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ThemaAufnahme abgelehnt! Wer weiss Rat?25 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMark8us 8T., Büdelsdorf / Schleswig-Holstein551834
Datum04.04.2009 10:5612473 x gelesen
Hallo zusammen.
Ich habe hier folgendes Problem:
Ich bin vor einer Woche nach Rendsburg gezogen und habe mich schon vor etwa einem halben Jahr bei der Städtischen FF vorgestellt.
Vor ein paar Wochen war ich auch schon beim AMD und zur G26 (bestanden), davor war das Vorsprechen beim Vorstand.
Jetzt zum Problem: Ich war bis vor 5 Jahren in der FF Büdelsdorf aktiv, hatte private und berufliche Probleme und des öfteren untentschuldigt gefehlt, was den Ausschluss zur Folge hatte.
Das habe ich in Rendsburg auch sofort offen geschildert - die Ehrlichkeit kam schonmal sehr gut an, der Eintritt war fast perfekt - nur noch im Bürgerbüro ummelden und der Neuanfang kann losgehen.
Dachte ich. Von der Büdelsdorfer Seite wurde von der Aufnahme abgeraten, weil ich nach dem Ausscheiden einen FME einbehalten haben soll und noch so "einige andere Vorfälle".
Als ich mal angefragt habe, was mir da nachgesagt wird, kam nichts, ausser die Bestätigung des unentschuldigten fehlens!
Ich finde sowas wirklich eine miese nummer, was da abgezogen wird - ausser dem Fernbleiben habe ich da nichts angestellt (kein Gemecker, keine Dinge mitgehen lassen, oder was auch immer).
Was kann ich in solch einer Situation am besten machen?
Mir ist die Feuerwehr wirklich eine ganze Menge wert, deshalb will ich das nicht einfach wegen solcher Lügen aufgeben!


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AutorJens8 R.8, Northeim / Niedersachsen551842
Datum04.04.2009 12:208541 x gelesen
Einen Diebstahl zu unterstellen wo keiner war, dürfte schon unter Verleumdung fallen.
Ich kenne mich mit der Rechtslage da nicht so gut aus, aber ich denke mal...das man per Anwalt erzwingen kann...das die ehemalige Wehr entweder Beweise vorlegt für die Vorwürfe oder ihre Verleumdung einzustellen hat.
Ist das Ergebnis positiv für dich, sollte auch die neue Wehr kein Problem mehr haben.
Ansonsten könntest du vielleicht anbieten, dass du erstmal probehalber am Dienst teilnimmst... damit die neuen Kameraden sich selbst ein Bild machen können. Bevor du ne Eintrittserklärung unterschreibst...wird allerdings Versicherungerungstechnisch nicht so einfach sein.


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AutorMich8ael8 S.8, Olching / Bayern551844
Datum04.04.2009 12:258212 x gelesen
Hi Markus,
an deiner Stelle würde ich alle Unterlagen schriftlich bei deiner alten FF anfordern, die Kommandanten sind verpflichtet diese auszuhändigen, wegen der haltlosen Vorwürfen wende dich am besten an das zuständige Ordnungsamt deiner alten FF bzw. an den Bürgermeister, sollten sich die Aussagen nicht ändern könntest du noch eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen worauf auf alle Fälle eine Reaktion kommen wird.
Die letzte Instanz wäre dann das Landratsamt.
Ich hoffe aber nicht das es soweit kommen muß, unter kameradschaft verstehe ich etwas anderes als das was gerade von deiner alten FF abgezogen wird.


Gruß
muckl

Meine Meinung, meine Gedanken.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds551849
Datum04.04.2009 12:578036 x gelesen
Gegendarstellung an die neue Gemeinde mit dem Hinweis, dass man den Vorwurf des Diebstahles rechtlich hinterfragen werde.

Bitte um ein Gespräch mit dem Wehrführer, der dann gegebenenfalls beim Ordnungsamt interveniert.

Wo ich eben bedenklich den Kopf geschüttelt habe,d as ist die Sache "mehrfach unentschuldigt gefehlt".


In der hiesigen Wehr, zu der mein Sohn gehört gibt es -soweit mir jetzt bekannt- drei Mal die Chance und dann ist es Schluss.

Ich verstehe es nicht: Nicht jeder kann zu jedem Dienst kommen.
Sei es eine private Geburtstagsfeier der Ehefrau oder was auch immer, sei es eine berufliche Abwesenheit, die schon weit öfters als drei Mal vorkommen kann, längere berufliche Abwesenheit etc.

Alles OK und keiner wird da ernsthaft meckern.

Aber irgend wie empfinde ich es als Rücksichtslosigkeit den Kameraden und der Wehrführung gegenüber, die sich für den Übungsabend vorbereitet hat, wenn man einfach die Schultern zuckt und sagt: "Och nö, heute mal nich!"

Was ist das für eine Mühe, mal den Telefonhörer hoch zunehmen oder einen kleinen Zettel zu schreiben, damit jeder Bescheid weiß??

DAS würde ich als Wehrführer übel nehmen..

In der "guten" FFZ las ich einen Leserbrief eines Wehrführers, wenn ich mich recht erinnere sogar aus Eurer Gegend, der etwas sehr kluges schrieb:

"Freiwillig sind der Ein- und der Austritt, alles dazwischen ist Dienst!"

Gruß
Klaus


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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen551852
Datum04.04.2009 13:207806 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethge"Freiwillig sind der Ein- und der Austritt, alles dazwischen ist Dienst!"

Diese Weisheit ist weitverbreitet - allerdings ist ER ja nicht freiwillig ausgetreten...

Wenn die Situation so war wie gechildert (und warum sollten wir daran zweifeln?) ist wohl tatsächlich der bereits vorgeschlagene, offizielle Weg über die Verwaltung der richtige.

Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorMark8us 8T., Büdelsdorf / Schleswig-Holstein551863
Datum04.04.2009 15:407609 x gelesen
Okay.
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Die Idee mit den Probediensten klingt super! Ich denke mal, dass ich da mal anfrage, ob ich nicht sowas mal machen kann - muss dann nur aufpassen, das nichts passiert (versicherung).
Natürlich will ich nicht, dass das noch an eine höhere Ebene muss, um das Problem aus der Welt zu schaffen - ich glaube auch, dass da die Kameradschaft ein Ende findet, wenn man rechtlich ran geht.
Wär ja Top, wenn man einfach sagt: "Sorry, war´n Missverständnis, doch nix los usw. usw. usw...."
Das wäre mir auch lieber so ohne Zoff und was dazu gehört...


Was ich schreibe, ist meine Persönliche meinung.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW551866
Datum04.04.2009 15:497448 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Treichelmuss dann nur aufpassen, das nichts passiert (versicherung)

Du bist allerhöchstens nicht durch die Unfallkasse versichert. Falls dann etwas passiert bist du ganz normal über die KV versichert, also eigentlich kein problem.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorMark8us 8T., Büdelsdorf / Schleswig-Holstein551868
Datum04.04.2009 15:537458 x gelesen
Achso, dann darf ich mich sozusagen als "Praktikanten" ansehen, oder? Dann ist ja alles okay...
Ich denke mal auch, dass mit Überzeugung mehr positives zu packen ist, als mit Klage, Anzeige und das ganze... Bin ja auch nicht im Streit ausgeschieden, also warum eins "auswischen" wollen?


Was ich schreibe, ist meine Persönliche meinung.

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW551869
Datum04.04.2009 16:417344 x gelesen
Hallo Markus,

das soetwas nicht richtig ist steht ausser Frage und sollten die Vorwürfe einen FME einbehalten und "einige andere Vorfälle" haltlos sein wird dir zu 99% nichts anderes übrig bleiben als Beschwerde einzureichen und im zweifelsfall sogar den Anwalt einzuschalten.
Denn bis dato steht hier für deine neue Wehr Aussage gegen Aussage und es scheint ja das ein oder andere etwas blumig umschrieben worden zu sein...
Ich würde dich unter der Vorraussetzung auch nicht aufnehmen!
Also, rede mit deinen alten Kommandanten, wenn das nicht hilft gehe den offiziellen Weg.

Was mich aber etwas verwundert, wo her weist du, das solche Aussagen getätigt wurden? Denn du schreibst ja selber
Geschrieben von Markus TreichelAls ich mal angefragt habe, was mir da nachgesagt wird, kam nichts, ausser die Bestätigung des unentschuldigten fehlens!
Wie schon geschrieben, rede mit deinen alten Kommandanten/Wehrführer und schaffe das aus der Welt, lass dir eine Beurteilung oder der gleichen schreiben und dann sollte das klappen...
Gruß
Sven


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg551874
Datum04.04.2009 17:347122 x gelesen
Geschrieben von Markus Treichelmuss dann nur aufpassen, das nichts passiert (versicherung).

Geschrieben von Julian HolsingDu bist allerhöchstens nicht durch die Unfallkasse versichert. Falls dann etwas passiert bist du ganz normal über die KV versichert, also eigentlich kein problem.

Sorry, Jungs, wie kommt ihr auf das dünne Brett?

Selbstverständlich ist man auch bei Probediensten über den Unfallversicherungsträger Kraft Gesetzes versichert, und zwar ohne Einschränkung.
(vgl. § 2 SGB VII, Nr. 9 - 13)

Die eigene KV braucht man damit nur wirklich nicht zu belästigen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW551875
Datum04.04.2009 17:427120 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo BurkhardSorry, Jungs, wie kommt ihr auf das dünne Brett?

Ich hatte dahingehend nicht recherchiert, aber mir schon so etwas gedacht. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das weit verbreitete "dann ist man nicht versichert" im schlimmsten Fall (also wirklich keine Versicherung über die UK) keinesfalls heißt, dass man gar nicht versichert ist.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern551896
Datum04.04.2009 23:117114 x gelesen
Geschrieben von Markus TreichelIch bin vor einer Woche nach Rendsburg gezogen und habe mich schon vor etwa einem halben Jahr bei der Städtischen FF vorgestellt.

Zu deiner ehemaligen Wehr kann ich mich nur den Vorpostern anschließen. Noch einmal den direkten Weg gehen, dann schriftlich, wenn das nichts bringt Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und die entsprechenden Konsequenzen vor allem strafrechlicher Natur bekannt geben.

Zu deinen zukünftigen Rendsburger Kameraden: Auch hier erst einmal das nochmalige Gespräch suchen und auf die Problematik hinweisen, insbesondere deutlich machen, das nichts bewiesen ist und welche Schritte du schon unternommen hast. Sollten sie nicht reagieren wollen, lass dir dir Ablehnung schriftlich geben. Das ist dann ein ganz normaler, dich belastender und mit großer Sicherheit rechtswidriger Verwaltungsakt.

Eine Ablehnung aus Verdachtsmomenten heraus würde vor der Aufsichtsbehörde keinen Bestand haben und wenn die Rendsburger nicht gerade zu viele Kameraden haben, müssen sie dich auch aufnehmen. Schon weil der Wehrführer sonst seiner eigenen Dienstpflicht als (Ehren-)beamter nicht nachkommen würde, gegenüber seiner Gemeine für eine leistungsfähige Feuerwehr zu sorgen.
Aber ich vermute, so weit wird es ein ehrenamtlicher WF nicht kommen lassen, denn vor der "Obrigkeit" haben viele, die erst selbstsicher sind, dann doch Angst.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, stünde dir der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen. Aber dann machst du den Rendsburgern so viel Arbeit und Ärger, dass du selbst im Falle eines Gewinnens wohl kaum in die Wehr integriert werden würdest - welcher Kamerad mag schon mit einem anderen zusammenarbeiten, der ihm gerichtlich "aufgezwungen" wurde? Selbst wenn du "Schuld" nicht bei dir, sondern bei einem der Wehrführer lag.


__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H551897
Datum04.04.2009 23:486759 x gelesen
Geschrieben von Thomas RuppelAber dann machst du den Rendsburgern so viel Arbeit und Ärger, dass du selbst im Falle eines Gewinnens wohl kaum in die Wehr integriert werden würdest -

Was wäre denn die Alternative? Lebenslanges Feuerwehr-Verbot?
Oder deswegen gleich wieder neu umziehn um dort alles von Vorne zu erleben?


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern551898
Datum04.04.2009 23:546816 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWas wäre denn die Alternative? Lebenslanges Feuerwehr-Verbot?

Man kommt halt juristisch nicht weiter, wenn es in Wirklichkeit gar nicht daran, sondern an der zwischenmenschlichen Kommunikation scheitert.

Da nützt Recht haben leider auch nichts, weil die, did im Unrecht sind, doch gewinnen.


__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551905
Datum05.04.2009 07:566916 x gelesen
Geschrieben von Markus TreichelWas kann ich in solch einer Situation am besten machen?

Geschrieben von Markus TreichelVon der Büdelsdorfer Seite wurde von der Aufnahme abgeraten, weil ich nach dem Ausscheiden einen FME einbehalten haben soll und noch so "einige andere Vorfälle".

Strafanzeige wegen Verleumdung!


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551906
Datum05.04.2009 08:026636 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgedrei Mal

Ist jemand ein schlechter Feuerwehrmann nur weil er es 3 mal nicht geschafft hat sich zu entschuldigen?

Geschrieben von Klaus BethgeAber irgend wie empfinde ich es als Rücksichtslosigkeit den Kameraden und der Wehrführung gegenüber, die sich für den Übungsabend vorbereitet hat, wenn man einfach die Schultern zuckt und sagt: "Och nö, heute mal nich!"


Selbst dieses "heute einfach mal nicht" ist nicht unbedingt schlimm. Manchmal gibt es einfach mal Momente wo man keinen Bock auf nichts hat.. nicht mal Feuerwehr!

Geschrieben von Klaus Bethge"Freiwillig sind der Ein- und der Austritt, alles dazwischen ist Dienst!"

Gruß


Ach nicht schon wieder diese Gespräch! Das wird weder sinnvoller noch richtiger wenn man es öfters wiederholt!


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551907
Datum05.04.2009 08:066821 x gelesen
Du hast im Moment 2 Baustellen.

Das eine ist deine Alte Wehr die nicht die Wahrheit sagt. Sicherlich wäre es schön wenn das ganze sich so aus der Welt schafft, was aber wenn nicht?

Dann hast du genau 2 Möglichkeiten. Entweder gehst du zum Anwalt. Oder züchtest Kaninchen. Oder gehst ins THW.

Geschrieben von Markus Treichelalso warum eins "auswischen" wollen?

Sein Recht durchsetzen hat nichts mit "auswischen" zu tun..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 551908
Datum05.04.2009 08:086676 x gelesen
Geschrieben von Alexander SuckerWas wäre denn die Alternative? Lebenslanges Feuerwehr-Verbot?

Ins THW gehen wenn man bei der Feuerwehr lieber diffusen Aussagen dritter glaubt..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds551909
Datum05.04.2009 08:216714 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIns THW gehen wenn man bei der Feuerwehr lieber diffusen Aussagen dritter glaubt..

Frohen Palmsonntag in die Runde,

bei dieser Diskussion stört mich mal wieder Eines: Wir kennen wieder einmal nur die eine Seite.

Nein, ich misstraue nicht den Worten des Betroffenen, wie auch, da ich ihn ja nicht einmal kenne.

Nur: Die Lebenserfahrung sagt, dass man die Dinge - sagen wir es mal nett - immer so berichtet, dass sie besonders günstig aussehen.

Dazu muss ich keine Unwahrheit sagen, sondern kann die Dinge entsprechend interpretieren.

Dass eine (vormalige) Wehrführung einen Kameraden für nichs und wieder nichts solche Steine in den Weg legt, das wundert mich..


Gruß
Klaus


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg552093
Datum05.04.2009 22:326568 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Florian,

Geschrieben von Florian BeschIns THW gehen wenn man bei der Feuerwehr lieber diffusen Aussagen dritter glaubt..
Geht nur wenn ich "ehrenhaft" aus meiner Einheit ausgeschieden bin. Er wurde aus der FW- Ausgeschlossen--> "unehrenhafte Entlassung" damit ist eine Aufnahme ins THW meines Wissens nicht möglich.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW552096
Datum05.04.2009 22:566552 x gelesen
Ja stimmt so... unehrenhafte Entlassung und es ist keine Aufnahme im THW möglich.
Habs gerade noch mal durchgelesen extra.
Gruß
Sven


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AutorMark8us 8T., Rendsburg / Schleswig-Holstein552203
Datum06.04.2009 17:396617 x gelesen
Hui, soviele Antworten - hätt ich nicht gedacht...

Ich werde mich mal dabei machen, meine Unterlagen anzufordern und dann mal abwarten, ob und was kommt....
Zum Glück hab ich noch keine schriftliche Ablehnung bekommen und sogar die Chance bekommen, das noch abzuklären, was an diesen Gerüchten dran sein soll.
Fest steht, dass da eine Menge erfunden wurde und was den Ausschluss angeht, hab ich ja alles gesagt - das wäre auch das einzige, was man mir vorwerfen könnte.

Naja - ich werde mal abwarten. Eine kleine Hand voll Ex-Kameraden hält da eher zu mir und würde auch für mich sprechen.

Eine Frage hätte ich noch: Der jetzige Wehrführer war zu meiner Zeit noch nicht im Amt, der damalige ist jetzt in der Reserve - kann er da mehr ausrichten, oder muss das der amtierende machen?


Was ich schreibe, ist meine Persönliche meinung.

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AutorMark8us 8T., Rendsburg / Schleswig-Holstein557161
Datum04.05.2009 18:546364 x gelesen
So, da bin ich nochmal wieder...

Gibt immer noch nichts neues - weder Unterlagen noch gespräche.
Gefragt hatte ich zwar danach, aber der ehemalige WF hielt dies für "nicht nötig".
Sieht auch nicht gerade danach aus, dass der neue Vorstand Interesse hätte, mich aufzunehemen - kommt mir zumindest ziemlich "endgültig" vor, das ganze...

Jedenfalls werde ich mit den Lügengeschichten der ehemaligen "Kameraden" an die passende Stelle treten!
Das Thema Feuerwehr ist auch schon so ziemlich abgeschrieben für mich - Freude an dem ganzen hab ich nicht mehr, so hart das auch rüberkommen mag...
Aber unter Kameradschaft versteh ich da was ganz anderes!

Trotzdem nochmal vielen Dank an euch für die Ratschläge!


Was ich schreibe, ist meine Persönliche meinung.

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AutorAnto8n S8., Köln / NRW557179
Datum04.05.2009 20:586339 x gelesen
Hallo Markus,

eine Frage....bleibt dir nur die Option Feuerwehr Rendsburg da du privat bzw. beruflich dort gebunden bist? Oder könntest du es aufgrund einer dieser beiden Möglichkeiten doch in einer Löschgruppe/Feuerwehr außerhalb Rendsburgs versuchen?

Ich kann jetzt nur aus dem Standpunkt meiner LG (FF Köln, Löschgruppe Fernmeldedienst) sprechen. Bis vor einiger Zeit war es zumindest hier in Köln bei meiner LG vorgeschrieben dass man in Köln arbeiten und wohnen muß. Inzwischen ist dieses Kriterium so geändert worden dass auch in meine LG eintreten kann wenn man seinen Arbeitsplatz in Köln hat aber nicht hier wohnt. Weiterhin sind Mitglieder meiner LG nicht an einen Stadtteil gebunden (quasi man kann auch in den FMD eintreten wenn man in ) da wir stadtweit eingesetzt werden. Bei den normalen Löschgruppen die eher auf Brandschutz/TH spezialisiert sind muß man zumindest im Einsatzgebiet der LG wohnen.

Ob dies jetzt für ganz Köln gilt lasse ich außen vor da ich es nicht weiß und weil dies wohl auch generell der LG Ebene geregelt ist.

Trotzdem dir Alles Gute.....,


FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

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AutorMark8us 8T., Rendsburg / Schleswig-Holstein557641
Datum07.05.2009 19:316316 x gelesen
So, ich habe nochmal ein Gespräch gehabt und dabei ein paar Missverständnisse beseitigt. Ich konnte die Sache in Ruhe ohne grossen Ärger regeln - so wie ich das am liebsten wollte.

Zur Aufklärung:
Der Verbleib eines Melders war nicht Bestandteil des Ausschlusses, also nur das Fehlen, was ich ja bereits geschildert hab.
Alles andere wurde nicht fest behauptet oder klar Angegeben, sondern war eine Befürchtung, was meine Vertrauenswürdigkeit angeht - das hatte für Verunsicherung gesorgt.

Ich will mich an dieser Stelle noch beim Vorstand der FF Büdelsdorf entschuldigen, da ich im Frust die Sache zu heiss gegessen hab!
Ich bin froh, dass ich diese Sache kameradschaftlich klären konnte, so wie es sich nunmal gehört.

Nun meine Bitte an den Admin:

THREAD BITTE SCHLIESSEN !!!


Was ich schreibe, ist meine Persönliche meinung.

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 04.04.2009 10:56 Mark7us 7T., Büdelsdorf
 04.04.2009 12:20 Jens7 R.7, Northeim
 04.04.2009 12:25 Mich7ael7 S.7, Olching
 04.04.2009 12:57 Klau7s B7., Isernhagen
 04.04.2009 13:20 Hart7mun7d F7., Emsland
 04.04.2009 15:40 Mark7us 7T., Büdelsdorf
 04.04.2009 15:49 Juli7an 7H., Stemwede
 04.04.2009 15:53 Mark7us 7T., Büdelsdorf
 05.04.2009 08:06 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.04.2009 17:34 Udo 7B., Aichhalden
 04.04.2009 17:42 Juli7an 7H., Stemwede
 05.04.2009 08:02 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.04.2009 16:41 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 04.04.2009 23:11 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Hansestadt Greifswald
 04.04.2009 23:48 Alex7and7er 7S., Wedel
 04.04.2009 23:54 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Hansestadt Greifswald
 05.04.2009 08:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.04.2009 08:21 Klau7s B7., Isernhagen
 05.04.2009 22:32 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 05.04.2009 22:56 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 06.04.2009 17:39 Mark7us 7T., Rendsburg
 04.05.2009 18:54 Mark7us 7T., Rendsburg
 04.05.2009 20:58 Anto7n S7., Köln
 07.05.2009 19:31 Mark7us 7T., Rendsburg
 05.04.2009 07:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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