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Thema | Ruft ggf. aus Angst vor Kosten keiner mehr Hilfe ?? | 30 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 555540 | |||
Datum | 24.04.2009 11:50 | 14843 x gelesen | |||
Hallo Forum Vor einiger Zeit bei einer Feuerwehr so passiert : Eine aufmerksame Passantin bemerkt an einer großen Ampelkreuzung eine starke Rauchentwicklung aus einem Sattelzug. Alle Versuche den Fahrer darauf aufmerksam zu machen schlagen fehl und der LKW setzt seine Fahrt in Richtung Industriegebiet fort. Die Passantin informiert daraufhin über Notruf die ILS. Von dort folgerichtiger Alarm : Brand Großfahrzeug: Abteilungsalarm für eine Ortsfeuerwehr diese rückt mit ca 20 FA und 4 Fahrzeugen aus. Nach Stoppen des LKW´s durch die Polizei in dem Indistriegebiet stellt sich raus: Turbolader Kaputt Schlüssel rum "Feuer" aus Rauch weg. Allerdings größere Ölspur. Die Arbeiten der Feuerwehr beschränken sich auf die Ölspurbeseitigung. Nun gehts um die Kostenregelung und die Firma meint man solle die Kosten doch der Paasantin oder gar der ILS auferlegen weil sie hätten ja nur eine kleine Öslpur verursacht und dafür sei keine ganze Feuerwehr von Nöten ?? Grundsätzlich ist die Sachlage denke ich klar die Anruferin trifft definitiv keinerlei Schuld und Sie darf die ganze Sache auch nichts kosten. Allerdings mache ich mir jetzt so meine Gedanken im Hinblick auf die geplanten Veränderungen zur Kosteregelung im neuen/ veränderten Feuerwehrgesetz. Was wenn die Bereitschaft Hilfe zu rufen aus Angst vor eventuellen Kosten noch weiter sinkt und damit meine ich nicht das man die Feuerwehr ja eh wegen jedem S... ruft sondern wirklich schlimme Dinge. Wie seht Ihr das und habt Ihr in Eurem Umfeld schon ähnlich Situationen erlebt bzw wie erfolgt die öffentliche Aufklärung zum Theme WER ZAHLT EIGENTLICH DIE FEUERWEHR Freue mich auf Eure Antworten MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 555551 | |||
Datum | 24.04.2009 12:31 | 12356 x gelesen | |||
Hallo Rolf, ich denke auch das, vorallem in ländlichen Gebieten, eher gezögert wird die feuerwehr zu rufen. Denn 1. "kann man ja selber mal probieren was zu unternehmen" und 2. "kommen die immer mit zig Fahrzeugen und machen eh nur Wasserschaden". In den Großstädten ist es allerdings anders. da wird tatsächlich zu jedem Sch... der Notruf gewählt. Auch wenn es nur um die Beseitigung toter Hasen am Strassenrand geht. (Hab ich selbst schon miterlebt) Aber ich glaube dass die feuerwehren hier tatsächlich zu wenig über die Kosten aufklären. Gruß Daniel Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555553 | |||
Datum | 24.04.2009 12:37 | 12157 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf ZastrowAllerdings mache ich mir jetzt so meine Gedanken im Hinblick auf die geplanten Veränderungen zur Kosteregelung im neuen/ veränderten Feuerwehrgesetz Für jemand der nicht aus BaWü ist: Wie ist die Lage bei euch jetzt und wie soll sie werden? | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 555588 | |||
Datum | 24.04.2009 15:53 | 12017 x gelesen | |||
Hallo, mal unabhängig vom oben geschilderten Fall, muss ich sagen, dass der Anteil von Fehleinsätzen, hervorgerufen durch "besorgte" Mitbürger, zumindest bei uns (Mittelstadt, 50.000 Einwohner), deutlich steigt, um nicht zu sagen, es nervt bereits. Klar fahren auch wir lieber umsonst los, als dass wirklich jemandem was schlimmes passiert ist. Mal ein paar Beispiele: Handyman meldet PKW-Brand auf BAB. --> kommt öfter vor, ist mindestens jedes zweite mal eine banale Panne, was für den gelben Engel, aber nicht für uns (verdampfendes