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Thema1 oder 2 Einsatzberichte ?31 Beträge
RubrikSonstiges
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP553190
Datum12.04.2009 14:088524 x gelesen
In der Führung gab es kürzlich bei einer Dienstbesprechung Disput:
Eine Wehr ist zu einem Rohrbruch gerufen worden. Beim Abpumpen des Kellers hat man festgestellt, dass weiter Wasser aus der Mauer austritt und das Oumpen verlangsamt, um das Mauerwerk nicht auszuspülen. Die weitere Erkundeung brachte ein Nachbarhaus als Verursacher zum Vorschein. Dort war ein Rohr geplatzt. Es wurde weiteres Gerät angefordert um beide Keller gleichzeitig auszupumpen.
Legt man hier nun einen Bericht für Keller 1 an und erwähnt Keller 2 lediglich oder eher 2, da es zwei getrennte Einsatzstellen sind?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 553191
Datum12.04.2009 14:106301 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzLegt man hier nun einen Bericht für Keller 1 an und erwähnt Keller 2 lediglich oder eher 2, da es zwei getrennte Einsatzstellen sind?

Meines Erachtens nach 1. Weil die Einsatzzeiten eh nicht sauber auseinander zu halten sind. Ausserdem ist die Ursache (Und somit der kostenpflichtige Verursacher) der selbe..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern553195
Datum12.04.2009 14:176020 x gelesen
Hallo,

IMHO nirgends genau geregelt. Ich würde 2 Berichte schreiben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen553196
Datum12.04.2009 14:215959 x gelesen
Moin,

schreibst du zwei Einsätze, wenn nach Meldung PKW gegen Baum ein weiteres auto 200m weiter im Maisfeld gefunden wird?


Gruß,
Thorben


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern553198
Datum12.04.2009 14:255981 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorben Gruhlschreibst du zwei Einsätze, wenn nach Meldung PKW gegen Baum ein weiteres auto 200m weiter im Maisfeld gefunden wird?
nein.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
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AutorRand8y T8., Münster / NRW553201
Datum12.04.2009 14:375924 x gelesen
Ich würde es auch bei einem belassen, denn es geht jeweils um die selbe Sache, und beide Einsatzorte gehören ja irgendwie zusammen.


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AutorClau8s B8., Konz / Rheinland-Pfalz553207
Datum12.04.2009 15:086058 x gelesen
Hi,

Wenn du möchtest kannst du ein Hauptbericht für den Verusracher Keller und ein Nebenbericht für den zweiten Keller schreiben.

Oder alles in einem.

Gruß

Claus


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AutorRalf8 A.8, Babenhausen / Hessen553208
Datum12.04.2009 15:285780 x gelesen
Bei uns in der Gemeinde wird bei Unwettern wie z,B. Starkregen immer nur ein Einsatz pro Alarmierung geschrieben. Das heißt 1. Alarmierung : Wasser im Keller - Straße - Hausnummer.
In der Regel kommen aber jetzt noch mehrere Keller dazu und werden unter dem einem Einsatz abgelegt. Sind wir wieder eingerückt und man benötigt uns nochmals an anderen Einsatzstellen kommt der 2 Einsatz.
So ist es schon vorgekommen das wir 75 Keller unter einem Einsatz verbuchen.

Richtig o. Falsch ??? Eure Meinung.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern553209
Datum12.04.2009 15:335647 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf AumannSo ist es schon vorgekommen das wir 75 Keller unter einem Einsatz verbuchen.
ich würde jede Adresse als Einsatz schreiben. Wenn mehrere Bäume auf Fahrbahn, dann nur einen wenn es die gleiche Straße ist.

Beim RD wird z.B. auch jeder Patient in der Statistik als "Einsatz" gerechnet (es gibt für jeden Pat. eine Auftrags / Einsatznummer).


MkG.
Christof

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz553217
Datum12.04.2009 16:205610 x gelesen
In dem Fall würde ich auch nur einen Einsatzbericht schreiben, da eine Einsatzstelle, ein Schadensereigniss.
Auch gerade bei Unwetter Einsätzen finde ich es wichtig, dass jeder Einsatz einzeln dokumentiert wird - allein schon aus versicherungsrechtlichen Gründen!
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP553219
Datum12.04.2009 16:265598 x gelesen
Geschrieben von Ralf AumannRichtig o. Falsch ??? Eure Meinung.
Falsch! Außer jeder macht es so.
So wichtig oder unwichtig Statistiken auch sind, gerade bei Unwettern gehört zu jeder Einsatzstelle ein separater Einsatzbericht. Außer z.B. mehrere Bäume sagen wir auf STraßen im Stadtgebiet, dann wird nur einer geschrieben, jedoch wenn private Grundstücke oder Eigentmer betroffen sind sieht es wieder anders aus.

Sollte es echt für diese Fälle (ich spreche jetzt für RLP) keine eindeutige Regelung geben? Gibt der Kommentar zum LBKG nichts her?


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen553226
Datum12.04.2009 18:185406 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf AumannRichtig o. Falsch ??? Eure Meinung.


Meiner Meinung nach falsch. Gerade wenn im Raume steht, dass der Einsatz im Sinne einer Gebührenordnung abgerechnet wird, sollte man eine saubere Dokumentation vorweisen können.

Daneben finde ich die bestehende Regelung auch unlogisch. Der Einsatz ist nach meinem Verständnis zu Ende, wenn die entsprechende Schadenstelle verlassen wird. Ob dann "von der Straße" oder "vom Feuerwehrhaus" aus zum nächsten Keller alarmiert wird, ist doch eigentlich egal.

Grüße

Micha


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen553227
Datum12.04.2009 18:325398 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf AumannSo ist es schon vorgekommen das wir 75 Keller unter einem Einsatz verbuchen.

Richtig o. Falsch ??? Eure Meinung.

In Hessen sind Hilfeleistungseinsätze grundsätzich kostenpflichtig. Wie wollt Ihr das verwaltungstechnisch regeln, wenn alles ein Einsatz ist?


Gruß
Markus

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen553228
Datum12.04.2009 18:415352 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzLegt man hier nun einen Bericht für Keller 1 an und erwähnt Keller 2 lediglich oder eher 2, da es zwei getrennte Einsatzstellen sind?
M. E. ist das nur Einsatzstelle, die sich über zwei Keller verteilt. Da als Kostenträger der Besitzer des geplatzten Rohres dran ist, reicht ein Einsatzbericht vollkommen aus.

Wenn die gleiche Lage aufgrund eines Wassereinbruchs von außen (z. B. durch Unwetter) stattgefunden hätte, dann wären das zwei Einsatzberichte, weil jeder Hauseigentümer selbst zahlen müsste.


Gruß
Markus

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern553231
Datum12.04.2009 18:485414 x gelesen
Geschrieben von Ralf AumannSo ist es schon vorgekommen das wir 75 Keller unter einem Einsatz verbuchen.

Naja, meldet ihr eure Einsätze auch an das Land weiter?

Oftmals schinden Feuerwehren mehr Geld mit mehr Einsätzen raus.

So gibt es in meiner bayerischen Heimat die eine oder andere Wehr, die aus einem VU 3 Einsätze macht.

VU mit eingeklemmter Person:
- 1. Einsatz Verkehrsabsicherung
- 2. Einsatz Personenrettung
- 3. Einsatz Binden von auslaufenden Flüssigkeiten

Da diese per Basis an die Regierung weitergemeldet werden, kann man angeblich da manchmal mehr Geld rausholen.

Ich persönlich halte das für eine Verfälschung der Statistik.

Unwettereinsätze sind da anders. Da werde ich ja von der Lst zu dem Einsatzort geschickt.
Mehrere Einsatzorte => mehrere Einsätze.

Grüße,
Albert


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AutorStef8an 8A., Birkenheide / Rheinland Pfalz553239
Datum12.04.2009 19:515323 x gelesen
Eigentlich ganz einfach zu Lösen mit Arigon, machst einen Hauptbericht für den 1. Einsatz und einen Nebenbericht für den 2. Einsatz. Kannst ja wunderbar mit dem Programm machen.


Das ist meine Persönliche Meinung und nicht die meiner FF oder von sonst jemand. Rechtschreibfehler dürft ihr behalten.

Ein Besuch lohnt sich http://www.feuerwehr-birkenheide.de

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AutorMark8us 8M., Trevesen / Bayern553240
Datum12.04.2009 19:535353 x gelesen
Geschrieben von Albert KißlingerSo gibt es in meiner bayerischen Heimat die eine oder andere Wehr, die aus einem VU 3 Einsätze macht.

VU mit eingeklemmter Person:
- 1. Einsatz Verkehrsabsicherung
- 2. Einsatz Personenrettung
- 3. Einsatz Binden von auslaufenden Flüssigkeiten


Liegt aber wohl eher nicht daran, dass man (bzw. die Gemeinden) mehr Geld verdienen wollen, sondern es ist genau geregelt das Personenrettung sowie Brandeinsätze nicht verrechnet werden dürfen.

Ist die Person "befreit" und dem Rettungsdienst übergeben kann bis zum Verlassen der Einsatzstelle bzw. bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft die Verkehrsabsicherung und das Binden der ausgelaufenen Flüssigkeiten von der Gemeinde abgerechnet werden.

Genaueres ist in der Gemdeindesatzung bzw. im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Markus

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AutorMark8us 8M., Trevesen / Bayern553242
Datum12.04.2009 19:595298 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßM. E. ist das nur Einsatzstelle, die sich über zwei Keller verteilt. Da als Kostenträger der Besitzer des geplatzten Rohres dran ist, reicht ein Einsatzbericht vollkommen aus.

Das würde ich auch so sehen, da man eigentlich nur von 2 Einsatzstellen sprechen kann, wenn 2 auseinanderliegende Einsatzstellen hat.

Wenn z.B. bei Wind- oder Schneebruch 2 Bäume ca. 2-5 Meter auseinander liegen ist das auch nur 1 Einsatz, muß man aber ca. hundert und mehr Meter bis zum nächsten Baum oder wird man zu einer anderen Einsatzstelle alarmiert, dann sind es 2 Einsätze.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Markus

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland553243
Datum12.04.2009 19:595260 x gelesen
Kommt wohl aufs Bundesland an.....

Im Saarland hat der (Gesamt-) Einsatzleiter einen Einsatzbericht zu fertigen. D.h. wenn für die E-Stellen nur ein Einsatzleiter vorhanden, dann auch nur ein Einsatzbericht, gem. § 27 (2) BSG iVm. § 16 (5) Mustersatzung.

Daher pro Einsatzstelle ein Einsatzbericht (im Umkehschluss: bei 2 E-Stellen = 2 Berichte, bei 3.....)


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern553244
Datum12.04.2009 20:195340 x gelesen
Hallo Markus,

wie wird dann der Punkt "Verkehrsabsicherung" begründet?

Grüße,

Albert


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AutorMark8us 8M., Trevesen / Bayern553245
Datum12.04.2009 20:265311 x gelesen
Geschrieben von Albert Kißlingerwie wird dann der Punkt "Verkehrsabsicherung" begründet?

Bayerisches Feuerwehrgesetz
Art. 28
Abs. 2

hier steht:

für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die
unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,

hier wird eben das unmittelbar ausgelegt bis die verunfallte Person dem Rettungsdienst übergeben wurde.

Die Verkehrsabsicherung bis dahin ist kostenfrei aber ab diesem Zeitpunkt bis z.B. der Abschleppwagen kommt und das Auto geborgen ist ist eben kostenpflichtig.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Markus

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern553250
Datum12.04.2009 21:115257 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Albert KißlingerVU mit eingeklemmter Person:
- 1. Einsatz Verkehrsabsicherung
- 2. Einsatz Personenrettung
- 3. Einsatz Binden von auslaufenden Flüssigkeiten

Da diese per Basis an die Regierung weitergemeldet werden, kann man angeblich da manchmal mehr Geld rausholen.

abgesehen davon, dass das für mich logischerweise ein Einsatz wäre, wo kann man da Geld raus holen, verstehe ich jetzt nicht.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern553252
Datum12.04.2009 21:235229 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus MüllerDas würde ich auch so sehen, da man eigentlich nur von 2 Einsatzstellen sprechen kann, wenn 2 auseinanderliegende Einsatzstellen hat.
stimmt schon, ich dachte da an zwei Adressen (verschiedene Hausnummern).


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen553255
Datum12.04.2009 22:515165 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof Stroblwo kann man da Geld raus holen, verstehe ich jetzt nicht.
In Hessen z. B. sind Hilfeleistungen grundsätzlich kostenpflichtig. Somit müssen die Maßnahmen nach der Menschenrettung (die wiederum ist kostenfrei) gesondert betrachtet und ggf. in Rechnung gestellt werden, z. B. Ölspurbeseitigung, Fahrzeugbergung, ...


Gruß
Markus

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern553258
Datum12.04.2009 23:125179 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus GroßIn Hessen z. B. sind Hilfeleistungen grundsätzlich kostenpflichtig
für kostenpflichtige Einsätze ist das schon klar. Es ging um den Beitrag von Albert Kißlinger: Da diese per Basis an die Regierung weitergemeldet werden, kann man angeblich da manchmal mehr Geld rausholen.
Das hatte ich nicht verstanden.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg553259
Datum12.04.2009 23:185219 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDas hatte ich nicht verstanden.

Wen Du alle Maßnahmen in einem Einsatz zusammenfaßt der als Schwerpunkt eben eine (nicht kostenpflichtige) Menschenrttung als grundlage hat ist es schwierig, da die Maßnahmen rauszurechnen, die den kostenpflichtigen Anteil betreffen. Bildet man das mit einzelnen Berichten ab, ist das deutlich einfacher.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen553279
Datum13.04.2009 09:065115 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christof StroblDa diese per Basis an die Regierung weitergemeldet werden, kann man angeblich da manchmal mehr Geld rausholen.
Das hatte ich nicht verstanden.

Könnte sein, dass es pro Einsatz eine Pauschalzuwendung vom Land/Bund gibt, da Autobahnen nicht zum Stadtgebiet gehören und somit die kommunale Zuständigkeit eigentlich nicht gegeben ist.


Gruß
Markus

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern553282
Datum13.04.2009 09:325148 x gelesen
Geschrieben von Christof Stroblabgesehen davon, dass das für mich logischerweise ein Einsatz wäre, wo kann man da Geld raus holen, verstehe ich jetzt nicht.

Jetzt nicht direkt "Bares auf Kralle".

Aber man kann sich ne bessere Diskussionsgrundlage bauen, indem man zB statt sonst "nur" 60 Einsätzen auf einmal mit 180 in der Statistik auftaucht. Eventuell kann man ja dann damit Ausrüstung fordern, die sonst nicht erforderlich wäre.

Ich kenn halt Wehren, die das mit dieser Argumentationsgrundlage machen. Ob das erfoglreich ist, wird sich zeigen.

Grüße,

Albert


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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern553286
Datum13.04.2009 10:105109 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Albert KißlingerJetzt nicht direkt "Bares auf Kralle".

Aber man kann sich ne bessere Diskussionsgrundlage bauen, indem man zB statt sonst "nur" 60 Einsätzen auf einmal mit 180 in der Statistik auftaucht. Eventuell kann man ja dann damit Ausrüstung fordern, die sonst nicht erforderlich wäre.


Ich kann mir nur Vorstellen, dass das bei der Bemessung von Sonderförderprogrammen eine Rolle spielen könnte.

Z.B. musste meines Wissens damals bei der Förderung von CAFS über einen Zeitrum X eine gewisse Einsatzzahl/Jahr nachgewiesen werden, um förderfähig zu sein.

Könnte mir auch vorstellen, dass die Einsatzhäufigkeit im neuen Förderprogramm für den schweren Rettungssatz ebenfalls eine Rolle spielt.
Und da ja auch generell die Bezirksregierung bei allen Zuschüßen das letzte Wort hat, ist es vielleicht auch leichter Fahrzeug- oder Gerätehauszuschüsse zu bekommen, wenn man mehr Einsätze nachweist. Wobei mich zumindest der letzte Punkt wundern würde.

Gruß, Andreas


http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP553353
Datum13.04.2009 20:235019 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzSollte es echt für diese Fälle (ich spreche jetzt für RLP) keine eindeutige Regelung geben? Gibt der Kommentar zum LBKG nichts her?
Noc hmal die Frage...


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen553356
Datum13.04.2009 21:095024 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzGeschrieben von jürgen schmitz"Sollte es echt für diese Fälle (ich spreche jetzt für RLP) keine eindeutige Regelung geben? Gibt der Kommentar zum LBKG nichts her?"

... wenn sich das Brandschutzgesetz nicht zu Einsatzberichten ausläßt (das hessische tut es zumindest nicht), warum sollte dann der Kommentator des Gesetzes dazu was sagen ...

... ich wüsste auch nicht, wo das z.B. für Hessen auf Verordnungs- bzw. Erlasswege definitiv geregelt ist ...

Gruss
Gerhard


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 12.04.2009 14:08 jürg7en 7s., Trier
 12.04.2009 14:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 12.04.2009 14:17 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.04.2009 14:21 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 12.04.2009 14:25 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.04.2009 14:37 Rand7y T7., Münster
 12.04.2009 15:08 Clau7s B7., Konz
 12.04.2009 15:28 Ralf7 A.7, Babenhausen
 12.04.2009 15:33 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.04.2009 16:20 Stef7an 7J., Birlenbach
 12.04.2009 16:26 jürg7en 7s., Trier
 13.04.2009 20:23 jürg7en 7s., Trier
 13.04.2009 21:09 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 12.04.2009 18:18 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 12.04.2009 18:32 ., Bockenheim
 12.04.2009 18:48 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 12.04.2009 19:53 Mark7us 7M., Trevesen
 12.04.2009 20:19 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 12.04.2009 20:26 Mark7us 7M., Trevesen
 12.04.2009 21:11 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.04.2009 22:51 ., Bockenheim
 12.04.2009 23:12 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.04.2009 23:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
 13.04.2009 09:06 ., Bockenheim
 13.04.2009 09:32 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 13.04.2009 10:10 Andr7eas7 W.7, Hurlach
 12.04.2009 18:41 ., Bockenheim
 12.04.2009 19:59 Mark7us 7M., Trevesen
 12.04.2009 21:23 Chri7sto7f S7., Vilseck
 12.04.2009 19:51 Stef7an 7A., Birkenheide
 12.04.2009 19:59 Dani7el 7G., Überherrn
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