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ThemaDienste in 2 Feuerwehren5 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorRené8 H.8, Wetzlar / Hessen558903
Datum16.05.2009 14:054283 x gelesen
Hallo meine Frage ist eigentlich ganz einfach. Ich bin freigestellter Helfer bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Arbeiten tue ich hauptberuflich bei einer Werkfeuerwehr. Die Übungen bei der Werkfeuerwehr sind freiwiliig und auserhalb der Arbeitszeiten. Es entstehen auch keine finanziellen vorteile wenn man an den Übungen teilnimmt. Kann ich mir diese Übungen auch auf meine Pflichtstunden (120 Stunden pro Jahr) anrechnen lassen?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558909
Datum16.05.2009 14:412541 x gelesen
Nein, da du nicht bei der WF freigestellt wurdest sondern beim Landkreis bzw der Gemeinde..

Was angerechnet werden kann sind die 40h nach DV 2 sowie die Leistungen nach der DV 7


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorRené8 H.8, Wetzlar / Hessen558915
Datum16.05.2009 15:352416 x gelesen
Die Werkfeuerwehr ist im selben Landkreis das hatte ich vergessen zu erwähnen. Im Katastrophenschutzplan ist die Werkfeuerwehr auch integriert.


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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland558917
Datum16.05.2009 16:142438 x gelesen
hast du schon mal bei der unteren Katastrophenschutzbehörde, die für die Freistellung und die Überwachung zuständig ist, nachgefragt?


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AutorRené8 H.8, Wetzlar / Hessen558921
Datum16.05.2009 16:312246 x gelesen
nein habe ich noch nicht weil der zuständige zur Zeit nicht da ist. Sein vertreter meinte eigentlich müsste das möglich sein. Habe gehofft das mir hier schonmal einer vorab helfen kann.


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 16.05.2009 14:05 René7 H.7, Wetzlar
 16.05.2009 14:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.05.2009 15:35 René7 H.7, Wetzlar
 16.05.2009 16:14 Tim 7B., Blieskastel
 16.05.2009 16:31 René7 H.7, Wetzlar
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