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ThemaSignalpfeife8 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
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  • Signal- und Rettungspfeife ohne Normanspruch
  •  
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen548276
    Datum15.03.2009 12:235884 x gelesen
    Hallo!

    Weiß jemand zufällig wo die Spezifikationen für die zweitönige Feuerwehrsignalpfeife festgelegt sind? Es will mir nicht einleuchten warum dazu nichts zu finden ist - wir leben schließlich in Deutschland.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein548277
    Datum15.03.2009 12:303747 x gelesen
    Wird die nicht im Zuge der Umstellung auf Tetra auch digitalisiert ? ;)


    Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
    Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen548278
    Datum15.03.2009 12:323547 x gelesen
    Geschrieben von Henning RolappWird die nicht im Zuge der Umstellung auf Tetra auch digitalisiert ? ;)

    Jein, die Funkgeräte erhalten einen entsprechenden Tongenerator. Das ewige Spielen mit dem Tonruf war zu umständlich. ;-)

    MkG
    Marc


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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW548279
    Datum15.03.2009 12:383595 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWeiß jemand zufällig wo die Spezifikationen für die zweitönige Feuerwehrsignalpfeife festgelegt sind? Es will mir nicht einleuchten warum dazu nichts zu finden ist - wir leben schließlich in Deutschland.
    Hallo Marc,
    gab mal in NRW eine Ausgabe von "Feuerwehrmann auf der Schulbank" - Nachrichten und Übermittlungszeichen - darin war "1.Rohr - Wasser matrsch" unds 3. Rohr - Wasser halt" angegeben.
    Sitze im Moment bei der VHS zur PC Fortbildung und kann nicht nachschauen.


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen548281
    Datum15.03.2009 12:473582 x gelesen
    Geschrieben von Hubert Kohnengab mal in NRW eine Ausgabe von "Feuerwehrmann auf der Schulbank" - Nachrichten und Übermittlungszeichen - darin war "1.Rohr - Wasser matrsch" unds 3. Rohr - Wasser halt" angegeben.

    Der liegt mir vor. Die Übermittlungszeichen sind bekannt.

    Es geht vielmehr um die Pfeife an sich (Frequenzen, etc.).

    MkG
    Marc


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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW548283
    Datum15.03.2009 12:523555 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDer liegt mir vor. Die Übermittlungszeichen sind bekannt
    Okay, das Teil hat Sammlerwert.

    Geschrieben von Marc DickeyEs geht vielmehr um die Pfeife an sich (Frequenzen, etc.).
    Fällt mir spontan der Ziegler Katalog o.ä. ein. Signalpfeife nach DIN 14 (08/15) oder so.
    Du meinst also welche "technischen" und "gesetzliche" und "genormte" Vorschriften an der Herstellung einer Signalpfeife gebunden sind?


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen548285
    Datum15.03.2009 12:593495 x gelesen
    Geschrieben von Hubert KohnenDu meinst also welche "technischen" und "gesetzliche" und "genormte" Vorschriften an der Herstellung einer Signalpfeife gebunden sind?

    Genau. So was muß es einfach geben bzw. zumindest mal gegeben haben.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg548288
    Datum15.03.2009 13:143462 x gelesen
    Hallo,

    bei der Ausbildungsvorschrift bei der BF Stuttgart, Ausgabe 1965 und bis ca. 1975 so ausgegeben, wird in dem Kapitel "Schallzeichen" nur von der "Doppeltönigen Signalpfeife" geschrieben.

    In den Hamilton-Ausgaben dieser Zeit wird die Signalpfeife nicht erwähnt, im Heimberg-Fuchs wird die "Signalpfeife" genannt.

    Kann es deshalb sein, dass die Signalpfeife nicht genormt war und ..... eben einfach so ... angeboten und eingesetzt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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     15.03.2009 12:23 ., Bad Hersfeld
     15.03.2009 12:30 Henn7ing7 R.7, Flensburg
     15.03.2009 12:32 ., Bad Hersfeld
     15.03.2009 12:38 Hube7rt 7K., Erkelenz
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