alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGEZ bei der Feuerwehr??23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • LFV BaWü: "GEZ"
  •  
    AutorChri8sti8an 8C., Overath / NRW548798
    Datum17.03.2009 20:4212830 x gelesen
    Hallo

    Ich habe mal eine Frage:

    Muss bei einer Freiwilligen Feuerwehr GEZ Gebühren bezahlt werden, wenn z.B.

    In den Feuerwehr Fahrzeugen ein Radio drin ist??

    Wenn im Gerätehaus ein Radio/Fernseher steht??

    Danke in Vorraus..


    Christian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg548799
    Datum17.03.2009 20:449436 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christian CleverIn den Feuerwehr Fahrzeugen ein Radio drin ist??

    Wenn im Gerätehaus ein Radio/Fernseher steht??


    Ja.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJose8f F8., Siebenaich / BW548801
    Datum17.03.2009 20:549255 x gelesen
    Ja klar muss die Feuerwehr GEZ zahlen. Wir mussten sogar aus unserem TV-Gerät die Empfangskarte ausbauen lassen damit die das anerkannt haben. Ein Radiogerät ist bei uns gemeldet von der Gemeinde her. Dieses ist im MTW eingebaut.

    Ist bei Schulen übrigens genauso ein Radio muss glaube ich vorgehalten werden für Katastrophenfälle. Fragt mich bitte nicht wo das steht.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW548815
    Datum17.03.2009 21:579041 x gelesen
    Hallo Christian,

    ja, auch bei der feuerwehr muss alles ordnungsgemäß angemeldet werden.
    Aber: Wenn die freundlichen herren vor der Tür stehen, muss man "vom WDR" (so stellen die sich bei uns immer vor) sie nicht reinlassen. Sie sollen nen termin ausmachen mit dem Einheits/Wehrführer und dürfen dann gerne wiederkommen.
    Gruß Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern548820
    Datum17.03.2009 22:248872 x gelesen
    Ja, GEZ muss jeder zahlen, auch die Feuerwehr, und zwar in vollem Umfang.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg548824
    Datum17.03.2009 22:328934 x gelesen
    Geschrieben von Christian CleverMuss bei einer Freiwilligen Feuerwehr GEZ Gebühren bezahlt werden, wenn z.B.


    Ja. Und zwar (da nicht im privaten Bereich) pro Rundfunkempfangsgerät. d.h.
    - d.h. wenn in 5 Einsatzfahrzeugen je ein Radio (oder ein Navi mit Radioempfangsmöglichkeit z.B. für Verkehrsmeldungen auch wenn Du da keinen Ton hörst) drinne ist --> 5 Mal Grundgebühr.
    - Wenn im Schulungsraum noch eine Stereoanlage mit Empfangsteil steht noch eine Grundgebühr dazu.
    - Wenn in der Funkzentrale noch eins im Funktisch eingebaut ist noch eine Grundgebühr dazu
    - Wenn der Kommandant noch eins in seinem Zimmer rumliegen hat noch eins dazu
    - und wenn Ihr so schlau wart ein Radio mit einer internen Rundspruchanlage zu verbinden so daß da z.B, am Tdot Musik eingespielt werden kann dann pro Raum mit Lautsprecher nochmal für jeden Lautsprecher als gesonderte Hörstelle

    Dazu kommen die Fernsehgeräte. Pro Fernsehgerät oder vergleichbarem Gerät (z.B. Beamer mit FS-Empfangsteil oder Receiver) die FS-Gebühr.

    Dazu die Anmeldung der neuartigen Empfangsgeräte (NEG) wie internetfähige PC, Internetfähige Handys/ Organizer oder Handys mit Radioempfang. Diese sind allerdings wenn ihr o.g. Rundfunkempfnagsgerät angemeldet habt inclusive. Habt Ihr kein eniziges Radio/ keinen Fernseher aber einen internetfähigen PC, dann muß dieser als NEG angemeldet werden.

