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ThemaBefugnisse der Polizei30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPatr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen557925
Datum10.05.2009 18:0412237 x gelesen
Hallo Forum,

ein Freund von mir, der Polizist ist, hatte folgende Frage, die er selbst nicht genau klären konnte. Ich hoffe die Forumsjuristen können mir bzw. ihm evtl. helfen.

Angenommen bei einem Einsatz trifft die FW zuerst ein und sperrt ein gewisses Gebiet ab. Anschließend trifft die Pol ein und hält diese Absperrung für "nicht so gut" und hebt die Absperrung auf. Darf sie das? Ob ja oder nein, wo steht das?

Bitte jetzt keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Streiterein an Einsatzstellen zwischen FW und Pol, sondern einfach die Rechtsgrundlage was die Pol darf bzw. nicht oder wer was sagen darf oder nicht.

Vielen Dank im voraus!
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen557927
Datum10.05.2009 18:149883 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrik GriegerAngenommen bei einem Einsatz trifft die FW zuerst ein und sperrt ein gewisses Gebiet ab. Anschließend trifft die Pol ein und hält diese Absperrung für "nicht so gut" und hebt die Absperrung auf. Darf sie das? Ob ja oder nein, wo steht das?

ist wieder mal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich:

Hessen: HBKG § 42 (2): Hier ist geregelt, dass bei Einrichtung oder Aufhebung von Absperrmaßnahmen durch die Polizei ein Einvernehmen mit dem EL (der Feuerwehr) hergestellt werden soll (= muss wenn kann - d.h. es bräuchte schon fundierte Gründe wenn Pol. ohne Einvernehmen handelt).

In dem z.Zt. in der Anhörung der Verbände befindliche Novelierungsentwurf des HBKG sieht man nun ein "hat zu erfolgen" (also das Herstellen des Einvernehmens) vor - d.h. ohne Einverständnis des EL (der Feuerwehr) wäre dann nichts mehr in die Richtung möglich. Begründung: Verantwortungsbereich und Eigensicherungsbedarf der Feuerwehr

Gruss
Gerhard


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern557929
Datum10.05.2009 18:169570 x gelesen
BayFwG:

Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde.

Ich lege das so aus, dass die Polizei das Recht hat, eine Absperrung der Feuerwehr gemäß ihres Ermessens zu übernehmen und zu ändern.
Natürlich sollte das immer in Absprache mit der Feuerwehreinsatzleitung geschehen.


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AutorPatr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen557930
Datum10.05.2009 18:209538 x gelesen
Danke schon mal an Gerhard für die schnelle Antwort.

Noch als Hinweis, ich würde mich besonders über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema aus Niedersachsen interessieren, da ich hier wohne, aber bin auch über alle anderen Infos dankbar.


Alles ganz private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg557932
Datum10.05.2009 18:349402 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerNoch als Hinweis, ich würde mich besonders über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema aus Niedersachsen interessieren, da ich hier wohne, aber bin auch über alle anderen Infos dankbar.

§29 NBrandSchG

Sie beinhaltet eine Weisungsbefugnis gegenüber jedermann über die Maßnahmen von Polizei undd Verwaltungsbehörden hinaus.
Sprich will die Polizei 50m absperren kann sie dies tun. Wenn ich 100m absperre ist das aber meine Absperrung, die ich auf Grund §29 NBrandSchG eingerichtet habe. Und solange ich diese für erforderlich halte, bleibt sie.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg557935
Datum10.05.2009 18:459347 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerNoch als Hinweis, ich würde mich besonders über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema aus Niedersachsen interessieren, da ich hier wohne, aber bin auch über alle anderen Infos dankbar.

Tipp: Füll doch dein Profil vollständig aus, dann erscheint hinter der Ortsangabe Heyersum (unter der wohl nicht nur ich mir gar nichts vorstellen kann) das Bundesland. Gerade im föderalistischen Feuerwehrdeutschland ist es sehr informativ, zu wissen, aus welchem Bundesland der Poster kommt.

Das gilt Übrigens nicht nur für dich, sondern als allgemeiner Gedankenanstoß.

Gruß & schönen Sonntag,

MaWe


M. Weber
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds557940
Datum10.05.2009 19:059383 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerBitte jetzt keine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Streiterein an Einsatzstellen zwischen FW und Pol, sondern einfach die Rechtsgrundlage was die Pol darf bzw. nicht oder wer was sagen darf oder nicht.

Vielen Dank im voraus!
Patrik


Hallo Patrik,

meine Nachdisputanten haben unisono geschrieben, dass diese Frage nicht so allgemein beantwortet werden kann.

Ich, ein ex-HBM der Berufsfeuerwehr Hannover hätte das gekonnt, da ich nach §1 SOG/1 Vollzugsbeamter mit der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben beauftragt war.

Wie das bei der Freiwilligen Feuerwehr aussieht (natürlich erst ab einer bestimmten Führungsebene, das war aber bei uns nicht anders), das allerdings würde mich aus reinen Gründen der Neugierde auch interessieren.

Abperren kann die FW immer erst einmal, wenn das dann der Sicherheit dient.
Ob das, sollte sie nicht die nötige Autorität dazu haben dann Bestand hat, wenn die Polizei eintrifft, das ist eine andere Sache.

Gut, Du wolltest keine allgemeine Diskussion, aber ganz auslassen kann ich sie nicht: Wenn das ein vernünftiger Schutzmann ist, dann wird er nachträglich eine vernünftige Maßnahmen billigen

Gruß
Klaus


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt557977
Datum10.05.2009 21:499026 x gelesen
Hier aus dem Brandschutzgesetz Sachsen-Anhalt:

§25:
Sicherungsmaßnahmen
Unbeschadet der von der Polizei oder der Verwaltungsbehörde getroffenen Maßnahmen ist jedermann verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen zu befolgen, die der Einsatzleiter der Feuerwehr anordnet, um am Einsatzort ungehindert tätig sein zu können.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW558558
Datum14.05.2009 14:498717 x gelesen
Geschrieben von Patrik Grieger
Angenommen bei einem Einsatz trifft die FW zuerst ein und sperrt ein gewisses Gebiet ab. Anschließend trifft die Pol ein und hält diese Absperrung für "nicht so gut" und hebt die Absperrung auf. Darf sie das? Ob ja oder nein, wo steht das?

Hängt das nicht AFAIR davon ab, wer die Einsatzleitung inne hat?! Handelt es sich um einen FW-Einsatz, dann ist die POL dem EL der FW unterstellt und kann daher nicht einfach irgendwelche Absperrungen ohne Genehmigung entfernen/umbauen.
Handelt es sich um einen POL-Einsatz hat natürlich auch diese die Weisungsbefugnis.

Bitte korrigiert mich, falls ich hier irre.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken558563
Datum14.05.2009 15:368663 x gelesen
Hi,

das bezieht sich aber imho nur auf den 'Gafferschutz', d.h. die FW darf die Leute soweit 'zurückdrängen', dass sie ungehindert arbeiten kann. Eine Absperrung zum Schutz der Leute (wenn sie größer ist als der nötige 'Arbeitsraum) ist damit aber nicht unbedingt gedeckt.

Tomy


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen558580
Datum14.05.2009 16:458622 x gelesen
Geschrieben von David DohmenBitte korrigiert mich, falls ich hier irre.

Jo, muss dann wohl jemand: Bei einem Fw-Einsatz wird die Polizei im Regelfall im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit nach PolG oder anderen Rechtsgrundlagen NEBEN der Feuerwehr tätig.
Da gibt es dann ZWEI Einsatzleiter, die nebeneinander arbeiten müssen. Klingt komisch, ist aber so.
Eine Unterstellung ist die absolute Ausnahme, nämlich dann, dwenn die Pol in Amtshilfe operativ tätig wird (z. B. Löschen mit dem WaWe oder Sandsäcke fahren/verlegen durch Hundertschaften).


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW558588
Datum14.05.2009 16:588476 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Jo, muss dann wohl jemand:

Das war mir so nicht klar. Danke! :-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW558602
Datum14.05.2009 18:188709 x gelesen
Geschrieben von David DohmenHängt das nicht AFAIR davon ab, wer die Einsatzleitung inne hat?! Handelt es sich um einen FW-Einsatz, dann ist die POL dem EL der FW unterstellt und kann daher nicht einfach irgendwelche Absperrungen ohne Genehmigung entfernen/umbauen.
Handelt es sich um einen POL-Einsatz hat natürlich auch diese die Weisungsbefugnis.

Bitte korrigiert mich, falls ich hier irre.


Was ich hiermit mache! Das ist keine Frage der Einsatzleitung (Feuerwehr hat max. die technische Einsatzleitung), sondern der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung! Oder ist die Feuerwehr an diesem Einsatzort auch für die Strafverfolgung und für die Leichtigkeit des Straßenverkehrs u.s.w. zuständig? Die Feuerwehr hat wie die Polizei den gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus hat die Polizei noch den gesetzlichen Auftrag der Strafverfolgung und da kann es schon einmal zu Dominanzentscheidungen kommen, welche der Feuerwehrler dann nicht verstehen will. Das liegt dann in der Doppelfunktionalität der Polizei begründet.

In RPF kam es m. W. bereits zu solchen Kollissionen wo ein Polizeibeamter den Einsatzleiter der Feuerwehr zum Schluss in Gewahrsam nahm und dann die Federführung beim der Einsatzlage übernahm.

Meines Erachtens ist es viel wichtiger, dass man miteinander spricht und redet und dann zu sinnvollen Entscheidungen kommt. In dem geschilderten Fall sollten die jeweiligen Vor- und Nachteile der Absperrung von beiden Seiten aus ausgetauscht werden und dann sollte eine entsprechende Entscheidung (ggf. Kompromiss) getroffen werden.

Habe sowas auf der BAB schon oft selbst erlebt. Die anfängliche Vollsperrung wird nach Rücksprache zw. Polizei und Feuerwehr zum Teil (eine Spur) wieder geöffnet, da die Feuerwehr weiterhin an der Sicherheit ihrer Einsatzkräfte interessiert ist und die Polizei auch dafür Sorge tragen muss, dass der Verkehr wieder läuft.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorArne8 S.8, Stadthagen / Niedersachsen558609
Datum14.05.2009 18:498548 x gelesen
Hi,

das ist meines Erachtens im NBrandSchG eindeutig geregelt. Wenn es sich um einen Einsatz der Feuerwehr handelt, ist die Polizei ausschließlich Erfüllungsgehilfe und hat nicht das Recht, gegen den Willen der Einsatzleitung, Absperrungen umzusetzen.

Aber, ich habe versucht, eine entsprechende Stelle wiederzufinden, was mir nicht gelang, kann also obige Meinung nicht belegen.

Gruß

rojer


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW558616
Datum14.05.2009 19:458582 x gelesen
Geschrieben von Arne Sendkedas ist meines Erachtens im NBrandSchG eindeutig geregelt. Wenn es sich um einen Einsatz der Feuerwehr handelt, ist die Polizei ausschließlich Erfüllungsgehilfe und hat nicht das Recht, gegen den Willen der Einsatzleitung, Absperrungen umzusetzen.

Und dieses Gesetz spielt eben in der gleichen Liga wie das dortige Polizeigesetz und die bundesweit gültige Strafprozessordnung! Wenn die Polizei vor Ort ist, dann ist es auch ein Einsatz der Polizei und diese hat eben eigene Rechtsgrundlagen.

Bei gegenteiligen Entscheidungen können sich dann die Verwaltungsgerichte plagen und schauen wer Recht hatte. Einen Grund für die Aufhebung der Sperrung muss die Polizei ja haben und dann wird wohl abgewogen, welcher Rechtsgrundlage hier einer größeren Bedeutung zugewiesen wird.

Ich könnte mir da folgenden Fall vorstellen:

Feuerwehr sperrt die Autobahn um die Helfer beim Abbinden einer Ölspur vor der Gefahr des fließenden Verkehrs zu schützen und die Polizei öffnet die Absperrung wieder um einer Spezialeinheit den Weg frei zu machen, welche auf dem Weg zu einer Geisellage ist. Eine vorherige Info an die Feuerwehr wird natürlich vorausgesetzt.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern558623
Datum14.05.2009 19:598424 x gelesen
In einigen Polizeigesetzen könnten sich auch Subsidiaritätsgrundsätze finden, wie z.B.

Art 3, BayPAG: Verhältnis zu anderen Behörden
Die Polizei wird tätig, soweit ihr die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

und Art. 50 BayPAG Vollzugshilfe
(1) Die Polizei leistet anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen oder ihre Maßnahmen nicht auf andere Weise selbst durchsetzen können.

(2) Soweit Dienstkräfte der Justizverwaltung nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, führt die Polizei Personen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft vor und unterstützt die Gerichtsvorsitzenden bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung.

(3) Die Grundsätze der Amtshilfe gelten entsprechend.

(4) Die Verpflichtung zur Amtshilfe bleibt unberührt.

Also einfach mal das entsprechende Landespolizeigesetz studieren, dann regelt sich meist die Frage nach den Befugnissen von ganz alleine.


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen558630
Datum14.05.2009 20:128461 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn RPF kam es m. W. bereits zu solchen Kollissionen wo ein Polizeibeamter den Einsatzleiter der Feuerwehr zum Schluss in Gewahrsam nahm und dann die Federführung beim der Einsatzlage übernahm.

Soweit ich mich erinnern kann ging es darum, daß der EL der Ansicht war, daß die Personen die auf dem Balkon standen nicht unmittelbar gefärdet waren und einen anderen Einsatzschwerpunkt gelegt hatte. Das wollte ein Polizist nicht akzeptieren und hat dem EL dann irgendwie versucht Probleme zu machen. Dies hat der sich wohl nicht bieten lassen und das führte dann zur Festnahme.

Die Folge der Geschichte war dann wohl eine Nachschulung der Pol-Kräfte in RLP zum Thema "Wer hat wann was zu entscheiden?" mit Schwerpunkt auf den Bereich EL Feuerwehr.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW558633
Datum14.05.2009 20:188469 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySoweit ich mich erinnern kann ging es darum, daß der EL der Ansicht war, daß die Personen die auf dem Balkon standen nicht unmittelbar gefärdet waren und einen anderen Einsatzschwerpunkt gelegt hatte. Das wollte ein Polizist nicht akzeptieren und hat dem EL dann irgendwie versucht Probleme zu machen. Dies hat der sich wohl nicht bieten lassen und das führte dann zur Festnahme.

Die Folge der Geschichte war dann wohl eine Nachschulung der Pol-Kräfte in RLP zum Thema "Wer hat wann was zu entscheiden?" mit Schwerpunkt auf den Bereich EL Feuerwehr.

MkG


Genau! Und auch hier hätte ein kurzes Gespräch zwischen beiden Parteien viel Nachbereitung erspart ;-)


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558634
Datum14.05.2009 20:258517 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferFeuerwehr sperrt die Autobahn um die Helfer beim Abbinden einer Ölspur vor der Gefahr des fließenden Verkehrs zu schützen und die Polizei öffnet die Absperrung wieder um einer Spezialeinheit den Weg frei zu machen, welche auf dem Weg zu einer Geisellage ist. Eine vorherige Info an die Feuerwehr wird natürlich vorausgesetzt.

Ich weiß nicht ob es eine Geisellage war, aber es wäre damals wirklich sehr sehr nett gewesen, wenn uns die Kollegen der Polizei darüber informiert hätte daß sie gleich ein paar schwere Limousinen mit den Jungs aus GP durch unsere Einsatzstelle auf der Bundesstraße brezeln lassen, die eigentlich durch uns und die Polizei voll gesperrt war da wir Mineralöl über die gesamte Fahrbahnbreite beseitigen mußten...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558635
Datum14.05.2009 20:298367 x gelesen
Geschrieben von Neumann ThomasEine Absperrung zum Schutz der Leute (wenn sie größer ist als der nötige 'Arbeitsraum) ist damit aber nicht unbedingt gedeckt.

