alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGerätewartausbildung48 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW556616
Datum01.05.2009 16:5216727 x gelesen
Hallo zusammen,

laut FwDV 2 ist für die Teilnahme am Gerätewartlehrgang Voraussetzung, dass man Truppführer ist.
Kann mir mal jemand die Hintergründe hierzu erläutern? Mir erscchließt die Sinnhaftigkeit einfach nicht, warum man für die Prüfung von Geräten eine weitergehende einsatztaktiksche Ausbildung braucht.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556617
Datum01.05.2009 17:0214430 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyKann mir mal jemand die Hintergründe hierzu erläutern?

1. "Alter"
2. TrFü lernt selbständig Aufgaben auszuführen (TrM1 dackelt nur TrFü hinterher)
3. Im TrFü kommt nochmal das eine oder andere Gerät vor, daß im trM1 und TrM2 nicht zwingend drinne ist


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW556618
Datum01.05.2009 17:1213935 x gelesen
hi,

Geschrieben von Christian Fischer1. "Alter"

Ist das wirklich ein Argument? Zumal eigentlich m.W. viele Feuerwehren den Truppführer der Truppmannausbildung obligatorisch und ziemlich schnell nachschieben.

Geschrieben von Christian Fischer3. Im TrFü kommt nochmal das eine oder andere Gerät vor, daß im trM1 und TrM2 nicht zwingend drinne ist
Naja, da dürfte der Maschinistenlehrgang, der ebenfalls Voraussetzung ist den Rest erledigen.
Aber die Prüfung der Geräte lernt man doch gerade im Gerätewartlehrgang.

Geschrieben von Christian Fischer
2. TrFü lernt selbständig Aufgaben auszuführen (TrM1 dackelt nur TrFü hinterher)
Geschrieben von Christian Fischer
Das wäre das einzige Argument was ich nachvollziehen könnte, bin aber der Meinung, dass das schlicht eine Frage der Persönlichkeit ist. Dafür braucht man keinen Truppführerlehrgang.

So steht man als Führunskraft vor dem Dilemma, dass man technisch interessierte Kollegen, die diese Zusatzaufgabe übernehmen möchten, zum Truppführer schicken muss, obwohl sie nicht wollen oder vielleicht noch nicht so weit sind, um diese Funktion auszufüllen.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556619
Datum01.05.2009 17:2313691 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskySo steht man als Führunskraft vor dem Dilemma, dass man technisch interessierte Kollegen, die diese Zusatzaufgabe übernehmen möchten, zum Truppführer schicken muss, obwohl sie nicht wollen oder vielleicht noch nicht so weit sind, um diese Funktion auszufüllen

Bei dem schicken müssen ohne das Sie wollen kann ich dir ja noch folgen. Aber bei dem noch nicht so weit sein eher nicht. TF traust du Ihm u.U. noch nicht zu aber GWß Oder habe ich jetzt einen Denkfehler bzw. Verständnisproblem?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz556620
Datum01.05.2009 17:2713423 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerTrFü lernt selbständig Aufgaben auszuführen
Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?! Eine Einsatzkraft mit TrM1 kann durchaus auch selbständig Aufgaben ausführen, ohne sich selbst umzubringen. Das ist keine Frage des Dienstgrades oder der Ausbildung. Das kommt m.E. sehr auf die Person an!

Geschrieben von Christian FischerIm TrFü kommt nochmal das eine oder andere Gerät vor, daß im trM1 und TrM2 nicht zwingend drinne ist
Und deshalb kann ein Truppmann keinen Gerätewart-Lehrgang besuchen?! Ich lach mich tot.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen556623
Datum01.05.2009 17:3613612 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter Lieffertz
TF traust du Ihm u.U. noch nicht zu aber GWß Oder habe ich jetzt einen Denkfehler bzw. Verständnisproblem?

nun ja wenn der/die Kamerad/in noch nicht das Alter hat um auf den TF zu gehen.

Gruß
Uwe

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556624
Datum01.05.2009 17:4313492 x gelesen
Geschrieben von Uwe Schmidtnun ja wenn der/die Kamerad/in noch nicht das Alter hat um auf den TF zu gehen.

