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ThemaNeue FwOrgVO in Thüringen31 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • ThürFwOrgVO (ab S. 39)
  •  
    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen551290
    Datum01.04.2009 09:2017377 x gelesen
    Hallo,

    an alle Kameraden aus Thüringen gerichtet........alle anderen dürfen sich aber auch Gedanken machen und Kommentar abgeben :-)

    In wie weit seid ihr mit der neuen ThFwOrgVO (nachzulesen unter Download bei www.thfv.de oder auch www.kfv-eic.de)

    zufrieden oder meint Ihr es gibt noch einige verbesserungswürdige Punkte?

    Ich denke z.B. Kennzeichnung von Führungskräften im Einsatz,

    Helmkennzeichnung außer Atemschutz fällt ja weg....

    Laufen die Gruppenführer nun mit weißer Weste - also Abschnittsleiter umher???

    MkG

    Lars


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    AutorBenj8ami8n S8., Wuppertal / NRW551308
    Datum01.04.2009 11:4914470 x gelesen
    Hallo Lars,

    ich finde die Westenkennzeichnung gar nicht so schlecht. Die Markierungen am Helm weisen lediglich auf eine Qualifikation hin - die Weste hingegen regelt eindeutig die Verantwortlichkeiten an der Einsatzstelle. Ich kann aus eigener Erfahrung (eigene Heimatwehr in Thüringen) sagen, dass die Westenkennzeichnung den Führungsprozess im Einsatz deutlich festigt und abgrenzt. Daher finde ich das wirklich gut, dass das jetzt auch rechtskräftig umgesetzt worden ist, was bei viele Feuewehren sowieso schon gängige Praxis ist.
    Und ob man nun sieht, dass der Schlauchtruppführer nun ein GF ist, erscheint mir recht unwichtig, weil er dann eben auch keine Führungsaufgaben (außerhalb des Trupps) wahrzunehmen hat ;-)

    Viel interessanter dürfte die neue Organisationsverordnung im Hinblick darauf sein, wie man die Hilfsfristen für Hubrettungsfahrzeuge erfüllen will...

    MkG
    Benjamin


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    AutorMarc8us 8G., Schleiz / Thüringen551316
    Datum01.04.2009 12:3914567 x gelesen
    Ich bin selbst in einer thüringer Feuerwehr aktiv und bin persönlich mit der neuen OrgVO nicht zufrieden.

    Wie ihr auch schon erkannt habt, hat man sich mit der Kennzeichnung nicht gerade mit Ruhm bekleckert. So hat man nun endlich als letztes Bundesland in Deutschland die Westen verbindlich eingeführt. Vorher hatten zwar schon einige Feuerwehren Westen beschafft, aber eine einheitliche Farbe für eine Funktion gab es eben nicht. Und es ist auch nicht der Sinn der Sache wenn ich eine Rote und/oder eine weise oder grüne Weste für einen Fahrzeugführer einsetze und das gleiche bei den Abschnittsleitern der Fall ist.
    In meiner Feuerwehr bin ich aber leider eine Minderheit, wenn es um die deutliche Kennzeichnung der Führungskräfte geht.
    Ein deutlicher Mangel an der Verordnung ist das Fehlen der Funktion Fahrzeugführer oder Gruppenführer. Diese Ebene ist jetzt überhaupt nicht mehr erkennbar. (Weder am Halm noch an einer Weste)
    Da wurde mir entgegnet, dass die Gruppe ihren Gruppenführer ja kennen müsste und die übergeordneten Führungskräfte ja auch wissen wer ihr ansprechpartner ist.
    Aber wenn ich so denke, dann kenne ich auch unseren Wehrleiter, der dann auch Einsatzleiter ist (oder sein könnte).
    Wenn wir uns alle kennen ist das gut, arbeitet man aber überörtlich so ist die ganze Sache absolut nicht mehr gegeben. Und bei einem Einsatz mit einer Gruppe kann ich auch ganz drauf verzichten.

    Die Versorgung mit Fahrzeugen ist nicht wirklich ein Problem, da zum Beispiel Hubrettungsfahrzeuge nur dann explizit gefordert werden, wenn der 2. Rettungsweg nicht baulich vorhanden ist. (und in Stützpunktfeuerwehren)
    Stützpunktfeuerwehren haben aber Drehleitern in der Regel schon angeschafft.
    Und eine Anpassung der sonstigen Fahrzeuge an die neuen Normen war auch ein längst fälliger Schritt.

    Im Prinzip hat die Erarbeitung der OrgVO zu lang gedauert und ist deswegen teilweise schon wieder nicht mehr zeitgemäß oder einfach nicht bis zum Ende durchdacht.


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    AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen551319
    Datum01.04.2009 13:0214124 x gelesen
    Westenkennzeichnung ist o.k.
    Bleibt nur zu hoffen, das die Leiter der Feuerwehren und Führungskräfte diese Regelung konsequent anwenden und nicht solche Stimmen kommen wie: So einen Sch... haben wir früher auch nicht gebraucht und es ging auch....


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    AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen551328
    Datum01.04.2009 13:5914958 x gelesen
    Geschrieben von ---Markus Grüner---
    Wie ihr auch schon erkannt habt, hat man sich mit der Kennzeichnung nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

    Warum ??? Nun dürfen sich doch endlich auch die Gruppen- und Zugführer ein schönes Funktionsabzeichen auf ihre Dienstjacke heften (sofern vorhanden). Aber m.W. gibts noch nicht mal einen Hersteller für diese Funktionsabzeichen.

    So hat man nun endlich als letztes Bundesland in Deutschland die Westen verbindlich eingeführt.

    Und wie lange vorher bzw. seit wievielen Jahren existiert die Empfehlung der LFKS hierfür ? Ich meine mich erinnern zu können, dass ich bereits 2002 zum ZF-Lehrgang ein entsprechendes Empfehlungsschreiben der LFKS ausgehändigt bekommen habe, wonach man sich an der Farbgebung eines anderen Bundeslandes orientierte (weiß jetzt nicht welches). Und daraufhin haben wir z.B. den Einsatzleiter und den Abschnittsleiter "Messen/Spüren" entsprechend mit Westen ausgestattet.

    Ein deutlicher Mangel an der Verordnung ist das Fehlen der Funktion Fahrzeugführer oder Gruppenführer. Diese Ebene ist jetzt überhaupt nicht mehr erkennbar. (Weder am Halm noch an einer Weste)
    Da wurde mir entgegnet, dass die Gruppe ihren Gruppenführer ja kennen müsste und die übergeordneten Führungskräfte ja auch wissen wer ihr ansprechpartner ist.


    O.k., die Helmkennzeichnung war aber auch eine dauerhafte Kennzeichnung unabhängig der im Einsatz ausgeübten Funktion, die sich jeder GF mit seiner Berufung an die Schüssel kleben durfte. Ich muss aber auch sagen, dass ich nicht unbedingt der Verfechter einer Kennzeichnung des GF bin. Im Zugrahmen ausgerückt wird sich der ZF doch sicher auch die EL-Weste überwerfen oder kennzeichnet ihr dann den EL und den ZF ? Bei größeren Lagen ist es für mich ausreichend wenn der GF weiß und sieht, wer sein ZF ist. Und der ZF kennt auch die ihm unterstellten Einheiten. Sollte also kein Problem sein. Aber wenn wir jetzt auf der GF-Weste rumhacken, dauerts auch nicht lange und der MA-TLF bekommt eine, denn ich könnte ihn ja mit dem MA-LF verwechseln ;-) Und bald laufen wir herum wie zur Abnahme des Leistungsabzeichens...
    Kurzum, ich finde die jetzige Regelung bzgl. Kennzeichnung mit Westen gut und ausreichend. Mit der Helmkennzeichnung kann ich mich allerdings auch nicht anfreunden, war allerdings früher mit den GF/ZF und AGT auch ein Problem. Für GF/ZF war AGT Voraussetzung, wurde deshalb nicht extra gekennzeichnet. Jetzt muss ein GF/ZF nur noch im AS unterwiesen sein. Also würde dann ein GF/ZF bei alter Kennzeichnung nach neuer OrgVO jetzt seine Streifen und zusätzlich den Punkt tragen ? Wobei ich jetzt auch nicht wieder ein anderes (mir sehr vertrautes) Thema in den Vordergrund holen möchte: Dürfen diese Streifen/Punkte überhaupt am Helm angebracht werden, existiert hierfür eine Prüfbescheinigung des Herstellers ?

    Die Versorgung mit Fahrzeugen ist nicht wirklich ein Problem, da zum Beispiel Hubrettungsfahrzeuge nur dann explizit gefordert werden, wenn der 2. Rettungsweg nicht baulich vorhanden ist. (und in Stützpunktfeuerwehren)
    Stützpunktfeuerwehren haben aber Drehleitern in der Regel schon angeschafft.
    Und eine Anpassung der sonstigen Fahrzeuge an die neuen Normen war auch ein längst fälliger Schritt.


    Puuhhh, das ist mir neu. Alle Stützpunktfeuerwehren haben schon DLK angeschafft ???
    Und mit der Anpassung an Normen bin ich auch nicht zufrieden. Warum werden ausschließlich DLK bezuschusst ?

    Was sonst zur neuen ThFwOrgVO zu sagen wäre:

    Einstufung in Risikoklassen: Warum die Brand- und technischen Gefahren zur Einstufung zusammengefasst ? Gibt es nicht auch Bereiche, in denen z.B. die Brandgefahr der technischen überwiegt (oder eben umgekehrt).

    Ärmelabzeichen: Warum wird eine Unterscheidung/Abstufung dienstgradabhängig ausgerechnet bei Litzen- und Schriftfarbe eingeführt ? Muss ich das überhaupt machen ? Warum sind Litze und Schrift bis OLM bordeauxfarben, von BM bis HBM silber und im hD gold ? O.k., allgemein im hauptamtlichen Bereich würde ich es noch nachvollziehen können, aber bei den ehrenamtlichen ?

    Dienstgradabzeichen KBM/KBI: Na endlich ist Schluss mit dem Wirrwarr, KBM = Hauptbrandmeister i.S. eines Kreisbrandmeisters, KBI = Hauptbrandmeister i.S. eines Kreisbrandinspektors. Was sollte der Quatsch ? Beides sind Funktionen und keine Dienstgrade. Und nun endlich hat man auch dies erkannt und geändert. Richtig !

    Alles in allem ist die FwOrgVO nicht wirklich ergiebig und sinnvoll für die Feuerwehren in Thüringen. (Meine ausschließlich private Meinung, nicht die meines Dienstherrn oder der Feuerwehr !)

    Und damit natürlich auch Grüße nach Schleiz,


    OBM R.Helm
    -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
    FF Hirschberg/Saale
    Gefahrgutzug Saale-Orla


    "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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    AutorBenj8ami8n S8., Wuppertal/Bürgel / NRW/Thüringen551343
    Datum01.04.2009 15:3114059 x gelesen
    Geschrieben von Marcus GrünerDie Versorgung mit Fahrzeugen ist nicht wirklich ein Problem, da zum Beispiel Hubrettungsfahrzeuge nur dann explizit gefordert werden, wenn der 2. Rettungsweg nicht baulich vorhanden ist. (und in Stützpunktfeuerwehren)
    Stützpunktfeuerwehren haben aber Drehleitern in der Regel schon angeschafft.


    Ergo - für jede Stützpunktfeuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug? Dann gäbe es aber erheblichen Nachholebedarf...

    Wobei ich die 10-Minuten-Frist schon recht sportlich finde - vor allem für freiwillige Einheiten...
    Unsere jetzigen Hilfeleistungsverträge erfüllen dieses Kriterium nämlich nicht.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen551344
    Datum01.04.2009 15:4214221 x gelesen
    Hallo Rico,

    zwei Anmerkungen.

    Geschrieben von Rico HelmKurzum, ich finde die jetzige Regelung bzgl. Kennzeichnung mit Westen gut und ausreichend.

    Ich würde als Thürimger nicht zufrieden damit sein. Der Einheitsführer gehört gekennzeichnet. Schon aus Gründen der möglichen überörtlichen Einsätze. Des weiteren könnte man sich dann die lustige karierte AS-Überwachungsweste sparen weil ja der Einheitsführer überwacht....

    Geschrieben von Rico HelmWarum werden ausschließlich DLK bezuschusst ?

    Das Thema Hubrettung und Flächen war hier doch erst präsent. Ich gehe zu ihrer(Ersteller) Verdeidigung mal davon aus das an sowas gedacht wurde.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen551358
    Datum01.04.2009 17:2114040 x gelesen
    Geschrieben von Rico HelmAber wenn wir jetzt auf der GF-Weste rumhacken, dauerts auch nicht lange und der MA-TLF bekommt eine, denn ich könnte ihn ja mit dem MA-LF verwechseln ;-) Und bald laufen wir herum wie zur Abnahme des Leistungsabzeichens...
    Ist in den Ländern, wo die GF schon seit Jahren mit Weste gekennzeichnet werden, offensichtlich kein Problem.

    Für GF/ZF war AGT Voraussetzung, wurde deshalb nicht extra gekennzeichnet.
    Die "normalen" AGT wurden in irgendeiner Form (Punkt, "A"...) gekennzeichnet? Falls, ja dann ist diese Kennzeichnung ungünstig, da man die AGT-Qualifikation, die irgendwann mal zum Führungslehrgang Voraussetzung war, nicht zwingender Weise auf Lebenszeit behält.

    Also würde dann ein GF/ZF bei alter Kennzeichnung nach neuer OrgVO jetzt seine Streifen und zusätzlich den Punkt tragen ?
    Wenn man Führungs- und AGT-Qualifikation kennzeichnen möchte, macht nur diese Vorgehensweise sinn.


    MkG Sascha

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg551367
    Datum01.04.2009 18:3214390 x gelesen
    Geschrieben von Rico HelmIm Zugrahmen ausgerückt wird sich der ZF doch sicher auch die EL-Weste überwerfen oder kennzeichnet ihr dann den EL und den ZF ?

    Je nachdem, ob der ZFü ELtr ist oder "nur" ZFü.

    Und wann rücken wir geschlossen im Zugrahmen aus?

    i.d.R. kommen wir fahrzeugweise an. Und jedes Mal geht die Sucherei los.


    Geschrieben von Rico HelmBei größeren Lagen ist es für mich ausreichend wenn der GF weiß und sieht, wer sein ZF ist. Und der ZF kennt auch die ihm unterstellten Einheiten.

    Wenn man bis an die eigene Ortsgrenze denkt - ja.
    Schon im Nachbarort wird das schwierig.


    Geschrieben von Rico HelmSollte also kein Problem sein.

    Für mich ist die GrFü-Weste nach der ELtr-Weste die wichtigste Kennzeichnung überhaupt. 95% aller Lagen können wir mit diesen beiden Kennzeichnungen erschlagen.
    Ich weiß als nachrückender ELtr wer mein Ansprechpartner der Fahrzeuge ist ohne mich durchzufragen. ich weiß als abgegebener/ Unterstellter Trupp, bei wem ich mich zu melden habe ("ich unterstelle Euch dem Fahrzeugführer Wernau 42"). Ich sehe als Trupp auch auf größere Enternung den "Westenträger" GrFü, wenn ich was von ihm will. as selbe gilt für den ZFü. Fremde Kräfte (Pol, RettD, andere Wehren) aber auch Zivilisten erkennen wenn noch keine gelbe Weste vor Ort ist ihren Ansprechpartner und erkennen ihn auch 3 Minuten später noch wieder.

    Ein System, das den Fahrzeugführer nicht in die Kennzeichnung einschließt ist in meinen Augen ein Fall für die Tonne, denn die Wehren werden erkennen, daß diese Funktion gekennzeichnet werden muß. Und da es keine einheitlichen Vorgaben gibt, macht eben jeder, was er will. Was ist dann gewonnen?

    Es muß jede "Knotenfunktion" im Stab-Linien Organigramm gekennzeichnet werden. Nur dann macht das System Sinn.


    Geschrieben von Rico HelmUnd mit der Anpassung an Normen bin ich auch nicht zufrieden. Warum werden ausschließlich DLK bezuschusst ?

    Weil die im Hinblick auf die überörtliche Einsetzbarkeit die "berechenbarste" Lösung ist. Mit einer normgetreuen DLK kann ich jede zugelassene Aufstellfläche anfahren. Bei einer anderen technischen Lösung ist das bei gleicher leistungsfähigkeit, gleichen Rettungsraten, gleichen Einsatzbereitzeiten und gleichen redundanten Sicherheitseinrichtungen i.d.R. nicht möglich.
    Und da DLK auch immer überörtliche Fahrzeuge sind sehe ich es vollkommen ein, daß die Förderung dieser Fahrzeuge auf das beschränkt bleibt, was überörtlich problemlos zum Einsatz kommen kann.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJörn8 T.8, Seitenroda / Thüringen551377
    Datum01.04.2009 20:2014089 x gelesen
    Hallo, habe mal ne Frage an die Leute die sich mit der ThFwPrgVO schon genauer beschäftigt haben.
    Wir sind ein Ort mit 220 Einwohner, haben 2 Hotels mit je 10 Zimmern (ca. 20 Betten), drei Privat Vermieter mit ca je 2-3 Zimmern, 3 kleinen Firmen (1-2 Angestellte) und eine Burg mit Museum und Gaststätte. So jetzt meine Frage in welche Risikoklasse (BT 1 bis BT 4) und welche Stufe werden wir eingeteilt.


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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen551437
    Datum02.04.2009 09:1014163 x gelesen
    Hallo,
    sehe ich genau so,was die Kennzeichnung der Einheitsführer betrifft.Zumindest das Thema Gruppenführer wurde derb vernachlässigt.

    Wir kommen meistens nach AAO und der damit verbundenen Anfahrt zum Einsatzort Fahrzeug für Fahrzeug und somit als jeweils eigenständige Einheit an.
    Grade in ländlichen Gegenden wo meist nur ein Fahrzeug pro Wehr (entweder LF 8(10)/6 oder TSF(W )vorhanden ist.
    Sicher die Leute kennen den eigenen Gruppen-/Staffelführer,aber ein nachrückender ZF oder EL wie erkennt der die jeweiligen GF der einzelnen Wehren vor Ort?
    Ein paar GF/ZF werden sich natürlich untereinander kennen,
    sollten allerdings ältere/jüngere Jahrgänge diese Funktion ausüben und die Leute kennen sich untereinander nicht ,weil sie nicht wissen das Kamerad xy inzwischen bei GF-Lehrgang war und auch als GF in der Wehr eingesetzt ist....dann wird es m.E. schon problematisch weil dann das große Fragen losgeht :
    wer ist GFvon Einheit A-Dorf, wo ist der GF von B-Dorf???

    Was Einteilung der Brand- & Risikoklassen betrifft waren es doch schon immer "Böhmische Dörfer" die man als GF/ZF nicht verstehen konnte,was hier die Ausstattung der einzelnen Wehren betrifft,denke ich ganz persönlich ,wurde meist nach dem Prinzip verfahren:
    "wie oft habt ihr diesen Einsatzfall schon gehabt.....noch kein mal.....alles klar....brauchen wir kein Fahrzeug für Summe xxx.xxx€ bereit zu stellen, kostet der Gemeinde nur unnötig Geld.Nächstes TLF oder DL(K) steht 30 km weiter entfernt, reicht vollkommen aus!"

    Ich denke diese Erfahrungen werden einige andere Führungskräfte bestimmt auch schon gemacht haben.

    Sicher ist eine Anschaffung immer mit großen Kosten verbunden da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren, aber dann brauchen wir auch keine Einteilung in Brand-&Risikoklassen ,wenn Orte mit Schulen und Gewerbegebieten aus Kostengründen nur mit LF 8(10)/6 ausgestattet werden und Fahrzeuge wie TLF oder DLK dann 25 oder 30 km weit entfernt stehen.


    Ein Kamerad (ZF) aus benachbartem Bundesland und unserer Partnerfeuerwehr hatte dazu nur eine Antwort:

    "......das ist vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung...!"

    MkG

    Lars


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551438
    Datum02.04.2009 09:1714119 x gelesen
    Geschrieben von Lars Ballhause
    sehe ich genau so,was die Kennzeichnung der Einheitsführer betrifft.Zumindest das Thema Gruppenführer wurde derb vernachlässigt.


    Hast du (und all die anderen) das vorher eurer Interessensvertretung als wichtig kund getan?

    Hast du (und all die anderen) dich jetzt mal deine Interessensvertretung angeschrieben und denen gesagt das das net so doll ist ?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen551439
    Datum02.04.2009 09:2214204 x gelesen
    Moin,

    nein..wann denn...

    ich hatte dazu keine Möglichkeit bzw. ich wüßte nicht das uns/mir ein Entwurf von Seiten KFV zugeschickt wurde zum durchlesen um ggf.Verbesserungsvorschläge zu machen.

    Und ich denke da kann ich im Namen meiner Kameraden in unserer VG auch sprechen.
    Wir treffen uns 1/4 jährlich zu Wehrleiter-/Ortsbrandmeisterversammlungen,haben aber nie das Thema behandelt da nichts bekannt war....

    MkG

    Lars


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    AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen551531
    Datum02.04.2009 17:5713879 x gelesen
    Geschrieben von ---Lars Ballhause---
    nein..wann denn...

    ich hatte dazu keine Möglichkeit bzw. ich wüßte nicht das uns/mir ein Entwurf von Seiten KFV zugeschickt wurde zum durchlesen um ggf.Verbesserungsvorschläge zu machen.


    ??? Dazu wurde im vergangenen Jahr seitens des Gemeinde- und Städtebundes an jede Stadt/Gemeinde der Verordnungsentwurf mit entsprechender Bitte um Stellungnahme gesandt (Eingangsdatum bei mir 17.09.2008).

    Und auch im Entwurf des ThFV zur Änderung der ThFwOrgVO (Eingangsdatum bei mir 11.07.2006!) war schon die Weste für den GF nicht enthalten !

    Vielleicht solltest Du mal bei Deiner Gemeinde anfragen, warum Dir (falls Wehrführer/SBM) solche Dokumente vorenthalten werden.

    Grüße,


    OBM R.Helm
    -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
    FF Hirschberg/Saale
    Gefahrgutzug Saale-Orla


    "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen551534
    Datum02.04.2009 18:1313828 x gelesen
    Geschrieben von Rico HelmUnd auch im Entwurf des ThFV zur Änderung der ThFwOrgVO (Eingangsdatum bei mir 11.07.2006!) war schon die Weste für den GF nicht enthalten !

    Nur mal für mich zum Verständnis: Was hat der Verband mit einer Verordnung seitens der Staatsregierung zu tun?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg551540
    Datum02.04.2009 19:2013801 x gelesen
    Geschrieben von Jörn TischerHallo, habe mal ne Frage an die Leute die sich mit der ThFwPrgVO schon genauer beschäftigt haben.
    Wir sind ein Ort mit 220 Einwohner, haben 2 Hotels mit je 10 Zimmern (ca. 20 Betten), drei Privat Vermieter mit ca je 2-3 Zimmern, 3 kleinen Firmen (1-2 Angestellte) und eine Burg mit Museum und Gaststätte. So jetzt meine Frage in welche Risikoklasse (BT 1 bis BT 4) und welche Stufe werden wir eingeteilt.


    Es wird wohl auf BT1 hinauslaufen, da nicht Einzelobjekte, sondern die Gesamtstruktur des Ausrückebereiches für die Einstufung massgeblich ist.

    Die Mittel der Stufe 1 (Einsatzgrundzeit 10min.) sind durch die FF Seitenroda selbst bereitzustellen, die Mittel der Stufe 2 (Einsatzgrundzeit 20min) können durch die FF Kahla gestellt werden.


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    AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen551541
    Datum02.04.2009 19:2113843 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz
    Nur mal für mich zum Verständnis: Was hat der Verband mit einer Verordnung seitens der Staatsregierung zu tun?

    Weiß ich auch nicht. Aber vielleicht wurde der Verband seitens der Staatsregierung angehört bzw. um Stellungnahme gebeten ?
    Ich würde diese Vorgehensweise/Beteiligung auch nicht negativ finden...
    Für mich ist der ThFV schließlich der Interessenvertreter gegenüber dem Gesetzgeber.

    Grüße,


    OBM R.Helm
    -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
    FF Hirschberg/Saale
    Gefahrgutzug Saale-Orla


    "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW551556
    Datum02.04.2009 22:1013977 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzNur mal für mich zum Verständnis: Was hat der Verband mit einer Verordnung seitens der Staatsregierung zu tun?

    Angeblich gibts Bundesländer, da macht das IM ohne Anhörung des Verbandes gar nichts....
    Glaubt Ihr nicht? Irrt Ihr kräftig....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen551560
    Datum02.04.2009 22:2413931 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAngeblich gibts Bundesländer, da macht das IM ohne Anhörung des Verbandes gar nichts....
    Glaubt Ihr nicht? Irrt Ihr kräftig....


    Ich weiß.... ;-(.

    Mich interessierte nur ob dieser Unsinn auch in Thüringen betrieben wird.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW551563
    Datum02.04.2009 22:3013817 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzMich interessierte nur ob dieser Unsinn auch in Thüringen betrieben wird.

    Klar und eindeutig: NEIN!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551595
    Datum03.04.2009 05:5113852 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAngeblich gibts Bundesländer, da macht das IM ohne Anhörung des Verbandes gar nichts....

    Als bei uns das SBKG geändert wurde hat sich der LFV sogar dafür stark gemacht das die Mitbestimmung durch den Verband ins Gesetz kommt. Schliesslich engagiert sich auch keiner in einem Verein in dem er kein Mitspracherecht hat (so die Begründung)

    §6 SBKG

    §9 SBKG


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen551613
    Datum03.04.2009 08:5913742 x gelesen
    Moin,

    sicherlich ärgerlich das solche Dokumente nicht weiter gegeben werden oder gegeben wurden,aber in der Sache hätte sich denke ich auch nichts geändert wenn ich als einzelner OrtsBM oder Wehrführer dazu einen Vorschlag mache bzw. auf dieses Problem hinweise.

    Und selbst bei 10 oder 20 oder 40 Feuerwehren wäre m.E. nichts passiert.

    Ich denke hier wurde bei dem Gesetzentwurf nicht über den Tellerrand hinaus geschaut und dieses praxisnah entworfen,denn wieviel FF bei uns in Thüringen fahren bei Alarmierung geschlossen als Zug zum Einsatz so das hier mit einem mal alle Kennzeichnungen/Kompetenzen sofort erkennbar sind???

    In einem Flächenland bzw. grade in ländlichen Region wie schon beschrieben wo jede Feuerwehr auf deutsch gesagt kleckerweise ankommt fehlt das halt,bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) haben wir 13 FF die alle nur über 1 - max.2 Fahrzeuge verfügen.( entweder TSF oder TSF(W) oder LF 8(10) / 6 ggf.+ MTW)

    Sollten dann doch größere Sachen sein oder Großschadenslagen wo ggf. der KBM als Einsatzleiter fungiert geht die angesprochene Suche nach jeweiligen Einheitsführern los.

    Gruß Lars


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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen551617
    Datum03.04.2009 09:0913647 x gelesen
    Hallo,

    was Atemschutzkennzeichnung betrifft in Qualifikation mit GF/ZF Lehrgang muß diese Regelung das bei Ausbildung zu GF/ZF kein Atemschutz mehr nötig ist schon länger abgeschafft worden sein,denn als ich 09/1998 meine GF - Ausbildung in Bad Kö gemacht habe war ich auch noch kein Atemschutzträger.
    Soweit ich weiß war die Sprechfunkerausbildung derzeit ein "muß" der Atemschutz ein "soll"?!


    Sprich als ich dann von der Gemeinde zum GF bestellt wurde war mein Helm ohne Punkt aber mit Streifen.

    Meine Atemschutzausbildung habe ich damals dann 10/1999 bei der Bundeswehr(feuerwehr) gemacht,diese wurde ganz normal anerkannt und ab dem Tag habe ich dann auch den roten Punkt am Helm.

    Gruß Lars


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551620
    Datum03.04.2009 09:1413799 x gelesen
    Geschrieben von Lars Ballhausesicherlich ärgerlich das solche Dokumente nicht weiter gegeben werden oder gegeben wurden,

    Das ist nicht ärgerlich das ist eine Frechheit! Du sollst die Stadt beraten und bekommst keine Infos. Wer weiß was da noch nie zu dir gekommen ist.

    Geschrieben von Lars Ballhauseich auch nichts geändert wenn ich als einzelner OrtsBM oder Wehrführer dazu einen Vorschlag mache bzw. auf dieses Problem hinweise.

    Und selbst bei 10 oder 20 oder 40 Feuerwehren wäre m.E. nichts passiert.


    Wer weiß? Vielleicht hat von den Herren da einfach keiner dran gedacht und DU hättest die Erinnern können. Und wenn die Interessenvertretung mehr machen würde als euch beim Skifahren zu vertreten dann hätten die höchdekorierten, fachkundigen Grüßonkels dort sicher auch gemerkt das draussen, im richtigen Feuerwehrleben, so was Not tut.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen551783
    Datum03.04.2009 21:0913864 x gelesen
    Geschrieben von Lars BallhauseIch denke hier wurde bei dem Gesetzentwurf nicht über den Tellerrand hinaus geschaut und dieses praxisnah entworfen

    Das Kann ja deien Meinung sein, aber hast du mal nachgedacht, warum die neue FwOrgVO so lange gedauert hat?

    Weil bei der Erstellung von Gesetzen Und Verordnungen in Thüringen zwingend die Verbändeanhörung vorgeschrieben ist. Und das waren unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Thüringer Feuerwehrverband, die AGBF und etliche andere.

    Die Helmkennzeichnungen waren zunächst im Entwurf noch vorhanden und wurden erst wegen der ausdrücklichen Forderungen des TFV und der AGBF gestrichen!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorMarc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg551805
    Datum03.04.2009 22:0014239 x gelesen
    Geschrieben von Rico HelmWas sonst zur neuen ThFwOrgVO zu sagen wäre:

    Einstufung in Risikoklassen: Warum die Brand- und technischen Gefahren zur Einstufung zusammengefasst ? Gibt es nicht auch Bereiche, in denen z.B. die Brandgefahr der technischen überwiegt (oder eben umgekehrt).


    Die alte ThürOrgVO hatte noch in technische Gefahren und Brandgefahren unterschieden, allerdings standen dort sowohl unter technische Gefahren als auch unter Brandgefahren jeweils derselben Merkmale.

    Mir ist aber aufgefallen, dass die alte ThurFWOrgVO hinsichtlich Risikoklassen und dafür erforderliche Einsatzmittel 1:1 von von der alten FWVO (RP) abgeschrieben wurde (Setzen, Sechs!)

    Während in der neuen FWVO (RP) zumindest mal die Risikoklassen neu definiert wurden (siehe auch dieser Thread), wurden in Thüringen lediglich jeweils technische Gefahren/Brandgefahren sowie Gefahren durch Gefahrstoffe/radioaktive Gefahren zusammengefasst sowie die alte Fahrzeuggeneration durch die neue ersetzt.

    Ferner wurde B5/T5 gestrichen, wahrscheinlich deshalb, weil da sowieso nur Gemeinden eingestuft werden, die eine BF haben.

    Ausserdem entfielen die Wassergefahren, wohl deshalb, weil es in Thüringen keine bedeutenden Gewässer gibt.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551808
    Datum03.04.2009 22:1713653 x gelesen
    Geschrieben von Harald Hilpert
    Die Helmkennzeichnungen waren zunächst im Entwurf noch vorhanden und wurden erst wegen der ausdrücklichen Forderungen des TFV und der AGBF gestrichen!


    Da interessiert mich mal warum man sich entschlossen hat einen Schritt rückwärts zu gehen und den Schritt vorwärts nicht mitgemacht hat.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

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    Marko Ramius

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    AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen551858
    Datum04.04.2009 14:3713723 x gelesen
    Geschrieben von Marco Dimitriadis:
    Ausserdem entfielen die Wassergefahren, wohl deshalb, weil es in Thüringen keine bedeutenden Gewässer gibt.

    ??? Wo hast du das denn her ??? Also hier in meiner Region z.B. befindet sich der Bleiloch-Stausee , Deutschlands größter Stausee, weiterhin der Hohenwartestausee und zahlreiche Flussgebiete.

    Grüße,


    OBM R.Helm
    -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
    FF Hirschberg/Saale
    Gefahrgutzug Saale-Orla


    "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen551893
    Datum04.04.2009 21:2813726 x gelesen
    Geschrieben von Marco DimitriadisMir ist aber aufgefallen, dass die alte ThurFWOrgVO hinsichtlich Risikoklassen und dafür erforderliche Einsatzmittel 1:1 von von der alten FWVO (RP) abgeschrieben wurde (Setzen, Sechs!)

    Gut aufgepasst! Bravo!
    Wann ist dir das denn aufgefallen?
    Hast du dich mal gefragt, warum das so ist?

    1989 ist im Osten irgendwas passiert, was die bis dahin geltenden Regeln, Gesetze usw. in den Müll gepackt hat! (Bekannt???)

    Um das Vakuum möglichst schnell zu schließen, wurden die "neuen" Bundesländer von Beratern aus den "alten" Bundesländern unterstützt. Dass diese ihre jeweiligen Erfahrungen und Kenntnisse eingebracht haben und (weil sie überwiegend in den Stellen eingesetzt wurden, wo Entscheidungen getroffen werden) durchgesetzt haben, dürfte wohl klar sein.

    Zuerst waren Berater aus HE da, deren Entwürfen halt nach ihren Vorschriften aussahen. Als die abgezogen wurden, wurde der Brand- und Katastrophenschutz nach dem Modell RP in Thüringen aufgebaut.

    Andere Länder hatten BY, NDS oder NW als Berater, deren Einfluss ist ist auch zu spüren.

    Die sechs ist also, unter Berücksichtigung der geschichtlichen Verhältnisse, unangemessen!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen551935
    Datum05.04.2009 12:0613600 x gelesen
    Hallo,

    mag sein das sich ThFV und AGBF irgendwo dagegen waren, allerdings kommt dann bei mir die Frage auf ob mittlerweile Verbände oder andere Vereinigungen die Gesetze verabschieden oder nicht ein Ministerium bzw. die Landesregierung ???

    Anhörung klingt für mich als Laien halt :

    :"....wir (Gesetzgeber) haben was erarbeitet.....mach du(Bürger oder Interessensvertreter) bitte deine Gedanken über den Entwurf und äußere diese....."

    Ist es nicht möglich von höherer Ebene sprich aus dem IM nicht ein "Machtwort" zu sprechen um letztendlich zu sagen:".. ok, wie haben eure Vorschläge zur Kenntnis genommen, haben hier 2-3 Fachleute die diese wohlwollend prüfen,sollten dies Verbesserungen gegenüber unserem Entwurf aus IM sein ,nehmen wir das gern auf oder wollen das auch gern umsetzen,sehen wir in den Vorschlägen keine Verbesserung setzen wir das um was unsere Fachleute erarbeitet haben"

    Ohne weiter jetzt in die Politik zu gehen:

    Wir leben zwar in einer Demokratie wo jeder seine Meinung zu einer Sache äußern kann, aber auf Deutschland bezogen bei rund 80 Mio. verschiedenen Meinungen kommt man halt am Ende ,wenn jeder was zu sagen haben will ,auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.....und das dies irgendwo dann eher hindert als uns vorwärts bringt sollte auch klar sein?!


    Ich kenne ja wie gesagt den Gesetzentwurf aus dem IM nicht, da nicht an mich(uns) weitergeleitet.
    Aber mit über den Tellerrand hinausschauen meinte ich die im Thread angesprochene Kennzeichnung der Gruppenführer im Einsatz.
    Sollte dieses schon so im Gesetzentwurf gefehlt haben, dann hat man in Erfurt halt nicht weiter gedacht bzw. praxisnah gedacht,wie denn die Situation bzw. Alarmierung und Ausrücken der einzelnen Wehren im Freistaat ist.


    MkG

    Lars


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen552070
    Datum05.04.2009 20:3213687 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars Ballhausemag sein das sich ThFV und AGBF irgendwo dagegen waren, allerdings kommt dann bei mir die Frage auf ob mittlerweile Verbände oder andere Vereinigungen die Gesetze verabschieden oder nicht ein Ministerium bzw. die Landesregierung

    Zur Richtigstellung:
    Demokrtie geht so (in Kurzform!)
    Gesetze, Verordnungen usw. werden in den Ministerien erarbeitet. Das heißt dann "Referentenentwurf". Der wird zur"Verbändeanhörung" freigegeben.

    Geschrieben von Lars BallhauseWir leben zwar in einer Demokratie wo jeder seine Meinung zu einer Sache äußern kann, aber auf Deutschland bezogen bei rund 80 Mio. verschiedenen Meinungen kommt man halt am Ende ,wenn jeder was zu sagen haben will ,auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.....und das dies irgendwo dann eher hindert als uns vorwärts bringt sollte auch klar sein?!

    Genau aus diesem Grund gibt es die Anhörung der Verbände, die eine einheitliche Meinung der Betroffenen bilden. (Entweder direkt betroffen - dann TFV und AGBF - oder weil sie die Kosten tragen -Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag)

    Diese Meinungen, Forderungen usw. werden im Ministerium entweder berücksichtigt, weil sie überzugend dargestellt wurden oder nicht berücksichtigt.

    Der Entwurf geht dann mit den Stellungnahmen der Verbände in den Landtag, wo die Abgeordneten sich damit (in den Ausschüssen) auseinander setzen, und dann im Landtag anschließend darüber abstimmen.

    Dabei kann das Ergebnis zum Teil ganz anders aussehen, als der eingereichte Entwurf.
    Warum nutzt du nicht deine demokratischen Rechte und fragst mal den Abgeordnten deines Vertrauen zu diesem Thema? Aus der Seite des Thüringer Landtages findest du die entsprechenden Kontaktinformationen.

    Geschrieben von Lars BallhauseAber mit über den Tellerrand hinausschauen meinte ich die im Thread angesprochene Kennzeichnung der Gruppenführer im Einsatz.
    Sollte dieses schon so im Gesetzentwurf gefehlt haben, dann hat man in Erfurt halt nicht weiter gedacht bzw. praxisnah gedacht,


    Die Helmkennzeichnung war ursprünglich drin!
    Ich halte sie (aus eigener Erfahrung auch weiterhin) für notwendig.
    (siehe auch Empfehlungen des DFV)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
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    xxx

     01.04.2009 09:20 Lars7 B.7, Zwinge
     01.04.2009 11:49 Benj7ami7n S7., Wuppertal
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     02.04.2009 09:10 Lars7 B.7, Zwinge
     02.04.2009 09:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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     04.04.2009 21:28 Hara7ld 7H., Erfurt
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