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Thema | Problem mit Funkmeldeempfänger! | 20 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Jörg8 M.8, Dietzenbach / Hessen | 551253 | |||
Datum | 31.03.2009 22:25 | 15187 x gelesen | |||
Hallo! Ich habe seit kurzen einen Funkmeldeempfänger und ein recht großes Problem. Als ich ihn von der Ladestation nehmen wollte ist er mir leider runter gefallen und auf den fliesen aufgeschlagen. er alamiert zwar noch, aber im lcd feld ist ein riss, so das er mir keine symbole mehr anzeigt. das problem ich habe den grad mal 2 wochen und die wahrscheinlichkeit wieder einen zu bekommen ist nicht sehr groß. die frage ist jetzt wie ich das mit der beschädigung regeln kann? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 551256 | |||
Datum | 31.03.2009 22:33 | 12540 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg Mokwadie frage ist jetzt wie ich das mit der beschädigung regeln kann? Bring ihn (auf dem vorgegebenen Wege) zur zuständigen Funkwerkstatt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 551258 | |||
Datum | 31.03.2009 22:43 | 12553 x gelesen | |||
Moin Moin Jörg, ist ein Display- Bruch. Ist mir auch schon 2X passiert über die Jahre. Der FME wurde dann von unserem Samtgemeinde- Funkbeauftragten in die Fachwekstatt geschickt. Dort wurde dann das Display ersetzt. Läst sich allso wiederherstellen, soll, nach Angabe Funk- BA, nicht ganz billig sein. Ich mußte allerdings nichts bezahlen. Gruß Henry. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! | |||||
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Autor | Rand8y T8., Münster / NRW | 551266 | |||
Datum | 01.04.2009 00:40 | 12187 x gelesen | |||
Geschrieben von Henry BartuschLäst sich allso wiederherstellen, soll, nach Angabe Funk- BA, Kommt auch auf das Modell an. Ist mal günstiger und mal teurer. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 551285 | |||
Datum | 01.04.2009 08:40 | 12368 x gelesen | |||
Hallo, sowas läßt sich auch über die Haftpflichtversicherung regeln. Sollte kein Problem sein. Habe meinen verlorenen Melder auch ersetzt bekommen von meiner Haftpflicht. Auf jeden Fall den Schaden erstmal bei deinen Verantwortlichen melden. Denn Melden macht frei und belastet Vorgesetzte ;-) Gruß Christian | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 551288 | |||
Datum | 01.04.2009 09:07 | 12211 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe ich das falsch verstanden: Geschrieben von Christian Nill meinen verlorenen Melder auch ersetzt bekommen von meiner Haftpflicht Wenn es sich um einen dienstlich gelieferten Melder handelt, den ich in meiner Freizeit / Arbeitszeit kostenlos für den Träger der Feuerwehr herumtrage damit der mich zum Einsatz alarmieren kann - dann muss mir der Träger auch einen für mich kostenlosen Ersatz stellen - natürlich nur wenn ich das Teil nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört habe. Wir haben für unsere Wehr eine Elektronikversicherung die solche Schäden - bei Nachweis durch die Reparaturfirma (z.B. Fallschaden, Waserschaden u.ä.) - die Kosten ersetzt. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 551289 | |||
Datum | 01.04.2009 09:19 | 11965 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Nillsowas läßt sich auch über die Haftpflichtversicherung regeln. Eigentlich nicht... Wir haben das schon zweimal versucht und sind zweimal gescheitert, weil es eben ein Werkzeug der Stadt ist, das man im Auftrag der Stadt benutzt... Solnge es nicht vorsätzlich beschädigt wurde, bleibt das auch ein städtisches Prolem. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 551293 | |||
Datum | 01.04.2009 09:31 | 12115 x gelesen | |||
Naja, wenn ich das Ding verliere ist es ja nunmal meine Schuld. Das sehe ich schon als mehr als fahrlässig. Ich kann nur sagen, dass es bei mir geklappt hat. Ob das jede Versicherung so macht? keine Ahnung. Gruß Christian | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 551296 | |||
Datum | 01.04.2009 09:39 | 12103 x gelesen | |||
Wenn du einen Unfall mit dem Feuerwehrfahrzeug baust, zahlst du das auch? Ich kann leider die genaue Begründung der Versicherung nicht nachschauen, es findet sich bestimmt jemand hier, der das genauer weiß... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 551297 | |||
Datum | 01.04.2009 09:41 | 12033 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott Wenn du einen Unfall mit dem Feuerwehrfahrzeug baust, zahlst du das auch? Dienst und Privat sind zwei Paar Schuhe ;-) Gruß Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 551298 | |||
Datum | 01.04.2009 09:42 | 11810 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Nill Naja, wenn ich das Ding verliere ist es ja nunmal meine Schuld. Das sehe ich schon als mehr als fahrlässig. Wenn die Gemeinde nicht wollte das du einen Melder trägst hättest du keinen und könntest ihn gar nicht verlieren. Bei uns deckt das auch die Elektronikversicherung der Gemeinde ab. Viele Grüße Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 551300 | |||