Das ist ein allgemeines Weisungsrecht. Daraus leitet sich sogar mittelbar die Möglichkeit eines Platzverweises ab, der dann in Vollstreckungshilfe durch die Polizei durchgesetzt wird.

Der Belastete kann danach gerne beim Verwaltungsgerich klagen. Aber zunächstmal ist das ein Verwaltungsakt den ich mit sofortiger Vollziehbarkeit anordne. Da gibt es dann nichts zu diskutieren.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen558638
Datum14.05.2009 20:348427 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferUnd auch hier hätte ein kurzes Gespräch zwischen beiden Parteien viel Nachbereitung erspart ;-)

Ich hatte das damals ein wenig verfolgt. Details weiß ich jetzt zwar nicht mehr, aber soweit ich mich erinnern kann hat der EL es wohl dem Polizeibeamten versucht zu erklären. Dieser war jedoch nicht davon abzubringen, daß die Leute seiner Ansicht nach gefährdet waren. Danach müssen wohl böse Begriffe wie z.B. "unterlassene Hilfeleistung" u.s.w. gefallen sein. Für den Moment war der Pol-Beamte einfach am längeren AbzugsHebel.

Im Rahmen der Festnahme hat der Fw-EL dann jedoch noch recht deeskalierend auf die Situation eingewirkt. Es waren wohl einige Anwesende Bürger sowie vermutlich auch Fw-Kräfte über die Handlung des Pol-Beamten.. ähm... nennen wir es mal unglücklich und wollten das volksnah klären... ;-)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW558645
Datum14.05.2009 21:148372 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch weiß nicht ob es eine Geisellage war, aber es wäre damals wirklich sehr sehr nett gewesen, wenn uns die Kollegen der Polizei darüber informiert hätte daß sie gleich ein paar schwere Limousinen mit den Jungs aus GP durch unsere Einsatzstelle auf der Bundesstraße brezeln lassen, die eigentlich durch uns und die Polizei voll gesperrt war da wir Mineralöl über die gesamte Fahrbahnbreite beseitigen mußten...

Ich könnte es dir jetzt sagen! Müsste dich im Anschluss aber erschießen ;-)

Duck und renn.........


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern558666
Datum14.05.2009 23:338256 x gelesen
Bingo: rein jursitisch überstimmt bei und die Pol die FW


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern558668
Datum14.05.2009 23:368330 x gelesen
..wir ( FF in Bayern) können natürlich absperren und auch Verkehrsleitung übernehmen bis die Pol eintrifft. Das Ganze kann aber einen Haken haben. Steht dort der Kamerad, leitet den Verkehr und es kommt zu einem damit verursachten Sachschaden an einem Fahrzeug Dritter sind wir mitten ind er Haftunsgfrage. Deswegen sollten wir tunlichst auf Verkehrsregelung verzichten.
Das hat uns mal der SBI eindrücklich beigebracht.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW558677
Datum15.05.2009 01:038366 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferFeuerwehr sperrt die Autobahn um die Helfer beim Abbinden einer Ölspur vor der Gefahr des fließenden Verkehrs zu schützen

Was macht denn die Feuerwehr bei einer Ölspur auf der Autobahn? Noch dazu, wenn die Polizei da ist?


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AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW558693
Datum15.05.2009 08:168189 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
In RPF kam es m. W. bereits zu solchen Kollissionen wo ein Polizeibeamter den Einsatzleiter der Feuerwehr zum Schluss in Gewahrsam nahm und dann die Federführung beim der Einsatzlage übernahm.

Klingt interessant! Hast Du hierzu nähere Infos?

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Meines Erachtens ist es viel wichtiger, dass man miteinander spricht und redet und dann zu sinnvollen Entscheidungen kommt. In dem geschilderten Fall sollten die jeweiligen Vor- und Nachteile der Absperrung von beiden Seiten aus ausgetauscht werden und dann sollte eine entsprechende Entscheidung (ggf. Kompromiss) getroffen werden.

