alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaProblem: Ersatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Bad Honnef / NRW551689
Datum03.04.2009 13:004694 x gelesen
Hallo zusammen,
folgende Problematik:
Kann man jemanden, der sich noch ca. ein 3/4 Jahr im Ersatzdienst zur Bundeswehr, bei der Freiwilligen Feuerwehr befindet entlassen?
Wenn ja, welche Gründe müsste man vorweisen, um eine Person vorzeitig entlassen zu können?
Könnte diese Person dann von der Bundeswehr eingezogen werden?
Die Person ist 25 Jahre alt, beruflich verbeamtet und befindet sich wieder in einer Ausbildung.

Wer darüber Kenntnisse hat, schreibe bitte fleißig!

Gruß
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg551707
Datum03.04.2009 13:372844 x gelesen
Geschrieben von Thomas MeyerKann man jemanden, der sich noch ca. ein 3/4 Jahr im Ersatzdienst zur Bundeswehr, bei der Freiwilligen Feuerwehr befindet entlassen?

Ja.

Geschrieben von Thomas MeyerWenn ja, welche Gründe müsste man vorweisen, um eine Person vorzeitig entlassen zu können?

Die im jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz genannten Gründe für eine Entlassung aus dem Fw-Dienst.

Geschrieben von Thomas MeyerKönnte diese Person dann von der Bundeswehr eingezogen werden?

Ja. Sie hat ihren Dient nicht vollständig abgeleistet. Und wenn der Grund der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Person des Freigestellten liegt, dann wird die bisherige Dienstzeit im katS nicht auf die Zeit des dann zu leistenden Grundwehrdienstes angerechnet.

Geschrieben von Thomas MeyerDie Person ist 25 Jahre alt, beruflich verbeamtet und befindet sich wieder in einer Ausbildung.

Wenn die freistellung aufgehoben wird, dann zählt der Status als derjenige den Antrag auf Freistellung gestellt hat. d.h. Altersgrenzen, Familienausnahmen,... zählen dann nur, wenn sie schon zum Zeitpunkt der Freistellung bestanden haben. Was zum Zeitpunkt der Beendigung ist ist nicht relevant.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW551720
Datum03.04.2009 14:362526 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas MeyerDie Person ist 25 Jahre alt, beruflich

ergänzend zur Christians Antwort bei Verpflichtung zum Kat-Schutz liegt die Altersgrenze zur Heranziehung bei bis zum 30. Lebensjahr.

mfG
Hilmar


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen551739
Datum03.04.2009 17:222499 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDie im jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz genannten Gründe für eine Entlassung aus dem Fw-Dienst.

Na, ob das bei kreisangehörigen Gemeinden alleine ausreicht? Es besteht ja keine Verpflichtung ggü. der Gemeinde bzw. deren Feuerwehr.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg551742
Datum03.04.2009 17:292413 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamEs besteht ja keine Verpflichtung ggü. der Gemeinde bzw. deren Feuerwehr.

Richtig. Aber er ist dann nicht mehr in einer Einheit aktiv, die im ZS/ KatS tätig ist.
Also kann er seiner Pflicht auch nicht mehr nachkommen.
Bei uns gibt es nicht (nur) wie in anderen Ländern geschlossene KatS Züge z.B. als GABC-Züge, sondern auch schlicht einzelne Fahrzeuge der Wehren oder einzelne Plätze in den Wehren für die Freigestellten, die sich dann ggf. zu Einheiten ergänzen.
Es kann also nicht sein, daß jemand dann zwar nicht mehr in der Ortsfeuerwehr XY-Stadt ist, aber dennoch im ABC-Zug des Landkreisesn XY-Stadt Dienst tut, da es diese "Kreiseinheiten" so nicht gibt.
Sprich: Keine Tätigkeit in der Ortswehr mehr --> keine Tätigkeit im KatS mehr.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 03.04.2009 13:00 Thom7as 7M., Bad Honnef
 03.04.2009 13:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2009 17:22 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 03.04.2009 17:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2009 14:36 Hilm7ar 7K., Köln
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt