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Thema | Erfahrungen Quick Fill (Atemschutz) | 28 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Manu8el 8R., Wolfach / Baden-Württemberg | 553837 | |||
Datum | 16.04.2009 09:09 | 11617 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich wollte mich mal informieren, wer bisher eine Quick Fill Einrichtung für Atemschutzgeräte mit welchen Erfahrungen einsetzt. Setzt jemand große Speicherflaschen auf Fahrzeugen mitgeführt anstatt Ersatzflaschen ein. Oder hat jemand Logistikfahrzeuge mit großen Speicherflaschen ausgerüstet, um vor Ort Atemschutzgeräte wieder Einsatzbereit zu machen. Wie ist das Verhalten (gleich vorneweg, ich denke auf gar keinen Fall daran ein Atemschutzgerät am Mann zu füllen und diesen gleich wieder reinzuschicken, mir geht es eher darum Atemschutzgeräte wieder für den nächsten Trupp Einsatzbereit zu machen). Wie lange muss man warten, bis das Gerät wieder eingesetzt werden kann. Wie schnell füllt solch eine Einrichtung? Wie groß muss eine solche Flasche dimensioniert sein? Wie viele Füllungen kann ich machen? Wie ist das mit der TÜV Geschichte für die großen Speicherflaschen (wie normale Stahlatemschutzflaschen?)? Was sind die allgemeinen Erfahrungen, würdet ihr wieder sowas kaufen? Fragen über fragen. Einfach interessehalber... Vielen Dank im vorraus Freundliche Gruesse Manuel | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 553838 | |||
Datum | 16.04.2009 09:11 | 9024 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Raubermir geht es eher darum Atemschutzgeräte wieder für den nächsten Trupp Einsatzbereit zu machen) Nutzt mir aber weniger als nichts weil der PA nur von 1 Mann im Einsatz getragen werden darf.. Interessanter wäre das für TH Flaschen um die schnell wieder einsatzbereit zu machen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 553840 | |||
Datum | 16.04.2009 09:34 | 9100 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Rauberwer bisher eine Quick Fill Einrichtung für Atemschutzgeräte mit welchen Erfahrungen einsetzt. in der Atemschutzwerkstatt Geschrieben von Manuel Rauber Setzt jemand große Speicherflaschen auf Fahrzeugen mitgeführt anstatt Ersatzflaschen ein. Oder hat jemand Logistikfahrzeuge mit großen Speicherflaschen ausgerüstet, um vor Ort Atemschutzgeräte wieder Einsatzbereit zu machen. Befüllen etc. machen wir vor Ort grundsätzlich nicht, wir haben die Option bei extremen Lagen bei gleichem Träger die Flaschen zu wechseln, weil wir einige Reserveflaschen mitführen. Geschrieben von Manuel Rauber mir geht es eher darum Atemschutzgeräte wieder für den nächsten Trupp Einsatzbereit zu machen dafür MUSS m.E. in jedem Fall neu geprüft werden. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 553846 | |||
Datum | 16.04.2009 10:12 | 8821 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschNutzt mir aber weniger als nichts weil der PA nur von 1 Mann im Einsatz getragen werden darf.. Grundsätzlich teile ich mit dir die Meinung sollte, aber wieso darf? Kannst mir dafür mal bitte eine Quelle nennen? | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 553914 | |||
Datum | 16.04.2009 13:02 | 8561 x gelesen | |||
Die Feuerwehr Annweiler in der Pfalz hat(te) so ein System um bei Einsätzen in den dortigen Tunneln an der B10 die Einsatzzeit unter PA zu erhöhen. Siehe hier: http://www.feuerwehr-annweiler.de/index.php?page=tunnelwagen Frag am besten mal dort nach Erfahrungen. Das gleiche System sollte bei uns in der VG auch bei Einsätzen im Tunnel B260 eingesetzt werden. Leider ist das auf halber Strecke zum erliegen gekommen. Jetzt haben wir zwar Quickfillanschlüsse an den PAs aber nix wo man sie Quickfillen könnte. PPPPPP Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 553921 | |||
Datum | 16.04.2009 13:19 | 8648 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodafür MUSS m.E. in jedem Fall neu geprüft werden. Hallo Uli, Du vergisst dabei mal wieder Niedersachsen und Bayern! ;-) Veröffentlichung FUK und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 553931 | |||
Datum | 16.04.2009 13:52 | 8821 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradDu vergisst dabei mal wieder Niedersachsen und Bayern! ;-) Nein, nicht vergessen, auch schon mehrfach diskutiert und ich bleibe trotzdem bei meiner geposteten Stellungnahme. Kommt es nämlich zu einem Unfall, wird garantiert einer der genannten Punkte (Hitzeeinwirkung, Beanspruchung, Verschmutzung (!) usw.) "schuld" sein, ergo der entsprechende Anwender in der Haftung... (vgl. ansonsten die Prüfvorgaben der Hersteller). "PA, die einer besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung, z. B. starkes Anstoßen mit dem Lungenautomaten, Sturz mit dem Atemschutzgerät oder Verschmutzung, z. B. Ruß, chem. Stoffen usw., ausgesetzt waren, sind einer Atemschutzwerkstatt zuzuführen." ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 553953 | |||
Datum | 16.04.2009 14:55 | 8707 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoKommt es nämlich zu einem Unfall, wird garantiert einer der genannten Punkte (Hitzeeinwirkung, Beanspruchung, Verschmutzung (!) usw.) "schuld" sein, ergo der entsprechende Anwender in der Haftung... (vgl. ansonsten die Prüfvorgaben der Hersteller). Prinzipiell gebe ich Dir ja vollkommen recht, aber: Wer soll das bei den leeren Kassen bezahlen? Unsere Atemschutzwerkstatt ist jetzt schon mit dem Prüfen und Reinigen der Masken und Lungenautomaten sowie den Turnusmäßigen Überprüfungen so gut ausgelastet, dass einer unserer hautpamtlichen Gerätewarte fast den ganzen Tag damit beschäftigt ist. Wenn jetzt auch noch jedes Gerät nach dem Tragen, auch wenn es "nur" eine Übung war, komplett geprüft werden soll, würde das Personal garantiert nicht mehr reichen. Ich bin ja schon froh, dass wir seit gut einem halben Jahr Reserve LA zum Tauschen haben. 20 davon auf dem GW-A, um die Geräte auch im Einsatz wieder einsatzbereit machen zu können. Vorher war ein Gerät nach dem Flaschenwechsel und Kurzprüfung wieder einsatzbereit, da musste man teilweise schon Überzeugungsarbeit leisten, dass ein Gerät nach Hitzebeaufschlagung und/oder Kontakt mit Brandrauch in die Werkstatt zur Überprüfung muss. Und wie sieht es bei den meisten Wehren in der Fläche aus? Haben die alle LA zum Tauschen? Geben die jedes Gerät nach jedem Tragen in die Atemschutzwerkstatt? Welche Gemeinde kann sich soviele Reservegeräte leisten, um dabei die Einsatzfähigkeit nicht zu gefährden? Nach meiner Erfahrung werden in den meisten Wehren nur die Flaschen getauscht und die Masken zur Überprüfung und Reinigung gegeben. Inzwischen hört man bei uns auch immer von Gemeinden mit einem Pool an LA, aber, dass nach jedem Tragen das Gerät überprüft wird, habe ich noch nicht mitbekommen. Dabei ist vermutlich noch nicht einmal allen das Schreiben der FUK bekannt... Wünschen würd ich mir auch, dass die Geräte immer komplett überprüft werden, nur weiß ich nicht, wie das finanziert werden soll. Von anderen Baustellen gar nicht zu reden! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 553956 | |||
Datum | 16.04.2009 15:11 | 8651 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradPrinzipiell gebe ich Dir ja vollkommen recht, aber: Wer soll das bei den leeren Kassen bezahlen? das gilt so seit Jahren für - alle kommerziellen Nutzer (vgl. Bedienungsanleitungen)! - alle Feuerwehren etc. aller Bundesländer ohne Ausnahmen (und für die mit m.E. wie begründet auch). Wo ist "neue" Problem? Wenns kein Problem darstellt, dann eine entsprechend vereinfachte und zugelassene Lösung für ALLE. Auch das hab ich zigfach schon so argumentiert. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 553961 | |||
Datum | 16.04.2009 15:46 | 8595 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenns kein Problem darstellt, dann eine entsprechend vereinfachte und zugelassene Lösung für ALLE. Auch das hab ich zigfach schon so argumentiert. Vielleicht weißt Du ja mehr als ich, aber ich gehe davon aus, dass diese Veröffentlichung in Bayern und Niedersachsen in Absprache mit den Herstellern entstanden ist, oder? So etwas wird doch normalerweise nicht veröffentlicht, ohne sich 100%ig abzusichern. Warum also gehen die anderen Länder nicht den gleichen Weg? In der Fläche wird sich doch garantiert auch so nicht an die Herstellerangaben gehalten. Der Hersteller selber hat ja in der Regel kein Interesse daran, den Wartungsaufwand der Geräte herabzusetzen, das könnte ja weniger Einnahmen (--> z.B. weil weniger Prüftechnik verkauft wird) bedeuten. Aber ich gehe mal davon aus, dass die Herstelle unter den in der Veröffentlichung genannten Bedingungen zu der vereinfachten Herstellung der Einsatzbereitschaft, ohne Prüfung des Gerätes in der Werkstatt, zugestimmt haben. Haftungsausschluss, Regressforderungen etc. mal ganz außen vor gelassen. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 553962 | |||
Datum | 16.04.2009 15:54 | 8482 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradVielleicht weißt Du ja mehr als ich, aber ich gehe davon aus, dass diese Veröffentlichung in Bayern und Niedersachsen in Absprache mit den Herstellern entstanden ist, oder? So etwas wird doch normalerweise nicht veröffentlicht, ohne sich 100%ig abzusichern. Angeblich war das (teilweise) so. Jetzt frag ich Dich aber, warum die gleichen Hersteller in ihren Bedienungsanleitungen und als Mitglieder im Ref. 8 der vfdb ganz was anderes schreiben....? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 553966 | |||
Datum | 16.04.2009 16:15 | 8504 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoJetzt frag ich Dich aber, warum die gleichen Hersteller in ihren Bedienungsanleitungen und als Mitglieder im Ref. 8 der vfdb ganz was anderes schreiben....? Gute Frage! Interessant ist dabei auch der zeitliche Zusammenhang: Die vfdb Richtlinie ist Stand Juni 2004, die Veröffentlichung in Nds November 2005. Gab es zwischendurch noch wieder neue Informationen aus dem Ref. 8? Aber: Das Maximum an Wartung kostet den Hersteller ja kein Geld, den Anwender schon. In Einzelabsprachen (z.B. Nds und BY) kann man das ja ggf. unter bestimmten Bedingungen relativieren. Ist doch beim PKW nichts anderes: Wer kontrolliert denn bitte bei jedem Tanken den Ölstand, wie bei vielen (den meisten?) Herstellern vorgegeben? Die Werkstatt sagt einem dann ggf. auch, dass z.B. alle 5000km ausreichen würde. Wer dann trotzdem plötzlich "trocken" fährt, hat dann eben Pech gehabt, er hätte ja öfters kontrollieren sollen... Das war dann die Sache mit dem Haftungsausschluss. Wäre mal interessant zu wissen, unter welchen Bedingungen genau die Vorgaben in Nds und BY entstanden sind. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 553969 | |||
Datum | 16.04.2009 16:36 | 8429 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Konrad Vielleicht weißt Du ja mehr als ich, aber ich gehe davon aus, dass diese Veröffentlichung in Bayern und Niedersachsen in Absprache mit den Herstellern entstanden ist, oder? Und warum steht dann in den Herstellerangaben was grundsätzlich anderes als in dem Erlass aus Bayern und Niedersachsen? Sind die PAs in diesen Bundesländern anders als die in NRW, HE oder RLP? Geschrieben von Lars Konrad Warum also gehen die anderen Länder nicht den gleichen Weg? Gegenfrage: Warum sollten es die anderen Bundesländer tun? Ich ziehe jeden PA unserer VG nach Gebrauch über den Prüfstand. Und bei Gott, dabei kamen schon Defekte ans Tageslicht, die Verletzungen von FA nach sich gezogen hätten! Ohne Prüfung auf dem Prüfstand waren die nicht zu erkennen. Geschrieben von Lars Konrad In der Fläche wird sich doch garantiert auch so nicht an die Herstellerangaben gehalten. Dann hat der Atemschutzgerätewart nix im Kopf oder weiß er es schlichtweg nicht besser... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 553971 | |||
Datum | 16.04.2009 16:40 | 8313 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Konrad Und wie sieht es bei den meisten Wehren in der Fläche aus? Haben die alle LA zum Tauschen? Geben die jedes Gerät nach jedem Tragen in die Atemschutzwerkstatt? Welche Gemeinde kann sich soviele Reservegeräte leisten, um dabei die Einsatzfähigkeit nicht zu gefährden? Und dann aber im Gegenzug jeden Angehörigen mit dem feinen Zwirn ausstatten oder LF 20/16 mit 3800l- Wassertank für Unsummen kaufen... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 553972 | |||
Datum | 16.04.2009 16:50 | 8419 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerDann hat der Atemschutzgerätewart nix im Kopf oder weiß er es schlichtweg nicht besser... Eher letzteres, wobei das ja kein Atemschutzgerätewart sein muss. Die "normale" Wehr mit Grundausstattung oder auch Stützpunktwehr hat doch in der Regel "nur" einen Gerätewart. Da werden die Geräte dann halt zu den turnusmäßigen Prüfungen in die Atemschutzwerkstatt gebracht und ansonsten reicht Flaschentausch und Maskentausch. So ist es jedenfalls bei uns im Landkreis meistens der Fall. Geschrieben von Daniel Metzger Und warum steht dann in den Herstellerangaben was grundsätzlich anderes als in dem Erlass aus Bayern und Niedersachsen? Sind die PAs in diesen Bundesländern anders als die in NRW, HE oder RLP? Bereits schon erwähnt: Diese Veröffentlichung ist garantiert in Absprache mit den Herstellern entstanden. Warum also machen die Hersteller nicht die vereinfachten Angaben in Ihren Anleitungen? Geschrieben von Daniel Metzger Ich ziehe jeden PA unserer VG nach Gebrauch über den Prüfstand. Bist Du Dir sicher, dass Du auch jedes Gerät nach Gebrauch in die Werkstatt bekommst? Wenn ja: Glückwunsch zu diesem vorbildlichen Vorgehen. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 553974 | |||
Datum | 16.04.2009 16:58 | 8339 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Konrad Da werden die Geräte dann halt zu den turnusmäßigen Prüfungen in die Atemschutzwerkstatt gebracht und ansonsten reicht Flaschentausch und Maskentausch. Reinigung der Bebänderung in der Waschmaschine, Reinigung der Trageplatte. Reinigung, Desinfektion, Trocknung und Prüfung der Lungenautomaten?! Gerade bei der Vernachlässigung des letzten Punktes können vermehrte Fehlfunktionen auftreten... Geschrieben von Lars Konrad Bereits schon erwähnt: Diese Veröffentlichung ist garantiert in Absprache mit den Herstellern entstanden. Warum also machen die Hersteller nicht die vereinfachten Angaben in Ihren Anleitungen? Die Frage haben wir uns im Kreis der Atemschutzgerätewarte auch gestellt. Ergebnis: Schreiben des bayerischen StMI in den Müll. Maßgeblich sind die Herstelleranweisungen, die jedem Gerät beiliegen. Geschrieben von Lars Konrad Bist Du Dir sicher, dass Du auch jedes Gerät nach Gebrauch in die Werkstatt bekommst? 1000%! Die Übungstermine stehen im Outlook-Kalender auf dem Rechner der ASW. Da wir Stützpunkt für 4 Ortswehren sind, erübrigt sich das nach Einsätzen auch. Da brauchts aber nicht viel zu, die Verantwortlichen sind bei uns geimpft, da braucht man nicht nachhaken. Geschrieben von Lars Konrad Wenn ja: Glückwunsch zu diesem vorbildlichen Vorgehen. War auch ein langer Weg bis dort hin. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 553981 | |||
Datum | 16.04.2009 17:33 | 8268 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradGab es zwischendurch noch wieder neue Informationen aus dem Ref. 8? Nein, gilt alles unverändert! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 554005 | |||
Datum | 16.04.2009 19:09 | 8254 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradAber ich gehe mal davon aus, dass die Herstelle unter den in der Veröffentlichung genannten Bedingungen zu der vereinfachten Herstellung der Einsatzbereitschaft, ohne Prüfung des Gerätes in der Werkstatt, zugestimmt haben. Na ja, nach meinen Erfahrungen mit dem (Nicht-)Einhalten der einschlägigen Bestimmungen zum Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft ist die Vereinfachung für Niedersachsen und Bayern m.E. dafür gedacht, die Geräte vor allem nach Übungen/Übungsdiensten wieder einsatzbereit zu machen, eben dann/dort wo der PA "nur spazieren" getragen wurde...., weil dann (und nur dann!) dieser Passus Geschrieben von Ulrich Cimolino "PA, die einer besonderen Belastung, wie starker Hitzeeinwirkung, mechanischer Beanspruchung, aus der Vereinfachung für Niedersachsen und Bayern paßt... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 554006 | |||
Datum | 16.04.2009 19:11 | 8263 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradIn der Fläche wird sich doch garantiert auch so nicht an die Herstellerangaben gehalten. Würde ich so laut nicht sagen. Komischerweise bekommen das genug Länder/Landkreise/Kommunen genauso hin, wie es die Hersteller und die vfdb vorgeben.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 554034 | |||
Datum | 16.04.2009 21:40 | 8198 x gelesen | |||
Bei uns in der Gemeinde läuft es folgender Massen. Unsere Gemeinde(10 Ortswehren ca. 190 AGT) hat sich eine Pool an LA und MAsken angeschafft. Ebenfalls 3 weitere Gemeinden in direkter Nachbarschaft. Bei Übungen besteht die Möglichkeit auf den Pool zuzugreifen....bei grösseren Übungen oder Belastungsübung etc. können auch die Reservegeräte der Nachbargemeinden genutzt werden. Im Einsatzfall wird der Pool an LA und Masken mit alamiert ( wird von einem Hauptberuflichen AGW verwaltet) . Zusätzlich kommt die FTZ mit einem GW-L Atemschutz raus ( vorrangig Flaschen). Es wird bei uns so gehandhabt, das nach jeder Benutzung LA und Maske getauscht werden( Es sei denn Träger benutzt Gerät ein 2. Mal) Natürlich werden Geräte mit Hitze beaufschlagung oder starker Verschmutzung nicht wieder genutzt sondern erst fachgerecht überprüft. Mfg Andreas | |||||
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Autor | Uwe 8H., Kreuztal / NRW | 554069 | |||
Datum | 16.04.2009 22:31 | 8562 x gelesen | |||
Hallo Manuel, wir sind eine Freiwillige Feuerwehr und haben den Quick-Fill Anschluß nur bei unseren Rettungsgeräten im Einsatz. Rettungsgeräte sind bei uns speziell umgebaute PA der Fa. MSA Auer: AirMaXX mit 2 x 6,8 ltr. Compositeflaschen und einem 2.ten LA speziell für den Sicherheitstrupp. Da es mit den beiden Compositeflaschen mit Y-Stück und Bebänderung relativ bescheiden ist beim Flaschenfüllen an der Füllleiste nach Übungen alles ab bzw. anzubauen ( jeder der die gleichen Geräte hat weiß wovon ich rede ) arbeiten wir nach Übungen und auch nach Einsatz bei Sicherheitstrupp in Bereitstellung, was ja Gott sei Dank die Regel ist, - also ohne Kontamination des PA - mit dem Quick-Fill Anschluß, mit guten Erfahrungen. Ist ein Rettungsgerät kontaminiert wird es natürlich komplett auseinandergenommen, die Flaschen gereinigt und dann einzeln an der Füllleiste gefüllt, die Textilhüllen gewaschen, die Geräte in den Reinigungsschrank gehängt und über Automatik: Reinigung/Desinfektion/Trocknerprogramm (Behandlungskombikabine MB 2000 für Masken und PA) gefahren und die LA unter Druck gereinigt und in Desinfektionslösung gehängt, gespült und anschließend getrocknet. Danach wird alles zusammengebaut, es sei denn unsere angebrachten Temperaturmesspunkte hätten sich entsprechend verfärbt, dann würden DM und LA genaustens inspiziert, zu guter letzt geht alles noch über den ProfiCheck und erst dann ist der PA wieder einsatzbereit. So sieht in diesem Falle unsere Umsetzung der VfdB 0804 aus. Der Quick-Fill unterstützt uns hier halt nur im Bereich der Rettungsgeräte, unsere normalen Ein-Flaschen PA's werden ganz normal wie sonst überall auch gehändelt. Denke eine sinnvolle Anschaffung mit hohem Nutzen ist eher die Anschaffung von Auer AlphaClick ( Hochdruck-Schnellkupplungssystem für DM, Füllleiste und Flasche) gerade im Bereich der Ein-Flaschengeräte, kannst Du allerdings nur bei MSA Auer Geräten einsetzen (Zulassungsbedingt) Gruß Uwe Heide | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 554115 | |||
Datum | 17.04.2009 05:45 | 8342 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherGrundsätzlich teile ich mit dir die Meinung sollte, aber wieso darf? Darf weil Flaschenwechsel zulässig, nicht aber der Wechsel des Lungenautomates.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 554145 | |||
Datum | 17.04.2009 09:15 | 8184 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradPrinzipiell gebe ich Dir ja vollkommen recht, aber: Wer soll das bei den leeren Kassen bezahlen? Was kostet ein Menschenleben? Wenn ich Feuerwehr spielen will und ich habe das Geld nicht dann muss ich es lassen. Und Geld ist sicherlich genug in jeder Gemeinde und in jeder Feuerwehr vorhanden. Stellt sich nur die Frage ob es als Ausgehuniform für die Jugendfeuerwehr richtig angelegt ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 554166 | |||
Datum | 17.04.2009 10:45 | 8303 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWas kostet ein Menschenleben? Das kann man (zum Glück) mit Geld nicht aufrechnen! Geschrieben von Florian Besch Wenn ich Feuerwehr spielen will und ich habe das Geld nicht dann muss ich es lassen. Sag das mal nicht zu laut. Es gibt bestimmt Gemeinden in Deutschland die das machen würden, wären sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet... Geschrieben von Florian Besch Und Geld ist sicherlich genug in jeder Gemeinde und in jeder Feuerwehr vorhanden. Mit dieser Meinung solltest Du vielleicht mal an einer Haushaltssitzung unseres Stadtrates teilnehmen oder Dich mit unserer Kämmerin unterhalten. Anschließend erklärst Du dann allen anderen Interessengruppen (Schulen, Kindergärten etc.), warum deren (auch wichtigen!) Belange nicht berücksichtigt werden konnten. Geschrieben von Florian Besch Stellt sich nur die Frage ob es als Ausgehuniform für die Jugendfeuerwehr richtig angelegt ist. Ich glaube unsere JF würde sich auch schon über dienstlich gelieferte Stiefel freuen! Für Nds und BY ist doch eigentlich klar: Solange es diesen Erlass gibt, wird kaum eine Gemeinde einsehen, warum sie einen höheren Aufwand betreiben sollte als vorgegeben. Wenn es in den anderen Bundesländern überall (!) gemäß Herstellerangaben und "vfdb 0804" funktioniert, dann wäre ich durchaus begeistert, aber allein fehlt mir der Glaube daran. Außnahmen bestätigen wie immer die Regel! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 554274 | |||
Datum | 18.04.2009 05:47 | 8238 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradDas kann man (zum Glück) mit Geld nicht aufrechnen! Das wird aber immer wieder versucht. Sei es bei Schutzkleidung, Fahrzeugen oder auch Atemschutzgeräten. Geschrieben von Lars Konrad Anschließend erklärst Du dann allen anderen Interessengruppen (Schulen, Kindergärten etc.), warum deren (auch wichtigen!) Belange nicht berücksichtigt werden konnten. Es gibt klare Kann und klare Pflichtaufgaben. Und diese müssen gemäß dem Stand der Technik durchgeführt werden. Und Kindergärten und Schulen interessieren mich nicht wenn ich nicht sicherstellen könnte das die Feuerwehr auf einem sicheren Stand Leistungsfähig ist. Geschrieben von Lars Konrad Ich glaube unsere JF würde sich auch schon über dienstlich gelieferte Stiefel freuen! UVV Feuerwehren, §12, Durchführungsanweisung Der Unternehmer ist nach § 29 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Abwehr möglicher Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten...Für Angehörige der Jugendfeuerwehren ist die Forderung z.B. erfüllt, wenn * ein Anzug nach landesrechtlichen Regelungen, * ein Schutzhelm entsprechend DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“ (vgl. auch GUV-Regel „Benutzung von Kopfschutz“ [GUV-R 193, bisher GUV 20.15]), * Sicherheitsschuhe entsprechend DIN EN 345 Teil 1 bis EN 345 Teil 2, * Schutzhandschuhe Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 554355 | |||
Datum | 18.04.2009 17:28 | 8179 x gelesen | |||
Hallo Florian, Geschrieben von Florian Besch Es gibt klare Kann und klare Pflichtaufgaben. Richtig, aber Kindergärten und Schulen gehören auch zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Sie sind, nach meiner Überzeugung, für für die Zukunft unseres Landes mindestens so wichtig wie eine Feuerwehr! Geschrieben von Florian Besch Und Kindergärten und Schulen interessieren mich nicht wenn ich nicht sicherstellen könnte das die Feuerwehr auf einem sicheren Stand Leistungsfähig ist. Ist das was unseren Feuerwehren vielfach vorschwebt (HLF 20/16 statt TSF- W, etc.) als sicherer Stand der Leistungsfähigkeit wirklich sinnvoll und notwendig? Geschrieben von Florian Besch UVV Feuerwehren, §12, Durchführungsanweisung Kann ich die erforderliche Schutzkleidung für die Einsatz Abteilung mit der für die Jugend vergleichen? Oder kann die Kommune, bei der Ausstattung der Jugend, auch etwas von den Eltern, einem Förderverein, o. ä. erwarten? Klar bevor man der JF eine "erste Geige" stellt, sollten die Stiefel vorher da sein. Um nicht zu sagen: "Die erste Geige ist, für die JF, sinnlos" Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Oberraden / RLP | 554374 | |||
Datum | 18.04.2009 19:58 | 7998 x gelesen | |||
Hallo, Wir ahtten den "QuickFill" auch an unseren Atemschutzgeräten, diese wurden damals von der DB Beschafft für Einsatzäe in der DB Tunnelanlage. Wir haben diese noch nie benötigt, und wieder abgebaut! mfg Christian | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 555099 | |||
Datum | 22.04.2009 13:28 | 8047 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDarf weil Flaschenwechsel zulässig, nicht aber der Wechsel des Lungenautomates.. Jetzt hab ich da schon gar nicht mehr daran gedacht. Du hast meine Frage falsch verstanden, wo genau steht geschrieben, daß der Lungenautomat nicht von 2 Personen während eines Einsatzes benutzt werden darf? | |||||
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