    Es ist auch unerheblich, ob alle Radios wirklich "einsatzklar" sind. Sprich liegt irgend wo ein alter Weltempfänger im Schrank in den nur neue Batterien rein müssen --> zusätzliches Gerät, das zum Empfnag bereit gehalten wird.
    Ebenso bei den NEGs. Auch wenn Ihr sagt "nutze ich nicht" oder der PC nicht mit dem www verbunden ist (kein Netzwerkkabel) ist das egal, wenn der PC es technisck kann. Es reicht das bloße Bereithalten.
    Ach ja. Selbst Geldautomaten bei Banken sind anmeldepflichtig und wenns eine "Automatenfiliale" ohne sonstige Anmeldungen ist weil da kein Mensch arbeitet auch gebührenpflichtig ;-)

    Und im Fall der Fälle ist die Ausrede "das ist nicht das Radio der Feuerwehr, das gehör mir privat" ganz schlecht, denn dann mußt Du privat für ein Gerät am Arbeitsplatz (auch wenns die Feuerwehr ist) ein gebührenpflichtiges Zweitgerät anmelden ;-)


    Also: Erst anmelden, dann einschalten. Oder wie war früher die Werbung?

    Einfach der Gemeinde (als Träger des Brandschutzes) die Geräteanzahlen melden, diese müssen dann alles weitere veranlassen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen549241
    Datum20.03.2009 13:248411 x gelesen
    Moin,

    erhöhen wir mal den Schwierigkeitsgrad.

    Eine Feuerwehr hat 7 PC die alle an einem Netzwerk hängen und über den Zentralrechner zugriff auf das Internet haben.

    Oder Rechner in RLST...

    Wie sieht es da mit Gebühren für neuartige Empfangsgeräte aus?

    Gruß,

    Lutz


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg549242
    Datum20.03.2009 13:298391 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lutz RichterWie sieht es da mit Gebühren für neuartige Empfangsgeräte aus?
    wenn an dem Standort schon Gebühr für mind. ein Rundfunkgerät bezahlt wird fallen für die PCs keine weiteren GEZ-Gebühren an.

    Wenn an dem Standort nur internetfähige PCs aber kein Radio bzw. TV betrieben wird fällt einmal die Gebühr für das "neuartige Empfangsgerät" an. Egal ob gar kein PC für den TV- bzw. Rundfunkempfang überhaupt genutzt wird.

    So die offzielle Lesart und Vorgehensweise der GEZ. Es gibt aber inzwischen das eine oder andere Urteil bei denen das Gericht es anders sieht.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen549244
    Datum20.03.2009 13:328276 x gelesen
    Moin,

    wie sehen die gerichte das denn ? Eher so, daß die Gebühr in jedem Falle anfällt oder so, daß die Gebühr garnicht fällig wird ?

    Gruß,


    Lutz


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg549245
    Datum20.03.2009 13:398324 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lutz Richterwie sehen die gerichte das denn ? Eher so, daß die Gebühr in jedem Falle anfällt oder so, daß die Gebühr garnicht fällig wird ?

    Das sind, soweit ich weiss Einzelfallentscheidungen die man nicht auf anderen Konstellationen übertragen kann.

    An einem Standort ist immer nur ein PC gebührenpflichtig. Egal wieviele Kisten da betrieben werden.

    Gehen wir mal von einer Feuerwehrleitstelle aus - die hat:

  • ein Radio
  • ein Fernseher
  • x PCs im Netzwerk

    => hier ist jeweils das Radio und der Fernseher gebührenpflichtig

    für die PCs fallen keine Gebühren an. Die hängen kostenfrei am Radio bzw. Fernseher dran.

    andere Fall - Feuerwehrgerätehaus:

  • ELW mit Radio
  • zwei PCs in der Zentrale bzw. im Büro

    => Das Radio ist gebührenpflichtig - die PCs hängen "kostenfrei" am Radio dran

    noch ein Fall - wieder ein Gerätehaus

  • "nur" zwei PCs in der Zentrale bzw. im Büro / kein Radio in den Fahrzeugen

    => Für die PCs ist einmal die GEZ-Gebühr in der Höhe wie ein Radio fällig. Egal wieviel PCs an diesem Standort noch rumstehen.