Öl, Kühlflüssigkeit ...). Im vorbei fahren kann man ja mal schnell die 112 anrufen .... mal rechts ran fahren, fragen ob Hilfe gebraucht wird, wäre zu viel und vielleicht zu gefährlich. Komischerweise ging das früher noch, also vor dem Handyzeitalter. Letztes Ostern ..... Handyman meldet Dachstuhlbrand in einer Gemeinde hier im LK. FW fährt raus, findet nichts. IRLS ruft Handyman nochmal an, der schildert nochmal, wo es brennen soll. FW findet immer noch nichts, außer das Luftlinie irgendwo hinter jenem Dorf gerade das Osterfeuer abgebrannt wird ..... Vor zwei oder drei Jahren meldet Handyman Ostern Waldbrand, ihr denkt es euch schon, IRLS fragt noch intensiv nach, ob das nicht ein Osterfeuer sei, nee, nee, auf gar keinen Fall, naja, war dann doch das Osterfeuer. Handyman meldet starke Rauchentwicklung auf Grundstück in der Innenstadt, IRLS alarmiert uns entsprechend ...... ELD stellt vor Ort bei betreten des Grundstücks fest, dass gerade der Grill angeworfen wurde. Kann man mal aus seiner Karre steigen und nachgucken, so einfach nur ein Blick durch's Gebüsch, was da los ist? Nee, zuviel verlangt. Gestern abend nach Ausbildungsdienst, mal wieder Tür öffnen, Hilope .... BvD mit KdoW, LF 16/12, RTW und Pol. kommen da vorgefahren. Bei der älteren Dame erst nochmal geklingelt, bevor man einbricht ..... sie öffnet, alles o.K., sie hatte geschlafen, die Nichte meinte aber, weil Licht brenne und Tante öffnet auf Anruf nicht, rufe ich doch mal 112 an ..... also, bevor man schläft, Licht aus machen und wenn das Telefon geht, aus dem Schlaf sofort ans Telefon, sonst lassen deine Angehörigen dir sofort die Bude von der FW aufbrechen. Ich weiß nicht, ob das alles so sein muss, manches ist sicher im guten Glauben und akzeptabel, aber vieles davon fällt unter eine übertriebene Vollversorgungsmentalität unserer Bevölkerung, die ja schließlich Steuern zahlt ..... nur macht sich wohl nur der geringste Teil der Mitbürger Gedanken darum, welche Maschinerie er da zum Teil in Gang setzt, egal, ob Ehrenamt oder Hauptamt. Nur mal so meine Gedanken dazu aus dem hohlen Bauch. MkG, Sven | |||||
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Autor | Lars8 G.8, Marl / NRW | 555590 | |||
Datum | 24.04.2009 16:08 | 11855 x gelesen | |||
Was du da beschreibst ist der normale Alltag bei einer Großstadtfeuerwehr.... Gruß Lars | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 555594 | |||
Datum | 24.04.2009 16:14 | 11846 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Daniel--- Auch wenn es nur um die Beseitigung toter Hasen am Strassenrand geht. Die Zuständigkeiten bei Unfällen mit Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, ist ganz klar in den Jagdgesetzen geregelt (BJG, Landesjagdgesetze). Hier sind die Leitstellen angehalten, gemäß den rechtlichen Vorgaben (außer bei Gefahr in Verzug) richtig zu reagieren. ![]() | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 555608 | |||
Datum | 24.04.2009 17:09 | 11715 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf ZastrowNun gehts um die Kostenregelung und die Firma meint man solle die Kosten doch der Paasantin oder gar der ILS auferlegen weil sie hätten ja nur eine kleine Öslpur verursacht und dafür sei keine ganze Feuerwehr von Nöten ?? Richtig, sie ist ja von dem Anschein ausgegangen, das es brennt. Ob man der Firma den Feuerwehreinsatz (Fahrzeugbrand) als Fehleinsatz in Rechnung stellen kann, müsste sich aus dem Brandschutzgesetz ergeben. Man wird aber nicht alle Fahrzeuge und X Leute für ne kleine Öllache abrechnen können. Da wird sich die Versicherung, die das zahlen soll, schon gegen wehren. Ob das die Bereitschaft verringert, im zweifelsfall die Feuerwehr (oder den Rettungsdienst) zu rufen, weiß ich nicht. Aber man hört ja immer wieder die Ausreden, warum nicht geholfen wurde oder zumindest keine Hilfe gerufen wurde, das man dann ja evtl dafür zahlen müsste. Da sollte die Aufklärung der Bevölkerung ansetzen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 555625 | |||
Datum | 24.04.2009 19:01 | 11621 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Gardhoff Was du da beschreibst ist der normale Alltag bei einer Großstadtfeuerwehr.... ...und eine willkommene Größe für die statistische Erbauung... mkg hwk | |||||
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Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 555626 | |||
Datum | 24.04.2009 19:08 | 11510 x gelesen | |||
Habe mal eine konretes Fallbeispiel mit Frage : Ich war neulich in einem Hochhausgebiet unterwegs, mein Blick fällt zufällig auf ein sich bewegendes Etwas im Fenster. Eine Katze hat versucht seitlich durch ein gekipptes Fenster zu springen und hing nun mittig drin fest. Je mehr sie sich bewegte, desto tiefer rutschte sie natürlich rein. Das ganz im EG. Ab zur Tür, Klingelssuche, bei einer Nachbarin geklingelt - sie völlig aufgelöst- , hatte auch kein Kontakt zur Nachbarin, welche wohl außer Haus war. Ich hab sie dann etwas beruhigt, und wir haben gemeinsam geschaut. Unmöglich (für Laien) das Tier ohne Handschuhe und Schutzkleidung da rauszubekommen. Also : 112. Kurz geschnackt, wenig später waren die Kollegen dann auch da. Im gleichen Moment, kam nun auch die Besitzerin, welche das Tier dann mit einem rabiaten Griff hinauszog. Angenommen, die Frau würde sich nicht trauen, das Tier zu befreien, und würde 112 rufen, würde sie dann die Kosten des Einsatzes tragen ? Grüße Lorenz http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 555627 | |||
Datum | 24.04.2009 19:10 | 11574 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Gardhoff Was du da beschreibst ist der normale Alltag bei einer Großstadtfeuerwehr.... Genau, und dort in noch entsprechend höheren absoluten Zahlen, als bei uns als rein freiwillige Feuerwehr. Ein wesentlicher Unterschied bei der ganzen Sache ist, dass der Polizeibeamte, der HA-RDler und der HA-FA zur Schicht geht, seine Arbeit macht und irgendwann Feierabend hat. Bei uns als FF mit hoher Einsatzbelastung (ca. 220 bis 280 p.a.) machst Du diesen Irrsinn aus der Freizeit, also auch oft aus der Nachtruhe (die eigentlich dazu dient, Dich für den eigenen Beruf am nächsten Tag wieder fit zu machen) heraus und vom Arbeitsplatz weg. Das führt bei diesen Zahlen bei uns auch dazu, dass der eine oder andere FA mal nicht mehr nachts aufsteht oder mal nicht von der Arbeit losfährt, jedenfalls nicht mehr für jeden Pipifax wie Hilope, Stoffe auslaufend oder Tür öffnen oder einen von 80 BMA-Fehlalarmen im Jahr, sondern nur noch, wenn es richtig pressiert. Ist nicht schön so, aber die Entwicklung gibt es vielerorts. Auch wenn das keine Führungskraft gern zugibt, ich spreche das offen so aus. Das wird dann irgendwann dazu führen, dass man zumindest am Tage eine HA-Besetzung (wir z.B. haben nur zwei HA-Gerätewarte im Tagesdienst) oder eine richtige HAW in Mittelstädten bekommen wird, wie in NRW ab 20.000 (?) EW üblich, womit zumindest die Kleineinsätze (ein HLF) wie Kleinbrände und v.a. kleine THL abgedeckt wären. Siehe dazu auch die Gedanken, die sich U. Cimolino mal neulich gemacht hat (der Thread hieß wohl 2010 / 2020 oder so). Auf ewig wird sich das reine ehrenamtlich gestützte System zumindest in Kommunen mittlerer Größe und auch in kleinen Kommunen mit hohem Pendleranteil nicht mehr oder nur noch eingeschränkt und unter Anwendung alternativer Maßnahmen wie Doppelmitgliedschaften usw. (was ja schon mancherorts so ist) aufrecht halten lassen, nehme ich an. Von diesen Einsätzen, wie ich sie vorhin mal beispielhaft geschildert habe, könnten wir mittlerweile (wie auch alle anderen FF'en der Größenordnung) ein Buch schreiben. Keine Angst, mache ich aber nicht .... MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 555630 | |||
Datum | 24.04.2009 19:16 | 11523 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lorenz Warnke Angenommen, die Frau würde sich nicht trauen, das Tier zu befreien, und würde 112 rufen, würde sie dann die Kosten des Einsatzes tragen ? Gabs hier genauso auch schon *g* Ob die Stadt das berechnet hat, glaube ich eher nicht, Tier in Notlage dürfte bei uns Pflichtaufgabe nach NBrandSchG sein und dann kostenfrei. MkG, Sven | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 555631 | |||
Datum | 24.04.2009 19:18 | 11597 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lorenz Warnke Unmöglich (für Laien) das Tier ohne Handschuhe und Schutzkleidung da rauszubekommen. Echt? Im gleichen Moment, kam nun auch die Besitzerin, welche das Tier dann mit einem rabiaten Griff hinauszog. Ach so? (man könnte sich notfalls auch einen Lappen oder Handtuch um die Hand/Arm wickeln... fehlt uns wirklich schon so sehr die Fähigkeit der Improvisation?) mkg hwk | |||||
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Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 555632 | |||
Datum | 24.04.2009 19:24 | 11480 x gelesen | |||
Ich schätze Improvisationstalent (und auch deine vielen Verweise darauf), wir hatten früher auch eine Katze, aber verdammt noch mal, aus meiner Sicht war das bei dem Tier in Rage nicht mehr möglich. Den Ausdruck : "für Laien" habe ich bewusst eingebaut, um eben anzudeuten, dass das der Besitzer (welcher sein Tier nun kennt), mit der Situation sicher besser umgehen kann. Obs mit nem Lappen nun geklappt hätte, hum. Problem ist dabei : Angenommen, das Tier wird bei der Rettung schwer verletzt, rutscht evtl. noch tiefer hinein und muss tierärztlich behandelt werden, dann werde ich angeklagt nicht richtig gehandelt zu haben. Grüße http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555636 | |||
Datum | 24.04.2009 19:32 | 11436 x gelesen | |||
Geschrieben von Lorenz WarnkeProblem ist dabei : Angenommen, das Tier wird bei der Rettung schwer verletzt, rutscht evtl. noch tiefer hinein und muss tierärztlich behandelt werden, dann werde ich angeklagt nicht richtig gehandelt zu haben. Diese Klage hätte erfolg wenn man dir nachweisen kann dass - durch deinen unsachengermäßen Rettungsversuche diese Zusatzverletzungen entstanden sind (und nicht ggf. vorher schon bestanden) - du diese Vorsätzlich herbeigeführt hast oder - du bei der Rettung selbst einfachste, grundlegende Regeln des gesunden Menschenverstandes nicht eingehalten hast. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 555637 | |||
Datum | 24.04.2009 19:34 | 11391 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lorenz Warnke Problem ist dabei : Angenommen, das Tier wird bei der Rettung schwer verletzt, rutscht evtl. noch tiefer hinein und muss tierärztlich behandelt werden, dann werde ich angeklagt nicht richtig gehandelt zu haben. Hat einer wirklich schon mal so eine Klage am Hals gehabt und wenn dann auch noch den Kürzeren gezogen? mkg hwk | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 555651 | |||
Datum | 24.04.2009 20:23 | 11439 x gelesen | |||
Geschrieben von Lorenz WarnkeDen Ausdruck : "für Laien" habe ich bewusst eingebaut, um eben anzudeuten, dass das der Besitzer (welcher sein Tier nun kennt), mit der Situation sicher besser umgehen kann. Wir reden von einer Katze, nicht von einem Königstiger. Jacke / Handtuch / irgendwas um die Hand - Viech am Kragen packen - fertig. Auf dem Dorf wärst du Top 1 bei der Fastnachtsrede, wenn du wegen so einem Mist die Feuerwehr rufen würdest. Gleiches gilt für brennende Mülleimer (hü), Katzen in Bäumen, Zweigen auf Straßen et. al. Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 555684 | |||
Datum | 24.04.2009 23:13 | 11384 x gelesen | |||
Geschrieben von Lorenz WarnkeAngenommen, die Frau würde sich nicht trauen, das Tier zu befreien, und würde 112 rufen, würde sie dann die Kosten des Einsatzes tragen ? Nein Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 555686 | |||
Datum | 24.04.2009 23:38 | 11406 x gelesen | |||
Hi! In NRW hätte sie die Kosten zu tragen, soweit die Stadt den Einsatz abrechnet. Ist zwar wohl unter den Unglücksfall zu subsumieren, dennoch nach § 41 FSHG ausnahmsweise kostenpflichtig, wegen Gefährdungshaftung aus § 833 BGB. Wäre bei einer Kuh übrigens anders ... wobei der Fall wohl nicht vorkommen dürfte ... zumindest nicht mit dem Fenster. ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555688 | |||
Datum | 24.04.2009 23:43 | 11309 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWäre bei einer Kuh übrigens anders ... wobei der Fall wohl nicht vorkommen dürfte ... zumindest nicht mit dem Fenster. ;-) Kommt aber letztendlich auch auf die Größe des Fensters, dessen Öffnungswinkel und der Gelenkigkeit der Kuh an. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 555689 | |||
Datum | 24.04.2009 23:49 | 11318 x gelesen | |||
Kann ich dir ja grundsätzlich zustimmen. Würde allerdings auch nie darauf kommen die Kostenpflicht betreiben zu wollen. Mehr als die dankbaren Besitzeraugen ist es doch in diesem Falle die positive Aussenwirkung der Fw. Und habe bis jetzt auch noch keinen in einer Verwaltung getroffen der dies machen wöllte. Bitte jetzt nicht mit der Katze auf Baum kommen. Ein paar erklärende Worte für die Besitzer oder den besorgten Bürger entschärfen das Gefahrenpotential des Nichtsmachens doch sehr. Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht. Inclusive der danach lobenden Erwähnung der Fw in der Presse. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 555690 | |||
Datum | 25.04.2009 00:11 | 11306 x gelesen | |||
Und noch im Anschluss das für HH: § 25 b Kostenersatz (1) Die durch den Einsatz der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) entstandenen Kosten, Auslagen und Aufwendungen sind zu erstatten von dem Verursacher, wenn er den Gefahren- oder Schadenszustand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann man das für einen Gebührenbescheid für "Katze im Fenster" verwenden? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 555693 | |||
Datum | 25.04.2009 00:46 | 11358 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Peter Lieffertz Und noch im Anschluss das für HH: nein, aber du liegst nur knapp daneben: 2. von dem Fahrzeughalter, unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb eines Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung; ausgenommen davon sind Einsätze zur Rettung von Menschenleben, Wie bereits ausgeführt wurde, fällt das Halten einer Katze i.d.R. unter die "sonstigen Fälle der Gefährungshaftung". Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555696 | |||
Datum | 25.04.2009 07:05 | 11268 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner Kögler(man könnte sich notfalls auch einen Lappen oder Handtuch um die Hand/Arm wickeln... Bei schlappen Katzen schon. Echte Katzen nehmen es im Kippfenster hängend auch mit unserer PSA auf, dass sie erst vom Tierarzt abgeschossen werden müssen (hierletzte Woche passiert). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 555697 | |||
Datum | 25.04.2009 08:45 | 11332 x gelesen | |||
Ich finde es schon fahrlässig, dass man wenn eine Katze im Haus ist das Fenster offen lässt, zumal das nicht der einzige Fall ist, bzw. das erzeugte Verletzungsmuster ob der Häufigkeit sogar einen eigenen Namen hat. Die grobe Fahrlässigkeit scheint da aber nicht gegeben die liegt nach meinem Verständnis nur vor, wenn jeder andere an Stelle der betreffenden Person anders gehandelt sprich das Eregeignis verhindert hätte. Wenn ich mich irre immer her mit der Wahrheit. Gruß Florian | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 555718 | |||
Datum | 25.04.2009 11:38 | 11211 x gelesen | |||
Hallo Rolf, die Angst des Bürgers vor der Rechnung scheint weit verbreitet zu sein! Vor nicht all zu langer Zeit musste ich auf der BAB Richtung NL staubedingt scharf bremsen, hinter mir quitschende Reifen und dann ein satter, dumpfer Knall. PKW auf PKW, einmal böser Heckschaden, einmal ganze Front. Der Vordere wollte IM Stau die rechte Spur auch nach Aufmalen der Fahrzeugpositionen nicht freimachen, noch halbwegs verständlich, "wegen der Beweislage", wie er sagte. Wäre auch sinnlos gewesen, das hintere KFZ war eine Immobilie ;-). Der Hintere jedoch wollte trotz auslaufender Betriebsstoffgemische abwarten, dass die "bestimmt bald" eintreffende Pol die Feuerwehr hinzuruft, "sonst muss ich das noch bezahlen"! Dass die Versicherung so oder so die Rechnung erhält, war dem Aufgefahrenen nicht klarzumachen. Also Feuerlöscher daneben gestellt und Sand/Erde-Gemisch mit dem Klappspaten zum Damm "aufgeschüttet". Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 555728 | |||
Datum | 25.04.2009 12:32 | 11440 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselGestern abend nach Ausbildungsdienst, mal wieder Tür öffnen, Hilope .... BvD mit KdoW, LF 16/12, RTW und Pol. kommen da vorgefahren. Bei der älteren Dame erst nochmal geklingelt, bevor man einbricht ..... sie öffnet, alles o.K., sie hatte geschlafen, die Nichte meinte aber, weil Licht brenne und Tante öffnet auf Anruf nicht, rufe ich doch mal 112 an ..... also, bevor man schläft, Licht aus machen und wenn das Telefon geht, aus dem Schlaf sofort ans Telefon, sonst lassen deine Angehörigen dir sofort die Bude von der FW aufbrechen. Meine Meinung dazu ist, dass ich lieber solche "Fehlalarame" fahre, als die Tür aufzumachen, wenn die Person schon seit 3 Wochen in der Wohnung liegt und vergammelt. So ahben sich Angehörige oder Nachbran wenigstens Sorgen um ihre Mitmenschen gemacht. Zu den Osterfeuern: Hier hatten wir auch schon den Fall, dass wir von einem Großbrand eines Bauernhofes ausgegangen sind. Von der Bundesstraße aus hats wirklich so ausgesehen. Den Vorwuf von solchen "Falschmeldungen" würde ich nciht dem Antufer ankreiden, sonderm demjenigen, der dass Feuerchen nicht angemeldet hat. Wer ein Osterfeuer so dicht am Wald macht, dass von einem Waldbrand ausgegangen wird, der hat in meinen Augen was falsch gemacht. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 555780 | |||
Datum | 25.04.2009 18:35 | 11262 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Annette Stoll Meine Meinung dazu ist, dass ich lieber solche "Fehlalarame" fahre, als die Tür aufzumachen, wenn die Person schon seit 3 Wochen in der Wohnung liegt und vergammelt. So ahben sich Angehörige oder Nachbran wenigstens Sorgen um ihre Mitmenschen gemacht. Grrundsätzlich sehe ich das auch so. Nur war die besorgte Nichte dann auch selbst vor Ort und erwartete die Einsatzkräfte. Auf nochmaliges Klingeln und Klopfen durch FW und Polizei wurde die Tür von der Tante dann geöffnet (sie ist etwas schwerhörig), ohne dass die Tür von außen durch uns geöffnet werden musste. Das kann man auch erstmal selbst versuchen, wenn es dann nicht klappt, kann man immer noch Hilfe rufen. Übrigens war das dort vorher schonmal genauso der Fall. Zufällig war nämlich ein FW-Kamerad dabei, der ein Haus weiter wohnt und hauptamtlich als RA beim RD arbeitet und die Sachlage da schon kennt. Meine Meinung daher: Rechnung schicken. MkG, Sven | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 555781 | |||
Datum | 25.04.2009 18:43 | 11148 x gelesen | |||
Hallo Annette, Geschrieben von Annette Stoll Wer ein Osterfeuer so dicht am Wald macht, dass von einem Waldbrand ausgegangen wird, der hat in meinen Augen was falsch gemacht. Das Osterfeuer (angeblicher Waldbrand) war angemeldet und genehmigt, Veranstalter und Gesteller der Brasiwa war die zuständige Ortsteilfeuerwehr, der Brennplatz ca. 500 Meter vom Wald entfernt. Noch weitere Fragen? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Schönen Abend und Gruß, Sven | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 556031 | |||
Datum | 27.04.2009 20:17 | 11007 x gelesen | |||
Hallo Rolf, auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, da ich nicht alle Beiträge gelesen habe, nur eines. Geschrieben von Rolf Zastrow Nun gehts um die Kostenregelung und die Firma meint man solle die Kosten doch der Paasantin oder gar der ILS auferlegen weil sie hätten ja nur eine kleine Öslpur verursacht und dafür sei keine ganze Feuerwehr von Nöten ?? Die Firma als Halter des verursachenden LKW muss natürlich die Kosten für die Beseitigung der Ölspur übernehmen. So zumindest bei uns in NRW (§41 Abs.2 Ziffer 3 FSHG). Über die Anzahl der eingesetzten Kräfte die abgerechnet werden, entscheidet aber der Aussteller des Bescheides in Rücksprache mit dem Einsatzleiter. Es sollten wirklich nur die eingesetzten Kräfte abgerechnet werden. (Urteil des Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 29.06.2005 - 5 UE 3736/04) Viele Grüße Wolfgang | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 556033 | |||
Datum | 27.04.2009 20:31 | 10954 x gelesen | |||
Ich befürchte, das auch wir Feuerwehren uns in Zukunft stärker hinterfragen müssen, ob das eingesetzte Personal wirklich notwendig war. Bei deinem Beispiel z. B. .....Auch wenn der LKW wirklich gebrannt hätte, wäre es nicht ausreichend nur LF ggf. RW ausrücken zu lassen, und den Rest bei Bedarf hinterher ? Wäre ne Abwägungssache bei den örtlichen Gegebenheiten. Was die Beseitigung von Ölspuren angeht, sollen wir nur noch ausrücken wenn Gefahr in Verzug ist, bzw. der Bauhof der Gemeinde nicht schnell genug reagieren kann. ( Der Bauhof hat ein spezial Fahrzeug zur beseitigung von Ölspuren) Bei Dingen wie Wasser im Keller, ist die LS angehalten, den Geschädigten(falls es der Anrufer ist) darauf hinzuweisen, das solche Einsätze kostenpflichtig seien können. Da es auch schon angesprochen wurde hier im Thread.....Thema BMA-Auslösung(Fehlalarm) Bei uns auf dem Land, sind BMA´s noch relativ selten, auch wenn es immer mehr werden. Aber seit die Gemeinde den Rechnungssatz so hoch angelegt hat, das eine BMA-Wartung billiger ist, als der Einsatz der Feuerwehr, sind auch die Fehlalarme weniger geworden. MfG und Asche auf mein Haupt Andreas | |||||
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