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ThemaVoraussetzungen27 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
Infos:
  • Zuständige Aufsichtsbehörde BR Düsseldorf (Ansprechpartner siehe Fußnote)
  •  
    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549367
    Datum21.03.2009 01:0117185 x gelesen
    hallo,
    kann mir jemand schreiben, welche gesetzlichen regelungen eingehalten werden müßen um eine werkfeuerwehr in nrw betreiben zu dürfen. hauptsächlich geht es mir um die aufgaben der feuerwehrleute, also was sie im werk/außerhalb machen dürfen und was nicht!

    ich habe mehrere werkfeuerwehrverordnungen gefunden aber leider nur aus anderen bundesländern!


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549371
    Datum21.03.2009 08:3413794 x gelesen
    ...hier wirst Du geholfen...... Fakten und keine Vermutungen gibt es hier:

    Christoph Wachholz
    Werkfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e. V.

    c/o Currenta GmbH & Co. OHG
    CUR-SI-BS-LEV
    D 851368 Leverkusen

    E-Mail: c.wachholz@wfvd.de


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549372
    Datum21.03.2009 09:1813095 x gelesen
    Geschrieben von mike adamshauptsächlich geht es mir um die aufgaben der feuerwehrleute, also was sie im werk/außerhalb machen dürfen und was nicht!

    Was genau meinst du damit?



    Geschrieben von mike adamskann mir jemand schreiben, welche gesetzlichen regelungen eingehalten werden müßen um eine werkfeuerwehr in nrw betreiben zu dürfen

    Von Werkfeuerwehr zu Werkfeuerwehr verschieden kommt auf den Auflagenkatalog an


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549373
    Datum21.03.2009 09:4912843 x gelesen
    wo kommt man denn den auflagenkatalog ran und wird der auf jede wf zugeschrieben?

    wenn ich mir die werkfeuerwehrverordnungen aus den anderen bundesländern ansehe steht da z. b. drin das die einsatzmannschaft( staffel/gruppe) auf der wache aufgaben übernehmen kann aber nicht im werk, für diese aufgaben müßen dann zusätzliche kräfte vorhanden sein!

    warum gibt es in nrw eigentlich keine werkfeuerwehrverordnung?


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549374
    Datum21.03.2009 09:5813134 x gelesen
    Geschrieben von mike adamskann mir jemand schreiben, welche gesetzlichen regelungen eingehalten werden müßen um eine werkfeuerwehr in nrw betreiben zu dürfen.

    FSHG

    § 15
    Werkfeuerwehren
    (1) Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. Die Bezirksregierung
    verpflichtet nach Anhörung der Gemeinde Betriebe oder Einrichtungen, bei denen die
    Gefahr eines Brandes oder einer Explosion besonders groß ist oder bei denen in einem Schadensfall
    eine große Anzahl von Personen gefährdet wird, eine Werkfeuerwehr aufzustellen und
    zu unterhalten, die in der Regel aus hauptamtlichen Kräften besteht. Die Bezirksregierung hat
    regelmäßig den Leistungsstand der Werkfeuerwehrenzu überprüfen.

    (2) Die Angehörigen der Werkfeuerwehr müssen Werksangehörige sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Liegenschaften und der Betriebsabläufe verfügen. Werkfeuerwehren
    müssen in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung den an öffentliche Feuerwehren gestellten
    Anforderungen entsprechen. Ihre Leistungsfähigkeit muß sich an den von dem Betrieb ausgehenden Gefahren orientieren.

    (3) Benachbarte Betriebe oder Einrichtungen können eine gemeinsame Werkfeuerwehr bilden,
    die die Aufgaben für die beteiligten Betriebe gemeinsam wahrnimmt. Ausnahmen von Absatz
    2 Satz 1 sind nur zulässig, wenn die Werkfeuerwehr ausschließlich wegen der Gefährdung
    einer großen Anzahl von Personen angeordnet oder anerkannt worden ist, die nur über eine
    beschränkte Möglichkeit der Eigenrettung verfügen, und die örtliche öffentliche Feuerwehr
    durch Vereinbarung die Wahrnehmung der Aufgabe mit Genehmigung der Bezirksregierung
    übernimmt.

    (4) In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehren obliegen die Bekämpfung von
    Schadenfeuer und die Hilfeleistung den Werkfeuerwehren. Öffentliche Feuerwehren werden in
    der Regel nur eingesetzt, wenn sie angefordert werden. Auf Anordnung der Bezirksregierung
    führt die Werkfeuerwehr die Brandschau mit hierzu geeigneten Kräften (Absatz 2 Satz 3; § 6
    Abs. 2 Sätze 2 und 3) durch. Der Gemeinde ist Gelegenheit zur Teilnahme zu geben; sie ist
    über das Ergebnis der Brandschau und die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. Den
    Werkfeuerwehren obliegen in den Betrieben oder Einrichtungen auch die Gestellung von
    Brandsicherheitswachen (§ 7), die Brandschutzerziehung sowie die Brandschutzaufklärung
    und die Selbsthilfe (§ 8).


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549376
    Datum21.03.2009 10:1412827 x gelesen
    das fshg kenn ich da geht aber leider nicht hervor wie z.b.

    Den Werkfeuerwehren obliegen in den Betrieben oder Einrichtungen auch die Gestellung von
    Brandsicherheitswachen (§ 7), die Brandschutzerziehung sowie die Brandschutzaufklärung
    und die Selbsthilfe (§ 8).

    aus diesen § geht aber nicht hervor wie das zu regeln ist! muß das die einsatzmannschaft machen oder muß dafür zusatzpersonal vorhanden sein?


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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549380
    Datum21.03.2009 10:2912910 x gelesen
    Geschrieben von mike adamsaus diesen § geht aber nicht hervor wie das zu regeln ist! muß das die einsatzmannschaft machen oder muß dafür zusatzpersonal vorhanden sein?

    Du hast eine Mindestanforderung an Personal, was ständig Einsatzbereit sein muss(gehen wir hier mal von einer Staffel aus). Wenn du also Sonderaufgaben, wie Brandsicherheitswachen, zB bei Schweißarbeiten oder Ähnlichen verrichten willst, wo die Leute fest gebunden sind, so muss dieses Personal zusätzlich auf diese Staffel angerechnet werden. Die Stärke ist allerdings Betriebsabhängig und wird nach Ausfüllen eines Analysebogens durch die Firma, die die WF betreiben will/soll von dem zuständigen RP festgelegt. Genau, wie die technische Mindestanforderung. Das ganze ist auf jeden Fall ein langer Weg

    Was soll es denn für eine WF sein hauptamtlich, nebenamtlich oder gemischt? Nicht in allen Bundesländern ist alles davon möglich.

    PS das erste Beratungsgespräch bei der zuständigen Behörde im RP ist übrigens in der Regel Kostenfrei. Alles ab der Einleitung des Anerkennungsverfahrens kostet dann auch ;-)


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549382
    Datum21.03.2009 10:4412776 x gelesen
    Also, wir sind eine anerkannte hauptamtliche Werkfeuerwehr mit einer angeordneten Stärke von 1/11.

    Diese Stärke wird meistens eingehalten aber jeder Werkfeuerwehrmann bekommt zusätzliche Aufgaben im Werk zugeteit so das in seltensten Fällen eine Staffel ausrückt! Es ist ein Glücksfall wenn eine Staffel ausrückt! Die Werkfeuerwehrmänner die gerade im Werk irgendwo eingesetzt werden, haben sehr selten eine Möglichkeit zur Einsatzstelle zu kommen da Sie 1. kein Fhz vor ort haben und 2. keine vollständige PSA mit zur Anlage mit rausnehmen. Bei Nachfrage wenn etwas sein sollte heißt es immer : dann kommt die Bf eben!

    Wo ist das genau Gesetzlich geregelt das das so sein muß?

    Solange es nirgendwo Gesetzlich geregelt ist in NRW wird sich bei uns nichts ändern! Ich bin ja nicht gegen diese zusätzlichen arbeiten, da sieht man was vom Werk, die Abläufe und man bekommt Ortskenntnisse. Wenn es aber zu lasten der Werksangehörigen geht, finde ich es nicht mehr in Ordnung!


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549402
    Datum21.03.2009 12:0012877 x gelesen
    Geschrieben von mike adamsAlso, wir sind eine anerkannte hauptamtliche Werkfeuerwehr mit einer angeordneten Stärke von 1/11.

    Diese Stärke wird meistens eingehalten aber jeder Werkfeuerwehrmann bekommt zusätzliche Aufgaben im Werk zugeteit so das in seltensten Fällen eine Staffel ausrückt! Es ist ein Glücksfall wenn eine Staffel ausrückt!


    Damit beantwortest du deine Frage doch schon selber,
    die angeordnete Stärke wird zu xy % nicht erfüllt.

    Sollte das bei einer Überprüfung der BR ebenfalls so sein,
    gibt es einen blauen Brief und eine Wdh.-Überprüfung.
    Das Ende kann der Entzug der Anerkennung sein.

    Geschrieben von mike adamsDie Werkfeuerwehrmänner die gerade im Werk irgendwo eingesetzt werden, haben sehr selten eine Möglichkeit zur Einsatzstelle zu kommen da Sie 1. kein Fhz vor ort haben

    Werksintern soll das u.U. auch mit dem Fahrrad zeitnah möglich sein,
    zumindest sind mir solche Konzepte auch schon begegnet.

    Geschrieben von mike adams2. keine vollständige PSA mit zur Anlage mit rausnehmen.

    Wenn die auf dem parallel ausrückendem Fahrzeug ist, ist das ja noch machbar sich am Fahrzeug auszurüsten,

    Aber sind die FA überhaupt im Betrieb abkömmlich ?
    Bsp. Behältereinstieg, bis der MA da nicht raus ist, darf der Posten auch nicht weg ect.


    Geschrieben von mike adamsBei Nachfrage wenn etwas sein sollte heißt es immer : dann kommt die Bf eben!

    Wo ist das genau Gesetzlich geregelt das das so sein muß?


    Die öffentliche Feuerwehr muß gemäß FSHG auf Anforderung auch in Betrieben mit WF tätigwerden.

    Geschrieben von mike adamsSolange es nirgendwo Gesetzlich geregelt ist in NRW wird sich bei uns nichts ändern!

    Siehe oben, allerdingst gehe ich davon aus,
    das ihr auch entsprechend qualifizierte FüKr habt, die sich mit der Fragestellung beschäftigen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549411
    Datum21.03.2009 13:5912722 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDamit beantwortest du deine Frage doch schon selber,
    die angeordnete Stärke wird zu xy % nicht erfüllt.


    Genau gehen wir mal von doppelter Stärke aus werdet ihr mind. ne Staffel zu jeder Zeit schicken können müssen

    Geschrieben von Michael Roleff
    Aber sind die FA überhaupt im Betrieb abkömmlich ?
    Bsp. Behältereinstieg, bis der MA da nicht raus ist, darf der Posten auch nicht weg ect.


    Geneu und in dem Moment dürften sie auch nicht mehr auf die Mindestsollstärke angerechnet werden

    Geschrieben von Michael Roleff
    Die öffentliche Feuerwehr muß gemäß FSHG auf Anforderung auch in Betrieben mit WF tätigwerden.


    Auf Anforderung des betroffenden Betriebes. Theoretisch könnten die Tore geschlossen bleiben und die öffentliche Feuerwehr könnte von draußen aus zusehen.

    Geschrieben von Michael RoleffSollte das bei einer Überprüfung der BR ebenfalls so sein,
    gibt es einen blauen Brief und eine Wdh.-Überprüfung.
    Das Ende kann der Entzug der Anerkennung sein.


    Jein wenn die WF angeordnet ist und nicht freiwillig eingerichtet wurde, dürfte es sich statt Entzug der Anerkennung eher um saftige Geldstrafen handeln.

    Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von mike adams"Solange es nirgendwo Gesetzlich geregelt ist in NRW wird sich bei uns nichts ändern! "

    Ist es ja. Euer Auflagenbescheid ist ja quasi auf Grundlage des FSHG entstanden. Und wenn die Leistungsfähigkeit mit der genannten Sollstärke und Mindestausrückestärke verknüpft ist, ist das Gesetz.


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549415
    Datum21.03.2009 14:1312752 x gelesen
    Geschrieben von Lutz WagnerGeschrieben von Michael Roleff"Sollte das bei einer Überprüfung der BR ebenfalls so sein, gibt es einen blauen Brief und eine Wdh.-Überprüfung.
    Das Ende kann der Entzug der Anerkennung sein."

    Jein wenn die WF angeordnet ist und nicht freiwillig eingerichtet wurde, dürfte es sich statt Entzug der Anerkennung eher um saftige Geldstrafen handeln.


    Wie hier zu lesen war:
    Geschrieben von mike adams 21.03.2009 10:44:42 wir sind eine anerkannte hauptamtliche Werkfeuerwehr mit einer angeordneten Stärke von 1/11.

    anerkannte WF

    Wobei in der Chem. Industrie mit "Störfallbetrieb" da u.U. auch die Betriebserlaubnis dran hängt...


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549441
    Datum21.03.2009 22:3312716 x gelesen
    Das hört sich alles gut an, nur wenn die BR nichts macht bzw. wenn die BR bei uns sein sollte wird einfach eine Schicht zusätzlich da sein damit es so aussieht als wenn alles ordnungsgemäß läuft!

    Kommt die BR auch unangemeldet vorbei?


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549443
    Datum21.03.2009 22:5212579 x gelesen
    Geschrieben von mike adams
    Kommt die BR auch unangemeldet vorbei?


    Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit findet immer unangemeldet statt.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549452
    Datum21.03.2009 23:3912686 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDie Überprüfung der Leistungsfähigkeit findet immer unangemeldet statt.

    Nach einem Wink erst recht. Naja da der ein oder andere hier sicherlich mitliest kann so was sicher schneller passieren. Die Frage ist, ob aber nicht auch die ein oder ander Führungskraft schon mal hier mitliest. Da kann einem so was schnell mal zur last gelegt werden, auch wenn man viellicht recht hat.


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549563
    Datum22.03.2009 18:3412629 x gelesen
    Das glaub ich bei uns nicht! Meine Vorgesetzten (ich möchte Sie nicht Führungskräfte nennen) sind was Feuerwehr betrifft eher nicht für Fortbildung oder ähnliches. Mein Schichtführer wußte z.B. letztes Jahr noch nichtmals das die FwDV 3 die FwDV 3,4,5 abgelöst hat! Bei uns wird alles so ausgelegt, wie die Führung es gerne hätte und Verantwortung übernehmen wäre auch mal was neues!

    Ich kann da natürlich nur von meiner Schicht sprechen und möchte da nichts auf die anderen Schichtführer kommen lassen da ich da kaum was mit zu tun habe!


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549575
    Datum22.03.2009 19:1212629 x gelesen
    Reden wir hiervon:

    VSU-Rheinberg


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549604
    Datum23.03.2009 06:1412498 x gelesen
    nein!


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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw549605
    Datum23.03.2009 06:1712537 x gelesen
    Ach so, was ich noch fragen wollte, wenn die Stärke mit 1/11 angeordnet wurde von der BR, wie setzt sich das zusammen? Zählen die Leute im Leitstand, Werkschutz, Atemschutzwerkstatt und RTW dazu?


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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549615
    Datum23.03.2009 09:1512568 x gelesen
    Geschrieben von mike adamsAch so, was ich noch fragen wollte, wenn die Stärke mit 1/11 angeordnet wurde von der BR, wie setzt sich das zusammen? Zählen die Leute im Leitstand, Werkschutz, Atemschutzwerkstatt und RTW dazu?

    Ja in der Regel werden dort gewisse Positionen die das Personal dauerhaft binden mit eingerechnet.


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549625
    Datum23.03.2009 11:0012689 x gelesen
    Vieles ist schon von meinen "Vorrednern" geschrieben worden.

    Wenn die Mindestausrückstärke (hier Staffel) nicht gegeben ist, müßte eine offizielle Meldung an die Aufsichtsbehörde erfolgen - auch wenn die ausrückende Staffelstärke nur stundenweise nicht gesichert ist.
    (Beispiel extrem: Flughafen, wenn die Stärke des Vorfeldbrandschutzes nicht eineghalten ist, wird der Flugbetrieb eingestellt)
    Die ausrückebereite Staffel muß unter allen Umständen gesichert sein, notfalls müssen andere Tätigkeiten eingestellt und zurückgestellt werden um die Staffel zu garantieren.
    Das schließt nicht aus, dass von der Staffelbesatzung Nebentätigkeiten im Werk ausgeführt werden, wennh sichergestellt ist, dass sie innerhalb der Hilfsfrist vollzählig (=Staffel) am Einsatztort sein können. Denkbare Möglichkeiten sind, PKW, Fahrräder (je nach Größe des Werksgeländes) mit denen der Einsatzort parallel zum LF angefahren wird. PSA entweder im PKW immer dabei - oder auf dem LF.

    Wegen solcher Situationen ist es oftmals von Vorteil, wenn eine WF einen Mix aus hauptberuflichen und nebenberuflichen Kräften hat.


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549722
    Datum23.03.2009 18:0412417 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteWegen solcher Situationen ist es oftmals von Vorteil, wenn eine WF einen Mix aus hauptberuflichen und nebenberuflichen Kräften hat.

    Diese dürfen aber theoretisch nicht auf die Mindeststärke angerechnet werden


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW549747
    Datum23.03.2009 21:5612394 x gelesen
    Geschrieben von Lutz WagnerDiese dürfen aber theoretisch nicht auf die Mindeststärke angerechnet werden

    Warum ?
    Mir sind da eher gegenteilige Aussagen auch der BR bekannt.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorLutz8 W.8, Düren / NRW549752
    Datum23.03.2009 23:0212470 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWarum ?
    Mir sind da eher gegenteilige Aussagen auch der BR bekannt.


    Die dürfen zwar auf die geforderte gesammtstärke angerechnet werden aber nicht auf die Mindestausrückestärke bei der wir ja mal von ner Staffel ausgegangen waren. Hatte mich vielleicht falsch ausgedrückt sorry.

    So hat uns das damals der zuständige der BR erklärt


    Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern549791
    Datum24.03.2009 09:1912487 x gelesen
    Das kann ich so aus bayer. Sicht nicht bestätigen.

    Es kommt darauf an, im Alarmfall die Mindestausrückstärke und die Hilfsfrist einzuhalten. Dazu sind auch die geforderten Qualifikationen einzuhalten. Egal ob dies hauptberufliche oder nebenberufliche Kräfte sind.

    Auch bei WFen in Bayern mit gemischter Mannschaft (hauptamtlich / nebenberuflich) wird diesbezüglich in Genehmigungsbescheiden nicht unterschieden.

    Wenn die Ausrückestärke nicht mit hauptberuflichem personal sichergestellt werden kann, dann muß eben mit nebenberuflichem Personal "aufgefüllt" werden und sichergestellt sein, dass die Leute im Alarmfall auch abkömmlich und entsprechend innerhalb der Hilfsfrist am Schadensplatz zur Verfügung stehen. Bei nebenberuflichen muß ich sicherheitshalber eine größere Anzahl von FM alarmieren.

    Sollte auch so die geforderete Ausrückstärke und Hilfsfrist nicht eingehalten werden, dann bleibt nur die Aufstockung des hauptberuflichen Personals.


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw550270
    Datum26.03.2009 11:0712353 x gelesen
    Das mit einer Freiwilligen Zusatzunterstützung aus den Betrieben wird bei uns nicht kommen. Ich bin in der FF und bekomm es immer zu hören. Bei meinen Kollegen ist die FF nicht gern gesehen und eine Freiwillige Truppe aus den Betrieben dann einzusetzen bei uns? Außerdem sind die Betriebe nicht gut mit Leuten versehen. Man hört immer das keine Leute da sind um das Betriebsgeschäft aufrecht zu halten. Da werden wohl keine Mitarbeiter freigestellt werden!


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen550287
    Datum26.03.2009 12:2912579 x gelesen
    Geschrieben von mike adamshauptsächlich geht es mir um die aufgaben der feuerwehrleute, also was sie im werk/außerhalb machen dürfen und was nicht!


    Dazu wirst Du nichts finden. Ich habe hier gerade einen recht neuen Anordnungsbescheid auf dem Tisch. Da steht nur, wieviel Funktionen in welcher Zeit an jedem Ort des Betriebes sein müssen. Ob die aus dem Bett oder vom Hof kehren kommen, spielt keine Rolle, das muss/darf der Betrieb selber regeln. Es ist ja bei WF (und BF/HAW) durchaus üblich, Arbeitsdienst zu verrichten, auch irgendwo im Werk.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    Autormike8 a.8, rheinberg / nw550292
    Datum26.03.2009 13:1212181 x gelesen
    Darf ein WF-Angehöriger denn außerhalb des Werkes irgendwelche Aufgaben ausführen? Außer im Einsatzfall!


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     21.03.2009 01:01 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 08:34 Volk7er 7L., Erlangen
     21.03.2009 09:18 Lutz7 W.7, Düren
     21.03.2009 09:49 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 09:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 10:14 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 10:29 Lutz7 W.7, Düren
     21.03.2009 10:44 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 12:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 13:59 Lutz7 W.7, Düren
     21.03.2009 14:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 22:33 mike7 a.7, rheinberg
     21.03.2009 22:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     21.03.2009 23:39 Lutz7 W.7, Düren
     22.03.2009 18:34 mike7 a.7, rheinberg
     22.03.2009 19:12 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     23.03.2009 06:14 mike7 a.7, rheinberg
     23.03.2009 06:17 mike7 a.7, rheinberg
     23.03.2009 09:15 Lutz7 W.7, Düren
     23.03.2009 11:00 Volk7er 7L., Erlangen
     23.03.2009 18:04 Lutz7 W.7, Düren
     23.03.2009 21:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     23.03.2009 23:02 Lutz7 W.7, Düren
     24.03.2009 09:19 Volk7er 7L., Erlangen
     26.03.2009 11:07 mike7 a.7, rheinberg
     26.03.2009 12:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     26.03.2009 13:12 mike7 a.7, rheinberg
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