    Ich hoffe ich hab das jetzt richtig erklärt und anschaulich dargestellt. Ansonsten soll unser Mann vom Fach eingreifen ;-)


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

  • Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTimo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz549346
    Datum20.03.2009 21:278397 x gelesen
    Ja, GEZ muss jeder zahlen,auch die Feuerwehr,und zwar in vollem Umfang.


    Das ist so nicht ganz richtig,
    Gemeinützige Einrichtungen wie z.B. Sozialstationen etc. können von der GEZ befreit werden.
    Die Feuerwehr ist aber lt. Aussage der GEZ keine Gemeinützige Einrichtung (Warum auch immer).


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549350
    Datum20.03.2009 22:118372 x gelesen
    Geschrieben von Timo SpintlerDie Feuerwehr ist aber lt. Aussage der GEZ keine Gemeinützige Einrichtung (Warum auch immer).

    Deine Verwunderung läßt darauf schließen, daß dir der Rechtsstatus einer Feuerwehr nicht bekannt ist. Ein Umstand aufgrund deiner Funktion bei mir Verwunderung hervorruft.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTimo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz549351
    Datum20.03.2009 22:278314 x gelesen
    Mir ist schon bekannt das die Feuerwehr rechtlich eine K.d.ö.R. ist.

    Mich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird.
    Auch wenn die FW nicht Gemeinützig ist (was Otto Normal Bürger/FW Mann nur schwer versteht)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549352
    Datum20.03.2009 22:288313 x gelesen
    Geschrieben von Timo SpintlerMir ist schon bekannt das die Feuerwehr rechtlich eine K.d.ö.R. ist.

    Dann täuscht du dich aber gewaltig.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTimo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz549353
    Datum20.03.2009 22:338204 x gelesen
    sondern?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW549355
    Datum20.03.2009 22:388236 x gelesen
    Geschrieben von Timo SpintlerMich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird.

    Demnach alle Radio. Fernseher, PC über einen Förderverein beschaffen und unterhalten lassen?
    Wobei es dem einzelnen Feuerwehrangehörigen eigentlich egal sein könnte, weil Zahlt eh die Kommune nach dem Motto: "Der Herr gibt es und der Herr nimmt es auch wieder" ;-). Die Frage ist nur, aus welchem "Pott" wird es bezahlt?


    Gruß

    Dirk


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen549357
    Datum20.03.2009 22:418191 x gelesen
    Geschrieben von Timo Spintlersondern?

    Nicht die Feuerwehr selbst ist die Körperschaft, sondern sie ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung einer Gebietskörperschaft (=Stadt/Gemeinde). Und diese ist nunmal nicht gemeinnützig.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTimo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz549360
    Datum20.03.2009 22:488207 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey Nicht die Feuerwehr selbst ist die Körperschaft, sondern sie ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung einer Gebietskörperschaft (=Stadt/Gemeinde). Und diese ist nunmal nicht gemeinnützig.



    Ja, so ist es natürlich korekt formuliert.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg549466
    Datum22.03.2009 09:148129 x gelesen
    Geschrieben von Timo SpintlerMich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird.

    Das tut die GEZ, weil der von den Bundesländern beschlossene Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Grund dessen die Gebühren erhoben werden von einer vergleichsweisen (z.B. im Vergleich zum Steuerrecht) Klarheit ist. Da steht abschließend drinne, was befreit wird und was nicht. Und solange da in §5 Abs. 7 Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht "die Feuerwehr" drinne steht, zahlt die Feuerwehr. Denn es ist nicht so, daß gemeinnützinge Einrichtungen pauschal in Bausch und Bogen befreit sind, sondern nur explizit genannten Einrichtungen. Und das ist vergleichsweise eng gefaßt.


