||
Datum | 12.03.2009 13:34 | 24742 x gelesen | |||
Ja, hört sich logisch an. Es ist ja überall so, dass man nicht ohne entpsrechenden Lehrgang auf die Technik losgelassen wird. Bei der Absturzsicherung (Lebensgefahr) ist das bestimmt genauso. Die Feuerwehrschulen in Bayern, speziell Regensburg, bieten so einen Kurs schon an. Ist aber etwas kurzfristig für uns, die Übung findet in 2 Wochen statt. WIr möchten auf alle Fälle einen ersten Eindruck auf die Feuerwehrleute vermitteln und erstmal am Hang/Böschung arbeiten. Ohne Absturzgefahr. Aber mittelfristig werden wir schon so einen Kurs machen. Hat jemand Erfahrung mit den benötigten Knoten und Schlingen, um vorerst mal was zeigen zu können? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 547750 | |||
Datum | 12.03.2009 13:34 | 24827 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas FischerMüssen wir da was machen? Prüfen lassen? Ja. So was muß regelmäßig geprüft werden. Ich empfehle grundsätzlich mal einen Blick in die Bedienungs-/Gebrauchs-/Pflegeanleitung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547751 | |||
Datum | 12.03.2009 13:36 | 24792 x gelesen | |||
Wer prüft sowas? TÜV,FFW-Schulen? Wer ist Sachkundiger??? | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 547753 | |||
Datum | 12.03.2009 13:38 | 24523 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Fischerst aber etwas kurzfristig für uns, die Übung findet in 2 Wochen statt. WIr möchten auf alle Fälle einen ersten Eindruck auf die Feuerwehrleute vermitteln und erstmal am Hang/Böschung arbeiten. Bisher kennt sich keiner damit aus. Wenn ihr an dem Termin nun was erzählt, das sich letztlich als Falsch herausstellt wird es immer in den Hinterköpfen bleiben. Alleine aus dem Grund würde ich ohne entsprechend ausgebildetes Personal die Finger davon lassen. IMO -> Termin canceln Grüße Jens | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 547754 | |||
Datum | 12.03.2009 13:38 | 24569 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas FischerHat jemand Erfahrung mit den benötigten Knoten und Schlingen, um vorerst mal was zeigen zu können? Ihr solltet vielleicht mal versuchen jemanden zu finden, der davon Ahnung hat bevor ihr da irgendwas selbst zusammenzimmert. Fragt doch beispuielsweise mal bei anderen Feuerwehren oder gar der Bergwacht Straubing an. Womöglich kan euch da jemand weiterhelfen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547758 | |||
Datum | 12.03.2009 13:49 | 24562 x gelesen | |||
Hab mich gerade an der FW-Schule erkundigt. Der nächste Termin ist der 14.4.-16.4. Unsere Schulung am 10.4. Das ist ein Drei-Tages-Kurs. Ist das ein wenig übertrieben oder sind da noch andere Lerninhalte dabei? Nennt sich "Ausbilder für Absturzsicherung". Mal ein Ausschnitt aus der Kursbeschreibung: Teilnehmer: Ausbilder für die Truppmann- und Truppführerausbildung für größere Feuerwehren und des Landkreises, die die Ausbildung für den Bereich Absturzsicherung nach FwDV 1/2 durchführen. Ausbildungsvoraussetzung: Gruppenführer Ausbilder in der Feuerwehr Lehrgangsstärke: 12 Teilnehmer Zuständigkeitsbereich der Feuerwehrschule Regensburg: Bereich A Mitzubringende Lehrgangsausstattung: Schutzkleidung erforderlich Lehrgangsziel: Der Lehrgangsteilnehmer soll die Ausbildung von Truppmänner und Truppführer für den Bereich Absturzsicherung nach FwDV 1/2 eigenverantwortlich durchführen können. Wesentliche Ausbildungsinhalte: Gerätesatz Absturzsicherung (U) theoretische Grundlagen (U) praktische Anwendung des Gerätesatzes (P) Ausbildungsdauer: 23 Stunden (3 Tage) Prüfung: keine Prüfung | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547759 | |||
Datum | 12.03.2009 13:51 | 24475 x gelesen | |||
Mach ich ja hiermit gerade .... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 547760 | |||
Datum | 12.03.2009 13:53 | 24523 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas FischerMach ich ja hiermit gerade .... Du hast nach ein paar Infos gefragt, nicht nach einem Ausbilder aus Fleisch und Blut. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547761 | |||
Datum | 12.03.2009 13:56 | 24458 x gelesen | |||
Konnte ja nicht ahnen, dass das solche Ausmaße annimmt. Wie gesagt, unser Ziel war "nur" die Sicherung von am Dach arbeitenden Feuerwehrleuten. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 547762 | |||
Datum | 12.03.2009 13:57 | 24482 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Fischer Hab mich gerade an der FW-Schule erkundigt. Der nächste Termin ist der 14.4.-16.4. In der Regel bekommst du derart kurzfristig auch keinen Lehrgangsplatz... Vielleicht gibt es ja ein einer Feuerwehr in eurer Umgebung einen entsprechenden "Ausbilder für Absturzsicherung", der sich bereit erklärt, die Ausbildung zu übernehmen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547763 | |||
Datum | 12.03.2009 13:58 | 24484 x gelesen | |||
Ja, muss ich mal mit unserem KBM / KBI klären. | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 547764 | |||
Datum | 12.03.2009 14:01 | 24740 x gelesen | |||
Hallo, Sachkundiger ist wer einen Lehrgang nach BGR 198 erfolgreich absolviert hat. Diese Lehrgänge bieten die Hersteller der Geräte an oder auch unabhängige Institute wie der Tüv oder die Dekra. Allerdings ist drauf zu achten das die erforderliche Mindeststunden auch gemacht werden, denn sonst ist im Falle eines Falles die Ausbildung nicht die Farbe wert die auf dem Papier drauf gedruckt wurde. Die Geräte sind jährlich zu prüfen und nach einer vom Hersteller vor gegeben maximalen Benutzungsgrenze auszusondern. Bei Falldämpfern liegt dies imho bei 6 Jahren. Gruß Philip Gerätehandwerker THW Gst Saarbrücken Sachkundiger PSAA | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 547767 | |||
Datum | 12.03.2009 14:06 | 24291 x gelesen | |||
Hallo andreas, mal eben nur machen ist oft das Größte Problem das es gibt bei sowas. Wenn man etwas machen will, dann macht man dies richtig oder garnicht... Wenn ihr keinen findet der euch da weiter helfen kann ruf doch mal bei dem nächstgelgenen THW Ortsverband an, denn dort gehört dieses Thema eben mit zur Basisausbildung der Helfer und daher gibt es dort auch geschultes Personal. Gruß Philip | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547769 | |||
Datum | 12.03.2009 14:07 | 24506 x gelesen | |||
Na das ist mal ne kompetente Antwort. Danke dafür! Ist wieder typisch. Erst Ausrüstung aufs Auge drücken und dann kann man schauen, wie´s weitergeht. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 547770 | |||
Datum | 12.03.2009 14:09 | 24279 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl"Ausbilder für Absturzsicherung" Selbst wenn? Das was beschafft wurde ist doch kein Gerätesatz ABsturzsicherung?! Klingt mir eher so, als ob da irgendwas beschafft wurde. Grüße Jens | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547771 | |||
Datum | 12.03.2009 14:12 | 24375 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas FischerJa, hört sich logisch an. Es ist ja überall so, dass man nicht ohne entpsrechenden Lehrgang auf die Technik losgelassen wird. Bei der Absturzsicherung (Lebensgefahr) ist das bestimmt genauso. Jein hier handelt es sich um einen Fallstopp, das Gerät war nie für den Bereich Absturzsicherung in der Feuerwehr vorgesehen. Ich weiss dass es 2006 während der Schneefälle zu Engpässen bei der Lieferung von Gerätesätzen Absturzsicherung kam. Dazu kam, dass bei der benötigten Menge die Kosten ins unermessliche geschossen wären. Es mußte also ein Gerät in großen Mengen her, was auch an den Laien ausgeliehen werden konnte, ohne dass Gefahr bestand, diesen sich durch Fehlbedienung selber in Gefahr zu bringen zu lassen. Das Gleiche galt natürlich auch für das Personal der Feuerwehr. Man konnte und musste das gesammte Personal ohne Zusatzqualifikation(Lehrgang Absturzsicherung) einsetzen. Das Gerät hat in der Regel einen Karabiner am oberen Ende. Wenn man also den Anschlagpunkt vernünftig wählt ist das Gerät eigentlich "Idiotensicher". Warum es allerdings bei euch noch nach den Schneeeinsätzen beschafft wurde ist mir unklar. Es ersetzt nicht den Gerätesatz Absturzsicherung und auch nicht die Ausbildung in dem Bereich. Nachteil bei dem Gerät ist, wenn ihr fallt und frei hängt, habt ihr keine Möglichkeit euch selbst zu befreien. auch nicht mit dem zweiten Gerät. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 547773 | |||
Datum | 12.03.2009 14:15 | 24265 x gelesen | |||
Meint ihr das hier? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547774 | |||
Datum | 12.03.2009 14:20 | 24458 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas FischerWer prüft sowas? TÜV,FFW-Schulen? Wer ist Sachkundiger??? Wendet Euch einfach an den Lieferanten, der Euch das Gerät verkauft hat, oder an den Hersteller, was sogar noch einfacher und mit Sicherheit Kostengünstiger ist. Wenn das Gerät noch nie genutzt wurde kann theoretisch auch nix dran sein. Klärt aber bevor ihr damit übt und das Gerät auf Herz und Nieren austestet ob, denn ich meine mich wage zu errinnern, dass das Gerät nach Sturzbelastung ausgesondert werden muss. Weiss es aber nicht genau. Die Unterwiesene Person im Bereich Absturzsicherung auch wenn sie einen Sachkundenachweis hat um Gerätschaften zu prüfen, dürfte dieses Gerät noch nie in den Händen gehabt haben. Kannst mir per PN den Herstellern nennen, vielleicht kann ich dir auch nen Kontakt herstellen Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547775 | |||
Datum | 12.03.2009 14:21 | 24255 x gelesen | |||
Ja, weil der Bremskeil anschlägt und aus eigener Kraft bzw. unter Zug nicht mehr gelöst werden kann, oder? Genau das war unser Problem, dass das Teil beschafft wurde und wir uns danach selber kümmern mussten. Wir haben uns deshalb solche Geräte auch noch NACH der Schneekatastrophe angeschafft, weil es ja nicht auszuschließen ist, dass so ein Winter bein uns nochmal kommt. Und dann wollten wir uns die Blöße nicht mehr geben. Wir hatten damals unsere Schneeschaufeltrups einfach per Seil am Kamin angehängt, weils einfach nicht anders ging. In anderen Fällen hat ein Feuerwehrmann einen anderen per Seil gehalten. Wenn wer ausgerutscht wär, hätten wir ein Problem gehabt. Weiß ich selber :-) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547776 | |||
Datum | 12.03.2009 14:21 | 24221 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannMeint ihr das hier? Ja genau, gibts allerdings auch in Ähnlichen Ausführungen. Kommt immer auf den Preis an. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 547777 | |||
Datum | 12.03.2009 14:24 | 24333 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerJa genau, gibts allerdings auch in Ähnlichen Ausführungen. Kommt immer auf den Preis an. Kauft euch lieber einen anständigen Absturzsicherungssatz, damit kann man mehr anfangen. Und dafür ist auch der Absturzsicherungs-Lehrgang gedacht. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547778 | |||
Datum | 12.03.2009 14:28 | 24234 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannKauft euch lieber einen anständigen Absturzsicherungssatz, damit kann man mehr anfangen. Und dafür ist auch der Absturzsicherungs-Lehrgang gedacht. Siehe meine vorherigen Beiträge ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 547780 | |||
Datum | 12.03.2009 14:36 | 24429 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Philip Koch Sachkundiger ist wer einen Lehrgang nach BGR 198 erfolgreich absolviert hat. Diese Lehrgänge bieten die Hersteller der Geräte an oder auch unabhängige Institute wie der Tüv oder die Dekra. Stimmt so leider nur teilweise. Sachkundig im Sinne der Anwendung ist jemand mit diesem Kurs. Er ist, je nach Gestalltung und Umfang sogar berechtigt andere in deren Anwendung zu unterweisen. Sachkundiger im Sinne von Prüfen der Geräte ist jemand der einen Lehrgang nach BGG "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Sachkunde nach BGG 906" oder eine vergleichbare Ausbildung des Herstellers absolviert hat. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547781 | |||
Datum | 12.03.2009 14:37 | 24270 x gelesen | |||
Nein, bei unserem Set handelt es sich dabei um: dieses Set von Skylotec. Bei uns heißt der Sicherungsgurt allerdings ARG2. | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547782 | |||
Datum | 12.03.2009 14:46 | 24234 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Fischerdieses Set von Skylotec. Sag dir bescheid hab nen Freund bei der Firma Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547783 | |||
Datum | 12.03.2009 14:56 | 24163 x gelesen | |||
KLASSE! Danke. Siehste. So ein Forum bringt doch was! | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 547785 | |||
Datum | 12.03.2009 15:07 | 24444 x gelesen | |||
Hallo, um das ganze mal von Grund auf zu beleuchten: Geschrieben von Andreas Fischer Wir haben aber eben KEINE Erfahrung, wie man die TEile benutzt bzw. welche Vorschriften, Knoten, Zubehör, Vorgehensweisen es dazu gibt. Also: 1.) Bei diesem Material handelt es sich um eine Absturzsicherung. Gemäß den gültigen BG Vorschriften braucht Ihr zur Benutzung einer Unterweisung. (siehe BGR 198 - gibts im Netz) 2.) Bei den Industriellen Absturzsicherungen braucht Ihr keine Knoten. Die Systeme sind alle so das ihr nur "Konfektionierte" Bestandteile braucht. 3.) Die Vorgehensweise solltet Ihr euch von einem Sachkundigen erläutern lassen. Der soll wissen worum es geht und was man beachten soll - sonst besteht trotz des Systems Lebensgefahr. Geschrieben von Andreas Fischer Die Fallstop´s sind dazu gedacht, einen am Dach tätigen Feuerwehrmann am Abrutschen zu hindern. Hierzu ist er nicht gedacht! Es handelt sich, wie der Name schon sagt um eine ABSTURZsicherung. Ein Rückhaltesystem kann man bei der FW mit Feuerwehrleine und FW-Haltegurt herstellen. Hier muss jedoch der "freie Fall" ausgeschlossen sein, was auf einem Dach nicht unbedingt machbar ist. Geschrieben von Andreas Fischer Dazu hakt sich ein Mitlaufseil ein, wenn die Fahrt abwärts geht. Man kann den Fallstop aber auch händisch entriegeln, wenn man abwärts klettern muss und will. Muss etwas ausholen: Das Gerät besteht aus: 1. Auffanggurt nach DIN EN 361 - Dieser dient zum Auffangen des Abgestürzten. 2. Einer endlos vernähten Bandschlinge mit 22kN Bruchlast - zur Erstellung eines Anschlagpunktes z.B. 3. Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung - dieses bremst beim Absturz selbstständig ab und vermindet die Kräfte auf ein verträgliches Maß. Die Anwendung sollte wie folgt (ganz grob) erfolgen: - Festlegung des Anschlagpunktes (mind. 1kN belastbar = grob eine Tonne!) - Anschlagpunkt mittels Bandschlinge herstellen (z.B. herumlegen um einen Dachsparren). Hierbei ist ggf auf einen Kantenschutz zu achten. - Auffangsystem mit dem Karabiner in den Anschlagpunkt einhängen und ggf sichern. (z.B. bei Schraubkarabiner). - Seil gerade nach unten führen ggf am Seilende beschweren um einen geraden Verlauf (Verhinderung "Schlaffseilbildung") zu gewährleisten. Die Seilrichtung (oben/unten) sollte sich aus dem Karabiner an einem Ende klar ergeben. - ggf falls nicht bereits geschehen den "Fallstop" richtungsgebunden in das Seil einbauen. - Sicherungsende (2. Karabiner) in die Öse zum Auffangen (Kennzeichnung mit einem A) vorne oder hinten am Gurt einhängen. Alle anderen Ösen am Auffanggurt sind unzulässig! Dann kann mit den Arbeiten theoretisch begonnen werden. Achtung! Ansich muss vorher noch einiges getan werden. Ein näherer Blick in die BGR 198 und 199 sowie BGI 826 macht auch für die Feuerwehr sinn. Es sollte vorab folgendes getan werden: - Gefährdungsbeurteilung - Auswahl und Beschaffung der richtgen PSA - Einweisung in die PSA - Sicherstellen der Prüfung der PSA (mind. 1x Jährlich) - Klärung der Rettung im Absturzfall Sorry, ich weis ist viel aber mal schnell nen Gurt an und machen kann einen Kameraden das Leben kosten! Falls noch genaue Fragen sind - einfach melden. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Schongau / Bayern | 547788 | |||
Datum | 12.03.2009 15:18 | 24383 x gelesen | |||
Hallo zusammen vielleicht kann ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Die Anwendung der PSA ist geregelt in der BGR 198 Die Rettung aus Höhen und Tiefen in der BGR 199 Alles im Internet zum downloaden Dann gibt es noch die AGBF die die Höhenrettung regelt . bitte die Trennung zwischen der reinen Absturzsicherung und der Höhenrettung beachten. Ausbildung AbstuSi 24 UE vs Ausbildung Höhenrettung 80 UE + Ausbilderqualifikation 80 UE sowie jahrlich mindesten 72 Übungsstunden. Was die Absturzsicherung angeht gibt es DIN 14800.17 Der Gerätesatz Absturzsicherung DIN 14800.16 Gerätesatz Auf- und Abseilgerät für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen bis 30 m Es gibt diese Sätze in allen erdenklichen Ausführungen und von einer Vielzahl an Herstellern wichtig zu beachten ist das es sich bei der DIN 14800.16 um eine Kombination aus Abseilgerät, geprüft und zugelassen nach DIN EN 341 Klasse A, und Rettungshubgerät, geprüft und zugelassen nach DIN EN 1496 Klasse B: ⎯ Nennlast (Rettungslast): ≥ 150 kg; ⎯ Rettungshöhe/-tiefe: 30 m; ⎯ Übersetzung (Flaschenzug): mindestens 3:1. handelt. Dann wird die Auswahl schon wieder eng. Bitte genau darauf achten .nur das schützt vor dem teuren Fehlkauf. Es werden auch andere Selbstbausätze angeboten. Bezugnehmend Auf die Ausbildung kann ich nur sagen das diese Kurse an den Landes feuerwehrschulen angeboten werden. Ob hier 24 UE zum Ausbilder reichen muss jeder für sich selbst entscheiden. für weiterführende Frage einfach melden schonen Tag Oliver Sieve nicht runter fallen :) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Schongau / Bayern | 547790 | |||
Datum | 12.03.2009 15:24 | 24088 x gelesen | |||
Nachtrag Die Revision von PSA ist in der BGG 906 geregelt. http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/hrd/bg/bgg_906.pdf Oliver Sieve | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 547791 | |||
Datum | 12.03.2009 15:28 | 24130 x gelesen | |||
Noch mal, während der großen Schneefälle waren die Fallstopps, die gekauft wurden, die bsolute Notlösung. Es war ja nicht nur so dass, die Feuerwehren kauften, sondern Privatleute kauften auch, als wenn es am nächsten Tag nix mehr gegeben hätte. Alle Händler in Bayern waren restlos ausverkauft. Es waren Trainer der Hersteller vor Ort, die nach der Verteilung an die Feuerwehren, die vorgeschriebene Unterweisungen im Schnellverfahren machten. Hier ging es lediglich darum die breite Masse schnell und effektiv auszustatten, um zu verhindern, das weitere Personen abstürzen, was für den Zweck sicherlich ausreichend war. Sicherlich hätte man sich mit dem Kauf von Gerätesätzen Absturzsicherung nach dem Ereignis eher einen Gefallen getan. Hat man aber nicht und nun bleibt den Betreffenden nichts anderes übrig als erst mal das Beste draus zu machen. Das Kind ist nunmal in den Brunnen gefallen. ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 F.8, Haselbach / Bayern | 547792 | |||
Datum | 12.03.2009 15:35 | 24300 x gelesen | |||
So, Verwirrung komplett. Und was dürfen wir mit unserem Teil jetzt machen und was nicht? Es ist anscheinend nichtmal die Sicherung auf dem Dach erlaubt? Ich als Kdt. möchte mir keinen Schuh anziehen, wenn jemand mit dem Teil gesichert wurde und es passiert doch irgendetwas. | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 547793 | |||
Datum | 12.03.2009 15:45 | 24200 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Fischer So, Verwirrung komplett. Durchaus verständlich! Geschrieben von Andreas Fischer Und was dürfen wir mit unserem Teil jetzt machen und was nicht? Ihr dürft es zur Absturzsicherung nehmen. Dafür wurde es gebaut. Rückhalten (den Absturz verhindern) kann man damit nicht. Geschrieben von Andreas Fischer Es ist anscheinend nichtmal die Sicherung auf dem Dach erlaubt? Sicherung in welchem Sinne? Gegen Absturz ja, Rückhalten nein. Geschrieben von Andreas Fischer Ich als Kdt. möchte mir keinen Schuh anziehen, wenn jemand mit dem Teil gesichert wurde und es passiert doch irgendetwas. Sicher richtig. Deshalb: Jemanden Fragen (am besten persönlich mit dem Gerät zur Verfügung) der dir diese Fragen direkt beantworten kann. Eine ausführliche Erläuterung im Forum wird kaum den gewünschten erfolg bringen. Vorher mal die BGR lesen - das hilft schon einiges. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Schongau / Bayern | 547801 | |||
Datum | 12.03.2009 16:06 | 24131 x gelesen | |||
Wie schon geschrieben ist eine Klärung im Forum eher schwierig, bin aber gerne bereit das ganze mal zu erläutern, PN an mich und ich schaue was ich machen kann. schönen Gruss Oliver Sieve | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 547812 | |||
Datum | 12.03.2009 16:51 | 24184 x gelesen | |||
Am besten lässt du oder ein Kamerad sich erstmal umfassend ausbilden, bevor ihr das Ding in einer Übung nutzt. Wahrscheinlich ist der AbStu-Lehrgang da ganz passabel, auch wenn ihr da nicht mit dem Fallstop arbeiten werdet. Aber dort bekommt ihr erstmal die ganze Theorie in die Hand um überhaupt zu verstehen, worauf ihr euch einlasst, z.B. der Unterschied zwischen auffangen und rückhalten, Wartungsintervalle, mindest Übungsstunden und so weiter. Vorher sollte der Koffer liegen bleiben wo er ist. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 547841 | |||
Datum | 12.03.2009 19:46 | 24046 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver Roland (mind. 1kN belastbar = grob eine Tonne!) Das ist aber ganz, ganz grob... mkg hwk | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 547947 | |||
Datum | 13.03.2009 09:21 | 24055 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler Das ist aber ganz, ganz grob... Laut Ausbildung der BG soll der sprung von Kg zur Tonne mehr einen psychologischen Effekt haben. Genau gesagt sollte laut BGR 198 - 5.3.9 Anschlageinrichtungen " ... Anschlageinrichtungen sind z.B. dann geeignet, wenn sich das befestigte Auffangsystem nicht von der Anschlageinrichtung lösen kann und die Tragfähigkeit für eine Person entweder nach den technischen Baubestimmungen für eine statische Einzellast von 6 kN mit einem Teilsicherheitsbeiwert γF = 1,25 oder durch Prüfung – zweimaliger Belastungsversuch in Benutzungsrichtung mit 7,5 kN bei einer Dauer von 5 Minuten – nachgewiesen ist." Da das in der realität nicht so klappt hat sich die pauschale Aussage der einen Tonne eingespielt. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 548004 | |||
Datum | 13.03.2009 17:09 | 23947 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver Roland Laut Ausbildung der BG soll der sprung von Kg zur Tonne mehr einen psychologischen Effekt haben. Mir ging es ehrlich gesagt nicht um den "psychologischen Effekt", sondern eher um den physik.-mathem. Zusammenhang, nachdem 1t eine Gewichtskraft von ca. 10kN entfaltet (bezogen auf die durchschn. Erdgravitation der Oberfläche). Bevor das einer mal mißdeutet, was nicht ungefährlich wäre. mkg hwk | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 548041 | |||
Datum | 13.03.2009 20:23 | 23919 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler nachdem 1t eine Gewichtskraft von ca. 10kN entfaltet Sorry, jetzt nachdem ich meinen Beitrag nochmals gelesen habe, ist mir mein Missgeschick mit der vergessenen 0 (Null) auch aufgefallen. Tja, manchmal ist eine Null doch ganz schön viel ;-) Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Stef8an 8M., Passau / Bayern | 551611 | |||
Datum | 03.04.2009 08:53 | 23841 x gelesen | |||
Servus! Redet doch mal mit dem Herrn "Karneval": http://ff-passau.de/index.php?fw=hauptwache&sp=mannschaft Der kann Euch sicherlich etwas weiterhelfen ... Viele Grüße | |||||
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Autor | Stef8an 8M., Passau / Bayern | 551662 | |||
Datum | 03.04.2009 11:19 | 23761 x gelesen | |||
Nachtrag: Oder auch der Herr Kropass von Patriching ... Wär noch näher bei Euch. | |||||
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