Naja, da der Ma LF Grundvorausetzung des GW ist, gehe ich mal vom richtigen Alter aus.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen556625
Datum01.05.2009 17:5913454 x gelesen
Geschrieben von Peter Lieffertz
Naja, da der Ma LF Grundvorausetzung des GW ist, gehe ich mal vom richtigen Alter aus.

18 Jahre?
Ok ich habe gerade gesehen das es anscheinend für den TF kein Mindestalter mehr gibt.

Gruß
Uwe

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556626
Datum01.05.2009 18:1013422 x gelesen
Wenn Derjenige/Diejenige recht sportlich ääh ambitioniert ist, kann er so mit 18,5 Gerätewart sein.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen556628
Datum01.05.2009 18:5613334 x gelesen
Geschrieben von GUV-G-9102 Der Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung
bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt
und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen)
so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung
bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann.


Ich vermute mal, daß man der Ansicht ist erst mit der vorherigen Teilnahme an einem TF-Lehrgang das oben dick Gedruckte erreicht werden kann.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556629
Datum01.05.2009 18:5713385 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzWenn Derjenige/Diejenige recht sportlich ääh ambitioniert ist, kann er so mit 18,5 Gerätewart sein.

Hier in Ba-Wü - Nein.

TrM2 Ausbildung beginnt frühestens mit dem 18. Lebensjahr. Somit kann sie erst mit vollendetem 20. Lebensjahr abgeschlossen sein.
Dann erst kann der Lehrgang Maschinist für Löschfahrzeuge und TrFü besucht werden.
Erst wenn diese Lehrgänge erfolgreich absolviert sind liegen die Anmeldevoraussetzungen für den Gerätewart vor.

Dazu noch die jeweiligen Wartezeiten auf die Lehrgänge nach Vorliegen der Anmeldevoraussetzungen. Da dürften in Summe auch nochmal 6-12 Monate ins Land gehen.

18,5 wird somit (in Ba-Wü) etwas knapp...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556631
Datum01.05.2009 19:0613325 x gelesen
Christian bei euch weiß ich das.

Selbst hier ist das wie ich bereits schrieb, sportlich.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 556652
Datum01.05.2009 21:5713183 x gelesen
Geschrieben von Uwe Schmidtnun ja wenn der/die Kamerad/in noch nicht das Alter hat um auf den TF zu gehen.

Alter beim TF? Kann ich nicht so ganz nachvollziehen...


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 556653
Datum01.05.2009 22:0013130 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDas ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?!

Zumindestens der Ernst desjenigen der sich das ausgedacht hat. Der will nämlich das erst der Truppführer auch Führungsaufgaben = selbstständiges Handeln im Rahmen des Auftrages durchführt.

Eigentlich ist der TF auch schon eine erste "Elitenauswahl". Gott sei Dank aber nur eigentlich.

Geschrieben von Daniel MetzgerUnd deshalb kann ein Truppmann keinen Gerätewart-Lehrgang besuchen?! Ich lach mich tot.

Nochmal.. Das System sieht das so vor! Das es oftmals anders, meistens sogar besser läuft ist ein anderes Thema.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz556660
Datum01.05.2009 22:2313044 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIch vermute mal, daß man der Ansicht ist erst mit der vorherigen Teilnahme an einem TF-Lehrgang das oben dick Gedruckte erreicht werden kann. könnte man vermuten, ich bin aber der Meinung, dass dies auch ohne eine TF-Ausbildung erreicht werden könnte. Ich werf mal eine neue Vermutung in den Ring ohne technischen Hintergrund: Gerätewarte haben zumeist eine Sonderstellung in der FW. Die Streifenfraktion möchte das honoriert wissen, so hat der Gerätewart z.B. in RLP zumeist den Dienstgrad eines Löschmeisters. Den kann ich aber nur erreichen wenn ich die TF Ausbildung habe ;-)
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8-Jo8ach8im 8M., Wietze / Niedersachsen556671
Datum02.05.2009 00:1313160 x gelesen
@
Marc Dickey,

Der Sachkundige im Sinne dieser Prüfgrundsätze ist für die Prüfung der Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr befähigt, wenn er auf Grund fachlicher Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der zu prüfenden Ausrüstung
bzw. des zu prüfenden Gerätes verfügt und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, CEN-Normen, ISO-Normen, VDE-Bestimmungen)
so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der jeweiligen Ausrüstung
bzw. des jeweiligen Gerätes beurteilen kann.