    Geschrieben von Timo SpintlerAuch wenn die FW nicht Gemeinützig ist (was Otto Normal Bürger/FW Mann nur schwer versteht)

    s.o. Gemeinnützigkeit ist kein Befreitungstatbestand i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
    Einfach die Rechtsgrundlagen lesen, dann klären sich solche Fragen von ganz alleine ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay558827
    Datum15.05.2009 20:207824 x gelesen
    interessant zu wissen wäre nun, wenn es Komunikationskoffer des Katastrophenschutzes
    (also des Landes) gibt, die Internetfähig sind wer hier bezahlt, weil der
    Koffer wird ja vom Bundesland beschafft. Außerdem habe ich im K-Fall eigentlich
    das "anrecht" auf kostenlose informationen über öffentlich-rechtliche Medien....
    zumal ich ja als öffentlich-rechtliche Einrichtung unterwegs bin


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558840
    Datum16.05.2009 02:397722 x gelesen
    Geschrieben von Tom Schneiderinteressant zu wissen wäre nun, wenn es Komunikationskoffer des Katastrophenschutzes
    (also des Landes) gibt, die Internetfähig sind wer hier bezahlt, weil der
    Koffer wird ja vom Bundesland beschafft.


    Im der ersten Runde derjenige, der das Teil zum Empfang bereithält. Das ist das wesentliche Merkmal.
    Es sei denn er kann geltend machen, daß jemand anderes das ing zu eigenen Zwecken mitgebracht hat.

    Vgl. Radio am Arbeitsplatz.
    Wenn vom Arbeitgeber gestellt --> Arbeitgeber zahlt.
    Wenn vom Arbeitnehmer mitgebracht --> Arbeitnehmer zahlt.


    Geschrieben von Tom SchneiderAußerdem habe ich im K-Fall eigentlich
    das "anrecht" auf kostenlose informationen über öffentlich-rechtliche Medien....


    Ja nun. Da Du das Gerät ber auch zu anderen eiten zum Empfang bereit hälst...
    Einzige Möglichkeit wäre es, das Gerät für den Empfang unbrauchbar zu machen (z.B. Entfernung der Empfngseinheit aus einem Fernseher oder Videorekorder oder Einbehalt der Codekarten bei Bund-Fahrzeugen).


    Geschrieben von Tom Schneiderzumal ich ja als öffentlich-rechtliche Einrichtung unterwegs bin


    Das ist vollkommen irrelevant. Es zahlt jeder, der nich nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausdrücklich davon ausgenommen ist.D as ist ja das schöne am Rundfunkgebührenrecht im Vergleich z.B. zum Steuerrecht. Es ist recht eindeutig und läßt nur wenige Ausnahmen zu.
    Es zahlt z.B. auch die Bundesverwaltung für Radios, Fernseher und NEGs in Ministerien, dem Bundestg, Verwaltungsgebäuden des Bundes,...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorArth8ur 8S., Mödling / Lower Austria558848
    Datum16.05.2009 06:147735 x gelesen
    eine Frage hätte ich:

    zahlt ihr auch jeder GEZ-Gebühr für euer Handy mit Radioempfang ?


    Gruss Arthur

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW558872
    Datum16.05.2009 09:557730 x gelesen
    Muss ich nicht extra zahlen da ich eh GEZ zahle , und daher muss ich nicht für jedes Gerät extra zahlen

    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     17.03.2009 20:42 Chri7sti7an 7C., Overath
     17.03.2009 20:44 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     17.03.2009 20:54 Jose7f F7., Siebenaich
     17.03.2009 21:57 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     17.03.2009 22:24 Adol7f H7., Rosenheim
     20.03.2009 21:27 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:11 ., Bad Hersfeld
     20.03.2009 22:27 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:28 ., Bad Hersfeld
     20.03.2009 22:33 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:41 ., Bad Hersfeld
     20.03.2009 22:48 ., Wendelsheim RLP
     20.03.2009 22:38 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     22.03.2009 09:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
     15.05.2009 20:20 Tom 7S., Burgkunstadt
     16.05.2009 02:39 Chri7sti7an 7F., Wernau
     17.03.2009 22:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
     20.03.2009 13:24 Lutz7 R.7, Weener
     20.03.2009 13:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.03.2009 13:32 Lutz7 R.7, Weener
     20.03.2009 13:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.05.2009 06:14 Arth7ur 7S., Mödling
     16.05.2009 09:55 ., Wüstenrot
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt