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ThemaAussonderungsfrist DIN Krankentrage29 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern557395
Datum06.05.2009 11:5317000 x gelesen
Hallo Leute,

brauche wieder mal euere Hilfe.

Ich habe heute eine neue DIN Trage ausgepackt und in der Bedienungsanleitung steht nun.

"Die Lebensdauer einer Krankentrage wird bei nicht regelmäßiger Benutzung und sachgemäßer Wartung auf 10 Jahre veranschlagt."

Das heißt für mich, dass die Trage nach 10 Jahren auszumustern ist. "Null problem"

Aber wie ist das nun mit den älteren bzw. schon verhandenen Tragen, sind die jetzt auch nach 10 Jahren auszumustern oder gilt für die was anderes.

Von denen hab ich auch keine Bedienungsanleitung, wo ich nachlesen könnte.
Gilt das jetzt nur für die Neue Trage oder auch für die Alten Tragen?

Gruß Michael


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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen557398
Datum06.05.2009 12:1214353 x gelesen
Moin,

also wenn das so wäre, dann würde das hier ( bei genügender beachtung des werten Publikums ) die Bestände des sanitätsdienstlichen Kath.-Schutz auf einen Schlag nahezu auslöschen. Ich kann mich wirklich nicht daran erinnern, daß jemals irgendwo eine Trage ausgemustert wurde, erst recht nicht wegen Altersüberschreitung.

Aber auf der andere Seite würde mich das auch nicht wirklich wundern wenn es denn so ist.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg557400
Datum06.05.2009 12:1614155 x gelesen
Geschrieben von Lutz RichterKath.-Schutz
Darf ich den als Protestant anfordern? ;-)

(sorry für's OT)


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW557402
Datum06.05.2009 12:2214079 x gelesen
Geschrieben von Michael Ferstl"Die Lebensdauer einer Krankentrage wird bei nicht regelmäßiger Benutzung und sachgemäßer Wartung auf 10 Jahre veranschlagt."

Hm, wie wird den "nicht regelmäßige Benutzung" ausgelegt ?


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen557406
Datum06.05.2009 13:0113833 x gelesen
Nein, natürlich nicht !


Tsts, die bilden sich ja was ein... .


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AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern557408
Datum06.05.2009 13:1013892 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian Holland Geschrieben von Michael Ferstl""Die Lebensdauer einer Krankentrage wird bei nicht regelmäßiger Benutzung und sachgemäßer Wartung auf 10 Jahre veranschlagt.""

Hm, wie wird den "nicht regelmäßige Benutzung" ausgelegt ?


das kann ich dir auch nicht sagen.
Denke aber, Regelmäßig ist z.B. 1mal die Woche, oder so.


Steht halt so in der Bedienungsanleitung.

Aber das ist nicht mein Problem bei der neuen Trage.
Mein Problem sind die alten bereits vorhanden Tragen, die sind ja älter als 10 Jahre.
Wegwerfen oder nicht???

Gruß Michael


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz557414
Datum06.05.2009 13:2813633 x gelesen
Geschrieben von Michael FerstlMein Problem sind die alten bereits vorhanden Tragen, die sind ja älter als 10 Jahre.
Wegwerfen oder nicht???


Die übliche Sorgfalt walten lassen um im Falle eines Schadens den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit auszuschliesen und die Tragen dann weiter benutzen?



Manuel


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg557417
Datum06.05.2009 13:4013714 x gelesen
Geschrieben von Michael FerstlWegwerfen oder nicht???
Schriftliche Anfrage an den Hersteller bzw. seinen Rechtsnachfolger?


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz557419
Datum06.05.2009 13:5313809 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardSchriftliche Anfrage an den Hersteller bzw. seinen Rechtsnachfolger?

Na was wird der sagen ohne die Tragen gesehen zu haben?
"Kommt drauf an".

Nach x-Jahren kann eine trage schrott oder noch "wie neu" sein. Das hängt von zuvielen Sachen ab.
Wieso sollte man es also mit den Tragen nicht genauso machen, wie man es mit anderen Dingen macht?

Gucken ob es noch gut ist, wenn ja: weiter nutzen, wenn nicht: wegwerfen, neu kaufen.

Interessant wird es welchen Aufwand man für das "nachgucken" und den Nachweis darüber betreiben will, betreiben sollte, betreiben muss.

Zwischen "Bei uns wird jede Trage jährlich genau angeguckt" und "Wir schicken die Trage jedes Jahr zum Hersteller ein weil wir von den Tragenden Teilen selbst keine Ultraschalluntersuchung machen können" ist ja prinzipiell alles denkbar.
Ähnlich dürfte es sich mit dem Nachweis darüber verhalten.


Manuel


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg557425
Datum06.05.2009 14:2513838 x gelesen
Warum so kompliziert?
Nettes Fax oder Email an den Hersteller bzw. dessen Rechtsnachfolger sollte alle Probleme lösen.

Der Hersteller bzw. dessen Rechtsnachfolger kennt in der Regel die Prüfkriterien und die Kriterien für die Aussonderung und er legt, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen fest, welchen Befähigungsgrad der Prüfer für die durchzuführenden Prüfungen haben muss.

Bei den bei mir auf Lager befindlichen Tragen nach DIN 13024 reicht nach Herstellerangaben eine Sicht- und Funktionsprüfung durch eine "Befähigte Person" des "Befähigungsgrades 1" aus.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorStep8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen557440
Datum06.05.2009 15:5213636 x gelesen
Was ist ein Befähigungsgrad 1?
Wie wird man das? Schulung des Herstellers oder genügt Abitur (Wir haben da zwei/drei :-)?

Stephan


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg557442
Datum06.05.2009 16:1913530 x gelesen
:D

Definitionen aus den einschlägigen Standardwerken zur Gefährdungsbeurteilung :
Befähigungsgrad 1
Die befähigte Person muss soweit mit der Prüfung vertraut sein, dass die übertragene Prüfaufgabe durchgeführt und beurteilt werden kann. Dieser Befähigungsgrad entspricht der einer unterwiesenen Person. Im Regelfall kann dies der Benutzer des Arbeitsmittels sein.

Befähigungsgrad 2
Die befähigte Person muss aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Vorschriften soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Dieser Befähigungsgrad entspricht dem eines Sachkundigen.

Befähigungsgrad 3
Die befähigte Person muss aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut sein. Sie muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechende Bauart und Bestimmung prüfen und gutachterlich beurteilen und in der Lage sein, deren Prüfart, Prüfumfang, Prüftiefe und Prüffristen festzulegen. Sie muss in der Lage sein, jederzeit den Stand der Technik in ihrem Prüfgebiet zu ermitteln. Dieser Befähigungsgrad entspricht dem eines Sachverständigen.



Zu deiner Frage:

Es kann für den "Befähigungsgrad 1" durchaus Abitur erforderlich sein, es hängt von der Art und Durchführung der Prüfaufgabe ab - aber das festzulegen ist Sache des Unternehmers - es sei denn, in einer technischen Regel oder in der Prüfvorschriften des Herstellers sind explizit bestimmte Qualifikationen (z.B Sachkundenachweise) gefordert.

:P


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern557452
Datum06.05.2009 16:4513388 x gelesen
Hallo Udo,

Geschrieben von Udo BurkhardSchriftliche Anfrage an den Hersteller bzw. seinen Rechtsnachfolger?

Was ist, wenn auf den Tragen kein Hersteller angegeben ist

Hab grad nachgesehen, bei 3 Tragen hab ich keinen Herst. gefunden.

Die andern werde ich demnächst anschreiben.

Nächste Woche mach ich erstmal U_____Urlaub.


Gruß Michael


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW557460
Datum06.05.2009 17:0713586 x gelesen
Geschrieben von Jochen PetzingerGeschrieben von Lutz Richter"Kath.-Schutz"
Darf ich den als Protestant anfordern? ;-)


Ja, aber nur über den Papst ,-) *fg*


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg557463
Datum06.05.2009 17:3413421 x gelesen
Wenn es DIN-Tragen aus Bundesbeständen sind (Vers.Nr. 6530-12-279-0059), kommen (nach StAN) als Hersteller nur Utila (Modell AL 35 K) und Stollenwerk (Modell 76) in Betracht.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW557487
Datum06.05.2009 21:4313417 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Manuel SchmidtNach x-Jahren kann eine trage schrott oder noch "wie neu" sein. Das hängt von zuvielen Sachen ab.
Wieso sollte man es also mit den Tragen nicht genauso machen, wie man es mit anderen Dingen macht?

Gucken ob es noch gut ist, wenn ja: weiter nutzen, wenn nicht: wegwerfen, neu kaufen.

Interessant wird es welchen Aufwand man für das "nachgucken" und den Nachweis darüber betreiben will, betreiben sollte, betreiben muss.

Zwischen "Bei uns wird jede Trage jährlich genau angeguckt" und "Wir schicken die Trage jedes Jahr zum Hersteller ein weil wir von den Tragenden Teilen selbst keine Ultraschalluntersuchung machen können" ist ja prinzipiell alles denkbar.


Spontan fällt mir ein, dass mit den allseits bekannten Prüfgeräten für Hakenleitern neben Hakenleitern (und Hakengurten) auch Krankentragen geprüft werden können.

Allerdings musste ich gerade feststellen, dass diese Prüfgeräte anscheinend doch nicht so allseits bekannt sind, wie ich gedacht hatte?! (jedenfalls nicht unter dem Jungvolk..)

In meinem Hamilton (16. Auflage) ist es jedenfalls auf Seite 239 eine Abbildung und Beschreibung (bei den Hakengurten).

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern557524
Datum07.05.2009 08:5213358 x gelesen
Hallo Udo,

Geschrieben von Udo BurkhardWenn es DIN-Tragen aus Bundesbeständen sind (Vers.Nr. 6530-12-279-0059), kommen (nach StAN) als Hersteller nur Utila (Modell AL 35 K) und Stollenwerk (Modell 76) in Betracht.

Diese Fa.s habe ich auch gefunden.

Aber ich habe noch andere Tragen.


Gruß Michael


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg557532
Datum07.05.2009 10:0213224 x gelesen
Hast du ein Foto?


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern557539
Datum07.05.2009 10:2813192 x gelesen
Hallo udo,


leider nein.

Hab jetzt mal den Vetreter des Fw-Fahrzeuges eingeschaltet.
Soll der sich kümmern bis ich vom Urlaub zurück bin.

Gruß Michael


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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz557545
Datum07.05.2009 10:4913495 x gelesen
Hallo,
im Recherche-Fall immer erst mal bei der BUK anfangen :-)
Also es gibt eine Auflistung zur Prüfung von Ausrüstung und Geräten der Feuerwehr in der GUV-G 9102
Danach sind Krankentragen DIN 13 024 nach jeder Benutzung, mindestens aber jährlich einer Sicht- und Funktionprüfung zu unterziehen. Weiter ist das Gerät nach Herstellervorschriften zu prüfen.
ok..der Hersteller ist gefragt. In erster Linie gilt für den Hersteller das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), da es sich weitläufig um ein medizinisches Produkt handelt auch das Medizinproduktegesetz (MPG). Nach diesen Gesetzen ist der Hersteller verpflichtet eine erwartete Lebensdauer anzugeben, daher kommen die 10 Jahre (das sind meist Schätz- oder Erfahrungswerte!). Dies hat aber nur Haftungsrelevanz, d.h. kommt ein Anwender oder Patient durch das Produkt trotz bestimmungsgemäßer Verwendung und die durch den Hersteller vorgegebenen Einhaltung der Wartungs- und Inspektionsfristen zu Schaden, kann der Hersteller haftbar gemacht werden.
Das bedeutet aber nicht, dass die Trage nach 10 Jahren zu entsorgen ist, die Haftung des Herstellers ist eben für einen solchen Zeitraum begrenzt.
Das Gesetz ist von 2004, daher wirst du bei älteren Modellen eine solche Lebensdauer in der Bedienungsanleitung nicht finden...
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW610428
Datum18.02.2010 18:5012996 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnAlso es gibt eine Auflistung zur Prüfung von Ausrüstung und Geräten der Feuerwehr in der GUV-G 9102
Danach sind Krankentragen DIN 13 024 nach jeder Benutzung, mindestens aber jährlich einer Sicht- und Funktionprüfung zu unterziehen. Weiter ist das Gerät nach Herstellervorschriften zu prüfen.


=> Sicht- / Funktionsprüfung kann GW erledigen

Geschrieben von Stefan Jurgahnda es sich weitläufig um ein medizinisches Produkt handelt auch das Medizinproduktegesetz (MPG). Nach diesen Gesetzen ist der Hersteller verpflichtet eine erwartete Lebensdauer anzugeben, daher kommen die 10 Jahre (das sind meist Schätz- oder Erfahrungswerte!).

In wie weit ist hier eine zusätzliche Prüfung außer der jährlichen (s.o.) durch den GW
z.B. durch den Hersteller notwendig ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg610434
Datum18.02.2010 20:0313132 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff=> Sicht- / Funktionsprüfung kann GW erledigen

ich hatte vor einiger Zeit dazu ein Streitgespräch, ob eine Sichtprüfung durch eine Gerätewart ausreicht oder eine Herstellerprüfung nach MPG notwendig ist.

Meine Argumentation beruhte auf der GUV-RL zur Prüfung. Die Gegenseite wollte eine Prüfung beim Hersteller (jährlich).

Wie seht ihr das, bzw. gibt es jemanden, der seine Krankentragen jährlich beim Hersteller prüfen lässt?

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg610452
Datum18.02.2010 21:5814008 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWie seht ihr das, bzw. gibt es jemanden, der seine Krankentragen jährlich beim Hersteller prüfen lässt?
Eine pauschale Antwort dürfte nicht möglich sein.

Siehe Utila: Gemäß Herstellerangaben muss dieses utila-Produkt regelmäßig, einmal monatlich vom Betreiber selbst überprüft werden, bei starker Beanspruchung oder extremen Belastungen entsprechend öfter.
Reparaturen lässt Utila - laut Anleitung - nur durch autorisierte Fachdienste zu.

Stollenwerk hingegen sieht Prüfung und Reparaturen durch den Anwender vor.

Ferno fordert eine Inspekttion und "Abschmierung" durch den Anwender, hingegen Wartung und Reparatur nur durch autorisierte Fachdienste.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW610453
Datum18.02.2010 22:1112843 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardReparaturen lässt Utila - laut Anleitung - nur durch autorisierte Fachdienste zu.

Stollenwerk hingegen sieht Prüfung und Reparaturen durch den Anwender vor.

Ferno fordert eine Inspekttion und "Abschmierung" durch den Anwender, hingegen Wartung und Reparatur nur durch autorisierte Fachdienste.


Wir würden nichts kaufen, was wir nicht selbst warten könnten. Allein die Kosten für die Zusatztragen (für die Hin- und Herschickerei bzw. für die Tauschtragen, wenn dann mal geballt der "autorisierte Fachschrauber" kommt), aber auch der sonstige Aufwand sprechen m.E. eindeutig dagegen!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg610454
Datum18.02.2010 22:2112709 x gelesen
Das ist korrekt.
Wobei es sich bei Feuerwehren (z.B. FTZ) durchaus lohnen könnte, selbst als "autorisierter Fachbetrieb" zu agieren.
Soweit sind die Hilfsorgansiationen meist nicht.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen610456
Datum18.02.2010 22:5312655 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardWobei es sich bei Feuerwehren (z.B. FTZ) durchaus lohnen könnte, selbst als "autorisierter Fachbetrieb" zu agieren

War in Frankfurt so und duerfte immer noch so sein...eine Wache ist in alle Geheimnisse seitens Ferno eingwiesen und fungiert auch zu Unzeiten als Notdienst.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorUlri8ch 8K., Wuppertal / NRW610460
Datum18.02.2010 23:0312838 x gelesen
Hallo zusammen.
Geschrieben von Udo Burkhard,
Soweit sind die Hilfsorgansiationen meist nicht.
Bei uns auf der RW wurden schon vor jahren zwei Kollegen bei den Firmen die Tragen und deren Fahrgestelle vertreiben Fortgebildet, Sodas Wartung und enstandsetzung selbst vor Ort durchgeführt werden.

Gruß Ulrich


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg610462
Datum18.02.2010 23:1212644 x gelesen
Natürlich gibt es diese Möglichkeiten.

Mal lohnt sich die Ausbildung eigener Leute, mal ist man mit einem mehr oder weniger örtlichen Fachdienst besser bedient.

Weitaus mehr Gedanken mache ich mir hier zur Sicherheit und zur Prüfung in den ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW610536
Datum19.02.2010 14:3312655 x gelesen
Wie wird das von den Kollegen des THW gehandhabt ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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 06.05.2009 11:53 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
 06.05.2009 12:12 Lutz7 R.7, Weener
 06.05.2009 12:16 Joch7en 7P., Mannheim
 06.05.2009 13:01 Lutz7 R.7, Weener
 06.05.2009 17:07 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 06.05.2009 12:22 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 06.05.2009 13:10 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
 06.05.2009 13:28 ., Westerwald
 06.05.2009 13:40 Udo 7B., Aichhalden
 06.05.2009 13:53 ., Westerwald
 06.05.2009 14:25 Udo 7B., Aichhalden
 06.05.2009 15:52 Step7han7 B.7, Dormagen
 06.05.2009 16:19 Udo 7B., Aichhalden
 06.05.2009 21:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.05.2009 16:45 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
 06.05.2009 17:34 Udo 7B., Aichhalden
 07.05.2009 08:52 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
 07.05.2009 10:02 Udo 7B., Aichhalden
 07.05.2009 10:28 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
 07.05.2009 10:49 Stef7an 7J., Birlenbach
 18.02.2010 18:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 18.02.2010 20:03 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 18.02.2010 21:58 Udo 7B., Aichhalden
 18.02.2010 22:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.02.2010 22:21 Udo 7B., Aichhalden
 18.02.2010 22:53 Lüde7r P7., Kelkheim
 18.02.2010 23:03 Ulri7ch 7K., Wuppertal
 18.02.2010 23:12 Udo 7B., Aichhalden
 19.02.2010 14:33 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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