Genau so ist es. Ideellerweise wäre ein Gerätewart auch Kraftfahrzeugmechanikermeister,evtl auch
Maschinenbaumeister, oder auch höherwertig in der persönlichen Ausbildung (Ing).

mkG
aus dem Cellerland
Hajo


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 556672
Datum02.05.2009 04:0413079 x gelesen
Geschrieben von Hans-Joachim Meyer
Genau so ist es. Ideellerweise wäre ein Gerätewart auch Kraftfahrzeugmechanikermeister,evtl auch
Maschinenbaumeister, oder auch höherwertig in der persönlichen Ausbildung (Ing).


Klar.. der ein oder andere arbeitslose Rettungsingenieur kann dann mal die saure Gurken Zeit als Gerätewart eine 08/15 Dorffeuerwehr überbrücken..

Im Ernst. Die Ausbildungsinhalte des GW Lehrganges, die vorgeschriebene Vorausbildung und ein kleines bisschen Interesse an Technik sollte ausreichen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 R.8, Wolfsburg / Niedersachsen556673
Datum02.05.2009 07:3113062 x gelesen
Hallo, mir wurde aus eben diesem Grund (fehlender Tf-Lehrgang) vor 2 Jahren die Teilnahme am Gerätewartelehrgang verwehrt.
Als Begründung wurde angegeben, dass die LFS (Niedersachsen) den Tf-Lehrgang als Einstiegslehrgang für alle weiteren Lehrgänge ansieht, um u.a. die Eignung der Teilnehmer für die weiteren Lehrgänge festzustellen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW556677
Datum02.05.2009 08:4713086 x gelesen
Alter ist mit Sicherheit kein Kriterium. Eher schon Erfahrung und Fachwissen. Das sich ein Feuerwehrmann mit Grundausbildung i. d. R. noch am Anfang seiner Feuerwehrkarriere befindet, wird mir wohl niemand hier absprechen wollen.

Von daher kann ich es verstehen, dass man mindestens den Truppführer ausgewählt hat. Die Auswahlebene Gruppenführer würde m. E. das Feld der Bewerber einfach zu weit einschränken.

Als Gerätewart muss ich mich ggf. mit Gerätschaften auseinandersetzen wo nicht nur der technische Zustand sondern auch der taktische Einsatzwert eine wichtige Rolle spielt und den kann der Truppführer schon besser festlegen als ein Truppmann. Klar wird es immer Geräte geben in die auch der Truppführer taktisch nicht eingewiesen ist.

Aber irgendwo muss man doch eine "Mindestanforderung" setzten! Sonst könnte die Stadt ja auch den Straßenfeger ohne Feuerwehrerfahrung mit dieser Aufgabe beauftragen!

Für mich persönlich wäre sogar der Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" zwingend erforderlich für die Tätigkeit eines Gerätewarts!

Schließlich und endlich darf das aber jeder für sich sehen wie er will.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556679
Datum02.05.2009 09:5612941 x gelesen
GuMo

Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich persönlich wäre sogar der Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" zwingend erforderlich für die Tätigkeit eines Gerätewarts!

ÄÄh Jürgen, das ist er schon. Zumindest als Vorausetzung nach der 2.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNadj8a N8., Waldshut-Tiengen / Baden Württemberg556682
Datum02.05.2009 10:4713057 x gelesen
Also bei uns im Kreis läuft das etwas anders.

Voraussetzungen:
Erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung (Truppmannlehrgang 1 und 2) nicht vor Ablauf von zwei Jahren ab Truppmannlehrgang 1 sowie Abschluss des Atemschutzgeräteträgerlehrgangs und Sprechfunkerlehrgangs. Eine Zulassung kann auch vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen, bei besonders qualifizierten Feuerwehrangehörigen die bereits eine praktische Ausbildung bei der Jugendfeuerwehr mit der Leistungsspange erworben haben bis auf ein Jahr bzw. die an den Leistungswettkämpfen teilgenommen haben mit drei Monten.