Das sowieso! Es bringt niemandem etwas, wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht und König seiner eigenen Insel sein will.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen558701
Datum15.05.2009 09:198248 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckWas macht denn die Feuerwehr bei einer Ölspur auf der Autobahn? Noch dazu, wenn die Polizei da ist?

Vermutlich wird sie in Amtshilfe tätig werden, Ölbindemittel aufbringen und die Fahrbahn reinigen!

Soetwas kann die Polizei nämlich nicht! ;)

MfG


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen558724
Datum15.05.2009 11:128200 x gelesen
Moin,

wird bei uns auch so gehandhabt.

Falls nötig ( Eigensicherung) sperren wir ab,dann steht der Verkehr eben so lange bis Polizei da ist.

Danach kurze Besprechung EL Feuerwehr mit Polizei -> Entscheidung ob (Voll)Sperrung bestehen bleibt oder Verkehr teilweise vorbeigeführt wird.
Solang ich als EL aber Gefährdung für mich bzw. meine Männer sehe bleibt es bei der Sperrung.

Dieses Vorbeiführen bzw. Verkehrsregeln überlassen wir dann den dafür ausgebildeten Kräften,sprich Polizei,so kann uns keiner an die Karre fahren wenn Unfall passiert und FA den Verkehr geregelt haben.

Kommt m.E. teilweise aber auch auf den Einsatzfall bzw. die Einsatzstelle an.

Wenn es eine Möglichkeit gibt d.Verkehr durch andere Straßen an der E-Stelle vorbeizuführen,kann man ggf. in Betracht ziehen die Absperrung bis auf diesen Bereich auszudehnen und Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben auf diese Straßen auszuweichen.

MkG

Lars


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen558728
Datum15.05.2009 11:358275 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckWas macht denn die Feuerwehr bei einer Ölspur auf der Autobahn? Noch dazu, wenn die Polizei da ist?

Die Folgen eines Unglücksfalles i.S.d. § 1 FSHG beseitigen? Siehe OVG-Urteil.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW558730
Datum15.05.2009 11:528193 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Folgen eines Unglücksfalles i.S.d. § 1 FSHG beseitigen? Siehe OVG-Urteil.

Wie war das: "Auch ein drohendes Unglück ist ein Unglück"

Wir kennen zwar keine Katastrophen aber sind als Feuerwehr für alles Unglück im Land zuständig.

;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 10.05.2009 18:04 Patr7ik 7G., Heyersum
 10.05.2009 18:14 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 10.05.2009 18:16 Adol7f H7., Rosenheim
 14.05.2009 23:33 Volk7er 7L., Erlangen
 10.05.2009 18:20 Patr7ik 7G., Heyersum
 10.05.2009 18:34 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.05.2009 18:45 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 10.05.2009 19:05 Klau7s B7., Isernhagen
 14.05.2009 23:36 Volk7er 7L., Erlangen
 15.05.2009 11:12 Lars7 B.7, Zwinge
 10.05.2009 21:49 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 14.05.2009 15:36 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 14.05.2009 20:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.05.2009 14:49 Davi7d D7., Kerpen
 14.05.2009 16:45 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 14.05.2009 16:58 Davi7d D7., Kerpen
 14.05.2009 18:18 ., Kirchheim unter Teck
 14.05.2009 20:12 ., Bad Hersfeld
 14.05.2009 20:18 ., Kirchheim unter Teck
 14.05.2009 20:34 ., Bad Hersfeld
 15.05.2009 08:16 Davi7d D7., Kerpen
 14.05.2009 18:49 Arne7 S.7, Stadthagen
 14.05.2009 19:45 ., Kirchheim unter Teck
 14.05.2009 20:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.05.2009 21:14 ., Kirchheim unter Teck
 15.05.2009 01:03 Stef7an 7H., Essen
 15.05.2009 09:19 Sven7 R.7, Cuxhaven
 15.05.2009 11:35 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 15.05.2009 11:52 Thom7as 7E., Nettetal
 14.05.2009 19:59 Alex7and7er 7 R.7, Hof
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