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Thema | GEZ bei der Feuerwehr?? | 23 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8C., Overath / NRW | 548798 | |||
Datum | 17.03.2009 20:42 | 12875 x gelesen | |||
Hallo Ich habe mal eine Frage: Muss bei einer Freiwilligen Feuerwehr GEZ Gebühren bezahlt werden, wenn z.B. In den Feuerwehr Fahrzeugen ein Radio drin ist?? Wenn im Gerätehaus ein Radio/Fernseher steht?? Danke in Vorraus.. Christian | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 548799 | |||
Datum | 17.03.2009 20:44 | 9463 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Clever In den Feuerwehr Fahrzeugen ein Radio drin ist?? Ja. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 548801 | |||
Datum | 17.03.2009 20:54 | 9280 x gelesen | |||
Ja klar muss die Feuerwehr GEZ zahlen. Wir mussten sogar aus unserem TV-Gerät die Empfangskarte ausbauen lassen damit die das anerkannt haben. Ein Radiogerät ist bei uns gemeldet von der Gemeinde her. Dieses ist im MTW eingebaut. Ist bei Schulen übrigens genauso ein Radio muss glaube ich vorgehalten werden für Katastrophenfälle. Fragt mich bitte nicht wo das steht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 548815 | |||
Datum | 17.03.2009 21:57 | 9070 x gelesen | |||
Hallo Christian, ja, auch bei der feuerwehr muss alles ordnungsgemäß angemeldet werden. Aber: Wenn die freundlichen herren vor der Tür stehen, muss man "vom WDR" (so stellen die sich bei uns immer vor) sie nicht reinlassen. Sie sollen nen termin ausmachen mit dem Einheits/Wehrführer und dürfen dann gerne wiederkommen. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 548820 | |||
Datum | 17.03.2009 22:24 | 8900 x gelesen | |||
Ja, GEZ muss jeder zahlen, auch die Feuerwehr, und zwar in vollem Umfang. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548824 | |||
Datum | 17.03.2009 22:32 | 8960 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian CleverMuss bei einer Freiwilligen Feuerwehr GEZ Gebühren bezahlt werden, wenn z.B. Ja. Und zwar (da nicht im privaten Bereich) pro Rundfunkempfangsgerät. d.h. - d.h. wenn in 5 Einsatzfahrzeugen je ein Radio (oder ein Navi mit Radioempfangsmöglichkeit z.B. für Verkehrsmeldungen auch wenn Du da keinen Ton hörst) drinne ist --> 5 Mal Grundgebühr. - Wenn im Schulungsraum noch eine Stereoanlage mit Empfangsteil steht noch eine Grundgebühr dazu. - Wenn in der Funkzentrale noch eins im Funktisch eingebaut ist noch eine Grundgebühr dazu - Wenn der Kommandant noch eins in seinem Zimmer rumliegen hat noch eins dazu - und wenn Ihr so schlau wart ein Radio mit einer internen Rundspruchanlage zu verbinden so daß da z.B, am Tdot Musik eingespielt werden kann dann pro Raum mit Lautsprecher nochmal für jeden Lautsprecher als gesonderte Hörstelle Dazu kommen die Fernsehgeräte. Pro Fernsehgerät oder vergleichbarem Gerät (z.B. Beamer mit FS-Empfangsteil oder Receiver) die FS-Gebühr. Dazu die Anmeldung der neuartigen Empfangsgeräte (NEG) wie internetfähige PC, Internetfähige Handys/ Organizer oder Handys mit Radioempfang. Diese sind allerdings wenn ihr o.g. Rundfunkempfnagsgerät angemeldet habt inclusive. Habt Ihr kein eniziges Radio/ keinen Fernseher aber einen internetfähigen PC, dann muß dieser als NEG angemeldet werden. Es ist auch unerheblich, ob alle Radios wirklich "einsatzklar" sind. Sprich liegt irgend wo ein alter Weltempfänger im Schrank in den nur neue Batterien rein müssen --> zusätzliches Gerät, das zum Empfnag bereit gehalten wird. Ebenso bei den NEGs. Auch wenn Ihr sagt "nutze ich nicht" oder der PC nicht mit dem www verbunden ist (kein Netzwerkkabel) ist das egal, wenn der PC es technisck kann. Es reicht das bloße Bereithalten. Ach ja. Selbst Geldautomaten bei Banken sind anmeldepflichtig und wenns eine "Automatenfiliale" ohne sonstige Anmeldungen ist weil da kein Mensch arbeitet auch gebührenpflichtig ;-) Und im Fall der Fälle ist die Ausrede "das ist nicht das Radio der Feuerwehr, das gehör mir privat" ganz schlecht, denn dann mußt Du privat für ein Gerät am Arbeitsplatz (auch wenns die Feuerwehr ist) ein gebührenpflichtiges Zweitgerät anmelden ;-) Also: Erst anmelden, dann einschalten. Oder wie war früher die Werbung? Einfach der Gemeinde (als Träger des Brandschutzes) die Geräteanzahlen melden, diese müssen dann alles weitere veranlassen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549241 | |||
Datum | 20.03.2009 13:24 | 8436 x gelesen | |||