Eine Verkürzung kann höchstens um ein Jahr erfolgen.

Grüsse vom Hochrhein


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V556687
Datum02.05.2009 11:2913005 x gelesen
Ich denke, Katja hat ein wohl für Feuerwehren typisches Problem angesprochen: Die Verquickung von Qualifizierung für bestimmte Aufgaben mit einem m.E. nicht mehr ganz zeitgemäßen hierarchischen Denken. In der Tat ist nämlich unklar, warum ein GW einen TF - Lg. braucht. Ganz unproduktiv wird diese Erfordernis dann, wenn ein "Späteinsteiger" geworben wird, der vielleicht eine gute Qualifizierung (technische Ausbildung, menschl. Reife etc.) für die GW-Funktion mitbringt, aber eigentlich erst bis zum TF ausgebildet werden müsste, um diese Funktion zu erfüllen. Ein ähnlich gelagertes Problem gibt es übrigens bei der Funktion eine KA AGT, der GF - Ausbildung haben soll - der Sinn bleibt beim Hinsehen auf die Ausbildungsinhalte in der AGT-Ausbildung unklar. Solche hierarchische Strukturen sind dann oft auch Nährboden für Konflikte innerhalb der jeweiligen FFW`s und tragen in der Regel wenig zu einer gelingenden und auch werbenden Außendarstellung bei. NB, auch wen sie in diesem Forum keiner gern hört: Beim THW scheint man hier zeitgemäßer zu denken und zu handeln: Flache Hierarchie, Förderung von Begabungen und der Funktion und Aufgabe angemessene gute Ausbildung.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556690
Datum02.05.2009 11:4612982 x gelesen
Geschrieben von Gunnar FischerIn der Tat ist nämlich unklar, warum ein GW einen TF - Lg. braucht. Ganz unproduktiv wird diese Erfordernis dann, wenn ein "Späteinsteiger" geworben wird, der vielleicht eine gute Qualifizierung (technische Ausbildung, menschl. Reife etc.) für die GW-Funktion mitbringt, aber eigentlich erst bis zum TF ausgebildet werden müsste, um diese Funktion zu erfüllen.

Ganz platt weils die 2 vorschreibt?
Und mal ehrlich, sollen die paar Stunden wirklich ein Hinderungsgrund sein? Und eine vernünftige Fw-Ausbildung sollte der GW schon haben.

Geschrieben von Gunnar FischerEin ähnlich gelagertes Problem gibt es übrigens bei der Funktion eine KA AGT, der GF - Ausbildung haben soll - der Sinn bleibt beim Hinsehen auf die Ausbildungsinhalte in der AGT-Ausbildung unklar.

Naja bei hier so gern sog. "Schnellbleiche" sind ja zumindest mal grundsätzliche Sachen des Ausbildens drin.
Und er sollte die Grundzüge von Taktik/Technik schon besser und intensiver vermittelt bekommen haben. Vllt. deshalb. Oder weil er bis zum GF schon mal eine Zeit lang reale Einsätze gefahren ist?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern556693
Datum02.05.2009 11:5413052 x gelesen
Den bayrischen LFS reicht der Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556694
Datum02.05.2009 11:5912929 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDen bayrischen LFS reicht der Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge.

Mööp

Weil schlicht falsch.

Aber schau ruhig bei Geretsried nach. Blöderweis schreiben die unter Ma LF und TS den Truppführer.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern556696
Datum02.05.2009 12:0713097 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzAber schau ruhig bei Geretsried nach. Blöderweis schreiben die unter Ma LF und TS den Truppführer.

Hmm, komisch.
Naja, dadurch das für uns Regensburg zuständig is, schau ich nur immer da und da steht nichts von Truppführer.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern556740
Datum02.05.2009 22:3512887 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherNaja, dadurch das für uns Regensburg zuständig is, schau ich nur immer da und da steht nichts von Truppführer.

