Thema | Dienste in 2 Feuerwehren | 5 Beträge |
Rubrik | Katastrophenschutz |
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 558903 |
Datum | 16.05.2009 14:05 | 4283 x gelesen |
Hallo meine Frage ist eigentlich ganz einfach. Ich bin freigestellter Helfer bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Arbeiten tue ich hauptberuflich bei einer Werkfeuerwehr. Die Übungen bei der Werkfeuerwehr sind freiwiliig und auserhalb der Arbeitszeiten. Es entstehen auch keine finanziellen vorteile wenn man an den Übungen teilnimmt. Kann ich mir diese Übungen auch auf meine Pflichtstunden (120 Stunden pro Jahr) anrechnen lassen?
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 558909 |
Datum | 16.05.2009 14:41 | 2541 x gelesen |
Nein, da du nicht bei der WF freigestellt wurdest sondern beim Landkreis bzw der Gemeinde..
Was angerechnet werden kann sind die 40h nach DV 2 sowie die Leistungen nach der DV 7
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 558915 |
Datum | 16.05.2009 15:35 | 2416 x gelesen |
Die Werkfeuerwehr ist im selben Landkreis das hatte ich vergessen zu erwähnen. Im Katastrophenschutzplan ist die Werkfeuerwehr auch integriert.
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 558917 |
Datum | 16.05.2009 16:14 | 2438 x gelesen |
hast du schon mal bei der unteren Katastrophenschutzbehörde, die für die Freistellung und die Überwachung zuständig ist, nachgefragt?
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 558921 |
Datum | 16.05.2009 16:31 | 2246 x gelesen |
nein habe ich noch nicht weil der zuständige zur Zeit nicht da ist. Sein vertreter meinte eigentlich müsste das möglich sein. Habe gehofft das mir hier schonmal einer vorab helfen kann.
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