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ThemaBräuchte mal Hilfe!9 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz551821
Datum03.04.2009 23:368366 x gelesen
Hallo!

Ich suche zu erstellen von Ausbildungsunterlagen etwas für zwischendurch zum Auflockern. Im Netz bin ich auf Cartoons gestoßen die genau das Richtige wären.

Kann mir jemand von Euch sagen von wem die Cartoons stammen und wo man diese herbekommen kann?

Hier mal das, was ich bisher gefunden habe. Gibt es noch mehr im gleichen Zeichenstil bzw. vom gleichen Künstler?



Schon mal vielen Dank!

GRuß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!):

§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht





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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz551822
Datum03.04.2009 23:425440 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldKann mir jemand von Euch sagen von wem die Cartoons stammen und wo man diese herbekommen kann?

Ich würde auf die Berliner Feuerwehr tippen


Manuel


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW551824
Datum03.04.2009 23:475539 x gelesen
Ich hoffe mal, du bist dir sicher, dass diese Comics nicht das geistige Eigentum eines anderen sind, auf das du ja besonderen Wert zu legen scheinst...

Im Ernst, ist es echt erforderlich, eine Fußzeile als Disclaimer zu benutzen und ganze Absätze aus Gesetzbüchern zu zitieren und so die Länge des Beitrages zu verdoppeln???


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen551825
Datum03.04.2009 23:515292 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jakob TheobaldKann mir jemand von Euch sagen von wem die Cartoons stammen und wo man diese herbekommen kann?
Wurden für die Berliner Feuerwehr von Anette Kannenberg erstellt: Klick (ganz unten).


MkG Sascha

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz551826
Datum04.04.2009 00:355738 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Adrian HorbertIch hoffe mal, du bist dir sicher, dass diese Comics nicht das geistige Eigentum eines anderen sind, auf das du ja besonderen Wert zu legen scheinst...

Ich habe lediglich gefragt:

Geschrieben von Jakob TheobaldKann mir jemand von Euch sagen von wem die Cartoons stammen und wo man diese herbekommen kann?

und nicht ob man wir diese Comics irgendwie besorgen kann. Ich bin mir sicher, das diese Comics auf jedem Fall das geistige Eigentum von jemanden sind, und das ich diese nicht ungefragt verwenden darf.

Dachtest Du ich würde ungefragt irgenwelche Comics in der Ausbildung verwenden? Wenn ich gewusst hätte von wem diese Bildchen wären hätte ich ja nicht mehr zu fragen brauchen oder?

Geschrieben von Adrian HorbertIm Ernst, ist es echt erforderlich, eine Fußzeile als Disclaimer zu benutzen und ganze Absätze aus Gesetzbüchern zu zitieren und so die Länge des Beitrages zu verdoppeln???

Ja im Moment ist dies leider Notwendig. Insider und die, die es betrifft wissen genau warum.
Aber das ist ein anderes Thema das ich hier nicht öffentlich erörtern werde.


Geschrieben von Sascha TrögerWurden für die Berliner Feuerwehr von Anette Kannenberg erstellt
Danke Sascha, ich werde mich dann mal mit der Dame in Verbindung setzen. Bin mal gespannt was sie noch so alles auf Lager hat.
Wäre toll wenn es die Cartoons auch in Buchform gäbe.

Gruß vom Berg

Jakob


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§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht





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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz551827
Datum04.04.2009 00:405080 x gelesen
Hallo!

Habe die Seite von Frau Kannenberg gefunden, nochmala danke für den Tipp.

Hier mal der Link:

Feurian

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
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AutorHend8rik8 H.8, Oerlinghausen / NRW551829
Datum04.04.2009 08:594985 x gelesen
Hallo Jakob,

sehr zu empfehlen ist auch diese Seite: rippenspreizer.de
Der Zeichner ist ein Notarzt in Bielefeld und hat zum größten Teil RD-Cartoons, aber auch klasse Fw-Cartoons.


mit Grüßen, Hendrik

---Freiwillige Feuerwehr Oerlinghausen---
www.feuerwehr-oerlinghausen.de
Wie immer: Meine eigene Meinung!

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen551831
Datum04.04.2009 10:144869 x gelesen
Geschrieben von Hendrik Hanekampsehr zu empfehlen ist auch diese Seite: rippenspreizer.de

Der ist aber hart am Limit oder?


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551903
Datum05.04.2009 07:484387 x gelesen
Geschrieben von Hendrik Hanekampsehr zu empfehlen ist auch diese Seite: rippenspreizer.de

Wobei die Jungs von Rippenspreizer.de auch keinen Spass mit nicht genehmigter Verwendung im Internet verstehen..

Ich bin ein großer Fan von nichtlustig.de

Klassiker


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 03.04.2009 23:36 Jako7b T7., Bischheim
 03.04.2009 23:42 ., Westerwald
 03.04.2009 23:47 Adri7an 7H., Lippstadt
 04.04.2009 00:35 Jako7b T7., Bischheim
 03.04.2009 23:51 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 04.04.2009 00:40 Jako7b T7., Bischheim
 04.04.2009 08:59 ., Oerlinghausen
 04.04.2009 10:14 Thom7as 7W., Norden
 05.04.2009 07:48 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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