Datum | 01.04.2009 10:07 | 12096 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Nillsowas läßt sich auch über die Haftpflichtversicherung regeln. Das ist jetzt nicht Dein Ernst. Wieso sollte ich meine privathaftpflicht mit beschädigtem Dienstmaterial belasten? Der Melder geht an die Gemeinde, die hat ihn aus HH-Mitteln reparieren zu lassen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 551301 | |||
Datum | 01.04.2009 10:34 | 12764 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas ist jetzt nicht Dein Ernst. Ich bekenne mich dann auch mal schuldig i.S.d. Anklage. Dank Erziehung und gutem Elternhaus habe ich gelernt mit fremdem Eigentum sorgfältig umzugehen. Leider habe ich es trotzdem geschafft, 1999 drei Melder zu zerstören (1x Güllekanal, Melder fiel aus der nicht geschlossenen Brusttasche des Overalls; 1x bei nächtlicher Verfolgung von Kühen mittels Motorrad auf dem Maisacker verloren und von einer Zivilistin [kaputt] bei der Gemeinde als Fundsache abgeliefert; 1x abgebrochener Clip (Swissphone), verloren und nie wieder aufgetaucht) Mir wars dann schlicht peinlich, und ich habe den dritten Melder (Kuhverfolgung) über meine Betriebshaftpflicht finanzieren lassen. Prinzipiell hast du zwar recht, aber ich fühlte mich jedes mal "schuldig", wenn ich das Dingens mal wieder geliefert hatte. Gruß, MaWe Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Hara8ld 8G., Dietzenbach / Hessen | 551313 | |||
Datum | 01.04.2009 12:18 | 11842 x gelesen | |||
Hallo Jörg, das in nichtmal einer Woche zu schaffen ist schon bemerkenswert @o) Am einfachsten ist es, wenn Du den Melder in der Wache beim Funkwart oder dem SBI (von dem Du den FAE auch bekommen hast) abgibst. P.S.: Auch bei uns wird deshalb keiner augefressen!!! Gruß aus Hessen Harald *derderarmenunschuldigeneckhauberdrehleiternbeinchenausreißt* -Manchmal spreche ich für unsere Feuerwehr, aber hier und jetzt nicht!!!- www.feuerwehr-dietzenbach.de www.jf-dietzenbach.de www.dietzenbach.de | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 551314 | |||
Datum | 01.04.2009 12:19 | 11795 x gelesen | |||
Wenn man im Auftrag der Feuerwehr einen Melder trägt ist das eine dienstliche Tätigkeit und das generell gegebene Verlustrisiko trägt der Dienstherr. Ansonsten wäre die einzig logische Schlussfolgerung, dass man den Melder auf der Feuerwache lässt, damit er nur "im Dienst" verloren oder beschädigt werden kann. Ob das wirklich so gewünscht ist ?? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 551364 | |||
Datum | 01.04.2009 18:04 | 11659 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian NillNaja, wenn ich das Ding verliere ist es ja nunmal meine Schuld. Das sehe ich schon als mehr als fahrlässig. Sehe ich nicht zwangsläufig so. Ich habe meinen auch mal verloren (zum Glück fand er sich nach 4 Wochen auf wundersame Weise doch wieder ein), indem er mir aus der mitgelieferten Meldertasche rausgefallen ist. Nicht festgemacht, arbeitet er sich da schonmal beim Bewegen nach oben, und fällt dann irgendwann raus. Wenn sowas mit der dafür vorgesehenen Tasche passiert, so ist das, wie ich finde, nicht meine Schuld. Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da! | |||||
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Autor | Lutz8 M.8, Krüden / Sachsen-Anhalt | 551366 | |||
Datum | 01.04.2009 18:29 | 11755 x gelesen | |||
Hallo Christian Geschrieben von Christian Nill sowas läßt sich auch über die Haftpflichtversicherung regeln. Das habe ich auch schon mal versucht. Die private Haftpflicht weigert sich, da der Verlust in der Ausübung eines Ehrenamtes geschehen ist und damit der Dienstherr ( Gemeinde) verantwortlich ist. Steht auch so im Kleingedruckten. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Rand8y T8., Münster / NRW | 551383 | |||
Datum | 01.04.2009 20:54 | 11621 x gelesen | |||
In der Regel sollte man keine Probleme haben, den Defekt repariert und die Kosten bezahlt zu bekommen, wenn man nicht wirklich absichtlich eine Beschädigung herbeigeführt hat. Ein Melder kann jedem mal runterfallen. Deswegen wird es nicht gleich einen riesen Ärger geben. | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 551410 | |||
Datum | 01.04.2009 23:56 | 11448 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz MewesDas habe ich auch schon mal versucht. Die private Haftpflicht weigert sich, da der Verlust in der Ausübung eines Ehrenamtes geschehen ist und damit der Dienstherr ( Gemeinde) verantwortlich ist. Steht auch so im Kleingedruckten. Das kann man so nicht verallgemeinern...kommt ganz auf den Versicherungsvertrag an und welche Risiken damit abgesichert werden sollen. Generell ist der Träger gut beraten für solche Fälle eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Dies hat auch einen Gewissen Grad von Fairness. Dies gilt übrigens nicht nur für Melder, sondern auch überlassene Schlüssel (Schliessanlage austauschen ist SEHR teuer) etc. Grundsätzlich könnte aber jeder bei fahrlässigem oder gar vorsätzlichen verursachtem Schaden in Regress genommen werden, ob nun Ehrenamt oder beruflichem Dienst . Dies gilt ebenso für mögliche Folgeschäden. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 551432 | |||
Datum | 02.04.2009 08:12 | 11431 x gelesen | |||
Hallo Lutz, deswegen habe ich ja weiter oben geschrieben, dass das ja nicht unbedingt jede Versicherung macht. Bei mir hat's eben geklappt. ;-) Gruß Christian | |||||
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