Moin, erhöhen wir mal den Schwierigkeitsgrad. Eine Feuerwehr hat 7 PC die alle an einem Netzwerk hängen und über den Zentralrechner zugriff auf das Internet haben. Oder Rechner in RLST... Wie sieht es da mit Gebühren für neuartige Empfangsgeräte aus? Gruß, Lutz | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 549242 | |||
Datum | 20.03.2009 13:29 | 8419 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lutz Richter Wie sieht es da mit Gebühren für neuartige Empfangsgeräte aus? wenn an dem Standort schon Gebühr für mind. ein Rundfunkgerät bezahlt wird fallen für die PCs keine weiteren GEZ-Gebühren an. Wenn an dem Standort nur internetfähige PCs aber kein Radio bzw. TV betrieben wird fällt einmal die Gebühr für das "neuartige Empfangsgerät" an. Egal ob gar kein PC für den TV- bzw. Rundfunkempfang überhaupt genutzt wird. So die offzielle Lesart und Vorgehensweise der GEZ. Es gibt aber inzwischen das eine oder andere Urteil bei denen das Gericht es anders sieht. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549244 | |||
Datum | 20.03.2009 13:32 | 8305 x gelesen | |||
Moin, wie sehen die gerichte das denn ? Eher so, daß die Gebühr in jedem Falle anfällt oder so, daß die Gebühr garnicht fällig wird ? Gruß, Lutz | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 549245 | |||
Datum | 20.03.2009 13:39 | 8351 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lutz Richter wie sehen die gerichte das denn ? Eher so, daß die Gebühr in jedem Falle anfällt oder so, daß die Gebühr garnicht fällig wird ? Das sind, soweit ich weiss Einzelfallentscheidungen die man nicht auf anderen Konstellationen übertragen kann. An einem Standort ist immer nur ein PC gebührenpflichtig. Egal wieviele Kisten da betrieben werden. Gehen wir mal von einer Feuerwehrleitstelle aus - die hat: => hier ist jeweils das Radio und der Fernseher gebührenpflichtig für die PCs fallen keine Gebühren an. Die hängen kostenfrei am Radio bzw. Fernseher dran. andere Fall - Feuerwehrgerätehaus: => Das Radio ist gebührenpflichtig - die PCs hängen "kostenfrei" am Radio dran noch ein Fall - wieder ein Gerätehaus => Für die PCs ist einmal die GEZ-Gebühr in der Höhe wie ein Radio fällig. Egal wieviel PCs an diesem Standort noch rumstehen. Ich hoffe ich hab das jetzt richtig erklärt und anschaulich dargestellt. Ansonsten soll unser Mann vom Fach eingreifen ;-) MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz | 549346 | |||
Datum | 20.03.2009 21:27 | 8423 x gelesen | |||
Ja, GEZ muss jeder zahlen,auch die Feuerwehr,und zwar in vollem Umfang. Das ist so nicht ganz richtig, Gemeinützige Einrichtungen wie z.B. Sozialstationen etc. können von der GEZ befreit werden. Die Feuerwehr ist aber lt. Aussage der GEZ keine Gemeinützige Einrichtung (Warum auch immer). | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549350 | |||
Datum | 20.03.2009 22:11 | 8400 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo SpintlerDie Feuerwehr ist aber lt. Aussage der GEZ keine Gemeinützige Einrichtung (Warum auch immer). Deine Verwunderung läßt darauf schließen, daß dir der Rechtsstatus einer Feuerwehr nicht bekannt ist. Ein Umstand aufgrund deiner Funktion bei mir Verwunderung hervorruft. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz | 549351 | |||
Datum | 20.03.2009 22:27 | 8342 x gelesen | |||
Mir ist schon bekannt das die Feuerwehr rechtlich eine K.d.ö.R. ist. Mich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird. Auch wenn die FW nicht Gemeinützig ist (was Otto Normal Bürger/FW Mann nur schwer versteht) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549352 | |||
Datum | 20.03.2009 22:28 | 8343 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo SpintlerMir ist schon bekannt das die Feuerwehr rechtlich eine K.d.ö.R. ist. Dann täuscht du dich aber gewaltig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz | 549353 | |||
Datum | 20.03.2009 22:33 | 8232 x gelesen | |||
sondern? | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 549355 | |||
Datum | 20.03.2009 22:38 | 8262 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo SpintlerMich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird. Demnach alle Radio. Fernseher, PC über einen Förderverein beschaffen und unterhalten lassen? Wobei es dem einzelnen Feuerwehrangehörigen eigentlich egal sein könnte, weil Zahlt eh die Kommune nach dem Motto: "Der Herr gibt es und der Herr nimmt es auch wieder" ;-). Die Frage ist nur, aus welchem "Pott" wird es bezahlt? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549357 | |||