In der entsprechenden Brandwachtbeilage wird nicht nach Standorten der Feuerwehrschule unterschieden. Dort wird der TF als vorausgesetzte Ausbildung mitaufgegführt.


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern556762
Datum02.05.2009 23:2712875 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Magnus HammerlDort wird der TF als vorausgesetzte Ausbildung mitaufgegführt.

Wie handeln dann die Feuerwehren, die gar keinen TF durchführen?
Verzichten die auf Gerätewarte?



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556763
Datum02.05.2009 23:3112830 x gelesen
Geschrieben von Christoph ReberWie handeln dann die Feuerwehren, die gar keinen TF durchführen?
Verzichten die auf Gerätewarte?


Die haben dann auch keine GF?

Ketzerisch:Ist diese Fw nur mit TM sinnvoll?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern556764
Datum02.05.2009 23:3312885 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter LieffertzDie haben dann auch keine GF?


scheinbar doch.

Frag mich nicht wie das gemacht wird, aber ich kenne einige Feuerwehren, die keine TM II & TF anbieten.

Geschrieben von Peter LieffertzKetzerisch:Ist diese Fw nur mit TM sinnvoll?


dann bin ich auch mal ketzerisch ;-)


Gruß



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen556766
Datum02.05.2009 23:3712846 x gelesen
Ich bin jetzt nicht direkt erstaunt das es sowas gibt. :-(

Bestätigt aber leider die Aussagen in einem Paralel-Tread.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern556823
Datum03.05.2009 11:4712782 x gelesen
Geschrieben von Christoph ReberWie handeln dann die Feuerwehren, die gar keinen TF durchführen?
Naja, im Zweifelsfall bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung die fachliche Eignung und dass die Teilnehmevoraussetzungen erfüllt werden...


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW556881
Datum03.05.2009 15:4112690 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlNaja, im Zweifelsfall bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung die fachliche Eignung und dass die Teilnehmevoraussetzungen erfüllt werden...

Geht das heute noch so einfach? Hörte in meiner damaligen FF schon vor 20 Jahren auf.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 556905
Datum03.05.2009 17:1012830 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerl
Naja, im Zweifelsfall bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung die fachliche Eignung und dass die Teilnehmevoraussetzungen erfüllt werden...


Wie bitte?

Die sparen sich den TM II und den TF und wenn einer an die Feuerwehrschule muss schreibt der Kommandant einen Wisch das das ganze schon passt?

Das kann und darf doch einerseits nicht sein.

Und was wenn sich rausstellt das der Kommandant getäuscht hat und der Lehrgangsteilnehmer u.U. wegen akuter Doofheit abgelöst werden muss?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg556966
Datum03.05.2009 20:5412729 x gelesen
Hallo Katja,

Geschrieben von Katja Midunskylaut FwDV 2 ist für die Teilnahme am Gerätewartlehrgang Voraussetzung, dass man Truppführer ist.
Nach meiner Meinung, hat ein FW- Angehöriger erst mit TF- Lehrgang seine Ausbildung, in der Einheit, abgeschlossen . Daher, vermute ich, kommt auch die Lehrgangsvoraussetzung TF.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg556972
Datum03.05.2009 21:1312763 x gelesen
Hallo Daniel,

Geschrieben von Daniel Metzger Das ist jetzt aber nicht dein Ernst, oder?! Eine Einsatzkraft mit TrM1 kann durchaus auch selbständig Aufgaben ausführen,
Vergleiche einmal die Lehrgangsziele:

Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TM1 - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppfunktion unter Anleitung.

Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TM2 - Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse

Geschrieben von -FwDV 2 Ziel TF - Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel.
(Hervorhebungen durch mich)

Ich glaube da sind von den Zielen doch Unterschiede. Es verbietet jedoch, keiner einer Einsatzkraft, mehr zu leisten wie seine bisherige Ausbildung auswies. Dies kann man aber bei den nächsten Stufen nicht voraussetzen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW557010
Datum03.05.2009 22:3012683 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerEs verbietet jedoch, keiner einer Einsatzkraft, mehr zu leisten wie seine bisherige Ausbildung auswies

Wie sieht das juristisch aus ?
Übernahme verschulden, wenn FA (HÜ) eine höherwertige Aufgabe übernimmt ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 557012
Datum03.05.2009 22:3212661 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffÜbernahme verschulden, wenn FA (HÜ) eine höherwertige Aufgabe übernimmt ?

Ich trau es mich nicht zu sagen...

Hängt dann von der "zivilen" Ausbildung ab... Wenn ich einen KFZ Mechatroniker mit der Gerätewartung beauftrage dürfte das weniger Fragen aufwerfen als wenn ich einen Bäcker mit der Aufgabe betraue.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg557016
Datum03.05.2009 22:3312721 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschHängt dann von der "zivilen" Ausbildung ab... Wenn ich einen KFZ Mechatroniker mit der Gerätewartung beauftrage dürfte das weniger Fragen aufwerfen als wenn ich einen Bäcker mit der Aufgabe betraue.

Nicht, wenn es um Leitern oder Luftheber geht...


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 557018
Datum03.05.2009 22:3612686 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannNicht, wenn es um Leitern oder Luftheber geht...

Sicherlich..

Vielleicht sollte man die DV 2 bei der nächsten Revision gerade bei der GW Ausbildung in Richtung "oder handwerkliche Ausbildung" erweitern.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg557022
Datum03.05.2009 22:3912658 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschVielleicht sollte man die DV 2 bei der nächsten Revision gerade bei der GW Ausbildung in Richtung "oder handwerkliche Ausbildung" erweitern.

Und dann einen GW KFZ; einen GW Elektrik und einen GW Rettungsgeräte haben?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW557023
Datum03.05.2009 22:4012677 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschVielleicht sollte man die DV 2 bei der nächsten Revision gerade bei der GW Ausbildung in Richtung "oder handwerkliche Ausbildung" erweitern.

Auch wenn es abgedroschen klingt, früher war der Anteil der Handwerker in der FW u.U. höher und trotzdem stand da IMHO schon seit > 20 Jahren der TF drin, und nu ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern557081
Datum04.05.2009 11:5112774 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschDie sparen sich den TM II und den TF und wenn einer an die Feuerwehrschule muss schreibt der Kommandant einen Wisch das das ganze schon passt?

Seitens der Feuerwehrschulen werden keine Nachweise oder dergleichen verlangt.
Der Kommandant füllt die Anmeldung aus und bestätigt darauf dass die Voraussetzungen (Lehrgänge usw.) erfüllt werden, das Landratsamt bzw. der Kreisbrandrat prüft und genehmigt das dann...

Geschrieben von Florian BeschUnd was wenn sich rausstellt das der Kommandant getäuscht hat und der Lehrgangsteilnehmer u.U. wegen akuter Doofheit abgelöst werden muss?

Seit geraumer Zeit werden an den Feuerwehrschulen bei einigen Lehrgängen Eingangstests durchgeführt, was allerdings mit Leuten passiert, die diesen nicht bestehen, ist mir nicht bekannt.

Geschrieben von Florian BeschDas kann und darf doch einerseits nicht sein.
Stimmt. Ich würde nicht behaupten, dass das "gängige Praxis" ist, dass es allerdings im Einzelfall mal vorkommt, kann ich ebenso nicht ausschließen.


Grüße
Magnus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 M.8, Siele / NRW557082
Datum04.05.2009 12:1212617 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Magnus HammerlSeitens der Feuerwehrschulen werden keine Nachweise oder dergleichen verlangt.

also in NRW (IdF) wird stichprobenartig geprüft und wenn man seine Nachweise nicht mit hat, kann man nach Hause fahren.

Gruß


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 557227
Datum05.05.2009 06:3712752 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDer Kommandant füllt die Anmeldung aus und bestätigt darauf dass die Voraussetzungen (Lehrgänge usw.) erfüllt werden, das Landratsamt bzw. der Kreisbrandrat prüft und genehmigt das dann...

