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ThemaSchnürstiefeimmer geschlossen13 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen554871
Datum21.04.2009 14:106882 x gelesen
Hallo Forumsgemeinde,

ich bin mir sicher, dass ich irgendwo gelesen habe, dass Schnürstiefel, entweder den Versicherungsschutz oder aber den vollen Leistungsumfang, nur dann erreichen, wenn der Reißverschluss auch geschlossen wurde. Das heist reinsteigen und Reißverschluss offen lassen ist unsachgemäße Handhabung und somit entbindet das dann den Hersteller von Haftungsgründen. Ich kann allerdings weit und breit nichts in diese Richtung finden.

Weis da einer näheres??

Gruß Dirk


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AutorChri8sti8an 8W., Rosdorf - Obernjesa / Niedersachsen554875
Datum21.04.2009 14:354747 x gelesen
Hallo Dirk,
ich würde da auf den GMV verweisen..Dass die Stiefel nur dann die volle Leistung bieten, wenn sie geschlossen sind, ist doch irgendwie verständlich. Sie sitzen sonst locker, rutschen ggf. und bieten keinen Knickschutz oder festen Halt. (Zumindest bei mir..) Demnach könnte ich mir gut vorstellen, dass die Unfallkassen das ganz ähnlich sehen..

Ich lass mir aber gerne eines besseren belehren..Also, wenn's jemand genau weiß, immer her mit den Infos..

Grüße
Christian


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen554880
Datum21.04.2009 15:064476 x gelesen
Geschrieben von Christian RambowDass die Stiefel nur dann die volle Leistung bieten, wenn sie geschlossen sind, ist doch irgendwie verständlich. Sie sitzen sonst locker, rutschen ggf. und bieten keinen Knickschutz oder festen Halt.

Kann mich da Christian nur anschließen.

§12 der UVV:

" ... Schäden durch mechanische Einwirkung bzw. Wärmeeinwirkung können den Verlust oder Reduzierung von Schutzfunktionen der PSA zu Folge haben ..."

Die mech. Wirkung könnte man daruf doch etwas ableiten, oder? ;-)

Nee, im Ernst. Wenn ich Schnürrstiefel habe, dann sollte ich diese auch als Solches verwenden. Ansonsten kann man sich das Ganze auch sparen Schaftstiefel kaufen.
Wo ist das Problem den Reißverschluß eben schnell hoch zu ziehen?


MkG
Patricia

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW554890
Datum21.04.2009 15:204337 x gelesen
Hallo!

Evtl der Hersteller, ein Blick in die Gebrauchsanweisung zu den Stiefeln hilft vielleicht weiter. Außerdem fallen FW-Steiefel nicht unter PSA Kategorie III? In diesem Falle musst der Unternehmer (das ist der Träger des Feuerschutzes) die Benutzungsunterweisungen in Form von Übungen und Unterweisungen zu vermitteln.
Also sprich deinen Wehrführer mal auf einen Übungsdienst »Korrekte Benutzung von Feuerwehr-Schutzschuhwerk« an.

Ansonsten einfach den Verstand einschalten.
Geschrieben von ---GUV-I8558 Sicherer Feuerwehrdienst--- Feuerwehrsicherheitsschuhe
schützen Fuß nund Unterschenkel
[…],
vor Verletzungen durch Umknicken,
[…]


Wie soll das bitte schön mit geöffneten Reißverschluss möglich sein?

Außerdem, wie schafft ihr es bei geöffneten Stiefeln die Hose über die Stiefel zu ziehen?

Gruß Stephan


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW554894
Datum21.04.2009 15:234159 x gelesen
Benutzungsunterweisungen muss natürlich: Benutzungsinformationen den Versicherten … heißen.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern554909
Datum21.04.2009 15:594142 x gelesen
Hallo,

ich wunderte mich als ich den Thread gelesen habe was denn "Schnürstiefeimmer" sind ;-)
Aber kann ja mal passieren.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW554973
Datum21.04.2009 20:153921 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-Röbenich bin mir sicher, dass ich irgendwo gelesen habe, dass Schnürstiefel, ..den vollen Leistungsumfang, nur dann erreichen, wenn der Reißverschluss auch geschlossen wurde.

Ich wundere mich immer etwas (mehr) über solche Gedankengänge.

Aber sie Nutzen auch im Alltag!
Heute zB habe ich noch darüber nachgedacht ob man die hintere Beifahrertür im PKW- Kombi geschlossen halten sollte, in der Bedienungsanleitung konnte ich nichts finden und der Werkstattmeister kannte auch keinen rechtsverbindlichen §.


Unvorstellbar was alles passieren könnte...wenn man kein Hirn zum Denken hat!


PS
Der Grundlehrgang "Schleifen -Knöpfe und 2Wege-Reißverschluß" war im 1. Kindergartenjahr.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio554974
Datum21.04.2009 20:183913 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Patricia Klott§12 der UVV:


... ist hier überhaupt nicht anwendbar.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio554976
Datum21.04.2009 20:203868 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stephan Breuerußerdem fallen FW-Steiefel nicht unter PSA Kategorie III? In diesem Falle musst der Unternehmer (das ist der Träger des Feuerschutzes) die Benutzungsunterweisungen in Form von Übungen und Unterweisungen zu vermitteln.

Die muss er grundsätzlich bei jeder PSA vermitteln.
Die sog. Kategorie III-PSA i.S. der 89/686/EWG bezieht sich auf die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und das Inverkehrbringen von PSA. Darum gehts hier aber gar nicht, sondern vielmehr um die Benutzung.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg555043
Datum22.04.2009 00:493821 x gelesen
Hallo zusammen,
Reißverschluß an einem Stiefel der dort zur normalen Benutzung vorhanden ist?

ja was mache ich damit?

Oh Gott, neulich hatte ich mir einen Regenschirm gekauft - was mache ich wenn es regnet?

Aufspannen oder was, es war leider keine Bedienungsanleitung (inkl. Haftungsausschluss bei Fehlbedienung) dran.

Wenn ich nass werde - wen verklage ich? Den Hersteller? Den Verkäufer? Petrus?

Achtung starke Ironie - müssen wir alles regeln, ich denke nein - GMV.

Nachdenklich
Jürgen


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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen555068
Datum22.04.2009 09:293704 x gelesen
Aber das ist doch gerade das Poblem! Heute ist halt alles geregelt. Darum werde ich ja auch dumm angeguckt wenn ich den Kameraden immer wieder sage, dass die Reißverschlüsse zu schliessen sind, damit der Umknickschutz und die volle Leistungsfähigkeit der Stiefel gewährleistet ist.

Aber einige machen es halt immer wieder! Das ist reine Bequemlichkeit, da man an den weit geöffneten Reißverschluss bei über den Stiefeln gelagerter Hose so schlecht rankommt und man ein wenig Energie aufwenden müsste!

Klar wird es da unsererseits (Ortskommando) eine Anordnung geben. Diese mit rechtsverbindlichen oder herstellerseitigen Schriftbelegen untermauern zu können, würde uns diese Arbeit aber erleichtern und den Nörglern den Wind aus den Segeln nehmen.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern555069
Datum22.04.2009 09:323753 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAber das ist doch gerade das Poblem! Heute ist halt alles geregelt. Darum werde ich ja auch dumm angeguckt wenn ich den Kameraden immer wieder sage, dass die Reißverschlüsse zu schliessen sind, damit der Umknickschutz und die volle Leistungsfähigkeit der Stiefel gewährleistet ist.

Das ist aber doch logisch, sollte jeder mit etwas Hirn verstehen.



Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenKlar wird es da unsererseits (Ortskommando) eine Anordnung geben. Diese mit rechtsverbindlichen oder herstellerseitigen Schriftbelegen untermauern zu können, würde uns diese Arbeit aber erleichtern und den Nörglern den Wind aus den Segeln nehmen.

Ich frag mich immer ob die Leute überhaupt für Feuerwehr geeignet sind die das nicht kapieren wollen .....



Gruß
Christian





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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555558
Datum24.04.2009 12:533445 x gelesen
Moin.

Dirk, jetzt mal ernsthaft. Kein Mensch käme auf die Idee eine Schlauchleitung zu legen und die Schläuche nicht zusammen zu kuppeln, sondern die Enden offen an einander zu legen. Und wenn es einer täte müsste er dann damit rechnen, daß am Strahlrohr kein Wasser kommt. Das ist zwar nicht unbedingt in der Gebrauchsanleitung zu finden und auch sonst nirgends geregelt, aber da kann der Hersteller dann auch nix für.

Ich Oldenburger könnt wirklich merkwürdige Fragen stellen... .

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz

P.S.: Es mag ja für eineige etwas grob klingen, aber wir Ostfriesen und die Oldenburger gehen immer so miteinander um ;-).


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 21.04.2009 14:10 Dirk7 G.7, Edewecht
 21.04.2009 14:35 Chri7sti7an 7W., Rosdorf - Obernjesa
 21.04.2009 15:06 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 21.04.2009 20:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.04.2009 15:20 Step7han7 B.7, Wesseling
 21.04.2009 15:23 Step7han7 B.7, Wesseling
 21.04.2009 20:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.04.2009 15:59 Chri7sto7f S7., Vilseck
 21.04.2009 20:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.04.2009 00:49 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 22.04.2009 09:29 Dirk7 G.7, Edewecht
 22.04.2009 09:32 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 24.04.2009 12:53 Lutz7 R.7, Weener
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