Datum | 20.03.2009 22:41 | 8215 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo Spintlersondern? Nicht die Feuerwehr selbst ist die Körperschaft, sondern sie ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung einer Gebietskörperschaft (=Stadt/Gemeinde). Und diese ist nunmal nicht gemeinnützig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Wendelsheim RLP / Rheinland Pfalz | 549360 | |||
Datum | 20.03.2009 22:48 | 8231 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey Nicht die Feuerwehr selbst ist die Körperschaft, sondern sie ist eine nicht rechtsfähige Einrichtung einer Gebietskörperschaft (=Stadt/Gemeinde). Und diese ist nunmal nicht gemeinnützig. Ja, so ist es natürlich korekt formuliert. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 549466 | |||
Datum | 22.03.2009 09:14 | 8160 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo SpintlerMich verwundert eher das eine Freistellung der GEZ so vehemennt abgelehnt wird. Das tut die GEZ, weil der von den Bundesländern beschlossene Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Grund dessen die Gebühren erhoben werden von einer vergleichsweisen (z.B. im Vergleich zum Steuerrecht) Klarheit ist. Da steht abschließend drinne, was befreit wird und was nicht. Und solange da in §5 Abs. 7 Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht "die Feuerwehr" drinne steht, zahlt die Feuerwehr. Denn es ist nicht so, daß gemeinnützinge Einrichtungen pauschal in Bausch und Bogen befreit sind, sondern nur explizit genannten Einrichtungen. Und das ist vergleichsweise eng gefaßt. Geschrieben von Timo Spintler Auch wenn die FW nicht Gemeinützig ist (was Otto Normal Bürger/FW Mann nur schwer versteht) s.o. Gemeinnützigkeit ist kein Befreitungstatbestand i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Einfach die Rechtsgrundlagen lesen, dann klären sich solche Fragen von ganz alleine ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 558827 | |||
Datum | 15.05.2009 20:20 | 7853 x gelesen | |||
interessant zu wissen wäre nun, wenn es Komunikationskoffer des Katastrophenschutzes (also des Landes) gibt, die Internetfähig sind wer hier bezahlt, weil der Koffer wird ja vom Bundesland beschafft. Außerdem habe ich im K-Fall eigentlich das "anrecht" auf kostenlose informationen über öffentlich-rechtliche Medien.... zumal ich ja als öffentlich-rechtliche Einrichtung unterwegs bin | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 558840 | |||
Datum | 16.05.2009 02:39 | 7744 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneiderinteressant zu wissen wäre nun, wenn es Komunikationskoffer des Katastrophenschutzes Im der ersten Runde derjenige, der das Teil zum Empfang bereithält. Das ist das wesentliche Merkmal. Es sei denn er kann geltend machen, daß jemand anderes das ing zu eigenen Zwecken mitgebracht hat. Vgl. Radio am Arbeitsplatz. Wenn vom Arbeitgeber gestellt --> Arbeitgeber zahlt. Wenn vom Arbeitnehmer mitgebracht --> Arbeitnehmer zahlt. Geschrieben von Tom Schneider Außerdem habe ich im K-Fall eigentlich Ja nun. Da Du das Gerät ber auch zu anderen eiten zum Empfang bereit hälst... Einzige Möglichkeit wäre es, das Gerät für den Empfang unbrauchbar zu machen (z.B. Entfernung der Empfngseinheit aus einem Fernseher oder Videorekorder oder Einbehalt der Codekarten bei Bund-Fahrzeugen). Geschrieben von Tom Schneider zumal ich ja als öffentlich-rechtliche Einrichtung unterwegs bin Das ist vollkommen irrelevant. Es zahlt jeder, der nich nach Rundfunkgebührenstaatsvertrag ausdrücklich davon ausgenommen ist.D as ist ja das schöne am Rundfunkgebührenrecht im Vergleich z.B. zum Steuerrecht. Es ist recht eindeutig und läßt nur wenige Ausnahmen zu. Es zahlt z.B. auch die Bundesverwaltung für Radios, Fernseher und NEGs in Ministerien, dem Bundestg, Verwaltungsgebäuden des Bundes,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Arth8ur 8S., Mödling / Lower Austria | 558848 | |||
Datum | 16.05.2009 06:14 | 7761 x gelesen | |||
eine Frage hätte ich: zahlt ihr auch jeder GEZ-Gebühr für euer Handy mit Radioempfang ? Gruss Arthur | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 558872 | |||
Datum | 16.05.2009 09:55 | 7755 x gelesen | |||
Muss ich nicht extra zahlen da ich eh GEZ zahle , und daher muss ich nicht für jedes Gerät extra zahlen Gunnar Kreidl THW Pfedelbach | |||||
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