Ich stelle mir gerade die Folgen vor die passieren könnten, wenn der FW Füherschein ohne externe Prüfung kommt..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW557293
Datum05.05.2009 13:0312963 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIch stelle mir gerade die Folgen vor die passieren könnten, wenn der FW Füherschein ohne externe Prüfung kommt..

Was soll kommen? Bayern ist nicht abgebrannt und eine nennenswerte Steigerung der Unfallzahlen wird sich schwer nachweisen lassen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern557298
Datum05.05.2009 13:1612618 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas Edelmanneine nennenswerte Steigerung der Unfallzahlen wird sich schwer nachweisen lassen

eben. Das Argument das am meisten fruchten würde, lässt sich am schlechtesten nachweisen.

Man kann auf das Problem hinweisen, aber so lange es keine "vorher"-"nachher" Zahlen gibt, die das "schwarz auf weiß" beweisen, dass sich die Unfallzahlen unter Blaulichtfahrt erhöht haben, ists schwer andere zu überzeugen.


So lange (mal) wieder bei einem selbst nichts passiert, ists doch eh nicht so schlimm...



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern557299
Datum05.05.2009 13:1912558 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Magnus Hammerlwas allerdings mit Leuten passiert, die diesen nicht bestehen, ist mir nicht bekannt.

wahrscheinlich redet dann keiner mehr drüber, weil sich keiner eingestehen will, dass die Person, die man geschickt hat, nicht geeignet war.

Geschrieben von Magnus Hammerlim Einzelfall

kenn da leider ganze Regionen. (vermehrt mit "kleineren" Feuerwehren)


Gruß



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 01.05.2009 16:52 Katj7a R7., Köln
 01.05.2009 17:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.05.2009 17:12 Katj7a R7., Köln
 01.05.2009 17:23 Pete7r L7., Frankenberg
 01.05.2009 17:36 ., Nordheim
 01.05.2009 17:43 Pete7r L7., Frankenberg
 01.05.2009 17:59 ., Nordheim
 01.05.2009 18:10 Pete7r L7., Frankenberg
 01.05.2009 18:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.05.2009 19:06 Pete7r L7., Frankenberg
 02.05.2009 10:47 Nadj7a N7., Waldshut-Tiengen
 01.05.2009 21:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.05.2009 11:29 Gunn7ar 7F., Altefähr
 02.05.2009 11:46 Pete7r L7., Frankenberg
 01.05.2009 17:27 Dani7el 7M., Jockgrim
 01.05.2009 22:00 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.05.2009 21:13 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 03.05.2009 22:30 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.05.2009 22:32 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.05.2009 22:33 Dani7el 7H., Schriesheim
 03.05.2009 22:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.05.2009 22:39 Dani7el 7H., Schriesheim
 03.05.2009 22:40 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.05.2009 18:56 ., Bad Hersfeld
 01.05.2009 22:23 Stef7an 7J., Birlenbach
 02.05.2009 00:13 Hans7-Jo7ach7im 7M., Wietze
 02.05.2009 04:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.05.2009 07:31 Lars7 R.7, Wolfsburg
 02.05.2009 08:47 ., Kirchheim unter Teck
 02.05.2009 09:56 Pete7r L7., Frankenberg
 02.05.2009 11:54 ., Neuburg
 02.05.2009 11:59 Pete7r L7., Frankenberg
 02.05.2009 12:07 ., Neuburg
 02.05.2009 22:35 Magn7us 7H., Pöttmes
 02.05.2009 23:27 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
 02.05.2009 23:31 Pete7r L7., Frankenberg
 02.05.2009 23:33 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
 02.05.2009 23:37 Pete7r L7., Frankenberg
 03.05.2009 11:47 Magn7us 7H., Pöttmes
 03.05.2009 15:41 Thom7as 7E., Nettetal
 03.05.2009 17:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.05.2009 11:51 Magn7us 7H., Pöttmes
 04.05.2009 12:12 Jens7 M.7, Siele
 05.05.2009 06:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.05.2009 13:03 Thom7as 7E., Nettetal
 05.05.2009 13:16 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
 05.05.2009 13:19 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
 03.05.2009 20:54 Mich7ael7 B.7, Münsingen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt