News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Signalpfeife | 8 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 548276 | |||
Datum | 15.03.2009 12:23 | 5884 x gelesen | |||
Hallo! Weiß jemand zufällig wo die Spezifikationen für die zweitönige Feuerwehrsignalpfeife festgelegt sind? Es will mir nicht einleuchten warum dazu nichts zu finden ist - wir leben schließlich in Deutschland. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 548277 | |||
Datum | 15.03.2009 12:30 | 3747 x gelesen | |||
Wird die nicht im Zuge der Umstellung auf Tetra auch digitalisiert ? ;) Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 548278 | |||
Datum | 15.03.2009 12:32 | 3547 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappWird die nicht im Zuge der Umstellung auf Tetra auch digitalisiert ? ;) Jein, die Funkgeräte erhalten einen entsprechenden Tongenerator. Das ewige Spielen mit dem Tonruf war zu umständlich. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 548279 | |||
Datum | 15.03.2009 12:38 | 3595 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWeiß jemand zufällig wo die Spezifikationen für die zweitönige Feuerwehrsignalpfeife festgelegt sind? Es will mir nicht einleuchten warum dazu nichts zu finden ist - wir leben schließlich in Deutschland. Hallo Marc, gab mal in NRW eine Ausgabe von "Feuerwehrmann auf der Schulbank" - Nachrichten und Übermittlungszeichen - darin war "1.Rohr - Wasser matrsch" unds 3. Rohr - Wasser halt" angegeben. Sitze im Moment bei der VHS zur PC Fortbildung und kann nicht nachschauen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 548281 | |||
Datum | 15.03.2009 12:47 | 3582 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnengab mal in NRW eine Ausgabe von "Feuerwehrmann auf der Schulbank" - Nachrichten und Übermittlungszeichen - darin war "1.Rohr - Wasser matrsch" unds 3. Rohr - Wasser halt" angegeben. Der liegt mir vor. Die Übermittlungszeichen sind bekannt. Es geht vielmehr um die Pfeife an sich (Frequenzen, etc.). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 548283 | |||
Datum | 15.03.2009 12:52 | 3555 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDer liegt mir vor. Die Übermittlungszeichen sind bekannt Okay, das Teil hat Sammlerwert. Geschrieben von Marc Dickey Es geht vielmehr um die Pfeife an sich (Frequenzen, etc.). Fällt mir spontan der Ziegler Katalog o.ä. ein. Signalpfeife nach DIN 14 (08/15) oder so. Du meinst also welche "technischen" und "gesetzliche" und "genormte" Vorschriften an der Herstellung einer Signalpfeife gebunden sind? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 548285 | |||
Datum | 15.03.2009 12:59 | 3495 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenDu meinst also welche "technischen" und "gesetzliche" und "genormte" Vorschriften an der Herstellung einer Signalpfeife gebunden sind? Genau. So was muß es einfach geben bzw. zumindest mal gegeben haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 548288 | |||
Datum | 15.03.2009 13:14 | 3462 x gelesen | |||
Hallo, bei der Ausbildungsvorschrift bei der BF Stuttgart, Ausgabe 1965 und bis ca. 1975 so ausgegeben, wird in dem Kapitel "Schallzeichen" nur von der "Doppeltönigen Signalpfeife" geschrieben. In den Hamilton-Ausgaben dieser Zeit wird die Signalpfeife nicht erwähnt, im Heimberg-Fuchs wird die "Signalpfeife" genannt. Kann es deshalb sein, dass die Signalpfeife nicht genormt war und ..... eben einfach so ... angeboten und eingesetzt wurde? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
| |||||
|